Zur Erinnerung: In Artikel 1 Nummer 23 der Beschlussempfehlung konnte der Umweltausschuss bei seiner Beschlussempfehlung am 27. Februar 2002 die Fundstelle des Bundesnaturschutzgesetzes noch nicht angeben, weil dieses seinerzeit noch nicht verkündet war. Die noch ausstehende Verkündung des Bundesgesetzes war auch der Grund, warum die Beschlussempfehlung von der Tagesordnung der letzten Landtagssitzung abgesetzt werden musste. Wir holen das jetzt einen Monat später nach. Ich darf daran erinnern, dass sich der Umweltausschuss dahin gehend gebunden hatte, das Gesetz erst zur Verabschiedung zu bringen, wenn das Bundesnaturschutzgesetz verkündet worden ist. Und das ist, wie Sie wissen, nunmehr der Fall.
1. „In Artikel 1 Nummer 23 werden nach den Worten ,des Bundesnaturschutzgesetzes vom‘ das Datum ,25. März 2002‘ sowie in der Klammer nach der Fundstelle ,Bundesgesetzblatt I S.‘ die Seitenangabe ,1193‘ eingefügt.“
3. „Die der Beschlussempfehlung beiliegende Karte wird mit dem Hinweis ,Anlage zu Artikel 2 Absatz 3‘ versehen.“
Während mit den Anträgen 1 und 2 die Beschlussempfehlung an den Sachstand hinsichtlich der Verkündung des Bundesgesetzes angepasst wird, soll Antrag 3 deutlich machen, dass die Karte Bestandteil des Beschlusses des Umweltausschusses ist. Ich bitte Sie, diesen nachträglichen Änderungen im Gesamtabstimmungsverfahren auch entsprechend zuzustimmen.
Abschließend gestatten Sie mir, noch auf ein kleines Bonbon hinzuweisen, nehmen Sie es so. Ausfertigungsdatum des Bundesgesetzes war der 25. März 2002, Ver
kündung im Bundesgesetzblatt am 3. April 2002, In-KraftTreten dieses Gesetzes am Tage nach der Verkündung, also am 4. April 2002. Und nun raten Sie mal, wer in unserem Landtag am Verkündungstag Geburtstag hatte? Ich will die Frage gleich beantworten: Einer derjenigen, der mit dem Bundesgesetz beschenkt worden war, bin ich.
Und der andere, von dem ich hoffe, dass er das neue Naturschutzrecht genauso glücklich sieht wie ich, ist unser Kollege Eckhardt Rehberg.
(Dr. Ulrich Born, CDU: Er ist geistig dabei, er ist geistig dabei! – Heiterkeit bei Wolfgang Riemann, CDU – Lutz Brauer, CDU: Er hat doch noch nichts versäumt.)
Ja, damit, meine Damen und Herren, bin ich am Ende dieses Berichtes und bitte Sie um die Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Umweltausschusses einschließlich meiner hier noch eingebrachten drei Änderungen und danke für die Geduld, die Sie bewiesen haben.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Als Erster erhält das Wort der Umweltminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern Professor Dr. Methling.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst sagen und erklären, dass eine große Erleichterung beim Umweltminister und dem Umweltministerium vorliegt. Ich gehe davon aus, dass es heute zur Beschlussfassung über die Änderung des Landesnaturschutzgesetzes hier im Landtag kommen wird und dass wir damit gemeinsam lange Abstimmungen, Anhörungen, Debatten abschließen können, Beratungen, die innerhalb der Landesregierung auf Arbeitsebene stattgefunden haben, aber auch das Kabinett beschäftigt haben, Beratungen in den Ausschüssen, aber auch im Plenum des Parlamentes. Und auch viele Aktivitäten im außerparlamentarischen Bereich finden damit ihren Abschluss – aus meiner Sicht einen erfolgreichen Abschluss.
