Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 4/350 einschließlich der redaktionellen Änderung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 4/350 einschließlich der redaktionellen Änderung mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS, bei Gegenstimmen der Fraktion der CDU angenommen.
Wer der Ziffer II der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 4/350 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS, bei Gegenstimmen der Fraktion der CDU angenommen.
Wer der Ziffer III der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer III der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 4/350 einstimmig angenommen.
Ich rufe auf die Ziffer IV der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 4/350. Wer der Ziffer IV der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 4/350 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. –
(Wolfgang Riemann, CDU: Frau Keler, wir haben auch eine Kreativabteilung, die aufpasst. – Heiterkeit bei Abge- ordneten der SPD, CDU und PDS)
Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer IV der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 4/350 einstimmig angenommen.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich danke allen noch einmal, die am Haushaltsverfahren beteiligt waren, für ihren besonderen Einsatz.
des Antrages der Finanzministerin – Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2000 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht des Landes –, Drucksache 3/2570, sowie Unterrichtung durch den Landesrechnungshof – Jahresbericht 2002 über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung und der Haushaltsrechnung 2000 sowie der Vermögensübersicht 2000 des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 3/2914, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, Drucksache 4/324.
Antrag der Finanzministerin: Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2000 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht des Landes – – Drucksache 3/2570 –
Unterrichtung durch den Landesrechnungshof: Jahresbericht 2002 über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung und der Haushaltsrechnung 2000 sowie der Vermögensübersicht 2000 des Landes Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 3/2914 –
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Entsprechend Artikel 68 der Landesverfassung, der ja die Zuständigkeit des Landesrechnungshofes regelt, haben wir unter anderem auch die Jahresrechnung für das Jahr 2000 innerhalb des Jahresberichtes 2002 zu prüfen gehabt, und ich muss an dieser Stelle noch einmal sagen, dass wir im Finanzausschuss dazu eine sehr umfangreiche Arbeit geleistet haben. Es waren immerhin 581 Textzahlen zu behandeln und auch zu bewerten.
Ich würde mir manchmal wünschen, dass auch in den mitberatenden Fachausschüssen an der einen oder anderen Stelle das etwas intensiver gemacht wird. Ich bin schon der Meinung, dass der Bericht des Landesrech
nungshofes eine Reihe von Ansatzpunkten hat, die es lohnt, mal etwas tiefgründiger zu beraten und zu diskutieren, weil sie zum Teil auch wirkliche Hinweise enthalten für unsere weitere Arbeit.
Ich möchte das an zwei Punkten deutlich machen, wobei ich davon ausgehe, dass der Kollege Bartels noch mal genauer darauf eingehen wird, und zwar auf die kommunalpolitischen Vereinigungen, die wir ja besonders zu bewerten hatten. Da möchte ich mich wirklich auf zwei ganz kurze Bemerkungen beschränken:
Erstens möchte ich festhalten, dass die Kritik des Landesrechnungshofes betreffs der Anwendung des Zuwendungsrechts durchaus berechtigt war.
Dass daraus entsprechende Schlussfolgerungen gezogen wurden, sowohl auf Seiten der Landtagsverwaltung als auch bei den kommunalpolitischen Vereinigungen selbst, und dass wir demnächst sicherlich mit einer überarbeiteten Zuwendungsrichtlinie vielleicht doch noch zu etwas besseren Ergebnissen und zu einem besseren Umgang miteinander kommen, dabei gibt es sicherlich nichts zu beschönigen.
Allerdings gab es auch in diesem Punkt einen Dissens, das war ganz klar. Aber damit, glaube ich, können auch alle Beteiligten leben. Es geht einfach immer um die wiederkehrende Frage, zu bewerten, inwieweit die Arbeit der kommunalpolitischen Vereinigung in irgendeiner Weise praktisch berührt ist von indirekter Parteienfinanzierung, wie wir Bildungsarbeit mit der kommunalpolitischen Vereinigung bewerten. An dieser Stelle muss ich noch einmal klar sagen, dass wir den Beitrag der kommunalpolitischen Vereinigung im Sinne der politischen Willensbildung uneingeschränkt so auch bewerten und zukünftig beibehalten wollen. Da wird sich unsere Position auch nicht ändern.
