Protokoll der Sitzung vom 25.04.2002

in welchem Zeitrahmen, in welcher Höhe, in welcher Folge

(Angelika Gramkow, PDS: Das steht doch alles im Bericht.)

dann die Anpassung der Renten in Ost und West erfolgen wird.

(Irene Müller, PDS: Lesen Sie doch mal den Plan „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“! Da steht das schon drin. Lesen Sie mal den Plan!)

Das ist doch nicht zu viel verlangt. Man muss doch von einer Landesregierung wissen, wo sie hinsteuert.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Annegrit Koburger, PDS: Dann müssen Sie mal die Unterrichtungen lesen.)

Wir wollen es jedenfalls als CDU-Fraktion wissen.

Und, meine Damen und Herren, wenn Sie sich darüber nicht einig sind, dann versuchen Sie doch einfach, der Landesregierung auch den Spielraum durch diesen Beschluss zu schaffen, mit ihnen, mit den Fraktionen darüber zu reden. Dann wird es eine Meinungsbildung geben, dann werden wir in der nächsten Landtagssitzung wissen, was die Landesregierung will, und dann werden wir darüber debattieren.

(Irene Müller, PDS: Fragen Sie mal Herrn Glawe, der weiß es.)

Ich bitte Sie herzlich, werden Sie so konkret, wie die Menschen das im Lande verdienen! Lassen Sie uns die

sen Antrag in der veränderten Form und dann alle zusammen und einheitlich beschließen! Dann geht es vielleicht ein kleines Stück weiter. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Irene Müller, PDS: Peinlich, peinlich, peinlich!)

Danke schön, Herr Jäger.

Als Nächstes erhält das Wort die Abgeordnete Frau Dr. Seemann für die Fraktion der SPD.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete!

Herr Dr. Jäger, diese Rede war schlichtweg peinlich. Sie wussten überhaupt nicht, wovon Sie reden.

(Beifall Heidemarie Beyer, SPD, und Irene Müller, PDS)

Sie hatten versprochen, bis 1995 entsprechende Angleichungen vorzunehmen,

(Angelika Gramkow, PDS: Richtig. – Irene Müller, PDS: Genau.)

Sie haben das Wort gebrochen. Und Sie haben damit das Vertrauen in Politik in erheblichem Maße beschädigt.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS – Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach wie vor steht die Angleichung der „Ostrenten“ an die „Westrenten“ aus. Dies allerdings auch nicht ohne Grund. Aufgrund der Abhängigkeit der allgemeinen Rentenwerte von der Lohn- und Gehaltsentwicklung, wonach die Renten den Löhnen folgen, kann eine Anhebung der Renten auch nur in dem Maße geschehen, wie sich die Lohn- und Gehaltsentwicklung angleicht. Deshalb setzt unser Antrag natürlich die Lohnangleichung an das Westniveau mit voraus. Wir alle wissen, dass diese Angleichung einer gesamtgesellschaftlichen Anstrengung bedarf und nicht leicht sein wird, aber sie ist notwendig. Sie ist notwendig, um die Abwanderung junger Menschen zu verhindern, um Mecklenburg-Vorpommern attraktiver für Fachkräfte aus anderen Bundesländern und dem Ausland werden zu lassen, und somit Voraussetzung, um dem Fachkräftemangel entgegenwirken zu können, sei dies im Sozial- oder im Gesundheitsbereich.

Einiges haben wir in dieser Legislaturperiode im Bereich der Renten schon erreicht. Mit dem 2. AAÜG-Änderungsgesetz haben wir Lücken und Ungerechtigkeiten, die bei der Überleitung zahlreicher Zusatz- und Sonderversorgungssysteme der ehemaligen DDR in die gesamtdeutsche Rentenversicherung unter Verantwortung der Regierung Kohl entstanden waren, korrigiert.