Ein besonderes Problem war für uns – und ich sage „für uns“, denn das gilt sowohl für die Kollegen, die es aus dem Umweltministerium vorzubereiten haben, als auch für die Kollegen im Landtag, die letztendlich die Rechtssetzung vornehmen –, die Verbandsklage auf Landesebene zu formulieren in Abhängigkeit, im Vorlauf, im Nachlauf und in Parallelität zur Erarbeitung des Bundesnaturschutzgesetzes. Manchmal glaubten wir, schneller zu sein, als der Bundesgesetzgeber, manchmal waren wir in
der Tat langsamer. Schließlich war es ein Zielfinish – wenn ich mal so sagen darf –, dass wir kaum gleichzeitig hier ankommen wollten. Jedenfalls mussten wir die Beschlüsse des Bundestages respektieren, die Beschlüsse des Bundesrates. Wir waren also abhängig von Entwürfen, die die Bundesregierung vorgelegt hat, der Bundestag und der Bundesrat. Und wir mussten uns auf Änderungen einstellen. Wir hatten uns sozusagen, wenn ich das mit einem Begriff aus DDR-Zeiten sagen darf, in der gleitenden Projektierung zu üben,
indem wir fast bei jedem Ausschuss die Vorschriften, wie wir sie entwickelt hatten, anzupassen hatten.
Der Umweltausschuss hatte also den Regelungsgehalt, insbesondere des Paragraphen 65 „Rechtsbehelfe für Vereine und Verbände“, an die aktuellen Entwicklungen anzupassen. Ich darf mich beim Ausschuss sehr herzlich bedanken, insbesondere bei Herrn Dr. Klostermann, dem Ausschussvorsitzenden. Ihr Ausschuss hat daran großen Anteil, dass wir dieses erreichen konnten, und Sie waren auch bereit, diese Änderungen mitzumachen, die uns zum Teil alle vor ein Belastungsproblem gestellt haben.
Was die Inhalte der Diskussion zur Verbandsklage betrifft, so denke ich, bin ich richtig beraten, heute nicht noch mal ausführlich darauf einzugehen. Die Diskussion war kontrovers. Die Standpunkte sind ausgetauscht. Ein neuer Austausch von alten Argumenten führt uns nicht zu neuen Erkenntnissen. Ich denke, dass zumindest von meiner Seite aus dazu nicht mehr argumentiert werden sollte. Wir hatten die Bundesregelung zu übernehmen. Das haben wir getan. Wenn wir es nicht getan hätten, wären wir auch in keiner anderen Situation, denn das Bundesrecht gilt direkt, zumindest was die Verbandsklage betrifft. Insofern waren wir gut beraten, dieses so zu übernehmen.
Besonderheiten des Landes haben wir in die Regelung der Verbandsklage einfließen lassen und dieses betrifft insbesondere den Schutz der Alleen und den Schutz der Horste für Groß- und Greifvögel in Mecklenburg-Vorpommern. Dabei hatten wir einen breiten Konsens innerhalb der Landesregierung, aber auch unter den Fachpolitikern der Fraktionen. Auch dafür darf ich mich herzlich bedanken, dass Sie diese Regelung mitgetragen haben.
Was den Alleenschutz betrifft, darf ich hervorheben, dass er – wir werden es Morgen am Tag des Baumes auch deutlich machen – für Mecklenburg-Vorpommern eine ganz besondere Aufgabe ist, eine Aufgabe, die auch in der Landesverfassung geregelt worden ist. Insofern steht es uns gut zu Gesicht, dass wir auch im Rahmen der Verbandsklage diese Verantwortung gefasst haben, dass die Alleen als Kultur- und Naturgut Mecklenburg-Vorpommerns erhalten werden. Wenn wir das nicht so geregelt hätten, hätten wir sicherlich Erklärungsbedarf, warum wir das nicht tun.
Und zum Horstschutz darf ich feststellen, dass Mecklenburg-Vorpommern – das wissen die meisten in diesem Lande – national und international bedeutsame Bestände an Groß- und Greifvögeln hat, Bestände, die auch vieles von unserer Attraktivität für Tourismus ausmachen, und dass wir deshalb politisch und rechtlich folgerichtig den Schutz dieser Tiere auch unter Verbandsklage gestellt haben, beziehungsweise Verletzungen dieses Schutzes.
