Angelika Peters

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Immer wieder – und Sie möchten ihn auch sicher gerne hören, denke ich mal – gibt der Petitionsausschuss einen Bericht zu einem bestimmten Zeitraum.
Mit der Drucksache 3/2995 liegt Ihnen also sowohl wieder die Beschlussempfehlung als auch der Bericht als Sammelübersicht vor, so, wie es Paragraph 10 Absatz 2 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes vorsieht. Es handelt sich hier um den Zeitraum vom 1. April bis zum 31. Mai.
Nicht zu überlesen – ich denke, Sie haben es alle gelesen – ist, dass hier auch Petitionen mit behandelt wurden, zum Abschluss gebracht wurden aus dem Jahr 1998, aus dem Jahr 1999, aus dem Jahr 2000, aber, Gott sei Dank, die meisten aus dem Jahr 2001 und aus dem Jahr 2002. Daraus ist unschwer abzuleiten, meine Damen und Herren, dass Eingaben und Bitten der Bürger mit Sorgfalt geprüft werden. Umfangreiches Recherchieren, Einholen von Stellungnahmen aus Ämtern, Behörden und Einrichtungen oder klärende Gespräche mit deren geladenen
Vertretern nehmen sehr viel Zeit in Anspruch. Petitionen lassen sich eben nicht einfach nur abhaken. Dennoch, meine Damen und Herren, konnten wir rund 100 Eingaben abschließen. Bei rund einem Drittel dieser Petitionen konnte den Petenten geholfen werden, konnte dem Anliegen entsprochen werden, teilweise entsprochen werden oder aber es konnten zumindest Wege und Möglichkeiten aufgezeigt werden, um zu Lösungen zu kommen.
Nicht unerwähnt möchte ich lassen, dass so manches Problem einer Petition bereits in den Anfängen der Behandlung der Eingabe gelöst wurde, nämlich dann, wenn aufgrund der Anforderung Stellungnahmen zum Sachverhalt von Ämtern und Behörden durch den Petitionsausschuss abverlangt wurden, so nach dem Motto: Aha, jetzt müssen wir Farbe bekennen. Dann sind sie noch mal in sich gegangen, haben festgestellt, dass es doch eine Möglichkeit gibt. Und es ist ja nicht schlecht, wenn sich bei den Anfängen schon ein Ergebnis findet. Manchmal hilft also allein die Eingabe an den Petitionsausschuss und deshalb möchten wir auch die Bürger ermuntern: Wenn Sie Probleme haben, geben Sie Ihre Probleme an uns weiter!
Allerdings konnte für zwei Drittel der Petitionen keine für die Petenten erfolgreiche Lösung gefunden werden, weil es sich teilweise um rein kommunale Angelegenheiten handelte, das Verwaltungshandeln nicht zu beanstanden war und somit den Beschwerden nicht stattgegeben werden konnte oder, wie bei 17 weiteren Petitionen, die Behandlung einer sachgerechten Prüfung nicht unterzogen werden konnte, weil Gerichtsverfahren anhängig waren. Wir konnten auch den Bitten nicht folgen, dass man hier schon abgeschlossene Urteile noch mal neu bewertet und möglicherweise das noch mal aufnimmt, auch das steht uns nicht zu. Wie gesagt, zwei Drittel konnten wir nicht im Sinne der Petenten abschließen. Das ist enttäuschend für die Petenten, aber einen Anspruch auf ein gewünschtes Ergebnis gibt es eben nicht, das sagt das Petitionsgesetz ja auch eindeutig aus.
Die Problemfelder waren wieder weit gestreut. Hier wären zum Beispiel zu nennen 40 Anliegen zum Rentenüberleitungsgesetz, 9 zum Schulwesen, 8 zu kommunalen Angelegenheiten, 5 zum Baurecht und Bauwesen, 5 zu Vermögensfragen, 5 zum Strafvollzug. Das andere verteilt sich alles. Es gab auch „Ausreißer“, zum Beispiel eine Beschwerde über einen Staatsanwalt oder aber auch eine Beschwerde im Jagdwesen.
Lassen Sie mich auf einige wenige, vielleicht zwei Beispiele eingehen. Die vorliegende Sammelübersicht enthält auch dieses Mal wieder Eingaben, die sich mit der Geschwindigkeitsüberwachung auf unseren Straßen befasst. Immer wieder wird nach einer – Herr Prachtl, Sie schauen mich so freundlich an –
Geschwindigkeitsüberschreitung und den folgenden Ordnungswidrigkeitsverfahren das Verhalten der Verwaltung beanstandet, beanstandet, weil die Messungen angeblich nicht korrekt waren oder der Ort der Messung willkürlich gewählt war. Die nachvollziehbaren Überprüfungen des Verwaltungshandelns haben in allen Fällen aber keinen Anlass für Beanstandungen ergeben. Angesichts – meine Damen und Herren, und das sage ich ganz deutlich – der
immer noch hohen Zahlen von Verkehrsunfällen mit Personenschäden wegen zu schnellen Fahrens ist der Überwachungsdruck durch die Geschwindigkeitsmessung in unserem Land unverzichtbar. Das sage ich hier mit aller Deutlichkeit. Wir wollen ein sicheres Land sein, dazu gehört auch und insbesondere die Sicherheit auf unseren Straßen. Diese Sicherheit wollen wir sowohl den hier lebenden Menschen als auch unseren Touristen gewähren.
Die rote Lampe leuchtet. Ich weiß, fünf Minuten sind nicht viel.
Herr Nitz, ich wäre gerne noch auf ein weiteres Beispiel eingegangen,
weil ich ja mit fast großer Sicherheit weiß, welches Beispiel Sie hier wieder vorführen wollen. Ich denke, Sie lesen die Rede der letzten Veranstaltung beziehungsweise die letzte Rede zur Petitionssammelübersicht, dann wissen Sie, wie das mit dem Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft zusammenhängt. Lesen Sie den Brief, den das Ausschusssekretariat dem Petenten geschrieben hat, da steht alles drin, und ich denke, Sie werden dann auch zustimmen können. Ich bitte Sie ganz einfach, der Drucksache zuzustimmen.
Ein Wort vielleicht noch ganz schnell.
Frau Mahr hat mich beauftragt,...
... ich möchte bitte herzlichen Dank sagen für die Zusammenarbeit im Petitionsausschuss. Herzlichen Dank insbesondere auch dem Vorsitzenden, der ja nicht wieder im Petitionsausschuss sein wird, und herzlichen Dank auch dem Ausschusssekretariat.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nicht dass Sie jetzt denken, weil ich gestern schon mal zur Bundeswehr gesprochen habe und es heute wieder tue, dass ich mich noch zur bundeswehrpolitischen Sprecherin entwickeln will. Keineswegs! Ich spreche heute also in Vertretung für Herrn...
Ja, seitdem sich die Bundeswehr für Frauen geöffnet hat, warum auch nicht. Aber mit 56 steht es mir nicht mehr so gut zu Gesicht, da kann ich nicht mehr mithalten.
Danke!
Ansonsten, meine Damen und Herren, habe ich fast das Gefühl gehabt, Herr Helmrich, bei Ihrer Rede: Wir sind nicht durchgekommen beim Spiel im Sandkasten, wir haben uns nicht durchgesetzt, wir suchen uns neue Spielregeln, suchen uns einen neuen Spielpartner.
Nein, das hat sich von hinten so angehört.
Das Theater hier sah aber so aus.
Und dazu haben Sie einen ganz wesentlichen Beitrag geleistet, Herr Riemann.
Das war Ihr Beitrag. Sie haben den Eindruck vermittelt, dass Sie sich so darüber hinweggesetzt haben.
Und ansonsten, denke ich mal, stimme ich persönlich – das kann ich jetzt nur für mich sagen – nur über die Empfehlung des Ausschusses ab, über nichts weiter. Das sage ich aber nur für mich.
Meine Damen und Herren, uns ist allen bewusst, dass an einer Umstrukturierung und Verkleinerung der Bundeswehr kein Weg vorbeiführt. Herr Ritter, das haben Sie gesagt, ich unterstreiche das noch mal.
Die Aufgaben der Bundeswehr haben sich seit dem Ende des globalen Ost-West-Gegensatzes grundlegend gewandelt.
Herr Riemann!
