Protokoll der Sitzung vom 30.01.2002

(Beifall Angelika Gramkow, PDS)

denn für ein Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern sind Sparkassen unverzichtbare Institutionen. Ihren Beitrag zur Kreditversorgung des Mittelstandes und zur Grundversorgung der Bevölkerung mit Bankdienstleistungen können allerdings nur leistungsfähige Sparkassen leisten. Die Sparkassenaufsicht in Mecklenburg-Vorpommern muss also die Leistungsfähigkeit der Sparkassen im Lande besonders im Auge haben. Das ist in der Vergangenheit geschehen.

Zur Erinnerung: 1999 haben wir das Sparkassengesetz geändert und Möglichkeiten für Gewinnausschüttungen geschaffen. Die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg sind derzeit dabei, unsere Regel zu übernehmen. 2000 haben wir einen neuen Staatsvertrag zum Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband abgeschlossen. Die OSGV-Satzung befindet sich zurzeit noch in der Abstimmung. Seit April 2001 gilt die neue Sparkassenverordnung, mit der das Geschäftsrecht der Sparkassen modernisiert wurde. Heute müssen wir unser Sparkassengesetz bereits zum zweiten Mal novellieren. Nötig wurde das, weil die EU-Kommission Gewährträgerhaftung und Anstaltslast als wettbewerbswidrige Beihilfen einstuft. Die neuen Regelungen entsprechen dem derzeitigen Verhandlungsstand mit Brüssel.

(Vizepräsidentin Renate Holznagel übernimmt den Vorsitz.)

Die Gewährträgerhaftung wird zum 19. Juli 2005 abgeschafft. Die Anstaltslast wird zu demselben Termin modifiziert. Sie entspricht künftig der Investitionsentscheidung eines privaten Investors. Für Verbindlichkeiten, die bis zu diesem Termin begründet wurden, gibt es eine Übergangsregelung. Für diese Verbindlichkeit gilt die Gewährträgerhaftung fort bis 2015.

Falls entsprechende Gesetzentwürfe nicht bis zum 3 1. März 2002 eingeleitet worden sind, wird die Kommission den Sparkassen ab 1. Januar 2003 entsprechende Zinszahlungen an die Gewährträger auferlegen. Um das zu

verhindern, bringen wir den vorliegenden Gesetzentwurf bereits jetzt in den Landtag ein. Wir wollen ganz sicher gehen, dass wir nicht in Zeitnot kommen. Und ich erinnere daran, dass wir ja Ende Juni hier die letzte Landtagssitzung haben und dann voraussichtlich erst wieder im Oktober. Details zur zeitgerechten Erfüllung der EU-Auflagen werden derzeit mit der Kommission noch abgestimmt. Wesentliche Änderungen sind aber nicht mehr zu erwarten.

Konkretisiert wird mit den EU-rechtlichen Bestimmungen aber auch der öffentliche Auftrag der Sparkassen. Sie bleiben im Gegensatz zu den Privatbanken verpflichtet, überall im Land für eine angemessene Versorgung mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen zu sorgen. Vor allem gilt das für die ländlichen Gebiete. An dieser öffentlich-rechtlichen Ausrichtung der Sparkassen werden wir keine Abstriche zulassen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Angelika Gramkow, PDS)

Meine Damen und Herren, der Landesregierung geht es darüber hinaus und in erster Linie darum, die Wirtschaftlichkeit der Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern zu stärken, denn unsere Sparkassen haben mit spürbar sinkenden Jahresergebnissen zu kämpfen. Um ihre Kosten zu senken, haben die Sparkassen im OSGV bereits eine Reihe von Kooperationen beschlossen. So wird zum Beispiel der Zahlungsverkehr für alle zentral über die Sparkasse Dresden abgewickelt. Weitere Kooperationsprojekte sind Inkasso, Einkauf, Marketing, IT-Service und eine gemeinsame Personalverwaltung. Diese Projekte werden zurzeit auf breiter Front vorangetrieben.

