Beate Mahr

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Herr Albrecht, vor vielleicht einer halben Stunde haben Sie in Ihrer Rede, ausgehend von dem Beitrag der Sendung „Frontal“, ein sehr schlechtes Bild über die Altenheime hier vorgetragen.
Sie hätten das auch selbst so besichtigt. Wie verstehe ich nun den Widerspruch zwischen Ihrer Rede jetzt und der vor einer halben Stunde?
Herr Nitz, die Einladung der Petenten in den Ausschuss ist von Ihnen jetzt das zweite Mal hier im Landtag thematisiert worden. Meinen Sie denn wirklich, dass über das, was ein Petent uns schriftlich vorlegt, dass er darüber hinaus noch Informationen in den Ausschuss geben könnte, oder teilen Sie nicht eher meine Meinung aus der praktischen Erfahrung, dass Petenten im Ausschuss sich oft verwirrt vorkommen, dass es sie überlastet, vor all den Menschen ihr Recht vertreten zu können? Ich hatte mehr den Eindruck, als dass die Petenten da nicht mehr vorzubringen hätten, außer sie kommen eben gleich mit Steuerberater anmarschiert, was ja auch nicht Sinn der Sache sein kann.
Herr Nitz, haben Sie wirklich den Eindruck, dass wir über die Leute reden und nicht über das Petitum der Leute?
Mir nicht verständlich. Danke.
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
beauftragte, und – ich sage es mal kurz – den Stasibeauftragten. Ich finde es nicht in Ordnung, dass nur einer der Beauftragten hier die Möglichkeit hat, im Parlament über seinen Bericht zu reden. Entweder alle oder keiner. Das ist für mich eine Frage der Gerechtigkeit.
Eine zweite Sache. Dringend nachdenken muss man aber auch über die Rechte der Landesgleichstellungsbeauftragten, obwohl das eine andere Angelegenheit ist.
Aber wenigstens hätte man hier nach einer Lösung suchen sollen, die ihr auch ein Rederecht gestattet.
Darum glaube ich, dass viele Frauen des Arbeitskreises „Gleichstellung“ sich in diesem Falle der Stimme enthalten haben. – Danke.
Herr Nitz, hatten Sie im Petitionsausschuss nicht auch den Eindruck, wenn wir Petenten eingeladen haben, dass das für diese Damen und Herren eine große psychische Belastung war und sie sich eigentlich besser geäußert haben, wenn ihr Anliegen schriftlich zu uns kam?
Das war die Frage schon. Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vorausschicken möchte ich: Ist das die neue Leit- und Streitkultur der CDU?
Soll hier ein Mensch beschädigt werden oder geht es tatsächlich um ein Amt?
Ich werde mich auf keine Personaldiskussionen einlassen, darum zu Ihrem Antrag, meine Damen und Herren von der CDU, der uns auf der Drucksache 3/1573 mit der Überschrift: „Entschließung zur Rolle des Bürgerbeauftragten“ vorliegt. Meine erste Frage: Was soll der Antrag denn hier entschließen? Die Rolle des Bürgerbeauftragten ist im Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz Mecklenburg-Vorpommern bereits beschlossen worden.
Das Hohe Haus hat diese Rolle auch nie in Zweifel gezogen,
aber wenn der federführende Petitionsausschuss den Bericht des Bürgerbeauftragten hier diskutiert hat, herrschten Gähnen und Leere im Parlament, besonders in den Reihen der CDU.
Liegt das vielleicht daran, dass sich dieses Amt so gut bewährt hat? Da ist es doch scheinheilig, diesem Thema plötzlich so großes Interesse entgegenzubringen.
Nur kurz zur Sache: In drei Bundesländern gibt es den Petitionsausschuss und einen Bürgerbeauftragten,
in Mecklenburg-Vorpommern sogar in der Landesverfassung verankert. Nichts zeigt deutlicher, dass unser Land den Bitten und Beschwerden der Bürger ein hohes Maß von Aufmerksamkeit zuwendet. Herrn Jelen ist an dieser Stelle ausdrücklich gedankt worden.
