Karla Staszak
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Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Frau Schnoor, es tut mir so Leid, dass Sie Ihre letzte Rede, wo Sie so sehr gute Reden halten können, zu diesem Thema halten mussten.
Ich denke, dass Sie sich nicht besonders reingekniet haben, und ich bin...
Nee, nee, nee, nee, nee.
Ich bin überzeugt, wenn wir noch länger in diesem Parlament wären, würde ich mich mit Frau Schnoor mal hinsetzen und sie überzeugen. Sie ist ja intelligent genug, denke ich, diese Dinge zu begreifen.
Inzwischen hat ihr ja Herr Born den Rang abgelaufen in Bezug auf Gleichstellung. Der versteht schon eine Menge davon, möchte ich Ihnen sagen. Falls Sie einen frauenpolitischen Sprecher brauchen in der nächsten Legislatur, empfehle ich ihn.
Ich will nicht wiederholen, was Frau Koburger gesagt hat, aber wir können nicht von den Zahlen ausgehen, Frau Schnoor. Das ist doch der Punkt. Und wir werden heute im Anschluss ja gleich noch etwas zu einer modernen Strategie der Frauenpolitik hören und anhand dieses Themas kann ich Ihnen dann mal erklären, worum es auch in den Schulen geht. Aber in den Schulen geht es wirklich um sehr viel mehr. Ich will mich jetzt jedoch auf das Gesetz beziehen.
Ich freue mich natürlich sehr, dass es noch gelungen ist, in dieser Legislatur dieses Gesetz zu ändern, und ich halte diese Veränderungen natürlich für sehr vernünftig. Es bringt nämlich wichtige Änderungen für einen großen Bereich, nämlich den nachgeordneten Bereich des Ministeriums für Bildung, die Schulen. Dort sind bekanntlich am meisten Frauen beschäftigt, das ist so richtig. Aber, den Hinweis muss ich mir jetzt noch mal erlauben, wer nimmt denn die Direktorenstellen ein?
Also da beginnt es ja schon. Das wäre eine Frage. Dann wäre eine Frage: Brauchen wir nicht auch mehr Männer in diesem Bereich? Das ist völlig klar, da stimme ich Ihnen zu, weil unsere Kinder von beiden Geschlechtern erzogen werden müssen. Ja, aber warum gehen die Männer da nicht rein? Ich will das jetzt nicht beantworten, aber darüber können wir uns mal verständigen, da fängt es ja schon an.
Also seit der ersten Gleichstellungsgesetzesänderung 1998 erstreckt sich die Zuständigkeit nun auch auf die Schulen, was ich für richtig halte und was ich auch mit Lehrerinnen mehrfach besprochen habe in unserem Land. Die Gleichstellungsbeauftragten sind gemäß Gleichstellungsgesetz an allen die weiblichen Beschäftigten betreffenden personellen und sozialen organisatorischen Maßnahmen zu beteiligen.
Das Gleichstellungsgesetz ist ein wegweisendes modernes Gleichstellungsgesetz, das können Sie mir abnehmen, und trotzdem musste für den Bereich des Bildungsministeriums nach der Einbeziehung der Schulen ein weiterer Schritt gegangen werden, um die Gleichstellung in diesem Bereich wirklich sicherzustellen. Auf der Ebene der Schulämter werden also künftig Gleichstellungsbeauftragte die unmittelbaren Personalentscheidungen der Schulämter begleiten. Durch die Umsetzung des Lehrerpersonalkonzeptes kommt es zu vielfältigen Personalentscheidungen, wie wir ja alle wissen, die sozial ausgewogen, aber auch gleichstellungspolitisch unbedenklich sein müssen. Darüber hinaus wird es im Bereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur eine Gleichstellungsbeauftragte geben, die die personalrechtlichen Entscheidungen dieses Ministeriums für die allgemein bildenden und beruflichen Schulen begleiten soll. Damit die zukünftigen Gleichstellungsbeauftragten auf diesen Ebenen ihren Aufgaben überhaupt gerecht werden können, wird im Gesetz auch der Umfang ihrer Freistellung festgelegt.
Unbedingt notwendig für alle Gleichstellungsbeauftragten ist die Fortbildung und darauf lege ich ganz großen Wert. Deshalb habe ich eine Lehrgangskonzeption zu Fragen der Gleichstellung unter Anwendung des Gleichstellungsgesetzes erarbeiten lassen. Die Gleichstellungsbeauftragten des Landes haben die Möglichkeit, an Seminaren zur Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes teilzunehmen. In den vergangenen Jahren, meine Damen und Herren, haben etwa 410 Gleichstellungsbeauftragte diese Möglichkeit genutzt, sich in zwei Tagesseminaren zum Gleichstellungsgesetz und zu ihren Aufgaben als Gleichstellungsbeauftragte weiterbilden zu lassen. Es ist ein ausgezeichnetes Material, das sehr hilfreich ist und auch sehr gut ankommt. Diese Veranstaltungen wurden einem intensiven Controlling unterzogen und es hat sich herausgestellt, dass die Gleichstellungsbeauftragten sehr, sehr von der Weiterbildung profitieren, dass es aber an dieser Stelle weiteren Handlungsbedarf gibt.
Doch nur die Weiterbildung der Gleichstellungsbeauftragten reicht natürlich nicht aus, um die Strukturen, in denen die Frauen arbeiten, entsprechend zu verändern. Da kommen wir nachher noch mal auf das Bewusstsein zurück. Es ist außerdem notwendig, künftig auch die entsprechenden Vorgesetzten in Fragen der Gleichstellung von Frau und Mann zu schulen, um eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Dienststellenleitung und Gleichstellungsbeauftragten sicherzustellen. Ich sehe deshalb die Notwendigkeit, zukünftig auch Schulamtsleiterinnen – kriegen Sie keinen Schreck, Frau Schnoor! – und Schulamtsleiter, Schulrätinnen und Schulräte sowie Schulleiterinnen und Schulleiter genauso in Fragen der Gleichstellung und der Anwendung des Gleichstellungsgesetzes weiterzubilden wie die Gleichstellungsbeauftragten an den Schulen, denn es nützt nichts, wenn nur die Gleichstellungsbeauftragten wissen, worum es geht.
Das ist leider so. Deshalb sage ich immer, man müsste eigentlich mit jedem Menschen in unserem Land einzeln sprechen, um ihm die Dinge zu erklären.
Ich möchte sogar noch weiter gehen und sagen, dass es notwendig ist, dass alle Menschen, die innerhalb der Landesverwaltung Personal- beziehungsweise Führungskompetenzen wahrnehmen, zur Anwendung und Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes geschult werden müssen. Ich und meine Mitarbeiterinnen, können Sie sich vorstellen, machen da sehr unterschiedliche Erfahrungen von Kenntnissen, auch von Leuten in diesen Bereichen. Diese Schulungen sollten verbindlich sein und nicht den Charakter einer freiwilligen Weiterbildung tragen. Sie gehören zum notwendigen Wissen einer Person mit Führungsaufgaben,
denn auch sie haben einen Verfassungsauftrag, meine Damen und Herren, zu erfüllen, nämlich die Umsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Darüber hinaus ist es notwendig, bei Beurteilungen grundsätzlich den Aspekt der Umsetzung von Vorgaben des Gleichstellungsgesetzes mit zu berücksichtigen. Genauso wenig, wie es sich eine moderne Verwaltung leisten kann, auf das Potential ihrer weiblichen Mitarbeiterinnen zu verzichten, kann sie es sich leisten, dass ihre Personalverantwortlichen nicht über ausreichende Kenntnisse zur Gleichstellung von Frau und Mann verfügen.
Deutlich wurde auch, dass die ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten innerhalb der Landesverwaltung künftig in ihrer Arbeit besser unterstützt werden müssen. Sie sollen mit den notwendigen Informationen versorgt und bei Problemen und Komplikationen beraten und unterstützt werden. Es sollte ihnen ermöglicht werden, in einem regen Austausch mit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Landesregierung zu stehen, was sie zum großen Teil auch tun.
Aber wir haben noch eine zweite Änderung. Mit der Änderung der Gleichstellungsberichterstattung wird ein ganz wichtiger Schritt von der bisherigen lediglich institutionsbezogenen Ist-Analyse zu einer Darstellung von Problemlagen in der Gleichstellungspolitik im öffentlichen Dienst getan. Das verstehe ich nicht, Frau Schnoor, warum Ihnen das nicht einsichtig war, denn das ist, denke ich, ein sehr, sehr vernünftiger Weg.
Mit der neuen Form der Berichterstattung werden die Zuarbeiten in den Behörden von der umfangreichen Erhebung statistischer Daten entlastet und gleichzeitig wird eine prozess- und handlungsorientierte Berichterstattung eingeführt. Mit diesen Erkenntnissen müssen Handlungsempfehlungen für Maßnahmen im Dienst der Gleichstellung männlicher und weiblicher Beschäftigter im öffentlichen Dienst abgeleitet werden. Die Verlängerung der Berichterstattungsintervalle gibt die Möglichkeit, Tendenzen zu erkennen und in Feldern, wo dies notwendig ist, vermehrte Gleichstellungsbemühungen zu initiieren. Zukünftig müssen die Ursachen für die Ungleichheiten der männlichen und weiblichen Beschäftigten innerhalb der Landesregierung aufgedeckt werden, denn dahinter kommen wir nicht mit einer statistischen Abfrage. Das ist doch ein sehr formales Vorgehen, das außerdem für die Behörden sehr viel Arbeit macht. Und ich sage Ihnen, diese werden mir dankbar sein. Und um immer wieder festzustellen nach zwei Jahren, dass sich in der Pyramide nichts geändert hat, müssen wir das nicht machen, und das kostet auch Geld und das bindet auch Arbeitskraft. Also, denke ich, dafür schlage ich Ihnen einen sehr vernünftigen Weg vor, wenn man denn will, dass sich tatsächlich etwas in der Chancengleichheitspolitik ändert.
