Protokoll der Sitzung vom 21.05.2003

Meine Damen und Herren Abgeordnete, haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Das ist der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für fünf Minuten zur Auszählung der Stimmen.

Unterbrechung: 14.12 Uhr __________

Wiederbeginn: 14.24 Uhr

Meine Damen und Herren Abgeordnete, die Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung bekannt. 68 Stimmzettel wurden ausgegeben, davon waren 60 gültig, 8 ungültig. Es stimmten für den Kandidaten Professor Dr. Peter Kauffold 53 Abgeordnete mit Ja, ein Abgeordneter mit Nein. Ich stelle fest, dass Professor Dr. Peter Kauffold gemäß Paragraph 48 Absatz 3 Abgeordnetengesetz gewählt ist.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, CDU und PDS)

Es stimmten für den Kandidaten Jörn Mothes 53 Abgeordnete mit Ja, ein Abgeordneter enthielt sich der Stimme. Ich stelle fest, dass Herr Jörn Mothes gemäß Paragraph 48 Absatz 3 Abgeordnetengesetz mit der entsprechenden Mehrheit gewählt ist.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, CDU und PDS)

Es stimmten für den Kandidaten Günter Reitz 23 Abgeordnete mit Ja, ein Abgeordneter mit Nein. Ich stelle fest, dass Herr Günter Reitz gemäß Paragraph 48 Absatz 3 Abgeordnetengesetz nicht mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtages gewählt ist.

Es stimmten für den Kandidaten Dr. Arnold Schoenenburg 30 Abgeordnete mit Ja, ein Abgeordneter mit Nein, ein Abgeordneter enthielt sich der Stimme. Ich stelle damit fest, dass auch Herr Dr. Arnold Schoenenburg gemäß Paragraph 48 Absatz 3 Abgeordnetengesetz nicht mit der nötigen Mehrheit der Mitglieder des Landtages gewählt ist.

Ich möchte Ihnen an dieser Stelle mitteilen, dass sich der Ältestenrat in seiner Sitzung vorhin darauf verständigt hat, dass er über das weitere Verfahren zur Wahl der Kommission gemäß Paragraph 48 Absatz 3 Abgeordnetengesetz in der morgigen Ältestenratssitzung um 8.45 Uhr beraten und entscheiden wird.

Ich rufe damit auf den Tagesordnungspunkt 10: a) Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und PDS –

Verbesserung des Zugangs zur geriatrischen Rehabilitation, Drucksache 4/440, in Verbindung mit dem Tagesordnungspunkt b) Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Sicherung der zukünftigen Qualität im Bereich der geriatrischen Rehabilitation in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 4/437. Zum Antrag der Fraktionen der SPD und PDS liegt auf Drucksache 4/475 ein interfraktioneller Änderungsantrag vor, der verteilt wird.

Antrag der Fraktionen der SPD und PDS: Verbesserung des Zugangs zur geriatrischen Rehabilitation – Drucksache 4/440 –

Antrag der Fraktion der CDU: Sicherung der zukünftigen Qualität im Bereich der geriatrischen Rehabilitation in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 4/437 –

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU und PDS – Drucksache 4/475 –

Das Wort zur Begründung des Antrages der Fraktionen der SPD und PDS hat der Abgeordnete Herr Heydorn von der Fraktion der SPD.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Worum geht es bei dem Antrag? Wir müssen uns ansehen, dass sich unsere Gesundheitslandschaft rapide verändert. Wir haben im Krankenhausbereich die Einführung der Fallpauschalen. Die Einführung dieser Fallpauschalen wird zu erheblichen Verkürzungen der Verweildauer führen, sie wird vorgelagerte und nachgelagerte Versorgungssysteme in erheblichem Umfang belasten. Das sagen einem zumindest alle Fachleute. Das heißt, der medizinische Bereich wird im ambulanten Bereich deutlich mehr belastet werden, der pflegerische Bereich wird im ambulanten Bereich deutlich mehr belastet werden und auch der rehabilitative Bereich wird im ambulanten Bereich deutlich mehr belastet werden. Und wenn man sich mal ansieht, wie die augenblickliche Situation bei uns im Lande ist, dann muss man feststellen, dass es für alte Menschen nur den Zugang über eine stationäre Einrichtung zur Rehabilitation gibt. Das heißt also, der Facharzt hat nicht die Möglichkeit, einem alten Menschen eine Rehabilitationsmaßnahme angedeihen zu lassen. Hier gibt es in erheblichem Umfang Nachbesserungsbedarf, es gibt Versorgungsdefizite.