Auch hohes Lob erhielt er für seine Arbeit. Dazu braucht es keinen Antrag der CDU. Gerade der ehemalige CDUMinister, CDU-Bürgerbeauftragte, CDU-Landrat ist hier fair an seiner Arbeit gemessen worden, nicht an seiner Parteizugehörigkeit, aus der er nie einen Hehl gemacht hat.
Zum dritten Punkt des Antrages. Natürlich sind die Institutionen der Landtagsverwaltung zu ordentlicher Arbeit verpflichtet,
der Landesverwaltung, also wieder eine Binsenweisheit.
Sehr geehrte Damen und Herren, mir ist das Amt viel zu wichtig, um hier leeres Stroh zu dreschen. Der Bürgerbeauftragte ist Anwalt aller Menschen in unserem Land. Er übt sein Amt im Interesse unserer Menschen gegenüber der Regierung und der öffentlichen Verwaltung unabhängig von politischen Parteien aus. Es ist wichtig, dass das Parlament das Ansehen des Bürgerbeauftragten stärkt und nicht durch leicht durchschaubare taktische Manöver der CDU beschädigt.
Einer inhaltlichen Diskussion über das Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz sollten wir uns zuwenden, wenn das Parlament es für notwendig hält. Das würde den Sorgen und Nöten der Bürger gegenüber den Ämtern und Behörden gerecht werden. Dieser Antrag impliziert für mich nur, dass nur ein Mitglied der CDU in der Lage ist, die Sorgen der Bürger zu tragen.
Das ist Augenwischerei, denn der Bürgerbeauftragte hat klare gesetzliche Aufgaben, deren Erfüllung hier im Parlament bei der Diskussion über seinen Bericht durch den Landtag kontrolliert wird. Meine Damen und Herren von der Union, leere Luft in Tüten! Mit Ihrem Antrag stehen Sie nicht mitten im Leben, Sie stehen daneben. – Ich beantrage die Ablehnung dieses Antrages.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Bürgerbeauftragte unseres Landes hat uns seinen inzwischen Fünften Bericht vorgelegt. Dem bisherigen parlamentarischen Verfahren folgend, ist bei der Einbringung des Berichtes und vor seiner sach- und fachgerechten Beratung in unseren Ausschüssen eine Aussprache aus guten Gründen parlamentarisch eigentlich nicht üblich. Dennoch ist die gestrige Verabschiedung des bisherigen Amtsinhabers für mich und meine Fraktion Anlass genug, von diesem Verfahrensritual einmal abzuweichen und dem scheidenden Bürgerbeauftragten Frieder Jelen auch von dieser Stelle für seine Arbeit herzlich zu danken.
Mit Blick auf die im Tätigkeitsbericht enthaltenen Anregungen für die Arbeit der Verwaltung bin ich gespannt, wie der neue Verwaltungschef des Landkreises Demmin seine bisherigen Erfahrungen umzusetzen versteht. Ich wünsche ihm dabei jedenfalls viel und schnellen Erfolg, da schließe ich mich meiner Kollegin Koburger gerne an.
Meine Damen und Herren, über die Inhalte des Berichtes und die Schlussfolgerungen hieraus wird der federführende Petitionsausschuss diesem Hohen Hause erst dann vortragen, wenn der Tätigkeitsbericht unter Hinzuziehung der Stellungnahmen der Fachausschüsse gemeinsam mit dem Bürgerbeauftragten ausführlich beraten wurde.
Ein kurzes Wort sei hier an dieser Stelle aber zu dem Amt an sich gestattet.