Das ist natürlich Voraussetzung.
Sollte sich dann herausstellen, dass diese Ursachen durch die Landesregierung beeinflussbar sind, muss ein Konzept erarbeitet werden, um diese Ursachen zu beseitigen und die Gleichstellung im öffentlichen Dienst schneller voranzutreiben.
Ja, meine Damen und Herren, mit dieser zweiten Novellierung des Gleichstellungsgesetzes sind wir ein ganzes Stück weitergekommen. Mit jedem Schritt, den wir erfolgreich gehen konnten, werden natürlich neue Schritte notwendig. Das ist so. Wenn man innovativ arbeitet, zieht das immer etwas nach sich. Also, Sie werden die Gleichstellung nicht los, denke ich. Um tatsächlich Chancengleichheit für Frauen und Männer im öffentlichen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu gewährleisten, empfehle ich Ihnen wirklich sehr – ich halte noch eine
Rede, dann sage ich noch etwas zu Ihnen, aber das möchte ich Ihnen hier schon mit auf den Weg geben –, jetzt nach diesem Gesetz, das wir ja beschließen werden, zu arbeiten. Sie werden sehen, Sie werden mir dankbar sein, in einigen Jahren werden Sie sehr weit vorwärts kommen mit der Gleichstellung für Mann und Frau in den Behörden. – Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nun bin ich schon so viel gelobt worden, aber Sie müssen mir jetzt trotzdem noch mal zuhören, denn genau daran ist mir gelegen, diese Rede hier noch zu halten. Der Ministerpräsident hat ja ausführlich über die Konzeption gesprochen, auch die Abgeordneten der Fraktionen, ich denke, dazu muss ich nicht mehr so viel sagen, Sie können das auch in der Berichterstattung nachlesen. Aber mir ist daran gelegen, und das möchte ich Ihnen, Ihnen, die hoffentlich, wie Sie es wünschen,...
Jetzt unterbrechen Sie mich nicht! Sie können nämlich was lernen, wenn Sie zuhören.
Mir ist daran gelegen, wirklich zutiefst daran gelegen, denjenigen, die wieder hier sein möchten und denen es hoffentlich auch gelingt, hier wieder zu sitzen, dass sie daran weiterarbeiten. Und es gibt inzwischen eine sehr moderne Frauenpolitik, die etwas anders aussieht, die nicht immer defizitär davon ausgeht, dass Frauen die Benachteiligten sind. Das wollen Frauen nämlich auch gar nicht sein.
Und deshalb haben wir einen ganz anderen Weg eingeschlagen. Viele wissen schon darüber, aber in dem Parlament hier haben wir darüber noch nicht geredet. Deshalb ist mir sehr daran gelegen, Ihnen das heute noch mal zum Abschluss zu erzählen, und ich denke, die Geduld werden Sie noch aufbringen.
Grob gesagt, gibt es 50 Prozent Männer und 50 Prozent Frauen. Das geht gut auf, kein Grund zur Beunruhigung. Was aber immer noch nicht aufgeht, das ist die 50-prozentige Verteilung bezahlter Arbeit, der Macht,
des Einflusses, Geldes, der Ressourcen, der sozialen Arbeit, Familienarbeit und so weiter. Das ist dann allerdings, meine Damen und Herren, ein Grund zur Beunruhigung, jedenfalls, der mich immer beunruhigt hat. Ein Grund zur Beunruhigung ist auch, dass das Geschlecht nicht nur eine schlichte biologische Tatsache ist, sondern ein anerzogenes Verhalten. Ein weiterer Grund zur Beunruhigung ist, dass Gleichberechtigung immer noch Frauensache ist, bei der Männer im besten Fall zugucken. Es
gibt ja jetzt schon einige Männer hier, heute sehen wir es, die auch mitmachen, und ich habe es in der Vergangenheit auch erfahren. Aber es sind nicht genug.
Nun gibt es die neue Methode des Gender-Mainstreaming, schon mehrfach erwähnt heute. Leider muss diese Methode die erste Hürde schon bei ihrem Namen nehmen – englischer Begriff, keine Übersetzung.
Wir arbeiten zwar täglich am Computer, surfen im Internet, versenden E-Mails, arbeiten in Workshops, gehen ins Fitnesscenter, sehen Talkshows, gehen zum Brunch oder in den Copyshop,
aber bei dem Begriff „Gender-Mainstreaming“ gibt es enorme Blockaden. Doch er ist nicht so einfach zu ersetzen. Das ist das Problem. Gender-Mainstreaming zielt auf die soziale Dimension der Unterscheidung von Mann und Frau. Es geht um Geschlechterrollen und um geschlechtstypische Lebenslagen. Es geht nicht um das biologische Geschlecht, sondern um das soziale Geschlecht in unserer Gesellschaft. Gender-Mainstreaming bedeutet, dass politische Maßnahmen, Entscheidungen, die zunächst geschlechtsneutral erscheinen, unterschiedliche Auswirkungen auf Männer und Frauen haben können. Deshalb ist es wichtig, dass sie daraufhin überprüft werden, ob und wie sie die Lebenslagen und Chancen von Frauen und Männern beeinflussen.
Chancengleichheit ist ein sehr komplexes Phänomen. Es müssen drei Ebenen in den Blick genommen werden:
1. die gesellschaftliche Ebene, das heißt die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung
2. die Betriebsebene, das heißt, dazu gehören Arbeitszeitstrukturen, Beschäftigtenleitbilder, Führungskultur
3. natürlich die individuelle Ebene, dazu gehören Geschlechterrollen und Stereotype, die das Verhalten von Männern und Frauen prägen
Deshalb müssen alle etwas dazu tun, im individuellen und auch im gesellschaftlichen Bereich.
Meine Damen und Herren, mit der Ratifizierung des Amsterdamer Vertrages wird Gender-Mainstreaming verbindlich für alle Mitgliedsstaaten. Das ist nicht etwas, was ich oder was Frauenpolitikerinnen sich ausgedacht haben. Nur, um Ihnen das ins Gedächtnis zu rufen, damit ist die Umsetzung des Gender-Mainstreaming keine freiwillige Aufgabe oder gar eine Spielwiese von Frauenpolitikerinnen. Als Spielwiese habe ich das sowieso nie betrachtet. Gender-Mainstreaming ist zur gesetzlichen Verpflichtung für alle geworden auf Bundes- und auf Landesebene. Und das verändert eindeutig die Arbeit von Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten. Die Verantwortung für die Chancengleichheitspolitik – so hört es sich vielleicht besser an – liegt bei allen politischen Verantwortungsträgern und auch bei Ihnen im Parlament.
Genauso wie die Frage nach den Kosten gehört auch die Feststellung geschlechtsspezifischer Auswirkungen zum politischen Planungs- und Entwicklungsprozess. Diese müssen am Anfang und nicht am Ende stehen
und sie müssen auf der Grundlage einer geschlechtsspezifischen Datenanalyse erfolgen.
Für die neue Politikmethode gibt es gute gesellschaftliche und ökonomische Argumente:
Erstens. Gender-Mainstreaming zielt auf Abbau bestehender Nachteile für beide Geschlechter, aber auch auf Prävention von sich festigenden und von zusätzlich entstehenden Diskriminierungen.
Im Präventionsansatz liegt natürlich auch ein Effizienzargument, denn Prävention ist immer effizienter.
Zweitens. Gender-Mainstreaming ist aber auch unverzichtbar in der Personalpolitik – ganz wichtig! – und Organisationsentwicklung,
denn es ist immer mehr zu erkennen, dass die traditionelle Ausrichtung am männlichen Normalarbeiter nicht mehr zukunftsfähig ist.
Drittens. Gender-Mainstreaming erhöht auch die Passgenauigkeit der Politik und des Verwaltungshandelns. Passgenauigkeit für Zielgruppen ist ohne die Geschlechterbetrachtung kaum möglich.
