Nur selber sagen Sie dieses nicht. Und die Haltung, die der Kulturminister zu zentralen Fragen der Kulturentwicklung in diesem Land an den Tag legt, nämlich in seinen Entscheidungen im Vorfeld möglichst viele der von seinen Entscheidungen Betroffenen einzubeziehen, ist doch ein sehr richtiger Standpunkt und er entspricht der Situation, wie in diesem Land Sozialdemokraten zusammen mit ihrem Koalitionspartner das Land regieren wollen, dort gestalten, wo es notwendig ist, aber nicht in jedem Falle die eigene Meinung über alle anderen stellen und diese dann danach tanzen lassen.
Meine Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass das Parlament in diesem Land auf lange Jahre noch viel zu tun hat und ich bin überzeugt davon, dass die Koalitionsfraktionen von SPD und PDS sich diesem Auftrag auch nicht entziehen werden. Wir sind auch immer dankbar, wenn uns von der Opposition dazu Vorschläge unterbreitet werden, wenn sie denn von der Art sind, dass sie das Land voranbringen.
Meine Damen und Herren, jetzt möchte ich aber doch etwas zu diesem Antrag sagen, wenn Sie gestatten und mich nicht immer durch Ihre Zwischenbemerkungen davon abhalten wollen. Ich glaube, wir können als Landtag nicht ins Detail gehen bei der Veränderung dieser Richtlinien. Hier ist der weite Erfahrungsschatz des Kultusministeriums gefordert im Umgang mit dieser Förderrichtlinie seit 1994. Aber was wir als Parlamentarier können, ist etwas anderes, und das sollten wir dann auch tun, nämlich die Richtung angeben, in der möglicherweise eine Veränderung vorgenommen werden sollte. Ich sage, möglicherweise. Das wird das Kultusministerium aber entscheiden.
Wir Sozialdemokraten glauben, dass wir die Förderrichtlinie so gestalten sollen, dass wir Sicherheit für die Entwicklung der Kultur in diesem Lande damit geben. Wir müssen dafür sorgen, dass wir in die Kulturförderung Stabilität reinbekommen, dass wir aber gleichzeitig die Möglichkeit offen halten, neuen Entwicklungen die Chance zu geben, auch durch das Land gefördert zu werden. Also die Schlagworte sind Stabilität und Veränderung.
Ein zweiter Grundsatz: Die Förderrichtlinien müssen sichern, dass die Förderung in unserem Lande nach einem geordneten Verfahren erfolgt und dass die Ausreichung der Förderung transparent ist für jedermann, der daran interessiert ist, und nachvollziehbar.
Ich bitte zu überlegen, ob die vom Minister genannten 12 Förderbereiche und 55 Teilbereiche denn wirklich ein Gewinn sind. Vielleicht macht es viel mehr Sinn, wenn man diese zu Oberbegriffen zusammenfasst und sich dann damit die Möglichkeit ergibt, weiter zu fördern und auch Förderbereiche einzubeziehen, die nicht benannt sind, denn eine solche Liste kann ja auch immer heißen, nur diese Liste und nichts anderes. Und selbst eine Liste von 55 Einzelbereichen hat ja immer noch die Gefahr, dass der 56., 57. und 58. Einzelbereich nicht erfasst werden kann.
Die Sozialdemokraten begrüßen es außerordentlich, dass der Minister eine neue Kategorie der Förderung geschaffen hat, nämlich die förderbereichsübergreifenden Projekte. Wir ermuntern den Minister, in dieser Ausweitung fortzufahren – Stichwort „Vernetzung“.
Meine Damen und Herren, eine letzte Bemerkung. Die Förderrichtlinie kann auch dazu dienen, kulturelle Schwerpunkte durch das Land zu unterstützen. Die Förderrichtlinie sollte künftig mit den Schwerpunktsetzungen des in Vorbereitung befindlichen Landeskulturentwicklungsplanes gemeinsam gesehen werden. Ich gebe in diesem Punkt Ihnen, Frau Schnoor, Recht, wenn Sie den Begriff der aktiven Kulturpolitik gebraucht haben. Jawohl, das Land muss Orientierungen für die Kultur geben und kann dieses gegebenenfalls auch mit Hilfe von finanziellen Mitteln erreichen.
Meine Damen und Herren, wir sind überzeugt davon, dass die Kulturrichtlinie durch das Kultusministerium sorgfältig geprüft und gegebenenfalls verändert wird. Ich sage aber ausdrücklich, diese Richtlinie – von Frau Schnoor aufgeschrieben in ihrer Zeit als Ministerin, von Frau Marquardt wenige Monate später dann in Kraft gesetzt und vom sozialdemokratischen Kultusminister über Jahre hinweg dann bei der Vergabe der Mittel an die Kulturträger praktiziert – hat im Kern ihre Bewährung bestanden, aber es gibt ja nichts, was man in Zukunft nicht noch besser machen kann. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin ja versucht, auf die Polemik von Frau Schnoor gegen den Minister zu antworten. Mit Sicherheit ist das kulturpolitische Problem in diesem Land nicht der Minister Professor Kauffold, aber vielleicht ist es ja die kulturpolitische Inaktivität der Opposition.