Unsere Landesverfassung sieht aus gutem Grund zwei Institutionen für das Anliegen der Menschen in unserem Lande vor: den Petitionsausschuss, der regelmäßig mit seinen Beschlussvorlagen dem Parlament die Ergebnisse seiner Arbeit vorlegt, und den Bürgerbeauftragten, der zwar annähernd gleiche Aufgaben wie der Petitionsausschuss hat, jedoch anders als dieser Ausschuss direkt vor Ort Ansprechpartner für die Menschen sein kann. Dies ist ein Vorteil insbesondere für die Menschen, die sich eventuell mit dem Schreiben schwer tun, die direkten menschlichen Kontakt brauchen, um ihr Anliegen vorzutragen.
Dass es gelegentlich bei der Arbeit der beiden Einrichtungen Doppelungen gibt, ist nicht zu bestreiten, aber im Interesse der Betroffenen hinnehmbar, gibt es doch auch Eingaben, die gleichzeitig an den Ministerpräsidenten, alle Minister, den Petitionsausschuss und den Bürgerbeauftragten gehen. Kurzum: Der Bürgerbeauftragte ist notwendig und sein Bericht ist wichtig und ernsthaft und gründlich zu beraten, weil er Ansprechpartner und damit Sprachrohr der Menschen ist, die sich im Wort leichter ausdrücken als auf dem Papier.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich beantrage hiermit die Überweisung des Berichtes des Bürgerbeauftragten auf der Drucksache 3/1232 federführend an den Petitionsausschuss und mitberatend an die übrigen Ausschüsse.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Leider kann man wieder feststellen, dass der Plenarsaal recht leer ist, wenn es um Petitionen geht.
Dies ist mehr als traurig, sind es doch gerade die Petitionen, die uns Parlamentariern Handlungsbedarf anzeigen.
Aber nun zum Bericht 1999. Trotz des häufigen Sekretärswechsels liegt uns ein ausgezeichnetes, klar gegliedertes und aussagekräftiges Papier vor.
Unser herzlicher Dank gilt den Mitarbeitern des Ausschusssekretariats. Wenn ich beim Danken bin, auch an dieser Stelle Dank und Anerkennung an die Mitglieder des Ausschusses,
auch wenn ich mir bei einigen Kollegen der CDU tiefgründigere und kontinuierlichere Mitarbeit wünschen würde.
Es macht viel Arbeit, sich wöchentlich auf circa vier bis fünf Beratungen mit Regierungsvertretern und etwa sechs bis acht ausschussinternen Beratungen über Petitionen vorzubereiten. Aber das sind wir dem Vertrauen, das die Petenten uns entgegenbringen, einfach schuldig. Wo sonst tritt der Bürger mit uns Abgeordneten so direkt und unmittelbar in Kontakt wie im Petitionsausschuss?
Wenn uns auch 1999 mit 502 Petitionen 13,5 Prozent weniger Eingaben erreichten – der Vorsitzende hatte das auch schon in der Presse mitgeteilt –, lässt das nicht auf den Schwierigkeitsgrad der einzelnen Petitionen
schließen. Zwar geht die Zahl der einfachen zurück, es bleiben aber die schweren Fälle.
Hier ein Beispiel, aus Zeitgründen sehr gekürzt dargestellt: Ein Diplomlehrer, Fach ML, arbeitet bei einem freien Träger. Er hat sich in einem weiteren Lehrfach hoch qualifiziert. Das Bildungsministerium erkennt dies jedoch nicht an und will dem freien Träger den Zuschuss für den Diplomlehrer nicht zahlen. Zu dieser Petition hat der Ausschuss siebenmal getagt, davon zweimal mit Regierungsbeteiligung und einmal mit dem Bildungsträger. Der Bildungsausschuss hat sich dreimal mit der Petition beschäftigt, bis wir sie endlich im Zeitraum Juni bis Dezember zugunsten des Petenten abschließen konnten.
Dahinter, liebe Kolleginnen und Kollegen, verbirgt sich viel, viel Detailarbeit, Hartnäckigkeit und Bürgernähe der Mitglieder des Ausschusses.
