(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und PDS – Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD)
(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Dr. Ulrich Born, CDU: Nein, nein, das wird nicht angerechnet. – Zuruf von Reinhardt Thomas, CDU)
Wenn Sie mir sagen, ich entwickle mich fast zum Polizeiexperten, Kollege Jäger, dann empfinde ich das natürlich als Ansporn.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Heiterkeit bei Harry Glawe, CDU – Dr. Ulrich Born, CDU: Sehr gut, sehr gut! – Zuruf von Reinhardt Thomas, CDU)
Aber immerhin, das haben Sie mir vor einem halben Jahr noch nicht bescheinigt, da fanden Sie mich immer nur niedlich.
Zum Kollegen Thomas, um sozusagen noch mal ganz zum Anfang seiner Ausführungen den Bogen zu schlagen: Ich finde es zunehmend schön
und freue mich, dem Kollegen Thomas zuzuhören. Meine größte Freude besteht darin, dass er nicht mehr in unserer Fraktion ist. – Danke.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD – Heiterkeit bei Harry Glawe, CDU – Dr. Ulrich Born, CDU: Was war das jetzt für ein Sachbeitrag?)
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/2395. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. –
Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU bei Jastimmen der Fraktion der CDU und Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und PDS abgelehnt.
Meine Damen und Herren, die PDS-Fraktion hat eine Auszeit beantragt. Ich unterbreche die Sitzung für 30 Minuten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich rufe auf den T a g e s o r d n u n g spunkt 17: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Entschließung zur Stärkung des Föderalismus und des Regionalprinzips in Deutschland und Europa, Drucksache 3/2400.
Antrag der Fraktion der CDU: Entschließung zur Stärkung des Föderalismus und des Regionalprinzips in Deutschland und Europa – Drucksache 3/2400 –
Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Riemann von der CDU-Fraktion. Bitte schön, Herr Riemann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die föderale Staatsverfassung bietet Bund und Ländern die besten Chancen für ein wettbewerblich effizient organisiertes Miteinander. Diese Staatsverfassung ist in Europa einmalig. Aber auch andere Länder Europas, beispielsweise Großbritannien, bewegen sich auf ein solches System zu. Dieses System kann und muss aber verbessert werden, denn die europäische Integration stellt dem deutschen Föderalismus neue Aufgaben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unser Antrag soll weder eine neue Revolution ausrufen, noch unser Misstrauen gegen das Handeln der Landesregierung deutlich machen. Weil das föderalistische System seit Jahren kritisiert wird, weil Europa und der Bund seit Jahren im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung immer mehr Regelungen an sich ziehen, weil das Konnexitätsprinzip nur unzureichend beachtet wird und Aufgaben und finanzielle Lasten den Ländern und Gemeinden aufgebürdet werden ohne einen Ausgleich, weil dieses so ist, muss die Balance zwischen den einzelnen Ebenen neu bestimmt werden.
Der entscheidende Punkt jedoch ist: Diese Debatte sollte keineswegs wie bisher ausschließlich auf Regierungsebene geführt werden, sondern unter maßgeblicher Beteiligung und Einbindung auch unseres Parlamentes. Dieses zumindest entspricht dem Verständnis meiner Fraktion für unsere Arbeit hier in diesem Hohem Hause. Wir fordern mit unserem Antrag die längst überfällige Entscheidung ein, endlich Mitwirkungsrechte der Landesparlamente gegenüber dem Bund und der EU zu verankern.
Ich habe es gestern schon zum Thema Bundesbank gesagt: Wir wollen keine Kungelrunden der Ministerpräsidenten mit dem Bund bei wichtigen Entscheidungen für dieses Land. Wir wollen keine Entscheidungen in Hinterzimmern, keine Entscheidungen auf dem europäischen Basar der Regierungschefs. Wenn wir, meine Damen und Herren, wie unsere Kollegen in großer Übereinstimmung in Schleswig-Holstein nicht endlich die Mitwirkungsrechte mit Nachdruck einfordern, haben wir, wir, die gesetzgebenden Körperschaften der Länder, verloren. Dieses wäre auch ein Verlust der parlamentarischen Demokratie.
Das gilt für Mecklenburg-Vorpommern, für Deutschland, aber in Zukunft noch mehr für die zunehmenden gemeinschaftlichen Rechtsetzungen in Europa. Wenn wir es wirklich ernst meinen mit dem Begriff „Europa der Regionen“, wenn es uns ernst damit ist, muss es unabdingbar ein Klagerecht der Länder und Regionen vor dem Europäischen Gerichtshof zur Wahrung unserer Interessen, unserer verfassungsmäßigen Rechte und Zuständigkeiten geben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn der Bundeskanzler Schröder zu Recht von der Bürgergesellschaft als normativem Bezugsrahmen für unsere Gesellschaft spricht, dann muss das Gestrüpp der Zuständigkeiten entwirrt und neu geordnet werden. Dann müssen Entscheidungen dort getroffen werden, wo die Nähe der Betroffenen ist. Wir werden nicht darum herumkommen, eine Neuordnung einzufordern und auch durchzusetzen, denn irgendwann, meine Damen und Herren, werden uns die Wähler fragen, uns hier im Parlament: Wofür wähle ich eigentlich ein Landesparlament, wenn ich von euch doch immer öfter hören muss, wir würden ja gerne, aber die
vom Bund oder die in Brüssel haben uns nicht gelassen. – Siehe die Werftenfrage, siehe das Klagen der PDS im Bereich der Arbeitsmarktfrage.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht uns bei unserem Antrag nicht nur um die Administration, nicht nur um den Ausgleich zwischen den Regionen, den Ländern, dem Bund und der Europäischer Union, es geht vielmehr auch um unser Selbstverständnis als Parlament. Wir wollen gestalten, nicht nur noch die Ergebnisse hinterher abnicken, denn dann macht sich dieses Parlament überflüssig. Ich weiß, meine Damen und Herren, dass Sie in den Koalitionsfraktionen beraten haben, diesen Antrag zu überweisen und ihn in den Ausschüssen beraten zu lassen. Wir werden dieses mittragen. – Danke.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache und zuerst erhält das Wort der Abgeordnete Krumbholz von der SPD-Fraktion.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag berührt zwei Bereiche, zum einen die Stellung der Bundesländer in dem föderativen System der Bundesrepublik, zum anderen aber auch die Rolle der Bundesländer beziehungsweise der Regionen im Hinblick auf die europäische Einigung. Was den bundespolitischen Anteil des Antrages betrifft, so ist vorab zu sagen, dass sich das föderative System in Deutschland auch nach unserer Auffassung grundsätzlich bewährt hat. Der Föderalismus dient dazu, die Bundesländer durch die Zuweisung von Kompetenzen betreffend Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung zu stärken.
