Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 3/2838 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch dieses ist einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern – Einführung der „Regionalen Schule“ und des Abiturs nach zwölf Schuljahren –, Drucksache 3/2458, und des Gesetzentwurfes der Fraktion der CDU – Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 3/2123, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf Drucksache 3/2837. Hierzu liegen Ihnen zwei Änderungsanträge der Fraktionen der PDS und SPD auf den Drucksachen 3/2849 und 3/2850 vor.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern – Einführung der „Regionalen Schule“ und des Abiturs nach 12 Schuljahren – (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 3/2458 –
Gesetzentwurf der Fraktion der CDU: Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für das Land MecklenburgVorpommern (SchulG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 3/2123 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur – Drucksache 3/2837 –
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 94 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Zur Beratung steht also die Zweite Lesung der Novellierung des Schulgesetzes und die entsprechende Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses, ergänzt durch Änderungsanträge. Eine Phase sehr harter Arbeit, sehr intensiver Diskussionen liegt hinter Ihnen und hinter uns.
Wir stellen uns mit dem neuen Schulgesetz gleichermaßen unabweisbaren Realitäten wie auch Herausforderungen der Zukunft. Dazu gehört vieles. Dazu gehört auch die Herausbildung eines zukunftsfähigen Schulnetzes. Die Entwicklung und Sicherung der Qualität von Bildung und Erziehung ist ohne dieses überhaupt nicht möglich. Dafür haben wir den Rahmen gesetzt. Nahezu alle Kommunen unseres Landes beschäftigt diese sehr schwierige Aufgabe. Bis auf Rostock liegen von allen Landkreisen und
kreisfreien Städten die Schulentwicklungspläne vor. 15 Schulentwicklungspläne sind bereits grundsätzlich genehmigt. Die Phase der Umsetzung und Fortschreibung der Pläne hat bereits begonnen. Das Thema ist unausweichlich, es wird uns auch die nächsten Jahre begleiten.
Ich möchte hier allen Kommunalpolitikern, aber auch den Eltern und Lehrern dafür danken, dass sie sich dieser schwierigen Aufgabe gestellt haben, dass zunehmend die Erfordernisse der Zukunftsfähigkeit erkannt und dass sie berücksichtigt werden.
Das Schulgesetz für Mecklenburg-Vorpommern wird nunmehr deutlich besser als bisher auf die Verhältnisse in unserem Land zugeschnitten, auf die Bedingungen eines Flächenlandes, auf die Anforderungen an die Entwicklung und Sicherung der Qualität von Bildung und Erziehung, auf Wünsche von Eltern, auf viele unterrichtliche Interessen der Lehrenden, aber auch auf die Erwartungen der Ausbildungsbetriebe, der Wirtschaft, der Hochschulen. Diese beklagen ja häufig und manchmal heftig die Bildungsergebnisse, die sie bei den Absolventen an unseren Schulen wahrnehmen.
Das Schulgesetz, die Novelle, stellt den Unterricht in den Mittelpunkt. Es geht um die Verbesserung der Unterrichtsqualität, es geht um eine verstärkte Grundlagenbildung, eine effektivere Vorbereitung unserer Kinder und Jugendlichen auf die Anforderungen in Gesellschaft, Berufsausbildung und Studium. Mit der schrittweisen Einführung der Regionalen Schule orientieren wir uns auf die wesentlichen Aufgaben des bisherigen Haupt- und Realschulbereiches: die Vermittlung einer sicheren Grundlagenbildung in den Kernfächern, die Stärkung der Erziehungsfunktion der Schule, die Förderung der Berufsfrühorientierung, einen starken Lebens- und Praxisbezug des Unterrichts.
Zur Entwicklung der Regionalen Schule, meine sehr verehrten Damen und Herren, gibt es in Mecklenburg-Vorpommern keine grundsätzliche Alternative. Der Ansatz eines dreigliedrigen Schulsystems muss aus objektiven Gründen schon wegen des Rückgangs der Schülerzahlen grundsätzlich aufgegeben werden.
Wer glaubt, es weiter aufrechterhalten zu können, weigert sich einfach, die Realitäten wahrzunehmen oder anzuerkennen. Ich möchte Ihnen das deutlich machen an Zahlen. Im Schuljahr 2005/2006 werden voraussichtlich nur noch so viel Hauptschüler eingeschult werden (vor- aussichtlich), dass in jeder kreisfreien Stadt und in jedem Landkreis sehr wahrscheinlich nur noch eine 5. Hauptschulklasse eingerichtet werden könnte. Das hätte zudem die Konsequenz, dass diese Schüler deutlich weitere Wege als selbst zu den Gymnasien bewältigen müssten. Mit der Einführung der Regionalen Schule bleibt ein ausdifferenziertes Schulangebot erhalten, soweit dieses bei den zurückgehenden Schülerzahlen vertretbar ist. Die grundsätzliche Unterscheidung zwischen den Bildungsgängen, und zwar zwischen solchen, die auf eine Berufsausbildung oder auf ein Studium vorbereiten, wird dabei schärfer als bisher profiliert.