Für die Arbeitskreise der Koalition sind Petenten eben keine Querulanten oder lästige Briefschreiber. Im Gegenteil, die Arbeitskreise der SPD und PDS arbeiten bei der Lösung der durch die Petition aufgezeigten Probleme eng zusammen. Hier bewährt sich die Koalition.
Dem Bericht entnehmen Sie, wie oft der Ausschuss sich um Stellungnahmeersuchen an die Regierung gewandt hat. Ich danke auch hier für die merklich besser gewordene Qualität dieser Stellungnahmen. Besonders hervorheben möchte ich in diesem Zusammenhang die ausgezeichneten Stellungnahmen des Justizministeriums zu Petitionen aus dem Strafvollzug.
Es ist wohl bedauerlich, wenn die Ministerien Fristverlängerung für Stellungnahmen beantragen müssen, aber andererseits verlangen wir Ausschussmitglieder auch Antworten mit Hand und Fuß. Ich glaube, wir können dem Parlament mit Stolz verkünden, dass etwa ein Viertel der Eingaben zugunsten der Petenten abgeschlossen werden konnten. Natürlich kann im Petitionswesen keine hundertprozentige Planerfüllung angestrebt werden, aber die Mitglieder des Ausschusses werden auch weiterhin mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln für die Petenten arbeiten.
Wie Sie auch dem Bericht entnehmen können, gibt es eine sehr hohe Zahl von Petitionen, die sich mit Gebühren und Abgaben aus dem Bereich der Kommunen beschäftigen. Der Ausschussvorsitzende wies schon darauf hin. Hier sehe ich auch für die gewählten Vertreter der Kommunen eine Pflicht. Augenscheinlich genügt es nicht, Beitragssatzungen und Gebührenverordnungen im amtlichen Anzeiger zu veröffentlichen. Eine breite Diskussion in den Gemeinden und Kreisen wäre sicher hilfreich.
Eine umfassende Analyse, warum Petitionen aus den Landkreisen Güstrow, Uecker-Randow sowie aus den kreisfreien Städten Rostock, Schwerin und Neubrandenburg vergleichsweise hoch sind, hat der Ausschuss bisher noch nicht vorgenommen.
Gestatten Sie mir nun einen kleinen Blick über den Gartenzaun. Uns liegen regelmäßig die Berichte der Petitionsausschüsse aller Bundesländer vor. Während in den neuen Bundesländern die breite Palette des Lebens vom Bauantrag über Fragen zum Vermögen bis zum Wohngeld vertreten sind, sind die Petitionsausschüsse der alten Bundesländer zum überwiegenden Teil mit Petitio
nen zum Asylrecht beschäftigt. Ich habe das nicht zu bewerten, kann aber doch ableiten, dass das Arbeitsspektrum in Mecklenburg-Vorpommern ein sehr breites ist.
Ich wage auch die kühne Behauptung, dass das Vertrauen in die Demokratie in unseren Bundesländern keineswegs so erschüttert ist, wie die Umfragen, Zeitungsund Fernsehberichte es uns ab und zu anzeigen wollen, sonst gäbe es nicht die hohe Zahl und das breite Spektrum der Eingaben. In diesem Sinne bitte ich die Regierung auch weiterhin um gute Zusammenarbeit. Uns Mitgliedern im Petitionsausschuss wünsche ich für die Zukunft den Idealismus, den wir brauchen, um mit den Aktenbergen fertig zu werden, last, but not least den Mitarbeitern des Sekretariats Ruhe und Gelassenheit mit den manchmal nicht einfachen Abgeordneten unseres Ausschusses. – Danke.
Danke schön.
Herr Kreuzer, als Vorsitzender des Rechtsausschusses ist Ihnen sicher bekannt, über wie viele Schwimmbecken oder Schwimmhallen unsere Gefängnisse verfügen? Herr Thomas erwähnte das vorhin.
Danke.