Protokoll der Sitzung vom 21.05.2003

Herr Minister Metelmann, ich mache mir schon auch Gedanken über das Verfahren dieser Gesetzesänderung. Denn wenn Sie sagen, Sie haben mit Freude vernommen, dass aus den Fraktionen diese Änderungsvorschläge gekommen sind, und Sie sehen auch die Notwendigkeit dieser Änderung, dann frage ich mich, warum solche Vorschläge nicht aus dem Bildungsministerium als administrative Institution kommen.

Nachdem wir heute Morgen also über die notwendige siebente Änderung des Schulgesetzes abgestimmt haben, liegt nunmehr die achte Änderung unseres Schulgesetzes auf dem Tisch. Sie befasst sich mit drei Elementen, deren vorgesehene geänderte Handhabung im Schulgesetz in meinen Augen differenziert betrachtet werden muss. Auch darin kann ich mit Frau Polzin nicht ganz übereinstimmen. Es geht erstens um Sportgymnasien, zweitens um Volkshochschulen, um es mal ganz allgemein auszudrücken, und drittens um die Schulentwicklungsplanung. Ich möchte mit dem unstrittigsten Thema beginnen, den Sportgymnasien.

Die im Änderungsentwurf vorgesehenen Ausnahmeregelungen für Sportgymnasien finden unsere volle Unterstützung. Sie sind nicht zuletzt das Produkt gemeinsamer Bestrebungen unserer sportpolitischen Sprecher aller Fraktionen dieses Landtages und des Landessportbundes.

(Beifall Norbert Baunach, SPD)

Die Neuregelungen zu den Sportgymnasien kommen unserer Auffassung, dass Sportschulen anders als die normalen allgemein bildenden Schulen eine besondere Behandlung im Schulgesetz erfahren müssen, entgegen. Sportschulen müssen nicht nur den allgemeinen Bildungs- und Erziehungsauftrag erfüllen, sondern sind darüber hinaus eine Talenteschmiede für künftige Sportleistungselite unseres Landes. Jeder, der einmal Leistungssport betrieben oder regelmäßig zum Zwecke der persönlichen Leistungssteigerung trainiert hat, weiß, wie wichtig die Einhaltung von Trainingszeiten und Trainingszyklen ist. Oftmals lassen sich diese nicht oder nur schwer in den normalen Organisationsaufbau von Unterrichtsstunden integrieren. Um die Gründung von Klassen an diesen Schulen nicht zu gefährden, muss von der strengen Reglementierung, zum Beispiel für Eingangsfrequenzen, abgewichen werden können. Aufgrund des während der Schulzeit zu absolvierenden Trainingspensums sind mitunter auch längere Schulzeiten für das Erreichen des Schulabschlusses notwendig. Auch Ferienzeiten müssen mitunter flexibler gehandhabt werden können.

Alles in allem – und da sind wir uns, glaube ich, in diesem Saal alle einig – sollen sich Sportgymnasien besser auf ihre Stärken und auf ihre Ausbildung konzentrieren können und einen qualitativ hochwertigen Trainingsaufbau sicherstellen können. Angesichts der erfolgreichen nationalen Bewerbung von Rostock/Warnemünde für die olympischen Spiele 2012, an der ganz Deutschland ja

regen Anteil nimmt, steht es Mecklenburg-Vorpommern, denke ich, gut zu Gesicht, im Bereich der Nachwuchsbildung für den Leistungssport ein deutliches Zeichen zu setzen und Profil zu zeigen. Sicher, wir würden uns wünschen, dass Sportgymnasien grundsätzlich in Landesträgerschaft überführt werden, um gegenüber den Schulträgern die besondere Verantwortung des Landes zum Ausdruck zu bringen und echte Eliteschulen zu schaffen. Wir würden uns darüber hinaus wünschen, dass Sportunterricht an allgemein bildenden Schulen ein stärkeres Gewicht hinsichtlich der Häufigkeit von Sportstunden erhält, so, wie wir es in unserem Programm auch festgehalten haben.

