Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wenn es mit dem Paragraphen 132 a des Schulgesetzes die gesetzliche Ermächtigung für die Schaffung von besonderen Rahmenbedingungen im Zuge der Schulentwicklungsplanung, der Unterrichtsversorgung und Organisation zur Schulzeit und auch zur Ferienregelung geben wird, dann ist das die Möglichkeit der Verwirklichung der eingangs in meiner Rede dargelegten Grundsätze. Deshalb lassen Sie uns diesen Gesetzentwurf zügig behandeln, um die Regelung im Interesse der jungen Sportlerinnen und Sportler in Kraft zu setzen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Damit verläuft das Ganze wieder erwartungsgemäß. „Zügig“ war ja das Stichwort eines jeden Redners und in diesem Sinne gedenke ich jetzt auch nicht, all die bereits aufgeführten Tatsachen noch einmal aus anderem Munde und in anderer Diktion zu wiederholen. Ich wollte eigentlich auch gern Herrn Born eine Freude machen, der dann ein zweites Wunder erlebt hätte, nämlich dass Bildungspolitiker ihre Redezeit nicht ausnutzen. Aber leider ist er nicht da, vielleicht kann man ihm diesen Wunsch ja mal übermitteln.
Nichtsdestotrotz muss ich zumindest auf einen Part der Rede von Frau Fiedler eingehen. Frau Fiedler, also ich denke, wir können alle gut damit leben, dass wir nicht immer die gleiche Meinung haben. Das hat natürlich auch etwas mit unseren unterschiedlichen Anschauungen zu tun. Ich bin im Prinzip sehr erfreut, dass wir in einer recht sachlichen Atmosphäre uns dann um die Probleme kümmern können, das halte ich für viel wichtiger.
Aber in einer Sache möchte doch einmal dagegenhalten, weil ich glaube, Sie haben akausale Zusammenhänge dargestellt. Natürlich macht es niemanden von uns Spaß, feststellen zu müssen, dass die demographische Entwicklung dazu führt, dass Schulstandorte geschlossen werden müssen.
Schulen sind nun mal das Herz einer Ortschaft und mit ihnen geht mehr als nur die Schülerschaft und die Lehrer. Uns allen ist dies wohl bewusst und ich denke, an der Stelle muss ich auch einmal deutlich erwähnen, dass Mecklenburg-Vorpommern dieser Entwicklung anders begegnet als die anderen neuen Bundesländer. Ich erwähne nur einmal, soweit ich weiß, sind wir die einzigen, die sich wirklich darauf verständigt haben, dass es nach wie vor im Sekundarbereich einzügige Schulen gibt. Brandenburg hat da ganz klipp und klar gehandelt. Zweizügig ist pädagogisch sinnvoll, was ja auch stimmt, und alles, was darunter liegt, wurde praktisch aus der Schulnetzplanung herausgenommen mit dem Ergebnis, dass noch eine viel größere Zahl von kleineren Schulen nicht mehr überlebte.
Zum Zweiten, der Ansatz kleine Grundschule. Ich erinnere daran, dass wir diesen Weg schon vor Jahren eingeschlagen haben, dass es eben für kurze Beine auch kurze Wege gibt. In dieses Programm investiert das Land eine Menge zusätzlicher Mittel, um vor Ort Unterricht zu ermöglichen. Und insofern möchte ich zunächst einmal die Gefahr an der Stelle mit einer entgegnenden Formulierung ein bisschen kleiner machen, dass hier alles nur von fiskalischen Erwägungen bewegt wird bei unseren Entscheidungen.
Zum Zweiten: Ich denke, mit der rechtlichen Ungewissheit, die es noch gab und die wir jetzt aufheben wollen, haben wir am meisten die Träger vor Ort verunsichert, denn die Kreise und kreisfreien Städte haben wirklich im mühsamen Miteinander Lösungen gefunden auf die Fragen: Wie bekommen wir standortsichere Lösungen und auch zukunftsträchtige Standorte hin und wie verteilen wir ein Schulnetzangebot insgesamt auf die Fläche? Sie haben sich diese Entscheidungen teilweise sehr, sehr schwer gemacht und sie wurden dann konterkariert von einzelnen Klagen. In einem Falle – das betrifft nun meinen Bereich – hat es eine Schule sogar geschafft, sich eine fünfte Klasse mit fünf Schülern zurückzuklagen, weil es diese Sicherheit nicht gab. Nun müssen wir sicherlich nicht darüber diskutieren, ob das eine zukunftsträchtige Variante ist. Wir müssen aber ausschließen, dass diese Verunsicherung, auch von Eltern, in Zukunft da sein wird. Und das ist für mich der entscheidende Ansatz.
