Meine Damen und Herren, wir wissen, für Mecklenburg-Vorpommern hat die europäische Strukturpolitik erhebliche Bedeutung. Und die Strukturfonds sind für unser Land mit Abstand das wichtigste europäische Förderinstrument. Knapp 2,5 Milliarden Euro stehen für unser Land in dieser Förderperiode von 2000 bis 2006 zur Verfügung. Und, Herr Dr. Born, Herr Petters, hören Sie bitte zu: Wir liegen gut im Plan, was die Mittelbewilligung und den Mittelabfluss angeht. Fast 54 Prozent der Mittel des Operationellen Programms für die gesamten sieben Jahre der Förderperiode sind bereits bewilligt, obwohl wir noch nicht ganz die Hälfte der Förderperiode erreicht haben. Und ausgezahlt sind je nach Fonds schon zwischen 32 und 40 Prozent der gesamten EU-Fördermittel. Damit Ihnen klar wird, was dahinter steckt: Wir liegen mit diesen Werten an der Spitze aller neuen Bundesländer.
Meine Damen und Herren, wir liegen gut im Plan und sind sicher, dass sich daran nach Ablauf der Hälfte der Förderperiode in diesem Jahr nichts ändern wird. Mecklenburg-Vorpommern braucht auch in der neuen Förderperiode von 2007 bis 2013 die Förderung als Ziel-1Gebiet. Ich denke, da sind wir uns alle einig.
Die strukturellen Defizite bei uns im Land sind noch nicht überwunden, der Aufholprozess der ostdeutschen Wirtschaft ist ins Stocken geraten. Die jährlichen Zuwachsraten beim Wirtschaftswachstum liegen deutlich unter dem Niveau mancher alten Bundesländer. Und der Abstand Ostdeutschlands zum EU-Durchschnitt ist nicht geringer geworden. Wir liegen in Mecklenburg-Vorpommern immer noch unter den 75 Prozent des durchschnittlichen Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukts der Europäischen Union. Nach den letzten Daten liegen wir gegenwärtig bei 69,4 Prozent. Dass wir unter diesen 75 Prozent liegen, ist auch das entscheidende Kriterium dafür, dass wir als Ziel1-Gebiet eingestuft sind. Und wir würden mit Sicherheit auch in der nächsten Förderperiode von 2007 bis 2013 unter dieser Grenze liegen und damit Ziel-1-Gebiet bleiben. Ich sagte, „wir würden“ mit Sicherheit unter dieser Grenze liegen und nicht „wir werden“ mit Sicherheit unter dieser Grenze liegen, weil sich mit dem Beitritt neuer Mitgliedsstaaten zur EU auch die Berechnungsbasis ändern wird, denn dann wird die Bevölkerung der EU um ein Drittel wachsen, das Bruttoinlandsprodukt der EU wird aber durch den Beitritt lediglich um etwa 9 Prozent steigen. Damit wird das durchschnittliche Bruttoinlandsprodukt pro Kopf in der EU niedriger ausfallen als bisher und unser Wert in Mecklenburg-Vorpommern wird prozentual vergleichsweise höher sein. Nach unseren Berechnungen wird das Land Mecklenburg-Vorpommern zwar auch in diesem Fall noch unter den relevanten 75 Prozent des Bruttoinlandsprodukts pro Kopf und damit Ziel-1-Gebiet bleiben. Und auch nach den neuesten Prognosen der Kommission ist das so. Für die Referenzperiode 2001 bis
2003, die wird ausschlaggebend sein, hat die Kommission als aktuelle Projektion für Mecklenburg-Vorpommern den Wert 74,3 Prozent ermittelt. Aber das ist eine Projektion.
Wir können deshalb nicht völlig ausschließen, dass wir allein durch den statistischen Effekt der Erweiterung mit einem Schlag reichgerechnet werden und aus der Ziel-1Förderung herausfallen, ohne dass eine sich selbst tragende Entwicklung schon erreicht wurde. Das wäre nicht hinzunehmen und damit wäre auch der Erfolg der Regionalpolitik der Europäischen Union stark in Frage gestellt.
Es muss klar sein, dass die Regionen, die nur aufgrund des statistischen Effekts der Erweiterung über die 75-Prozent-Schwelle rutschen, keine Nachteile haben dürfen. Diese Regionen müssen auch nach 2006 eine gleichwertige Förderung erhalten. Diese Position werden – und zwar zum wiederholten Mal – der Ministerpräsident und ich in unseren Gesprächen in Brüssel in der übernächsten Woche vertreten. Und diese Position soll die gemeinsame Position der Bundesländer werden, daran arbeiten wir. Eine ostdeutsche Position in unserem Sinn haben wir bereits. Erst letzte Woche haben die neuen Länder der Bundesregierung ein entsprechendes Papier übergeben.