Wenn Sie mir hier ein Bienchen verteilen oder der PDSFraktion für einen einigermaßen gehaltvollen Antrag, bin ich ja furchtbar stolz, aber wissen Sie, Frau Schnoor, ich lese zwischendurch im Moment eine sehr interessante Lektüre. Diese Lektüre heißt „Spinnweb’ – aus dem Leben der Lea Erdmann“ und ist verfasst von Heide-Marlis Lautenschläger.
Wenn ich an Heide-Marlis Lautenschläger denke, dann denke ich an kulturpolitische Arbeit einer Oppositionsfraktion über acht Jahre und wenn ich dann krankhaft darüber nachdenke, wie viel kulturpolitische Anträge die Opposition in den fast drei Jahren dieser Legislaturperiode hier vorgelegt hat, dann sehe ich eigentlich fast ausschließlich in ein schwarzes Loch,
denn da ist nichts. Und sich dann hier hinzustellen und einen Antrag, der einen kleinen Bereich der Kulturpolitik dieses Landes betrifft, zu nutzen, um große Worte über den gesamten Bereich der Kulturpolitik von sich zu geben, mag ja alles ganz clever sein, aber gute Oppositionsarbeit ist das nicht. Wenn Sie jetzt hier vermischen Kulturprojektförderung und dann schnell mal wieder über die Theater reden, dann unterläuft Ihnen auch noch so ein Lapsus wie der, den Sie gesagt haben, es musste eigentlich, und das sei in Zukunft wichtig, kulturpolitisch Messbares aus der Förderung herauskommen. Damit unterstellen Sie, dass es in der kulturellen Breitenarbeit in diesem Land bislang nichts Messbares gibt, und damit beleidigen Sie die Zehntausenden von Leuten, die in diesem Bereich tätig sind in diesem Land, und das weise ich ausdrücklich zurück.
Ich finde es ein bisschen überraschend, dass Sie dann auch noch sagen, eigentlich liegt das Problem in der Kulturabteilung, denn Sie haben gesagt, das Problem liegt nicht in der Richtlinie – Herr Friese hat eben schon darauf hingewiesen, Sie haben sie ja aufgeschrieben oder unter
Ihrer Leitung ist sie aufgeschrieben worden –, sondern in der Antragsbearbeitung, sprich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kulturabteilung. Und ich behaupte mitnichten, dass die fehlerlos arbeiten. Aber ich habe gerade vorhin ein für mich sehr wesentliches Beispiel genannt, wie sie neue Möglichkeiten erschließen und wie sie auch aktiv sind. Eine solche Zuweisung von Schuld halte ich einfach für unter aller Würde.
Ich würde eine letzte Bemerkung machen, auch wenn Herr Riemann schon wieder mal nicht da ist. Er war wahrscheinlich auch am Anfang nicht da, nur mal zwischendurch, um einen völlig deplatzierten Zwischenruf zu machen. Ich hatte vorhin schon mal darauf hingewiesen.
Oh, Herr Riemann, das ist gut. Schön, er ist mal wieder da. Der Zwischenruf war nämlich völlig deplatziert.
Ich hatte vorhin schon mal gesagt, dass die Koalitionsfraktionen im harten Ringen mit der Finanzministerin und nicht gegen die Finanzministerin eine Lösung zur Stabilisierung gefunden haben und wir es deshalb nicht nötig haben, wie Sie es rückschauend heute immer machen, über diese böse Finanzministerin zu lamentieren, die all Ihre guten Ansätze kaputt gemacht hätte.
Wir arbeiten mit ihr zusammen, auch wenn das nicht immer leicht ist, und streitfrei ist es auch nicht. Aber es kommt etwas dabei heraus,
genauso, wie ich hoffe, dass aus der Überarbeitung der Kulturrichtlinie für das kulturelle Breitenleben für unser Land etwas herauskommt. – Danke.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der PDS und SPD auf Drucksache 3/2121. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltung? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der PDS und SPD auf Drucksache 3/2121 mit den Stimmen der SPD- und PDS-Fraktion bei zwei Gegenstimmen der CDU und einer Stimmenthaltung angenommen.
