Protokoll der Sitzung vom 24.04.2002

Das Wort zur Einbringung hat der Justizminister Herr Sellering.

(Peter Ritter, PDS: Wären Sie mal gleich vorn geblieben.)

Na, wenn ich schon mal dreimal hintereinander dran bin, ist es doch auch schön.

Also auch hier geht darum, dass ein Gesetzentwurf der Landesregierung erforderlich ist, um neue bundesgesetzliche Regelungen umzusetzen. Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Bundesdisziplinarrechtes hat der Bundesgesetzgeber die Zuständigkeit für die gerichtlichen Disziplinarverfahren bei Bundesbeamten den Verwaltungsgerichten der Länder übertragen. Die Verwaltungsgerichte sind damit seit dem 1. Januar 2002 für die gerichtlichen Disziplinarverfahren derjenigen Bundesbeamten zuständig, die hier bei uns ihren dienstlichen Wohnsitz haben. Wir müssen zur Umsetzung dieses Gesetzes bei den Verwaltungsgerichten in Schwerin und in Greifswald entsprechende Fachspruchkörper bilden. Diesen Spruchkörpern müssen auch Beisitzer angehören, und zwar Beisitzer aus dem Kreis der Bundesbeamten, die in den Bezirken der Verwaltungsgerichte wohnen.

Das Bundesdisziplinargesetz sieht vor, dass sich das Verfahren zur Wahl der Beamtenbeisitzer nach dem Landesrecht bestimmt, deshalb müssen wir entsprechendes Landesrecht beschließen. Die Landesregierung schlägt vor, für die Gewinnung der Beamtenbeisitzer das bereits

in der Verwaltungsgerichtsordnung vorgesehene Verfahren zur Anwendung zu bringen. Danach gibt es einen Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richter am Verwaltungsgericht und es ist sicherlich vernünftig, diesen Ausschuss auch mit der Wahl der Beamtenbeisitzer zu betrauen. Mit der Durchführung der Wahlen soll die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts beauftragt werden.

Zusätzliche Kosten werden dadurch nicht anfallen. Außerdem ist zu erwarten, dass durch die jetzigen Gesetzesänderungen auch die Gebührenfreiheit der Dienstflächenverfahren des Bundesbeamten abgeschafft wird, so dass wir dann sogar noch Geld einnehmen. Es gibt entsprechende gesetzliche Vorüberlegungen. Bei diesem Vorschlag der Landesregierung hat die durchgeführte Anhörung keinerlei Einwendungen gegen unseren Vorschlag ergeben, so dass ich Sie bitte, dem zuzustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und Peter Ritter, PDS)

Danke, Herr Minister.

Im Ältestenrat ist ebenfalls vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 3/2818 zur Beratung an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006, Drucksache 3/2819.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Bereitstellung von Mitteln aus den OddsetSportwetten für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006 (Erste Lesung) – Drucksache 3/2819 –

Das Wort zur Einbringung hat die Finanzministerin Frau Keler.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen! Meine Herren! Die Fußball-Weltmeisterschaft ist neben den Olympischen Spielen das wichtigste Sport- und Medienereignis weltweit. Eine Fußballweltmeisterschaft im eigenen Land ist darum von herausragender politischer, kultureller und volkswirtschaftlicher Bedeutung

(Beifall Heidemarie Beyer, SPD)

für die Bundesrepublik und ihre Länder.

(Beifall Heidemarie Beyer, SPD)

2006 bietet sich für Deutschland also eine willkommene Gelegenheit, sich in der Weltöffentlichkeit als sympathischer und leistungsfähiger Gastgeber zu präsentieren.

(Beifall Heidemarie Beyer, SPD)

Ich hoffe, das sage ich jetzt mal außerhalb des Protokolls, dass dann die Mannschaft wieder so ist, dass man mit Freuden zusieht.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und CDU – Heiterkeit bei Heidemarie Beyer, SPD – Norbert Baunach, SPD: Welche Mannschaft?)

Die Fußballmannschaft der Bundesrepublik, Herr Baunach.

Aber, meine Herren, jetzt wird es spannend. Um eine solche umfassende Präsentation zu ermöglichen, beauftragten die Ministerpräsidenten der Länder am 25. Oktober vorigen Jahres ihre Finanzminister, Möglichkeiten zur Mitfinanzierung der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 aufzuzeigen. Sie können sich vorstellen, wie freudig wir diesen Auftrag angenommen haben. Dazu wurde jetzt ein Staatsvertrag erarbeitet, der am 8. März von der Ministerpräsidentenkonferenz gebilligt wurde und der am 13. Juni unterzeichnet werden soll.

In diesem Staatsvertrag verpflichten sich die Länder, bereits frühzeitig die nötigen Mittel für die gemeinnützigen Zwecke im Zusammenhang mit der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 bereitzustellen. Als gemeinnützige Zwecke gelten zum Beispiel die Förderung von Fußballtalenten, Familiensporttagen, kulturellen Rahmenprogrammen, völkerverbindenden Projekten und Vorhaben im Bereich des Breiten-, Jugend- und Behindertensports. Das heißt, die Gelder, die da zusammenkommen, werden für diese Zwecke auch in Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt. Schon für die Ausrichtung der Olympischen Spiele 1972 in München und der Fußball-Weltmeisterschaft 1974 wurden für solche Zwecke Mittel bereitgestellt, damals durch die Lotterie „Glücksspirale“, die es bekanntlich bis heute gibt.