Der Kalte Krieg ist zu Ende. Sicherheit und Stabilität in Europa unterliegen völlig neuen Bedingungen. Die im Mai 1999, also nach der Regierungsübernahme, vom Bundesministerium der Verteidigung vorgelegte Bestands
aufnahme der Bundeswehr an der Schwelle des 21. Jahrhunderts, Sie kennen es sicher, bestätigt eine Reihe von Defiziten. Und jetzt frage ich Sie, meine Herren und meine Damen der CDU: Wer war denn bis dahin verantwortlich dafür, wer war denn damals in der Regierung?
Rechtzeitig Rahmenbedingungen zu schaffen, das haben Sie ganz einfach versäumt,
die es der Bundeswehr ermöglichten, mit der rasanten sicherheitspolitischen Entwicklung Schritt zu halten und den daraus folgenden umfangreichen Aufgaben gewachsen zu sein.
Das haben Sie versäumt.
Sie haben die Rahmenbedingungen nicht gesetzt.
Nein, nein.
Nein, nein.
Auftrag, Umfang, Ausrüstung und Mittel der Bundeswehr waren aus der Balance geraten und dafür waren Sie bis dahin verantwortlich.
Um den neuen Anforderungen genügen zu können, Herr Riemann, muss die Armee kleiner werden,
flexibler agieren können und über bessere Ausstattung verfügen.
Richtig. Aber je lauter Herr Riemann wird, desto lauter werde ich. Das ist kein Problem.
Ob es die anderen aushalten, ist die zweite Frage.
Nicht zuletzt sind diese Forderungen auch das Ergebnis...
Wenn ich fertig bin, Herr Dr. Born, gerne.
Nicht zuletzt sind diese Forderungen auch das Ergebnis der kompetent besetzten Wehrkommission. Die Wehrkommission hat das so ausgesagt, kompetent besetzt unter Richard von Weizsäcker. Auch er hat gesagt, das bedeutet eine Verkleinerung der Truppenstärke und eine Straffung des Organisationsaufbaus. Damit geht notwendigerweise natürlich die Schließung beziehungsweise Reduzierung von Bundeswehrstandorten einher. Daran kommen wir ganz einfach nicht vorbei, meine Damen und Herren.
Dabei muss man aber betonen, dass unser Land – und so fair sollten Sie auch sein, das müssen wir auch so sehen – durch die Bundeswehrstrukturreform unterproportional betroffen ist. Auch nach der Reform bleibt Mecklenburg-Vorpommern das Bundesland mit der zweithöchsten Stationierungsdichte. Das müssen wir ganz einfach auch so zur Kenntnis nehmen.
Trotzdem, und da gebe ich Ihnen Recht, müssen wir für die betroffenen Regionen die wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Truppenabzugs abfedern und die Weichen für alternative Nutzungskonzepte stellen. Notwendig dabei sind jedoch auch konkrete Ideen und Vorschläge aus den betroffenen Regionen. Das hat der Justizminister untersetzt. Und was haben Sie eigentlich dagegen? Trauen Sie das den Kommunen eigentlich nicht zu, dass sie Vorschläge und Ideen unterbreiten? Ich bin selbst in einer Stadtvertretung, also Souverän einer kommunalen Gliederung. Ich würd einen Teufel tun, mir was vorsetzen zu lassen. Ich möchte selber auch mitentscheiden und Ideen einbringen können, was dann in der Region passiert. Also nicht zentral vorgeben, sondern mitarbeiten, mitgestalten!
Und das können unsere Kommunen. Und sagen Sie doch nicht einfach, sie können’s nicht!
Warum habe ich ein schweres Los? Ach, Sie müssen mich nicht bedauern, ich kann mich selber meiner Haut wehren. So ist das nicht.
Man muss den Menschen aber deutlich sagen und den meisten ist das eigentlich auch klar: Es gibt nicht den großen Wurf, mit dem alle Probleme auf einen Schlag gelöst werden können. Und das sehen Sie doch sicher auch so.
Man soll darüber verantwortungsbewusst und sachlich diskutieren, um dann auch zu tragfähigen Lösungen zu kommen, Herr Riemann. Dabei hilft auch keine Politik nach dem Motto „Abrüsten, Reduzieren der Bundeswehr ja – aber bitte nicht bei uns!“, wie es in dem ersten Punkt Ihres Antrages, meine Damen und Herren, zum Vorschein kommt. Auch die meisten sich auf das Finanzausgleichsgesetz beziehenden Forderungen Ihres Antrages sind gelinde gesagt – auch das wissen Sie, Herr Riemann, als Finanzer – fragwürdig.
Meine Damen und Herren, der Abzug der militärischen Einheiten wird im Herbst dieses Jahres beginnen
und innerhalb eines halben Jahres abgeschlossen sein, während sich der Abbau des Zivilpersonals über einen längeren Zeitraum erstrecken wird.
Die Landesregierung, das ist mehrfach angesprochen worden, hat bereits Anfang März letzten Jahres eine IMAG, sagte Herr Helmrich so schön, eine interministerielle Arbeitsgruppe zur Bundeswehrstrukturreform, eingesetzt. Das Innenministerium hat im Innenausschuss über den jeweiligen Stand der Tätigkeit der IMAG zur Bundeswehrstrukturreform berichtet und dabei geht es vor allem um das Ausloten von Entwicklungspotentialen, die Förderung von Einzelprojekten, Unterstützung bei der Bewältigung der Wohnungsproblematik und Forderungen gegenüber dem Bund. Und Sie geben mir sicher Recht, dass dies vier Punkte sind, die auch als Schwerpunkte zu behandeln sind, und über die muss man eben auch sachlich diskutieren und nicht polemisieren. Wichtig ist dabei, dass dies gemeinsam, und das betone ich nochmals, mit den Kommunen der Regionen geschieht und nicht losgelöst.
Die vom Innenausschuss durchgeführte Anhörung, die Erörterung von entsprechenden Studien, darauf ist auch Bezug genommen worden, und die Berichte der IMAG haben deutlich gemacht, dass sich den gestellten Aufgaben nicht mit kurzfristigem Aktionismus begegnen lässt,
mit populistischen Schnellschüssen, mit...
Na das haben wir doch nicht. Sie haben uns doch vorhin gerade gesagt, Sie haben uns bewegt, die Landesregierung hat reagiert.
Macht man was, ist es nicht gut.
Macht man nichts, schimpfen Sie. Ja, was soll man denn, Herr Riemann?
Der Innenausschuss hat also in seiner abschließenden Beratung festgestellt, dass die Bewältigung der durch die Bundeswehrstrukturreform aufgetretenen Probleme noch nicht abgeschlossen ist. Ich meine aber, die Landesregierung, im Gegensatz zu Ihnen, geht mit der Arbeit der IMAG den richtigen Weg, sie muss ihre Arbeit auf diesem eingeschlagenen Weg konsequent fortsetzen. Wir werden daher der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zustimmen und den Antrag ablehnen.
Und nun, Herr Dr. Born, hatten Sie noch eine Frage.
Das kann ich nicht bestätigen.
Ich habe gesagt, das kann ich nicht bestätigen.
Das habe ich gesagt. Es erübrigt sich also die Nachfrage.
Nein, ich hatte das nicht bestätigt.
Das ist überhaupt nicht peinlich.
Im Gegensatz zu Ihnen gucke ich nicht immer Fernsehen, Herr Born.
Ich muss auch mal was anderes machen.
Ich lese zum Beispiel Beschlussempfehlungen und andere Dinge. Ich gucke nicht immer Fernsehen.
Das muss ich Ihnen so sagen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Herr Caffier, die Abgeordneten haben im Februar 2001 einen ähnlich gelagerten Antrag abgelehnt, hatten Sie vorhin formuliert. Nehmen Sie es mir bitte ab, weil Sie von Scheinheiligkeit, von Wahlpropaganda und Wahlkampfgetöse gesprochen haben, ich war da noch nicht dabei, konnte es nicht ablehnen. Ich rede heute ehrlichen Herzens darüber.
Ja gut, ich bin jetzt in der Fraktion und deswegen fühlte ich mich angesprochen.
Ja, meine Damen und Herren, wie unschwer aus dem Antrag zu erlesen ist, geht es erstens um eine Angleichung der Besoldung der Bundeswehrangehörigen Ost und West und zweitens um Statusfragen der ehemaligen NVAAngehörigen.
In Punkt 1 des Antrages bekräftigen wir, dass im Zuge der schrittweisen Gesamtangleichung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst auch die der Bundeswehrangehörigen vollzogen wird. Und somit, Herr Caffier, kommen wir genau dem nach, was Sie gefordert haben, wir sollen doch bitte die Gesamtangleichung fordern. Das tun wir hiermit.
