Deshalb ist zu Ziffer 3 des CDU-Antrages zusammenfassend festzustellen: Es wird in Mecklenburg-Vorpom
mern keine andere Gefährdung wichtiger Infrastrukturvorhaben und Investitionen durch die Einführung von Rechtsbehelfen von Vereinen geben als anderswo in Deutschland. Die Landesregierung hat versucht, spezielle Landesinteressen in diesem Zusammenhang darzulegen und durchzusetzen. Die diesbezüglichen Anträge sind im Bundesrat gescheitert. Weiterer Handlungsspielraum besteht nicht und wir tun gut daran, uns auf die neue Situation einzustellen, indem Genehmigungsverfahren insbesondere unter dem Aspekt der Wahrung der Belange von Natur und Landschaft noch rechtssicherer gemacht werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Lassen Sie mich im Folgenden noch auf die Ziffern 1 und 2 d es CDU-Antrages eingehen. Meine Damen und Herren der CDU, ich hätte ganz gerne mal gewusst, wie Sie es denn selbst managen würden, wirksam Naturschutz zu praktizieren und dabei die Haushalte des Landes und der Kommunen nicht zu belasten und gleichzeitig auch keine zusätzlichen Belastungen der Landwirtschaft in Kauf zu nehmen?
Das geht nur, indem man auf wirklichen Naturschutz auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche verzichtet. Und das wollen nicht mal Landwirte.
(Peter Ritter, PDS: Das kommt alles aus Eckis Füh- rung. – Heiterkeit bei Angelika Gramkow, PDS, und Caterina Muth, PDS)
Ich weiß nicht, ob dies wirklich das Ziel des CDU-Antrages sein soll. Wenn ja, kann ich Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren der Opposition, nur sagen: Dieses würde selbst mit einem CDU-Minister nicht gehen, mit einem CDU-Minister, der Verantwortung für Umwelt und Natur tragen würde, denn auch er müsste wie ich die EUNaturschutzpolitik in Mecklenburg-Vorpommern umsetzen. Das ökologische Netz der Europäischen Union namens „Natura 2000“ spricht nun einmal von einem kohärenten Netzwerk von Schutzgebieten. Und das Netz ist so geknotet, dass Mecklenburg-Vorpommern mit seiner, wie wir wissen, exquisiten Naturraumausstattung nicht durch die Maschen fällt. Da beim Umwelt- und Naturschutz nicht nur auf Brachen zurückgegriffen werden kann, müssen sie entweder den Landwirt belasten oder sie müssen ihn entschädigen. Einen anderen Weg gibt es nicht. Ich bin für Entschädigung, wie Sie wissen. Und da die CDU die Entschädigung offensichtlich auch nicht aus ihrem Parteivermögen bezahlen kann,
ich selber keine schwarzen Kassen habe, gibt es nur einen Weg: Die öffentliche Hand muss die Entschädigung der Landwirte aufbringen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle an die Einführung des Paragraphen 3 b im noch geltenden Bundesnaturschutzgesetz erinnern. Das sollten Sie nicht vergessen. Es war doch niemand anderes als die CDU-geführte Bundesregierung mit der damaligen Bundesumweltministerin Angela Merkel, die die
Pflicht zum Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile der Landwirte infolge von Naturschutzauflagen zum Gesetz erhoben hat.
Dieser Ausgleich ist nach Maßgabe des Landesrechtes zu gewähren, wie es so schön im Gesetzestext heißt. Und das passiert in Mecklenburg-Vorpommern über verschiedene Förderprogramme, die bereits in der Vorgängerregierung entwickelt wurden und die wir komplettiert haben durch andere Programme. Ich nenne die Programme zur naturschutzgerechten Grünlandnutzung, Moorschutzprogramm, Sölleprogramm, Heckenpflegeprogramm und andere. Diese sind übrigens, wie Sie wissen, andererseits auch dazu geeignet, die wirtschaftliche Stabilität der Landwirtschaftsbetriebe zu erhöhen, denn viele tierhaltende Betriebe leben davon. Sie würden gar nicht existieren, wenn es diese Programme nicht gäbe.
Im Gegensatz zur CDU-Landtagsfraktion hat die damalige CDU-Bundesregierung also erkannt, dass die Entschädigung der Landwirte öffentliche Haushalte zwangsläufig belasten muss, und sie hat es verstanden, im Gesetz Regelungen zu finden, die in erster Linie die Landeshaushalte und dabei speziell die Einzelpläne der Umweltminister und Landwirtschaftsminister belasten. Und es waren wiederum die CDU-geführten Länder, die im Bundesrat vehement dafür gekämpft haben, den von der rot-grünen Bundesregierung gestrichenen Paragraphen 3 b unter einer neuen Nummer 5 a wieder im Gesetz zu etablieren. Dieser Versuch ist allerdings am Dienstag im Vermittlungsausschuss gescheitert. Er wird also nicht erneut eingeführt werden. Nichtsdestotrotz, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind wir gewillt, in Mecklenburg-Vorpommern den Weg der Zusammenarbeit von Landwirtschaft, Umwelt- und Naturschutz weiterzugehen. Dieses ist nicht gefährdet, das ist unsere Landeskompetenz.
Falls die Opposition darüber hinaus unter zusätzlicher Belastung der Landwirtschaft die Regelungen zur guten fachlichen Praxis meint, empfehle ich dringend den direkten Kontakt mit praktizierenden Landwirten, denn sie gehen davon aus, dass sie selbstverständlich gute fachliche Praxis betreiben.
