Meine Damen und Herren, es steht die Frage: Ist das Konzept der geriatrischen Versorgung in MecklenburgVorpommern ausgewogen oder nicht? Sichert es alle Interessen? Werden die Probleme in diesem Land gelöst und wo stehen wir im Vergleich zum Bundesdurchschnitt? Und da ja die PDS in besonderer Weise die soziale Kompetenz in diesem Land gepachtet hat
(Angelika Gramkow, PDS: Wer sagt das denn, Herr Glawe? – Volker Schlotmann, SPD: Herr Glawe! – Zurufe von Dr. Margret Seemann, SPD, und Torsten Koplin, PDS)
und von sich behauptet, sie ist das soziale Gewissen in Mecklenburg-Vorpommern, möchte ich darauf hinweisen, dass es in Fragen der Geriatrie bei weitem nicht so ist.
Meine Damen und Herren, es fehlen Problemlösungen für ein versorgungsspezifisches Budget in diesem Bereich, es fehlen effiziente Organisationsstrukturen und vor allen Dingen ist die Zugänglichkeit nach dem Alter mit definiert und das halten wir für nicht richtig.
Wie läuft ein Einweisungsverfahren an? Die Einweisung erfolgt in eine Klinik, in ein Krankenhaus. Wenn RehaBedarf festgestellt wird, stellt derjenige Betreffende einen Antrag an die Kasse und der MDK entscheidet hier im Land Mecklenburg-Vorpommern, ob eine Rehabilitation stattfindet oder nicht. Oftmals werden bis zu 70 Prozent von Anträgen abgelehnt. Und andererseits wird sozusagen der niedergelassene Arzt gar nicht in die Entscheidung mit einbezogen. Meine Damen und Herren, das halten wir für einen fatalen Fehler.
Auch ist es so, dass in diesem Bereich Arbeitsplätze bei Krankenschwestern und Pflegern, bei Ärzten im Land Mecklenburg-Vorpommern gefährdet sind, und zwar dadurch gefährdet, dass eine Auslastung – an einem Beispiel nachzulesen in der „Ostsee-Zeitung“ – in einer Einrichtung in unserem Land bei 40,1 Prozent liegt. Und das ist ganz klar unter den Wirtschaftlichkeitsgrenzen. Auch ist es so, dass die AOK, die größte Gesundheitskasse im Land Mecklenburg-Vorpommern, in der Regel nur 20 Reha-Tage genehmigt. Der Bundesdurchschnitt beträgt 25. Eigentlich wären 28 Tage nötig.
Sie haben die Aufsicht, Frau Kollegin Gramkow. Sie haben sie nicht persönlich, aber Sie als PDS besetzen dieses Ministerium. Fragen Sie mal! Ich habe nachgefragt.
In diesem Bereich sind im vorigen Jahr 1.880 Fälle behandelt worden, aber das reicht bei weitem nicht aus, um diesen Einrichtungen auf Dauer zu helfen. Und wir fordern Sie als Koalitionäre auf, hier endlich für Klarheit im Geriatrieplan des Landes zu sorgen, denn ohne diese Klarheit werden wir auf Dauer nicht arbeiten können. Das wirft ja auch einen gewissen Blick auf den fehlenden Landespflegeplan, der schon seit zwei Jahren überfällig ist,
(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Gegen welche Ministerin ging das jetzt? – Dr. Margret Seemann, SPD: Welcher Landkreis ist das? Uecker-Randow? – Zuruf von Georg Nolte, CDU)
(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Herr Glawe, Sie verkennen die Zuständigkeit. – Torsten Koplin, PDS: Zuständigkeiten beachten!)
(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Überlegen Sie sich jedes weitere Wort! – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)
(Heinz Müller, SPD: Das merkt man. – Heiterkeit bei Volker Schlotmann, SPD, und Dr. Arnold Schoenenburg, PDS)
dass die Menschen ab 60 Jahre geriatrische Betreuung und Behandlung in der Rehabilitation erfahren können.
Auch dort ist der Hausarzt, der ambulante Arzt, berechtigt, einzuweisen. Sie machen hier riesige Antragspapiere,
Sie schalten MDK und Kassen dazwischen. Sie machen nur alles über die Krankenhäuser und dabei reden Sie immer dem hohen Lied der ambulanten Vorsorge vor der stationären das Wort. In der Praxis machen Sie genau das Gegenteil, meine Damen und Herren. Es hilft nun mal keinem Patienten, der einen Schlaganfall hatte, der Parkinson hat, der Schwindelzustände hat, der Probleme mit dem Bewegungsapparat hat. Das alles kriegen Sie, meine Damen und Herren, in diesem Land nicht in den Griff, und es wird Zeit, denke ich, dass am 22. September hier ein Wechsel durch den Bürger nach der Wahl stattfindet,
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Beate Mahr, SPD: Ich vermisse die rote Laterne, Herr Glawe.)
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch.