Andreas Bluhm

Sitzungen

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Die berufl iche Bildung und die Berufsschulen befi nden sich ja seit geraumer Zeit im Umbruch und das hat einerseits natürlich mit den Veränderungen der Berufsstrukturen und -inhalte und andererseits auch mit der demografi schen Entwicklung bei uns im Lande zu tun. Das Bildungsministerium hat auf Antrag der CDU-Fraktion in den letzten Monaten mehrfach und ausführlich über den aktuellen Stand bezüglich der Berufsschulplanung informiert, sowohl mehrfach im Ausschuss als auch heute hier durch den Minister. Es müssten somit Herrn Renz alle relevanten Erkenntnisse für diesen Bereich auf aktuellem Niveau vorliegen. Für den Antrag scheint es nur eine logische Erklärung zu geben: Es ist Wahlkampf und offensichtlich sieht die CDU dafür die Tribüne hier.
Was die Berufsschulplanung und Entwicklung betrifft, handelt es sich natürlich um komplexe Sachverhalte, zu deren Lösungen es keinen Königsweg gibt.
Der Lösungsansatz der Koalition und der Landesregierung ist es, die berufl ichen Schulen zu regionalen Berufsbildungszentren weiterzuentwickeln. Dazu sollen sie aus der Trägerschaft der Landkreise und kreisfreien Städte in Planungsverbänden beziehungsweise Zweckverbänden regional konzentriert werden.
Mit – wie das immer so ist im wirklichen Leben – der Übertragung der Verantwortung auf eine größere Struktur ist ein quälender zählebiger Übergangsprozess verbunden.
Es gab und gibt Interessenkollisionen, Irritationen und manchmal sogar richtig Streit um Fragen zu Standorten, vorzuhaltenden Berufsfeldern und Schülerzahlen. Ein jeder verteidigt seine Besitzstände und die Bereitschaft zum Kompromiss war über Jahre nicht besonders groß.
Das gilt parteiübergreifend für alle Beteiligten. In einigen Bereichen beziehungsweise in dreien, der Minister hat sie heute ausgeführt, sind die Weichen gestellt. In einem anderen klemmt es noch gar mächtig. Aber in der Geschichte waren es nicht nur die Mandatsträger der Linkspartei.PDS oder der SPD, die ihre regionalen Interessen vertreten haben, sondern vor allen Dingen die der CDU, die nicht unbedingt Vorreiter einer Einigung waren.
Und, wie ernst nehmen Sie eigentlich Ihre vehementen Forderungen nach Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und Übertragung von Landesaufgaben auf die Kommunen?
Bei der Diskussion um die Verwaltungs- und Funktionalreform forderten Sie vehement, so viele Aufgaben wie nur möglich an die Kreise zu übertragen. Schon vor diesem Gesetzentwurf wurde die Verantwortung für diesen Bereich praktisch an die Planungsverbände übergeben. Sie fordern zu dezentralisieren, aber da, wo es Probleme gibt, wollen Sie offensichtlich den Zentralismus gerne beibehalten, dann soll es das Land richten. Wenn Sie das meinen, warum haben Sie dann nicht einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Schulgesetzes oder eines Strukturgesetzes vorgelegt?
Und das Bildungsministerium, das die Aufgabe als oberste Schulaufsichtsbehörde wahrgenommen hat, ist sowohl über seine Rechts- wie auch über seine Fachaufsicht im Rahmen der Festlegung der Schulentwicklungsplanungsverordnung in genau diese Prozesse eingebunden gewesen.
Und es ist nach wie vor auch für Fragen der berufl ichen Schulentwicklungsplanung die Genehmigungsbehörde. Es ist natürlich im Zusammenhang mit dieser Frage die Frage diskutiert worden, ob man denn nicht den entsprechenden Kreisen die Trägerschaft für die berufl ichen Schulen wieder entziehen sollte. Das war aber kein gangbarer Weg, weil, ich glaube schon, die CDU die Erste gewesen wäre in diesem Lande, die gesagt hätte, das kann doch nicht Sinn der Sache sein.
Deswegen ist es auch von der Praktikabilität her verworfen worden. Und ich denke, dass es in den drei Planungsregionen nunmehr entsprechende Regelungen gibt, ist ein …
Ich weiß, Frau Fiedler-Wilhelm, dass es vier gibt.
Und ich weiß auch, dass der CDU-Oberbürgermeister in dieser Stadt mit dem, was die SPD-Landräte seines Umfeldes vorgelegt haben, nicht einverstanden ist.
Es gibt berechtigte Interessen dieser Landeshauptstadt und das hat nichts mit dem Parteibuch zu tun, sondern mit Interessenkollisionen.
Der Minister hat hier aus unserer Sicht,
zumindest bezogen auf den Punkt eins, was die Frage der Berufsschulstrukturentwicklung im Lande betrifft, umfänglich informiert und weitere Handlungsschritte dargestellt.
Selbstverwaltung ist eben nicht, auch bei Berufsschulen nicht, in gute und schlechte Entscheidungen teilbar. Wie in der Politik gehören immer beide Dinge zusammen.
Nun zum Teil zwei Ihres Antrages, der die Formulierung enthält, eine bedarfsgerechte Unterrichtsversorgung zu sichern. Meine Fraktion hat sich immer dafür eingesetzt, die entsprechende rechnerische Unterrichtsversorgung von 100 Prozent zu realisieren. An diesem Ziel halten wir auch nach wie vor fest.
Die Logik kann ich nicht so ganz nachvollziehen, weil es nämlich nicht mathematisch war.
Bis zum Beginn des neuen Ausbildungsjahres haben wir seit Jahren, und zwar seit 1991, in diesem Land immer das Problem, dass wir im Gegensatz zu dem Schulbereich noch im August und September nicht wissen, an welchem Standort wie viele Klassen in welchen Ausbildungsberufen verbindlich gebildet werden können,
weil im Zusammenhang mit der Anmeldung von Berufsschülern an die Berufsschulen mit Mehrfachbewerbungen und Umentscheidungen in den Sommermonaten alle jetzigen Prognosen der Schulämter mit dem Manko behaftet sind, dass sie Prognosen sind. Und von daher hat der Minister hier über die zur Verfügung stehende Stellenausstattung auf der Grundlage der Gesamtschülerzahl gesprochen, auch im Zusammenhang mit der Unterrichtsversorgung für die berufl ichen Schulen. Deswegen wird es bis in den Oktober hinein so sein, dass auch über den Arbeitsort und den Arbeitsumfang einzelner Lehrerinnen und Lehrer vor Ort in den Schulämtern entschieden werden muss. Wir sind uns einig in der Sache, dass es um die höchstmögliche Qualität des Berufsschulunterrichtes geht. Aber wir gehen davon aus, dass mit den Ausführungen des Ministers hier heute die entsprechenden Rahmenbedingungen dafür gesetzt sind.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich, bevor ich zu meinen Ausführungen komme, ausdrücklich dem Dank an unsere Vorsitzende und das Ausschusssekretariat anschließen, weil ich nicht weiß, ob Frau Lochner-Borst in den weiteren Sitzungstagen hier unter uns bleibt. Ich weiß aus meiner eigenen Geschichte, was es heißt, dem Bildungsausschuss dieses Landtages vorzustehen, was es heißt, ideologische, politische, bildungspolitische Auseinandersetzungen so neutral, wie es nur irgend geht, in einem Ausschuss zu moderieren und zur Entscheidungsfindung beizutragen. Dafür meinen herzlichen Dank und alles Gute weiterhin!