Eine Ausgrenzung, und das möchte ich hier noch mal bestätigen, bestimmter Berufsgruppen würde es ebenso wenig geben wie eine Bevorzugung gegenüber anderen Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Denn, meine Damen und Herren, und das wissen wir alle – das ist keine Wahlpropaganda –, nicht nur in der Bundeswehr versehen Menschen aus alten wie neuen Bundesländern Seite an Seite an einem Standort, in einem Amt, in einer Einrichtung ihren Dienst mit gleichem Inhalt. Auch sie werden noch unterschiedlich bezahlt. Das ist nicht gerecht, das wissen wir, und genau deshalb, meine Damen und Herren, hat die SPD eine klare Zielstellung und benennt auch den Zeitraum bis zur endgültigen Angleichung. Den Zeitraum können Sie gerne nachlesen in unserem SPD-Programm.
Vielen dauert es zu lange. Es dauert zu lange, die Angleichung, die sofortige Angleichung, schnelle Anglei
chung. Und das ist auch zu verstehen. Wer hier aber Versprechen mit ungedeckten Schecks macht, zurzeit nicht erfüllbare Hoffnungen und Erwartungen weckt, der handelt unseriös und verantwortungslos.
Neue Löcher aufzureißen, um alte zu stopfen, meine Damen und Herren, mag ein Weg sein. Aber auf diesem Weg gerät man schnell ins Straucheln.
Die Bundesregierung der Jahre ’90 bis ’98 hätte rechtzeitig die Weichen anders stellen sollen.
Das hat sie versäumt. Es gab lediglich ein Lippenbekenntnis zu den blühenden Landschaften, die auch nicht in dem Maße eingetreten sind.
Meine Damen und Herren, lassen wir die jetzige Bundesregierung auf dem eingeschlagenen Weg weiterarbeiten und ziehen dann nach acht Jahren Regierungszeit Bilanz! Wir werden sehen, wo wir dann stehen.
Doch nun möchte ich zu den Statusfragen kommen. Die Forderung nach Klärung dieser Fragen wird immer wieder erhoben, aber ebenso wird immer wieder auf die Regelungen des Einigungsvertrages verwiesen. Dort heißt es, Herr Ritter hat zwar Bezug darauf genommen, ich möchte es aber trotzdem noch mal unterstreichen. „Die nach dem bisherigen Recht der Deutschen Demokratischen Republik bestehenden soldatischen Rechte und Pflichten der Soldaten der ehemaligen Nationalen Volksarmee sind erloschen.“ Gleichfalls verwiesen wird auf die nicht mehr vorhandene Rechtsgrundlage zur Führung von NVA-Dienstgraden mit Zusätzen wie „a. D.“ oder „d. R.“, sprich „außer Dienst“ oder „der Reserve“. Diese Grundlage stellte, auch das benannte Herr Ritter, die Reservistenordnung der DDR. Die also früher aus ihr abzuleitenden Befugnisse sind seit dem Einigungsvertrag erloschen. So weit jetzt die natürlich immer wieder zitierten Grundlagen.
Aber, meine Damen und Herren, bleiben bei Ihnen da nicht auch Fragen offen, genauso wie bei mir? Gab es damit auch kein Berufsleben der Betroffenen? Sind diese Menschen erst ’89 geboren und ohne Vergangenheit? Und ist die Einstufung „gedient in fremden Streitkräften“ nicht diffamierend? Ich halte diese Argumentation für scheinheilig, scheinheilig auch deswegen, weil etwa 1.400 Angehörige der NVA, also 28 Prozent, übernommen wurden, übernommen mit Dienstzeiten, zwar nicht mit vollen Dienstzeiten, aber mit Dienstzeiten. Also muss es doch eine Anerkennung der NVA gegeben haben für diese 28 Prozent. Wieso können jetzt 72 Prozent der Übrigen in fremden Streitkräften gedient haben? Das halte ich ernsthaft für scheinheilig.
Und damit versagte man natürlich auch den Angehörigen, den ehemaligen Angehörigen das Tragen des Dienstgradzusatzes „a. D.“. Übrigens, wenn wir hier von Eitelkeiten gesprochen haben oder es so gemeint haben, dann sollten wir nicht vergessen, dass es dies auch in unseren Reihen gibt. Ich denke, ich habe am Tag der offenen Tür gesehen, da gab es auch einen Landtagspräsidenten, der sich „a. D.“ nannte. Also, Eitelkeiten gab es nicht nur früher, die gibt es auch heute. Und wer weiß, vielleicht kommt ja noch einer auf die Idee und sagt „Landtagsabgeordneter a. D.“. Mag ja alles sein.
Dieser Logik also, meine Damen und Herren, ist schwer zu folgen und schon gar nicht im Sinne des Soldatengesetzes. Will man denn dieser Logik folgen, dann muss man sich jetzt natürlich auch zwangsläufig fragen: Haben denn nicht auch Richter Recht gesprochen in einem fremden Rechtssystem? Haben nicht Pädagogen gelehrt in einem fremden Bildungssystem? Haben nicht auch Pfarrer, die heute in Ruhe sind, gepredigt in einem Staat, der sich auch mit der Kirche und mit der Staatsführung arrangieren musste und es auch tat? Waren nicht die meisten Frauen und Männer, meine Damen und Herren, guten Glaubens, einer gerechten Sache gedient zu haben? Ich betone, die meisten Männer und Frauen. Ich meine nicht, und das betone ich ausdrücklich, ich möchte ausgenommen wissen die, die für das Einsperren eines ganzen Volkes und für das persönliche Leid Einzelner verantwortlich sind. Die meine ich nicht.
Wir sollten also, meine Damen und Herren, unsere Geschichte endlich differenziert betrachten und auch analysieren und sie anerkennen. Nur so lassen sich Gegenwart und Zukunft im Interesse der inneren Einheit positiv weiterentwickeln. Stimmen Sie unserem Antrag zu und signalisieren wir der Bundesregierung, dass auch nach beinahe 13 Jahren deutsche Einheit alte gesetzliche Grundlagen dem jetzt realen Leben entsprechend angepasst beziehungsweise korrigiert werden sollten! – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, Lok Bergen überprüft nun nichts. Und wir wollen auch nicht mit einbezogen werden, erst mal, Herr Riemann, sonst nehmen wir Koserow nämlich auch noch was weg.
Das geht nicht.
Es war mir auch nicht möglich, Herr Riemann, jetzt in der Kürze nachzugucken, was wir aus Ihrem Wahlprogramm streichen müssten in dieser Richtung. Also lassen wir das beiseite.
Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat uns einen Gesetzentwurf zum Staatsvertrag über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten vorgelegt, …
Na ja, Fußball erregt immer die Gemüter der Männer. Vielleicht können wir mal wieder runterkommen.
Vielleicht können wir mal wieder runterkommen.
Leider. Es tut mir Leid.
… die für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006 bereitgestellt werden sollen. Die Finanzministerin ist ausführlich auf den Inhalt eingegangen. Ich will versuchen, nicht allzu viel zu wiederholen. Ich weiß noch, dass kaum jemand in diesem Hohen Hause die Rolle und die Bedeutung des Königs Fußball in Frage stellen wird. Lassen Sie mich deshalb etwas zur FIFA-Historie sagen.
Die Gründungsakte wurde am 21. Mai 1904 in Paris durch die Bevollmächtigten der Verbände aus Frankreich, Belgien, Dänemark, Holland, Spanien, Schweden und der Schweiz unterzeichnet. Sie haben meine Aufzählung eben gehört. Bis 1909, also fünf Jahre lang, setzte sich die FIFA nur aus europäischen Verbänden zusammen. Bis 1913 kamen so nach und nach die ersten Mitglieder aus Übersee hinzu. Das waren Südafrika, Argentinien, Chile und die USA. Auf dem FIFA-Kongress 1928 wurde beschlossen, eine durch die FIFA organisierte Weltmeisterschaft durchzuführen, die dann auch im Juli 1930 in Montevideo eröffnet wurde. 85 Mitgliedsverbände zählte die FIFA bereits 1954 und seit 2000 sind es 204. Damit ist die FIFA weltweit einer der größten Sportverbände überhaupt.