Argumente – und es gibt sicher noch viel mehr –, die uns fragen lassen: Warum arbeiten wir denn nicht endlich nach Gender-Mainstreaming? Doch das ist natürlich nicht so einfach. Alle Erfahrungen zeigen, dass für die Integration des Gender-Mainstreaming in die alltägliche Praxis drei zentrale Voraussetzungen gegeben sein müssen:
1. Sensibilisierung und Bewusstmachung der neuen Strategie bei Entscheidungsträgern und -trägerinnen sowie allen Beteiligten
2. Organisation von Prozessen zur spezifischen Problemerkennung und Identifizierung von Themenbereichen
3. Entwicklung von kurz-, mittel- und langfristigen Handlungskonzepten
Verantwortlich ist die politische und fachliche Führungsebene. Nur wenn Gender-Mainstreaming zum erklärten Willen der Führungsebene wird, dann kann es gelingen, dass der neue Ansatz kein Alibi bleibt, also bezogen auf die Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommerns, den Ministerpräsidenten, die Ministerinnen, Minister und Staatssekretäre. Deshalb haben wir im Kabinett am 23.01.2001 eine Informationsveranstaltung durchgeführt, an der der Ministerpräsident, die Ministerinnen und Minister, die Staatssekretäre teilgenommen haben. Das war das Wichtigste, dass die politische Ebene da mitgeht. Unbedingt wichtig ist es, dass zur Anwendung der Methode ein Beschluss gefasst wird. Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat sich mit einem Kabinettsbeschluss im Rahmen der Gleichstellungskonzeption dem Prinzip des Gender-Mainstreaming verpflichtet. Das sind Voraussetzungen. Aber die Methode kann erst angewendet werden, wenn jede einzelne Mitarbeiterin, jeder einzelne Mitarbeiter der Landesverwaltung über Gender-Kompetenz verfügt.
Deshalb habe ich eine Organisationsfirma beauftragt, ein Programm zur Implementierung von Gender-Mainstreaming in Mecklenburg-Vorpommern zu erstellen. An diesem wird seit Dezember 2001 gearbeitet. Also wir haben nicht gestern damit angefangen, damit ich Ihnen das heute erklären kann. Vier Ministerien sind pilothaft beteiligt, das sind das Ministerium für Arbeit und Bau, das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, das Wirtschaftsministerium und das Finanzministerium.
Dazu werden zunächst Orientierungs- und Sensibilisierungsworkshops für die Führungsebene durchgeführt. Hier wurden aber auch bereits die jeweils spezifischen Pilotvorhaben beschrieben. Es gibt zudem eine Steuerungsgruppe für das gesamte Vorhaben. Dafür bin ich, die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Landesregierung, verantwortlich. Folgende Pilotprojekte, und da wird es sehr interessant, wurden ausgewählt:
Im Ministerium für Arbeit und Bau ist es das Aktionsprogramm „Regional vernetzte Produktentwicklung und -vermarktung im Tourismusbereich durch Bildung und Beratung“. Im neuen Arbeitsmarkt- und Strukturentwicklungsprogramm unseres Landes ist Chancengleichheit beziehungsweise Gender-Mainstreaming als Querschnittsziel sowieso festgelegt. Es werden nun Aktionsprogramme zur Realisierung des ASP entwickelt, darunter das Aktionsprogramm „Regional vernetzte Produktentwicklung und -vermarktung im Tourismusbereich durch Bildung und Beratung“. Dieses Aktionsprogramm soll einen Perspektivwechsel in der beschäftigungspolitischen Förderung in der Tourismusbranche einleiten. Es geht nicht mehr um die berufsbegleitende Qualifizierung von Beschäftigten aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe, sondern um die Entwicklung von neuen Produkten und deren Marketing in Kooperation von verschiedenen Unternehmen in der Tourismusbranche. Unter anderem soll vor Ort das Tourismusmanagement gestärkt werden.
Im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurde das Pilotprojekt „Gender-Mainstreaming und die Erstellung der Rahmenlehrpläne für Grundschulen“ ausgewählt. An diesem Projekt ist das Landesinstitut für Schule und Ausbildung maßgeblich beteiligt.
Im Wirtschaftsministerium wird die Gesundheitswirtschaft unter Gender-Aspekten konzipiert.
Im Geschäftsbereich des Finanzministeriums wird ein Pilotprojekt zur Einführung von Telearbeit im Jahre 2002 durchgeführt. Es sollen 26 Telearbeitsplätze eingerichtet werden. Es gibt ein Bewerbungsverfahren, in dem nach bestimmten Aufgabenkriterien, Aufgabenprüfungsschritten Telearbeitsstellen beschrieben werden können. Dieses Telearbeitsprojekt ist insofern in einem Schnittfeld von mehreren Querschnittsthemen anzusiedeln, nämlich neue Technologien, Organisationsentwicklung und GenderMainstreaming natürlich immer.
Die Ergebnisse aller Pilotprojekte fließen in die Erstellung eines Leitfadens ein. Parallel zu den Pilotprojekten werden Trainerinnen und Trainer ausgebildet, um den Leitfaden in die Bewilligungsbehörden, Beratungseinrichtungen, regionalen, kommunalen Gremien und Verwaltungen transportieren zu können.
Diese Pilotprojekte sind allerdings nur ein Anfang, meine Damen und Herren. Der Prozess wird noch einen langen Zeitraum in Anspruch nehmen, bis jede einzelne
Mitarbeiterin und jeder einzelne Mitarbeiter in der Landesverwaltung mit der Gender-Brille die einzelnen Prozesse betrachtet. Aber Sie werden Ergebnisse erfahren aus diesen Pilotprojekten und, ich denke, anhand dieser kann man auch lernen, wie man so etwas durchführen kann.
Ich, meine Damen und Herren – das gestatten Sie mir zum Schluss zu sagen –, halte Gender-Mainstreaming für eine gute Methode zur Durchsetzung von wirklicher Chancengleichheit und von Geschlechterdemokratie in unserer Gesellschaft. Es war immer mein Anliegen, dieses durchzusetzen. Ich beobachte auch, dass in den neuen Bundesländern diese Methode sehr viel offener angenommen wird, weil sie der Sozialisation von Frauen und Männern hier mehr entspricht. Deshalb arbeiten hauptsächlich Ostländer schon nach dieser Methode. Natürlich ist auch dies ein wirklich langwieriger Prozess und nichts wird sich von heute auf morgen ändern, aber ich denke, wir sind auf einem guten Weg.
Aber vor allem, meine Damen und Herren, wird sich nur etwas ändern, wenn Sie es auch wollen. Und dafür möchte ich hier heute noch mal werben. Ich habe gute Strukturen und Grundlagen gelegt. Ich glaube, das darf ich so sagen. Und ich hoffe sehr, dass Sie den politischen Willen in diesem Parlament haben, daran weiterzuarbeiten.
Alle, ne? – Gut, ich kann zufrieden sein.
Ich möchte deshalb zum Schluss auch Ihnen allen noch mal danken, die mitgewirkt haben, hauptsächlich waren das natürlich der Sozialausschuss und die Sozialausschussvorsitzende. Ich weiß, dass man allein nichts voranbringen und ändern kann, dass man immer viele braucht. Deshalb möchte ich das gerne zurückgeben an Sie, was Sie mir an Lob zuteil werden lassen. Ich denke, Sie alle haben das mitgetragen – in sehr vielen Ausschüssen, wo nur Männer saßen, ist auch daran gearbeitet und mitgewirkt worden und natürlich die frauenpolitischen Sprecherinnen, das ist ganz klar. Aber ich denke, es muss der politische Wille bestehen, es muss ein gewisses Bewusstsein vorhanden sein. Ich bin nach wie vor gerne bereit, Ihnen etwas zu erklären, wenn etwas unklar ist, damit daran weitergearbeitet werden kann. In diesem Sinne möchte ich mich gerne von Ihnen verabschieden und ich wünsche Ihnen alles Gute für Ihr Fortkommen. Wir werden ja sehen, wer hier wieder sitzt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zu einem kleinen Ausschnitt des Landeshochschulgesetzes etwas sagen – und es wird Sie nicht verwundern –, zur Gleichstellung.
Herr Rehberg sagte vorhin, das Landeshochschulgesetz ist kein großer Wurf. In Bezug auf die Gleichstellung, gut, vielleicht kein großer, aber ein sehr guter Wurf, möchte ich sagen,
und darüber freue ich mich natürlich besonders, zumal ich sehr gut informiert bin, wie die Situation der Gleichstellungsbeauftragten an den Hochschulen unseres Landes ist, ich auch sehr eng mit sehr vielen Frauen an der Hochschule zusammenarbeite. Ich möchte hierfür ganz besonders schon am Anfang dem Bildungsminister danken und auch den Mitgliedern des Bildungsausschusses der Koalitionsfraktionen.
In Bezug auf die Gleichstellungsarbeit haben wir in Mecklenburg folgende Situation:
An einer Universität und an einer Fachhochschule unseres Landes konnte keine Gleichstellungsbeauftragte gewählt werden. Warum? Die Bedingungen für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten an den Hochschulen in unserem Land waren so, dass an diesen beiden Einrichtungen sich keine Frau bereit erklärte, als Gleichstellungsbeauftragte zu kandidieren. Und das, meine Damen und Herren, hat fatale Folgen,
denn nirgends ist der Anteil von Frauen trotz vorhandener Qualifikation so gering wie in der Wissenschaft. Das habe ich hier schon häufig dargestellt. Also besteht hier Handlungsbedarf. Und diesem ist die Regierung mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf nachgekommen.
In der Novellierung des Landeshochschulgesetzes wird die Gleichstellung von Frauen und Männern wesentlich
aufgewertet. Der Ausbau der Gleichstellung und die Erhöhung des Anteils von Wissenschaftlerinnen ist Zielsetzung. Dieses wird im Gesetz an vielen Stellen deutlich:
durch die Einführung eines eigenen Paragraphen, der die Gleichstellung als integrierte Querschnittsaufgabe verankert,
durch die Angleichung an das Landesgleichstellungsgesetz,
durch die Regelungen zur Förderung von Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen,
durch die Regelungen zur Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten,
durch Regelungen zur Vereinbarkeit von Familienaufgaben mit Wissenschaft und Studium und nicht zuletzt auch
durch die Anwendung der geschlechtergerechten Sprache.
