Protokoll der Sitzung vom 10.04.2003

Und eine dritte Einzelbemerkung zum Geschäftsbereich des Ministers für Arbeit und Wirtschaft – das Informationssystem für Arbeitsmarktpolitik ISAP ist geprüft worden. Auch hier lag das Problem darin, dass die Softwaretauglichkeit vorher nicht getestet wurde, im Hinblick auf die vorhandenen Organisationsstrukturen mit der Folge, dass effektiv Rationalisierungserfolge zwangsläufig nicht eintreten konnten und umfangreiche und kostenintensive Nachbesserungen die Folge waren.

Meine Damen und Herren, drei Punkte hat uns der Rechnungshof mit auf den Weg gegeben, mit denen wir uns in Zukunft mehr befassen sollen. Das ist erstens die

Entwicklung der Hochschullandschaft. Das sind ferner die etwas sorgfältigere Betrachtung der Kosten-Nutzen-Problematik bei jener länderübergreifenden Gesellschaft, die sich der Industrie- und Wirtschaftswerbung hier in den neuen Bundesländern bedient, sowie drittens die Weiterentwicklung der Berufsschulstandorte. Das wird unser besonderes Augenmerk sein. Das möchte ich noch nachtragen zu dem Bericht des Kollegen Borchert.

Wir werden der Entlastung zustimmen. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Danke schön, Herr von Storch.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Dr. Bartels von der Fraktion der PDS.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Befassung mit dem Bericht des Landesrechnungshofes ist neben der Haushaltsdebatte in jedem Jahr die umfangreichste Arbeit des Finanzausschusses und ich will meine Ausführungen ausdrücklich damit beginnen, dass ich dem Landesrechnungshof, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dem Senat und insbesondere auch dem Präsidenten des Landesrechnungshofes unseren Respekt für die geleistete Arbeit ausspreche und ihm auch ausdrücklich danke für das, was in diesem Bericht sich widerspiegelt, aber auch, was in den vergangenen Jahren getan wurde.

Denn meine Erfahrung sagt, die Beschäftigung mit dem Landesrechnungshofbericht erhellt vieles, was das Wirken unserer hier verabschiedeten Gesetze in der Praxis betrifft, und mensch erfährt auch vieles über das reale Verwaltungsleben in unserem Land und die Holperstrecke, die dieses Verwaltungsleben gelegentlich darstellt. Ich kann nur sagen, ich glaube, es ist der neunte Bericht des Landesrechnungshofes, mit dem ich mich beschäftigt habe. Ich habe in all den Jahren aus dieser Beschäftigung, aus dem gelegentlichen Streit darüber, auch immer sehr viel gelernt über die vielfältigen Probleme in den unterschiedlichen Politikfeldern in unserer Arbeit als Abgeordnete.

Und von daher will ich auch noch einmal sagen, Herr Borchert hat schon darauf hingewiesen, dass ich es sehr bedauere, dass die einzelnen Ausschüsse aus meiner Sicht immer noch nicht so richtig angekommen sind bei der intensiven Beschäftigung mit dem Landesrechnungshofbericht. Ich gehöre zu den Abgeordneten, die vor zwei Jahren interfraktionell angeregt haben, den Landesrechnungshofbericht nicht nur an den Finanzausschuss, sondern an alle Ausschüsse zu überweisen. Und ich war ja im vergangenen Herbst, als die Ausschüsse sich damit befasst haben, nicht hier im Landtag. Aber die Stellungnahmen an den Finanzausschuss sagen mir doch, dass die Ausführungen des Landesrechnungshofes zu den einzelnen Fachbereichen noch nicht das notwendige Gewicht in der Befassung durch die Ausschüsse gefunden haben.

