Nein, das habe ich eben so nicht gemeint. Ich meine, wir reden schon über die Angelegenheiten der Leute. Natürlich, wir reden über ihre Angelegenheiten, aber ohne sie. Dann nehmen Sie es mal so. Wir können doch nicht über Dinge reden, regelhaft, regelhaft, darum geht es, dass wir regelhaft über Dinge reden, die andere betreffen, und diejenigen, die es betrifft, sind nicht dabei. Vielleicht ist es so verständlicher.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will jetzt nicht sagen, dass ich verwirrt bin, Herr Nitz. Aber irritiert bin ich schon. Reden wir über eine Gerichtsverhandlung oder reden wir über die Aufgaben eines Petitionsausschusses? Worüber reden wir eigentlich? Und außerdem hatte ich fast den Eindruck, Sie haben hier eine Antinaturschutzrede gehalten
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS – Dr. Henning Klostermann, SPD: Ja. – Zuruf von Thomas Nitz, CDU)
und eigentlich nicht zum Bericht beziehungsweise zur Beschlussempfehlung gesprochen. Dazu habe ich leider sehr wenig gehört, Herr Nitz, sehr gefärbt aus einer Sicht, aus einer sehr subjektiven Sicht, aus Ihrer eigenen Sicht.
Lassen Sie mich aber meinen Beitrag teilen in zwei Bereiche. Ein Bereich beschäftigt sich mit der Drucksache 3/2745, also mit der Beschlussempfehlung, und dann komme ich noch mal zu Ihrem Änderungsantrag, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion. Und auch hier will ich ein bisschen weiter ausholen, Herr Nitz, damit uns noch mal die Bedeutung klar wird, wozu ein Petitionsausschuss eigentlich da ist.
Petitionen, auch als Bitten, Bittschriften oder Gesuche bekannt, waren im Mittelalter bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts das einzige Mittel, durch das sich ständische
Gruppen mit ihren Anliegen oder ihren Beschwerden an die Herrscher wenden konnten, um so einen gewissen Einfluss gewinnen zu können. Im 19. Jahrhundert erlangten dann Volksvertretungen die Rechte zur Gesetzgebung und zur Verwaltungskontrolle. Das Petitionsrecht änderte sich und stellt heute die Befugnis nach Artikel 10 der Landesverfassung sowie nach Abschnitt 1 Paragraph 1 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes dar, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit der Bitte oder der Beschwerde an die zuständigen Behörden oder den Landtag zu wenden.
Nach Artikel 17 des Grundgesetzes wird dieses subjektiv öffentliche Recht ebenfalls gewährt. Bestimmte Formen allerdings, Herr Nitz, sind unbedingt zu beachten und auch einzuhalten. So darf das Petitionsanliegen, Herr Nitz, nicht herausfordernd oder gar erpresserisch beziehungsweise beleidigend dargestellt werden. Und Sie geben mir Recht, dass manchmal das, was wir lesen in den Unterlagen, hart an der Grenze ist. Aber wir bleiben ja ruhig und arbeiten weiter.
Noch mal: Das Petitionsrecht gibt dem Bürger keinen Anspruch auf einen bestimmten, für ihn positiven Bescheid. Also, der Petent geht mit Erwartung hin, aber auf einen bestimmten Bescheid, mit dem er rechnet für sich, hat er keinen Anspruch. Er hat aber einen Anspruch auf eine Bearbeitung der Petition, die möglichst zeitnah ist, Anspruch auf ein gründliches Befassen mit den Ursachen, die zur Petition führten, und die Möglichkeit, den Patienten – Entschuldigung, manchmal sind auch Patienten dabei –, den Petenten zu helfen, dabei aber auch wiederum die Grenzen der Hilfe aufzuführen und diese zu begründen.