Wo solche Kooperationen allerdings nicht ausreichen, wollen wir Fusionen von Sparkassen künftig erleichtern und den Entscheidungsträgern dafür einen gesetzlichen Rahmen an die Hand geben. Deshalb haben wir im Entwurf vorgesehen, die zulässige Anzahl der Verwaltungsratsmitglieder von derzeit 21 auf 30 zu erhöhen und auch den Sparkassen, deren Geschäftsgebiete nicht aneinander grenzen, Möglichkeiten zur Fusion zu eröffnen sowie auf die Gründung eines Zweckverbandes für fusionierte Sparkassen künftig zu verzichten.

Bei den vorgeschlagenen Regelungen, die allesamt den Handlungsspielraum der verantwortlichen Gremien erweitern, handelt es sich lediglich um Optionen für die kommunalen Träger. Ob sie davon Gebrauch machen, bleibt ihnen überlassen. Die Landesregierung leistet mit diesem Gesetzentwurf ihren vorsorglichen Beitrag zur Erhaltung leistungsfähiger Sparkassen. Wir öffnen das Sparkassengesetz für weitsichtige Entscheidungen und beginnen nicht erst mit einer Änderung des Gesetzes, wenn die Verantwortlichen dies an uns herantragen. Alle Planungen zur Neuausrüstung und -ausrichtung der Sparkassen müssen von einem breiten Konsens getragen und im Interesse der Betroffenen rechtzeitig in Angriff genommen werden. Erste Schritte müssen so frühzeitig wie möglich erfolgen, denn nur so bleiben die Gestaltungsspielräume erhalten, die dann auch sozialverträgliche Personalentscheidungen gewährleisten. Das muss in unserem gemeinsamen Interesse liegen. Im Übrigen halte ich es für selbstverständlich, dass Personalentscheidungen im Einvernehmen mit den Personalvertretungen getroffen werden.

Deshalb sollten Sie, meine Damen und Herren Landtagsabgeordneten, den Ihnen vorgelegten Gesetzentwurf konstruktiv begleiten.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS)

Danke schön, Frau Ministerin.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat die Fraktionsvorsitzende Frau Gramkow von der Fraktion der PDS.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Reihenfolge hat mich jetzt ein bisschen überrascht, weil man eigentlich den Worten der Finanzministerin kaum noch etwas hinzufügen kann.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Sie können es aber besser. – Heinz Müller, SPD: Das ist aber keine Frage der Reihenfolge.)

Klar ist, dass wir mit dem vorliegenden Gesetz hier am Ende Entscheidungen der Europäischen Kommission umsetzen wollen und müssen, und dies so schnell wie möglich, weil – und das ist, glaube ich, unstrittig – die Sparkassen in unserem Land lebenswichtig für insbesondere die regionale Entwicklung in den Kreisen und in den Städten sind. Sie haben nachgewiesen in den ersten Jahren, wie sie durch Risikobereitschaft auch im Kreditgeschäft insbesondere die Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen, Handwerk, Gewerbe, Wohnungsunternehmen und so weiter eingegangen sind. Über das Sponsoring, was sie leisten zur Unterstützung von Vereinen und Verbänden im soziokulturellen Bereich und beim Sport, weiß der eine oder andere sicherlich auch zu berichten. Deshalb sind stabile Sparkassen in unserem Land unabdingbar, vor allen Dingen auch deshalb, wenn man betrachtet, dass die Privatbanken sich aus der Fläche schon längst zurückgezogen haben und jetzt auch dabei sind, ihre Geschäftstellen in den kreisfreien Städten zu reduzieren, und ein Kreditengagement für so manche Privatbank von 25.000 Euro sich eben nicht mehr lohnt.