Meine Damen und Herren! Die Weltmeisterschaft 2006 bietet die Chance, Deutschland als ein gastfreundliches und weltoffenes Land zu präsentieren. Und die SVZ vom Dienstag, dem 16. April gibt dazu auch schon Prognosen ab. Dort steht nämlich geschrieben: „Drei Millionen ausländische Gäste werden bei der WM 2006 erwartet: Weltweit werden rund 40 Milliarden Fans die WM am Fernsehschirm verfolgen.“ Und wie sang doch Altschlagerstar Frank Schöbel: „Fans sind eine Macht.“ Wer will es sich da schon mit einer Macht mit aller Macht verderben?
Die Entscheidung für die zwölf Spielorte fiel am 15. April in der Alten Oper in Frankfurt am Main. Dort ist auch der
Sitz des Organisationskomitees. Das alles kostet nicht wenig Geld, aber bewährte Traditionen tragen dazu bei, eine erfolgreiche WM in Deutschland zu garantieren. Die Ministerin ging darauf ein, dass bereits bei den Olympischen Sommerspielen 1972 in München und der Fußball-WM 1974 durch die Bundesländer aus Mitteln der Lotterie dem Sport geholfen wurde. Deshalb sagen wir, es ist auch gut so, dass sich am 25. Oktober 2001 die Ministerpräsidenten auf eine Mitfinanzierung der FIFA-Fußballweltmeisterschaft Deutschland 2006 geeinigt haben. Wie schon erwähnt, von 2002 bis 2006 werden also zwölf Prozent der Mehreinnahmen – Kalkulationsbasis ist das Jahr 2001 – bereitgestellt.
In Paragraph 1 des Gesetzentwurfes sind im Überblick die Ergebnisse des Jahres 2001 in den Ländern dargestellt. Ich erspare es mir, darauf einzugehen. Die voraussichtlichen Überschüsse und die damit zur Verfügung zu stellenden Summen sind auf Seite 4 des Gesetzentwurfes nachzulesen. Ich erspare es mir auch, Ihnen diese Zahlen jetzt aufzuzählen. Ich begrüße, dass die Verwendung der Mittel in Paragraph 3 des Gesetzentwurfes klar geregelt ist und die Prüfberechtigung der Rechnungshilfe der Länder ausdrücklich festgeschrieben wird. Herr Riemann, wir können die Gemeinnützigkeit gerne prüfen. Aber ich denke, das können auch andere für uns tun.
Meine Damen und Herren! Mit Abschluss dieses
Staatsvertrages und des Paragraphen 37 Absatz 2 Buchstabe c der LHO ist die rechtliche Grundlage für die Zahlungen gegeben. Ich bitte Sie also namens der SPDFraktion, der Überweisung federführend in den Finanzausschuss und mitberatend in den Sozialausschuss zuzustimmen. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der vorliegenden Unterrichtung – und so verlangt es auch das Gesetz – hat die Bürgerbeauftragte unseres Landes dem Landtag einen schriftlichen Bericht über ihre Tätigkeit, insbesondere über die Behandlung und Erledigung der Eingaben im vorangegangenen Jahr, erstattet.
Vielleicht gleich ein Wort zur Berichtigung: Die Berichtigung, die Zahlen, die dort zu berichtigen sind, sind auf Seite 12 einzuarbeiten.
Nach unserer Landesverfassung ist die Bürgerbeauftragte in unserem Auftrag als Hilfsorgan zur „Wahrung der Rechte der Bürger gegenüber der Landesregierung und den Trägern der öffentlichen Verwaltung im Lande sowie zur Beratung und Unterstützung in sozialen Angelegenheiten“ tätig. Dies ist ihr Auftrag, über dessen Ausführung sie uns nunmehr bereits zum siebenten Mal berichtet.
Der vorgelegte Bericht gibt uns einen leicht lesbaren und übersichtlichen Einblick in die Arbeit der Bürgerbeauftragten. Die im Bericht enthaltenen 24 Einzelfälle, dort aufgeführt, zeigen uns eine Auswahl von Eingaben, in denen sich Bürgerinnen und Bürger mit ihren Anliegen schriftlich oder mündlich an die Beauftragte gewandt haben. Insgesamt, so können wir dem Bericht entnehmen, war dies in 1.282 Fällen in 2002 der Fall. Hiervon fallen 1.195 Eingaben auf Einzelpersonen und 86 auf Gruppen, Vereine oder Bürgerinitiativen. Eine Petition lag als so genannte Massenpetition, das heißt 208 Schreiben zum selben Sachverhalt, vor.
In der Statistik über die Entwicklung der Eingaben der letzten drei Jahre fällt auf, dass sich die Anzahl der Petitionen in der Rubrik Verschiedenes, Existenzgründungen,
Arbeitsmarkt, Arbeits- und Beamtenrecht von 162 auf 223 sprunghaft erhöht hat. Leider, ich sage, leider, ist dem Bericht nicht zu entnehmen, welche Gründe die Bürgerbeauftragte hierfür erkannt hat oder erkennt oder auch vermutet. Ich denke, das wird auch eine Frage sein, die im weiteren parlamentarischen Verfahren gestellt werden wird.
Meine Damen und Herren! Die Bürgerbeauftragte erklärte in ihrem letzten Bericht, dass eine Statistik über die Zahl der Fälle, die erfolgreich abgeschlossen werden konnten, nicht geführt werde, weil solche Zahlen nicht erhoben werden können, da der Erfolg nicht definiert ist und sich nicht ausschließlich am Einzelfall dokumentiert. Ich bin mit meiner Fraktion jedoch der Auffassung, dass in künftige Tätigkeitsberichte gleichwohl aussagefähige Informationen über den Erledigungsstand der Eingaben, zum Beispiel wie bei den Beschlussempfehlungen unseres Petitionsausschusses, auch aufgenommen werden sollten. Das ist meiner Meinung nach in den Ausschussberatungen zu dem vorliegenden Bericht auch mit einzubeziehen.
Meine Damen und Herren, wie eingangs schon erwähnt, hat die Bürgerbeauftragte die Bürgerinnen und Bürger auch in sozialen Angelegenheiten zu beraten und zu unterstützen. Hierüber können wir dem Bericht Informationen über vielfältige Veranstaltungen der Bürgerbeauftragten entnehmen. Von BB.fun und Infos über die Interkulturelle Woche 2001 bis zu „Gesicht zeigen“ werden Veranstaltungen, die die Bürgerbeauftragte selbst organisiert oder an denen sie sich beteiligt, dargestellt. Bei allem Verständnis, meine Damen und Herren, für das sozialpolitische Engagement erlaube ich mir an dieser Stelle den Hinweis, dass das Amt der Bürgerbeauftragten in erster Linie die Wahrnehmung der parlamentarischen Kontrolle über Maßnahmen der Landesregierung und der übrigen Verwaltung gegenüber den Bürgern beinhaltet. Hier liegt der Schwerpunkt und hier ist – auch nach meinen Erfahrungen aus dem Petitionsausschuss – noch sehr viel mehr zu tun.
Lassen Sie mich zum Schluss noch auf einen im Bericht unter der Überschrift „Anspruch dem Grunde nach – konkretisiert auf Null?“ dargestellten Einzelfall kurz eingehen. Es brennt mir völlig unter den Fingernägeln. Worum geht es da? Wie Sie nachlesen können, geht es in diesem Fall um die Unterstützung eines Bürgers bei der Erlangung von so genannten passiven Lärmschutzmaßnahmen gegen den Verkehrslärm einer Autobahn. Die Angelegenheit wurde rauf und runter geprüft. Ortsbesichtigungen und Messungen wurden durchgeführt. Intensiver Schriftverkehr – Gott sei Dank ist der im Gegensatz zu dem Autobahnverkehr geräuschlos – wurde zwischen Verwaltung, Bürgerbeauftragter und der Deutschen Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, also DEGES, geführt. Im Ergebnis wurde dem Bürger geholfen und durch Bepflanzung Lärm- und Sichtschutz geschaffen. Zu guter Letzt hat der Petent für sein Wohnzimmer auch noch Schallschutzfenster bekommen.
So weit, so gut, die Ruhe ist also wiederhergestellt. Aber was mich an diesem Fall besonders interessiert, ist, dass er beispielhaft eine bürgerunfreundliche, weil auch missverständliche Kommunikation zwischen Ämtern und Bürgern darstellt. Ist doch dem Petenten in dem vorliegenden Fall im vorausgegangenen Verwaltungsverfahren mehrmals schriftlich mitgeteilt worden, er habe einen Anspruch auf passiven Lärmschutz, ich betone, dem
Grunde nach. Ja, was denn nun? Was soll der Bürger davon halten? Anspruch dem Grunde nach und dennoch keine Unterstützung bei Schallschutzmaßnahmen? Ich kann aus eigener Sicht und Erfahrung sagen, viel zu viele Verwaltungen, Ämter und Behörden verwenden in ihren Ausführungen den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber immer noch zu oft eine Sprache, die Insider, Fachleute und Beamte verstehen, der einfache Bürger jedoch oft nicht mehr.