Die Ermächtigung, die wir dem Ministerium jetzt geben, hat das Ministerium bisher schon genutzt. Die Schulentwicklungsplanung auf Verordnungsebene war in ihrem Ermessen geregelt und sie ist umgesetzt worden. Insofern sehe ich keine zukünftige Gefahr, dass jetzt nur nach fiskalischen Erwägungen in die Schullandschaft reingeholzt wird. Das war das, was ich inhaltlich noch einmal entge
genhalten wollte. Dadurch, dass das Ganze Gesetzeskraft hat, wird nichts verschärft an Problemen, was nicht schon durch die demographische Entwicklung verschärft genug ist. – Danke.
Ein ganz wichtiger Satz noch: Wir bitten darum, dass dieser Gesetzentwurf ausschließlich in den Bildungsausschuss überwiesen wird, und werden mit der Anhörung organisieren, dass auch kommunale Träger mit einbezogen werden. Aber diese Überweisung hat ganz einfach auch Termingründe, denen wir dadurch gerecht werden wollen.
Die Fraktion der SPD hat jetzt mündlich vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 4/438 zur federführenden Beratung an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Meine Damen und Herren Abgeordneten, gibt es noch weiteren Überweisungsbedarf? – Das ist nicht der Fall. Dann ist dem Überweisungsvorschlag federführend in den Bildungsausschuss mit einer Stimmenthaltung zugestimmt worden.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Unterrichtung durch die Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern – Siebenter Bericht der Bürgerbeauftragten gemäß § 8 Absatz 7 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes des Landes MecklenburgVorpommern für das Jahr 2001, Drucksache 3/2807, sowie Berichtigung, Drucksache 3/2861, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses, Drucksache 4/334.
Unterrichtung durch die Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Siebenter Bericht der Bürgerbeauftragten gemäß § 8 Absatz 7 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes des Landes MecklenburgVorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftrag- tengesetz – PetBüG M-V) für das Jahr 2001 – Drucksache 3/2807 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/334, die Unterrichtung durch die Bürgerbeauftragte auf Drucksache 3/2807 sowie die Berichtigung auf Drucksache 3/2861 zur Kenntnis zu nehmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte
ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Danke. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 4/334 einstimmig angenommen.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich unterbreche jetzt die Landtagssitzung für 30 Minuten, da die Landtagspräsidentin eine außerordentliche Ältestenratssitzung einberufen hat. Um 13.00 Uhr wird die Landtagssitzung fortgesetzt.
Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich eröffne die unterbrochene Sitzung und rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Wahl der Mitglieder der Kommission gemäß § 48 Abs. 3 Abgeordnetengesetz, hierzu Wahlvorschlag der Fraktion der SPD, Drucksache 4/451, sowie Wahlvorschlag der Fraktion der PDS, Drucksache 4/452, sowie Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, Drucksache 4/476.
Wahlvorschlag der Fraktion der SPD: Wahl der Mitglieder der Bewertungskommission nach § 48 Abs. 3 Abgeordnetengesetz – Drucksache 4/451 –
Wahlvorschlag der Fraktion der PDS: Wahl der Mitglieder der Bewertungskommission nach § 48 Abs. 3 Abgeordnetengesetz – Drucksache 4/452 –
Wahlvorschlag der Fraktion der CDU: Wahl der Mitglieder der Bewertungskommission nach § 48 Abs. 3 Abgeordnetengesetz – Drucksache 4/476 –
Meine Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraph 93 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen eine geheime Abstimmung stattfinden. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln. Gemäß Paragraph 48 Absatz 3 Abgeordnetengesetz werden die Mitglieder der Kommission vom Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt.
Den für die geheime Abstimmung allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von dem Schriftführer zu meiner Rechten. Auf dem Stimmzettel sind die Namen der Kandidaten aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Wahlkabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Ich weise darauf hin, dass jedes Mitglied des Landtages nur drei Stimmen vergeben kann und somit der Stimmzettel nur bei drei Kandidaten mit je einem Kreuz gekennzeichnet werden darf. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, mit mehr als einem Kreuz je Kandidat versehen ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht
zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist. Der Stimmzettel ist insgesamt ungültig, wenn er bei mehr als drei Kandidaten mit einem Kreuz versehen ist.
Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich den Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.
Meine Damen und Herren, ich eröffne die Abstimmung. Ich bitte den Schriftführer zu meiner Linken, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Das ist der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für fünf Minuten zur Auszählung der Stimmen.