1989 wurden in England alle staatlichen Wasser- und Abwasserunternehmen verkauft. In zehn Jahren stiegen die Preise für Wasser und Abwasser um 46 Prozent, Reparaturen werden nur im Notfall durchgeführt, das Rohrnetz ist so marode, dass 40 Prozent des Wassers versickern und damit die Gefahr der Kontamination des Trinkwassers an den Leckstellen den erhöhten Einsatz von Desinfektionsmitteln und Chlor notwendig macht und so weiter.
In Deutschland setzt sich in der Diskussion um die Liberalisierung der Wasserversorgung die Meinung durch, die Aufgabe der Wasserversorgung in den bestehenden öffentlich-rechtlichen Strukturen zu belassen. Stellvertretend für diese Tendenz will ich den Punkt 2 des Beschlusses der Innenministerkonferenz am 14. und 15. Mai 2003 in Erfurt zitieren: „Die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit Trinkwasser sowie die Entsorgung des Abwassers gehören zum Kernbestand der gemeindlichen Selbstverwaltung. Sie werden ganz überwiegend durch kommunale Unternehmen und Betriebe wahrgenommen. Die IMK stellt in Übereinstimmung mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 21.03.2002 ,Nachhaltige Wasserwirtschaft in Deutschland‘ fest, dass die deutsche Wasserwirtschaft in diesen Strukturen seit Jahrzehnten eine flächendeckend hohe Versorgungssicherheit garantiert“
„sowie eine hohe Trinkwasserqualität, die jedem internationalen Vergleich standhält.“ Und so soll es bleiben, meine Damen und Herren.
Auch das Plenum des Europäischen Parlaments hat am 13.11.2001 die Forderung nach Liberalisierung und Privatisierung der Wasserversorgung und damit die Entkommunalisierung und Enthoheitlichung im Kernbereich der Daseinsfürsorge zurückgewiesen. Das wollen wir mit diesem Antrag unterstützen.
Zu Ihrem Änderungsantrag, den wir ablehnen werden, möchte ich noch mal unterstreichen, dass die Festschreibung als hoheitliche Aufgabe eine Sicherung dieser Auf
Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Herr Dr. Jäger für die Fraktion der CDU. Bitte schön, Herr Dr. Jäger.
Ich bitte um Entschuldigung, dass ich vorhin in eine Frage eine Feststellung gekleidet habe. Ich möchte nur dazu beitragen, dass wir keinen Unsinn beschließen.
Es ist in der Bundesrepublik Deutschland, nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern – und das wird Ihnen der Umweltminister bestätigen –, so geregelt, dass die Wasserversorgung eine kommunale Daseinsfürsorgeaufgabe ist, aber keine hoheitliche. Leider ist das so oder Gott sei Dank. Ich will das gar nicht werten. Deswegen wird die Lieferung mit der Umsatzsteuer belastet. Das wissen die Kollegen, die im Bereich tätig sind, doch alle. Deswegen, niemand will etwas anderes als Sie, aber Ihr Antrag geht dahin, das Wasserhaushaltsgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu ändern,
denn dies wäre die Voraussetzung, dass es eine hoheitliche Aufgabe wird. Noch mal ganz genau: Abwasserbeseitigung ist hoheitlich, Wasserversorgung ist eine schlichte Aufgabe der Daseinsfürsorge. Das ist der Hintergrund. Ihr Antrag ist ja richtig, die Nummer 1 ist prima. Das wollen wir alle. Kein Mensch will eine Liberalisierung des Wassermarktes, denn wir brauchen ihn nicht, wir machen das als Kommunen richtig gut, in welcher Form auch immer. Aber wir können nicht mitstimmen und deswegen tut es mir so Leid, dass ich das noch mal sagen muss: Wir können nicht mitstimmen bei einem fachlichen, ich sag nicht Unsinn, bei etwas, was fachlich nicht geht. Wir können auch nicht bestimmen, dass die Sonne nun im Westen aufgeht.
Nein, das wollen wir auch nicht, im Westen schon mal gar nicht. Das ist mir klar. Klar, Entschuldigung.
Aber ganz ernsthaft, tun Sie uns einen Gefallen – ich kann nicht zu einem fachlichen Unsinn Ja sagen –, tun Sie uns den Gefallen, streichen Sie das Wort „hoheitlich“, und schon sind wir bei Ihnen und dann machen wir es gemeinsam.
Ich lasse zunächst abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf der Drucksache 4/583. Wer
dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag bei Zustimmung der Fraktion der CDU, bei Ablehnung der Fraktionen der SPD und PDS, bei zwei Stimmenthaltungen der Fraktion der SPD abgelehnt.
Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 4/528 in unveränderter Fassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und PDS bei Zustimmung der Fraktionen der SPD und PDS, Gegenstimmen der Fraktion der CDU und Stimmenthaltung von zwei Abgeordneten der Fraktion der SPD sowie zwei Abgeordneten der Fraktion der CDU angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 24: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Einzelhaushalt 2004, auf der Drucksache 4/521.
Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Für die CDU beantrage ich zu beschließen: „Die Landesregierung wird aufgefordert, für das Haushaltsjahr 2004 einen Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung und Änderung haushaltsrechtlicher Bestimmungen (Haushaltsrechtsge- setz 2004...) vorzulegen.“ und, ich füge hinzu, auf einen Doppelhaushalt zu verzichten.
Meine Damen und Herren, die Steuerschätzung im Mai dieses Jahres hat deutlich gemacht, dass sich die negative wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre fortgesetzt hat. Halbjährlich müssen also Steuereinnahmeerwartungen nach unten korrigiert werden und das jeweils in massiven Rückgängen.
Basierte noch die Maisteuerschätzung auf einer Wachstumsprognose des Bundesministers der Finanzen in Höhe von 0,75 Prozent für dieses Jahr, sind bereits jetzt, wenige Wochen später, deutliche Abstriche zu machen. In dem gestrigen und heutigen „Medienspiegel“ konnten wir lesen, dass gestern der Bundeswirtschaftsminister Clement Stillstand der Wirtschaft eingeräumt und ausdrücklich erklärt hat, Wachstum liege derzeit nicht wesentlich oberhalb von null. Damit steht fest, dass bereits der Etatentwurf 2004 des Bundesfinanzministers, der noch von einem Wachstum von 2 Prozent ausgeht, komplett in Frage steht.
dass der Bundesfinanzminister kurzfristig die Mitteilung der Eckpunkte für den Bundeshaushalt 2004 verschoben hat. Aber auch auf Länderebene haben wir Probleme, deren Ausmaß wir noch nicht zu übersehen vermögen. Andere Bundesländer wie beispielsweise Thüringen haben erhebliche Haushaltsprobleme. Thüringen hat eine Haushaltssperre für das laufende Jahr und einen Bewilligungsstopp für Maßnahmen zu Lasten des Jahres 2004
erlassen, weil dort bereits von Mindereinnahmen in diesem Jahr über 337 Millionen DM ausgegangen und mit weiteren Einnahmeausfällen in diesem Jahr gerechnet wird. Das müssen wir einfach auch auf unser Land übertragen und sagen, wenn es in anderen Bundesländern, die besser gestellt sind, zu derartigen Deckungslücken kommt, dann gilt das auch in gleicher Weise für uns und ist auch für uns im Umfang nicht voraussehbar. Das bedeutet auch für uns, meine Kolleginnen und Kollegen, dass wir eine zweijährige Planung unserer Einnahmen im Augenblick nicht vornehmen können. Sie würde auf zu unsicheren Beinen stehen. Und wenn ich richtig unterrichtet bin, ist doch das Land Rheinland-Pfalz dazu gekommen, soweit bekannt, einen Einzelhaushalt 2004 aufzustellen.
Vergegenwärtigen wir uns, dass die Steuereinnahmen in unserem Land bis zum 31. Mai 2003 um 4,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken sind, die in unserem Land verbleibenden Steuern um gar 6,8 Prozent sinken und wir lediglich bessere Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich und den Zuweisungen vom Bund haben, die einen weiteren Abbruch mildern.
Meine Damen und Herren, wir alle wissen, dass wir weitestgehend abhängig von Zuweisungen sind und nicht aus eigener Kraft Einnahmen bewältigen können. Und deshalb sind wir der Auffassung – auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass wir in diesem Jahr einen Nachtragshaushalt mit einem Volumen von 1.300 Seiten hatten –, dass wir überdenken sollten, dass wir mit Sicherheit bei dieser Planungsunsicherheit sehr bald zu Beginn des zweiten Jahres einen ersten Nachtragshaushalt aufstellen müssen. Ich brauche Ihnen nicht zu sagen, mit welchem Aufwand in der Verwaltung wie im Parlament die Bearbeitung verbunden ist.
Wir werden gar nicht darumherumkommen, Frau Kollegin, dann wahrscheinlich zwei Nachtragshaushalte aufzustellen.
(Torsten Koplin, PDS: Das höre ich jetzt öfter von Ihnen. Das wollen Sie immer herbeireden. – Zuruf von Dr. Gerhard Bartels, PDS)
Ich meine, dass der Planungssicherheit und auch den Grundsätzen von Haushaltswahrheit und -klarheit Genüge getan wird, wenn man mit den Einnahmen so sorgfältig umgeht, wie man sie voraussehen kann. Und daran fehlt es im Augenblick.
Wir müssen uns auch ein Vorziehen von Teilen der Steuerreform vergegenwärtigen, meine Kolleginnen und Kollegen, auch das konnten wir heute in den Zeitungen nachlesen. Und nicht zuletzt hat Herr Ministerpräsident Dr. Ringstorff zum Ausdruck gebracht, dass er mit 170 Millionen weniger Einnahmen rechnet unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Steuerreform. Und das kann mit Sicherheit heute noch nicht berücksichtigt werden.
1. Es gibt keine gesicherte Einschätzung der zu erwartenden steuerlichen Entwicklung, so dass damit Steuereinnahmen nicht mehr ordnungsgemäß prognostiziert werden können.