Vereinbarungsgemäß rufe ich jetzt auf den Tagesordnungspunkt 19: a) Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD, CDU und PDS – Entschließung zur Umsetzung von Beschlüssen der 9. Ostseeparlamentarierkonferenz in Malmö am 4. und 5. September 2000, auf Drucksache 3/1490, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Umweltausschusses, Drucksache 3/2148, in Verbindung mit b) Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD, CDU und PDS – Maritime Sicherheit auf der Ostsee, Drucksache 3/2111.
Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und PDS: Entschließung zur Umsetzung von Beschlüssen der 9. Ostseeparlamentarierkonferenz in Malmö (Schweden) am 4. und 5. September 2000 – Drucksache 3/1490 –
Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und PDS: Maritime Sicherheit auf der Ostsee – Drucksache 3/2111 –
Das Wort zur Berichterstattung hat der Abgeordnete Herr Klostermann von der SPD-Fraktion. Bitte sehr, Herr Klostermann.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich spreche zunächst als Berichterstatter des Umweltausschusses zur Beschlussempfehlung auf Drucksache 3/2148 und unmittelbar anschließend zur Einbringung des interfraktionellen Antrages.
Die ökonomische Situation der Ostsee sowie Schiffshavarien in der Vergangenheit haben gezeigt, wie wichtig und notwendig eine Verstärkung des internationalen Handelns zur Verbesserung der Sicherheit der Seeschifffahrt ist. Diese Erkenntnisse haben die 9. Ostseeparlamentarierkonferenz am 4. und 5. September 2000 in Malmö bewogen, ihre Parlamente und Regierungen zu konkreten Maßnahmen in diesem Politikbereich aufzufordern.
Für die 10. Ostseeparlamentarierkonferenz am 3. und 4. September 2001 ist der Landtag Mecklenburg-Vorpommern von Seiten des Ständigen Ausschusses der Konferenz daher gebeten worden, entsprechende politische Handlungsempfehlungen vorzubereiten. Mit seinem Beschluss während der 45. Sitzung am 21. September 2000 hatte der Landtag seine Fachausschüsse beauftragt, geeignete Schritte zur inhaltlichen Vorbereitung der 10. Konferenz in die Wege zu leiten, das Thema insgesamt aufzubereiten und die Ergebnisse im Vorfeld der nächsten Konferenz dem Landtag vorzulegen. Auf dieser Grundlage hatte der Umweltausschuss federführend die inhaltliche Aufbereitung des Themenbereiches übernommen. Neben Besuchen der ständigen Hafen- und Aufsichtssowie Katastrophenschutzbehörden hatte der Ausschuss seine Arbeitsschwerpunkte einstimmig auf Gespräche mit Vertretern der Europäischen Kommission sowie des Europäischen Parlaments, die Durchführung einer öffentlichen Anhörung mit internationaler Beteiligung sowie auf die Vergabe eines wissenschaftlichen Gutachtens konzentriert, um den Fraktionen letztlich seine Ergebnisse unterbreiten zu können.
Parallel zur Gutachtenvergabe hatte sich der Ausschuss für die Durchführung einer öffentlichen Anhörung mit internationaler Beteiligung aus dem Ostseeraum entschieden. Am 25. April nahmen 17 Sachverständige aus acht Ostseeanrainerstaaten an dieser Veranstaltung teil, deren Ergebnisse gesamteuropäische Relevanz haben. Von Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen sowie von den dänischen Schifffahrtsbehörden ist geplant, die Ergebnisse im Rahmen der Vorbereitung der außerordentlichen Transportministerkonferenz der HELCOM im September 2001 zum Beispiel zu
nutzen. Der Landtag stellt somit fest, dass die Ausschüsse des Landtages der Ziffer 4 des Antrages der Fraktionen von SPD, CDU und PDS – Entschließung zur Umsetzung von Beschlüssen der 9. Parlamentarierkonferenz – auf Drucksache 3/1490 auftragsgemäß nachgekommen sind und erklärt diese für erledigt. So viel zur Beschlussempfehlung.
Ich komme nunmehr zur Einbringung des Ihnen auf Drucksache 3/2111 vorliegenden interfraktionellen Antrages „Maritime Sicherheit auf der Ostsee“.
Entschuldigung, den Wechsel habe ich nicht mitbekommen, Frau Holznagel –, Frau Präsidentin, dieser Einbringung feststellen: Das Zustandekommen dieses Antrages ist ein parlamentarischer Erfolg. Ich freue mich außerordentlich, dass es zu diesem TOP-Thema von existentieller Bedeutung für das Küstenland MecklenburgVorpommern, insbesondere den Tourismus, die maritime Wirtschaft überhaupt sowie die anderen Ostseeanrainerstaaten zu einem Konsensantrag gekommen ist. Ich werte dieses Ergebnis als sachlich untermauerten politischen Willen dieses Hohen Hauses, Zustimmung der Abgeordneten vorausgesetzt natürlich.