Ich bedauere das sehr und ich will an zwei Beispielgruppen einfach deutlich machen, wie wichtig es auch in den Fachbereichen wäre, sich intensiver mit den Dingen zu beschäftigen. Der erste Bereich sind die Zuwendungen an kommunalpolitische Vereinigungen und andere parteinahe Organisationen. Hier geht es also vor allen Dingen auch um die parteinahen Stiftungen und um die parteinahen Jugendorganisationen. Und ich will ausdrücklich

sagen, dass wir dem Landesrechnungshof für die Hinweise und für die Problemdarstellungen dankbar sein müssen, auch wenn wir, Herr Borchert hat darauf hingewiesen, in dem einen und anderen Punkt nach wie vor einen Dissens mit dem Landesrechnungshof haben. Das liegt aber sicher in der Natur der Sache.

Dankbar sollten wir sein, weil es sich um einen sehr sensiblen Bereich handelt und wir hier immer in der Gefahr sind, in der Öffentlichkeit als Selbstbediener dargestellt zu werden, dass wir uns selbst und unseren Parteien Gelder zuschanzen, Mittel zuschanzen, um unsere Parteiarbeit zu finanzieren. Ich glaube, da können wir überhaupt nicht aufmerksam und vorsichtig genug sein. Deshalb will ich auch ausdrücklich sagen, und das hat der Finanzausschuss auch in seiner Beschlussempfehlung festgestellt, dass die Aktivitäten der Landtagsverwaltung zur Abstellung der festgestellten Mängel zu begrüßen sind. Wir unterstützen das ausdrücklich und wir sind auch froh, dass hier durch die Umorganisation in der Landesverwaltung personelle Verstärkung erreicht wurde, um in diesem Bereich saubere und gesetzeskonforme Arbeit leisten zu können. Ich halte es für sehr wichtig.

Ich möchte Sie auf die Entschließung zur Frage der Unterstützung im Bereich der politischen Bildung, vor allem der Jugendorganisation, bei allen Grundsatzentscheidungen für Projektförderung in vielen Breichen unserer Arbeit, auch in der politischen Bildung, aufmerksam machen. Ich unterstreiche und unterstütze die Entschließung ganz nachdrücklich und ich sage, dass diese Arbeit immer nur möglich ist, wenn in einem gewissen Bereich der Verwaltungsaufwand, der als Voraussetzung geleistet werden muss, auch finanziert wird. Deshalb sollten wir die Umstrickung von Richtlinien in diese Richtung unterstützen. Ich will auch sagen, das gilt natürlich nicht nur für die Jugendorganisation, das gilt zum Beispiel auch für den Bereich der Träger politischer Bildung. Auch da brauchen wir Grundlagen, auf denen überhaupt Projekte organisiert werden können.

Ein zweiter Bereich, ich will ihn auch nur kurz ansprechen, sind die Hinweise und Untersuchungen des Landesrechnungshofes zur Industriell Investment Council GmbH. Hier haben die Untersuchungen des Rechnungshofes belegt, dass die Diskussionen, die schon in der letzten Haushaltsdebatte im Finanzausschuss und, wenn ich mich richtig erinnere, auch im Wirtschaftsausschuss über diese GmbH geführt wurden, sehr berechtigt und sehr notwendig waren. Der Finanzausschuss hat sich als Konsequenz aus dieser Befassung selbst die Aufgabe gestellt, in der nächsten Haushaltsdebatte dieses Thema erneut nachdrücklich aufzugreifen und zu gucken, inwieweit sich Veränderungen ergeben haben. Diese Beispiele sollen unterstreichen, wie wichtig dieser Bereich und diese Berichte sind.