Doch nun zu der vorliegenden Beschlussempfehlung und zum Bericht. Der Berichtszeitraum vom 01.10. bis 31.12.2001 umfasst 119 Petitionen. Aus welchen Bereichen kommen die meisten Petitionen nun? Hier nur einige Beispiele, weil sie zahlenmäßig die stärksten sind: aus dem Bereich der kommunalen Angelegenheiten 19 Petitionen; aus dem Strafvollzug, Untersuchungsstrafvollzug 13 Petitionen; aus dem Steuerrecht 11 Petitionen; Sozialhilfe, Hilfe für Behinderte, Renten 10 Petitionen; Schulen, Hochschulwesen 7 Petitionen; Straßenbau, Straßenwesen 5 Petitionen; Baurecht, Bauwesen 3 Petitionen. Und das andere staffelt sich dann alles um 3, 2, 1 aus den verschiedensten Bereichen.
In 22 Fällen konnte den Petenten geholfen werden. Das macht leider oder aber doch auch 19 Prozent aus. Vielleicht drei Beispiele: So wurden in einem Fall den Eltern eines Schülers Stornogebühren für eine ausgefallene Klassenfahrt erst nach Intervention des Petitionsausschusses erstattet. Ich denke, das hätte man auch auf einem anderen Wege lösen können. Das hätte nicht unbedingt in den Petitionsausschuss gemusst. In einem anderen Fall konnte nur durch die Vermittlung des Petitionsausschusses der ablehnende Bescheid eines Versorgungsamtes über die Erhöhung des Grades der Behinderung eines Petenten aufgehoben werden. Oder als drittes Beispiel, um nur ganz wenige anzuführen, einem Strafgefangenen, dem eine Einzelzellenunterbringung zur Absolvierung seines Fernstudiums verweigert wurde, konnte erst nach Einschalten des Petitionsausschusses geholfen werden.
Als gegenstandslos mussten acht Fälle angesehen werden. Die Petenten waren zwischenzeitlich verzogen oder hatten ihre Petition zurückgenommen. Neunmal wur
den Petitionen der Landesregierung überwiesen, weil die Anliegen begründet schienen und Abhilfe notwendig war. Acht Petitionen wurden entsprechend Paragraph 2 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes zur weiteren Bearbeitung an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages beziehungsweise eines Landtages der anderen Bundesländer weitergereicht. Und in 16 Fällen, meine Damen und Herren, wurde gemäss Paragraph 2 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes von der Behandlung beziehungsweise sachlichen Prüfung abgesehen. Dafür gibt es verschiedene Gründe, zwei möchte ich nennen: Zum einen kommt kommunalen Körperschaften kein Petitionsrecht zu und zum Zweiten, in anhängige beziehungsweise andauernde Klageverfahren, Gerichtsverfahren kann der Petitionsausschuss nicht eingreifen.
Ich habe heute ganz interessiert den Vorschlag aufgenommen, den Kollege Friese bei Tagesordnungspunkt 2 machte, man sollte überlegen, ob man das Gesetz dahin gehend verändern könnte, im Laufe der Gesetzgebungsverfahren sollten Petitionen nicht behandelt werden. Ein interessanter Vorschlag, über den man nachdenken sollte. Es wäre dann also auch ein weiterer Grund.
Meine Damen und Herren! Eines wird uns, glaube ich, gemeinsam deutlich, eine intensive und konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Ausschussmitgliedern, dem Ausschusssekretariat, den Ministerien und nachfolgenden Behörden ist unerlässlich. Allein das Einholen von Stellungnahmen der zur Beratung vorgetragenen Vorgänge ist von Natur aus schon sehr zeitintensiv. Dabei könnte und sollte man erwarten, dass die vorgegebenen Fristen eingehalten werden. Weit gefehlt, meine Damen und Herren! Nicht selten müssen Behörden aufgefordert werden, ihrer Pflicht, die Frist einzuhalten, nachzukommen. Und wenn dann derartige Erklärungen abgegeben werden wie zum Beispiel, wegen Mitarbeiterwechsels oder eines hohen Krankenstandes könne die Frist nicht eingehalten werden und man bitte um Fristverlängerung, dann können wir das nicht akzeptieren. Das möchten wir hier auch so deutlich sagen.