Die heutige Beratung der vorliegenden Beschlussempfehlung ist eines der Beispiele für eine zunehmende fraktionsübergreifende Zusammenarbeit in diesem Parlament. Im Gegensatz zu früheren Legislaturperioden gibt es jetzt häufiger Anzeichen für eine solche Bereitschaft zur Zusammenarbeit über Parteigrenzen hinweg. Betrachtet man dabei die Themen, so wird deutlich, dass es sich meistens um Bereiche von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung handelt. Ich nenne hier exemplarisch die Änderung der Landesverfassung, das Aktionsbündnis für Demokratie und Toleranz und wie hier die zukünftige Entwicklung und Gestaltung der Bildung in allen ihren unterschiedlichen Bereichen in Mecklenburg-Vorpommern. Ich halte fraktionsübergreifende Anträge auch für eine Folge der Dimension der Entwicklungs- und Rahmenbedingungen, die sich so stark verändern und verändert haben, dass sie sich hier nur noch mit einem größtmöglichen politischen Konsens lösen lassen.
Zwei parlamentarische Voraussetzungen allerdings dafür sind notwendig und unabdingbar: Die regierungstragenden Fraktionen bieten die Zusammenarbeit an und die Opposition nimmt dieses Angebot auch an. Seltener allerdings war es hier im Haus umgekehrt. Manchmal ist diese Zusammenarbeit auch deshalb nötig, weil sonst die erforderlichen Mehrheiten nicht erreicht würden, wie zum Beispiel bei der Landesverfassung. Damit besteht folglich oftmals ein indirekter Zwang zum Kompromiss.
Dies war bei der vorliegenden Beschlussempfehlung allerdings ausdrücklich nicht so. Die einfache Mehrheit der Koalition hätte gereicht, um eine Bildungskommission einzusetzen. Die Fraktionen der Linkspartei.PDS und SPD haben ganz bewusst aber darauf verzichtet, diese ihre Stimmenmehrheit hier zu nutzen. Dafür gibt es einen einfachen Grund: Gerade in diesem Bereich sind die verschiedenen, teilweise auch völlig diametralen Vorstellungen hier im Hause lang und ausgiebig diskutiert worden. Eine Annäherung der unterschiedlichen Bildungskonzeptionen war nur in kleinen Teilbereichen möglich.
Nun wird aber eine Bildungskommission sicherlich nicht praktisch über Nacht die unterschiedlichen Positionen vereinen können, aber das ist auch nicht ihre Aufgabe. In dieser Kommission sollen so parteiunabhängig, wie das nur irgend möglich ist, Expertinnen und Experten, Praktikerinnen und Praktiker eine Konzeption für die vielschichtige langfristige Gestaltung von Bildung und Erziehung in den unterschiedlichen Altersstufen bis hin zum Seniorenalter entwickeln und Lösungswege für die vor allen Dingen in den nächsten Jahren neu entstehenden Probleme, die heute bereits absehbar sind, vorschlagen. Dabei sollen die einzelnen Bestandteile des Bildungssystems und dabei vor allem ihre Schnittstellen und Übergänge untersucht werden. Das geht über die 9. Änderung des Schulgesetzes wirklich weit hinaus und es nur darauf zu reduzieren, halte ich nicht für korrekt.
Wir haben den Auftrag bewusst sehr allgemein formuliert und auf die Vorgabe von Fragestellungen, wie zum Beispiel bei Anhörungen in diesem Hause ja üblich, verzichtet. Dadurch wird aus meiner Sicht gesichert, dass nicht indirekt eine politische Ergebnisorientierung präjudiziert wird. Sicherlich ist nicht Aufgabe, längeres gemeinsames Lernen a priori vorzubereiten, aber der Auftrag der Kommission schließt eine solche Schlussfolgerung auch nicht aus.
Ich verspreche mir von der Arbeit dieser Kommission, dass wir Ergebnisse erhalten als Landespolitik – völlig unabhängig, welcher politischen Konstellation neue Regierungen in diesem Lande sozusagen entsprechen müssen –, die auch nicht ausschließlich die haushaltspolitischen und schulorganisatorischen Rahmenbedingungen oder aber gar bildungspolitischen Grundkonzeptionen zur Grundlage haben und die selbstverständlich mit der Autorität einer solchen parteiunabhängigen Institution nicht wie die Politik permanent einer politischen Instrumentalisierung bezichtigt werden kann.
Mit dem vorliegenden Antrag haben wir einen parteiübergreifenden Konsens gefunden. Er bleibt deshalb trotzdem ein Kompromiss – Frau Vorsitzende hat es natürlich hier deutlich formuliert und auch Frau Polzin und Frau Fiedler-Wilhelm –, der nur deswegen zustande kam, weil alle beteiligten Verhandlungspartner auf Einzelpositionen verzichtet haben. Wie immer in solchen Fällen ist es auch nicht so leicht, über den eigenen Schatten zu springen, und noch schwerer, über die Schatten, die auch in manchen Fraktionen bei diesem Thema entstehen. Aber es ist gelungen, und dafür möchte ich mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen von der SPD- und der CDUFraktion ausdrücklich bedanken.
Ich hoffe, es ist ein gutes Zeichen für die Gestaltung der Zusammenarbeit in der kommenden Legislaturperiode und es ist auch ein Zeichen, dass die These von der Diktatur der Mehrheit nicht stimmt.
Es melden sich ja auch schon wieder die ersten Skeptiker, allen voran die FDP. Die Unkenrufe ihres ehemaligen Landesvorsitzenden und Lehrers, der einen Schnellschuss unterstellt, sind wohl eher in die Kategorie trotziger Kinder einzuordnen nach dem Motto: „Ich will mitspielen, aber man lässt man nicht“. Bisher übrigens einer der weniger Kritiker, die mir bekannt sind, so viele gibt es nämlich an dieser Bildungskommission nicht.
Die Kommission soll ihre Arbeit zügig aufnehmen und sie wird viel zu tun haben. Die Fragestellungen des lebenslangen Lernens sind komplex und zugleich auch sehr interessendominiert in der Gesellschaft, nicht nur hier im Haus. Es wird also folglich nicht so einfach sein, zu Ergebnissen zu kommen, die den Wünschen der an der Bildung aller beteiligten Interessengruppen sowie den landestypischen Besonderheiten gerecht werden. Auch hier wird es Abwägungsprozesse geben müssen und auch hier werden Kompromisse nötig sein.