Ein wesentlicher Aspekt im neuen LHG sind in Anlehnung an das Hochschulrahmengesetz die neuen Steuerungsinstrumente. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist dabei integriert und wird bei den Zielvereinbarungen zwischen Land und Hochschulen eine Rolle spielen.
Die Finanzierung der Hochschulen von MecklenburgVorpommern wird zukünftig an den Leistungen in Forschung, Lehre, Nachwuchsförderung und an den Fortschritten bei der Erstellung des Gleichstellungsauftrages gemessen. Damit sind die Rahmenbedingungen für die leistungsbezogene Mittelvergabe vorgegeben. Das Land will Fortschritte in der Gleichstellung zur Grundlage der Mittelvergabe machen und nicht nur einfach die Gleichstellung an sich. Solche Fortschritte können zum Beispiel sein:
die Neuberufungen von Professorinnen und Professoren als Gradmesser der Erhöhung des Anteils von Frauen,
die Repräsentanz von Frauen und Männern bei den wissenschaftlichen Nachwuchsstellen,
der Anteil von Frauen und Männern bei Studienbeginn und bei den akademischen Abschlüssen.
Das heißt, je größer diese Fortschritte sind, umso mehr Geld würde den Hochschulen zugewiesen werden. Und Geld, meine Damen und Herren, ist immer ein sehr guter Hebel. Damit dieses auch wirksam wird, müssen die Mittel, die nach dem Leistungskriterium Frauenförderung vergeben werden, natürlich in einem angemessenen Verhältnis zu den übrigen Leistungsmitteln stehen.
Auch die Zielvereinbarungen zwischen Hochschule und Land sind ein Instrument, um die Erhöhung des Anteils von Frauen an den Hochschulen zu fördern, denn sie sind ein komplexes Steuerungselement, das gleichstellungspolitische Indikatoren berücksichtigen muss. Für die Ausgestaltung der gleichstellungspolitischen Aspekte in den Zielvereinbarungen ist es wichtig, dass die Ziele klar gefasst werden, dass sie den Gesetzesauftrag konkretisieren, dass sie überprüfbar sind, dass verbindliche Maßnahmen festgelegt werden, und es muss darüber hinaus klargestellt werden, welche Sanktionen eintreten, wenn die Zielvereinbarungen nicht eingehalten werden.
Im neuen Hochschulgesetz werden also Steuerungsprozesse vorgeschrieben, deren konkrete Ausgestaltung in der praktischen Politik am konkreten Einzelfall in der Hochschule erfolgen muss. Die Gleichstellungsbeauftragte an der Hochschule bekommt einen völlig neuen Stellenwert, denn um all das nachher umzusetzen, bedarf es entsprechender Kompetenz im Hochschulmanagement. Und hier ist der Auftrag der Gleichstellungsbeauftragten anzusiedeln.
Als Landesregierung schaffen wir mit diesem Gesetzentwurf verbesserte Bedingungen für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten. Ich begrüße insbesondere die Festlegungen im Gesetz zur Unterstützung der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten. Damit wird die Diskrepanz zwischen dem Umfang, den Aufgaben und der Verantwortung, die mit dem Gesetzentwurf den Gleichstellungsbeauftragten zugewiesen werden, und den tatsächlichen Arbeitsbedingungen überwunden. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat sich damit eindeutig zum Stellenwert von Gleichstellung in Bezug auf die Hochschulpolitik positioniert. Ich möchte hier noch anmerken, dass zum Beispiel die Universität Rostock schon seit Jahresbeginn für die Gleichstellungsbeauftragte eine ganze wissenschaftliche Mitarbeiterinnenstelle zur Verfügung gestellt hat. Ich denke, die Universität Rostock hat es begriffen und leistet einen Beitrag für die Chancengleichheit von Männern und Frauen.
Die gesetzlichen Grundlagen sind immer das eine, das wissen wir alle, aber ich weiß auch von den Gleichstellungsbeauftragten an den Hochschulen und natürlich durch meine eigene Arbeit, dass die Umsetzung der Gesetze oft auf einem anderen Blatt steht. Wir haben in dieser gesetzlichen Grundlage die Umsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern als Querschnittsaufgabe verankert. So, denke ich, ist es richtig. Bei allen Aufgaben und Maßnahmen ist sie zu berücksichtigen und ich gehe davon aus, dass dieses Anliegen zukünftig auch von den Hochschulleitungen unterstützt wird. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der heute vorliegende Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frau und Mann im öffentlichen Dienst unseres Landes bringt zwei entscheidende Änderungen des Gleichstellungsgesetzes ein. Zum einen werden für den Bereich des Bildungsministeriums zusätzliche Gleichstellungsbeauftragte auf den Ebenen der Schulämter und im Bildungsministerium installiert. Zum anderen werden die Anforderungen an die Berichterstattung zum Gleichstellungsgesetz komplett überarbeitet.
Bereits 1998, Sie werden sich erinnern, haben wir in der letzten Legislaturperiode ein großes Novellierungsvorhaben zum Landesgleichstellungsgesetz abgeschlossen. Dabei wurden entscheidende Verbesserungen gegenüber dem seit 1994 geltenden Gesetz eingeführt. Der Geltungsbereich des Gleichstellungsgesetzes wurde auf die Hochschulen des Landes erweitert. Die Mitwirkungsbefugnisse und Rechte der Gleichstellungsbeauftragten in den Behörden der Landesverwaltung wurden genau definiert und erweitert. Die Anforderungen an die Frauenförderpläne als wichtigstes Instrument der Personalplanung und Personalentwicklung wurden erweitert und präzisiert.
Es wurde eine Quote eingeführt, das heißt, dass in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, bei gleichwertiger Qualifikation von männlichen und weiblichen Bewerbern der Frau der Vorzug gegeben werden
soll. Und nicht zuletzt wurden die Vorschriften zur Ausund Weiterbildung, zur Freistellung und zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten in den verschiedenen Hierarchiestufen konkretisiert.
Seit dieser Gesetzesänderung 1998 erstreckt sich die Zuständigkeit des Gleichstellungsgesetzes auch auf die Schulen des Landes. Es wurden in allen Schulen Gleichstellungsbeauftragte gewählt, die gemäß Gleichstellungsgesetz an allen die weiblichen Beschäftigten betreffenden personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen zu beteiligen sind.
Um die Umsetzung des Gesetzes zu begleiten und die Gleichstellungsbeauftragten zu entlasten und zu unterstützen, habe ich eine Lehrgangskonzeption zu Fragen der Gleichstellung und der Anwendung des Gleichstellungsgesetzes erarbeiten lassen und allen Gleichstellungsbeauftragten die Möglichkeit gegeben, an Seminaren zur Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes teilzunehmen. Diese Gelegenheit, sich für das Gleichstellungsgesetz weiterzubilden, haben die Gleichstellungsbeauftragten des Landes sehr umfangreich genutzt und dieses sehr begrüßt. Im Laufe dieser Zusammenarbeit haben sich neue Erkenntnisse zur Umsetzung, zu den Möglichkeiten und auch zu den Grenzen des Gleichstellungsgesetzes ergeben. Obwohl das Gleichstellungsgesetz von 1998 ein fortschrittliches, modernes Gleichstellungsgesetz ist, das den Vergleich mit anderen Gleichstellungsgesetzen in Deutschland nicht scheuen muss, hat sich für den Bereich des Bildungsministeriums, nämlich nach Einbeziehung der Schulen, in diesem Geltungsbereich des Gesetzes ein weiterer Änderungsbedarf ergeben.
Die Maßnahmen, an denen die Gleichstellungsbeauftragten der Schulen mitzuwirken haben, werden in großem Umfang von den Schulämtern wahrgenommen oder im Bildungsministerium entschieden. Gemäß Gleichstellungsgesetz ist immer die Dienststelle zu beteiligen, für die eine Entscheidung getroffen wird. Das bedeutet, dass bei Entscheidungen des staatlichen Schulamtes die Gleichstellungsbeauftragte der jeweiligen Schule zu beteiligen ist. Dieses Verfahren hat sich in den vergangenen zwei Jahren als sehr schwer praktikabel, zeit- und personalintensiv herausgestellt. Ich habe mit vielen Lehrerinnen persönlich darüber gesprochen. Deshalb soll zukünftig eine Gleichstellungsbeauftragte auf der Ebene jedes Schulamtes von allen weiblichen Landesbediensteten in den Schulen gewählt werden, damit diese bei den Entscheidungen des Schulamtes vertreten sind.
Für die Entscheidungen, die im Bildungsministerium gefällt werden, sollen die weiblichen Landesbediensteten der Schulen eine Gleichstellungsbeauftragte wählen, die auf der Ebene des Ministeriums die Entscheidungen begleitet und die Rechte der Lehrerinnen wahrnimmt. Nach dem Gleichstellungsgesetz sind auch bei Maßnahmen und Entscheidungen für die beruflichen Schulen Gleichstellungsbeauftragte zu beteiligen. Diese Entscheidungen werden ausschließlich vom Bildungsministerium getroffen. Um die Interessen der weiblichen Landesbediensteten an den beruflichen Schulen im Bildungsministerium wirksam wahrnehmen zu können, sollen die weiblichen Landesbediensteten an den beruflichen Schulen eine Gleichstellungsbeauftragte auf der Ebene des Ministeriums wählen.