Und, Herr Dr. Born, wenn Sie hier feststellen, Sie würden nur gepflegtes Desinteresse der Landesregierung sehen, dann kann ich Ihnen nur sagen: Machen Sie die Augen auf! Schauen Sie hin, aber behaupten Sie nicht etwas, was nicht zutrifft!
Nach Ihren Äußerungen bin ich mir sicher, bei der Landesregierung ist das Thema gut aufgehoben, bei Ihnen wäre es das nicht.
Meine Damen und Herren, die Kommission will erst Ende des Jahres einen offiziellen Vorschlag auf den Tisch legen, wie es nach 2006 weitergehen soll. Doch auch dort sieht man die Notwendigkeit einer gerechten Regelung für die Regionen, die mit der Erweiterung der EU aufgrund des statistischen Effekts aus der Ziel-1-Förderung fallen würden. Nach Auffassung von Kommissar Barnier muss es für diese Regionen auf jeden Fall einen Sonderstatus geben, der dem Ziel-1-Status entspricht.
Meine Damen und Herren, Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Erweiterung der Europäischen Union. Und es ist klar, dass die europäische Strukturpolitik vor dem Hintergrund der EU-Erweiterung neu geordnet werden muss. Doch die Neuordnung muss auch die Situation der bisherigen Ziel-1-Gebiete berücksichtigen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern bringt sich in den laufenden Diskussionsprozess über die zukünftige EU-Strukturpolitik ein. Unser Ziel ist klar: Mecklenburg-Vorpommern braucht weiterhin die Förderung als Ziel-1-Gebiet, bis die strukturellen Defizite bei uns im Land überwunden sind. Dass wir die Strukturfondsmittel bekommen, die wir für die weitere Entwicklung des Landes dringend brauchen, dafür setzen wir uns ein und das werden wir auch weiterhin tun. – Danke sehr.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Natürlich ist es legitim, sich über den Mittelabfluss oder die Mittelbewilligung auch gerade der europäischen Strukturfonds informieren zu lassen. Und es ist auch klar, man hätte dieses im Wirtschafts- und Finanzausschuss tun können, vielleicht tun wir es ja noch. Genauso legitim ist es, sich darstellen zu lassen, welche Position die Landesregierung für die zukünftige Entwicklung in diesem Bereich hat, wobei die Landesregierung allerdings daraus kein Geheimnis macht und dieses sogar öffentlich ins Netz gestellt hat. Lassen Sie mich also zu den beiden Punkten doch noch etwas bemerken.
Stichwort Mittelbewilligung und Mittelabfluss – es ist klar geworden, der Europäische Strukturfonds beziehungsweise die Fonds haben für uns eine erhebliche Bedeutung. Der Wirtschaftsminister hat darauf verwiesen. Sie sind das wichtigste europäische Förderinstrument, das wir haben. Und wir haben die Summe gehört. In der Förderperiode – und zum Glück gilt sie ja als Ganzes, nicht nur in Jahresscheiben, das ist ein Vorteil, den wir haben – reden wir über 2,5 Milliarden Euro. Und wir reden darüber, dass wir bisher diese Summe aufgeteilt haben i n unterschiedliche Förderbereiche. Diese treffen mit 43,4 Prozent die Förderung des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung, EFRE. In Kombination mit GAMitteln haben wir in diesem und im nächsten Jahr circa 290 und 280 Millionen Euro zur Verfügung. Sie treffen zu 24,2 Prozent – so ist es geplant worden, durch die Operationellen Programme untersetzt und durch den Begleitausschuss bestätigt – die Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds, eben mit 24,2 Prozent,
Und wenn es denn so wichtig ist, über den Mittelabfluss informiert zu werden, und wenn auch Sie über Beratungen des Begleitausschusses informiert sind, dann stellt sich doch die Frage: Soll in Zukunft nach der Evaluierung, nach der Halbzeitbilanz der Europäischen Strukturfonds bei uns im Land die prozentuale Aufteilung erhalten bleiben oder nicht?
Und in diesem Zusammenhang, Herr Born, hätte ich wenigstens erwartet, dass Sie darauf verweisen, dass die Überlegung, zukünftig EFRE-Mittel, vielleicht sogar noch zusätzliche EFRE-Mittel aus der Europäischen Union zur Verfügung zu stellen für kommunale Infrastrukturen, einen positiven Ansatz hat,
nämlich dahin gehend, dass die Landesregierung gleich noch dazu gesagt hat: Wir brauchen für diese Förderung dann auch Kofinanzierung. Und über diese Kofinanzierung soll aus Landesmitteln und nicht aus anderen Mitteln der Innenminister verfügen können in der Größe von 32 Millionen. Ich halte das für einen sehr intelligenten Ansatz, dafür zu sorgen, dass kommunale Infrastrukturentwicklung immer unter der Berücksichtigung der Rahmenvereinbarung von 1999 zügiger, effizienter, bis zu einer hundertprozentigen Förderung im Land Mecklenburg-Vorpommern zukünftig umgesetzt werden sollte.