Die Gretchenfrage der Ergebnisse solcher Kommissionen sind zudem nicht nur die Ergebnisse an sich, sondern vor allen Dingen deren Umsetzung. Das wird dann wieder für umfassende Diskussionen vor allem im politischen Raum sorgen und es wird wohl der schwierigere Teil der Arbeitsergebnisse dieser Kommission werden. Aber, meine Damen und Herren, auch der längste und schwerste Weg beginnt mit dem ersten Schritt. Da wir diesen ersten Schritt und hoffentlich auch den ganzen Weg vielleicht ja gemeinsam gehen, wird es wohl für alle etwas leichter.
Abschließend habe ich eine Bitte an uns alle. Der Kompromiss war schwierig, jeder hat Federn gelassen und ich
wünsche mir, dass wir dieses Thema der Bildungskommission nicht schon wieder im kommenden Wahlkampf zerreden. Begonnen hat das schon wieder, wenn ich in der Zeitung lese, wer denn welche Initiative oder das Urheberrecht für sich deklamiert, und auch die heutige Debatte war nicht so ganz frei davon. Geht es hier nicht ausnahmsweise einmal ohne den Versuch von Profilierung? Das heißt ja nicht, dass die Bildungspolitik insgesamt und an sich keine Bedeutung im Wahlkampf hätte. Ich habe die Erfahrung gesammelt, es sind noch genügend Reizthemen übrig, um sich über die besten Konzepte zu streiten, nicht so sehr um die Kommission. Ich würde also darum bitten, dass die Bildungskommission mit ihrem Arbeitsauftrag nicht der Aufhänger für Wahlkampfauseinandersetzungen wird. Beherzigen wir künftig öfter insgesamt auch im Haus die Worte von Albert Camus, der einmal sagte: „Wir müssen immer das Gespräch mit unseren Nächsten suchen. Das Gespräch ist die einzige Brücke zwischen uns Menschen.“
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein langer, schwieriger Prozess für alle beteiligten Seiten liegt mit den fünf unterschriebenen Zielvereinbarungen hinter uns. Dafür möchte ich mich namens meiner Fraktion bei den Hochschulen, den Rektoren, den Selbstverwaltungs- und Beschlussgremien, aber auch beim Bildungsministerium und den beteiligten Häusern dieser Landesregierung bedanken.
Seit dem In-Kraft-Treten des Landeshochschulgesetzes im Juli 2002 ist jetzt ein weiter Weg zurückgelegt. Es gab eine Reihe von Umwegen, von kleinen und großen Hindernissen und es gab auch Zeiten, da glaubten wir manchmal, es wird nichts mehr.
Doch es hat sich gezeigt, wenn beide Seiten hart und fair verhandeln, dann können auch Ergebnisse erreicht werden.
Betrachtet man die seit Jahren stagnierenden Prozesse der Umsetzung des Verfahrens nach dem LHG, dann hat wohl doch die Fristsetzung im Rahmen der zweiten Novellierung des Landeshochschulgesetzes ihre Wirkung nicht verfehlt. Der Abschluss der vorliegenden fünf Zielvereinbarungen schafft die Grundlage, nun endlich die künftigen Planungsperioden nach klaren, eindeutigen und seit 2002 geltenden gesetzlichen Vorschriften in entsprechendem Umfang durchzuführen.
Aufgabe für das Land war es immer, eine längerfristig tragfähige, abgestimmte und bedarfsgerechte Hochschulentwicklung zu ermöglichen. Mit fünf Hochschulen konnten Zielvereinbarungen abgeschlossen werden. Sie sind ohne Zweifel ein Kompromiss. Wie das aber bei Kompromissen oft so ist, keiner ist richtig umfänglich zufrieden, jeder hat Federn gelassen, aber jeder der Beteiligten kann aufrecht auch mit diesem Kompromiss leben. Und bei solchen komplexen Systemen, wie sie Hochschulen ohne Zweifel sind, ist es zudem besonders schwierig. Es sind über viele Jahre, manchmal auch Jahrhunderte gewachsene Strukturen, Traditionen und Leistungen, die auf ihre Zukunftsfähigkeit hinterfragt werden müssen. Neben den Anforderungen der Hochschule als Wissenschaftseinrichtung an sich selbst müssen auch die Entwicklungen national und international, die Rahmenbedingungen, Demografie, Finanzpolitik und so weiter berücksichtig werden. Das ist praktisch der immerwährende Widerspruch zwischen Vision und Realität. Den gibt es nun beileibe nicht nur im Verhältnis von Staat und Hochschule.
Meine Damen und Herren von der CDU, Frau LochnerBorst, heute ist allen Fraktionsvorsitzenden zugegangen die neue Fassung der „Empfehlungen zum arbeitsmarktund demographiegerechten Ausbau des Hochschulsystems“ vom Wissenschaftsrat.
Und da würde ich gerne zwei Zitate mit in diese Diskussion einwerfen. Da heißt es nämlich unter dem Abschnitt „B.IV. Perspektiven für die Hochschulen in den neuen Ländern aufzeigen“, Zitat: „Mit dem Übergang auf das System gestufter Studiengänge verfügen die Hochschulen zudem über ein Angebot, mit dem der in den neuen Ländern besonders große Mangel an dualen Ausbildungsangeboten kompensiert und teure, staatlich finanzierte vollzeitschulische Ausbildungsangebote zum Teil ersetzt werden können.“ Das funktioniert in der Tat aber nur an Fachhochschulen.
Auch angesichts der Vorwürfe, die Frau Lochner-Borst hier heute formuliert hat, ein zweites Zitat: „Sollte ein Rückbau der Kapazitäten in begrenztem Umfang dennoch unvermeidlich sein, ist es wichtig, die Hochschulsysteme der einzelnen Länder als Einheit zu begreifen.“
„Dauerhaft nicht ausgelastete Doppelangebote sollten abgebaut und eine gemeinsame Nutzung von Ressourcen forciert werden.“
„Gerade hierbei ist aber, insbesondere auch bei den kleineren Fächern, ein koordiniertes Vorgehen wichtig. Vorgaben, die die Autonomie der Hochschulen beschränken und den freien Wettbewerb der Hochschulen untereinander begrenzen, können dabei nicht immer vermieden werden.“ Zitatende.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist Wirklichkeit. Und der Wissenschaftsrat …
Ach, zu dem Blättchen, Herr Riemann, komme ich nachher in der zweiten Debatte.
Und der Wissenschaftsrat ist ja nun wirklich nicht in Verdacht stehend, von der Linkspartei.PDS geprägt zu sein,
sondern in ihm arbeiten auch viele, viele engagierte Menschen mit, die das Parteibuch Ihrer Partei tragen.