Die Forderung der Wirtschaft, in der Bereitschaft der Sparkassen nicht nachzulassen, obwohl Basel II auch die Kapitalanforderungen zur Kreditwirtschaft verschärft, heißt, dass wir zukünftig höheres Eigenkapital zur Verfügung stellen müssen und das Ratingsystem hier greift, dass die Sparkassen eben nicht den Weg gehen, die Wirtschaft im Land Mecklenburg-Vorpommern damit im Stich zu lassen. Das Angebot der Landesregierung, mit diesem Sparkassengesetz die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sie ihrer Verantwortung weiter nachkommen können, müssen wir unbedingt annehmen. Ich weiß, es gibt unterschiedliche Diskussionen im Bereich der Sparkassen zu der erleichterten Ermöglichung von Fusionen von Sparkassen im Land Mecklenburg-Vorpommern. Ich nenne dieses Angebot eine Vorsorge als Option der Möglichkeit. Ich sehe dies nicht als Gefahr. Diese Frage sollten wir mit den Sparkassen gemeinsam diskutieren.

In dem Zusammenhang geht der Dank der PDS-Landtagsfraktion ausdrücklich an das Engagement des Finanzministeriums, hier insbesondere des Staatssekretärs Herrn Dr. Mediger und des verantwortlichen Fachreferenten, die sich bemüht haben, im ostdeutschen Sparkassenverband und mit allen Ländern, mit allen alten und neuen Ländern eine gemeinsame Lösung dafür zu finden, dass die Sparkassen Anstalten des öffentlichen Rechts und damit letztendlich auch uns zur Verfügung bleiben.

Ich denke, dieses Gesetz zeugt von einer soliden Arbeit. Wir sollten es zügig bearbeiten und auch verabschieden.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS)

Danke schön, Frau Gramkow.

Es liegen weiter keine Wortmeldungen vor, darum schließe ich die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 3/2588 zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss sowie an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Meine Damen und Herren, wir treten nun in die Mittagspause ein. Die Sitzung wird um 13.10 Uhr fortgesetzt.

Unterbrechung: 12.12 Uhr __________

Wiederbeginn: 13.14 Uhr

Meine Damen und Herren! Ich eröffne die unterbrochene Sitzung in der Erwartung, dass doch noch einige Abgeordnete den Plenarsaal finden werden.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bauberufsrechts des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 3/2610.

(Friedbert Grams, CDU: Bau interes- siert die PDS anscheinend nicht.)

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bauberufsrechts des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der Landesbauordnung MecklenburgVorpommern (Bauberufsrechts- und Landes- bauordnungänderungsgesetz – BbLBauOÄndG) (Erste Lesung) – Drucksache 3/2610 –

Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Arbeit und Bau Herr Holter.

(Bärbel Nehring-Kleedehn, CDU: Er muss sich jetzt auch eine neue Fraktion suchen. – Wolfgang Riemann, CDU: Er muss jetzt zu uns kommen. – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Minister Dr. Wolfgang Methling: Ich bin bei Ihnen.)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 18. Dezember 2001 hat das Kabinett den Entwurf des Artikelgesetzes zur Änderung des Bauberufsrechts Mecklenburg-Vorpommern und der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. Das ist Ihnen bekannt, diese Novelle wurde Ihnen zugeleitet.

Die Novelle passt das Ingenieurgesetz aus dem Jahr 1993 an höherrangiges Recht der Europäischen Gemeinschaft und an Bundesrecht an. Die Stichworte sind hier der freie

Dienstleistungsverkehr und das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz. Nachdem das Architektengesetz des Landes schon 1998 grundlegend überarbeitet wurde und beide Berufsrechte gleichartige Rechtsinstitute beinhalten, bot es sich an, sich an den Wortlaut des Architektengesetzes anzulehnen. Die Harmonisierung dient auch dem Verbraucherschutz, denn so hat der Auftraggeber einen angeglichenen rechtlichen Rahmen.

Meine Damen und Herren, die technischen Anforderungen steigen, die Vorschriften des Umweltschutzes nehmen zu und erfordern damit eine verstärkte Spezialisierung der Ingenieure und Architekten. Um die nötigen Qualifikationen abzudecken, sollen sich Ingenieure und Architekten untereinander und miteinander zu Gesellschaften zusammenschließen können. Das stärkt die Konkurrenzfähigkeit beider hierzulande und erhöht ihre Erfolgschancen für europa- und bundesweite Ausschreibungen.