Ich möchte einen zweiten Punkt ansprechen und mich an dieser Stelle mal ausdrücklich beim Landesrechnungshof bedanken, weil er uns signalisiert hat während der Beratungen, dass er von den Kapazitäten her bereit und auch in der Lage wäre, gutachterlich tätig zu werden im Zusammenhang mit den Unternehmen, die bei uns im Land im Bereich Wasser und Abwasser tätig sind. Wir wissen ja alle, dass Abwasser- und Wasserpreise außerordentlich wichtige Standortfaktoren sind. Jedes einzelne Unternehmen ist davon betroffen, die privaten Haushalte sind davon betroffen und wir haben noch sehr, sehr unterschiedliche Preise im Land. Und von daher, glaube ich, ist es sehr wichtig, diesen wichtigen Standortfaktor immer wieder praktisch unter die Lupe zu nehmen, um zu sehen, wo gibt es dort Effizienzverbesserungen.
Und ich möchte Bezug nehmend auf unsere Entschließung dann noch einmal die drei Punkte ansprechen, um die es hier letztendlich geht.
Erstens geht es um die Untersuchung der Kosten und Kostenstrukturen in den einzelnen Unternehmen, die möglicherweise zur Effizienzsteigerung praktisch hier Grundlage sein könnten. Ich möchte auch darauf verweisen, dass etwa zwei Drittel der Kosten in diesem Unternehmen Fixkosten sind und praktisch feststehen, aber doch immerhin circa ein Drittel durch entsprechende betriebswirtschaftliche Maßnahmen durchaus beeinflussbar wären oder sind.
Und drittens wird man ganz aufmerksam und gründlich noch einmal überprüfen und untersuchen die Rolle der Privaten in Unternehmen, die sich sowohl bei der Betriebsführung mit Betreibermodellen oder auch bei Beteiligungen mit öffentlich-rechtlichen Unternehmen praktisch hier schon bereits in Kooperation befinden.
Ich glaube, dies sind drei wichtige Punkte, die auch dazu führen könnten, dass wie bisher mögliche Förderungen zukünftig noch zielgenauer eingesetzt werden können, und ich bin sehr gespannt auf die Arbeitsergebnisse gerade in diesem Komplex. Wir werden sicherlich nicht nur im Finanzausschuss, sondern in enger Zusammenarbeit mit dem Wirtschafts- und auch dem Innenausschuss diese Thematik dann, wenn die entsprechenden Ergebnisse vorliegen, noch einmal ausführlich beraten.
Ich meine, das ist ein gutes Beispiel im Umgang mit dem Bericht des Landesrechnungshofes. Es ließen sich sicher noch andere Beispiele bringen, um mit einem Blick nach vorne dann die konstruktive Arbeit an bestimmten Themen auch fortsetzen zu können. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Der Saal hat sich gelichtet, alle essen. Man merkt, das Interesse an diesen manchmal etwas spröden Themen hat doch sehr nachgelassen, nachdem wir heute Morgen politisch so engagiert diskutiert haben.
(Dr. Gerhard Bartels, PDS: Das ist sehr bedauerlich. – Dr. Ulrich Born, CDU: Dafür hören wir jetzt aber Ihre Ausführungen.)
Die CDU-Fraktion wird der Entlastung der Landesregierung selbstverständlich zustimmen, nachdem wir alle die Probleme erörtert haben, die im Finanzausschuss erörtert worden sind. Wir folgen damit ja auch einer Gepflogenheit dieses Hauses seit vielen Jahren.