Das, was im Bundesnaturschutzgesetz neu geregelt werden soll, ist vom Grundsatz politisch wichtig, ist im Detail aber längst gängige Praxis solide arbeitender Landwirte. Sie tun es seit Jahren und seit Jahrzehnten. Es ist ein Credo der Landwirte, dass sie gute fachliche Praxis üben.
Im Übrigen, Frau Holznagel, will ich darauf hinweisen, die gute fachliche Praxis ist nicht nur in Landwirtschaftsgesetzen definiert. Insofern bin ich überrascht, dass Sie sich darüber aufregen, dass es im Bundesnaturschutzgesetz mit erfasst wird. Das Wasserhaushaltsgesetz ist auch kein Landwirtschaftsgesetz, das Bodenschutzgesetz ist kein Landwirtschaftsgesetz. Es gibt viele andere Geset
zesbereiche, die woanders definiert sind, und dieses ist bisher kein Grund gewesen, dagegen zu monieren. Nein, es ist eine gewisse Klientelpolitik gewesen, die den Widerstand dagegen erzeugt hat. Ich kann es bis heute nicht verstehen, dass Landwirte dagegen sind, denn das, was dort aufgeschrieben ist, so habe ich zumindest von Landwirten, von Agrarwissenschaftlern gehört, ist Grundlage der Lehrausbildung in den ersten Studienjahren. Es ist eine entscheidende Voraussetzung, gute fachliche Praxis zu üben, um überhaupt dauerhaft erfolgreich Landwirtschaft betreiben zu können, um nachhaltige Landwirtschaft betreiben zu können.
Auch die weiteren, meine Damen und Herren, in der Begründung von der CDU aufgeführten Kritikpunkte sind aus meiner Sicht mehr oder weniger Luftnummern, zum Teil ziemlich dünne. Die Ausweisung von zehn Prozent der Landesfläche als Biotopverbund ist doch in MecklenburgVorpommern praktisch ein Selbstläufer, ist eine Unterforderung für unser Land,
wenn ich das mal so sagen darf. Denn wir haben bereits rund acht Prozent der Landesfläche als FFH-Gebiete vorgesehen. Dafür haben Sie uns ja heftig gedroschen hier in diesem Haus.
Die Vogelschutzgebiete umfassen bei uns 18 Prozent, über ein Viertel der Landesfläche ist Landschaftsschutzgebiet. Wir haben Großschutzgebiete en masse, die ein Pfund für den Tourismus sind. Wir haben also längst bedeutend mehr als 10 Prozent der Landesfläche als Bestandteil eines Biotopverbundes ausgewiesen. Wo ist eigentlich das Problem? Zumindest in Mecklenburg-Vorpommern gibt es das nicht.
Was die angebliche Belastung des Landes durch flächendeckende Landschaftsprogramme, Landschaftsrahmenpläne, Landschaftspläne betrifft, verehrte Frau Holznagel, hilft ein Blick in die Paragraphen 12 und 13 unseres eigenen Landesnaturschutzgesetzes, das Sie mitbeschlossen haben, nicht ich. Dort werden Sie feststellen, dass Mecklenburg-Vorpommern diesbezüglich schon weitgehende Regelungen getroffen hat und von erheblichen Mehrbelastungen durch neues Bundesrecht überhaupt nicht die Rede sein kann. Das haben wir längst bei uns geregelt.
Erstens. Es bedarf keiner Aufforderung der Opposition an die Regierung, zum Bundesnaturschutzneuregelungsgesetz aktiv zu werden. Sie war es längst.
Er verdient es, mit Verlaub, liebe Frau Holznagel, mit großer Mehrheit abgelehnt zu werden. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! In der Sache ist eben so viel detailliert geantwortet worden auf den Antrag der Oppositionsfraktion, ich möchte das nicht wiederholen. Ich möchte aber doch feststellen: Man hat seitens der Opposition versucht, Weichen zu stellen, kurz bevor der Zug das Ziel erreicht, und ist auf einem Abstellgleis gelandet.
Die Ereignisse der letzten Tage haben uns gezeigt, dass der Antrag eigentlich heute hätte zurückgezogen werden müssen, denn die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes ist nicht mehr aufzuhalten und ist ja mit übermorgen...
Ich wundere mich nur, dass ausgerechnet aus dem Munde einer Umweltsprecherin, einer Umweltexpertin hier solche restriktiven Dinge eingefordert worden sind. Schutz vor dem Naturschutz, könnte ich mal so sagen, das ist irgendwie ein Unding, das widerspricht sich selbst. Und ich werde hier nicht müde, noch mal das zu sagen, was von Minister Methling auch zitiert wurde, nämlich Bewahrung der Schöpfung. Lesen Sie bitte noch mal nach, übrigens festgelegt in Artikel 20 a des Grundgesetzes, auch da ist das fixiert und es wird immer wieder schnell vergessen.
Man sollte auch daran denken, dass über Jahre hinweg eine Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes angestrebt wurde, zum Beispiel durch Herrn Töpfer, der heute ja nur für die UNEP arbeitet. Das ist immer wieder verhindert worden von CDU/FDP-geführten Wirtschafts- und Landwirtschaftsministerien im Bundeskabinett. Und nun endlich hat die rot-grüne Bundesregierung diese Novellierung durchgeführt. Ich sage das nicht mit Häme, sondern ich stelle das einfach fest. Ich vermisse in Ihrem Antrag jeglichen Bezug auf unser Bundesland. Sie haben die Tatsache, dass das Landesnaturschutzgesetz zurzeit novelliert wird und in den Ausschüssen ist, überhaupt nicht erwähnt bis jetzt, in keiner Silbe. Damit sind Sie gar nicht auf der Höhe.