Die Anzahl der Maßnahmen, an denen Gleichstellungsbeauftragte zu beteiligen sind, macht es notwendig, im
Gesetz auch den Umfang der Freistellungsregelungen für diesen Bereich festzulegen. Das hört sich sehr kompliziert an, das habe ich aber so mit den Gleichstellungsbeauftragten besprochen und so, haben sie mir gesagt, wäre es sinnvoll.
Die zweite Gesetzesänderung, meine Damen und Herren, bezieht sich auf eine neue Form der Berichterstattung zum Gleichstellungsgesetz. Und das möchte ich gern begründen: Bereits 1997 und zum zweiten Mal im Jahr 2000 habe ich einen Bericht über die Durchführung des Gesetzes zur Gleichstellung, Sie werden sich erinnern, vorgelegt. Die bisherige Gleichstellungsberichterstattung, wie sie das Gleichstellungsgesetz vorgibt, beschränkt sich methodisch auf die Analyse institutsbezogener Angaben zur beruflichen Situation von Männern und Frauen im öffentlichen Dienst.
Der erste Bericht basierte auf Datenauswertungen des Landesbesoldungsamtes, der zweite auf Analysen von Daten, die über eine aufwendige Berichterstattung der Institutionen des öffentlichen Dienstes gewonnen worden waren. Eine Analyse von Entwicklungen, die den differenzierten Problemlagen der Gleichstellungspolitik und dem Verwaltungshandeln im Interesse von Gleichstellungspolitik gerecht wird, war auf dieser Grundlage nicht zu erreichen. Vorarbeiten der zweiten Berichterstattung zeigten außerdem sehr eindrucksvoll, dass die Datenerhebung einen erheblichen Aufwand für die Behörden des öffentlichen Dienstes mit sich gebracht hatte. Da gab es also großes Stöhnen. Diese Daten mussten, um vergleichbar zu sein, aufbereitet werden, was wieder einen zusätzlichen Aufwand darstellte. Deshalb habe ich neue konzeptionelle Ansätze zur zukünftigen Gleichstellungsberichterstattung entwickelt, die sich in der vorliegenden Gesetzesänderung niederschlagen.
Die neue Konzipierung kann zu einer Minimierung des behördlichen Aufwandes bei der Datenerhebung führen und erlaubt eine umfassende Datenauswertung. Und Sie können mir glauben, die Behörden werden uns dankbar dafür sein, wenn wir das beschließen. Gleichzeitig soll künftig mit der Gleichstellungsberichterstattung erreicht werden, dass nicht die gesellschaftlichen Bedingungen und Verhältnisse ausgeblendet werden, die die Geschlechterdifferenzierungen zu einem Problem machen und auf deren Lösung die Gleichstellungspolitik zielen müsste. Ich bin nämlich sehr dafür, wenn man ehrlichen Herzens Gleichstellungspolitik betreiben will, dann muss man so etwas auch weiterentwickeln und sinnvolle Gesetze erlassen,
die auch wirklich Ursachen aufdecken und dann Lösungsansätze anbieten. Das ist also das Ziel.
Die Gleichstellungsberichterstattung muss deshalb künftig prozess- und handlungsorientiert stattfinden. Neben Entwicklungsprozessen müssen sich Handlungsempfehlungen für Maßnahmen im Interesse der Gleichstellung weiblicher und männlicher Beschäftigter im öffentlichen Dienst begründen lassen. Daneben müssen die bei den empirischen Analysen zum Einsatz kommenden Erhebungsinstrumente Informationen liefern, die über
Jahre hinweg vergleichbar und tatsächlich geeignet sind, Entwicklungsprozesse zu beschreiben. Deshalb wird die Gleichstellungsberichterstattung künftig in ihren Kernbereichen auf standardisierte Erhebungsinstrumente gestützt und durch Ursachenorientierung abgerundet.
Aber auch die Zielstellung, die beteiligten Behörden zu entlasten, darf nicht aus den Augen verloren werden. Künftig soll die umfassende Datenerhebung nicht mehr notwendig sein und die Gleichstellungsberichterstattung nur noch alle fünf Jahre vorgelegt werden. Der 5-JahresZeitpunkt erweist sich als sinnvoll, weil die Entwicklungen im öffentlichen Dienst in Zukunft durch Einsparungen im Personalbereich nicht mehr so schnell vonstatten gehen werden. Ich kann mir vorstellen, dass Sie vielleicht über diesen 5-Jahres-Zyklus diskutieren werden, weil er dem der Legislaturen nicht gleich ist, aber darüber kann man ja reden. Das ist ein Vorschlag von mir.
Auch vorhandene Unterrepräsentanzen werden nicht durch Personalmaßnahmen in zwei oder drei Jahren abzubauen sein. Ich denke, das wissen wir alle. In einem Zeitraum lassen sich allerdings Tendenzen erkennen und es gibt Möglichkeiten, anhand der Ereignisse der Berichterstattung über die Notwendigkeit von vermehrten Gleichstellungsbemühungen erneut nachzudenken.
Zur Vorbereitung der Berichterstattung soll in der Startphase eine Präzisierung der Problemdefinition vorgenommen und es sollen Hypothesen erarbeitet werden. Eine Iststandsanalyse wird aus basisbezogenen Daten per Personalstatistik erstellt. Diese Ergebnisse werden durch die Konzipierung und Durchführung qualitativer Erhebungen, das heißt Befragungen, ausgewertet. Daher wird es zukünftig nicht mehr notwendig sein, dass die einzelnen Behörden aufwendige Erfassungs- beziehungsweise Erhebungsverfahren für die Gleichstellungsberichterstattung durchführen.
Die Durchführung der Gleichstellungsberichterstattung in dieser Form wird über einen Zeitraum von fünf Jahren jährlich Kosten, das ist ja auch immer interessant, in Höhe von etwa 15.000 Euro entstehen lassen, die ich aus meinem Haushalt abdecken kann, weil ich das vorher ja auch bezahlen musste. Ich bin zuversichtlich, dass durch eine derartige Berichterstattung über die Entwicklung der Beschäftigen im öffentlichen Dienst wichtige gleichstellungspolitische Impulse gewonnen werden können, denn bevor die einzelnen Dienststellen gleichstellungspolitisch wirksam werden können, müssen auch die Ursachen für die Defizite in der Gleichstellung der männlichen und weiblichen Beschäftigten aufgedeckt werden. Das halte ich für außerordentlich wichtig. Soweit sich dabei herausstellt, dass diese Ursachen von der Landesregierung beeinflussbar sind, muss ein Konzept erarbeitet werden, um diese Ursachen zu beseitigen und die Gleichstellung im öffentlichen Dienst noch effektiver voranzutreiben.
Meine Damen und Herren, Sie sehen also, es gibt interessante Fragen zu beantworten, die für die Gleichstellung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Landes von großer Bedeutung sind. Und ich hoffe, dass Sie also Verständnis für diese Änderung haben und meinem Vorschlag folgen können, und beantrage deshalb die Überweisung des Gesetzentwurfes in die Ausschüsse. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Ausführungen zum Thema beziehen sich auf die Aspekte der Chancengleichheit für Frauen und Männer.
Da gibt es viele Probleme,
aber schreien hilft nicht.
Ja, Sie haben in vielem Recht, Herr Glawe. Mir macht auch die Langzeitarbeitslosigkeit von Frauen Sorge und die Arbeitslosigkeit im Allgemeinen ebenso. Aber wie gesagt, wir müssen gestalten und nicht schreien.
Gerade mit der Fokussierung hierauf lassen sich Verbesserungen des SGB III durch das Job-AQTIV-Gesetz und damit qualitative Veränderungen der zukünftigen Arbeitsmarktpolitik in unserem Land aufzeigen.
Ich will hier nicht verschweigen, dass dies nicht im Selbstlauf erfolgt ist. Dahinter stehen unter anderem die europäische Beschäftigungsstrategie,
die sich mit konkreten Anforderungen an die Chancengleichheit von Männern und Frauen im Nationalen Aktionsplan niederschlägt, dann die Vorgabe für den Europäischen Sozialfonds und nicht zuletzt die engagierte frauenpolitische Einmischung und Mitwirkung auf der Bundes- und Landesebene.
Sehr verehrte Abgeordnete, im Job-AQTIV-Gesetz ist erstmals die Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Prinzip im allgemeinen Zielkatalog der Arbeitsförderung verankert. Dies hat zur Folge, dass die Belange von Frauen künftig bei allen arbeitsmarktpolitischen Programmen und Maßnahmen stärkere Berücksichtigung finden.
Damit wird der Gender-Mainstreaming-Ansatz umgesetzt, der sich inzwischen auch in der Politik der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern verbreitet. Gleichstellungsrelevant ist dabei nicht ausschließlich die Frauenförderquote, das heißt der quantitative Aspekt, der als Fördergebot in Paragraph 8 festgeschrieben ist, sondern Leistungen der aktiven Arbeitsförderung wirken vor allem auf die Beseitigung bestehender Nachteile sowie auf die Überwindung des geschlechtsspezifischen Ausbildungsund Arbeitsmarktes hin.