das weiteren Unmut und Unverständnis nach sich zieht. Nur ein Beispiel: Die Verwaltung teilt dem Petenten unter anderem mit – und das ist dann wörtlich zu entnehmen –, das Vorhaben ist wegen fehlender Privilegien nicht zulässig. Wir wissen, es geht hier um privilegiertes Bauen im Außenbereich, wir können damit etwas anfangen. Es ist klar, wenn ein Petent so eine Mitteilung bekommt, dass dieser Petent sofort reagiert – und das war bei diesem Beispiel auch der Fall – und in einem Gegenschreiben verständlicherweise sinngemäß ausführt: „Sind wir schon wieder so weit, dass wir schon wieder Privilegierte haben?“ Nun wollen wir das natürlich keineswegs pauschalisieren. Aber auch Einzelfälle sind einfach zu viel Fälle. Und ich bitte einfach darum, dass die Behördenmitteilungen so abgefasst werden, dass auch nicht studiumgeformte Petenten dieses verstehen,
ja, insbesondere auch begründet dadurch, wenn man bedenkt, dass viele Petenten diesen Weg zum Petitionsausschuss des Landtages oftmals als die letzte Hilfe ansehen und sich damit Hoffnungen und Erwartungen verbinden.
Meine Damen und Herren! Die Ursachen für Petitionen sind vielschichtig. Mitunter beruhen sie auch ganz einfach nur auf der Tatsache, dass zu wenig miteinander gesprochen wird und der Wille zur Annäherung auf beiden Seiten oft nur einen Anstoß von außen benötigt. Eines aber, Herr Nitz, und das sage ich hier klar und deutlich auch für unsere Fraktion, möchten wir nicht. Wir möchten nicht Petenten und die nach Meinung der Petenten, Verursacher der Petition in den Ausschuss einladen, ständig einladen, oft einladen und eine Art Verhandlung dort führen. Wir sind, wie gesagt, kein Gericht. Das muss also wirklich eine absolute Ausnahme bleiben. Davon sollten wir in den seltensten Fällen Gebrauch machen. Frau Mahr hatte vorhin eigentlich schon mal deutlich gemacht, warum nicht. Ich möchte persönlich nicht als Ringrichter fungieren beziehungsweise die Nöte der Menschen auch nicht missbrauchen, denn die kommen mit einer ganz bestimmten Erwartungshaltung da hin und letztendlich können wir ihnen eigentlich oftmals nur das sagen, was wir ihnen schon schriftlich mitgeteilt haben, Herr Nitz.
Ja, meine Damen und Herren, viel lieber wäre mir oft ein freundliches Wort, das kostet nichts, auch zwischen den Beteiligten, mitunter auch ein Wechsel der Blickrichtung, damit man wieder klarer sieht, oder aber auch manchmal die Wege zwischen dem Entweder und Oder zu suchen und zu finden, denn die gibt es. Vielleicht so weit meine Ausführung zu der Beschlussempfehlung. Dieser Beschlussempfehlung und dem Bericht stimmt unsere Fraktion natürlich zu und wir bitten darum, dass auch Sie zustimmen.
Und nun noch einige Worte zu Ihrem Änderungsantrag, liebe Kollegen der CDU-Fraktion. Sie haben ja heute Morgen um 9.26 Uhr beantragt, eine Eingabe an den Petitionsausschuss zurückzuüberweisen, deren Abschluss der Ausschuss nach mehreren Beratungen und unter Einbeziehung von Sachverständigen empfiehlt. Also, der Ausschuss hat abgeschlossen.