Uns ist aber auch klar, dass der vorliegende Entwurf für unsere Sportgymnasien das Weitreichendste darstellt, was unter der gegebenen Konstellation machbar ist. Seit Jahren – und da spreche ich auch wieder für alle hier im Saal – bohren die Sportinteressierten unter den Landtagsabgeordneten an diesem dicken Brett und endlich stellen sich erste Erfolge ein.

(Beifall Detlef Müller, SPD, und Andreas Bluhm, PDS)

Zu den Volkshochschulen. Der neugefasste Absatz 4 im Paragraphen 32 des Schulgesetzes „Erwerb schulischer Abschlüsse an Volkshochschulen“ schreibt die Förderung der Träger der Volkshochschulen für Kurse zum Erwerb schulischer Abschlüsse, im Besonderen für den Erwerb der Berufsreife und der mittleren Reife, nun fest. Frau Polzin hatte das ausgeführt. Schulabschlusskurse stellen aufgrund der Spezifik der Zielgruppen und der Methoden der Organisationsformen für Volkshochschulen natürlich schon eine besondere Herausforderung dar. Sie sind schlicht kostenintensiver und bedurften deshalb einer zusätzlichen Förderung durch das Land, die auch gewährt wurde, wofür bisher jedoch die eindeutige Festschreibung und damit die Planungssicherheit für die Volkshochschulen fehlte. Diesem Umstand wird mit der vorliegenden Gesetzesänderung Rechnung getragen. Es ist wichtig, dass junge Menschen, die keinen Schulabschluss erreicht haben, bei denen die Einsicht über die Notwendigkeit eines Schulabschlusses für bessere berufliche Chancen aber vielleicht erst später einsetzt, diesen auf dem zweiten Bildungsweg auch nachholen können. Zudem setzen arbeitsfördernde Institute nicht selten auch Schulabschlüsse voraus oder erwarten entsprechende Abschlüsse und Anstrengungen.

So weit, so gut. Die Ergänzung im Schulgesetz ist insofern zu begrüßen, dennoch bleiben Fragen offen, die wir im Ausschuss natürlich zur Sprache bringen werden. Inwieweit könnte die Kann-Bestimmung für die Förderung der Personalkosten eine Einschränkung bedeuten? Bezieht sich die ausgeschlossene Mehrfachförderung nach diesem Schulgesetz und dem Weiterbildungsgesetz nur auf die Personalkosten oder sind auch Sachkostenzuschüsse gemeint? Letzteres könnte trotz des positiven Ansatzes der Gesetzesänderung eine Verschlechterung gegenüber dem Status quo zur Folge haben, insbesondere für die Kurse für die berufliche Weiterbildung und Qualifikation wie EDV, Sprachen, kaufmännische Buchführung und Ähnliches. Eine klarere Formulierung wäre aus Sicht der Volkshochschulen hier sicher wünschenswert.

Meine Damen und Herren, das dritte Element der achten Änderung des Schulgesetzes ist die gesetzliche Nor

mierung der Schulentwicklungsplanungsverordnung. Die Regelungen zur Schulentwicklungsplanung müssen nach meiner Auffassung aber sehr kritisch gesehen und genauer hinterfragt werden. Mit den neuen Regelungen schafft der Landtag eine Ermächtigungsgrundlage für das Bildungsministerium, die es ihm ermöglicht, willkürlich die Parameter für die Schulentwicklungsplanung festzulegen. Im Grunde gingen in der Vergangenheit getroffene Entscheidungen über die Existenz von Schulstandorten weit über das hinaus, wozu das Schulgesetz die oberste Schulbehörde legitimierte. Die Diskussionen um Schulstandorte im Land zogen dann auch Gerichtsverfahren nach sich mit Erfolg für die Kläger.

(Andreas Bluhm, PDS: Nicht immer!)