Wir müssen, meine Damen und Herren, durch inhaltliche Angebote überzeugen. Die Einführung der Regionalen Schule ist als Angebot, nicht als Pflicht vorgesehen. Sie wird aber, und davon gehe ich aus, als Schule überzeugen, weil sie den Anforderungen von Bildung und Erzie
hung und den Verhältnissen unseres Landes gerecht wird. Die inhaltliche Verbesserung des Unterrichts steht im Mittelpunkt. In Deutsch, in Mathematik, in Englisch, in ArbeitWirtschaft-Technik, in den Naturwissenschaften und in Geschichte wird mehr Unterricht als bisher erteilt werden. Entsprechend vielfach geäußerten Wünschen aus der schulischen Praxis wird der Wahlpflichtbereich gestrafft. Damit wird ein solides Fundament für eine qualifizierte Berufsausbildung gelegt. Mit den Änderungen, die in der Beschlussvorlage des Bildungsausschusses am Regierungsentwurf des Gesetzes vorgenommen wurden, haben die Koalitionsfraktionen die Umsetzung dieser Ziele zum Teil noch stärker herausgearbeitet. Das Gesetz geht also anders aus dem Landtag heraus, sehr wahrscheinlich, als es hereingekommen ist.
Wir wollen mit der Lebenszeit unserer Schüler sorgsam umgehen und die Effektivität schulischer Bildung steigern. Zurückstellungen von der Einschulung sollen nur noch in begründeten Fällen erfolgen. Damit wird einem relativ hohen durchschnittlichen Einschulungsalter wirksam entgegengewirkt. An dieser Stelle habe ich fraktionsübergreifenden Konsens wahrgenommen. Einem zu langen Verbleiben an der Schule nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht ohne hinreichende Aussicht auf einen Schulabschluss wird vorgebeugt. Hier ist in den Beratungen des Bildungsausschusses auch ein spezifischer Vorschlag der CDU aufgegriffen worden. Ich begrüße das.
Ich möchte an dieser Stelle bemerken, dass ich überhaupt sicher bin, dass bei vielen Regelungen eine weit größere allgemeine Übereinstimmung besteht, als es bei mancher Seite Parteipolitik und die heraufziehende Wahlkampfauseinandersetzung anzuerkennen gestatten.
Der Gesetzentwurf enthält eine Vielzahl von Einzelpunkten, auf die ich hier nicht näher eingehen möchte. Hervorheben möchte ich aber die obligatorische Einführung von Schulprogrammen, die gesetzliche Absicherung von Schulstationen. Das Schulprogramm wird die Eigenverantwortung der Schulen bei der Qualitätsentwicklung stärken und den Wettbewerb der Schulen untereinander fördern. Schulstationen werden zunehmender Schulaversion und Verhaltensauffälligkeiten entgegenwirken.
Das Abitur nach zwölf Schuljahren wird eingeführt. Wir alle wissen, dass ein qualifiziertes Abitur nach zwölf Schuljahren zu erreichen ist. Mit dieser Änderung des Schulgesetzes leiten wir auf der Grundlage der Vereinbarungen der KMK zur Anerkennung des Abiturs die Einführung des Abiturs nach zwölf Schuljahren ein. Wegen der Reduzierung der Unterrichtsstunden im Jahr 1992 war eine kontinuierliche Fortführung der bisherigen Regelungen über das Jahr 2000 hinaus nicht möglich. Die Weichen waren anders gestellt. Das wissen Sie alle.
Bereits im Dezember 1998 habe ich an diesem Pult deutlich gemacht, dass ich das Abitur nach einer Gesamtschulzeit von 13 Jahren nicht für richtig halte. Mit der vorliegenden Änderung des Schulgesetzes wird daher auch dieses schulpolitische Ziel wirklich umgesetzt. Bereits im laufenden Schuljahr haben wir die Stundentafel zunächst in den Klassen 5 und 6 erhöht und den Prozess konkret und irreversibel eingeleitet. Dafür bin ich mir einer breiten Unterstützung in der Bevölkerung und auch hier im Hause
sicher. Ich bin mir auch sicher, meine Damen und Herren, dass weitere Bundesländer dieser Entwicklung folgen werden. Sie werden aber dafür bis zum Abschluss längere Zeit benötigen als wir.