Das ist natürlich unstrittig Ihr gutes Recht. Allerdings kann die Regierungskoalition auch nach der Beschwerde der Petenten über die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses bei dem Herrn Landtagspräsidenten – ich gehe davon aus, das ist die Petition – und dem heutigen Änderungsantrag der Opposition in der Sache zu keinem anderen Ergebnis kommen. Ich verweise insoweit auch auf die Begründung in unserer Beschlussempfehlung. Zur Erinnerung: Das ist die Petitionsnummer 14. Ich möchte die Begründung hier nicht vorlesen. Wir sind ja alle des Lesens kundig. Lassen Sie mich jedoch noch einige kurze, aber erhellende Erläuterungen zu der Petition geben, die den Kollegen der Opposition, Herrn Nitz und Herrn Grams, in unserem Ausschuss nicht unbekannt sein dürften. Ich habe, auch das will ich nicht verlesen, aber vielleicht in Erinnerung bringen, das Protokoll vom 7. November 2001 vorliegen. Da ist eindeutig dargelegt, warum es so und nicht anders gehen kann und warum wir zu dieser und keiner anderen Empfehlung gekommen sind.
Der Eingabe liegt im Kern ein Konflikt zwischen Nutzerverbänden und Schützerverbänden über die Ausweitung des Befahrens der Gewässer im Bereich des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft zugrunde. Der
Ausschuss, wie gesagt, hat nach sorgfältiger Bearbeitung des Falles und sachgemäßer Würdigung der Fakten entschieden, dem Anliegen der Petition nicht zu entsprechen. Ein Großteil Ihrer Rede beschäftigte sich ja heute ausgerechnet mit dieser Petition. Im vorliegenden Fall können im Schutzgebiet bereits jetzt, Herr Nitz, circa 80 Prozent der Nationalparkgewässer mit Motorsportbooten befahren werden. Und wenn man jetzt noch Kanus und Segelboote dazu nimmt, können 90 Prozent dort fahren. Nach vernünftiger Abwägung der widerstreitenden Interessen des Naturschutzes und der Sportler ist der Ausschuss, wie gesagt, zu dem Ergebnis gekommen, dass die vorhandene, jedoch von den Petenten angegriffene Befahrensregelung einen vertretbaren Kompromiss darstellt. Einzelfälle kann man immer noch beraten und auch in diesem Protokoll ist dazu ausgeführt worden, dass man in Einzelfällen noch bestimmte Regelungen treffen kann.
Insofern bitte ich ganz einfach darum, dass wir dem Änderungsantrag der CDU auf Drucksache 3/2775 nicht zustimmen, und in Zukunft, denke ich mal, sollten die Auseinandersetzungen zur Auslegung der Gesetze beziehungsweise wie in Ihrem Fall hier besonders zur Veränderung der Inhalte der Gesetze in den Fachausschüssen stattfinden und nicht im Petitionsausschuss. – Ich danke.
Das war ja auch nur eine Empfehlung. Sie können gerne alleine entscheiden. Ich entscheide auch alleine, Herr Glawe.
Frau Peters, ich habe eigentlich zwei Fragen. Die erste Frage ist: Woraus haben Sie geschlossen, dass meine Rede eine Antinaturschutzrede ist?
Die zweite Frage ist: Sie sind selber Rüganerin. Ich gehe mal davon aus, Sie kennen das Fahrwasser nach Hiddensee. Und Sie finden die Regelung, so, wie sie jetzt besteht, mit den Engstellen in Ordnung?
Also, zur ersten Frage Herr Nitz, woraus ich das entnehme: Ich habe über den Bericht beziehungsweise die Beschlussempfehlung von Ihnen nichts gehört. Ich habe nur einen Sachverhalt gehört und dabei handelte es sich, wie gesagt, um Antinaturschutz beziehungsweise um die Befahrensregelung, die Sie angesprochen haben, ich nehme an, Strelasund, Harving habe ich herausgehört, und es geht um einen Petenten aus Ihrer Heimatstadt – weiter sagen wir dazu nichts, weil es nicht öffentlich ist –, der wohl seit Jahren daran arbeitet.
Zum Zweiten, ob ich das akzeptieren kann, was dort passiert. Also, mit dieser Regelung, mit diesen 90 Prozent Möglichkeiten der Befahrbarkeit kann ich gut leben und ich denke, die meisten unserer Leute können das auch.
Aber ich bitte Sie, lesen Sie noch mal in der Drucksache nach. Sie haben sicher auch in Ihrer Fraktion das alles schön abgeheftet und abgelegt und da werden Sie das dann finden.