Das ist ein Diskussionsprozess. Und Sie wissen, dass wir die Notifizierung bei der Europäischen Union brauchen, dass wir eine Zustimmung des Begleitausschusses brauchen und dass natürlich in diesem Prozess beginnend, und wir sind ja eigentlich längst mittendrin, auch am Ende der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern als Etatgesetzgeber diesen Prozess abschließend begleitet, indem er sagt: Ja, wir wollen es im Haushaltsbereich so tun. Diese Debatte steht vor uns. Sie hat nichts zu tun mit dem Nachtragshaushalt und auch nichts damit, dass große Anstrengungen unternommen worden sind, zum Beispiel die veranschlagten Investitionen in 2002 mit plus 55 Millionen Euro zu überbieten. Das heißt, auch da zeigt der Mittelabfluss, dass wir hier auf einem guten Weg sind.
Ich teile Ihre Auffassung, dass wir uns hier im Wesentlichen darauf beschränken sollten, mal nachzufragen, wie denn aufgrund der Halbzeitevaluierung die Landesregierung – sie hat einen Zeitplan beschlossen – das Notwendige in Brüssel einreicht, wie es evaluiert wird, und in diesem Zusammenhang darüber nachzudenken: Sind die Förderquoren richtig? Sind die ausgewiesenen Bereiche wichtig? Mit welcher Effizienz? Das wird die Evaluierung ergeben. Und welche Schlussfolgerungen müssen wir hier am Ende ziehen?
Ich will noch etwas hinzufügen und das ärgert mich auch: Sie tun hier so, als wenn die Landesregierung bestrebt ist zu verzögern, nicht daran interessiert ist, Mittel abfließen zu lassen. Ich will nur noch einmal daran erinnern, dass auf Vorschlag der Landesregierung dieser Landtag eine zusätzliche Kreditermächtigung beschlossen hat, damit aufgrund der Veränderung der Vorfinanzierung der Europäischen Union letztendlich auch eine Vorfinanzierungspflicht des Landes umgesetzt werden kann. Im Paragraphen 3 a des Haushaltsgesetzes haben wir dieses festgelegt, so dass Zwischenfinanzierung möglich ist. Bisher war der Finanzausschuss – das wäre übrigens eine Anregung für den Wirtschaftsausschuss –, bisher war der Finanzausschuss der einzige, der sich Gedanken gemacht hat, mal den Begleitausschuss einzuladen und mit ihm gemeinsam zu diskutieren,
nämlich über die Frage, welche Verschiebungen es gibt. Und da höre ich interessante Äußerungen, dass man darüber nachdenkt –
und das muss man sich dann mal auf der Zunge zergehen lassen –, etwas vom Politikfeld A in Politikfeld C, und damit Politikfeld C wieder ordentlich ausfinanziert wird, nehmen wir es mit 50 Prozent aus Politikfeld B, und Politikfeld E wird vielleicht sowieso nicht abgeschlossen. Spannende Diskussion!
Vielleicht kümmern wir uns mal um diese Fragen. Ich denke, dass sich auch der Finanzausschuss in der zukünftigen Beratung der Begleitung der Aktivitäten der Landesregierung hier noch einiges an Informationen beschaffen und darüber reden sollte.
Wir können es ja zusammen machen, denn am Ende ist es richtig, dass die wirtschaftspolitische Kompetenz mit der finanzpolitischen ein gemeinsames Ziel verfolgt.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Dr. Ulrich Born, CDU: Sehr gut! Sehr gut! Das ist es!)
Ich möchte noch zum zweiten Aspekt etwas sagen, und das ist die tatsächliche Positionierung in der Frage: Wie soll es nach 2006 weitergehen? Und da hätte ich doch erwartet – das müssen Sie sich jetzt leider gefallen lass e n –, dass Sie einmal auf die Homepage des Wirtschaftsministeriums gucken. Auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums finden Sie sehr ausführlich …
… die Position der Landesregierung, die Diskussion, die Termine des Austausches zu diesen Diskussionen und eine klare Orientierung. Die Orientierung hat sechs Punkte, die stehen da drin und die will ich hier noch einmal nennen. Die Landesregierung kämpft dafür, dass
fünftens, die derzeitige Obergrenze des EU-Haushaltes beibehalten wird, was auch wichtig ist, denn solange die Quoren gleich bleiben, wissen wir immer noch nicht, wie das Gesamtvolumen aussieht, was zu verteilen ist,
sechstens, es zu einer Vereinfachung – und das passt zu unserer Debatte der Deregulierung – der Planungs- und Durchführungsverfahren kommt.
Und wenn Sie mit diesen Ausführungen einverstanden sind, dann hätten Sie eigentlich Ihren Antrag umformulieren müssen dahin gehend: Die CDU-Fraktion des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern begrüßt ausdrücklich das Engagement der Landesregierung