Das Job-AQTIV-Gesetz orientiert sich dabei verstärkt an der Lebenssituation von Frauen und korrigiert frauendiskriminierende Feststellungen des Arbeitsförderrechts. Beispielhaft hierfür sind die Verbesserungen erstens zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, zweitens für die Berufsrückkehrer und drittens, die Förderung des Ehrenamtes wird auch angestrebt.
Im Job-AQTIV-Gesetz ist in Paragraph 8a der Auftrag zur familiengerechten Ausgestaltung von Maßnahmen festgeschrieben. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht nur ein Problem von Frauen ist beziehungsweise sein soll. Längere Erwerbsunterbrechungen führen nachweislich aufgrund der allgemein steigenden Qualifikationsanforderungen zu erheblichen Problemen beim Wiedereinstieg in den Beruf. Frauen sind davon insbesondere betroffen, da sie in der Regel die sind, die wegen der Betreuung von Kindern befristet aus dem Beruf aussteigen.
Das bisherige Recht ist für Berufsrückkehrerinnen unzureichend. Sie sind häufig, vor allem bei mehr als einem Kind, von Lohnersatzleistungen ausgeschlossen und ihr Zugang zu den aktiven Maßnahmen ist erschwert.
Hier, im Job-AQTIV-Gesetz, wird es deutliche Verbesserungen geben. Mutterschutz sowie Kindererziehungszeiten werden wie Beschäftigungszeiten in der Arbeitslosenversicherung versichert werden. Der Bund übernimmt die Beiträge für die Zeit der Kindererziehung und die Krankenkasse für den Mutterschutz. Diese Einbeziehung in die Versicherungspflicht ermöglicht auch den Frauen den Zugang zu aktiven Maßnahmen der Arbeitsförderung, die ihre Ansprüche nach dem Erziehungsurlaub beziehungsweise der Elternzeit bisher verloren haben. Diese Neuregelung bedeutet auch in Mecklenburg-Vorpommern für eine zunehmende Zahl von Frauen, in den Schutz der Arbeitslosenversicherung einbezogen zu werden oder in die nächsthöhere Stufe der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld zu gelangen.
Und das ist positiv. Außerdem erhalten Erziehende, die an berufsfördernden Maßnahmen teilnehmen, künftig Kinderbetreuungskosten bis zur Höhe von 254 DM pro Monat erstattet
gegenüber bisher 120 DM.
Eine neue Qualität wird auch die Berücksichtigung und Anerkennung des Ehrenamtes erhalten.
Darüber haben wir hier schon viel diskutiert. Zukünftig können arbeitslose Leistungsbezieher und Leistungsbezieherinnen ein zeitlich unbegrenztes Ehrenamt ausüben, wenn die berufliche Wiedereingliederung dadurch nicht beeinträchtigt wird. Dies ist nicht nur eine Erleichterung für das gesellschaftliche Engagement, damit verbunden sind auch der Erhalt und der Erwerb von sozialen Kompetenzen, die für das Chancenprofil zur Arbeitsvermittlung bedeutsam sein können. Ja, ich könnte dieses noch fortsetzen, aber meine Zeit ist um.
Meine Damen und Herren, wir haben eine gute Grundlage, aber wir müssen sie auch gestalten.
Das ist, denke ich, wirklich sehr nötig, das gebe ich gerne zu. – Danke.
Das werden keine 90 Minuten.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat als zweites Bundesland einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen beschlossen.
Gemeinsam mit dem Aktionsplan der Bundesregierung liegt damit ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen auf verschiedenen Ebenen vor. Die Landesregierung setzt mit diesem Aktionsplan einen wichtigen politischen Schwerpunkt für die nächsten
Jahre. An der Erarbeitung des Aktionsplanes waren gemäß des Antrages dieses Hohen Hauses alle Fraktionen beteiligt, damit meine ich vorrangig die frauenpolitischen Sprecherinnen der Fraktionen und ich möchte hier auch die Mitglieder des Innenausschusses noch mal nennen, weil diese sich sehr engagiert parteiübergreifend eingesetzt haben für diesen Plan.
Ich denke, dieses war ein sehr gutes Beispiel, meine Damen und Herren, für parteiübergreifende Arbeit, nämlich erfolgreich an einer Sache zu arbeiten.
Außer ihnen hat die Arbeitsgemeinschaft der Frauenhäuser mitgearbeitet, die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, der Landesfrauenrat von Mecklenburg-Vorpommern und das Interventionsprojekt CORA, kontra Gewalt gegen Frauen und Mädchen.
Schwerpunktmäßig wird der Aktionsplan umzusetzen sein in den Bereichen Justiz, Innen, Soziales und Bildung. Auch die Minister dieser Ressorts haben sich sehr dafür eingesetzt. Wenn ich sage, dass ein politischer Schwerpunkt für die nächsten Jahre gesetzt wurde, heißt das, dass der Aktionsplan sowohl Ziele enthält, die kurzfristig umzusetzen sind, aber auch solche, die erst langfristig umsetzbar sind, weil sie vor allem Bewusstsein verändern müssen, und das ist oft ein langwieriger Prozess. Zu den kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen gehört die Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes. Darüber haben wir heute ja schon genug gehört und wir haben es heute beschlossen.
Mecklenburg-Vorpommern ist damit auch das erste Bundesland, das sein Sicherheits- und Ordnungsgesetz dahin gehend geändert hat, dass eine Eingriffsbefugnis für die Polizei aufgenommen wurde, die es ermöglicht, Täter bei häuslicher Gewalt aus der Wohnung zu verweisen. Frau Koburger hat darüber heute schon referiert. Das ist ein ganz wichtiges politisches Signal, denn es wird Gewalt geächtet und gegen sie von Seiten des Staates mit Entschiedenheit vorgegangen, auch wenn sie sich in der häuslichen Sphäre ereignet. Das Einschreiten der Exekutive macht deutlich, dass der Staat den Gewalttäter für die von ihm ausgehende Gewalt verantwortlich macht. Der Staat sanktioniert die Gewalttätigkeit von Tätern, auch in ihrer eigenen Wohnung.
Für die betroffenen Opfer ist es sehr wichtig, dass die zeitliche Höchstdauer sowohl einer Wegweisung als auch eines Betretungsverbotes auf vierzehn Tage ausgedehnt wurde. So hat das Opfer vierzehn Tage Zeit oder zur Verfügung, sich über die Schutzmöglichkeiten, die insbesondere infolge des Gewaltschutzgesetzes zur Verfügung stehen, zu informieren. Es kann den Entschluss fassen, davon Gebrauch zu machen und die entsprechende richterliche Entscheidung herbeiführen.
Weitere Maßnahmen des Aktionsplanes, die kurzfristig umzusetzen sind, sind die Schaffung von Sonderdezerna
ten in allen Staatsanwaltschaften, die Fortbildung der Staatsanwälte, die Einrichtung von Zeuginnenzimmern, die Erarbeitung eines Leitfadens für die Landespolizei zum Umgang mit Fällen häuslicher Gewalt – die Polizei ist überhaupt ein sehr wichtiger Partner und wir haben mit der Polizei schon gute Erfahrungen in dieser Hinsicht gemacht – sowie der Erlass einer Verwaltungsvorschrift zum Ausländerrecht und einer Durchführungsbestimmung zum Paragraphen 19 Ausländergesetz. In Rostock hat es bereits weitgehende Schulungen der Polizei zu diesem Thema gegeben. Ab diesem Jahr wird diese Weiterbildung in der Landespolizeischule in Güstrow fortgesetzt werden. Trotzdem ist gerade die Fortbildung von allen mit diesem Thema befassten Berufsgruppen sehr schwierig und langwierig. Die Sensibilisierung beginnt im Kindergarten und muss in der Schule fortgesetzt werden.
Die armen Kinder, ne?
Deshalb sollen verstärkt Projekte zur Stärkung des Selbstbildes von Mädchen in Kindereinrichtungen, Schulen, aber auch Projekte in der Jungenarbeit, in denen Rollenbilder hinterfragt werden, gefördert werden. Das Thema Gewalt muss in die Rahmenlehrpläne der Schulen eingebunden werden.
Ebenso wichtig ist es, verstärkt Weiterbildungsmöglichkeiten für Eltern anzubieten
in Bezug auf gewaltfreie Erziehung. Da können Sie dann teilnehmen, Herr Dankert.
Bereits in diesem Jahr werden an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Güstrow Fortbildungen für die Bereiche Polizei, Justiz, für Jugend-, Sozial- und Gesundheitsämter und soziale Einrichtungen sowie für Berufe im Bildungs- und Gesundheitswesen angeboten.
Langfristig muss die Problematik aber auch in die Ausbildung der eben genannten Berufsgruppen aufgenommen werden. Da aber gerade diese Maßnahmen erst langfristig wirken werden, ist weiterhin die Förderung von Hilfsstrukturen wie Frauenhäuser, Notruf- und Beratungsstellen nötig.
Neu sind die Interventionsstellen, mit deren Aufbau ich in diesem Jahr begonnen habe. Damit Frauen als Opfer von häuslicher Gewalt die vorhandenen Möglichkeiten des Polizeirechts und des Straf- und Zivilrechts für sich nutzen können, brauchen sie qualifizierte psychosoziale Beratung, Begleitung und rechtliche Informationen aus einer Hand. Der Ansatz solcher Interventionsstellen geht damit weit über den Ansatz des allgemeinen Opferschutzes hinaus. Er beinhaltet zusätzlich zur opferorientierten Beratung das Einfordern von täterbezogenen Interventionen und die Kooperation und Vernetzung aller involvierten staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen. Die Interventionsstellen erhalten damit ihre besondere Bedeutung als Drehscheibe zwischen der Anlaufstelle für die von Gewalt betroffenen Frauen und deren Kinder und der Schnittstelle zu den anderen damit befassten Institutionen.