Die Zielvereinbarungen sichern einerseits die bestehenden Hochschulstandorte im Land. Sie sichern die Hochschulstandorte – weil die Frage wäre ja auch gewesen, schließt man einen – und tragen dazu bei, das regionale, nationale und internationale Profil in Lehre und Forschung unserer Hochschulen zu schärfen. Andererseits werden auch die Möglichkeiten des Landes berücksichtigt. Die Zielvereinbarungen gewährleisten eine langfristige personelle und materielle Planungssicherung, die weit über den Planungszeitraum hinausgeht, in Bezug auf die in den jeweiligen Ziffern VI Nummer 2 Punkt 1 enthaltene Stellengarantie bis zum 31.12.2020. Sie treffen verbildliche Aussagen zu Hochschulbau- beziehungsweise -sanierungsmaßnahmen sowie zu den vorgesehenen und vereinbarten Forschungsschwerpunkten. Und mit ihnen wird den rechtlichen Forderungen des Landeshochschulgesetzes zu Verfahren und Inhalt von perspektivischer Hochschulplanung Rechnung getragen.
Der Landtag muss heute zu den Zielvereinbarungen votieren – auch ein Novum, denn nach den bisherigen alten Regelungen des LHG hätten wir in diesem Parlament überhaupt kein legislatives Mitwirkungsrecht mehr gehabt.
Auch Sie als Opposition nicht,
liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU.
Ich gehe davon aus, dass es zu einer breiten Zustimmung kommt, denn die vorliegenden Vereinbarungen sind ein Verhandlungsergebnis, das beide Seiten tragen und unterschrieben haben.
Die Zielvereinbarungen müssen sich nun in der Praxis bewähren.
Wir werden ihre Umsetzung inhaltlich …
Ich glaub das. Ich glaub das, Herr Liskow.
Wir werden ihre Umsetzung inhaltlich weiter begleiten müssen, auch um Erfahrungen zu sammeln, denn das Ende der Planungsperiode wird schneller erreicht sein, als Sie heute glauben. Insoweit wird der heutige Beschluss nur der Anfang eines Weges sein. Die wesentliche Richtung ist schon vorbestimmt, denn die Planungen gehen weit über das Jahr 2010 hinaus. Was wir allerdings nicht wissen, ist, ob sich die nationalen und internationalen gesellschaftlichen Prozesse so entwickeln, wie alle beteiligten Seiten es prognostizieren.
Abschließend ein Zitat von Friedrich von Bodenstedt, auch einem Sprachwissenschaftler, Schriftsteller, Journalisten, der es als Universalgelehrter wissen muss.
Am Ende meiner Ausführungen bitte, Frau Präsidentin.
„Das erreichte Ziel bringt uns selten volle Befriedigung, unser bester Lohn liegt im Streben.“ Unser Streben ist, die Zukunft weiter mit unseren Hochschulen zu gestalten. Wir wollen gemeinsam mit ihnen ihre landespolitische Bedeutung, ihre internationale Reputation und ihre Leistungsfähigkeit in Lehre und Forschung erhöhen und sie dabei im Rahmen der Möglichkeiten des Landes unterstützen.
Das ist in der Tat richtig. Das habe ich auch in meiner Aussage so nicht gemeint.
Entschuldigung, dann habe ich es falsch formuliert. Es geht um die Frage der Möglichkeit der Beteiligung des Parlaments, auch in Bezug auf Zielvorgaben wirksam werden zu können.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist nicht gelungen, mit der Universität Rostock eine Zielvereinbarung abzuschließen. Wir bedauern das als Fraktion sehr, denn es wäre wünschenswert gewesen, mit allen Hochschulen unseres Landes zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen, um eine wirklich tragfähige und zukunftssichere Hochschulstruktur des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Gemeinsamkeit aller sechs Hochschulen zu entwickeln.
Der Entwurf einer Zielvereinbarung hat vorgelegen, war Gegenstand vieler Verhandlungsrunden, aber am Ende konnte keine Einigung erzielt werden. Eine Diskussion zu
den Gründen oder gar eine Schuldzuweisung ist problematisch, denn jede Seite nimmt für sich in Anspruch, das Ihre zur Kompromissfindung getan zu haben.
Die Landesregierung muss nun von der gesetzlich für diesen Fall vorgesehenen Zielvorgabe nach dem Landeshochschulgesetz Gebrauch machen. Das war nicht die von uns angestrebte oder gar favorisierte Lösung, aber wir als Gesetzgeber haben mit der Änderung des Landeshochschulgesetzes auch Fristen festgelegt, die von der Landesregierung und nicht nur von ihr einzuhalten sind.
Die Zielvorgabe ist kein Willkürakt, denn in Paragraf 2 Absatz 1 des Landeshochschulgesetzes heißt es, ich zitiere: „Die Hochschulen sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts und zugleich staatliche Einrichtungen.“
Im „Teil 2 Staat und Hochschule“ sind die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit des Landes mit den Hochschulen und umgekehrt geregelt. Sie gewähren den Hochschulen einen hohen Grad an Autonomie und eigenverantwortlichen Entscheidungen. Auch hier gibt es nach wie vor gegensätzliche politische und gesellschaftliche Positionen. Die einen halten die Regelungen für zu eng, die anderen für zu weit.
Die Regelungen des LHG waren bei der Erarbeitung dieses Gesetzes ein Kompromiss nach kontroverser Debatte. Sie waren es auch bei der zweiten Änderung und daran hat sich bis heute nichts geändert. Es ist und bleibt die Frage des Spannungsfeldes zwischen Autonomie und staatlichen Steuerungsbefugnissen. Die Steuerungsmöglichkeiten des Landes wären mit einer konsensualen Zielvereinbarung natürlich das bessere Ergebnis gewesen, aber das setzt ein positives Verhandlungsergebnis voraus. Bei fünf unserer Hochschulen ist es gelungen, obwohl es auch dort heftige Bedenken, weitergehende Wünsche und große Vorbehalte gab.
Der häufig kolportierte Größenvergleich allerdings ist aus meiner Sicht kein wirkliches Argument. Es geht nicht nur um die jeweilige Größe der Hochschule. Entscheidend ist vielmehr, dass für beide Seiten – das Land und die Hochschulen – tragfähige Ergebnisse mit allen sechs Einrichtungen im Interesse einer tragfähigen, langfristigen und bedarfsgerechten Hochschulstruktur erreicht werden sollten.
Ein Vergleich über die Größe ist schon deshalb nicht möglich, weil alle Hochschulstandorte wegen ihrer unterschiedlichen Profile, die sie jetzt schon haben, für den Hochschulstandort Mecklenburg-Vorpommern in ihrer eigenen Eigenschaft unverzichtbar sind.
Ebenso unzulässig ist eine Personifizierung auf zwei Hauptakteure der jeweils beteiligten Seiten.
Das, was Frau Lochner-Borst in Bezug auf den Bildungsminister hier formuliert hat, möchte ich aus den vorhin auch schon von Ihnen hoch gehobenen Artikeln aus der „Universitätszeitung“ auf Seite 1 und auf Seite 2 zitieren. Da heißt es in dem Leitartikel, der seit drei Tagen vorliegt: „Während der Bildungsminister an dieser einmal aufgestellten Forderung ohne jegliche Verhandlungsbereitschaft festhielt und dazu auch einen Kabinettsbeschluss herbeiführte, hat die Universität Rostock mittlerweile drei wohldurchdachte Kompromissvorschläge erarbeitet, …“ –
also Schuldzuweisung! „Der Minister hat in keiner Art und Weise Kompromissvorschläge akzeptiert.“
Ich glaube, die vielen Verhandlungen waren nicht so.