Deshalb appelliere ich von dieser Stelle an die Spitzen – und das tue ich nicht das erste Mal, das habe ich auch das letzte Mal getan – der Verwaltung in unserem Land: Sorgen Sie in Ihrem Verantwortungsbereich persönlich für eine klare und einfache Sprache, eine Sprache, die auch der versteht, der keine juristischen Vorkenntnisse hat!
Lassen Sie bitte Ihren Behördenjargon in Ihren Amtsstuben und sprechen und schreiben Sie mit den Bürgerinnen und Bürgern in der ihnen, sprich bürgerfreundlichen, verständlichen Sprache!
Ich bitte Sie ganz einfach, der Überweisung zuzustimmen. Wir haben dann noch genügend Gelegenheit, weiter darüber zu sprechen. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat dem Parlament seinen Fünften Tätigkeitsbericht vorgelegt. Der Bericht wird verfahrensgemäß an die Ausschüsse unseres Hauses zur Beratung überwiesen und zusammen mit den Bemerkungen der Landesregierung
wird der Tätigkeitsbericht durch die Fachausschüsse bewertet werden.
Als Mitglied des für die Institution Datenschutzbeauftragter zuständigen Petitionsausschusses möchte ich vor Beginn der Ausschussberatungen einige grundsätzliche Anmerkungen zur Tätigkeit unseres Landesdatenschutzbeauftragten vortragen.
Der Bericht zeigt von der akustischen Wohnraumüberwachung bis zum Zensustestgesetz die recht umfassende Kontrolltätigkeit des Beauftragten und die Situation des Datenschutzes in unserem Lande auf. Nahezu alle Bereiche der Landes- und Kommunalbehörden sind über den zweijährigen Prüfzeitraum mehr oder weniger von Feststellungen oder Beanstandungen betroffen.
Prüfinitiative, Prüfumfang und Prüfintensität zeigen, dass der Landesdatenschutzbeauftragte und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Wesentlichen ihrem Auftrag, nämlich für uns, das Parlament, die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Lande zu überwachen, wirksam nachkommen. Dafür gilt ihnen mein Dank, unser Dank. Denn wir wissen auch alle, Kontrolleure haben bei den zu Kontrollierenden häufig kein gutes Ansehen. Das ist allzu menschlich. Wer von uns lässt sich schon gern kontrollieren? Aber was die Kontrolltätigkeit des Datenschutzbeauftragten in unserem Lande angeht, ist unsere Wahrnehmung eine andere. Das durchaus gute Ansehen unserer Datenschutzkontrolleure ist auf das verbindliche und das streng an der Sache ausgerichtete persönliche Engagement von Herrn Dr. Kessel zurückzuführen. Auch dafür unseren Dank.
Meine Damen und Herren, nach dem fürchterlichen Anschlag am 11. September vergangenen Jahres wurde an der Frage, wie weit darf Datenschutz gehen, um derartige Vorkommnisse zu verhindern, gelegentlich die grundsätzliche Erforderlichkeit von Datenschutz auch bei der Verbrechensbekämpfung in Zweifel gezogen. Mit Schlagworten wie „Datenschutz ist Täterschutz“ oder „Menschenschutz geht vor Datenschutz“ wurde hier und dort in der öffentlichen Diskussion der Datenschutz relativiert, ja, mitunter sogar diskreditiert. Ich stimme unserem Datenschutzbeauftragten ausdrücklich zu, wenn er hierzu in seinem Bericht feststellt: „Datenschutz ist Menschenschutz – was denn sonst?“.
Wir alle in unserem Hohen Hause waren und sind uns auch darüber im Klaren, dass unser Landesdatenschutzgesetz nicht ein Gesetz zum Schutz von Daten ist, sondern, wie sein Titel schon klarstellt, ein Gesetz zum Schutze des Bürgers beim Umgang mit seinen Daten. Die im Berichtszeitraum durchgeführten Kontrollen und Überprüfungen zeigen neben durchaus positiven Beispielen auch Fälle von Schlamperei, unverantwortlichem Umgang mit der Informationstechnik und bedenklicher Gesetzesauslegung. Bei aller Akzeptanz und gestiegener Sensibilität von Seiten der Verwaltung ist der Datenschutz noch lange kein Selbstläufer. Bis das eines guten Tages so sein wird, ist die Einrichtung des Datenschutzbeauftragten und seine Berichtslegung für die Menschen in unserem Lande sehr wichtig, und ich bitte Sie deshalb, der Überweisung zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will jetzt nicht sagen, dass ich verwirrt bin, Herr Nitz. Aber irritiert bin ich schon. Reden wir über eine Gerichtsverhandlung oder reden wir über die Aufgaben eines Petitionsausschusses? Worüber reden wir eigentlich? Und außerdem hatte ich fast den Eindruck, Sie haben hier eine Antinaturschutzrede gehalten
und eigentlich nicht zum Bericht beziehungsweise zur Beschlussempfehlung gesprochen. Dazu habe ich leider sehr wenig gehört, Herr Nitz, sehr gefärbt aus einer Sicht, aus einer sehr subjektiven Sicht, aus Ihrer eigenen Sicht.
Lassen Sie mich aber meinen Beitrag teilen in zwei Bereiche. Ein Bereich beschäftigt sich mit der Drucksache 3/2745, also mit der Beschlussempfehlung, und dann komme ich noch mal zu Ihrem Änderungsantrag, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion. Und auch hier will ich ein bisschen weiter ausholen, Herr Nitz, damit uns noch mal die Bedeutung klar wird, wozu ein Petitionsausschuss eigentlich da ist.
Petitionen, auch als Bitten, Bittschriften oder Gesuche bekannt, waren im Mittelalter bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts das einzige Mittel, durch das sich ständische
Gruppen mit ihren Anliegen oder ihren Beschwerden an die Herrscher wenden konnten, um so einen gewissen Einfluss gewinnen zu können. Im 19. Jahrhundert erlangten dann Volksvertretungen die Rechte zur Gesetzgebung und zur Verwaltungskontrolle. Das Petitionsrecht änderte sich und stellt heute die Befugnis nach Artikel 10 der Landesverfassung sowie nach Abschnitt 1 Paragraph 1 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes dar, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit der Bitte oder der Beschwerde an die zuständigen Behörden oder den Landtag zu wenden.
Nach Artikel 17 des Grundgesetzes wird dieses subjektiv öffentliche Recht ebenfalls gewährt. Bestimmte Formen allerdings, Herr Nitz, sind unbedingt zu beachten und auch einzuhalten. So darf das Petitionsanliegen, Herr Nitz, nicht herausfordernd oder gar erpresserisch beziehungsweise beleidigend dargestellt werden. Und Sie geben mir Recht, dass manchmal das, was wir lesen in den Unterlagen, hart an der Grenze ist. Aber wir bleiben ja ruhig und arbeiten weiter.
Noch mal: Das Petitionsrecht gibt dem Bürger keinen Anspruch auf einen bestimmten, für ihn positiven Bescheid. Also, der Petent geht mit Erwartung hin, aber auf einen bestimmten Bescheid, mit dem er rechnet für sich, hat er keinen Anspruch. Er hat aber einen Anspruch auf eine Bearbeitung der Petition, die möglichst zeitnah ist, Anspruch auf ein gründliches Befassen mit den Ursachen, die zur Petition führten, und die Möglichkeit, den Patienten – Entschuldigung, manchmal sind auch Patienten dabei –, den Petenten zu helfen, dabei aber auch wiederum die Grenzen der Hilfe aufzuführen und diese zu begründen.
Doch nun zu der vorliegenden Beschlussempfehlung und zum Bericht. Der Berichtszeitraum vom 01.10. bis 31.12.2001 umfasst 119 Petitionen. Aus welchen Bereichen kommen die meisten Petitionen nun? Hier nur einige Beispiele, weil sie zahlenmäßig die stärksten sind: aus dem Bereich der kommunalen Angelegenheiten 19 Petitionen; aus dem Strafvollzug, Untersuchungsstrafvollzug 13 Petitionen; aus dem Steuerrecht 11 Petitionen; Sozialhilfe, Hilfe für Behinderte, Renten 10 Petitionen; Schulen, Hochschulwesen 7 Petitionen; Straßenbau, Straßenwesen 5 Petitionen; Baurecht, Bauwesen 3 Petitionen. Und das andere staffelt sich dann alles um 3, 2, 1 aus den verschiedensten Bereichen.