Im Gegensatz zur „Glücksspirale“, deren Zweckerträge heute dem Deutschen Sportbund, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, der Deutschen Stiftung Denkmalschutz sowie in Mecklenburg-Vorpommern zu einem kleinen Teil den Kirchen für den Denkmalschutz zur Verfügung stellt werden, soll diesmal jedoch keine neue Lotterie oder Wette eingeführt werden. Vielmehr sollen die benötigten Gelder aus den bereits bestehenden Oddset-Sportwetten zusätzlich erwirtschaft werden. Das bestehende Angebot an Sport- und anderen Wetten soll nicht weiter ausgeweitet werden. Darüber hinaus wird die Bereitstellung von Mitteln für die Weltmeisterschaft 2006 aus den Oddset-Sportwetten im Staatsvertrag eindeutig bis 2006 befristet.

Voraussetzung für die Auszahlung ist außerdem, dass die Oddset-Sportwetten ihr Ergebnis vom Veranstaltungsjahr 2000 überschreiten. Von den errechneten Überschüssen sollen zwölf Prozent für die gemeinnützigen Rahmenprogramme der Fußball-Weltmeisterschaft abgezweigt werden, was im Übrigen auch bedeutet – und da muss ich hier noch mal eindeutig drauf hinweisen –, dass den Spielern der Oddset-Sportwetten nicht ein einziger Euro von ihren Gewinnen abgezogen wird. Außerdem soll auf eine ausgewogene regionale Verteilung dieser Gelder nach dem so genannten Königsteiner Schlüssel strikt geachtet werden.

Auf der Grundlage der Berechnungen unserer Lottogesellschaft werden sich für Mecklenburg-Vorpommern von 2002 bis 2006 Zahlungen an den DFB in Höhe von etwa 384.000 Euro ergeben, also insgesamt für die fünf Jahre.

Meine Damen und Herren Landtagsabgeordneten! In Anbetracht der Tatsache, dass aufgrund der Landtagswahlen im September der Zeitplan bis zum In-Kraft-Treten des Staatsvertrages eng bemessen ist, bitte ich Sie, dem vorgelegten Entwurf nach konstruktiver Beratung im Finanz- und im Sozialausschuss zuzustimmen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Danke, Frau Ministerin.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Redezeit von bis zu fünf Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat Herr Riemann von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sie würden mich sicher hier mit sehr viel mehr Feuer reden hören, wenn ich schon wüsste, dass auch die Jugendmannschaft von Empor Koserow,

(Andreas Bluhm, PDS: Es gibt da immer so Lokalpatrioten.)

von diesen gemeinnützigen Veranstaltungen, dem gemeinnützigen Rahmenprogramm profitieren könnte. Sicherlich können wir hier auch …

(Dr. Gerhard Bartels, PDS: Politiker sollten nicht immer zuerst an sich denken.)

Nicht an mich, sondern an die Jugendmannschaft, Herr Dr. Bartels.

(Volker Schlotmann, SPD: Er ist doch nicht Jugend. – Dr. Gerhard Bartels, PDS: Das ist sein Renommee als Bürger- meister, was er damit aufwerten will.)

Sicherlich erfüllt es mich auch mit großer Freude, dass die SPD verkündet hat, dass sie aus ihrem Wahlprogramm nun doch rausstreichen wird, Deutschland wird Fußball-Weltmeister, denn das legt die SPD nicht fest, sondern das legt die Mannschaft mit ihrer spielerischen Leistung fest.

(Dr. Gerhard Bartels, PDS: Diese Witzchen wieder! – Zuruf von Heinz Müller, SPD)

Wir werden im Zuge der Beratung die Gemeinnützigkeit hier vielleicht auch noch überprüfen müssen. Für den Finanzausschuss, Frau Finanzministerin, sage ich zumindest für meine Fraktion eine zügige Beratung dieses Gesetzesantrages zu. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und CDU – Volker Schlotmann, SPD: Das war aber ein dicker Beitrag!)

Danke schön, Herr Riemann.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Peters von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, Lok Bergen überprüft nun nichts. Und wir wollen auch nicht mit einbezogen werden, erst mal, Herr Riemann, sonst nehmen wir Koserow nämlich auch noch was weg.

(Harry Glawe, CDU: Das VfL weg.)

Das geht nicht.

(Harry Glawe, CDU: Sagen Sie mal Frau Peters, das war ein Eigentor.)

Es war mir auch nicht möglich, Herr Riemann, jetzt in der Kürze nachzugucken, was wir aus Ihrem Wahlprogramm streichen müssten in dieser Richtung. Also lassen wir das beiseite.

(Volker Schlotmann, SPD: Nehmen wir Meyer-Vorfelder, der ist CDU.)