Seite 2, Herr Riemann, „Stellungnahme des Akademischen Senats“. Da heißt es: „Es ist nicht nachzuvollziehen, warum das Ministerium trotzdem weiterhin auf die Schließung der Studiengänge Jura und Zahnmedizin besteht.“ Was Jura betrifft, ist diese Formulierung richtig, was Zahnmedizin betrifft, nicht,
deswegen noch ein Satz von mir zur Zahnmedizin. Der Passus in der Zielvorgabe bedeutet keineswegs eine Schließung. Für meine Fraktion bleibt der Vertrag zwischen der Landesregierung und der Universität weiterhin gültig. Eine Schließung der Zahnmedizin erfolgte mit der Vorgabe nicht. Solange der Vertrag eingehalten wird, gibt es aus meiner Sicht auch keinen Grund dafür.
Meine Damen und Herren, der Termin für den Abschluss von Zielvorgaben endet am 31. Mai 2006.
Herr Riemann, am Schluss.
Mit heutigem Beschluss kann der Wortlaut des Gesetzes somit auch umgesetzt werden. Ich bin trotzdem überzeugt, dass die Gespräche zwischen der Universität Rostock und dem Land positiv weitergeführt werden können,
dass es nach der heutigen Beschlussfassung möglicherweise doch noch, und vielleicht erst in zwei Jahren, bei sich weiterentwickelnden Rahmenbedingungen zu einer Zielvereinbarung für den Zeitraum bis zum 31.12.2010 kommen kann.
Ich glaube nicht, dass sich ein künftiger Landtag und eine künftige Landesregierung dann einer solchen Zielvereinbarung widersetzen würden. Eine konsensuale Eini
gung zwischen der Universität Rostock und dem Land zu einer Zielvereinbarung würde allen Beteiligten und dem Land Mecklenburg-Vorpommern insgesamt gut tun. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Dieses Zitat ist richtig von Ihnen vorgelesen.
Das kann ich so einfach nicht beantworten. Das würde längere Ausführungen bedeuten.
Entschuldigung, Frau Präsidentin.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Herr Renz, Sie haben mit Ihrer Rede in der Debatte deutlich gemacht, dass es Ihnen eigentlich überhaupt nicht um die Auswirkungen des Urteils des Landesarbeitsgerichtes ging, sondern Sie wollten hier eine Debatte über die aktuelle Schulwirklichkeit. Dann hätten Sie der Ehrlichkeit halber Ihren Antrag auch so formulieren müssen.
Wenn Sie nach den Worten des Ministers zu dem Ergebnis kommen, dass Sie keine Fachdiskussion führen können, wenn es keine fachliche Grundlage durch die Ausführungen gäbe,
Herr Renz, es tut mir Leid, da kann ich Ihnen überhaupt nicht folgen, denn der Minister hat aus meiner Sicht und sicherlich auch aus Sicht meiner Fraktion die drei Fragen, die Sie in Ihrem Antrag hier formuliert haben, umfänglich und ausreichend beantwortet.
Ich kann Sie nur auffordern, mit uns gemeinsam diesen Antrag von Ihnen für erledigt zu erklären, ansonsten müssen wir ihn sicher hier ablehnen, weil er abgearbeitet ist.
Aber das ist eben so, wie man mit bestimmten Dingen auch umgeht. Die Frage bleibt doch, dass die Debatte um die Pflichtstundenzahl vor einem konkreten Hintergrund stattfindet, einem laufenden Verfahren. Es gibt ein erstes Urteil, es ist noch nicht rechtskräftig. Wir haben gehört, dass die Landesregierung beim Bundesarbeitsgericht in Berufung gegangen ist. Von daher ist es schon schwierig, hier eine politische Debatte über mögliche Konsequenzen und Auswirkungen zu führen, ohne dass es entsprechende Urteile gibt.
Wenn ich das inhaltlich beleuchten darf, Herr Renz, dann sind wir noch auf einer ganz anderen Ebene, denn
die bisherigen Diskussionen um Pflichtstundenzahlen in Deutschland ranken sich um ein bisheriges althergebrachtes Verständnis des Lehrerberufs und der Lehrerarbeitszeit. Ihnen wird doch als Berufsschullehrer von Hause aus und als jemand, der Jahre in dem Bildungsbereich tätig ist, hier im Parlament nicht entgangen sein, dass es natürlich vielfältigste Diskussionen gibt um die Frage: Wie wird Lehrerarbeitszeit bewertet?
Ist es einfach nur auf Pflichtstundenzahlen zu reduzieren? Offen bleibt nämlich in der Perspektive die Veränderung der Bewertung von Lehrerarbeitszeit, der Bewertung von Poolstunden, der Zurverfügungstellung von entsprechenden Unterrichtsvolumina und so weiter für die Schulen.
Und wenn ich das Urteil sozusagen herleite und zum Nonplusultra erkläre, dann ist die Frage, die Sie hier formuliert haben, schon zu berücksichtigen, ob denn das Lehrerpersonalkonzept, solange wie es existiert, ausschließt, dass man überhaupt über die Neuordnung von Lehrerarbeitszeiten reden und sie neu ordnen kann. Ich glaube, das ist kontraproduktiv, das entspricht auch nicht der Wirklichkeit.
Was die Unterrichtsverpflichtung an sich betrifft, ist es schon etwas problematisch, dass Lehrer gleichen Abschlusses, gleicher Qualifikation, gleicher Fächerkombination, nur weil sie an unterschiedlichen Schularten unterrichten, eine unterschiedliche Unterrichtsverpflichtung haben.
Auch das ist eine Frage, die natürlich politisch, bildungspolitisch und auch rechtlich zu bewerten ist. Noch verrückter wird die ganze Diskussion, wenn es um unterschiedliche Fächerkombinationen geht, wo die Belastung des einzelnen Faches auch immer eine Rolle spielt.
Also, meine Damen und Herren, wir haben mit dem von Ihnen hier vorgebrachten Antrag und den von dem Minister daraufhin getätigten Aussagen eine aktuelle Situationsinformation erhalten. Für uns wäre der Antrag damit fachlich erledigt. Ich habe kein Verständnis dafür, dass Sie auf der Grundlage dieses Antrages eine ganze Reihe von weiteren Fragen des Bildungsbereiches hier thematisieren wollen. Von daher kann ich nur noch einmal das unterstützen, was der Minister in Bezug auf die Polemisierung bezüglich des Maulkorberlasses gesagt hat. Niemand hat einer Lehrerin oder einem Lehrer in diesem Lande abgesprochen, dass er sich in seinem ganz persönlichen Engagement für die Entwicklung von Schule für das Volksbegehren einsetzen oder sich auch dagegen aussprechen kann. Aber es gehört nicht zu den dienstlichen Obliegenheiten eines Schulleiters oder eines Lehrers, dieses im Rahmen seiner dienstlichen Verpflichtungen in der Schule organisatorisch zu vollziehen. Das gehört da nicht dazu.
