Meine Damen und Herren, ich bin der Meinung, dass wir doch weiß Gott andere Probleme an unseren Schulen haben als diese.
Wie heißt es doch so schön im Gesetzentwurf, ich zitiere: „Die für die Gleichstellungsbeauftragten notwendigen Personalstellen... sind im Stellenplan des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur enthalten.“ Meine Damen und Herren, sollten wir nicht diese Planstellen lieber für die Unterrichtsversorgung einsetzen?
Ein weiterer Teil des Gesetzentwurfes befasst sich mit der Durchführung der Gleichstellungsberichterstattung, die über einen Zeitraum von fünf Jahren jährliche Kosten in Höhe von 15.000 Euro entstehen lässt. Auch hier frage ich mich, ob in einem Bereich, wo die Gleichstellung der Frau kein Problem darstellt, ein solch bürokratischer Aufwand eigentlich nötig ist.
Meine Damen und Herren, sollten wir uns nicht endlich auf die wirklich wichtigen Themen der Gleichberechtigung von Frau und Mann konzentrieren?! Da gibt es doch ausreichend Bedarf. Es gibt Bereiche, in denen nicht gerade wenig Arbeit auf uns wartet. Ich möchte in diesem Zusammenhang nur die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nennen, die Frauen damit einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt eröffnen würde.
Oder, meine Damen und Herren, das Thema Abwanderung, da ja insbesondere junge Frauen in Scharen unser Land verlassen. Hier sind Ideen und Konzepte gefordert, aber nicht bei der Schaffung von Gesamtgleichstellungsbeauftragten für die Lehrerinnen an den Schulen unseres Landes.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Dr. Margret Seemann, SPD: Sie begreifen das gar nicht, Frau Schnoor.)
Und, sehr geehrte, liebe Frau Staszak, ich unterstütze gerne Ihre Initiativen für die Gleichstellung der Männer an unseren Schulen. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, setzen Sie endlich Prioritäten bei der Politik für die Lehrerinnen und Lehrer unseres Landes und verzetteln Sie sich nicht länger bei der scheinbaren Bewältigung von nicht vorhandenen Problemen!
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir nun noch eine persönliche Anmerkung. Dies war jetzt nach über
Ich bedanke mich bei allen, mit denen es eine vertrauensvolle Zusammenarbeit gab. Es war nicht immer schön, hier vorne zu stehen, aber ich hoffe, dass ich doch das eine oder andere mit auf den Weg bringen konnte. Ich wünsche Ihnen allen sowohl politisch als auch persönlich für die Zukunft alles Gute.
Danke schön, Frau Schnoor. Auch Sie haben in besonderer Art und Weise gerade in Fragen Bildung, Wissenschaft und Kultur erst als Ministerin und dann als Abgeordnete sich in diesen Landtag eingebracht. Herzlichen Dank dafür! Ich denke, wir alle wünschen Ihnen alles Gute für Ihren weiteren Lebensweg und ein Wiedersehen in Mecklenburg-Vorpommern.
Frau Schnoor, es ist ja bedauerlich, dass Sie das nach zehn Jahren nun immer noch nicht verstanden haben,
was eigentlich die Aufgabe von Gleichstellungsbeauftragten ist, denn Gleichstellung hat was mit Männern und Frauen zu tun.
Wir wünschten uns, dass die Männer das schon etwas schneller begriffen hätten, dann bräuchten wir vielleicht andere Kräfte dafür.
(Dr. Ulrich Born, CDU: Frau Schnoor ist aber eine Frau. Sie haben eben gesagt, sie hat es nicht begriffen.)
Gleichstellung hat eben nicht was mit der reinen Anzahl von Frauen in bestimmten Berufsgruppen zu tun, sondern hat was mit Strukturen zu tun, die in einer Gesellschaft vorhanden sind, und mit Hierarchien, die diesen Strukturen innewohnen. Und die gilt es zu durchbrechen. Diese Hierarchien sitzen in unseren Köpfen. Und wir haben schon Untersuchungen angestellt und vorgelegt bekommen, wie sieht es in unseren Schulbüchern aus, wie sieht es in unseren Lehrplänen aus, wie werden dort Mädchen, Frauen, Jungen und Männer dargestellt. Und dort gilt es Veränderungen vorzunehmen, es gilt zu sensibilisieren im Umgang mit Mädchen und Jungen, die Koedukation anders auszugestalten, also den gemeinsamen Unterricht von Mädchen und Jungen. Und all das ist Aufgabe von Gleichstellungsbeauftragten.
Und noch etwas zu dem Bericht. Es geht in dem Bericht nicht darum zu konstatieren, wie das in den Schulen im Detail aussieht, sondern der Bericht dient dazu darzulegen, wie die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes in Gänze erfolgt. Und da ist es schon notwendig, ein gründliches Datenmaterial zu haben, um auch entsprechende Schlussfolgerungen für die Politik zu ziehen.