Die Gesetzesnovelle entspricht auch Forderungen, die aus der PISA-Studie abgeleitet werden müssen. Mit der Gesetzesnovelle sind wir auf dem richtigen Weg. Wir haben hier im Land seit dem Beginn der Legislaturperiode damit begonnen zu erarbeiten, was sich jetzt aus PISA als zentrale Anforderung an den Sekundarbereich I ergibt. Mit der Landeskonzeption zur Qualitätsentwicklung und -sicherung aus dem Jahr 2000 haben wir uns auf einen Weg behutsamer Schulreformen begeben, die wir Jahr für Jahr mit Substanz untersetzen. PISA fordert die Stärkung der Lesekompetenz als Schlüsselkompetenz für schulisches und lebenslanges Lernen. Im elementaren Grundschulbereich werden wirksame Fördermaßnahmen zur Verbesserung der Sprachkompetenz als grundlegende Voraussetzung für das Lernen in allen Bereichen für zwingend erforderlich gehalten.
Meine Damen und Herren, wir haben 1999 die Zahl der Unterrichtsstunden in den Fächern Deutsch und Mathematik in der Grundschule mit jeweils zwei Wochenstunden aufgestockt, im Jahr 2001 kam eine Wochenstunde Deutsch hinzu und im kommenden Schuljahr wird nochmals der Deutschunterricht um eine Stunde verstärkt. Das ist unsere Antwort auf die Forderung nach der Stärkung der Grundlagenbildung in der Grundschule.
Natürlich muss die Stundenmasse auch in besonderer Weise inhaltlich ausgestaltet werden. Die Arbeit an der Grundschule bedarf künftig PISA-gemäß auch verstärkter inhaltlicher Aufmerksamkeit.
Wir haben auch in Zukunft noch sehr viel zu tun, meine Damen und Herren. Dies wird in der Orientierungsstufe und in der Regionalen Schule fortgesetzt. Mehr Unterricht in den Kernfächern werden in der Zukunft mehr Schüler im Lande erhalten, als es zuvor der Fall war.
Es ist unsere Aufgabe in den kommenden Jahren, die individuelle Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler angemessen zu fördern, um das unakzeptabel hohe Maß an Ungleichbehandlung schrittweise abzubauen, das zugleich soziale Auswahl bedeutet, die in Deutschland besonders stark ausgeprägt ist. Das bisher ausschließlich strukturbezogene Sortieren in Klassen unterschiedlichen Niveaus wird durch ein schülerbezogenes individualisiertes Arbeiten mit verschiedenen methodischen und didaktischen Zugängen ersetzt. Staaten, die derart arbeiten, zeigen eine geringere Streubreite zwischen guten und schwächeren Leistungen bei höheren Leistungen im Spitzenbereich.
Die Regionale Schule stellt sich diesen Herausforderungen nach individueller Förderung der Schüler. Beginnend mit der Jahrgangsstufe 7 werden die Schüler in den Fächern Mathematik und Englisch, ab 8 zusätzlich in Deutsch und ab 9 zusätzlich in einer Naturwissenschaft auf zwei Anforderungsebenen unterrichtet. Für diese äußere Fachleistungsdifferenzierung werden in den Jahrgangsstufen 7 bis 9 insgesamt jetzt bis zu 14 Wochenstunden zur Verfügung stehen. In den übrigen Fächern erfolgt die individuelle Förderung in einem gemeinsamen
Unterricht über Maßnahmen der Binnendifferenzierung. Diese Synthese von Maßnahmen der Integration und Differenzierung hat sich, das zeigt die PISA-Studie, in anderen Staaten vielfach bewährt. In der Regionalen Schule schlagen wir diesen Weg ein. Unser Landesinstitut für Schule und Ausbildung wird verstärkt Fortbildungen anbieten und die Kolleginnen und Kollegen unterstützen, die Lehrerbildung wird sich darauf einstellen. Die Ergebnisse der Unterrichtsarbeit werden wir genau überprüfen und, wenn nötig, in den kommenden Jahren Korrekturen bei den Fördermaßnahmen vornehmen.
PISA zeigt, meine Damen und Herren, dass die erfolgreichen Länder in der Regel überwiegend Ganztagsschulen anbieten. Auch hier haben wir einen Vorlauf. Rahmenbedingungen für die Ganztagsschulen bedarfsgerechter auszugestalten wird eine Aufgabe der nächsten Legislaturperiode.
Chancengleichheit und Leistungsorientierung, das sind die zwei wichtigen Orientierungen unserer Schulpolitik. Sie sind also auch die zentralen Leitlinien, an welchen der vorliegende Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes ausgerichtet ist. Mit der Einführung der Regionalen Schule stellen wir uns den inhaltlichen Herausforderungen an die Weiterentwicklung des bisherigen Haupt- und Realschulbereiches und den Folgen der demographischen Entwicklung. Dieses Reformvorhaben wird von klaren inhaltlichen Zielen bestimmt, über die – da bin ich mir sicher – ein breiter Konsens bei Eltern und bei Lehrerinnen und Lehrern besteht.