In 22 Fällen konnte den Petenten geholfen werden. Das macht leider oder aber doch auch 19 Prozent aus. Vielleicht drei Beispiele: So wurden in einem Fall den Eltern eines Schülers Stornogebühren für eine ausgefallene Klassenfahrt erst nach Intervention des Petitionsausschusses erstattet. Ich denke, das hätte man auch auf einem anderen Wege lösen können. Das hätte nicht unbedingt in den Petitionsausschuss gemusst. In einem anderen Fall konnte nur durch die Vermittlung des Petitionsausschusses der ablehnende Bescheid eines Versorgungsamtes über die Erhöhung des Grades der Behinderung eines Petenten aufgehoben werden. Oder als drittes Beispiel, um nur ganz wenige anzuführen, einem Strafgefangenen, dem eine Einzelzellenunterbringung zur Absolvierung seines Fernstudiums verweigert wurde, konnte erst nach Einschalten des Petitionsausschusses geholfen werden.
Als gegenstandslos mussten acht Fälle angesehen werden. Die Petenten waren zwischenzeitlich verzogen oder hatten ihre Petition zurückgenommen. Neunmal wur
den Petitionen der Landesregierung überwiesen, weil die Anliegen begründet schienen und Abhilfe notwendig war. Acht Petitionen wurden entsprechend Paragraph 2 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes zur weiteren Bearbeitung an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages beziehungsweise eines Landtages der anderen Bundesländer weitergereicht. Und in 16 Fällen, meine Damen und Herren, wurde gemäss Paragraph 2 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes von der Behandlung beziehungsweise sachlichen Prüfung abgesehen. Dafür gibt es verschiedene Gründe, zwei möchte ich nennen: Zum einen kommt kommunalen Körperschaften kein Petitionsrecht zu und zum Zweiten, in anhängige beziehungsweise andauernde Klageverfahren, Gerichtsverfahren kann der Petitionsausschuss nicht eingreifen.
Ich habe heute ganz interessiert den Vorschlag aufgenommen, den Kollege Friese bei Tagesordnungspunkt 2 machte, man sollte überlegen, ob man das Gesetz dahin gehend verändern könnte, im Laufe der Gesetzgebungsverfahren sollten Petitionen nicht behandelt werden. Ein interessanter Vorschlag, über den man nachdenken sollte. Es wäre dann also auch ein weiterer Grund.
Meine Damen und Herren! Eines wird uns, glaube ich, gemeinsam deutlich, eine intensive und konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Ausschussmitgliedern, dem Ausschusssekretariat, den Ministerien und nachfolgenden Behörden ist unerlässlich. Allein das Einholen von Stellungnahmen der zur Beratung vorgetragenen Vorgänge ist von Natur aus schon sehr zeitintensiv. Dabei könnte und sollte man erwarten, dass die vorgegebenen Fristen eingehalten werden. Weit gefehlt, meine Damen und Herren! Nicht selten müssen Behörden aufgefordert werden, ihrer Pflicht, die Frist einzuhalten, nachzukommen. Und wenn dann derartige Erklärungen abgegeben werden wie zum Beispiel, wegen Mitarbeiterwechsels oder eines hohen Krankenstandes könne die Frist nicht eingehalten werden und man bitte um Fristverlängerung, dann können wir das nicht akzeptieren. Das möchten wir hier auch so deutlich sagen.
Ebenso wenig akzeptieren wir das typische Beamtendeutsch,
das weiteren Unmut und Unverständnis nach sich zieht. Nur ein Beispiel: Die Verwaltung teilt dem Petenten unter anderem mit – und das ist dann wörtlich zu entnehmen –, das Vorhaben ist wegen fehlender Privilegien nicht zulässig. Wir wissen, es geht hier um privilegiertes Bauen im Außenbereich, wir können damit etwas anfangen. Es ist klar, wenn ein Petent so eine Mitteilung bekommt, dass dieser Petent sofort reagiert – und das war bei diesem Beispiel auch der Fall – und in einem Gegenschreiben verständlicherweise sinngemäß ausführt: „Sind wir schon wieder so weit, dass wir schon wieder Privilegierte haben?“ Nun wollen wir das natürlich keineswegs pauschalisieren. Aber auch Einzelfälle sind einfach zu viel Fälle. Und ich bitte einfach darum, dass die Behördenmitteilungen so abgefasst werden, dass auch nicht studiumgeformte Petenten dieses verstehen,
ja, insbesondere auch begründet dadurch, wenn man bedenkt, dass viele Petenten diesen Weg zum Petitionsausschuss des Landtages oftmals als die letzte Hilfe ansehen und sich damit Hoffnungen und Erwartungen verbinden.
Meine Damen und Herren! Die Ursachen für Petitionen sind vielschichtig. Mitunter beruhen sie auch ganz einfach nur auf der Tatsache, dass zu wenig miteinander gesprochen wird und der Wille zur Annäherung auf beiden Seiten oft nur einen Anstoß von außen benötigt. Eines aber, Herr Nitz, und das sage ich hier klar und deutlich auch für unsere Fraktion, möchten wir nicht. Wir möchten nicht Petenten und die nach Meinung der Petenten, Verursacher der Petition in den Ausschuss einladen, ständig einladen, oft einladen und eine Art Verhandlung dort führen. Wir sind, wie gesagt, kein Gericht. Das muss also wirklich eine absolute Ausnahme bleiben. Davon sollten wir in den seltensten Fällen Gebrauch machen. Frau Mahr hatte vorhin eigentlich schon mal deutlich gemacht, warum nicht. Ich möchte persönlich nicht als Ringrichter fungieren beziehungsweise die Nöte der Menschen auch nicht missbrauchen, denn die kommen mit einer ganz bestimmten Erwartungshaltung da hin und letztendlich können wir ihnen eigentlich oftmals nur das sagen, was wir ihnen schon schriftlich mitgeteilt haben, Herr Nitz.
Ja, meine Damen und Herren, viel lieber wäre mir oft ein freundliches Wort, das kostet nichts, auch zwischen den Beteiligten, mitunter auch ein Wechsel der Blickrichtung, damit man wieder klarer sieht, oder aber auch manchmal die Wege zwischen dem Entweder und Oder zu suchen und zu finden, denn die gibt es. Vielleicht so weit meine Ausführung zu der Beschlussempfehlung. Dieser Beschlussempfehlung und dem Bericht stimmt unsere Fraktion natürlich zu und wir bitten darum, dass auch Sie zustimmen.
Und nun noch einige Worte zu Ihrem Änderungsantrag, liebe Kollegen der CDU-Fraktion. Sie haben ja heute Morgen um 9.26 Uhr beantragt, eine Eingabe an den Petitionsausschuss zurückzuüberweisen, deren Abschluss der Ausschuss nach mehreren Beratungen und unter Einbeziehung von Sachverständigen empfiehlt. Also, der Ausschuss hat abgeschlossen.
Auch zum Schluss, Herr Nitz, bitte, ja.
Das ist natürlich unstrittig Ihr gutes Recht. Allerdings kann die Regierungskoalition auch nach der Beschwerde der Petenten über die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses bei dem Herrn Landtagspräsidenten – ich gehe davon aus, das ist die Petition – und dem heutigen Änderungsantrag der Opposition in der Sache zu keinem anderen Ergebnis kommen. Ich verweise insoweit auch auf die Begründung in unserer Beschlussempfehlung. Zur Erinnerung: Das ist die Petitionsnummer 14. Ich möchte die Begründung hier nicht vorlesen. Wir sind ja alle des Lesens kundig. Lassen Sie mich jedoch noch einige kurze, aber erhellende Erläuterungen zu der Petition geben, die den Kollegen der Opposition, Herrn Nitz und Herrn Grams, in unserem Ausschuss nicht unbekannt sein dürften. Ich habe, auch das will ich nicht verlesen, aber vielleicht in Erinnerung bringen, das Protokoll vom 7. November 2001 vorliegen. Da ist eindeutig dargelegt, warum es so und nicht anders gehen kann und warum wir zu dieser und keiner anderen Empfehlung gekommen sind.
