Ich darf abschließend noch einmal sagen, dass ich gern bereit bin, Fraktionen, Kommunalvertretungen und andere, die es wünschen, ausführlich zu informieren über Hintergründe, über Vorgehensweise, über die Art der Auswahl. Dass wir fachlich inkompetent und willkürlich ausgewählt haben, ist wirklich eine Legende, die sollten Sie bitte nicht weiter bedienen.
Lassen Sie uns diskutieren über konkrete Gebietsvorschläge! Lassen Sie uns dort, wo möglich, dann Veränderungen bewirken, die wir naturschutzfachlich vertreten können! Versuchen Sie nicht, Recht und Gesetz zu brechen! Darauf möchte ich deutlich hinweisen. Und wer einen Rechtsanwalt beauftragt, um zu prüfen, ob die Notwendigkeit der Nachmeldung der FFH-Gebiete rechtens ist,
weil die Lage so klar ist, dass sie der Pförtner in einem Gericht beantworten kann und nicht erst der Richter.
Und wer dazu Volksinitiativen anregt, wohlwissend, dass es eine klare Rechtslage gibt, der tut ganz bestimmt dem Lande Mecklenburg-Vorpommern, dem Tourismus übrigens auch, keinen Gefallen.
Und verschweigen Sie bitte keinesfalls, dass es bei der Ausweisung von FFH-Gebieten auch und um viel Geld geht, was auf dem Spiel steht.
Dieser Verantwortung haben wir uns zu stellen und haben Sie sich auch zu stellen. Ich hoffe, dass wir alle gemeinsam dieser Verantwortung gerecht werden. – Danke schön.
Herr Abgeordneter Timm, für den gemachten Zwischenruf erteile ich Ihnen gemäß Paragraph 98 der Geschäftsordnung einen Ordnungsruf.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Erstes bedanke ich mich bei der CDU-Fraktion für ihren Antrag.
Er hat zwar inhaltlich nicht so viel Substanz – dazu komme ich ja noch –, aber er bietet die Möglichkeit, neben der ja auch von Teilen der CDU geführten, teilweise hysterischen öffentlichen Diskussion heute hier im Landtag mit aller gebotenen Sachlichkeit einige Dinge klarzustellen, denn eins ist völlig unstrittig: Es gibt viel Verunsicherun
Fakt ist – und da gehe ich noch mal ein auf die Meldung 98/99 an die Europäische Union –, dass festgestellt wurde, dass es erhebliche Defizite gibt, qualitativ und quantitativ. Qualitativ sind das 38 Lebensraumtypen sowie 22 Arten und quantitativ, indem die Fläche, die in Mecklenburg-Vorpommern gemeldet wurde, nur 4,7 Prozent der Landesfläche ausmacht, im Gegensatz zu Deutschland im Durchschnitt 6,7 Prozent, europaweit 13,7. Diese defizitäre Bewertung hat dazu geführt, dass die Europäische Union von Mecklenburg-Vorpommern neben qualitativen Nachforderungen eben auch eine Verdopplung der bisher vorhandenen ausgewiesenen FFH-Gebiete gefordert hat. Mit dem jetzt vorliegenden Fachvorschlag würde Mecklenburg-Vorpommern 10 Prozent seiner Fläche einschließlich der Küstengewässer als FFH-Gebiete ausweisen, insgesamt circa 240.000 Hektar.
Der restliche Prozentsatz, nämlich 90, ist natürlich eine vergleichsweise große Fläche, die auch noch zur Verfügung steht für Wirtschaft und Tourismus, damit die Relationen noch mal klar sind.
Und ganz entscheidend ist, dass bei den zu meldenden 10 Prozent bereits 75 Prozent etwa einen nationalen Schutzstatus haben, Nationalpark, Naturpark beziehungsweise Landschaftsschutzgebiet sind, so dass lediglich 25 Prozent der nachzumeldenden 10 Prozent neu auszuweisende Gebiete sind, die eventuell einen nationalen Schutzstatus bekommen.
Werden die Nachforderungen – der Minister hat es ja deutlich gesagt – bis Oktober diesen Jahres nicht erfüllt, dann droht die strikte Durchsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 11. September 2001. Das Zwangsgeldverfahren ist angedroht: 150.000 Euro für die Bundesrepublik Deutschland. Man sollte sich nicht darauf verlassen, dass es nicht auch dann Folgen für Mecklenburg-Vorpommern hätte, insbesondere dann, wenn wir als neue Bundesländer darauf angewiesen sind, dass die jetzigen Strukturfondsmittel bis 2006 planmäßig ausgezahlt und von uns erhalten werden können, beziehungsweise wir vor allen Dingen ja auch in den Verhandlungen der Verlängerung für das Zielfördergebiet I und der weiteren Förderung mit Europäischen Strukturfondsmitteln ab 2006, wie ich meine, eine gute Verhandlungsposition in Brüssel brauchen.
Meine Damen und Herren von der CDU, was mir bisher gefehlt hat – vielleicht kommt es ja noch, bei Herrn Timm war das nicht deutlich –, wo ist denn eigentlich Ihre Alternative? In dem Zusammenhang möchte ich daran erinnern, dass – ich bewerte das durchaus positiv – CDUBundes- und CDU-Landesminister im Zeitraum 1992 und den Jahren danach daran beteiligt waren, diese EU-Richtlinie Natura 2000 auf den Weg zu bringen, allerdings auch mit den entsprechenden Verfahren, die festgelegt wurden, die unter anderem vorsehen, dass eben diese Meldung der FFH-Flächen nicht Aufgabe der nationalen Parlamente ist, sondern reines Regierungshandeln.