Ich denke, gerade angesichts der Tatsache, dass doch in dieser Legislaturperiode sehr, sehr viele neue Abgeordnete im Landtag vertreten sind, kann ich nur die Auseinandersetzung mit dem Bericht und auch die Teilnahme an den Diskussionen zwischen Landesrechnungshof und Regierung empfehlen. Sie bringen einem mehr Erkenntnisse über praktische Politik als das Studium dicker Bände. Ich möchte nachdrücklich noch einmal sagen: Ich halte es für sehr wünschenswert, dass sich möglichst viele Abgeordnete sehr intensiv mit diesen Dingen beschäftigen. In Bezug auf die vielen Jahre, die ich diesen Bereich schon verfolgt habe, will ich natürlich auch noch

eins sagen: Der Eindruck, dass Zuwendungsrecht eine schwer handhabbare Materie ist, um das mal vorsichtig zu sagen, verfestigt sich bei mir immer mehr. Gelegentlich entsteht auch der Eindruck, dass in bestimmten Ministerien u nd Ämtern gleiche oder ähnliche Fehler immer wieder gemacht werden, und mensch wundert sich dann doch.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die grundsätzlich positive Bewertung der Arbeit des Landesrechnungshofes schließt gelegentlich energischen Widerspruch nicht aus, sondern ausdrücklich ein. Wenn wir davon ausgehen, wie es immer so schön gesagt wird, der Haushalt ist die in Zahlen gegossene Politik, so soll das wohl heißen: Politische Entscheidungen müssen ihren Niederschlag im Haushalt finden! Sie müssen finanziell untersetzt werden! Deshalb will ich deutlich sagen, die Feststellung des Landesrechnungshofes zur Wiedereinführung des Studienganges Zahnmedizin an der Universität Rostock wird von uns nicht geteilt.

(Beifall Angelika Gramkow, PDS, und Regine Lück, PDS)

Der Widerspruch zwischen Landtag und Landesrechnungshof in dieser Frage ist nicht neu. Der Landesrechnungshof hat den ganzen Prozess sehr kritisch begleitet. Ich will hier auch keinen Streit über den Terminus der Haushaltsneutralität führen, wir haben darüber schon öfter diskutiert, gerade auch Herr Tanneberg und ich in 4Augen-Gesprächen.

(Angelika Gramkow, PDS: Oh, oh, oh!)

Die Konsequenzen einer politischen Entscheidung müssen in dieser Festlegung durch den Haushalt des Rostocker Klinikums aufgefangen werden. Das halten wir für möglich, die Sichtweise des Landesrechnungshofes können wir jedoch nicht teilen.

Das gilt ebenso, auch das will ich ganz deutlich sagen, und deshalb habe ich mich schon über Herrn von Storchs Zustimmung oder unkritische Erwähnung der Äußerung zur Hochschulpolitik durch den Landesrechnungshof gewundert, ich weiß nicht, wie Frau Lochner-Borst das aufgefasst hat oder ob sie sich das mal angeguckt hat. Die Bedenken des Landerechnungshofes über die Ausprägung der Hochschulautonomie durch das neue Landeshochschulgesetz in Kennziffer 17 teilen wir ebenso deutlich auch nicht.

Wir gehen davon aus, dass wir nicht aus Angst, dass das Land nicht alles selbst bestimmt, auf die notwendigen Veränderungen verzichten können. Wir brauchen diese Veränderungen, weil wir fest davon überzeugt sind, dass sich mittel- und langfristig daraus mindestens auch eine bessere Effizienz der Mittelverwendung bei den Hochschulen ergeben wird. Ich sage deshalb ganz eindeutig: Die betreffenden Aussagen des Landerechnungshofes zur Hochschulautonomie halten wir politisch für falsch!

Diese gleiche Bewertung, auch das will ich deutlich sagen – ich komme gleich zum Schluss, Frau Präsidentin –, gilt auch für die jüngsten Äußerungen des Präsidenten bei der Vorstellung des neuen Berichtes. Zum einen glaube ich, sollte sich der Landesrechnungshof dieses Betreuungsverhältnis zwischen Studierenden und Professoren in der Realität mal angucken, denn das ist sehr unterschiedlich. Auch wir haben schon Fachbereiche, wo es ein sehr ungesundes Verhältnis zwischen Studierenden, Professorinnen und Professoren gibt. Generell haben wir uns politisch ganz bewusst gegen Massenuniversitäten entschie

den, an denen Studierende ihre Professorinnen und Professoren nur von weitem sehen oder vom Hörensagen kennen. Wir glauben auch, dass das letztendlich zu einem effizienteren Mitteleinsatz führt. Deshalb ist der Aussage des Präsidenten, das Land leiste sich hier eine überdurchschnittliche Stellenausstattung, in jeder Beziehung zurückzuweisen.