Durch die enge Zusammenarbeit der Interventionsstellen mit der Polizei erscheint es sinnvoll, ihren regionalen Einzugsbereich den Polizeidirektionen in Mecklenburg
Vorpommern anzugleichen. Die Interventionsstellen werden vor allem auf die Vernetzung in der Region und die Realisierung der Kooperation zwischen den Institutionen, die vor Ort mit der Bekämpfung von häuslicher Gewalt befasst sind, hinwirken. Dazu gehören die Polizei, die Justiz, die Ämter und die Beratungs- und Schutzeinrichtungen. Außerdem muss von den Interventionsstellen eine aufsuchende Beratung für die Frauen, die in ihren Wohnungen zurückgeblieben sind, organisiert werden. Um bei Maßnahmen zur Verbesserung der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen den Änderungsbedarf zu ermitteln und den Erfolg zu überprüfen, müssen aussagekräftige, vor allem vergleichbare geschlechtsspezifische Statistiken geführt werden. Das gilt für sehr viele Bereiche, vor allem für die Polizei, die Justiz und die verschiedenen Ämter in den Kommunen, die Jugendämter, Gesundheitsämter und Sozialämter.
Meine Damen und Herren, wir sehen, der Aktionsplan zielt auf eine strukturelle Veränderung. Bisherige Maßnahmen haben zwar den Opfern geholfen, aber Ursachen der Gewalt gegen Frauen und Kinder wurden nicht beseitigt. Deshalb gehören zum Gesamtkonzept sowohl die Beseitigung der strukturellen Ungleichheit von Frauen und Männern als auch die spezifischen Maßnahmen bei der Bekämpfung der Gewalt, die Sensibilisierung der Öffentlichkeit, die Einbeziehung der Thematik in die Aus- und Fortbildung verschiedener Berufsgruppen, die Unterstützung von Hilfsstrukturen, der Erlass von Verwaltungsvorschriften und Gesetzesänderungen, so, wie ich es eben beschrieben habe.
Nicht so müde!
Ziel ist es, ein Klima herzustellen, in dem Gewalt gegen Frauen und Kinder geächtet wird, Opfer effektiv geschützt und Täter zur Rechenschaft gezogen werden.
Meine Damen und Herren, mit der Bekämpfung von häuslicher Gewalt wird auch ein entscheidender Beitrag zur Gewaltprävention geleistet. Das kriminologische Forschungsinstitut in Niedersachsen führte im Jahre 1998 drei umfangreiche Untersuchungen zum Thema Jugendgewalt durch. Die Ergebnisse lassen zweierlei erkennen, zum einen wachsende Ethnisierung der Gewaltkonflikte, zum anderen familiäre Gewalt als Quelle jugendlicher Gewaltbereitschaft. Jugendliche, die in ihrer Kindheit oder aber auch als Jugendliche von ihren Eltern geschlagen oder misshandelt wurden, werden erheblich häufiger selbst gewalttätig als nicht geschlagene junge Menschen. Konfliktlösungsmuster werden in der Familie erlernt und wir sehen, dass solche familiären Gewalterfahrungen beträchtlich die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass die betroffenen Jugendlichen selbst Gewalt ausüben. Das ist ein Grund für die Gewalttätigkeit von Jugendlichen heute.
Auch. Ja, ich habe ja gesagt, einer.
Die Bekämpfung von häuslicher Gewalt ist damit also eine Bekämpfung von Gewalt allgemein, zu der auch dieser Aktionsplan einen entscheidenden Beitrag leistet.
Die Umsetzung des Aktionsplanes wird in den verschiedenen Bereichen erfolgen: Im Innenministerium die Umsetzung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes, die Aus- und Fortbildung der Polizei, im Justizministerium die
Veränderungen bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten, im Sozialministerium müssen die Projekte zur Mädchen- und Jungenarbeit sowie die Männerberatung angesiedelt werden und im Bildungsministerium geht es um die Einbringung der Thematik in die Unterrichtsinhalte.
Meine Damen und Herren, im Aktionsplan habe ich einführend die finanziellen Folgen von häuslicher Gewalt diskutiert. Wenn man über finanzielle Folgen häuslicher Gewalt spricht, denkt man zunächst einfach an die Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen. Doch die Kosten, die der Gesellschaft durch die Verursacher aufgebürdet werden, gehen viel weiter. Kosten entstehen im Gesundheitsbereich, im juristischen Bereich, im sozialen Bereich und im Bildungsbereich. Es entstehen Verluste im Bereich der Produktivität und bei den Steuereinnahmen. Allerdings sind diese Kosten in der Bundesrepublik Deutschland noch nicht berechnet worden. Einer Schätzung der Arbeitsgemeinschaft Männer- und Geschlechterforschung zufolge belaufen sich die Kosten jährlich auf 29 Milliarden DM. Studien aus verschiedenen Ländern belegen ähnliche Zahlen.
Eine englische Studie untersuchte Folgekosten von häuslicher Gewalt in einem Londoner Stadtteil. Ausgewertet werden die Statistiken der sozialen Dienste, Polizei, Ambulanzen und Krankenhäuser. Die Kosten, die allein in diesem Stadtteil durch häusliche Gewalt entstehen, belaufen sich auf 5 Millionen Pfund. Hochgerechnet auf ganz London ergibt das eine Summe von 189 Millionen Pfund im Jahr, das sind etwa 567 Millionen DM. Sehr viel Geld, meine Damen und Herren, das wir, denke ich, besser und sinnvoller einsetzen können. Deshalb bitte ich Sie, die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder in Ihrem Einflussbereich zu unterstützen. – Vielen Dank.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben ja schon sehr häufig über häusliche Gewalt geredet. Sie werden sich erinnern. Deshalb will ich Sie auch heute nicht noch einmal mit den Zahlen – ich denke, die sind jetzt in den Köpfen aller – behelligen, sondern auf das Thema kommen, und zwar auf den Punkt „Häusliche Gewalt im SOG“.
Ich danke Herrn Körner, meinem Fraktionskollegen, dass er den Damen den Vortritt lässt, obwohl ich es für sehr wichtig halte, dass die Männer dieses Anliegen auch unterstützen. Es gibt inzwischen so viele hier, die das tun, und denen möchte ich ausdrücklich danken.
Ich denke, nur so können wir diesem Phänomen „Häusliche Gewalt“ letztendlich gemeinsam begegnen.
Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Entwurf zur Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes wird eine Eingriffsermächtigung gegeben, die es der Polizei ermöglicht, in Fällen häuslicher Gewalt den Täter bis zu sieben Tagen – das sagte der Innenminister – der Wohnung zu verweisen oder ein Vertretungsverbot auszusprechen. Dieses hört sich einfach an und klingt für die meisten sicher auch folgerichtig. Der Täter geht, das Opfer bleibt. Doch das bedeutet einen entscheidenden Paradigmenwechsel im Umgang mit häuslicher Gewalt.
Bisher war es so, dass die Opfer, zu 95 Prozent Frauen und ihre Kinder, nur eine Möglichkeit hatten, nämlich zu fliehen, zu fliehen zu Verwandten, zu Freunden oder in das Frauenhaus. Sie mussten weg aus der gewohnten Umgebung, eventuell sogar aus der Stadt, in der die Arbeitsstätte, die Schule oder der Kindergarten waren. Die neue Regelung im Gesetz geht über den Schutz der Frauen hinaus. Hier wird nicht nur den Frauen und Kindern geholfen, in ihrer Wohnung zu bleiben, sondern es entsteht eine neue Bewertung von häuslicher Gewalt in der Öffentlichkeit.
Häusliche Gewalt ist keine private, sondern eine öffentliche Angelegenheit. Häusliche Gewalt wird von Seiten des Staates sanktioniert, auch wenn sie sich in der Privatsphäre abspielt oder ereignet. Das Einschreiten der Polizei macht deutlich, dass der Staat den Gewalttäter für die von ihm ausgehende Gewalt verantwortlich macht. Der Staat sanktioniert die Gewalttätigkeit von Männern in ihrer eigenen Wohnung. Es macht schon einen großen Unterschied, ob die Polizei zur Beruhigung der Situation nahe legt, sich in Sicherheit zu bringen, oder ob sie dem Mann auferlegt, zur Sicherheit der Frau die Wohnung, die oft genug seine eigene ist, zu verlassen. Das macht ja die ganze Problematik auch so schwierig.
Diese Symbolik kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Erfahrungen in Österreich machen deutlich, dass es kaum Überschreitungen von diesen Platzverweisen gibt. Herr Körner, man kann auch Platzverweise sagen.
Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Bundesland, das eine solche Eingriffsbefugnis der Polizei in einem Gesetz verankert. Dies ist möglich geworden, weil der Wille zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in unserem Land auf einen breiten politischen Konsens gestoßen ist.
Zurzeit wird auf Bundesebene das Gewaltschutzgesetz im Parlament diskutiert. Herr Dr. Jäger, das wissen Sie auch.