Der Umweltausschuss hat weitere Initiativen unternommen, für die ich mich auch bedanken darf bei Herrn Klostermann und seinen Kollegen, die im Ausschuss mitwirken. Das betrifft den marinen Naturschutz, das betrifft die Bekanntgabe der Aufnahme von Biotopen in ein Verzeichnis. Dass wir die ortsüblichen Regelungen übernommen haben, die in anderen Bereichen gelten, das ist übrigens auch ein Beitrag zur Deregulierung. Ich will daran erinnern, dass es Kreise gibt, die mehr als 5.000 Biotope haben, und dort jedem Bürger diesen Bescheid zuzuschicken, ist wohl eine komplizierte Sache. Deswegen, meine ich, ist es sehr vernünftig geregelt worden, auch die Präzisierung der Verwendung der Ausgleichsmittel, die im Lande anfallen. Die Verwendung dieser Mittel ist, denke ich, sehr vernünftig gelungen. Eine letzte Verantwortung des Umweltministeriums wurde festgelegt, aber gleichzeitig das Wirken eines Vergaberates, in dem Kommunen, kommunale Spitzenverbände, Naturschutzverbände und andere mitzuwirken haben.
Kollege Klostermann hat das Kompensationsflächenkataster angesprochen. Er hat es auch mit einer Kritik am Umweltministerium verbunden. Ich nehme die Kritik zumindest in Teilen an. Dass ich sie gern annehme, kann ich nicht behaupten. Wir waren in der Situation, dass wir gewissermaßen zum Vorreiter werden sollten für die Klärung des Konnexitätsprinzips, und zu dieser Leistung waren wir ganz einfach materiell in dieser Zeit nicht in der Lage. Deswegen war es, denke ich, auch vernünftig, dass beschlossen wurde, diesen vorbereiteten Paragraphen 15 a h erauszunehmen, obwohl er inhaltlich sinnvoll wäre, wie Sie es auch bestätigt haben. Ich denke, das ist eine Aufgabe, die wir in der Zukunft noch zu leisten haben.
Gleiches oder Ähnliches trifft zu für die vorgesehene Regelung zur Sondernutzung an Stränden, Paragraph 44. Auch hier hatten wir eine Uneinigkeit, was die Betroffenheit des Konnexitätsprinzips betrifft. Die gegenwärtige Regelung, das will ich in Erinnerung bringen, ist, dass das Umweltministerium als oberste Naturschutzbehörde Strandfeste in Mecklenburg-Vorpommern genehmigt. Das ist aus unserer Sicht keine sinnvolle Regelung, sie ist praxisfremd und unsinnig. Wir hatten vorgeschlagen, dass die unteren Naturschutzbehörden des Landrates diese Genehmigung übernehmen. Da eventuell Konnexitätsbetroffenheit vorliegt, wurde es herausgenommen. Es ist jetzt so geregelt, dass die staatlichen Ämter als unsere Behörde des Landes die Zuständigkeit haben. Ich halte es nur für einen halben Weg und ich gehe davon aus, dass wir bei den nächsten Beratungen mit den kommunalen Spitzenverbänden auch dort zu einer Regelung kommen.
Bei der Gelegenheit darf ich noch etwas sagen zu meiner Erfahrung mit der Konnexität und mit dem Konnexitätsprinzip. Ich bin sehr für dieses Prinzip. Es sichert und nutzt die Subsidiarität, das heißt die Kompetenz auf den verschiedenen Ebenen. Ich denke, es ist aber auch ein zweischneidiges Schwert nach meiner Erfahrung. Sinnvolle Regelungen können damit verzögert werden oder sie können sogar scheitern. Ich halte es deshalb für notwendig, dass wir auch in Zukunft noch zu klareren Regelungen kommen. Wir haben ja die Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden. Aber ich denke, es ist detaillierter zu regeln, damit wir nicht jedes Mal einen neuen Interpretationsbedarf haben. Davon bin ich überzeugt und ich habe die Hoffnung, dass wir im Rahmen der Funktionalreform manches klären können. Wir haben zumindest in den Gesprächen zwischen
dem Umweltministerium und den kommunalen Spitzenverbänden eine Reihe von Themen behandelt, wo wir Lösungsvorschläge sehen, die dann vielleicht in einem Gesamtpaket zu verabschieden sind. Wichtig sind zielorientierte Verhandlungen für gute Lösungen. Wir müssen endlich Schluss machen mit Grundsatzdebatten und Glaubensdebatten, was nun die Verfasstheit im Lande betrifft. Wir brauchen Lösungen, die letztendlich in der Praxis gebraucht werden.