Mit einem Freibrief – nun im Gesetz festgeschrieben – sollen nun Entscheidungen des Ministeriums per Verordnung Gesetzeskraft haben, wird das Gesetz der Verordnung angepasst, werden Hindernisse wie zum Beispiel die fristgemäße Anmeldung an einer nun zu erhaltenden Schule, die vor Gericht zur Niederlage der Schulbehörden führten, aus dem Weg geräumt. Als örtlich zuständig gilt künftig die Schule, die das Ministerium per Verordnung als örtlich zuständig bestimmt. Unklar bleibt dabei, welche Schlussfolgerungen sich daraus für die Festlegung von Schuleinzugsbereichen ergeben und welche Auswirkungen die Festlegung einer örtlich zuständigen Schule auf die Wahlmöglichkeiten der Eltern zur Beschulung ihrer Kinder haben wird. Die ohnehin engen Spielräume der Schulträger werden mit den neuen Regelungen weiter eingeschränkt. Die vorgeschriebene Mehrzügigkeit von Schulen in den Sekundarbereichen I und II wird gerade den Schulen im ländlichen Raum wahrscheinlich den Garaus machen. Längere Fahrwege für die Schüler und steigende Kosten für den Schülerverkehr zu Lasten der Schulträger sind die Folgen.

Ausnahmeregelungen von festen Parametern sollen nun starr festgelegt werden und erschweren das flexible Reagieren auf regionale Besonderheiten oder Härtefälle. Und natürlich konnten die Koalitionsfraktionen der Versuchung nicht widerstehen, gleich noch die regionale Schule festzuzurren und zu stärken. Ist sie beim Klassenteiler von 29 ohnehin schon bevorzugt, muss an Mehrfachstandorten – das bedeutet mehrere und mindestens zweizügige Schulen an einem Standort – also eine Schule dieser Schulen mindestens eine Regionale Schule sein. Mehr braucht man dazu, glaube ich, gar nicht zu sagen.

Meine Damen und Herren, angesichts der zum Teil dramatischen demographischen Entwicklung und dem damit einhergehenden Rückgang von Schülerzahlen kommen wir an einer tragbaren Schulentwicklungsplanung natürlich nicht vorbei. Aber vor dem Hintergrund der zunehmend ausgedünnten Schullandschaft gerade im ländlichen Raum ist oft Fingerspitzengefühl vonnöten. Dieses Fingerspitzengefühl vermute ich eben nicht in erster Linie in Schwerin, sondern vor Ort. Ein Ort ohne Kindereinrichtungen oder ohne Schule verliert an Leben, wenn dies nicht durch Vereinstätigkeit, Feuerwehr oder ähnliche fest in den Ort integrierte Institutionen wenigstens zum Teil kompensiert werden kann. Und längst geht es hierbei auch nicht immer nur mehr um kleine Schulen in kleinen Ortschaften. Selbst ehemalige Kreisstädte bleiben nicht verschont. Natürlich, nicht immer ist das Festhalten an einem Schulstandort auch pädagogisch sinnvoll. Darüber muss man im Einzelfall nachdenken. Im Mittelpunkt der Betrachtungen dürfen aber dennoch nicht nur fiskalische

Überlegungen stehen. In erster Linie geht es um unsere junge Generation und unsere Verpflichtung, ihr unter bestmöglichen Bedingungen die bestmögliche Erziehung und Bildung zuteil werden zu lassen.

Wir wollen den vorliegenden Gesetzentwurf in ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren einbetten und die kommunalen Spitzenverbände als Vertreter der Schulträger sowie die Elternvertreter in einer Anhörung zur Normierung der Schulentwicklungsplanungsverordnung zu Wort kommen lassen. Schließlich sind sie es, die die administrativen Entscheidungen umsetzen und die Konsequenzen tragen müssen. – Vielen Dank.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Danke schön, Frau Fiedler.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Polzin von der Fraktion der SPD.

