Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Um das Positive vorwegzunehmen: Nach allen vorherigen Aussagen wollte ich es kaum glauben, aber der Bildungsminister hat es getan. Ziemlich unbürokratisch hat er der Universität Rostock die Immatrikulationsgenehmigung für zwei Studiengänge zu jeweils 25 Studenten für das Wintersemester 2001/2002 erteilt.
Damit wurde ein wesentlicher Punkt des CDU-Antrages ohne formelle Abstimmung im Landtag erfüllt. Dafür Dank und Anerkennung.
Die Immatrikulation bietet die Gewähr für die Fortführung des Klinikvertrages mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung und damit die Sicherung von Einnahmen für das Klinikum in Höhe von mehr als 2 Millionen Mark. Nachdem Bildungsminister und Finanzministerium eine Wiedereinrichtung des Studienganges Zahnmedizin unisono ablehnten, muss man diese Maßnahme in der Konsequenz als Überraschung begrüßen und entsprechend würdigen. Professor Kauffold machte seine Ablehnung gegenüber der Wiedereinrichtung der Zahnmedizin in der Ausschusssitzung am 11. Juli 2001 für die Landesregierung noch einmal deutlich, indem er ausführte – ich zitiere –, „dass die Landesregierung ,kein ursächliches Interesse an der Wiederzulassung des Studienganges Zahnmedizin‘ habe.“
Aber ein erster Schritt wurde getan. Die Universität erhielt die Chance, im Vorgriff auf die Hochschulautonomie unter Beweis zu stellen, dass sie in der Lage ist, Verantwortung zu übernehmen. An dieser Stelle hat die CDU mit ihrem Antrag im Juni keine Luftschlösser produziert, hat mit ihrem Antrag nicht nur an die Landesregierung, sondern auch an die Universität die Aufforderung herangetragen, die Weiterführung des Studienganges Zahnmedizin nur unter der Bedingung der Kostenneutralität vorzunehmen. Diese Intention hat der Ausschuss übernommen. Gewiss, die Reihenfolge wurde verändert, der Vertrag steht nunmehr vor der Immatrikulation der Erstsemester. Damit können wir leben, solange sich das Bildungsministerium ernsthaft um die Aushandlung eines Vertrages bemüht. Bis heute liegt der Universität Rostock kein Vertragsentwurf zur Umsetzung der Kostenneutralität gemäß der vorliegenden Beschlussempfehlung vor. Stattdessen bombardiert das Bildungsministerium die Universität mit wiederholten Fragenkatalogen.
Offenbar wird, dass es in der Frage der Definition der Kostenneutralität unterschiedliche Auffassungen gibt. Im Vorgriff auf die Hochschulautonomie, auf die Globalhaushalte ist dies eine entscheidende Frage, die auch im Rahmen des Haushalts noch diskutiert werden muss. In
einem hat Wolfgang Riemann Recht: Es gibt keine kostenneutrale Zukunft für Mecklenburg-Vorpommern. Und ich ergänze: Und dies schon gar nicht im Hochschulbereich, auch wenn die Landesregierung uns dies immer unterjubeln möchte. Auch das hat die CDU in den Ausschussberatungen deutlich gemacht: Wir werden nicht akzeptieren, dass der Universität der schwarze Peter zugeschoben wird, nur weil Bildungs- und Finanzministerium unannehmbare Vertragsbedingungen diktieren.
Meine Damen und Herren! Wir verzichten heute auf einen Änderungsantrag zur Vorverlegung des Vertragstermins. Die Erfahrungen mit dem Beschluss des Landtages aus dem Jahr 1999 sollten uns da zwar eines Besseren belehren. Hätten die Fraktionen von SPD und PDS 1999 den Änderungsantrag der CDU angenommen, dann hätten wir uns heute die eine oder andere Debatte ersparen können.