Der Eingabe liegt im Kern ein Konflikt zwischen Nutzerverbänden und Schützerverbänden über die Ausweitung des Befahrens der Gewässer im Bereich des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft zugrunde. Der
Ausschuss, wie gesagt, hat nach sorgfältiger Bearbeitung des Falles und sachgemäßer Würdigung der Fakten entschieden, dem Anliegen der Petition nicht zu entsprechen. Ein Großteil Ihrer Rede beschäftigte sich ja heute ausgerechnet mit dieser Petition. Im vorliegenden Fall können im Schutzgebiet bereits jetzt, Herr Nitz, circa 80 Prozent der Nationalparkgewässer mit Motorsportbooten befahren werden. Und wenn man jetzt noch Kanus und Segelboote dazu nimmt, können 90 Prozent dort fahren. Nach vernünftiger Abwägung der widerstreitenden Interessen des Naturschutzes und der Sportler ist der Ausschuss, wie gesagt, zu dem Ergebnis gekommen, dass die vorhandene, jedoch von den Petenten angegriffene Befahrensregelung einen vertretbaren Kompromiss darstellt. Einzelfälle kann man immer noch beraten und auch in diesem Protokoll ist dazu ausgeführt worden, dass man in Einzelfällen noch bestimmte Regelungen treffen kann.
Insofern bitte ich ganz einfach darum, dass wir dem Änderungsantrag der CDU auf Drucksache 3/2775 nicht zustimmen, und in Zukunft, denke ich mal, sollten die Auseinandersetzungen zur Auslegung der Gesetze beziehungsweise wie in Ihrem Fall hier besonders zur Veränderung der Inhalte der Gesetze in den Fachausschüssen stattfinden und nicht im Petitionsausschuss. – Ich danke.
Das war ja auch nur eine Empfehlung. Sie können gerne alleine entscheiden. Ich entscheide auch alleine, Herr Glawe.
Die zweite Frage, ich möchte gleich beide hören.
Also, zur ersten Frage Herr Nitz, woraus ich das entnehme: Ich habe über den Bericht beziehungsweise die Beschlussempfehlung von Ihnen nichts gehört. Ich habe nur einen Sachverhalt gehört und dabei handelte es sich, wie gesagt, um Antinaturschutz beziehungsweise um die Befahrensregelung, die Sie angesprochen haben, ich nehme an, Strelasund, Harving habe ich herausgehört, und es geht um einen Petenten aus Ihrer Heimatstadt – weiter sagen wir dazu nichts, weil es nicht öffentlich ist –, der wohl seit Jahren daran arbeitet.
Zum Zweiten, ob ich das akzeptieren kann, was dort passiert. Also, mit dieser Regelung, mit diesen 90 Prozent Möglichkeiten der Befahrbarkeit kann ich gut leben und ich denke, die meisten unserer Leute können das auch.
Eine letzte.
Petitionen werden nicht öffentlich behandelt und Sie werden von mir jetzt keine Namen hören.
Aber ich bitte Sie, lesen Sie noch mal in der Drucksache nach. Sie haben sicher auch in Ihrer Fraktion das alles schön abgeheftet und abgelegt und da werden Sie das dann finden.
Nein, ich hatte gesagt, die letzte Nachfrage.
Wir wollen uns daran halten.
Herr Abgeordneter Thomas, Sie haben sich ja nun als Anwalt...
Es tut mir Leid, ich komme jetzt nicht durch. Ich warte noch einen Moment.
Sie haben sich ja nun auch als Anwalt der Insel Rügen hier dargestellt und als sachkundiger...
Frau Skrzepski kann ich jetzt leider nicht befragen.
Würden Sie bitte zur Kenntnis nehmen, dass sich der PI-Chef der Insel Rügen in der Presse öffentlich geäußert
hat, dass er mit der neuen Umstrukturierung eine bessere Sicherheit und eine bessere Bestreifung auf der Insel sichern kann, und würden Sie den PI-Chef
der Insel Rügen der Lüge – der Lüge! – bezichtigen?!
Nee, nee, Sie haben jetzt immerzu...
Also, Herr Thomas, würden Sie damit sagen wollen, dass ich mich als Rügener SPDAbgeordnete nicht eingearbeitet habe und keine Gespräche geführt habe? Zweite Nachfrage: Würden Sie sagen, der Polizeichef muss lügen, weil es sein Job ist?
Das haben Sie anders gesagt.
Ah ja, so kann man’s auch sehen.
Und meine Kenntnisse?
Die zweite Frage: Sie haben mir Frau Skrzepski empfohlen. Würden Sie mir unterstellen, dass ich keine Sachkenntnisse und mich nicht verständigt habe bei der PI?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ja auch mal schön, dass die Letzten die Ersten sein werden. Ich war eigentlich auf einen anderen Platz eingestimmt, aber in Ordnung.
Johann Wolfgang von Goethe hat einmal sinngemäß gesagt, wir sollten täglich drei Dinge tun: Einmal ein Lied singen, einmal ein schönes Gedicht lesen und einmal zu einem Thema ein paar vernünftige Worte sagen. Ich weiß ja nicht, wenn ich das Erste täte, ob der Saal sich füllen würde oder ob er noch leerer werden würde. Das weiß ich nicht.
Ich will mich jetzt aber auf das Letzte beschränken, das heißt also, ein paar hoffentlich vernünftige Worte dazu beitragen.
Meine Damen und Herren, die Finanzministerin hat in ihrer Einbringungsrede zum Gesetzentwurf am 20. September 2001 und auch vorhin in der Haushaltsrede darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Vorhaben um einen wichtigen Baustein im Gesamtkonzept der Verwaltungsmodernisierung handelt. Das sehen wir, sehe ich persönlich auch überhaupt nicht anders. Die Errichtung des Betriebes für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern, uns allen hier unter dem Kürzel BBL bekannt, halte ich eigentlich für ein gutes Beispiel für die Verknüpfung von Verwaltungsmodernisierung, Konsolidierung der Finanzpolitik und einem vernünftigen und verantwortlichen Umgang mit den Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung.
Der Rückgang der Bevölkerung, die schwierige Wirtschaftsentwicklung, das langsame Absinken der Finanzströme von Bund und EU zwingen uns dazu, über intelligente Lösungen nachzudenken, sie zu finden, aber auch dann den Mut zu haben, sie umzusetzen. Mit dem BBL wird das öffentliche Bauen des Landes als stabiler Standort- und Wirtschaftsfaktor auf Dauer und hoffentlich auch zukunftssicher neu organisiert. Sowohl für das Bauen als auch für die Organisation von technischen Abläufen der Verwaltung in allen Landesinstitutionen soll nun eine zentrale Einheit gebildet werden, eine zentrale Einheit, die die zersplitterten personalintensiven Zuständigkeiten, zum Beispiel aus allen einzelnen Ministerien, herauslöst. Und was, meine Damen und Herren – es gab ja viele Diskussionen dazu –, was ist nun falsch daran? Die Konkurrenz zwischen den Ministerien, viel Leerlauf zwischen den oftmals nicht notwendigen Abteilungsebenen muss abgebaut werden. Wir wollen doch nun wohl alle, dass wir die knappen Haushaltsmittel zielgenau einsetzen und dabei auch noch Synergieeffekte erzielen wollen und auch erzielen müssen.
Außerdem beschließen wir heute auch nicht – wie oftmals gesagt oder auch in den Ausschussberatungen dis
kutiert – irgendwelche Schnellschüsse. Das Umsetzen des Vorhabens BBL wird schrittweise geschehen, wie wir alle wissen. Die Landesbauämter Schwerin und Neubrandenburg sowie die Liegenschafts- und Bauverwaltung der OFD gehen ab 2002 in den BBL über.
Bitte?
Sie kommen ja noch nach mir dran. Dann können Sie ja gerne dazu was sagen.
Herr Nolte, vielleicht können wir uns hinterher darüber unterhalten, ob 01.01.2002 oder 01.07.2001!
Ab 2004 sollen die Landesbauämter Rostock und Greifswald folgen. Und im Übrigen, meine Damen und Herren, habe ich auch überhaupt kein Problem damit, dass der Hauptsitz des BBL in Rostock sein wird. Im Gegenteil!
Ja, gut. Ich habe kein Problem damit.
Es kommt aus meiner Sicht darauf an, Rostock als das wichtigste wirtschaftliche Zentrum für die Zukunftsentwicklung des Landes zu stärken.