Lassen Sie mich drei Bemerkungen machen zu dem, was ich als Neuling im Finanzausschuss mitbekommen habe. Zunächst einmal eine grundsätzliche Bemerkung, meine Kolleginnen und Kollegen: Ich habe ja schon früher das Vergnügen gehabt, in verschiedenen Verwendungen Rechnungshofberichte zu lesen und auch mitzubekommen, wie die jeweils Angesprochenen und Besprochenen darauf reagieren. Und lassen Sie mich sagen, dass es mich ein bisschen überrascht hat, dass die Regierung, wie ich fand, auf die Vorschläge und auf die Kritik des Rechnungshofs nicht immer so sachgerecht eingegangen ist, wie ich es mir eigentlich gewünscht hätte.
Lassen Sie mich dazu auch sagen, dass das, was den Rechnungshof heute von der alten preußischen Oberrechenkammer unterscheidet, nämlich der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung zu dienen, dass da eigentlich die Ent
Ich bin dem Rechnungshof dankbar dafür, dass er gerade uns neuen Abgeordneten viele Anregungen gegeben hat, worauf wir auch in Zukunft zu achten haben.
Meine Damen und Herren, es soll auch hier noch einmal darauf hingewiesen werden, dass der Landesrechnungshof oberste Landesbehörde und ein unabhängiges Organ ist, das über das Etatrecht des Parlaments zu wachen hat, und man auch erwarten kann, dass die Stellungnahmen und die Entgegennahmen dessen, was an Kritik kommt, auch so gebracht werden, wie man das eigentlich für die Zukunft möchte. Jeder weiß, dass der Bericht des Rechnungshofs bekanntermaßen kein Loblied ist und natürlich in jedem Rechnungshofbericht das Vergabewesen ein Thema ist, bei dem es immer wieder Mängel gibt, und man den Eindruck hat, Mängel lassen sich doch offensichtlich nicht ausrotten.
Wir haben, meine Damen und Herren, noch drei Punkte kurz vorzuschlagen. Wir haben uns im Geschäftsbereich des Finanzministeriums mit den Außenprüfungen und der Bemerkung befasst, dass die Lohnsteuerprüfungen nicht ausreichend sind. Wir haben mit dem Arbeitskreis Finanzen der CDU ein Finanzamt besucht, um festzustellen, dass es auch da durchaus Probleme gibt und die Zahl der geprüften Arbeitgeber weiter rückläufig ist.
Meine Damen und Herren, Prüfung muss sein und es dient einfach der Steuergerechtigkeit, wenn sichergestellt ist, dass jeder seinen Lohnsteuerverpflichtungen nachkommt. Hier ist sicher noch Nachholbedarf. Und, meine Damen und Herren, wir haben auch gemerkt, dass die Erwartung bei der Steuerentwicklung für dieses Jahr im Finanzamt nicht geteilt wird und dort von einem Zuwachs von zwei Prozent ausgegangen wird. Auch das ist bemerkenswert. Es kennzeichnet auch die Sorge, dass sich die Entwicklung unserer Einnahmen nicht so darstellt, wie wir das benötigen.
Im Wirtschaftsministerium sind die Eichämter überprüft worden. Ungeachtet der Tatsache, dass in 2002 eine Organisationsuntersuchung des Eichwesens angesetzt war, hat man schon vorher kostenintensive Umbau- und Ausbaumaßnahmen bei mehreren Eichämtern durchgeführt. Hier stellt sich schon die Frage, ob man nicht erst die Organisationsprüfung hätte abwarten können. Und, meine Damen und Herren, im Hinblick auf die bevorstehende Funktionalreform wäre es notwendig gewesen, auf kostenträchtige Maßnahmen vorerst zu verzichten und abzuwarten, was am Ende dabei herauskommt.
Und eine dritte Einzelbemerkung zum Geschäftsbereich des Ministers für Arbeit und Wirtschaft – das Informationssystem für Arbeitsmarktpolitik ISAP ist geprüft worden. Auch hier lag das Problem darin, dass die Softwaretauglichkeit vorher nicht getestet wurde, im Hinblick auf die vorhandenen Organisationsstrukturen mit der Folge, dass effektiv Rationalisierungserfolge zwangsläufig nicht eintreten konnten und umfangreiche und kostenintensive Nachbesserungen die Folge waren.