Abschließend, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich etwas sagen zur Diskussion über die Aufnahme des Artikels 2 beziehungsweise einer konkreten Regelung im Artikel 2. Es betrifft das Biosphärenreservat Schaalsee beziehungsweise die dort zuständigen Behörden. Es gibt den Vorwurf aus der Opposition, dass wir mit dieser Regelung gewissermaßen durch die Hintertür eine restriktive Regelung im Naturschutzrecht einführen. Diese Bewertung haben Sie mehrfach verbreitet. Ich will hier an dieser Stelle deutlich sagen, das ist mitnichten so. Die Tatsache ist eine ganz andere. Es gibt keine klammheimliche Zuständigkeit, Veränderung oder Übertragung der Zuständigkeit auf das Amt für Biosphärenreservate für diesen Bereich, sondern es gibt partiell Veränderungen in dem Sinne, dass das Amt für Biosphärenreservate die Zuständigkeit übernehmen soll für die neuausgewiesenen Landschaftsschutzgebiete, die 1998 und 1999 ausgewiesen wurden, und für die Ortschaften innerhalb des Biosphärenreservates. Und das ist doch höchst vernünftig.
Die Forderungen aus dem Landkreis und auch von den Gemeinden waren in die Richtung gegangen, dass man die Zuständigkeit in eine Hand legt, dass es nicht sein kann, dass in diesem Biosphärenreservat mehrere Behörden als untere Naturschutzbehörden auftreten. Im Übrigen ist das auch eine Forderung, die die UNESCO gestellt hat. Als wir den Antrag auf UNESCO-Biosphärenreservat gestellt haben, gehörte das zu den Bedingungen. Das will ich in Erinnerung bringen. Übrigens auch die Ausweisung der Landschaftsschutzgebiete war eine Folge des Bemühens, dass wir ein UNESCO-anerkanntes Biosphärenreservat haben wollten. Also wer A sagt, muss auch B sagen. Im Übrigen ist es in der Sache völlig gerechtfertigt, das haben wir auch in Beratungen festgestellt, die wir im März und April noch einmal vor Ort geführt haben.
Also es geht um eine Vereinfachung der Verwaltung, wenn Sie so wollen, ein Beitrag zur Funktionalreform. Es kam nicht neu und schon gar nicht überraschend. Dazu gibt es entsprechende Verwaltungsprozesse. Die Landkreise haben um die Einbeziehung der Ortslagen gebeten. Wir haben einen Formulierungsvorschlag im Sommer 2001 vorgelegt. Dieser hat die Zustimmung der Landräte gefunden. Im Übrigen waren die Gemeinden darüber informiert. Die konkrete Formulierung haben wir dann am 5. Dezember 2001 vorgelegt. Im Umweltausschuss ist dieses durch die Koalitionsfraktionen eingebracht worden und bis März hat es keinerlei inhaltliche Einwände gegeben, weder aus der Opposition noch aus anderen Bereichen, so dass wir etwas überrascht waren, dass andere überrascht waren, und darüber, dass es Probleme gäbe. Wir haben aber dann dazu die Beratungen geführt und, ich denke, dieses auch geklärt.