Und es sind, das werden Sie zugeben müssen, berechtigte Zweifel angebracht, dass die Koalition in knapp vier Monaten mehr erreicht als in zwei Jahren. Wir lassen uns überraschen. Und Sie können sicher sein, dass der Landtag beim kleinsten Anzeichen des Stockens der Verhandlungen zum Vertrag die Sache wieder an sich zieht, denn, um eine Lenin’sche Anleihe bei der PDS zu nehmen: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
Meine Damen und Herren, so viel zur Zahnmedizin selbst. Lassen Sie mich an dieser Stelle noch eines zur Kostenneutralität sagen. Es gibt zwei Varianten im Augenblick, die diskutiert werden:
Die eine – die Auffassung von Bildungs- und Finanzministerium – ist, Kostenneutralität heißt, der Status quo einschließlich der Abschaffung der Zahnmedizin. Ich verweise auch, Herr Bartels, auf die Einlassungen der PDSFraktion in den Ausschusssitzungen. Das ist ja auch in der Beschlussempfehlung drin in einem Absatz.
Und die zweite, und das ist die faire Variante, das ist der Status quo heute. Eine andere faire Variante kann es gar nicht geben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es kann doch nicht Kostenneutralität sein, wenn ich definiere, ich nehme euch den ganzen Studiengang mit kw-Stellen weg und das ist für mich die Kostenneutralität.
Ja, sehr geehrter Herr Bartels, die Beschlussempfehlung ist das eine und das Handeln der Landesregierung seit den Ausschusssitzungen Anfang Juli ist das andere.
Wenn hier fair mit der Universität Rostock umgegangen worden wäre, und das müssen Sie auch akzeptieren, dann hätte der Vertragsentwurf schon heute auf dem
Tisch gelegen, und zwar zu dem Zeitpunkt, wo wir die Beschlussempfehlung verabschieden. Dann brauchen wir nicht darüber zu debattieren, wer hat welche Auffassung zur Kostenneutralität.
Und ich hoffe, Herr Bartels, dass wir hier die gleiche Auffassung zu diesem Punkt haben. Ich halte den für substantiell, ich halte ihn auch deswegen für substantiell, weil wir hoch gespannt sind, wie das Landeshochschulgesetz aussehen wird und wie die Ausgangspunkte für Hochschulautonomie, für Globalhaushalte für die Universitäten und Fachhochschulen definiert werden. Auch das ist ganz entscheidend und hier am Beispiel Zahnmedizin exemplarisch. Und ich bin hoch gespannt, Herr Bartels, ob Sie sich durchsetzen werden oder ob sich die Finanzministerin in diesem Punkt durchsetzen wird.
Ach, wissen Sie, Herr Bartels, bei mir ist zu dem Punkt die Hochspannung dann weg, wenn der Vertrag unterschrieben ist und wenn der Vertrag dann in diesem Punkt so ausgeformt ist, wie ich es eben beschrieben habe. Und ich hoffe, da haben Sie – ich sage noch einmal – die gleiche Auffassung wie wir. Und ich muss Ihnen sagen, Herr Bartels, Sie haben vor zwei Jahren hier schöne Worte gefunden und Sie haben in zwei Jahren nichts, aber auch gar nichts an diesem Punkt erreicht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht um Hochschulautonomie und es geht um Selbstverantwortung der Hochschulen. Ich will und kann dieses Thema heute nicht in der ganzen Breite diskutieren. Das werden wir, hoffe ich, alsbald – denn Sie sind ja schon mehr als ein dreiviertel Jahr im Verzug mit dem Landeshochschulgesetz – hier an dieser Stelle diskutieren. Nur so viel: Das, was der Bildungsminister in beiden Ausschusssitzungen zur Hochschulautonomie sagte und wirkungsvoll vom Finanzstaatssekretär Dr. Mediger untersetzt wurde, bestätigt einmal mehr ein deutschlandweit gehegtes und gepflegtes Vorurteil über Mecklenburg-Vorpommern, und zwar dass hier alles 50 oder 100 Jahre später passiert. Mit dieser Grundeinstellung gegenüber den Hochschulen in diesem Land, sehr geehrter Herr Bildungsminister, werden Sie es nicht schaffen, die Hochschulen zum Motor der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung des Landes zu machen. Mit Pseudoautonomie, schönen Worten und Augen werden Sie die Hochschulen nicht für Ihre Art Hochschulautonomie gewinnen können, wenn das Beispiel Zahnmedizin Maßstab für Zielvereinbarungen und Hochschulautonomie ist. Sie hätten bei der Zahnmedizin Vertrauen aufbauen können, wenn Ihre Grundeinstellung gestimmt hätte. Sie haben Misstrauen geerntet, zumal die Konsensgespräche von Schloss Basthorst sich wieder im Nichts aufgelöst haben. Dies ist bedauerlich – für die Hochschulen ohnehin –, aber, meine Damen und Herren, vor allem für die Zukunft dieses Landes Mecklenburg-Vorpommern. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich auf die bevorstehenden Rededuelle zwischen dem neuen hochschulpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion Herrn Rehberg und mir, wenn es um das Landeshochschulgesetz geht.