Wir müssen darauf hinwirken, diese Bereiche deutlich besser miteinander zu vernetzen im Sinne einer besseren Versorgungsstruktur, und in diese Richtung zielt der Antrag. Wir möchten mit dem Antrag erreichen, dass hier von Landesebene aus Impulse kommen, die im Ergebnis dazu führen, dass für ältere Menschen im ersten Schritt der Zugang zur geriatrischen Rehabilitation deutlich erleichtert wird. Das heißt, dass es künftig nicht mehr notwendig sein wird, den Weg übers Krankenhaus zu machen, sondern dass es möglich sein wird, hier deutlich mehr zu tun.

Ich will in dem Zusammenhang mal ein Beispiel hier aus Schwerin bringen. Es gibt in meinem Wahlkreis so eine geriatrische Tagesklinik, die ich mal besucht habe, und man sagte mir, wir beschäftigen uns hier mit dem Thema berufliche Rehabilitation. Wir haben Verträge mit dem und mit dem. Und als ich das Thema geriatrische Rehabilitati

on ansprach, sagte man mir, das könnten wir hier tun, aber es gibt die Voraussetzungen nicht. Denn eine Voraussetzung ist, unsere Patienten müssen hierhin kommen, sie müssen die Möglichkeit haben, diesen Ort selbständig zu erreichen. Wir können hier die Behandlungen durchführen, aber wir können dann nicht mehr tun. Das heißt, das Thema Vernetzung ist nicht hinreichend ausgestaltet. Also wenn man zum Beispiel das Thema Anfahrt klären würde, wenn man das Thema häusliche Versorgung klären würde, vielleicht ambulant ärztliche Versorgung in dem Kontext klären würde, dann wäre es möglich, dass diese Einrichtung hier in der Stadt Schwerin auch das Thema geriatrische Rehabilitation mit beackern könnte. Es wäre kostengünstiger, es wäre für die betroffenen Leute in erheblichem Umfang eine wohnortnähere Versorgung. Und wir müssen, denke ich, gemeinsam darauf hinwirken, dass wir hier die Voraussetzungen verbessern. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS)

Danke schön, Herr Heydorn.

Als Nächster hat das Wort zur Begründung des Antrages der Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Glawe. Bitte schön, Herr Glawe.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Kollegen! Dieses Thema – Geriatrische Rehabilitation – steht ja nicht das erste Mal auf der Tagesordnung in diesem Hohen Hause. Es hat uns mehrmals und oft beschäftigt. Ich will meinem Vorredner Herrn Heydorn ausdrücklich Recht geben, dass wir in dieser Frage zu neuen Überlegungen kommen müssen, dass wir die Frage beantworten müssen im Zusammenhang mit einem neuen Landeskrankenhausplan und darüber hinaus mit der Einführung der DRGs. Das ist die eine Seite. Die andere Seite ist, Geriatrie ist auch bekannt als Altersheilkunde. Ihr kommt hier eine besondere Bedeutung zu. Sie umfasst die Diagnose und Therapie biologisch alter morbider Menschen mit akuten und chronischen Erkrankungen und berücksichtigt sind dabei die psychologischen, psychopathologischen und alle Besonderheiten des Alters.