(Irene Müller, PDS: Genau so ist es nämlich. – Zuruf von Annegrit Koburger, PDS)

Damit wurden auch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt. Reichsbahner und Mitarbeiter der Post haben nun endlich ihre Rentenlücken geschlossen. Für die Opfer politischer Verfolgung wurde durch die Änderung im Beruflichen Rehabilitationsgesetz eine Lösung erreicht, die mit dem System der gesetzlichen Rentenversicherung vereinbar ist. Auch Bezieher von Blinden- und Sonderpflegegeld oder Invalidenrente sollen bald mehr Geld erhalten. Darauf bin ich gestern schon eingegangen.

Die Angleichung der Lebensverhältnisse Ost und West vollzieht sich wesentlich langsamer, meine Damen und Herren, als im Einigungsvertrag dokumentiert. Insbesondere die ältere Generation ist davon betroffen und sollte noch erleben dürfen, dass die Herstellung einheitlicher Lebensbedingungen ein erklärtes Ziel von uns allen ist. Die Rentenangleichung ist notwendig aus Respekt gegenüber den betroffenen Rentnerinnen und Rentnern. Sie ist auch notwendig, um der Verschlechterung der Lebenslage von circa 900.000 Frauen mit Auffüllbeträgen entgegenzuwirken.

Mit dieser Problematik befasste sich auch das 2. Altenparlament Mecklenburg-Vorpommern und verabschiedete eine Entschließung zur Angleichung des aktuellen Rentenwertes Ost an West. Diese Entschließung wurde von uns mitgetragen, denn die Angleichung des aktuellen Rentenwertes Ost an West ist unseres Erachtens eine sehr berechtigte Forderung der Delegierten des 2. Altenparlaments Mecklenburg-Vorpommern und soll durch diesen Antrag vom Landtag unterstützt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Rentenwert ist der Betrag, der einer Rente für ein Jahr mit einer durchschnittlichen Beitragszahlung entspricht. Er wird durch die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates jeweils am 1. Juli eines Jahres festgelegt. Durch die Erhöhung des aktuellen Rentenwertes wird die Rente an die Veränderung der Löhne und Gehälter angepasst. Im Osten steigen die Renten um 2,11 Prozent, im Westen um 1,91 Prozent. Der Zahlbetrag der Renten im Westen steigt dabei mehr als der im Osten. Die Ursache liegt darin, dass der aktuelle Rentenwert je Entgeltpunkt im Osten 42,26, im Westen 48,59 DM beträgt. 1,91 Prozent von 48,59 DM entspricht 0,92 DM, 2,11 Prozent von 42,26 DM jedoch nur 0,89 DM. Daraus folgt, dass im Osten ein geringer steigender Zahlbetrag erwartet wird. Damit ergibt sich eine wachsende Abweichung zwischen den Zahlbeträgen Ost und West. Der aktuelle Rentenwert Ost beträgt ab 1. Juli 2001 43,15 DM, der Rentenwert West 49,51 DM. Dadurch werden die Rentnerinnen und Rentner immer weiter benachteiligt. Nach der Rentenerhöhung 2001 beträgt die Eckrente West nach 45 Beitragsjahren circa 2.297 DM brutto, die Eckrente Ost dagegen circa 1.941 DM brutto. Für Juli 2002 hat das Kabinett eine Rentenerhöhung um 2,89 Prozent in den neuen Bundesländern beschlossen. Mit der Rentenanpassung 2002 nähern sich die Renten in Ost und West somit weiter an, meine Damen und Herren. Das Verhältnis der durchschnittlich verfügbaren Standardrente in den neuen Ländern zur vergleichbaren Rente in den alten Ländern wird ab 01.02.2002 87,8 Prozent betragen. Zurzeit liegt sie bei circa 87,2 Prozent. Die Standardrente steigt im Ergebnis der Rentenanpassung zum 1. Juli 2002 im Westen von derzeit rund 1.139 Euro auf rund 1.164 Euro und im Osten von derzeit rund 993 Euro auf rund 1.022 Euro. Die Rentenanpassungsverordnung 2002 bedarf allerdings noch der Zustimmung des Bundesrates.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die noch immer bestehenden Unterschiede zwischen Ost und West im Bereich der Löhne, Gehälter und Renten werden als soziale Ungerechtigkeit empfunden. Zudem fördert diese Situation die negative Wanderungsbewegung für die ostdeutschen Bundesländer, der entgegengesteuert werden muss. Um in naher Zukunft die Angleichung der Löhne und Gehälter sowie der Renten an das Westniveau zu gewährleisten, wird aus diesem Grunde ein Stufenplan der Angleichung benötigt. Dies bezieht sich zwar auf den

