Und wie mir bekannt wurde, gab es kaum Hinterlassenschaften aus dieser Ihrer Zeit als Innenminister hinsichtlich des Katastrophenschutzgesetzes beziehungsweise hinsichtlich der Umsetzung der Seveso-II-Richtlinie.
Wenn Sie heute sagen, erst musste das Bundesgesetz geregelt werden und dann können wir, dann entbindet Sie das meines Erachtens nicht von der Verantwortung, dass Sie an diesem Punkt hätten vorarbeiten können.
... dann trifft dieser Vorwurf Sie selbst und Ihre eigene Praxis. Das Gleiche ist, und hier kann ich mich den Worten meines Vorredners anschließen, der Kollege Böttger machte darauf aufmerksam, dass die Einheitlichkeit des Gesetzes von Ihnen in keiner Weise betrieben wurde. Und ich kann die Aussagen des Innenministeriums im Innenausschuss bestätigen, dass wir in einen nicht zu verantwortenden Zeitverzug geraten würden, wenn wir hier die verschiedenen Gesetze zusammenfassen. Aus meiner Sicht ist es für den Helfer vor Ort erst mal nicht das Naheliegendste zu sehen,
Diese gibt es auch, wenn ich beide Gesetze nebeneinander lege. Dass wir uns diesem Thema einer Vereinheitlichung der Gesetzeslage öffnen können, das steht außer Frage. Wir warten auf den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion.
Bitte schön, wenn Sie sagen, es ist alles so einfach, legen Sie doch einen Gesetzentwurf vor! Dann können wir in einem Vierteljahr darüber nachdenken.
(Dr. Armin Jäger, CDU: Jaja. – Reinhard Dankert, SPD: Herr Seite arbeitet schon vier Jahre nicht. – Harry Glawe, CDU: Nun zur Sache! – Dr. Armin Jäger, CDU: Bringen Sie doch selber erst mal was! – Harry Glawe, CDU: Nun zur Sache, Herr Kollege!)
Zur Sache gehört es, ob wir ein oder zwei Gesetze haben. Und wenn Sie diese Materie nicht beurteilen können,
Zum Landesamt kann ich mich ebenfalls der Bemerkung von Herrn Böttger anschließen. Herr Jäger, ich bin in diesem Land Landrat gewesen.
Und in dieser Zeit gab es bei mir, bei meinen Kollegen und bei den heutigen Landräten nicht die Neigung, die Gesamtverantwortung für den Katastrophenschutz zu übernehmen.
Das ist verbunden mit einem enormen Erkenntniszuwachs, den man sich aber erst erarbeiten muss, und Handlungszuwachs an Logistik, der gegenwärtig überhaupt nicht gegeben ist. Und alle Landräte, mit denen ich gesprochen habe, waren einheitlich der Meinung, es ist jetzt der falsche Zeitpunkt,
(Dr. Armin Jäger, CDU: Das stimmt so nicht. Die Landesverbände haben das eingefordert. Sie waren nur wieder mal bei der Anhörung nicht dabei. Das sind wir ja gewohnt.)
Zu diesem Gesetz ist alles gesagt worden. Ich bitte alle Abgeordneten, auch die CDU-Fraktion, diesem Gesetz vor dem Hintergrund neuer und dringender Anforderungen zuzustimmen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS – Harry Glawe, CDU: Die Enttäuschung ist groß.)
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über den Katastrophenschutz in Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes auf Drucksache 3/1978. Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 3/2291 anzunehmen.
Ich rufe auf die Ziffer I der Beschlussempfehlung. Wer der Ziffer I der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer I der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS bei Gegenstimmen der Fraktion der CDU angenommen.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Paragraphen 1 bis 7 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Paragraphen 1 bis 7 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS bei Gegenstimmen der Fraktion der CDU angenommen.