Noch eine Bemerkung, Herr Renz, zu Ihren gestrigen Aussagen. Wenn Sie den Bogen so weit spannen, dann würde ich den auch gerne spannen wollen,
denn ich kam nicht dazu, was die Konsequenzen in der Frage von Umsetzung des Lehrerpersonalkonzeptes vor dem Hintergrund des laufenden Volksbegehrens betrifft.
Sie haben gestern so nett formuliert, Sie können nicht alles aus dem Volksbegehren unterstützen. Wenn ich Ihre Aussagen gestern und heute reflektiere, dann meinen Sie damit wohl,
dass Sie den längeren gemeinsamen Unterricht in der jetzigen Gesetzeslage nicht unterstützen und insbesondere den Teil unterstützen, der sich im Volksbegehren
mit der Frage der 5. und 6. Jahrgangsstufe an den Gymnasien befasst.
Darf ich daraus schließen, dass Sie alle Regelungen, die in dem Gesetzentwurf enthalten sind, zu Schulwegezeiten und Klassenbildung nicht teilen? Das impliziert die Aussage von Ihnen von gestern.
Ich möchte für meine Fraktion und auch die SPD-Fraktion hier noch einmal betonen: Mit der Rede des Ministers ist für uns der Antrag erledigt. Stimmen Sie der Erledigterklärung Ihres Antrages zu!
Herr Renz, nach Ihrer Rede
habe ich noch etwas für Sie von Lord Halifax,
der einmal gesagt hat: „Wenn ein Mann gern Rat erteilt, ist es ein sicheres Zeichen, dass er ihn selbst braucht.“ Herr Renz, Sie brauchen ihn.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Diskussionen über Bildung, Bildungssysteme, Inhalte, Formen und Methoden werden seit Jahrzehnten auch in Mecklenburg-Vorpommern und in der gesamten Bundesrepublik geführt, bisher eher mit marginalen Ergebnissen. Es gab und gibt keinen großen Wurf, der den Problemstau des deutschen Bildungssystems bewältigt hätte: 16 Bundesländer, 16 verschiedene Bildungssysteme, 16 verschiedene Lösungsansätze, trotz PISA, IGLU, TIMS und anderen Untersuchungen keine wirklich durchgreifenden Veränderungen.
Mit der gegenwärtig diskutierten Föderalismusreform wird die bildungspolitische Kleinstaaterei nicht etwa abgeschafft, sondern weiter verschärft. Nun ist es natürlich in einem föderalen System immer schwierig, eine zentrale Steuerung zu etablieren, aber in existenziellen Fragen gesellschaftlicher Zukunftsvorsorge, wie es die Frage der Bildung ist, sollte der Bund zumindest den Rahmen bestimmen. Wir halten deshalb nach wie vor ein Bildungs
rahmengesetz des Bundes für notwendig und nützlich. Aber nun ist es so, wie es ist, und wir werden die Föderalismusreform wohl leider so oder so ähnlich bekommen, wie sie bisher verhandelt wurde. Nur Mecklenburg-Vorpommern hat sich aus guten Gründen im Bundesrat enthalten, obwohl viele andere Bundesländer ähnliche Sorgen und Bedenken haben wie wir. Dass aber, meine Damen und Herren, die Föderalismusreform Konsequenzen auch für die künftige Gestaltung der Bildungspolitik in unserem Land hat, ist wohl so sicher wie das Amen in der Kirche.
Auch in der Bildung ist ein Wettbewerb zwischen armen und reichen Ländern zu befürchten, der im schlimmsten Fall ungleiche Bildungschancen und ungleiche Bildungsmöglichkeiten zur Folge haben würde.
Es wird in den nächsten Jahren neue bildungspolitische Herausforderungen geben, denen wir uns stellen und die wir vor allem bewältigen müssen. Wir stehen vor einem Paradigmenwechsel, bei dem Chancen und Risiken gleichermaßen zu betrachten sind. Mit den neuen Bedingungen sind eine Vielzahl von Fragen zu beantworten, Lösungswege aufzuzeigen und Strategien zu entwickeln, die für die Zukunft der Bildung, für das Bildungssystem in Mecklenburg-Vorpommern vor dem Hintergrund des immer notwendiger werdenden längeren beziehungsweise lebenslangen Lernens von Bedeutung sind. Das wird nach unserer Überzeugung nur gelingen, wenn in einem breiten dialogischen Prozess die politischen Entscheidungsträger gemeinsam mit Praktikerinnen und Praktikern,
mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der unterschiedlichsten Ebenen und mit unterschiedlichsten Bezügen zu dieser Thematik ein langfristiges strategisches Entwicklungskonzept erarbeiten.
Wir brauchen eine langfristige klare Entwicklungskonzeption für die Ausgestaltung des Bildungswesens auch in unserem Land. Sie sollte von einer möglichst breiten Zustimmung und Akzeptanz getragen sein,
sie darf nicht Vision bleiben, sondern muss Stück für Stück Realität werden. Dazu gehört es, und das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen, zu akzeptieren, dass Wissenschaft, dass Forschung, dass internationale Entwicklungen dem deutschen Schulsystem und dem deutschen Bildungssystem in Gänze Unzulänglichkeiten, Ungerechtigkeiten, soziale Benachteiligungen und wachsendes mangelndes Leistungsvermögen bescheinigen. Um diese Fragen zu beantworten, um diesen breiten politischen und fachlichen Dialog zu befördern, wollen wir die Landesregierung auffordern, eine Kommission „Lebenslanges Lernen in Mecklenburg-Vorpommern“ einzurichten,
denn dieses Konzept muss ausgehend vom erreichten Stand unter Berücksichtigung internationaler, nationaler und landesspezifischer Besonderheiten die mittel- und langfristigen realistischen Entwicklungsziele definieren.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die im Antrag formulierten Ziele und Aufgabenstellungen sollen das
gesamte Bildungssystem betrachten. Es soll die Bereiche der frühkindlichen Bildung und Erziehung im vorschulischen Leben, es soll die Bildung und Erziehung in den allgemein bildenden Schulen, die berufliche Ausbildung und das Studium sowie die lebensbegleitende Weiterbildung umfassen und Konsequenzen für diese bestimmen. Hinzu gehören solche begleitenden Aspekte wie zum Beispiel die Stellung und die Erfordernisse zur Entwicklung der Sozialarbeit an den Bildungseinrichtungen, die Vertiefung der Zusammenarbeit von Schulen mit der Kinder- und Jugendhilfe, die Aus- und Fortbildung von pädagogischem Personal für die jeweiligen Bereiche, und zwar im weitesten Sinne, die Entwicklung der Horte und Ganztagsschulen, dazu gehören die weiteren Entwicklungen der Betreuungsrelationen, pädagogische und soziale Rahmenbedingungen, Qualität, Effizienz und Ergebnisorientierung unter Beachtung eines humanistischen Bildungsansatzes, der nicht ausschließlich nur eine Verwertungsmöglichkeit von Abschlüssen und Absolventinnen und Absolventen in den Mittelpunkt stellt, sowie die Sicherung von Zugangsmöglichkeiten für die einzelnen Bildungsgänge.