Nichtsdestotrotz sind wir hier in Deutschland von einem Idealzustand noch weit entfernt. Im Verlauf der letzten Jahrzehnte ist es in Deutschland zu einer Aushöhlung der Kompetenzen und der Gestaltungsmöglichkeiten der Länder, insbesondere der Landesparlamente, gekommen. Anlass zur Sorge bietet hier der Kompetenzzuwachs des Bundes in fast allen Politikbereichen, so dass der Gestaltungsspielraum der Länder immer weiter eingeengt wurde. Die bundesrechtlichen Regelungen im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung werden immer zahlreicher und im Bereich der Rahmengesetzgebung immer detaillierter. Die eigentlich im Grundgesetz vorhandene Balance zwischen Gesetzgebungsbefugnissen hat sich im Ergebnis zu Lasten der Länder verschoben, und zwar so weit verschoben, wie es sich die so genannten Väter des Grundgesetzes wohl niemals vorgestellt hätten.
Ähnlich verhält es sich mit der europäischen Dimension dieses Antrages. Eine effiziente Einbeziehung der Landesparlamente in das Bundesratsverfahren und damit in den europäischen Rechtsetzungsprozess ist ein wichtiger Baustein für Akzeptanz von Entscheidungen auf der europäischen Ebene. Auch wenn die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern ihren Aufgaben von Information und Konsultation gegenüber dem Parlament bisher immer nachgekommen ist, was ausdrücklich zu begrüßen ist und auch grundsätzlich zu erwarten war, so ist es doch nicht dasselbe, ob ein Landtag selbst gestal
ten kann oder ob Regierungen eines Landes die Entscheidungen der Bundesrepublik mitformen. Sie sehen, meine Damen und Herren, dass die Rolle der Bundesländer und hier auch insbesondere die Rolle der Landesparlamente weitreichende Auswirkungen auf die zukünftige Gestaltung unserer föderalen Staatsverfassung haben, vor allem aber auch – und das hängt damit zusammen – im Hinblick auf den europäischen Einigungsprozess.
Angesicht der Tragweite dieser Problematik halten wir Ihren Antrag jedoch, meine Damen und Herren von der CDU, für nicht geeignet, einen entsprechenden Willen des Landtages Mecklenburg-Vorpommern zum Ausdruck zu bringen. Es ist zwar zu erahnen, dass Ihr Antrag in eine entsprechende Richtung geht, er bleibt jedoch für unser Dafürhalten zu allgemein beziehungsweise zu nichtssagend. Leider haben Sie den substantiellen Teil des Themenkomplexes in der Begründung und nicht in dem zu beschließenden Teil aufgeführt. Dass Sie den Text Ihres Antrages einschließlich Begründung von einem im Schleswig-Holsteinischen Landtag beratenen Antrag wörtlich abgeschrieben haben mit dem Unterschied, dass Ihre Antragsbegründung dort Teil des Beschlussfassungsgegenstandes war, ist hier unschädlich.
Wir meinen, dass der Antrag Anlass dazu gibt, die oben skizzierte Problematik eingehender zu diskutieren. Eine solche Behandlung des Themas, zum Beispiel in den Ausschüssen, halten wir für sachgerechter als eine einfache Entschließung des Landtages ohne vorherige ausgiebige Diskussion, denn wir als Abgeordnete des Landtages und damit eines Verfassungsorgans haben uns in die Diskussion über den Föderalismus verantwortlich einzubringen. Eine derartige Behandlung des Gegenstandes hätte die Herausarbeitung von konkreten Zielen und der Wege zu deren Erreichung zum Gegenstand, zum Beispiel: Wie können die Gesetzgebungsbefugnisse der Länder gestärkt werden? Lassen sich im Bereich der Rahmengesetzgebung bundesrechtliche Regelungen künftig auf Eckpunkte konzentrieren? Wie wichtig wäre eine eigene Steuerautonomie der Länder unter dem Gesichtspunkt der Stärkung der Eigenverantwortung? Wie lassen sich erweiterte Mitwirkungsmöglichkeiten der Länder auf europäischer Ebene erreichen?
Meine Damen und Herren! Zur Verwirklichung konkreter Verbesserungen des föderalen Systems sehen wir es als notwendig an, dass ein Diskussionsprozess über die Weiterentwicklung und Stärkung des Föderalismus im Landtag und seinen Gremien geführt wird. Wir plädieren daher für eine Überweisung des Antrages. – Danke.