Wir fördern die Chancengleichheit, indem auch in der Orientierungsstufe die Fördermöglichkeiten, auch durch mehr Unterrichtsstunden, verbessert werden und die Durchlässigkeit durch eine inhaltliche Angleichung des Unterrichts in den verschiedenen Bildungsgängen erhöht wird.
Die Orientierungsstufe soll ihrem Namen und ihrem Anspruch besser gerecht werden. Die Schulartbezogenheit der Orientierungsstufe bleibt erhalten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Anpassung an die jetzige Form der Orientierungsstufe hat uns viel Zeit und Kraft gekostet. Sie hat auch unserem Koalitionspartner sehr viel abverlangt. Ich bedanke mich bei allen, die diese Entscheidung toleriert oder mitgetragen haben.
Wir wollen die Leistungsorientierung der Schule stärken. Mit der Änderung des Schulgesetzes wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Recht der Eltern auf Wahl des Bildungsganges für ihre Kinder und den Leistungsanforderungen der jeweiligen Bildungsgänge hergestellt. Der freie Elternwille am Ende der Klasse 4 bleibt völlig unberührt. Beim Übergang von der Klasse 6 in die Klasse 7 erhält die Schullaufbahnempfehlung der Schule ein deutlich größeres Gewicht, indem ein Abweichen der Elternentscheidung unter den Vorbehalt einer erfolgreichen Probezeit gestellt wird. Hier haben die Koalitionsfraktionen den Regierungsentwurf abgeändert und damit – d as erkläre ich hier ganz deutlich – mein eigenes politisches Ziel noch klarer zum Ausdruck gebracht. Die Rolle der Schule bei der Entscheidung über die weitere Schullaufbahn der Kinder am Ende der Orientierungsstufe wird also gestärkt, neben dem Elternwillen wird stärker die Eignung des Schülers für den Bildungsgang berücksichtigt.
Ich gehe davon aus, dass dieses von den allermeisten Eltern zuerst im Interesse der Kinder, aber auch im Interesse des Niveaus des Unterrichts in den jeweiligen Bildungsgängen mitgetragen wird.
Die mittlere Reife kann künftig nur durch eine Prüfung erworben werden. Der Regierungsentwurf sah eine Prüfung am Gymnasium nur für die Schülerinnen und Schüler vor, die das Gymnasium nicht bis zum Abitur besuchen wollen oder können. Die Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses geht darüber hinaus und schreibt im gymnasialen Bildungsgang am Ende der Jahrgangsstufe 10 für alle Schülerinnen und Schüler eine Prüfung vor. Dieser Ansatz war in der öffentlichen Diskussion in den letzten Wochen stark umstritten. Er hat aber in der Bevölkerung wie auch in der Lehrerschaft viele Befürworter.
Die Absicht einer stärkeren Leistungsorientierung mit dieser Regelung wäre zu unterstützen. Pädagogisch könnte eine Prüfungssituation vor der Abschlussprüfung am Gymnasium sogar sinnvoll sein. Der besondere Wert des Abschlusses der mittleren Reife als Qualifizierung für eine Berufsausbildung und das eigenständige Profil der Regionalen Schule und die Attraktivität dieses Bildungsganges waren mein besonderes Anliegen. Sie dürfen durch diese Regelung nicht gefährdet werden. Die Regelung soll nicht sofort, sondern ein Jahr zeitversetzt, also am Ende des Schuljahres 2003/2004 in Kraft treten. Wir haben noch Zeit für die sorgfältige Ausgestaltung.
Meine Damen und Herren, die Gesetzesnovelle ist das Kernstück einer behutsamen Bildungsreform in unserem Land. Sie stützt sich auf die langfristige Konzeption der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung, die in einer dialogischen Politik von Fachleuten, darunter vielen Schulpraktikern, durch sehr konkrete Aussagen untersetzt worden ist. Dieser Dialog wird auch bei der weiteren Ausgestaltung fortgesetzt. Die Reform wird begleitet durch gesteigerte Anstrengungen zur Lehrerfortbildung. Zu ihr gehört auch ein ganz konkretes Programm zum verstärkten Einsatz neuer Medien in Schule und Unterricht.
Schule wird getragen, meine sehr verehrten Damen und Herren, durch die verantwortungsvolle, durch die sehr engagierte Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer in unserem Land. Diese habe ich in den letzten vier Jahren vielfach und sehr vielfältig vor Ort erfahren während der täglichen Arbeit der Lehrer in den Schulen. Ich möchte den Lehrenden danken, die als die Fachleute die Schule mit Inhalten erfüllen.