Ich werde mich heute auf die Frage der Zahnmedizin konzentrieren und will ganz kurz zu drei Punkten etwas sagen:
Erstens. Die Koalitionsfraktionen haben im Ergebnis der Diskussion in den beiden Sondersitzungen im Sommer einen Änderungsantrag eingebracht, der mehrheitlich durch die Koalitionsfraktionen so bestätigt worden ist und Ihnen in der Beschlussempfehlung vorliegt. Im Unterschied zur CDU, zumindest bei den Debatten in den Ausschüssen, handelt es sich nicht um eine substantielle Veränderung des Antrages. Der Grundtenor, das Anliegen, das Richtige und Notwendige des Antrages der CDU – ich habe das schon in der Ersten Lesung gesagt, ich sage das heute wieder – ist nicht verändert worden. Aber in den Anhörungen wurde auch eins deutlich, besonders durch die Äußerung des Verwaltungschefs des Klinikums der Universität Rostock, und zwar dass in der Arbeit des Klinikums und der Universität vieles in Bewegung und noch nicht abgeschlossen ist. Herr Kalkhof hat in erfreulicher Deutlichkeit und Offenheit gesagt, dass sie auf einem Weg sind, wo bestimmte Zwischenziele noch nicht fixiert sind, aber fixiert werden. Von daher denke ich, dass es richtig ist, hier einen gewissen Zeitraum einzuräumen. Und die Voraussetzung dafür – selbst Herr Rehberg hat das ja eben zugestanden – war die Entscheidung des Ministers, zu der ihn der Landtag nicht hätte zwingen können, nämlich die Zulassung nicht für zwei Studiengänge, sondern für zwei Studienjahre Zahnmedizin, viertes und fünftes Studienjahr.
Und wenn meine Informationen stimmen, zeigt das auch Erfolge. Es gibt durchaus Hoffnung, das heißt, es ist heute schon sicher, dass die beiden Studienjahre soweit mit Studierenden besetzt sein werden, dass sie stattfinden. Und es ist außerdem noch Hoffnung, dass auch die Zahl 25 erreicht werden könnte. Angesichts der Zeitschiene zeigt das ebenfalls, wie groß der Bedarf ist und dass diese Entscheidungen richtig sind.
Einen zweiten Punkt will ich nennen, der klang eben auch bei Herrn Rehberg an, ob seiner Verwunderung über die Ergebnisse. Die CDU tut so, als ob es eine mittlere oder größere Katastrophe sei, wenn es einen Dissens zwischen der Regierung und dem Landtag im Allgemeinen und den Koalitionsfraktionen im Besonderen gibt. Gestatten Sie mir, darauf hinzuweisen: Die Entscheidung zur Schließung des Studienganges wurde durch eine Regierung gefällt, in der die CDU den Ministerpräsidenten stellte und die Mehrheit hatte.
darauf reiten Sie doch in Bezug auf Herrn Ringstorff so gerne herum. Aber für Ihren Ministerpräsidenten galt das offensichtlich nicht.
(Zurufe von einzelnen Abgeordneten der CDU – Beifall Angelika Gramkow, PDS – Reinhard Dankert, SPD: Da werden Sie munter, was?!)
Das gibt natürlich eine qualitative Aussage Ihrer Haltung zu Ihrem damaligen Ministerpräsidenten, entschuldigen Sie schon, also das ist so.
Und wenn es denn einen Dissens gibt, dann muss er ausgetragen werden. Es heißt noch lange nicht, wenn ein Minister eine Meinung vertritt und die Fachleute aus den Koalitionsfraktionen vertreten eine andere Meinung, dass er deshalb ein schlechter Minister ist. Und dass er das akzeptiert, hat er durch seine Entscheidungen bewiesen.