Sowohl die zentrale Planungsfunktion wie auch die Konzentration der Liegenschaftsverwaltung kann eigentlich ein wichtiger Beitrag für eine offensive Ansiedlungspolitik sein. Außerdem scheint es mir bei einer erfolgreichen Entwicklung des BBL durchaus vorstellbar, dass sich möglicherweise zukünftig auch Landkreise und kreisfreie Städte seiner Dienstleistungen bedienen. Das ist Zukunftsmusik, ich weiß, bis dahin ist es noch ein weiter Weg, aber lassen Sie uns vielleicht die ersten Schritte auf diesem Weg gehen!
Dass dieses Umsetzen eines solch bedeutenden Reformvorhabens nicht ganz problemlos über die Bühne geht und schwierige Abstimmungen sowohl auf Seiten der Regierung als auch auf Seiten des Parlaments erforderlich macht und gemacht hat, ist selbstverständlich. Das war auch mir von Anfang an klar, denn hinter diesem Vorhaben stecken Personalmaßnahmen, bei deren Verwirklichung ein gewisses Fingerspitzengefühl erforderlich ist. Das wurde nicht zuletzt auch aus dem Expertengespräch deutlich.
Und während der Beratungen zum Haushaltsplan 05 unter Einbeziehung des Wirtschaftsplans haben sich viele ausführlich über das Hätte, Könnte, Sollte geäußert. Zur Personalpolitik insgesamt hatte Herr Rehberg heute ja noch mal darauf hingewiesen, dass wir eine schlanke Verwaltung brauchen. Hier fangen wir an damit. Richtig, Frau Gramkow, Sie hatten in Ihrem Beitrag darauf hingewiesen, wir wollen aber keinen unkontrollierten Personalabbau. Also auch hier haben wir einen richtigen Weg gefunden.
Ich möchte mich jetzt auf das beschränken, was wir im Rahmen der Finanzausschussberatungen verändert haben. Wenn wir auch nicht in jedem Fall den Empfehlungen der Experten folgen konnten, so meine ich, das Ziel dieses Gesetzesvorhabens ist abgesteckt und mögliche – mögliche! – Stolpersteine lassen sich sicher im Sinne der Beteiligten wegräumen. Ich vertraue da, ehrlich gesagt, auf die Regierung, sie steht im Wort.
Wir fordern also als Ergebnis der Finanzausschussberatungen erstens die Landesregierung auf, über den bis zum 31.12.2005 gesetzlich festgelegten Kündigungsschutz hinaus betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Eine Verlängerung oder Aufhebung des Kündigungsschutzes können wir nicht billigen, weil eine Sonderbehandlung den anderen Personalentwicklungskonzepten im Bildungsbereich und im Forstbereich entgegenstehen würde. Und im Übrigen, meine Damen und Herren, was passiert denn im kommunalen Bereich bei Strukturveränderungen? Wer garantiert bei Fusionen von Ämtern und Kommunen den Mitarbeitern den langfristigen oder unbefristeten Erhalt ihres Arbeitsplatzes? Auch aus diesem Grunde lehne ich eine Sonderbehandlung ab.
Zweitens ist der Finanzausschuss der Empfehlung des Innenausschusses hinsichtlich der Bewirtschaftung der Polizeiliegenschaften und der Besonderheit von Mischarbeitsplätzen bei der Polizei gefolgt. Deshalb wird die Landesregierung ersucht, ein Konzept zu entwickeln, das den Belangen sowohl der Polizei als auch denen des BBL Rechnung trägt.
Drittens haben wir soeben mit der Verabschiedung des Haushaltsrechtsgesetzes für 2002/2003 mit der Regelung in Artikel 1 Paragraph 17 Absatz 1 h das Finanzministerium „ermächtigt, haushaltsneutrale Umsetzungen von Mitteln und Stellen zugunsten und zulasten des Kapitels 1216 , Sondervermögen Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern' vorzunehmen“ und den Finanzausschuss über die erfolgten Umsetzungen zu unterrichten.
Viertens haben wir an einigen Stellen das BBL-Gesetz konkretisiert, wie im Paragraphen 1 Absatz 2 f, im Paragraphen 2 einen Absatz 3 angefügt, nach dem dem Landesrechnungshof freigestellt wird, seine Liegenschaften im BBL zu belassen oder sie herauszulösen. Der Paragraph 10 regelt in zwei neuen Absätzen, dass der BBL für Baumaßnahmen Zuwendungen des Landes erhält, die Zuständigkeiten für Hochbaumaßnahmen dem BBL übertragen werden und die Aufgaben, die bisher durch die LVVG wahrgenommen wurden, in den BBL überführt werden. Der alleinige Absatz, nach dem die Übertragung weiterer Aufgaben an den BBL möglich sein sollte, war zu allgemein gefasst und reichte uns nicht. Und wir haben im Artikel 4 des Gesetzes im Sinne der Gleichstellung den zweiten Absatz gestrichen.
Noch einige Anmerkungen zum Wirtschaftsplan: Wenn ich mir den Finanzplan B, die kleinen und großen Baumaßnahmen, ansehe, dann fehlt mir zu den Maßnahmen der Erläuterungsteil. Ich meine, künftig – künftig! – benötigen wir, wie bisher im Einzelplan 12 praktiziert, die Erläuterungen zumindest jeder großen Baumaßnahme, um die Gesamtkosten sowie Bauzeit und wichtige Aussagen zum Inhalt der Maßnahme erkennen zu können. Auch die Veranschlagung von VE sollte erkennbar sein. Nur die Zweckbestimmung mit dem Haushaltsansatz sagt beispielsweise nichts darüber aus, ob eine Drittmittelfinanzierung
stattfindet. Da fällt mir zum Beispiel auf Anhieb das Aufbauprogramm Kultur der neuen Länder ein, mit dessen Hilfe Instandsetzung und Errichtung ausgewählter kultureller Einrichtungen über mehrere Jahre vom Bund mitfinanziert werden. Ich gehe davon aus, dass es künftig den Einzelplan 12 in dem Umfang nicht mehr geben wird, weil die meisten Liegenschaften und alle Baumaßnahmen in den BBL gehen und somit der bisherige 12er eigentlich der Wirtschaftsplan des BBL sein wird. Deswegen bitte ich also auch darum und deswegen erscheinen mir die Erläuterungen für die künftigen Jahre umso wichtiger.
Meine Damen und Herren, die Gründung des BBL ist insgesamt betrachtet ein Beleg für den Reformwillen und die Reformfähigkeit, ein Beleg dafür, dass wir es ernst meinen mit der Modernisierung aller Strukturen in unserem Land. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Rehberg, Sie haben gerade mit einer Lautstärke das Ergebnis zum Aufbau Ost ziemlich schlechtgeredet.
Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass gerade Herr Biedenkopf …
Ja.
Nehmen Sie bitte zur Kenntnis oder geben Sie mir Recht, dass es stimmt, dass Herr Biedenkopf gesagt hat, die Generation der heute Verantwortlichen habe die Grundlagen dafür gesichert, dass der Aufbau Ost erfolgreich abgeschlossen werden kann? Also es wurde nicht schlechtgeredet, so, wie Sie das hier anfangs darlegen wollten.
Zweite Frage: Das Gießkannenförderprinzip. Auch da haben Sie Kritik geübt und es wurde gesagt, dass nach Ihrer Meinung oder nach Meinung vieler Fachleute das abgeschafft gehört. Es geht hier um die Zielgrößen für die Investitionen. Halten Sie die Fachleute Stoiber, Teufel und zum Beispiel Koch sowie Biedenkopf, die dem zugestimmt haben, nicht auch für Fachleute? Sind Sie der Meinung, dass die sich da geirrt haben, als sie dem zugestimmt haben?
Herr Abgeordneter, ist Ihnen eigentlich bekannt, weil wir schon bei dem Namen Pieper sind und bei einer präzisen Datenaufarbeitung, dass noch am 1. April, also einen Tag bevor die Antragsfrist auslief, die Landesvorsitzende der CDU ihn inständig gebeten hat, seine Kandidatur zurückzuziehen, weil es Bedenken gab? Das hat er abgelehnt. Ist Ihnen das bekannt? Da kann es also nicht nur, sage ich mal, eine Schlammschlacht anderer Parteien gewesen sein, sondern das hat wahrscheinlich andere Ursachen gehabt. Ich frage Sie deshalb noch mal: Wissen Sie das?