Ziel der Geriatrie ist es, Gesundung und Wiederherstellung der Alterskompetenz sowie Vermeidung von Altersbedürftigkeit zu erzielen. Daraus folgt, dass Rehabilitation innerhalb der Geriatrie eine zentrale Rolle auch in unserem Land spielen muss. Der Landtag hatte 1998 die ersten Weichen in diese Richtung gestellt. Wir haben im Land 184 Betten an drei verschiedenen Standorten. Das ist das Positive der Geschichte. Das Negative ist die Frage der Einweisungspraxis, die in vielen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland besser geregelt ist, und zwar im ambulanten Bereich wie im stationären Bereich. Hier bei uns im Land kann nur über ein Krankenhaus, über den Aufenthalt in einem Krankenhaus, und am besten noch in einer Universität die Einweisung in eine geriatrische Rehabilitation erfolgen, an den Standorten in Tessin, Neubrandenburg und Greifswald.

Alle drei Standorte arbeiten sozusagen an der Wirtschaftlichkeitsgrenze, das heißt, sie sind eigentlich nicht ausgelastet. Sie kämpfen jeden Tag mit dem Überleben. Und das erschwert natürlich insgesamt auch die Arbeit der hoch motivierten Mitarbeiter, Ärzte, Physiotherapeuten, Psychologen und aller im Team Wirkenden.

Ein weiteres Problem ist, dass wir bei den Fallzahlen sozusagen durch die Krankenkassen hier im Land einen Deckel haben, der sich etwa auf 2.400 Fälle pro Jahr beschränkt. Ein weiteres Problem ist in unserem Land die Frage, es darf erst jemand in eine geriatrische Rehabilitation in der Regel kommen, wenn er 65 Jahre alt ist. Also da sage ich mal, wer mit 60 einen Schlaganfall bekommt, der hat dann schlechte Karten. Und so kann es natürlich nicht gehen. Wir müssen in dieser Frage, denke ich, deutlich besser werden. Und da hoffe ich eben auch darauf, Frau Sozialministerin, dass wir in dieser Angelegenheit insgesamt, denke ich, vernünftig zusammenarbeiten, um im Interesse der älteren Generation auch Lösungen zu finden.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Ein weiteres Problem ist die Frage der Behandlungszeit. Bei uns im Land wird durch die Kassen etwa eine Behandlungszeit von 20,3 Tagen im Bereich der Reha genehmigt, während es im Bundesdurchschnitt 26 Tage sind, und das positivste Beispiel in Deutschland ist Rheinland-Pfalz mit 27 Tagen. Aber das wollte ich nur am Rande erwähnt haben. Wir müssen natürlich gucken, was wir können. Entscheidend für uns als CDU ist, im Mittelpunkt steht der Mensch, der der Hilfe bedarf,

(Torsten Koplin, PDS: Das sehen wir auch so! Der Mensch steht immer im Mittelpunkt.)

der am Leben teilnehmen soll und vor allen Dingen wieder in einen vernünftigen Gesundheitszustand versetzt werden soll, der ihm ein selbstbestimmtes Leben zu Hause oder im betreuten Wohnen ermöglicht, so dass er lange am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann.

Uns ist bekannt, dass Sie, Frau Ministerin, ja Briefe bekommen haben von allen drei Trägern im Land, zumindest aus den stationären Bereichen in Greifswald, Neubrandenburg und Tessin, und es soll da, glaube ich, auch ein Gespräch am 28. Mai geben. Ich sage mal so, wir wären dankbar, wenn wir vielleicht über einige Eckpunkte dann im Nachgang unterrichtet werden würden, um uns auch in die Diskussion mit einbringen zu können.

Meine Damen und Herren, das ist eine wichtige Geschichte. Lassen Sie mich ein Letztes sagen: Wir haben auch ein Gutachten, das seit Dezember 2000 sozusagen in den Regalen, Schubläden und Fächern aller Fraktionen und im Sozialministerium vorhanden ist. Die Krankenkassen haben es, alle wichtigen Leute, die sich mit der Frage Gesundheit und Soziales im Land beschäftigen. Auch in diesem Gutachten ist darauf hingewiesen worden, dass die Liegezeiten in den stationären Einrichtungen zu hoch sind. Das heißt also, in der akuten Krankenhausbehandlung werden bei uns im Land etwa 23 Tage für diese Patienten angesetzt.