Zu prüfen ist auch, ob eine verwaltungsseitige Zusammenführung der verschiedenen Bestandteile in einem dafür zuständigen Ministerium nicht effizienter ist. Wenn wir einerseits die Kleinstaaterei kritisieren, dann sollten wir andererseits wenigstens unsere Möglichkeiten nutzen zu zentralisieren, wo dieses erforderlich und möglich ist.
Wir haben sehr bewusst darauf verzichtet, mit unserem Antrag ausschließlich und dezidiert nur die Schule zu betrachten. Die Anforderungen und Ergebnisse von Bildung, Erziehung und lebenslangem Lernen sind nur in einem abgestimmten System ihrer einzelnen Komponenten zu lösen. Gegenseitige Bezüge und Abhängigkeiten wie die Ausgestaltung der Schnittstellen und Übergänge, die stufenweise Weiterentwicklung vorhandener Grundlagen, die Kooperation und Zusammenarbeit sind dabei genauso wichtig wie die inneren Zusammenhänge und Strukturen eines einzelnen Systembestandteils.
Bildung und Erziehung funktionieren nur als Einheit von Wissen, Können, Kompetenzen und sozialer Ausgewogenheit. Darum müssen auch Komponenten wie die Gewährleistung von Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit, die Sicherung der sozialen Ausgewogenheit ohne Ausgrenzung, der weitere Ausbau des längeren gemeinsamen Lernens bei Sicherung der individuellen Förderung der Leistungsstarken wie der Leistungsschwächeren, die Gewährleistung eines möglichst kostenlosen Zugangs zu allen Bildungsangeboten in den jeweiligen Bereichen und die Vermittlung von Kompetenzen sowohl für das Wissen, aber auch für das Verhalten und für die Gestaltung eines unabhängigen und selbstbestimmten Lebens weiterentwickelt werden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zugegeben, das sind anspruchsvolle Aufgabenstellungen und Ziele, insbesondere deshalb, weil wir wissen, dass gerade im Bildungsbereich die Einzelintentionen der betroffenen Gruppen und der verschiedenen Interessenverbände schwer zu vereinbaren sind.
Und trotzdem: Nur wenn es gelingt, so weit wie irgend möglich zu gemeinsamen Ergebnissen zu kommen, wird es mittel- und längerfristig zu einem Erfolg. Andere Bundesländer haben versucht, es uns vorzumachen, Möglichkeiten zu prüfen, ob das parteiübergreifend geht, und das
meine ich nicht so sehr auf den Begriff der politischen Parteien bezogen. Sie haben versucht, sich zu einigen.
Was den Zeitrahmen betrifft, auch das sei an dieser Stelle ausdrücklich formuliert, wollen wir keinen Schnellschuss. Aus diesem Grunde schlagen wir als Endtermin für die Arbeit dieser Kommission vorläufig den 30. Juni 2008 vor. Auch hier zeigen die Ergebnisse und Erfahrungen anderer Länder, dass circa zwei Jahre nötig sind, um zu brauchbaren, dialogisch entstandenen Ergebnissen zu kommen. Und selbst das ist mit Blick auf die Themenfülle und Komplexität dessen, um das es hier geht, ein ehrgeiziger Zeitraum.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es gibt wie üblich schon wieder erste Stimmen, die den von den Koalitionsfraktionen unterbreiteten Vorschlag kritisieren. Die CDU meint, mit der Bildung der Kommission durch die Landesregierung würde sich das Parlament seiner Kompetenzen berauben. Ich werde mich nachher in der Debatte mit dem Antrag der CDU-Fraktion ausführlicher befassen,
aber an dieser Stelle zu unserem Antrag, eine Kommission der Landesregierung einzusetzen, noch einmal ausführen:
Natürlich ist es so, dass, wenn man das Verfahren nach Artikel 60 der Landesverfassung wählt, der Landtag in der Pflicht steht.
Nur bei uns ist, im Gegensatz zu Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU, nicht das aktuelle Volksbegehren des Landeselternrates der Ausgangspunkt des Antrages.
Das ist deshalb nicht so, weil es sich mit einer Änderung des Schulgesetzes befasst.
Wir wollen weit über die Schulen hinausgehende Konzepte weiterentwickeln. Insoweit sind die Vorschläge sicher in Beratungen einzubeziehen,
aber sie sind weder der Anfang noch das Ende dieses Prozesses und dieses Antrages, und damit steht für uns als Koalitionsfraktionen auch die Gesetzgebungsfrage nicht,
jedenfalls nicht bis zum 30. Juni.
Im Übrigen erinnere ich mich noch gut an die Kritik der CDU, was die Wahrnehmung von Gesetzesinitiativen von Fraktionen des Parlaments in dieser Legislaturperiode
betrifft. Es gab dazu sogar eine von Ihrer Fraktion beantragte Aktuelle Stunde,
in der die Einbringung der Novellierung des Schulgesetzes durch die Koalitionsfraktionen mehr als kritisch bewertet wurde.
Wie sich doch manchmal die Zeiten ändern!
Wir haben keinen Anlass, das Schulgesetz zu überdenken, wie sie das in Ihrer Presseerklärung vom 06.03.2006 formulierten.
Wir halten es nach wie vor für richtig und unter den Rahmenbedingungen des Landes und den nationalen und internationalen Entwicklungen für angemessen.
Warum nur der Landtag einen Interessenausgleich herbeiführen kann,
erschließt sich für mich nicht.
Es gibt und gab in der Bundesrepublik Kommissionen, die von Landesregierungen genauso wie von Parlamenten eingesetzt wurden. Einer Landesregierung per se zu unterstellen, sie könne keinen Interessenausgleich durchführen, stellt dann wohl auch die Entscheidungen der CDU-geführten Landesregierungen der Vergangenheit in ein etwas problematisches Licht.
Wo steht geschrieben, dass bei einer Regierungskommission kein neutraler Vorsitzender oder keine Vorsitzende
mit der Leitung beauftragt werden könnte? Wir sind jedenfalls sehr dafür, dieses zu tun.
Hinsichtlich der Beteiligung des Landtages steht in der Begründung zu unserem Antrag ausdrücklich der Wille zur Mitarbeitsgewährleistung des Parlaments.
Ich gehe davon aus, dass dieser Wunsch selbstverständlich respektiert wird. Eigentlich wollte ich es erst nachher sagen,
aber ich will es aufgrund der Zwischenrufe an dieser Stelle schon deutlich machen:
Nimmt man die Enquetekommission in Thüringen zum Maßstab,
dann war die Verteilung im Thüringer Parlament so: sechs CDU-Abgeordnete, zwei von der PDS und zwei von der SPD –
absolute Mehrheit der CDU. Die eingeladenen...
Kriegen Sie nicht.
Die eingeladenen Experten hatten nur bedingtes Rederecht in ihrer Enquetekommission im thüringischen Landtag.