Wir warten alle darauf. Durch dieses Gesetz wird der zivilrechtliche Schutz der Opfer häuslicher Gewalt verbessert werden. So begründet das Gesetz für die Opfer häuslicher Gewalt die Möglichkeit, einen Anspruch auf Überlassung der gemeinsam genutzten Wohnung zu verlangen. Dieser Anspruch entsteht bei schweren körperlichen und psychischen Misshandlungen der Familienmitglieder oder bei schweren Störungen des Familienlebens wegen Alkohol- oder Drogenmissbrauchs. Darüber hinaus werden künftig auch Schutzanordnungen außerhalb eines Scheidungs- und Eheverfahrens nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung möglich sein. Schutzanordnungen sind zum Beispiel Misshandlungs-, Belästigungs-, Kontakt- und Näherungsverbote und richten sich an den Täter.
Durch das Gesetz werden die Zivilgerichte ermächtigt, bei Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit eines anderen diese Schutzanordnungen zu treffen. Ich bin jedoch der Meinung, dass diese zivilrechtlichen Schutzmöglichkeiten nur wenig bewirken werden, wenn die Polizei im akuten Gefahrenfall den Täter nicht aus der Wohnung verweisen kann. Deshalb stellen für mich die beiden Gesetzesänderungen eine Einheit dar. Ich bin sehr froh, dass wir mit der Novellierung des Sicherheits- und
Ordnungsgesetzes in unserem Bundesland auch diese Rechtsgrundlage für die Polizei schaffen. Es wurde schon gesagt, wir sind das erste Land und darauf, denke ich, können wir stolz sein. Ich danke allen, die daran mitgewirkt haben, und auch ausdrücklich dem Innenminister für sein großes Verständnis. So wird natürlich zur Schaffung eines gesamtgesellschaftlichen Klimas beigetragen, in dem Gewalt in jeglicher Form, insbesondere auch gegen Frauen und Kinder, geächtet wird.
Ich möchte auch ausdrücklich den Frauen danken, die an der Basis, wie man so sagt, mitgewirkt haben und die heute auch hier sind. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, sie haben draußen im Rondell eine Ausstellung aufgebaut. Ich würde mir sehr wünschen, dass Sie sich dort alle informieren und auch mit den Frauen ins Gespräch kommen. Sie kennen Frau Herold ja bereits, die das Modellprojekt erfolgreich leitet und bei Ihnen allen schon für Unterstützung geworben hat.
Wir brauchen allerdings, das möchte ich nicht verhehlen, auch in Zukunft noch Ihre Unterstützung, weil wir natürlich Interventionsstellen brauchen und die sind nicht umsonst. Das ist heute nicht unser Thema, aber ich möchte Sie immer wieder darauf aufmerksam machen, dass dieses noch aussteht und dass wir auf alle Abgeordneten noch zukommen würden, auch auf die zuständigen Ausschüsse und Fraktionen, weil wir Ihre Unterstützung brauchen.
Ansonsten betrachte ich es erst einmal als Erfolg, dass wir so weit gekommen sind. Das ist wirklich ein Novum in unserer Gesellschaft, dass häusliche Gewalt unser aller Sache ist und dass wir dagegen etwas tun müssen. Ganz besonders wichtig, das muss ich noch einmal sagen, finde ich auch, dass wir Männer gewinnen konnten in dieser Vielzahl, die dieser Gewalt von Männern auch begegnen, denn nur so werden wir es schaffen, sie auszumerzen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meiner Meinung nach wird es höchste Zeit, dass in Deutschland die rechtliche Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften aufhört. Regelungen, die für Ehen im heterosexuellen Zusammenhang gang und gäbe sind, müssen auch bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften Anwendung finden. Nur so kann öffentlich dokumentiert werden, dass das Zusammenleben von Schwulen und Lesben nichts Außergewöhnliches, sondern genauso normal wie eine Ehe für eine heterosexuelle Lebensgemeinschaft ist. Das im Februar beschlossene Gesetz der Regierungskoalition ist deshalb ein wesentlicher Schritt hin zur Gleichstellung von Lesben und Schwulen in unserer Gesellschaft. Und deshalb begrüße ich es sehr, dass die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern als Erste das entsprechende Landesausführungsgesetz vorlegt,
das ausschließlich die zuständige Behörde, Herr Rehberg, für Eingetragene Lebenspartnerschaften regelt – mehr nicht!
Meine Damen und Herren, wir haben schon öfter in diesem Hohen Haus über die Anliegen von Schwulen und
Lesben diskutiert und ich habe häufig auch Spott und Verachtung gespürt. Ich freue mich deshalb umso mehr, dass es gelungen ist, dass wir heute diesen Stand der gesetzlichen Regelungen erreicht haben.
Ab 1. August 2001 kann die Eingetragene Lebenspartnerschaft homosexueller Menschen in Mecklenburg-Vorpommern vor dem Standesamt geschlossen werden. Sie begründet Unterhaltspflichten der Partner beziehungsweise Partnerinnen und führt zur weitgehenden Gleichstellung von homosexuellen Partnerschaften im Erbschafts-, im Schenkungs- und im Grunderwerbssteuerrecht. Gleichzeitig wird ein Verwandtschaftsverhältnis hergestellt. Die Verwandten eines Lebenspartners beziehungsweise einer Lebenspartnerin gelten als verschwägert mit dem anderen. Schließlich gilt bei der Kranken- und Pflegeversicherung, dass der Lebenspartner beziehungsweise die -partnerin in die beitragsfreie Mitversicherung aufgenommen werden kann.
Die Gesellschaft hat sich weiterentwickelt und wird sich weiterhin verändern. Bei den Familien- und Paarkonstellationen sind auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften mehr und mehr präsent. Kein ernst zu nehmender heterosexueller Mensch kann deshalb eine Aushöhlung seiner Identität oder der von ihm gelebten Beziehung befürchten, denke ich.
Die Gegner der homosexuellen Lebenspartnerschaften sagen weniger Kinder, weniger Ehen oder einen Werteverfall voraus. Zu teuer sei die ganze Sache, wird argumentiert. Bisher mussten gleichgeschlechtliche Partner und Partnerinnen auch immer für sich selber sorgen – keine Hinterbliebenenrenten, auch keine beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenkasse.
Eingetragene Partnerschaften sind keine Gefahr für die Zahlungsfähigkeit der Sozialversicherung, denn bei Inanspruchnahme von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe wird häufig wie bei Ehepaaren das Partnereinkommen angerechnet. Zwei Frauen oder zwei Männer übernehmen Verantwortung füreinander. Dies schließt die finanzielle Seite ein und entlastet den Staat. Füreinander einstehen, sich füreinander bekennen, miteinander leben in guten und in schlechten Zeiten – meine Damen und Herren, Sie erinnern sich sicher dieser Worte, die der Standesbeamte vielleicht auch anlässlich Ihrer Trauung sprach.
Ja, das macht ja nichts.
Dies kann ab 1. August in Mecklenburg-Vorpommern auch für gleichgeschlechtliche Paare möglich sein. Es war zwar ein harter und langer Weg für homosexuelle Paare in Deutschland und sicher ist in dem neuen Gesetz auch noch nicht alles geregelt, was homosexuelle Menschen sich vorgestellt haben, aber ich freue mich, dass wir heute an diesem Punkt stehen, und wünsche allen Paaren, die sich für diese Eintragung bereits gemeldet und entschlossen haben, alles Gute. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich wundere mich etwas.
Wirklich, ich habe deshalb meine Rede auch nicht mitgebracht, weil vieles nicht stimmt.
Also, ich freue mich natürlich erst mal, dass sich auch Männer dafür einsetzen.
Das ist ja wirklich ein Novum. Ja. Toll, ja!
Aber man muss auch eine korrekte Darstellung machen, denke ich.
Also passen Sie auf! Häusliche Gewalt ist schon immer mein Thema. Vor drei Jahren habe ich dieses Modellprojekt CORA auf den Weg gebracht.
Ich habe aus meinem kleinen Haushalt auch das bezahlt, weil ich ein Anliegen hatte. Ich habe mich auf Frauenministerinnenebene mit anderen Frauen anderer Länder, da war auch die CDU dabei, verständigt. Sicherlich haben wir versucht, Innenminister, Justizminister von all dem zu überzeugen, was auch …
Die hatten damit erst mal nichts zu tun. Auf die kommen wir noch.
Und dann haben wir natürlich dieses Modellprojekt. Mit meiner Verabredung ist auch die Frau Herold, die ja inzwischen alle kennen, in jede Fraktion gegangen, um zu sensibilisieren und zu sagen, wie weit wir sind. Und das ist ja in Ordnung, damit Sie dann alle mitstimmen, wenn wir das nämlich – wir wissen natürlich, was das kostet, das ist doch ganz klar – durchsetzen wollen.
Und das werden wir ja an der Stelle dann sehen.
Dieser Landesaktionsplan, der ist eben auch lange fertig und den kennen alle Fraktionen. Das ist gar kein Geheimnis, ich habe das ganz demokratisch gemacht.
Ich habe alle einbezogen, den haben Sie alle. Den haben Sie alle.
Ja, aber Sie haben ihn alle. Sie kennen auch die Inhalte.
Bitte.
Ja, das kann ich bestätigen. Und das war auch eine sehr sachkompetente Frau.
Frau Seemann ging es, glaube ich, um die politische Vertretung.