Im Bundesdurchschnitt sagt man – und auch die Arbeitsgemeinschaften sagen das –, fünf bis sieben Tage wären im Akutbereich richtig und danach sollte man das doch eher der Rehabilitation überlassen, um dort auch gute und sehr gute Heilungschancen zu erzielen. Ich habe deswegen noch einmal darauf hingewiesen, weil ich auch gleichzeitig sagen möchte, dass wir uns im Vorfeld unter allen drei Fraktionen auf einen Änderungsantrag geeinigt haben, der die Möglichkeiten der Einweisung durch die niedergelassenen Ärzte ohne vorherige stationäre Aufnahme klären soll sowie die Funktionsweise des Konsiliums, darauf habe ich gerade hingewiesen. Das Konsilium

ist eines der wichtigsten Dinge, die nicht funktionieren, und deswegen habe ich es hier vorgetragen mit den Zeiten, der Verweildauer und so weiter, und ich verweise auf das Rüschmann-Gutachten.

Das Dritte ist die Abschaffung der starren Altersgrenze. Darauf habe ich in meiner Rede aufmerksam gemacht. Und, meine Damen und Herren, es geht letzten Endes darum, auch einen wirtschaftlichen Betrieb der stationären Einrichtungen in Tessin, Greifswald und Neubrandenburg im Interesse der hilfebedürftigen Bürger sicherzustellen, die Rehabilitation nötig haben, mit dem Ziel, Pflege und Aufnahme in Pflegeheimen zu verhindern. Das ist nämlich das Wichtige, denn es ist besser, ich kann zu Hause selbstbestimmt oder in einem betreuten Wohnen leben, als dass ich mich später nach einem solchen gesundheitlich schweren Ereignis in ein Pflegeheim begeben muss. Und daher sage ich zum Schluss, wir ziehen unseren Antrag im Interesse der Sache zurück und stimmen dem Änderungsantrag, den wir gemeinsam erarbeitet haben, zu. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und Norbert Baunach, SPD)

Danke schön, Herr Glawe.

Im Ältestenrat wurde eine verbundene Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten besprochen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erste hat ums Wort gebeten die Sozialministerin des Landes Frau Dr. Linke. Bitte schön, Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Es freut mich natürlich sehr, dass ein derartiger gemeinsamer Antrag heute hier beraten wird, zeigt es doch, dass auf diesem wichtigen Gebiet der Sozialpolitik alle Abgeordneten an einem Strang ziehen.

Eine der älteren Persönlichkeit angemessene medizinische Betreuung zu schaffen, ist angesichts der demographischen Entwicklung in unserem Land eine gesundheitspolitische Herausforderung. Haben wir heute einen Anteil von 16 Prozent der über 65-Jährigen an unserer Bevölkerung, so sind es im Jahr 2010 bereits 22 Prozent, und das mit steigender Tendenz.

Eine Neufassung des Geriatriekonzeptes wurde inzwischen in meinem Hause erarbeitet und im Dezember 2002 in der Krankenhausbeteiligtenrunde zur Diskussion gestellt. Das überarbeitete Geriatriekonzept setzt nach wie vor auf eine abgestufte geriatrische Versorgung, bei der die Ebenen der Akutversorgung, der Rehabilitation und der Pflege verzahnt werden sollen.

In der Geriatrie geht es ja in erster Linie darum, Patientinnen und Patienten zu befähigen, ihre Selbständigkeit wiederzugewinnen, und so den in der Sozialgesetzgebung verankerten Grundsatz „Reha vor Pflege“ auch umzusetzen. Das Geriatriekonzept sieht dabei ein abgestuftes Programm vor, ein abgestuftes Programm bestehend aus stationärer, teilstationärer und ambulanter Behandlung, das eben mit dem Hilfesystem der Pflege vernetzt sein soll. Jeder Patient soll die Versorgung bekommen, die für die Wiederherstellung seiner Selbständigkeit erforderlich ist, sei es eben im Krankenhaus, in der

Rehabilitationsklinik, in einer Tagesklinik oder durch ambulant durchzuführende Maßnahmen. Das ist der Grundgedanke der modernen Geriatrie. Diesem Gedanken wollen wir auch in Mecklenburg-Vorpommern Durchsetzung verschaffen.

Wir haben im Land – das hörten wir eben schon – drei Rehakliniken mit einer Gesamtkapazität von 184 Betten. Das ist im bundesweiten Vergleich keinesfalls eine Überkapazität. Die Standorte Tessin, Neubrandenburg und Greifswald sind gut gewählt und können allesamt durch eine qualitativ hochwertige Arbeit auf einem hohen Niveau für sich ein gutes Niveau in Anspruch nehmen. Deshalb beschreiben wir im neuen Geriatriekonzept eine abgestufte, koordinierte Versorgungskette zwischen den beteiligten Krankenhäusern, den Rehaklinken und den niedergelassenen Ärzten. Wir wollen – und das möchte ich ausdrücklich betonen – eine leistungsfähige und gleichzeitig bezahlbare geriatrische Versorgung im Land sicherstellen.

Die Neufassung des Geriatriekonzeptes sieht deshalb eine Konkretisierung der Aufgabenbeschreibung für die fünf bestehenden geriatrischen Konsilien dar, welche an den Akutkrankenhäusern bestehen. Außerdem werden Vorschläge für personelle Standards in ihrer Zusammensetzung gemacht. Der wichtigste Punkt ist jedoch, dass die Konsilien mehr Kompetenz erhalten sollen, so, wie von Herrn Abgeordneten Glawe auch eben dargestellt, wodurch sie eben bei bestimmten geriatrietypischen Indikationen eine Direktverlegung in eine der drei Rehakliniken veranlassen können.

Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist der eigentliche Kernpunkt: Gelingt diese Direktverlegung, kann das komplizierte Verfahren zur Erlangung der Kostenübernahmeerklärung durch die Kassen vereinfacht werden, kann die Verweildauer in den Krankenhäusern abgekürzt und letztendlich auch die Belegung in den Rehakliniken stabilisiert werden.

Es soll Möglichkeiten geben, auch künftig aus dem ambulanten Bereich Einweisungen in geriatrische Fachkliniken vorzunehmen. Um der von den Kassen befürchteten ungesteuerten Leistungsausweitung vorzubeugen, haben wir deshalb vorgeschlagen, an den fünf Akutkrankenhäusern im Wege einer Institutsermächtigung durch die Kassenärztliche Vereinigung geriatrische Spezialambulanzen einzurichten, die diesen Zugangsweg aus dem ambulanten Bereich in die geriatrische Rehabilitation erproben. Patientinnen und Patienten könnten den Weg in die geriatrische Rehabilitation dann eben nicht über jeden niedergelassenen Arzt gehen, sondern erst nach Konsultation spezialisierter Fachleute. Und das wäre ein durchaus praktikabler Einstieg, der zur Verbesserung der gesamten Versorgung, aber auch zur Minimierung der Kosten führen könnte.

Weitere Vorschläge beziehen sich auf die Etablierung einheitlicher Dokumentationsverfahren im Akut- und Rehabilitationsbereich und auf die Einrichtung einer in meinem Hause angesiedelten ständigen Arbeitsgemeinschaft Geriatrie, in welcher Akutkliniken, Rehakliniken, Kassen, Medizinischer Dienst der Krankenkassen und unser Ministerium die auftretenden Probleme der Geriatrie analysieren und gemeinsam dann Problemlösungen und Empfehlungen erarbeiten könnten. Die Krankenhausgesellschaft hat sich mit dem vom Sozialministerium bereits eingebrachten Konzept – so, wie ich es eben dargelegt habe – grundsätzlich einverstanden erklärt. Die Kranken