öffentlichen Dienst, jedoch muss auch an alle Tarifpartner appelliert werden, ebenfalls Stufenpläne zur Angleichung des Ostniveaus an das Westniveau zu vereinbaren.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, auf dem Parteitag der SPD in Magdeburg wurde von uns folgender Beschluss gefasst, den ich voll und ganz unterstütze: „Die Angleichung der aktuellen Rentenwerte Ost an West wird nach einem Stufenplan noch in diesem Jahrzehnt erfolgen. Dazu muss bei der jährlichen Rentenanpassung bis zur 100%igen Angleichung der Standardrenten die Rente in den neuen Bundesländern um mindestens 2 Prozentpunkte mehr erhöht werden als in den alten Bundesländern.“ Ich denke, nach zwölf Jahren wird es auch Zeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Und nun noch einige Worte zu Ihrem ach so konkreten Antrag, meine Damen und Herren von der CDU. Sie fordern zur nächsten Landtagssitzung einen Bericht der Landesregierung, wie und in welchem Zeitrahmen aus ihrer Sicht die Angleichung der allgemeinen Lebensverhältnisse in den neuen Bundesländern an die allgemeinen Lebensverhältnisse in den alten Bundesländern erfolgt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das erinnert sehr stark an die Schlagworte zu blühenden Landschaften,

(Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

mit denen Sie den Eindruck erweckt haben, dass diese ganzen Sachen ganz unkompliziert erfolgen.

(Harry Glawe, CDU: Das ist vorbei.)

Sie wissen ganz genau, meine Damen und Herren,

(Peter Ritter, PDS: Es fängt gerade wieder an zu blühen.)

dass mehrere Probleme bestehen und Maßnahmen ergriffen werden müssen, dass unter anderem wir dafür auch die Solidarität der alten Bundesländer benötigen. Und ich möchte in dem Zusammenhang nur mal an Herrn Koch, an Herrn Stoiber, an Herrn Teufel erinnern,

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Harry Glawe, CDU: Das ist ja peinlich hier. – Torsten Koplin, PDS: Das ist die Realität.)

die beim Bundesverfassungsgericht den Risikostrukturausgleich beklagen. Und wenn sie damit durchkommen – Sie können darüber lachen, für die Bevölkerung hier ist das traurig –,

(Zuruf von Reinhard Dankert, SPD)

weil wir Krankenkassenbeiträge von über 20 Prozent bekommen werden,

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS)

weil die Leistungen gekürzt werden müssen, und davon sind dann gerade und in großem Stile die Rentnerinnen und Rentner betroffen.

(Nils Albrecht, CDU: Gucken Sie sich mal die Glaspaläste der AOK an!)

Das wissen Sie ganz genau, da brauchen Sie hier nicht zu lachen.

(Nils Albrecht, CDU: Wollte Herr Koch nicht zum Film gehen als begabter Schauspieler?)

Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie konkret Sie arbeiten, wird doch deutlich, wenn man sich mal anguckt, welche Maßnahmen oder Thesen Sie uns im Sozialausschuss zum Bevölkerungsrückgang vorgestellt haben. Unter Punkt 3 haben Sie uns als Thesen angeboten, um den Bevölkerungsrückgang zu reduzieren: „Die Landespolitik kann dem Bevölkerungsrückgang entgegenwirken durch Schaffung von Anreizen,“ – nein, wie konkret – „Prioritäten der finanziellen Förderung,“ – da weiß auch jeder, was damit gemeint ist –

(Nils Albrecht, CDU: Dass Sie das nicht wissen, ist klar. – Dr. Armin Jäger, CDU: Dass Sie das nicht kapieren! – Reinhard Dankert, SPD: Aber, Herr Jäger!)