Damit diese Gesellschaften künftig die Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur und Architekt in ihrer Firma führen können, sind die einschlägigen Regelungen in beiden Gesetzen vollständig überarbeitet worden. Bislang galt diese Berufsbezeichnung nur im Rahmen einer GmbH. Diese Möglichkeit wird nun auf alle Gesellschaftsformen erweitert, sofern über den Gesellschaftsvertrag ein ausreichender Einfluss des Berufsstandes gesichert und ein ausreichender Versicherungsschutz nachgewiesen wird.

Die Bestimmungen für das Führen der Berufsbezeichnung bei Partnerschaften, also in einem Zusammenschluss von freien Berufen, erfolgen in Ergänzung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes des Bundes. Wir werden für interdisziplinäre Zusammenschlüsse von Ingenieuren und Architekten bei gleichlautenden Bestimmungen in beiden Gesetzen einen idealen Rechtsrahmen schaffen. Das ist bundesweit einmalig.

Die Novelle sieht weiter vor, dass sowohl die Ingenieurkammer wie auch die Architektenkammer das Recht erhalten, Sachverständige für ihre Aufgabenbereiche selbst zu bestellen und zu vereidigen. Damit wird dem Anliegen beider Kammern entsprochen, das in anderen Bundesländern bereits entsprechend geregelt ist.

Die im Gesetz vorgesehene Sachverständigenordnung sorgt dafür, dass die Kammern ihre Maßstäbe einhalten und objektiv entscheiden. Auch in den Ländern Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sind die Berufskammern befugt, Sachverständige zu bestellen. Des Weiteren soll dem Versorgungswerk der Ingenieurkammer ein neuer Rechtsrahmen als Körperschaft des öffentlichen Rechts gegeben werden. Das Versorgungswerk hat bislang so erfolgreich gearbeitet, dass sich der hiesigen Einrichtung die Ingenieurkammern aus Bremen und Sachsen-Anhalt mit ihren Mitgliedern angeschlossen haben.

Meine Damen und Herren, Frau Präsidentin, mit einem zusätzlichen Artikel zur Landesbauordnung wollen wir zügig auf die neue Energieeinsparverordnung des Bundes reagieren. Im November vergangenen Jahres erlassen, tritt sie am 1. Februar in Kraft. Danach muss der Energiebedarf für Gebäude vor Baubeginn berechnet und ein so genannter Energiebedarfsausweis bei Wohngebäuden oder ein Wärmebedarfsausweis bei Lagerhallen oder ähnlichen Gebäuden bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vorgelegt werden. Auf eine behördliche Überprüfung

verzichten wir auch deshalb, weil die Ausweise bei den Bauaufsichtsbehörden nicht mit dem vorhandenen eigenen Personal fachlich nachberechnet werden können. Allerdings soll der Energie- beziehungsweise Wärmebedarfsausweis von einem Architekten, einem bauvorlageberechtigten Ingenieur oder einem Sachverständigen als Garanten für die inhaltliche Richtigkeit der Berechnung unterschrieben werden. Auch das ist ein Schritt in Richtung Deregulierung und Entbürokratisierung.

Wir wollen weiterhin das Bauen noch mit einer anderen Änderung der Landesbauordnung erleichtern. Außenwände von kleineren Nebengebäuden, Garagen, Carports, Gartenhütten und Schuppen dürfen künftig an der Grenze ohne so genannte Brandwände errichtet werden. Dies ist nach fachlichen Erfahrungen nicht erforderlich.

Die Novelle des Ingenieurgesetzes und die Änderung der Landesbauordnung wird von Ingenieuren und Architekten, den Kreisverwaltungsbehörden und vielen Bauherren sehnlichst erwartet. Ich hoffe, dass der Landtag den Entwurf noch in dieser Legislaturperiode beraten und beschließen wird. Die Unterstützung meines Hauses biete ich dazu gerne an. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Götz Kreuzer, PDS)

Danke schön, Herr Minister.

Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen.