Völlig verkehrt ist es hingegen, von 30.000 Tonnen Siedlungsabfällen zu sprechen, um dann in Wirklichkeit 150.000 Tonnen aus Italien auf dem Ihlenberg ablagern zu wollen. Ich denke, dieses Spiel ist zum Scheitern verurteilt und hilft nicht zur Vertrauensbildung.
Um diese, die Entwicklung des ganzen Landes beeinflussende Politik zu hinterfragen, hat meine Fraktion diesen Antrag gestellt, denn wir sind nicht der Meinung, dass die landeseigene Deponie Ihlenberg unter den heutigen politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eine gesicherte Zukunft hat.
Die ersten Entlassungen von Mitarbeitern der Deponie Management Gesellschaft sind ein beredtes Zeugnis dafür.
(Caterina Muth, PDS: Wofür? – Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Das soll doch nun gerade verhindert werden. – Zuruf von Caterina Muth, PDS – Peter Ritter, PDS: Na dafür, dafür!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem der Umweltminister die private Beteiligung an der DMG und VGI durch die Hilmer-Gruppe jahrelang geißelte und bekämpfte,
Wenn auch diese so genannte Public Private Partnership grundsätzlich nichts Negatives darstellt, können diese Vertragsbeziehungen jedoch erhebliche Auswirkungen auf die Entwicklung der Deponie und somit des Landeshaushaltes haben.
Sollte diese Zusammenarbeit scheitern, meine Damen und Herren der Koalition, dann wird es der Finanzministerin und dem Umweltminister nicht gelingen, die Decku n g slücke zu überdecken.
Ich möchte hier nur an Reduzierungen der Rückstellungen für die Rekultivierung der Deponie erinnern. Sollte Ihre Politik dazu führen, dass die Deponie Ihlenberg frühzeitig geschlossen werden müsste, werden auf den Steuerzahler wieder enorme Belastungen zukommen.
Aus diesem Grund ist es nicht nur unser Recht, sondern auch unsere Pflicht, uns über die Ergebnisse der europa
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit der Umweltminister im Amt ist, spricht er von der Errichtung eines Abfallzentrums Ihlenberg. Bis heute wurden allerdings nur Mitarbeiter der DMG entlassen, die in der Sortieranlage und einer Abfallbehandlungsanlage arbeiteten. Auch das gehört zur Glaubwürdigkeit, meine Damen und Herren. Sie müssen den Menschen Perspektiven aufzeigen und diese dann auch durchsetzen. Diese Perspektiven fordert meine Fraktion unter Punkt 2, hier geht es um das Zentrum, des vorliegenden Antrages.
Ein weiteres kontrovers diskutiertes Thema ist der Abfallwirtschaftsplan unseres Landes. Während er vom Landesrechnungshof, meines Erachtens zu Recht, als verfehlt und rechtswidrig angesehen wurde, wurde er vom Umweltminister verteidigt und gelobt.
Leider ist das Thema Abfallpolitik der Landesregierung nicht zum Freuen, weil mit ihr schwerwiegende Folgen für die Umwelt, die wirtschaftliche Entwicklung des Landes und die Geldbörse des einzelnen Gebührenzahlers einhergehen.
(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Nanu? – Caterina Muth, PDS: Oi, oi, oi! – Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Man kann zwar alles behaupten als Abgeordneter, aber manchmal sollte es auch stimmen. – Heiterkeit bei Caterina Muth, PDS)
Während noch gestern vom freien Wettbewerb auf dem Abfallmarkt gesprochen wurde, wird schon heute die Abfallallianz zwischen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und der Privatwirtschaft beschworen. Wer allerdings mit wem kooperieren soll, wird offen gelassen.
Die Landesregierung muss sich endlich entscheiden, ob sie den freien Wettbewerb oder eine Partnerschaft auf dem Abfallmarkt als zielführend ansieht, und hier, denke ich, sollten die Geschäfte in die Hand genommen werden. Eines ist aber dabei sicher, der vorliegende Abfallwirtschaftsplan gibt den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern keine Planungssicherheit. Hinzu kommt die völlig chaotische Bundespolitik.
Da wird einerseits von der Novellierung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes philosophiert, die den gesamten Abfallmarkt der Bundesrepublik Deutschland in Frage stellen würde. Gleichzeitig wird eine Novelle der Gewerbeabfallverordnung verabschiedet, die den Handwerkern und dem Mittelstand zusätzliche Kosten auferlegt. Weiterhin werden fast gleichzeitig die vierte und neunte Verordnung nach dem Bundesemissionsschutzgesetz, die Verordnung zur Ablagerung von Siedlungsabfällen, die Deponieverordnung, die Altholzverordnung, die Verpackungsverordnung, die Biomasseverordnung und die Altölverordnung novelliert.
Es wird die Einführung des europäischen Abfallkatalogs vorangetrieben. Eine konkrete Abgrenzung aber der Begriffe „Abfall zur Verwertung“ und „Abfall zur Beseitigung“ gibt es immer noch nicht und ist auch immer noch nicht in Sicht.
Wie vor dem Hintergrund dieser rechtlichen Rahmenbedingungen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eine langfristige sichere Planung von Abfallbehandlungskapazitäten gewährleisten sollen, kann sicherlich nur der Umweltminister erklären. Offensichtlich verlangt er von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern eine ähnlich kreative Auslegung der Rechtsgrundlagen, wie er es im Fall des Importes von Siedlungsabfällen aus Italien vorführt.
Die Technische Anleitung für Siedlungsabfälle vom 14. Mai 1993 legt unter Punkt 12 eindeutig fest: „Die zuständige Behörde kann bei Hausmüll, hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen, Klärschlamm und anderen organischen Abfällen für den Zeitraum bis 1. Juni 2005 und bei Bodenaushub, Bauschutt und anderen mineralischen Abfällen bis 1. Juni 2001 Ausnahmen von der Zuordnung zulassen, wenn absehbar ist, daß der Abfall aus Gründen mangelnder Behandlungskapazität die Zuordnungskriterien nicht erfüllen kann.“
Der Anwendungsbereich der Verordnung wurde ganz bewusst, denke ich, auf einzelne Bundesländer eingeschränkt, so dass die Behandlung von Siedlungsabfällen bei vorhandenen Kapazitäten schon heute zwingend vorgeschrieben ist. Der Minister unseres Landes, der eigentlich für die Nachhaltigkeit und die Umweltverträglichkeit stehen sollte,
versucht, die rechtlichen Vorgaben aus wirtschaftlichen Gründen, die durchaus nachzuvollziehen sind, das gebe ich gerne zu, zu umgehen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei allen wirtschaftlichen Zwängen haben wir doch eine Pflicht und Verantwortung gegenüber den kommenden Generationen.
Aus diesem Grunde ist es aus umweltpolitischer Sicht schon unvertretbar, dass Siedlungsabfälle aus Italien nach Deutschland verbracht werden.
(Caterina Muth, PDS: Ja, wollen wir mal die Jahre bis ‘98 bilanzieren?! – Barbara Borchardt, PDS: So viel Wahrheit will sie nicht. – Zuruf von Peter Ritter, PDS)
Geradezu frevelhaft ist es allerdings, wenn dann diese Abfälle aufgrund wirtschaftlicher Interessen unbehandelt auf einer Deponie abgelagert werden, obwohl ausreichende Behandlungskapazitäten zur Verfügung standen. Ich denke, das war vor Jahren etwas anders zu sehen.
(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Hab’ ich mir doch gedacht! Hab’ ich mir doch gedacht! – Caterina Muth, PDS: Was war denn da anders? – Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Ja, dass die CDU an der Regierung war.)
Wenn sich dann der Umweltminister dieses Landes allerdings zu der Aussage hinreißen lässt, dass es keine
ernsthaften Gründe für die Nichtablagerung von italienischen Siedlungsabfällen auf der Deponie Ihlenberg gibt, sollte er sich normalerweise die Abfallrahmenrichtlinie 75/442 EWG und das Schreiben des Bundesumweltministers vom 15.10.2001 vergegenwärtigen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich denke, wir haben hier eine Kontrollpflicht und deshalb bitte ich Sie, unserem Antrag, dem Berichtsanliegen zuzustimmen. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich wäre jetzt wieder der Zeitpunkt gekommen, das Manuskript zur Seite zu legen und so zu antworten wie zu den Fragen der Schiffssicherheit, wie wir das in diesem Hause schon mal erlebt haben, denn das, was Sie vorgetragen haben, Frau Holznagel, das geht wirklich auf keine Kuhhaut drauf.