(Andreas Bluhm, PDS: Wie kommt denn das, Frau Präsidentin?)

Herr Bluhm, ich gebe Ihnen das Wort. Der Abgeordnete Herr Bluhm von der Fraktion der PDS hat jetzt das Wort.

(Unruhe bei Abgeordneten der SPD, CDU und PDS – Norbert Baunach, SPD: Ich habs immer gewusst. – Zuruf von Torsten Koplin, PDS)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! PISA, IGLU, Bildungsoffensive, Bildungsreformen – Worte, die jeden Tag in der öffentlichen Debatte stehen. Bildungspolitiker, Bildungswissenschaftler, Verbandsvertreter von Lehrer- und Elternverbänden, IHKs, Handwerkskammern aller Länder und Ebenen befassen sich mit Schulpolitik und Schlussfolgerungen, Ansprüchen und Reformansätzen. Und mit dem kürzlich hier bei uns im Lande verabschiedeten Bündnis für Bildung wird ein neues Miteinander von Lehrern, Eltern und Schülern fixiert. Dieses Bündnis umzusetzen wird hohe Anstrengungen an jeder Einzelschule verlangen und hoffentlich für nötige Fortschritte in der Bildung in unserem Lande sorgen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf – meine Vorredner haben darauf aufmerksam gemacht – werden notwendige Umsetzungen aus Urteilen des Landesverwaltungsgerichts vorgenommen, insbesondere in Bezug auf Regelungsbedarfe bei der Schulentwicklungsplanung. Dazu haben sowohl der Bildungsminister als auch meine Kollegin Polzin die Sichtweisen der regierungstragenden Fraktionen deutlich gemacht. Auch wenn ich da Frau Fiedler nur ungern widersprechen muss, nicht alle Kommunen haben ihre Klagen gewonnen, es gab auch Prozesse, die das Land gewonnen hat im Zusammenhang mit der Schulentwicklungsplanung.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden auch Rahmenbedingungen in Bereichen verbessert, die für einen umfänglicheren und besseren Ansatz von Bildung stehen. Da ist zum einen die Regelung zur gesetzlich fixierten Förderung von Volkshochschulen zum Erwerb schulischer Abschlüsse der Berufsreife und der mittleren Reife. Mit der hierzu im Gesetz fixierten Regelung werden die Rahmenbedingungen sowohl für die Volkshochschulen als Träger der Maßnahmen, aber vor allen Dingen für die jungen Menschen selbst, die einen der oben genannten Abschlüsse an einer allgemein bildenden Schule bis

her nicht erworben haben, verbessert. Stünden sonst diesen Personen ausschließlich die komplizierten Prozesse einer Nichtschülerprüfung zur Verfügung, so ist auf dann gesicherter finanzieller Grundlage auch eine geordnete und betreute Vorbereitung auf die jeweilige Prüfung beziehungsweise den Abschluss für denjenigen möglich.

Umfänglicher – und das, denke ich, werden sehr viele von Ihnen, meine Damen und Herren, mir zugestehen können – möchte ich mich zu der vorgesehenen Regelung zur Arbeit an den Sportgymnasien hier äußern. Und als sich einige von Ihnen diesen vorliegenden Gesetzwurf durchgelesen haben, werden sie sich bestimmt gefragt haben: Lohnt es sich in unserer Zeit eigentlich noch, in den Leistungssport zu investieren?

(Norbert Baunach, SPD: Immer, Herr Bluhm, immer!)

Sollen wir Jungen und Mädchen ermutigen, die das Talent dazu haben, es zu versuchen?

(Ilka Lochner-Borst, CDU: Ja!)

Sollen wir ihren Eltern dabei zuraten? Würden wir selbst unsere Kinder auf diesem Weg begleiten? Und wohl niemand in diesem Raum wird diese Frage heute noch einfach nur mit Ja und Nein beantworten. Es wird wohl eher ein „Es kommt darauf an.“ daraus werden.

(Zuruf von Ilka Lochner-Borst, CDU)

Worauf also kommt es an? Natürlich auf die Erfolgschancen im Sport, also auf die Wahrscheinlichkeit, dass dieser oder jener junge Mensch, der sich, sagen wir einmal, mit zehn oder zwölf Jahren in die erste Stufe des Aufbautrainings begibt, irgendwann einmal auf einem bedeutenden Treppchen nationaler oder internationaler Wettkämpfe steht. Machen wir uns nichts vor: Im Rückblick betrachtet sind die meisten Leistungssportkarrieren, jedenfalls sportlich gesehen, nicht sonderlich erfolgreich. Sie enden für viele weit vor den Zielen, von denen junge Athleten auch heute im Lande am Tage träumen. Und wie viele junge Sportlerinnen und Sportler in MecklenburgVorpommern rechnen sich heute noch ernsthafte Chancen aus, vielleicht doch noch in Athen 2004 dabei zu sein.

Nun braucht aber das System Leistungssport immer viel mehr als nur die, die wirklich ganz nach oben aufs Treppchen kommen. Es lebt von Wettbewerb und Wettkampf, aber es ist eben nur zu verantworten, wenn wir einem jungen Athleten mit gutem Grund sagen können: Wenn du es willst, dann fördern wir dich mit allen Kräften, die wir haben. Und auch wenn du sportlich nicht so weit kommst, wie du es selbst oder wir uns es wünschen, die Zeit und die Anstrengungen, die du hier leistest, sind gut investiert, sie sind nicht verloren, sondern lohnen sich für dich als Persönlichkeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS und Norbert Baunach, SPD)

Das, meine Damen und Herren, ist der Ausgangspunkt für ein Engagement im Leistungssport. Es muss sich ganzheitlich und nachhaltig für den jungen Menschen lohnen. Davon müssen Eltern überzeugt sein, wenn sie ihr Kind auf diesem Weg begleiten, und nur auf diesem Grundsatz und dieser Überzeugung kann staatliche Förderung in diesem Bereich aufgebaut sein.

Die eigentliche Nagelprobe ist daher nicht die Frage: Was wird aus erfolgreichen Leistungssportlern nach ihrer

Karriere? Sondern: Was wird aus den anderen, die sich auch auf den Weg gemacht haben, auch viel investiert haben, aber im Sport nicht so weit gekommen sind wie die Sieger von Weltmeisterschaften oder Olympischen Spielen? Nur in einem Umfeld, in dem diese Zuversicht entsteht, dass die Zukunft letztlich nicht nur und nicht von dem sportlichen Erfolg allein abhängen wird, dass ein junger Mensch, der als Leistungssportler gescheitert ist, damit aber nicht im Leben scheitern wird, nur in einem solchen Umfeld gedeiht auch sportliche Spitzenleistung.

Seit vielen Jahren, genau seit 1991, habe ich stets in vielen Landtagsdebatten von diesem Pult aus, meine Damen und Herren, und auch im Rahmen von Diskussionen im Sport selbst deutlich gemacht, dass für meine Fraktion und für mich die Hilfestellung für unsere jungen Sporttalente im Spannungsfeld zwischen Training und Wettkampf einerseits und Schule andererseits ein sehr wichtiges Anliegen darstellt. Dazu erinnere ich an die vielen Diskussionen auch hier im Hause um die Landesträgerschaft der Sportgymnasien. Mit dem vorliegenden Änderungsgesetz kommen wir hierbei einen bedeutenden Schritt weiter voran. Die Regelung des Paragraphen 132 a schafft die Voraussetzung für eine bessere Verwirklichung des Ziels der Sicherstellung der Schullaufbahn und das Erreichen der von den jungen Leistungssportlerinnen und Leistungssportlern angestrebten schulischen Abschlüsse bei gleichzeitigem Streben nach sportlichen Meistertiteln auf nationalem und internationalem Niveau. Diese Aufgabe halte ich auch künftig für einen elementaren Bestandteil eines humanen Leistungssports, der nur in einem Feld der engen und vertrauensvollen Kooperation von Schule und Leistungssport selbst existieren kann.