Bei allem Respekt, Herr Präsident, ich habe gelegentlich den Eindruck, dass der Landesrechnungshof – das ist der letzte Satz, Frau Präsidentin – nicht davon ausgeht, dass der Haushalt die in Zahlen gegossene Politik ist, sondern der Landesrechnungshof, auch wenn er mit dieser Sicht nicht alleine steht, vielmehr möchte, dass die Politik die verbalisierte Fassung der Finanzzahlen ist. Das halten wir für falsch! An der grundsätzlich positiven Einstellung zum Landesrechnungshof ändert das nichts. – Danke.

(Beifall Angelika Gramkow, PDS)

Danke, Herr Dr. Bartels.

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich rufe auf die Ziffern 1 bis 3 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 4/324. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Ziffern 1 bis 3 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 4/324 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Sofortprogramm für die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 4/327.

Antrag der Fraktion der CDU: Sofortprogramm für die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 4/327 –

Das Wort zur Begründung hat der Fraktionsvorsitzende der CDU Herr Rehberg.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! „Rettet die Kommunen“ heißt die bundesweite Kampagne des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Unter diesem Motto haben sich gestern circa 700 Kommunalpolitiker aus Gemeinden, Kreisen und kreisfreien Städten unseres Landes auf dem Marktplatz in Schwerin eingefunden, um gegen den Verlust kommunaler Selbstverwaltung, Bürgernähe und Demokratie durch zunehmende Finanznot und nicht mehr erträgliche Regelungsdichte zu demonstrieren.

Viele Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern sind einfach pleite. Die Kassenkredite nehmen zu und die Zahl der unausgeglichenen Haushalte steigt stetig. Der Bericht zur kommunalen Haushaltslage der Landesregierung für das Jahr 2001 ist in mecklenburgischer Hast dem Landtag schon am 3. März 2003 vorgelegt worden und kommt zu dem Schluss, ich zitiere: „Zunehmend werden sich die Ausgaben der kommunalen Haushalte nur noch an dringenden Notwendigkeiten zu orientieren haben. Beschränkungen auch in diesem Rahmen sind nicht auszuschließen. Im konsumtiven Bereich werden auch Pflichtausgaben im Bereich der Sozial- und Jugendhilfe zunehmend an Grenzen der Finanzierbarkeit stoßen. Pro

blematisch ist hierbei die kaum beeinflussbare Abhängigkeit der kommunalen Aufgabenträger vom Gesetzgeber, etwa im Bereich des Sozial- und Jugendhilferechts oder bei der Krankenhausfinanzierung. Hinzu kommen weitere Belastungen durch die Auswirkungen des Steuersenkungsgesetzes, die Integrationskosten nach dem Zuwanderungsgesetz und möglicherweise vorerst infolge der Einführung des Grundsicherungsgesetzes (zumindest in Form von Sachaufwendungen, ggf. Personalkosten) zum 01.01.2003.“

Meine Damen und Herren, so viel zum Fazit des Jahres 2001. Die Lage hat sich seit den letzten 15 Monaten nicht verbessert, sondern sie hat sich weiter dramatisch verschlechtert. Zum 31. Dezember 2002 hatten die kreisfreien Städte fast dreimal höhere Kassenkredite als im Jahr zuvor aufgenommen. Das heißt, dass die laufenden Verwaltungsausgaben zunehmend über Kredite finanziert werden mussten.

Für 2003 kann keine kreisfreie Stadt mehr einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. 7 von 12 Landkreisen können ihren Haushalt nicht mehr ausgleichen. Auch bei den kreisangehörigen Gemeinden, wenn der eine oder andere meint, ihm gehe es noch relativ gut, ist zunehmend das Ende der Fahnenstange erreicht. Freiwillige und gemeindliche Leistungen wie Unterstützung von Vereinen, Sport, Jugend- und Sozialarbeit werden immer mehr zusammengestrichen.