Wir halten es nach wie vor für richtig,
dass unter den Rahmenbedingungen unseres Landes eine entsprechende Kommission so arbeitet,
dass parteipolitisch neutral
die Einzelbereiche des lebenslangen Lernens...
Nee, nicht wie bisher, Herr Dr. Jäger, nicht wie bisher.
... bewertet werden und einer Landesregierung, egal wie sie zusammengesetzt ist
und wie das Parlament der nächsten Legislatur aussieht, Empfehlungen unterbreitet,
wie man den Bildungsbereich in Mecklenburg-Vorpommern weiterentwickeln kann. Und wenn Sie ehrlich sind
und mit der Patenschaft der Enquetekommission des thüringischen Landtages ehrlich umgehen,
dann müssen Sie konstatieren, dass die vielen Empfehlungen der thüringischen Enquetekommission durch die nach wie vor existierende Meinungsführerschaft der CDU in der Landesregierung Thüringen mitnichten umgesetzt sind.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir bitten, beide Anträge zur weiteren Beratung in den Bildungsausschuss zu überweisen. Dort wollen wir versuchen, die unterschiedlichen Positionen so weit zu vereinen, wie es möglich ist.
Wenn wir mit einer solchen Bildungskommission parteiübergreifend und pragmatisch die zukünftige Bildungslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern weiterentwickeln wollen, dann sollten wir selbst zu dieser Kompromissfähigkeit bereit sein. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktion der CDU hat die Einsetzung einer Enquetekommission „Zukunft der Erziehung und Bildung in Mecklenburg-Vorpommern“ beantragt.
Ihr Antrag, meine Damen und Herren von der Opposition, entspricht fast wortgleich dem von der CDU eingebrachten Antragstext im Landtag des Freistaates Thüringen unter der Drucksachennummer 3/2645 vom 15. August 2002.
Dies tat auch schon Ihr Antrag vom 24. April 2005 in diesem Hause.
Ein paar Änderungen gab es allerdings schon.
Im ersten Antrag fehlte noch das Wort „Zukunft“. Es war auch im Thüringer Antrag nicht enthalten und die Begründung ist natürlich angepasst. Wesentlich ist schon die Veränderung der Dauer der Arbeit der Kommission. Während nämlich in Thüringen 17 Monate bis zum Abschlussbericht – 17 Monate, meine Damen und Herren! – zur Verfügung standen, wollen Sie es bei uns in etwas mehr als zwei Monaten schaffen.
Sie beantragen einen Bericht der Enquetekommission bis zum 30. Juni 2006.
Lesen Sie den Antrag! Das steht genau so darin.
Selbst unter der Beachtung, dass Sie nur die Eltern und Familien, die Kitas und die Schulen sowie die Kinder- und
Jugendhilfe in die Arbeit einbeziehen wollen, ist das wohl objektiv nicht zu schaffen.
Sie wollen in zwei Monaten,
ich zitiere aus Ihrem Antrag, „die Erziehungs- und Bildungssituation im Land Mecklenburg-Vorpommern... analysieren und Empfehlungen unter Berücksichtigung der Forderungen des Volksbegehrens des Landeselternrates..., deren Umsetzung eine zukunftsweisende Weiterentwicklung von Erziehung und Bildung in MecklenburgVorpommern gewährleisten kann.“
Selbst die rund eineinhalb Jahre haben unseren Kolleginnen und Kollegen in Thüringen nicht gereicht, um die vorgesehenen Themenfelder „gymnasiale Oberstufe“ und „Bildungsfinanzierung“ überhaupt zu bearbeiten.
Dabei wären wohl besonders diese Ergebnisse des Teils der Bildungsfinanzierung auch für unser Land sehr interessant gewesen.
Ein Rückblick auf Thüringen offenbart auch, die dortige Enquetekommission wurde eingesetzt, nachdem zuvor Anträge von SPD und PDS zur Einrichtung von entsprechenden Kommissionen abgelehnt wurden. Aber es kam dann im April zu der Bluttat am Erfurter Gutenberg-Gymnasium und Ihre thüringischen Kollegen haben auch Defizite bei den PISA-Ergebnissen in ihrem eigenen Lande attestiert. Diese PISA-Verweise, meine Damen und Herren von der CDU, haben Sie in Ihren Antrag erst gar nicht übernommen.
Ein Schelm, wer Arges dabei denkt! Warum eigentlich nicht?
Und die Ergebnisse der Thüringer Kommission...
Ja, Herr Renz, da können Sie jetzt sagen, was Sie wollen. Jetzt halten Sie es mal aus!
Wenn es um eine Enquetekommission geht – und es gab eine fast gleich lautende in Thüringen –, dann ist es doch sehr nahe liegend, dass man, wenn es denn schon eine CDU-geführte Kommission gab, diese sozusagen einmal bewertet.
Sie ist in wesentlichen Punkten als Dissens formuliert mit Minderheitenvoten. Zu einer sehr zentralen Frage, die auch bei uns im Lande in Rede steht, nämlich zu der Frage, wie man mit längerem gemeinsamen Unterricht umgehen soll, gibt es drei verschiedene Voten in Thüringen, für jede beteiligte Fraktion eins.
Für die Umsetzung der Empfehlungen wurden lange Zeiträume prognostiziert. Ich halte vor allem, meine Damen und Herren, eine Einigung für eine Enquetekommission, die in zwei Monaten – und das ist ja die Grundintention, die Sie verfolgen,
das hat Herr Renz eben sehr deutlich gemacht –
zum Ergebnis hat, einen Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen, der sozusagen eine Einigung enthält, die alle zufrieden stellt, für nicht praktikabel.
Das ist Augenwischerei, das ist sozusagen das, was nicht ehrlich ist und was Schaufensterantrag ist. Ich sage nicht, dass man es nicht versuchen soll,
aber ich halte in diesem Sinne, weil es um weitaus mehr als nur um den schulischen Bereich geht, eine Enquetekommission für nicht geeignet. Ich halte eine unabhängige Kommission, in der sicherlich die Landtagsfraktionen und
die Landesregierung Sitz und Stimme haben, die sich ähnlich wie die Bildungskommission in NRW zusammensetzt
mit Vertretern der Wissenschaft, der Wirtschaft,
der Spitzenverbände für weitaus praktikabler
als eine Enquetekommission dieses Parlamentes, in der es natürlich auch um politische Interessenlagen geht.
Gute Argumente erweitern das Verständnis der Prozesse und eine sachliche Diskussion verbindet eher, als dass sie trennt. Nur, ich habe viele Bildungsdiskussionen hier im Parlament erlebt
und muss leider zu dem Ergebnis kommen, diese sachliche Diskussion ist hier oftmals nur in Ansätzen möglich gewesen.
Und auch deswegen spreche ich ausdrücklich für eine solche Kommission von unabhängigen Experten.
Vielleicht, meine Damen und Herren, sollten Sie nicht nur den Antrag aus Thüringen übernehmen, sondern sich auch mit dem Verfahren, den Ergebnissen und der Umsetzung beschäftigen. Das würde den Realitätssinn ein wenig schärfen.