Dieses ist damit auch eine gute Voraussetzung, um Mecklenburg-Vorpommern als Land eines möglichen Austragungsortes der Olympischen Segelwettbewerbe 2012 auch als Standort des Leistungs- und Spitzensportes weiterzuentwickeln. Wir wollen das, weil Leistungssport zum Profil des Sportlandes Mecklenburg-Vorpommern gehört, weil er die Menschen für den Sport begeistert und vielleicht auch zum eigenen Sporttreiben anregt.

(Beifall Dr. Martina Bunge, PDS)

Und wir wollen das, weil sportlich talentierte junge Menschen auch bei uns im Land die Chance haben müssen, ihre besondere Begabung an Eliteschulen des Sports zu entwickeln. Engagierte Schulkollegien werden hier eng und als zuverlässige Partner mit Bundes- und Landesleistungsstützpunkten und den Olympiastützpunkten an den Standorten zusammenarbeiten. Dabei konzentrieren sich die Betreuungsmaßnahmen, die ergänzende schulische Unterstützung der Sporttalente durch Hausaufgabenbetreuung, Stütz- und Förderunterricht sowie soziale Hilfsmöglichkeiten auf die Internate, die im Zentrum dieser Kooperation stehen. Sie sind eines der Kernstücke des Verbundsystems von Schule und Leistungssport. Und wenn auf der Grundlage dieser Gesetzesnovellierung der Landessportbund gemeinsam mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern die Ausgestaltung der jetzigen Sportgymnasien zu wirklichen Sporteliteschulen vereinbaren wird, dann ist das der Weg, der uns dem Ziel näher bringt, eine gute schulische Ausbildung für die Nachwuchssportlerinnen und -sportler mit einem effizienten Training und hohen sportlichen Leistungen vereinbar zu machen.

(Beifall Detlef Müller, SPD, und Dr. Martina Bunge, PDS)

In dieses System, meine Damen und Herren, gehört auch die Sportstiftung Mecklenburg-Vorpommern, die es ermöglicht, junge Leistungssportlerinnen und Leistungssportler individuell zu unterstützen. Internats-, Trainingslagerkosten, Wettkämpfe, sportmedizinische Untersuchungen sind Elemente dieser Hilfe und dafür möchte ich an dieser Stelle den Aktivisten der Sporthilfe Mecklenburg-Vorpommern den Dank von hier aus aussprechen.

(Beifall Norbert Baunach, SPD, Volker Schlotmann, SPD, und Lorenz Caffier, CDU)

Und auch, meine Damen und Herren, die Sportwissenschaft an unseren Universitäten hilft uns weiter bei der Bemühung, den Leistungssport konkurrenzfähig gegenüber anderen Ländern zu erhalten und eine Spitzenposition auf dem Gebiet der Talentsuche und Talentförderung weiter auszubauen. Aktuelle Debatten aus den Hochschulen selbst beunruhigen mich da allerdings ein wenig.

(Wolfgang Riemann, CDU: Ein wenig?)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wenn es mit dem Paragraphen 132 a des Schulgesetzes die gesetzliche Ermächtigung für die Schaffung von besonderen Rahmenbedingungen im Zuge der Schulentwicklungsplanung, der Unterrichtsversorgung und Organisation zur Schulzeit und auch zur Ferienregelung geben wird, dann ist das die Möglichkeit der Verwirklichung der eingangs in meiner Rede dargelegten Grundsätze. Deshalb lassen Sie uns diesen Gesetzentwurf zügig behandeln, um die Regelung im Interesse der jungen Sportlerinnen und Sportler in Kraft zu setzen.