Nur etwas habe ich nicht kapiert. Wenn ich das jetzt richtig mitbekommen habe – und mein Kurzzeitgedächtnis ist trotz meines Lebensalters noch relativ gut –, dann ist es so, dass in den Jahren 2001 und 2002 im Deutschen Bundestag die Union eben gerade nicht die Mehrheit hatte.
Sie haben sich also darauf berufen, dass Ihre Vorschläge von der CDU/CSU, also von der Union, abgelehnt worden sind. Da müssen doch aber noch ein paar andere dagegen gestimmt haben.
Und dann reden Sie doch, tun Sie uns doch mal einen Gefallen, Frau Kollegin Gramkow, tun Sie uns wirklich einen Gefallen, reden Sie vorher miteinander, ehe Sie hier dann zwar Sympathie...
Wir wollen eine entsprechende Anhebung der Mindestfinanzausstattung. Ja, meine Damen und Herren, ist das etwas Unanständiges? Es ist doch eigentlich so: Wir treten hier auf wie die Bittsteller, aber bekommen dann auch noch den Hohn von Ihnen übergegossen. Sie verhalten sich nicht mehr verfassungsgemäß. Gucken Sie doch mal in unsere eigene Landesverfassung! Dieses Land hat die Aufgabe, die kommunale Leistungsfähigkeit finanziell zu erhalten, und das tun Sie seit Jahren nicht mehr!
Und ich hätte mir schon gewünscht, wenn sich der eine oder andere von uns gestern auf dem Rathausplatz in Schwerin das angehört hätte.
(Angelika Gramkow, PDS: Jetzt reicht es aber! Wir hatten Landtagssitzung und wir haben Leute hindelegiert! Hier muss man auch seine Arbeit machen! Das ist ja wohl eine Unterstellung!)
Also, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte erstens, die Würde dieses Hauses zu achten – bitte schön, Frau Gramkow, sonst unterbreche ich die Sitzung –,
zweitens, den Redner hier vorne in einer vernünftigen Art und Weise aussprechen zu lassen, und drittens, die anderen Fragen der Geschäftsordnung in diesem Falle hier einzuhalten.
Herr Dr. Jäger, Sie haben noch eine Redezeit von 15 Sekunden, weil durch die Tumulte, die hier entstanden sind, eine weitere Ausdehnung der Redezeit über die 3 Minuten hinaus bereits erfolgt ist. Ich bitte Sie, hier dann auch zum Schluss zu kommen.
Ich werde die 15 Sekunden in Anspruch nehmen, um eines zu sagen, Frau Gramkow, damit wir uns nicht missverstehen: Es steht jedem frei gewählten Abgeordneten frei, an einer Diskussion auf dem Marktplatz in Schwerin teilzunehmen oder nicht. Ich lasse mich von niemandem delegieren, aber ich lasse mir das auch von niemandem verbieten! Da haben Sie noch Vorstellungen, die sind mir sehr fremd. – Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung über den vorliegenden Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/327. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Danke schön. – Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/327 bei Zustimmung der Fraktion der CDU, bei zwei Stimmenthaltungen der Fraktion der PDS, ansonsten Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und PDS abgelehnt.
Gemäß Paragraph 89 unserer Geschäftsordnung hat der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion Herr Volker Schlotmann um die Abgabe einer persönlichen Erklärung gebeten. Nach Rücksprache mit dem Antragsteller habe ich auf die schriftliche Vorlage dieser Erklärung verzichtet.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei dem Vorfall vorhin – ich bemühe mich, sehr sachlich zu bleiben – handelt es sich um eine Unterstellung an dieses gesamte Haus. Tatsache ist, dass diesem Haus in seiner Mehrheit vorgeworfen worden ist, besser gesagt, unterstellt worden ist, hier im Parlament eine Entscheidung nach einer inhaltlichen Debatte über die Einrichtung des Sonderausschusses zur Verwaltungsreform herbeizuführen.
Ich kann es aus unserer und aus meiner persönlichen Sicht nicht hinnehmen, wenn hier ein Mitglied der CDUFraktion unterstellt, dass dieses Parlament mehrheitlich eine Entscheidung herbeiführt, die lediglich dazu dienen soll – und das war der Vorwurf des Kollegen aus der CDUFraktion –, dass hier einem Mitglied des Hauses, einem
Kollegen also, ein Posten besorgt werden soll. Ich glaube, das führt dieses Haus insgesamt ad absurdum. Das trifft Sie genauso wie uns alle. Ich denke, wir sollten uns zukünftig gerade mit solchen Einwürfen, lieber Kollege Riemann, zurückhalten, weil das schon mehr als gefährlich ist für das Demokratieverständnis von uns allen und die Vorbildfunktion, die wir nach draußen wahrnehmen sollten, damit in Frage gestellt wird.
Ich erwarte also von Ihnen – das sage ich Ihnen so deutlich –, dass Sie sich beim Parlament insgesamt entschuldigen und bei Heinz Müller in besonderer Weise. – Ich danke Ihnen.
Ich rufe nunmehr auf den Tagesordnungspunkt 14: Aussprache gemäß Paragraph 43 Ziffer 2 der Geschäftsordnung des Landtages zum Thema „Tätigkeit des Landesbeauftragten Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR“.
Aussprache gemäß § 43 Ziffer 2 GO LT zum Thema: Tätigkeit des Landesbeauftragten Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Das Leben wird vorwärts gelebt und rückwärts verstanden.“
Bezogen auf den Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten muss die Erinnerung zuerst den Opfern von Repressionen, Zersetzung und politischer Justiz gelten, die ein Recht auf Aufklärung, Rehabilitierung und eine würdige Entschädigung haben.
„Auch wenn Recht und Unversehrtheit nicht wiederhergestellt werden können, gibt es doch wenigstens Genugtuung durch Wahrheit. Wir wollen auch darauf achten, dass die Erinnerung an jene Opfer der Diktatur nicht verblasst, die nicht mehr leben. Und wir haben Verantwortung gegenüber Menschen, denen durch lange Haftstrafen Jahrzehnte ihres Lebens gestohlen worden sind, die heute zu kraftlos und enttäuscht sind, um ihre Interessen selber zu vertreten.