Meine Damen und Herren, an dieser desolaten Lage ist die Landesregierung nicht unschuldig.

(Wolfgang Riemann, CDU: Richtig!)

Die Kommunen unseres Bundeslandes können ihre Ausgaben nur etwa zu 44 Prozent aus eigenen Einnahmen decken. Im Übrigen sind sie, bis auf wenige Ausnahmen, vollständig abhängig von den Zuweisungen des Landes. Die fehlenden zur Erfüllung der kommunalen Aufgaben erforderlichen Mittel muss das Land – ich unterstreiche, muss das Land – nach Paragraph 73 Absatz 2 Landesverfassung zur Verfügung stellen. Das ist kein Almosen, sondern das ist ein Anspruch, der in diesem Artikel der Landesverfassung definiert wird.

Meine Damen und Herren, die Landesverfassung spricht ausdrücklich von erforderlichen Mitteln. Das heißt, sie spricht von Mitteln, die zur Verfügung gestellt werden müssen. Deswegen konstatiere ich: Die Landesregierung ist ihrem verfassungsmäßigen Auftrag nicht nachgekommen!

(Beifall Dr. Armin Jäger, CDU)

Meine Damen und Herren, seit fünf Haushaltsjahren, seit 1998, haben die Kommunen nach Angaben des Statistischen Landesamtes keine Steigerung der Finanzausgleichsleistung zu verzeichnen, und das, obwohl die eigenen Einnahmen der Kommunen sanken. Beispiele: Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ging in den letzten drei Jahren um 19 Prozent zurück. Die Gewerbesteuereinnahmen haben netto im gleichen Zeitraum um fast 22 Prozent abgenommen. Die Einnahmen aus Gebühren und Abgaben sind von 1998 bis 2001 um rund 31 Millionen Euro gesunken. Das heißt, die zahlreichen Änderungen des FAG, zuletzt durch Einführung des Gleichmäßigkeitsgrundsatzes, verfolgten nur ein Ziel, nämlich die Ausgleichsleistung des Landes an die Kommunen nicht über den Satz von 1998 ansteigen zu lassen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Dr. Armin Jäger, CDU, und Wolfgang Riemann, CDU: So ist es!)

Das heißt in der Konsequenz, meine Damen und Herren, seit fünf Jahren ist kein Anstieg der Einnahmen nach dem FAG mehr zu verzeichnen. Selbst wenn der Betrag 1998 von 2,5 Milliarden DM oder 1,278 Milliarden Euro noch ausreichend zur Erfüllung der Aufgaben sein sollte, dann lassen Sie mich an einigen Beispielen aufzeigen, wie die Ausgaben gestiegen sind: Anstieg der Sozialleistung von 1998 bis 2001, also innerhalb der letzen vier Jahre, von 538 auf 601 Millionen Euro. Die Teuerungsrate ist in zwei Jahren, 2000 bis 2001, um 6,1 Prozent gestiegen. Allein der Landkreis Nordvorpommern muss im Jahr 2002 6,73 Prozent mehr aufwenden, und zwar durch den Abschluss im öffentlichen Dienst, durch die Ökosteuer, durch die Personalkosten und auch dadurch, dass die Rentenbeiträge ansteigen und so weiter und so fort.

Nach Angaben des Städte- und Gemeindetages haben die Kommunen seit 1992 46.000 Mitarbeiter abgebaut.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Meine Damen und Herren, die Investitionen wurden von 712 auf 536 Millionen Euro heruntergefahren. Währenddessen hat die Landesverwaltung einen Personalabbau nicht betrieben, sondern sie hat von 1997 bis 2002 sogar einen Zuwachs der Personalkosten um 5,5 Prozent zu verzeichnen.