Protokoll der Sitzung vom 25.06.2002

Wir kommen zur Einzelberatung über den von den Fraktionen der PDS und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Sportförderung in Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 3/2734. Der Sozialausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf die Paragraphen 1 bis 9 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind die Paragraphen 1 bis 9 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen von SPD- und PDS-Fraktion bei vier Stimmenthaltungen der CDU-Fraktion, ansonsten Gegenstimmen angenommen.

Ich rufe auf den Paragraphen 10 entsprechend der Beschlussempfehlung.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/3014 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/3014 mit den Stimmen der SPD- und PDS-Fraktion gegen die Stimmen der CDU-Fraktion abgelehnt.

Wer dem Paragraphen 10 entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Paragraph 10 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der SPD und PDS gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Ich rufe auf die Paragraphen 11 und 12 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind die Paragraphen 11 und 12 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der SPD- und PDS-Fraktion bei fünf Enthaltungen der CDUFraktion, ansonsten Gegenstimmen angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 3/2997 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 3/2997 mit den Stimmen der SPD- und PDS-Fraktion gegen die Stimmen der CDU-Fraktion a n g e n o m m e n.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen, auf Drucksache 3/2900(neu), hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses auf Drucksache 3/3005.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 3/2900(neu) –

Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses – Drucksache 3/3005 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen auf Drucksache 3/2900(neu). Der Sozialausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz im Lande Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 3/2618, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Umweltausschusses auf Drucksache 3/3000.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVURichtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz im Lande MecklenburgVorpommern (Landes-Umwelt-Richtlinien- Umsetzungsgesetz – LUmwRLUG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 3/2618 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Umweltausschusses – Drucksache 3/3000 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Abgeordnete Herr Klostermann. Bitte sehr, Herr Klostermann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wie soeben durch den Präsidenten gesagt, auf Drucksache 3/3000 liegt Ihnen Beschlussempfehlung und Bericht des Umweltausschusses zum Entwurf des Landes-Umwelt-Richtlinien-Umsetzungsgesetzes vor.

Gestatten Sie mir zunächst ein paar nicht ganz so ernst zu nehmende Anmerkungen.

Natürlich freut es mich, dass unsere Beschlussempfehlung die Nummer 3/3000 erhalten hat, eine absolut runde Zahl also.

(Beifall Volker Schlotmann, SPD)

Daraus leite ich die Hoffnung ab, dass unser Landesgesetz – selbst wenn es nicht aus Sicht der Umwelt der große Wurf sein sollte – in Abwägung der unterschiedlichen Interessenlagen der Umweltverbände einerseits und der Wirtschaft andererseits zumindest eine runde Sache sein wird.

Zum Zweiten möchte ich anmerken, dass das Wortungetüm „Landes-Umwelt-Richtlinien-Umsetzungsgesetz“ eigentlich nicht den Kern der Sache trifft. Der volle Gesetzestitel lautet bekanntermaßen „Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz im Lande Mecklenburg-Vorpommern“. Es geht also nicht um die Umsetzung von Landesrichtlinien, sondern vielmehr um die von EG-Richtlinien in Landesrecht. Wir haben diesen Sachverhalt im Ausschuss diskutiert und haben uns vom rechtsförmlichen Sachverstand des Umweltministeriums davon abhalten lassen, den Kurztitel und die Abkürzung zu ändern.

(Zuruf von Reinhard Dankert, SPD)

Mit Verlaub gesagt, hier gibt es Parallelen aus der Vergangenheit zu einem ähnlichen Fall. In der 31. Landtagssitzung dieser Legislatur am 15. Dezember 1999 hatten einige aufrechte Abgeordnete dieses Hohen Hauses den Antrag gestellt, den Kurztitel „Rinderkennzeichnungsund Rindfleischetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetz“ zu ändern, und sind damit durchgefallen. Dieser Gefahr möchte ich mich hier im Plenum nicht aussetzen. So bleibt es bei unserem kleinen Wortungetüm mit seinen 39 Buchstaben. Zur Erinnerung, bei dem vorgenannten Gesetz waren es immerhin 86 Buchstaben, wenn ich richtig gezählt habe.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Doch nun zur Sache, meine Damen und Herren.

Während der Beratungen des Umweltausschusses haben drei nennenswerte Sachverhalte eine Rolle gespielt: Erstens die Frage der Kostenträgerschaft bei der Umsetzung des Gesetzes, zweitens die Änderung von Schwellenwerten in Anlage 1 und drittens aus der geltenden Rechtslage resultierende rechtsförmliche Anpassungen der Gesetzeszitate. Ich denke, dass der letztgenannte Sachverhalt, der insgesamt 11 Änderungsbefehle von 17 betrifft, keiner weiteren Erläuterung bedarf.

Anders jedoch beim Punkt 1, die Kostenfragen.

Zur Erinnerung: Im Deckblatt des Gesetzentwurfes hat die Landesregierung mehr als ausführlich dargelegt, dass es hinsichtlich der Aufgabenübertragung in Umsetzung von EG-Recht und der damit verbundenen Kosten unterschiedliche Auffassungen zwischen der Landesregierung und den kommunalen Landesverbänden gibt. Während der Ausschussberatungen ist vom Landkreistag und vom Städte- und Gemeindetag auf die zugegebenermaßen schwierige Gesetzeskostenfolgeabschätzung verzichtet worden, weil dieses Gesetz unter die „Gemeinsame Erklärung der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern und der kommunalen Landesverbände zum Konnexitätsprinzip“, Ihnen zugegangen auf Drucksache 3/2790, fällt.

Darüber hinaus hat das Umweltministerium angekündigt, die Umweltkostenverordnung zu überarbeiten und nach dem Verursacherprinzip über pauschalierte Gebührensätze einen Ausgleich zu schaffen, was der Wirtschaft vielleicht nicht gefallen wird. Somit wären wir hinsichtlich der Konnexität erst einmal aus dem Schneider.

Und nun zu Punkt 2, der Änderung der Schwellenwerte.

Hier hat der Umweltausschuss Anregungen der Vertreter der Fischerei und des Fachverbandes Kies und Sand, Splitt, Mörtel und Transportbeton Nord-Ost, kurz FANO genannt, sowie des mitberatenden Landwirtschaftsausschusses und des Wirtschaftsausschusses aufgegriffen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, Dr. Gerhard Bartels, PDS, und Karsten Neumann, PDS)

Zudem hat die Oppositionsfraktion eine Reihe von Anträgen eingebracht, die auf eine Besserstellung der Wirtschaft ausgerichtet waren.

(Heidemarie Beyer, SPD: Das haben Sie im Wirtschaftsausschuss aber nicht so gesagt.)

Obwohl diese im Ausschuss keine Mehrheiten gefunden haben, hat die Fraktion der CDU sich nicht nur der Stimme enthalten, das heißt, sie hat die einzelnen Bestimmungen – teils geändert, teils unverändert – nicht abgelehnt.

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, meine Damen und Herren, auch von der CDU, um Zustimmung zur vorliegenden Beschlussempfehlung. – Danke fürs Zuhören.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Zunächst hat das Wort der Umweltminister Herr Methling. Bitte sehr, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu der heutigen Verabschiedung des Landes-Umwelt-Richtlinien-Umsetzungsgesetzes – ich will zu dem Titel nicht weiter argumentieren, das hat Herr Klostermann ausreichend getan – kann ich mit Genugtuung feststellen, dass MecklenburgVorpommern

(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Die längsten Gesetze hat oder was? – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

damit wiederum als eines der ersten Bundesländer zentrale Inhalte des europäischen Umweltrechts in Landesrecht überführt hat.