Meine Damen und Herren, Sondersitzung: Zwei Tage nach der ordentlichen Sitzung des Landtages kommen wir wieder zusammen, weil die CDU tatsächlich glaubt, mit ihren Sperenzchen genügend Stoff zu haben,
um der Landesregierung so richtig Ärger zu machen, und vor allem natürlich, um mit dem designierten Spitzenkandidaten, dem neuen Rehberg, eine gute Show zu bieten. Meine Damen und Herren, warum das, obwohl die letzte Landtagssitzung am vergangenen Freitag schon gegen 13.00 Uhr beendet war, warum dann die Sondersitzung nicht auch am vergangenen Freitag noch absolviert werden konnte,
ist einem Außenstehenden natürlich nicht zu erklären. Fakt ist allerdings der, es geht der CDU nämlich nicht um die Inhalte, sondern einzig und allein darum, zur besten Medienzeit die Attacke auf Rot-Rot zu fahren. Und dafür nehmen wir dann schon mal in Kauf, dass diese Sitzung unter anderem auch einen Haufen Geld kostet.
Es ist Folgendes festzuhalten: Die SPD-Fraktion hält den Beratungsgegenstand dieser Sondersitzung, so, wie er von der CDU-Fraktion benannt wurde, für unzulässig nach unserer Geschäftsordnung.
Bislang war es in diesem Landtag unbestritten, dass zur Sondersitzung immer nur jeweils ein Beratungsgegenstand benannt werden darf. Das entspricht im Übrigen der Auslegung des Rechtsausschusses, bei uns zuständig für Geschäftsordnungsfragen.
Und, meine Damen und Herren, diese Auslegung stammt aus dem Jahre 1996 und wurde bis zu dieser heutigen Sondersitzung auch nie, auch nie von der Union in Frage gestellt. Deshalb noch einmal ganz deutlich: Die Benennung der Beratungsgegenstände „Vorgänge im Ministerium für Arbeit und Bau“ und so weiter und gleichzeitig „Situation der Arbeitsmarktpolitik“ ist grundsätzlich nicht statthaft und deshalb wird die CDU zum zweiten Punkt von uns auch keine Bemerkungen hören. Vielleicht gibt es dann ja demnächst, wenn die CDU es ernst meint mit der Arbeitsmarktpolitik, ein Duell der arbeitsmarktspolitischen Sprecher der Fraktionen hier im Plenum. Ach
Gott, das geht ja nicht! Die CDU hat ja gar keinen fachpolitischen Sprecher für den Arbeitsmarkt. Oder kennt den jemand?
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS – Heinz Müller, SPD: Aha! – Dr. Gerhard Bartels, PDS: Herr Rehberg kann alles.)
Meine Damen und Herren, nun kommen wir zum eigentlichen, wahrhaftigen Anliegen der CDU. Am Freitagnachmittag – gutes Timing, Herr Kollege –, am Freitagnachmittag also trudelt ein Antrag der CDU-Fraktion bei uns ein. Inhalt neben dem arbeitsmarktpolitischen Rundumschlag des Herrn Rehberg: die Forderung nach Entlassung des Arbeitsministers.
nun haben Sie mit Ihrer Kampagne doch schon so viel Zeit gehabt und dann erdreisten Sie sich doch tatsächlich, ein solch schlecht geschriebenes, albernes und jeden halbwegs intelligenten Menschen verhöhnendes Papier vorzulegen?!
Meine Güte, dieser Antrag – und das sage ich Ihnen ganz ernsthaft – und vor allen Dingen seine Begründung lesen sich wie ein Bilderbuch der inneren Psyche der CDU.
Meine wirklich ernsthafte Bemühung, hierzu ein passendes Zitat zu finden, war dann auch erfolgreich und ich zitiere Mark Twain, der sagte: „Das Recht auf Dummheit wird von der Verfassung geschützt. Es gehört zur Garantie der freien Persönlichkeitsentfaltung“, meine Damen und Herren.
Widmen wir uns gezwungenermaßen den neun Punkten Begründung, warum der Arbeitsminister sozusagen seinen Hut nehmen soll, zumindest wenn die CDU das Sagen hätte. Übrigens, Herr Kollege Rehberg, diesen dummen Spruch von der ruhigen Hand in Anlehnung an den Bundeskanzler, wir sehen das ja nun auch, hätten Sie sich wenigstens nicht den sparen können, von wegen Niveau?! Übrigens hat Herr Born das in seiner Rede gleichfalls getan. Dadurch wird es auch nicht besser, liebe Kollegen.
(Dr. Ulrich Born, CDU: Ich habe von ruhiger Hand überhaupt nichts gesagt. Sie müssen mal richtig zuhören.)
Punkt 1. „Die Ehefrau“ – ich zitiere immer aus der Begründung der CDU-Fraktion, die begründen soll, dass der Arbeitsminister entlassen werden soll – „des Staatssekretärs hat eine Firma...“ Diese verzeichnete,
(Dr. Ulrich Born, CDU: Er bezeichnet die Aus- sprüche des Bundeskanzlers als dumme Sprüche. – Eckhardt Rehberg, CDU: Das ist sein Problem.)
so wörtlich in der Begründung, „wundersame Steigerungen“. Das ist hinreichend erläutert, insbesondere auch durch einen langen und detaillierten Brief des Herrn Arbeitsministers. Aber das ist der CDU ja wurscht.
(Minister Till Backhaus: Sind ja auch nur noch sechs Abgeordnete der CDU da. So ernst nehmen sie das.)
Punkt 2. Frau des Ministers arbeitet bei besagter Firma. Dass das seit 1996 der Fall ist, also bevor Herr Holter Minister wurde,
und sie außerdem auch nie eine Lehrtätigkeit ausgeübt hat, sondern als Sozialarbeiterin tätig war, egal, ein bisschen Dreck wird sicher kleben bleiben, nicht wahr?!
Punkt 3. Eine neu gegründete Firma, und jetzt wörtlich, „wirft... mehr Fragen als Antworten auf“. Haben Sie eigentlich auch Juristen bei der Formulierung Ihrer Begründung dabei gehabt? Kann man sich eigentlich nicht vorstellen, denn selbst jeder Winkeladvokat würde sich bei einer solchen Begründung aus dem Staub machen.
Ich sage Ihnen was: Dieser Punkt 3 in Ihrer Formulierung hätte auch lauten können: „In Nepal ist das Wetter schön und wir hoffen, dass das so bleibt.“
(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS – Reinhard Dankert, SPD: Nichts gegen Nepal!)
Punkt 4. Die „Finanzierung der Fahrt... nach Dänemark ist bisher ungeklärt.“ Ungeklärt? Die CDU, Dr. Born hat es sehr eindrucksvoll getan, die CDU stellt dazu eine Kleine Anfrage, wartet die Antwort natürlich nicht ab und behauptet dann in der Antragsbegründung, die Sache sei ungeklärt. Ein sehr eigenartiges Parlamentsverständnis!
Und an der Stelle auch noch mal zu den Kleinen Anfragen der CDU und den Rechten der Opposition: Ich sagte was von Pflichten.
(Dr. Ulrich Born, CDU: Nee, haben Sie nicht gesagt. – Harry Glawe, CDU: Sie haben zweimal von Rechten gespro- chen. Die Pflichten haben Sie vergessen.)
Die Pflicht bedeutet ganz eindeutig, dass sie maximal – bei großzügiger Auslegung – eine Kleine Anfrage mit acht Einzelfragen belassen dürfen.