Offensichtlich – wenn ich mal vielleicht die Harmonie dann doch etwas auflösen könnte – war die Diskussion um die Grenzen oder Nichtgrenzen, Erweiterung oder Nichterweiterung des Biosphärenreservates Schaalsee
noch einmal ein letztes Gefecht auf einem Nebenkampfplatz, um vielleicht andere Dinge im Naturschutzgesetz zu verhindern. Ich kann Ihnen nur sagen, diese Regelungen sind höchst vernünftig. Das ist wirklich der falsche Gegenstand gewesen, gerade was die Grenzziehung und Zuständigkeit im Biosphärenreservat Schaalsee betrifft, das in diesem Zusammenhang so zu diskutieren. Dass es vor Ort interessierte Bürgerinnen und Bürger gibt, die ich sehr genau kenne, mit denen ich auch manches Gespräch geführt habe – und ich will mich auch gar nicht weiter zu Bewertungen hinreißen lassen –, das ist völlig klar. Aber das ist keine Mehrheit von Gemeinden, das ist schon gar nicht die Meinung der Landkreise, die ja in diesem Fall zuständig sind, so dass ich denke, dieses ist sehr vernünftig. Es kann doch nicht sein, dass man für das Umfällen seines Baumes – hoffentlich nicht – auf seinem Grundstück zur unteren Naturschutzbehörde des Landkreises geht und wenn ich außerhalb des Zaunes bin sozusagen, gehe ich zur Biosphärenreservatsverwaltung. Das war auch das Problem, was man für anachronistisch hielt, und deswegen auch eine Veränderung haben wollte.
Summa summarum, meine sehr geehrten Damen und Herren, in den dreieinhalb Jahren meiner Amtszeit habe ich manches schwierige Problem zu behandeln gehabt. Die Novelle des Naturschutzgesetzes war sicherlich eine der schwierigsten Übungen wegen der Komplexität und der Beteiligung von vielen gesellschaftlichen Verantwortungsträgern. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es sich lohnt, um ein höheres Niveau des Naturschutzes zu kämpfen, dieses gemeinsam mit Menschen, die man vielleicht vorher nicht auf seiner Seite gehabt hat. Den Umweltausschuss, viele Abgeordnete des Landtages habe ich immer auf meiner Seite gehabt. Ich bedanke mich sehr herzlich auch bei meinen Kabinettskollegen, dass uns dieses gelungen ist. Letztendlich haben wir – das will ich behaupten – eins der fortschrittlichsten Naturschutzgesetze in Deutschland,
auch durch das hohe Niveau der Bundesnaturschutzgesetznovelle. Wir haben aber unseren eigenen Beitrag geleistet. Dafür herzlichen Dank. Uns gemeinsam viel Erfolg bei der Umsetzung. Da bin ich nicht so pessimistisch wie Sie, Herr Kollege.
Für die Fraktion der CDU erhält jetzt das Wort die Abgeordnete Frau Holznagel. Bitte schön, Frau Holznagel.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn die Würfel vielleicht sogar gleitend gefallen sind und Erleichterung eingetreten ist, frage ich dennoch, ob es für unser Land mit all seinen Naturressourcen, die wir ja haben, das Richtige ist, denn im Jahre 1998 haben wir hier in diesem Hohen Hause eines der modernsten Naturschutzgesetze der Bundesrepublik Deutschland verabschiedet. Dieses Gesetz hat sich in den zurückliegenden Jahren in der Praxis bewährt, so dass eine Novellierung bisher nicht erforderlich war. Sie denken, das sagt sie ja immer, aber ich sage es wirklich auch ganz bewusst hier noch mal, denn die Praxis hat es bewiesen. Trotzdem hat es die Landesregie
rung als erforderlich angesehen, das Landesnaturschutzgesetz zu novellieren. Und hier, sage ich, war die Triebkraft sicherlich das Klagerecht. Meiner Meinung nach – und das ist auch das Votum der CDU – aus rein ideologisch motivierten Gründen sollte die Klagemöglichkeit für anerkannte Naturschutzverbände in das Landesnaturschutzgesetz aufgenommen werden.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Caterina Muth, PDS: Das waren auch die Gründe in den Altbundesländern. – Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: 1991 hat Herr Buske in der Verfassungsdiskussion gesagt, dass es nicht in die Verfassung auf- genommen werden sollte, sondern in Einzel- gesetze. – Glocke des Vizepräsidenten – Caterina Muth, PDS: Alle haben das gesagt, alle, auch wir. – Zuruf von Dr. Henning Klostermann, SPD)
Also ich habe jedes Mal deutlich gemacht, dass das Landesnaturschutzgesetz, dass das Landesnaturschutzgesetz, was wir 1998 beschlossen haben,