Mit der heute vorliegenden Beschlussempfehlung zum Zweiten Änderungsgesetz des Landesgleichstellungsgesetzes wird ein weiterer Schritt, wenn auch nur ein kleiner, zur besseren Anwendung des Gleichstellungsgesetzes gegangen. Bekanntlich wurde mit dem Ersten Änderungsgesetz das Landesgleichstellungsgesetz auch für die Schulen zur Geltung gebracht. Die ersten Erfahrungen, die hier engagierte Gleichstellungsbeauftragte gemacht haben, sagen, dass ihre Wirkung sich schwerpunktmäßig auf die Sensibilisierung zu gleichstellungspolitischen Fragestellungen, Probleme von Benachteiligungen innerhalb des Kollegiums wie auch auf Hinweise auf die Ausgestaltung von schulorganisatorischen Angelegenheiten der eigenen Schule beschränken.
Gesetzlich festgelegte Aufgaben wie die Beteiligung an Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren konnten durch diese Kolleginnen nicht realisiert werden, da die Entscheidungen nicht an der jeweiligen Schule, sondern in den Staatlichen Schulämtern und im Bildungsministerium fallen. Um auch im Bereich der allgemein bildenden und weiterführenden Schulen das Gesetz umzusetzen, wurde analog der Personalvertretung ein Stufenverfahren in Anwendung gebracht. Die nunmehr in den Staatlichen Schulämtern und im Ministerium zu wählenden Gleichstellungsbeauftragten beziehungsweise die Stellvertreterinnen haben die realen Möglichkeiten, auch beim Stellenausschreibungs- und Besetzungsverfahren mitzuwirken und somit dem Gesetz Rechnung zu tragen. Mit den hier zu beschließenden Änderungen folgen wir den praxisnahen Vorschlägen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. Dafür auch noch einmal Dank an die Kolleginnen.
Meine Damen und Herren, wie eingangs erwähnt, ist die jetzige Änderung auch noch nicht ausreichend. Wir haben also einen kleinen Schritt zur Veränderung der praxisnahen Handhabung dieses Gesetzes gemacht. Die noch erforderlichen Änderungen werden in der kommenden Legislatur vorgenommen werden müssen.
Auf einige wesentliche Änderungen, die sich insbesondere aus der überarbeiteten EU-Richtlinie ergeben zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Frauen und Männern im Erwerbsleben, möchte ich noch mal kurz eingehen:
Die Mitgliedsstaaten sollen nationale Stellen für die Durchsetzung der Chancengleichheit einrichten. Für unser Bundesland sind das dementsprechend die Landesgleichstellungsstelle und auch die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ebenso wie die Gleichstellungsbeauftragten in den einzelnen Bereichen. Alle Rechte nach dieser Richtlinie müssen gerichtlich kontrollierbar sei. Das heißt, die Rechte, die im Landesgleichstellungsgesetz verankert sind, müssen ebenfalls gerichtlich eingefordert werden können.
Des Weiteren ist vorgegeben, dass in Diskriminierungsfällen angemessene Strafen verhängt werden, es müssen also Sanktionen in das Gleichstellungsgesetz aufgenommen werden.
Positive Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern dürfen von den Mitgliedsstaaten
beschlossen werden. Daraus ergibt sich für uns, dass die bestehenden Regulierungsmaßnahmen zur verbesserten Teilhabe von Frauen im Bereich der höheren Laufbahnstufen zum Beispiel auf ihre Effektivität hin zu überprüfen und notfalls zu ändern sind.
Weitere Änderungen ergeben sich darüber hinaus aus der Unterrichtung zum Landesgleichstellungsgesetz beziehungsweise aus den Schulungen der unterschiedlichen Leitungsebenen, unter anderem auch bei der Personalverantwortlichen. Es ist eben noch lange nicht selbstverständlich, und das haben uns gerade die letzten Sitzungen des Petitionsausschusses deutlich gemacht, dass bei Stellenausschreibungs- und Besetzungsverfahren die Gleichstellungsbeauftragte von Anfang an mit einbezogen wird. Immer wieder müssen sie sich mit Nachdruck in Erinnerung bringen und die Einhaltung des Landesgleichstellungsgesetzes einfordern.
Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten haben Änderungsbedarf bezüglich ihrer Wirkungsmöglichkeiten und Handlungsspielräume aufgezeigt, den es zu diskutieren gilt. Es bleibt also noch reichlich Arbeit für uns.
Aber auch auf Bundesebene besteht noch erheblicher Handlungsbedarf. Zwar wird den Gleichstellungsgesetzen für den öffentlichen Dienst und im Allgemeinen immer beispielgebende Funktion für die private Wirtschaft zugesprochen, aber die Realität zeigt, das ist bei weitem noch nicht so. Mit Selbstverpflichtungserklärungen werden die erforderlichen Veränderungen nicht erreicht. Hier sind andere, weitergehende Schritte erforderlich. Wir brauchen also neben den Bundes- und Landesgleichstellungsgesetzen für den öffentlichen Dienst auch ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft, im Übrigen ebenfalls eine Verpflichtung aus der vorhin erwähnten EU-Richtlinie. Unser Votum sollte deshalb zum einen hier für diese Beschlussempfehlung sein, sich aber auch gleichzeitig als Signal, als Initiative gegenüber der Bundesebene auswirken. – Danke schön.
Frau Schnoor, es tut mir so Leid, dass Sie Ihre letzte Rede, wo Sie so sehr gute Reden halten können, zu diesem Thema halten mussten.