Ich möchte, meine Damen und Herren der CDU, erst mal konkret auf Ihren Antrag eingehen und die einzelnen
Punkte noch mal kurz ansprechen. Zu Punkt 1 ist zu sagen, dass wie gesagt die Richtlinien nicht im Ermessen der jeweiligen Parlamente liegen. Europäisches Recht sieht hier vor, dass die Regierungen handeln müssen, und genau dieses macht zurzeit unsere Landesregierung. Und daher hat sich der Punkt 1 insofern erledigt, weil er einfach keine Rechtsgrundlage hat.
Zu den Punkten 2 und 3, da wird praktisch noch mal auf 98/99 angespielt. Man muss daran erinnern, dass es auch daran lag, dass von Teilen der Wirtschaft und Teilen der CDU eine Anti-FFH-Kampagne gefahren wurde, die sicherlich nicht ganz unwesentlich dazu beigetragen hat, dass mancher Gebietsmeldungsvorschlag damals nicht zum Tragen kam. Mit anderen Worten: Auch Sie tragen mit Verantwortung dafür, dass wir heute Defizite bei den FFH-Meldungen zu verzeichnen haben. Und ich muss ausdrücklich noch mal auch an Sie appellieren, sich heute dieser Verantwortung demzufolge nicht zu entziehen.
Zu Punkt 4 Ihres Antrages ist Folgendes festzustellen: Der Umweltausschuss hat am 11.06. in aller Gründlichkeit und Ausführlichkeit und – ich betone – Sachlichkeit die FFH-Thematik beraten. Er wurde unterrichtet, genauso wie die Landräte, die durch den Minister informiert und auch den unteren Umweltbehörden zur Verfügung gestellt wurden und somit ist die öffentliche Einsichtnahme bereits seit Wochen möglich. Und daher hat sich der Punkt 4 erledigt.
Zu den Punkten 5 und 6 ist einfach nur noch festzustellen, dass dieses als reine Polemik zu sehen ist, denn Selbstverständlichkeiten brauchen wir von der Landesregierung nicht einzufordern. Der Minister hat noch mal überzeugend dargestellt, dass hier entsprechend fachkompetent seit längerem bereits gehandelt wird.
Ich möchte im Übrigen Herrn Timm noch mal fragen, wie Sie eigentlich zu der Erkenntnis kommen, dass die dritte Gebietsmeldung erhebliche fachliche Defizite hat. Sie beklagen einerseits, Sie hätten keine Informationen und Sie wüssten gar nicht so richtig, was da eigentlich gemacht wird, meinen aber, hier mit überzeugenden Worten zumindest vertreten zu müssen, dass die Fachkompetenz beziehungsweise die Qualität der Meldungen praktisch anzuzweifeln sind. Das ist ein Widerspruch in sich. Vielleicht könnten Sie den nachher noch mal aufklären.
Meine Damen und Herren, ich komme also zum Schluss der Bewertung Ihres Antrages, der uns gar nichts anderes übrig lässt, als zu sagen, Ihr Antrag ist überflüssig, teilweise zumindest sachlich falsch und in einigen Punkten bereits erledigt. Demzufolge kann unsere Fraktion Ihren Antrag nur ablehnen. Aber was wollten Sie eigentlich mit diesem Antrag erreichen, denn die Reaktion unsererseits war ja von vornherein, vermute ich mal, von Ihnen auch einkalkuliert?
Sie wollten eine formale Parlamentsbefassung zu diesem Thema, nicht nur, um zu informieren, nicht nur, um aufzuklären, sondern Sie wollen verzögern. Sie wollen das Parlament instrumentalisieren,
um zu verhindern, dass die Landesregierung die zeitlichen Vorgaben der Europäischen Union, die ja hier ganz klar benannt wurden mit Oktober diesen Jahres, zumindest verzögert.
Nur der Landtag wird in seiner Weisheit mit einer klaren Mehrheit – davon gehe ich aus – dieses zurückweisen und sich praktisch nicht zum Schaden des Landes missbrauchen lassen.
So, und jetzt komme ich wieder zu einer Streicheleinheit. Der Minister hat das Saarland angesprochen und jetzt möchte ich mal Sachsen und Thüringen ansprechen. In Sachsen und Thüringen ist es auch so, circa zehn Prozent der Landesfläche werden als FFH-Gebiete ausgewiesen. Beide Länder – CDU-regiert, absolute Mehrheiten – haben logischerweise einen CDU-Umweltminister. In Sachsen und Thüringen ging diese ganze Thematik erstaunlich ruhig über die Bühne.
Erstaunlich, weil zumindest in Sachsen und Thüringen die dortige Opposition – in dem Falle die SPD – dieses Thema wohl ganz offensichtlich sachlich und konstruktiv entsprechend der Landesverantwortung mitbegleitet hat. Dieses würde ich mir allerdings auch von der CDU in Mecklenburg-Vorpommern wünschen.