schen eine ganze Menge bewegt hat – ich kann Herrn Bartels da nur zustimmen –, sieht man sowohl in Greifswald als auch in Rostock, wobei ich in Rostock eigentlich im Augenblick die größeren Sorgen habe, und zwar weil zunächst für die Voraussetzung eines Zusammenwirkens für die Patientenversorgung zwischen dem kommunalen Krankenhaus und dem Universitätsklinikum einige Ungereimtheiten und einige Steine aus dem Weg geräumt werden mussten, damit Synergieeffekte, komplexe Lösungen in Rostock angegangen werden können und der Bau von Ergänzungseinrichtungen, zusätzlichen Einrichtungen auch im kommunalen Bereich durch das Sozialministerium in Gang gebracht werden kann. Auch da hat sich eine ganze Menge bewegt.
Fahren Sie in die Südstadt und gucken Sie sich an, welche Voraussetzungen dort existieren. Bedenken oder Probleme hätte ich heute, wenn ich in einer alten Klinik – und alt heißt, in den 60er Jahren gebaut – in Rostock Patientenbesuche mache, wenn ich dort selber als Patient hinkommen müsste. Dort ist eine ganze Menge zu rekonstruieren und im Bau zu berücksichtigen. Wenn in diesem Zusammenhang die Zahnmedizin, der zahnmedizinische Studiengang, die Zahnklinik erwähnt wird, unterstreiche ich das voll. Denn die Überlegungen, die in Rostock angestellt worden sind, um günstigere Varianten auch unter Inanspruchnahme von anderen Vorstellungen für eine zentrale Abteilung zwischen den Kliniken realisieren zu können, beziehen genau diese Überlegungen nach Wirtschaftlichkeit mit ein. Unter diesem Aspekt, das möchte ich anfügen, ist es richtig und wichtig, auch zu dem Problem Zahnklinik und Zahnmedizinerausbildung in Rostock hier noch einmal zu diskutieren.
Wir unterstützen das Ersuchen um einen Bericht. Wir haben zu verschiedenen Themen, die hier angerissen worden sind, auch noch einige Nachfragen, aber, wie das so ist, man hat natürlich die Informationen darüber leichter zugänglich im direkten Kontakt, im direkten Gespräch. Ich halte es für wichtig, dass die Vorstellungen des Ministeriums zur Rechtsform hier noch einmal ganz konkret und rechtsklar formuliert werden im Ergebnis des Berichtsersuchens, und ich halte es auch für richtig und wichtig, dass über die genauen Bauvorhaben für die nächsten Jahre hier noch einmal eine Darstellung erfolgt, erfreulicherweise ja etwas schneller in Greifswald, etwa drei Jahre im Vergleich zu dem ursprünglichen Ansatz. Das ist, glaube ich, aller Mühe wert gewesen, die in den vergangenen Monaten seit 1999 da hinein investiert worden ist. Meine Fraktion stimmt dem Berichtsersuchen zu. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Bartels, Sie haben jetzt noch mal drei Minuten Gelegenheit, Ihren Standpunkt zu verdeutlichen. Bitte.
und zwar aus folgendem Grund: Wenn wir hier gemeinsam einen Beschluss fassen und die Regierung beauftra
gen, etwas zu tun, dann ist es selbstverständlich, dass die Fraktionen, die diesen Beschluss gefasst haben, diesen Vorgang kritisch begleiten. Aber mit Halbwahrheiten in der Öffentlichkeit, während die Verhandlungen laufen, eine Sache breitzutreten, ist noch niemals einer Sache auch wirklich bekömmlich gewesen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS – Eckhardt Rehberg, CDU: Das sind Halbwahrheiten.)
Und was die Halbwahrheiten betrifft, da will ich Ihnen zum Beispiel sagen: Sie zitieren den ersten Entwurf eines solchen Vertrages,
den ich auch sehr skeptisch sehe. Sie unterschlagen aber, dass es inzwischen Überarbeitungen gibt – die mich immer noch nicht zufrieden stellen, aber auch das ist nicht die Frage –,
hier gibt es Bewegung. Und wenn ich Halbwahrheiten in der Öffentlichkeit verbreite, die am Ende ein völlig falsches Bild zeichnen,
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS – Eckhardt Rehberg, CDU: Völlig daneben! – Zuruf von Steffie Schnoor, CDU)
Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU mit den Stimmen aller Fraktionen bei einer Gegenstimme der PDSFraktion angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Bundesratsinitiative zur Graffiti-Bekämpfung, auf Drucksache 3/2313.
Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Thomas von der CDU-Fraktion. Bitte sehr, Herr Thomas.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Unterstützung der Bundesratsinitiative des Landes BadenWürttemberg zur Graffiti-Bekämpfung, die wir mit unserem Antrag erreichen wollen, ist aus unserer Sicht längst überfällig. Ich darf in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass sich Ministerpräsident Harald Ringstorff am 28. März vorigen Jahres für eine Gesetzesverschärfung in diesem Bereich ausgesprochen hat. Eine Zweidrittelmehrheit der Deutschen lehnt die Graffiti-Schmierereien nach einer Allensbach-Umfrage vom Anfang vorigen Jahres als üble und lästige Verschmutzung ab. Die Graffitis sind nicht nur ein Missstand, sondern eine höchst aggressive Verschandelung unserer Städte.
Es gibt zweierlei Formen von Graffitis: die legale, bei der herausragende Graffiti-Künstler öffentliche und private Flächen als Auftragnehmer gestalten, und die illegale Form von Graffitis, bei der alle erdenklichen Flächen entgegen dem Willen der Eigentümer verschandelt werden.
Die Schäden sind erheblich. In Sachsen betrugen sie 1999 circa 3 Millionen DM, in Hamburg wird der jährliche Schaden mit circa 16 Millionen DM beziffert, in BadenWürttemberg entstehen durch Graffiti-Schmierereien jährlich Schäden in zweistelliger Millionenhöhe. Ähnlich sieht es in anderen Bundesländern aus. In Berlin und in den Großstädten des Ruhrgebietes sind die Schmierereien mittlerweile allgegenwärtig und mehr als unangenehm auch für ausländische Besucher. Konkrete Zahlen von Mecklenburg-Vorpommern liegen mir nicht vor. In unserem Land ist der Schaden durch die Verschandelung ganzer Häuserzeilen, vor allem der sanierten, mittlerweile aber deutlich wahrnehmbar. Die Entfernung der Schäden kostet circa 200 DM pro Quadratmeter, auch das Auftragen von Graffiti-Schutzmaterialien ist sehr kostenaufwendig. Zahlen muss bis heute die Allgemeinheit beziehungsweise der private Eigentümer.
Es gab und gibt einige private Initiativen wie zum Beispiel in Hamburg, wo der Grundeigentümer-Verband und der Ring Deutscher Makler im März 2000 zu einer „Initiative Saubere Wand“ aufgerufen hat.
Mit solchen und ähnlichen Aktionen zur Zurückdrängung der Graffiti-Schmierereien wurde aber nur die Bevölkerung sensibilisiert. Bei den Bürgern entsteht durch illegale Graffitis mittlerweile der Eindruck der Verwahrlosung. Das Vertrauen in den Staat, der das Graffiti-Unwesen nicht bremsen kann, schwindet. In einigen Stadtvierteln entsteht der Eindruck rechtsfreier Räume. Das wird als Gefährdung des Sicherheitsgefühls und als Verfall von Ordnungswerten empfunden. Wir dürfen es wie bei Graffiti nicht zulassen, dass das Recht seine Autorität verliert und das Rechtsbewusstsein Schaden nimmt. Der Kreis
lauf der Kriminalität beginnt mit Gewalt gegen Sachen und endet, wie wir wissen, mit Gewalt gegen Bürgerinnen und Bürger. Und deshalb ist Schluss mit lustig für illegale Graffiti-Schmierer. Graffiti-Schmierer müssen bestraft werden.
Wir benötigen ein Strafrechtsänderungsgesetz und nicht nur eine Musterverordnung aus dem Hause Dr. Timm, nach der illegale Graffitis als Ordnungswidrigkeiten definiert werden.
In seiner Regierungserklärung vom 10. November 1998 sagte der Bundeskanzler: „Wir werden Kriminalität in all ihren Erscheinungsformen entschlossen bekämpfen.“ Grund zum Zweifel an dieser Entschlossenheit der SPD gab es seither mehr als genug. Die Abschlussdebatte zu den Gesetzesinitiativen der CDU/CSU, der FDP und des Bundesrates zur Bekämpfung von illegalen Graffitis wurde wieder einmal zur Nagelprobe für Rot-Grün. Starke Kanzlerworte und Taten klaffen hier weiter auseinander.
Da legt die CDU als erste Partei ein Gesetz zur Bekämpfung illegaler Graffitis vor und SPD und Grüne lehnen ihn ab. Dann wird im Bundesrat unter Beteiligung SPD-regierter Länder der wortgleiche Gesetzesantrag vorgelegt und wieder lehnen SPD und Grüne diese Initiative ab. Dass sogar Dr. Ringstorff dafür wenig Verständnis zeigt, ist doch aber auch eher ein Zeichen seiner politischen Hilflosigkeit gegenüber seinen eigenen Genossen und Rot-Grün in Berlin.
Der CDU-Gesetzentwurf wurde schon von der SPD, den Grünen und der PDS im Rechtsausschuss des Bundestages unter den fadenscheinigsten Gründen abgewiesen. Für die Grünen ist das, was wir alle nicht mehr sehen können, nämlich Kunst. Was das für die PDS ist, weiß ich nicht.