Es ist teilweise schon erschreckend, wie in einigen Teilen des Landes – ich will das sehr differenziert bewerten – zur bewussten Verunsicherung und Stimmungsmache praktisch beigetragen wird.
Es wird der Untergang der Wirtschaft beschrieben, der Landwirtschaft und des Tourismus. Die heutige „Schweriner Volkszeitung“ liefert ja eine Kostprobe: „Die völlig überzogene Flächenauswahl bedeutet das Aus für viele Investitionen.“, kritisiert die CDU. Ich warte – vielleicht kommt es ja noch –, dass Sie mal ganz konkret die Investitionsprojekte hier im Land benennen, die durch die FFHAusweisung gefährdet werden.
Das geht dann weiter mit Frau Fiedler: Investitionen sind in Gefahr, die CDU sieht künftige Investitionen in Gefahr und so weiter.
Aber ich kann es mir nicht verkneifen. Es gibt eine Pressemitteilung, die so prägnant und so beeindruckend ist, dass ich sie Ihnen noch mal zu Gemüte führen möchte, weil sie deutlich macht, wozu das führt, wenn man solch eine öffentliche Stimmungsmache praktisch hier führt. Die CDU-Abgeordnete Gisela Bauer aus Waren-Müritz, nachzulesen im „Nordkurier“ in einem Leserbrief, hat unter
anderem Folgendes zu verkünden: „Für die Ansiedlungsund Investitionspolitik ist eine Ausweisung weiterer FFHGebiete eine verantwortungslose, finanziell und wirtschaftlich untragbare Schuld der Landesregierung an steigender Arbeitslosigkeit und zunehmender Abwanderung junger Menschen.“
Ich kann Herrn Rehberg jetzt nur so interpretieren, dass er voll hinter dem Inhalt dieser Aussage seiner CDUParteifreundin Gisela Bauer aus Waren steht. Es ist ganz interessant.
(Peter Ritter, PDS: War das wieder eine Leser- briefaktion der CDU? – Angelika Gramkow, PDS: Das war ein Rundbrief.)
Erstens. Durch Nachmeldung von FFH und überhaupt generell Meldung von FFH gibt es keine Eingriffe in die bestehende Nutzung, keine Eingriffe in die bestehende Nutzung.
Drittens. Neumeldungen von FFH müssen in nationalen Rechtsstatus umgewandelt werden, haben also nicht automatisch Schutzstatus. Es sind separate Rechtssetzungsverfahren notwendig, die erst dann, wenn überhaupt, zu irgendwelchen Einschränkungen führen könnten.
Und viertens. Bei Neunutzung muss geprüft werden, ob die Nutzung die Schutzziele von FFH beeinträchtigt. Das heißt, jeder Einzelfall wird geprüft. Das so genannte Verschlechterungsverbot hat zu prüfen, inwieweit für Arten und Lebensräume Beeinträchtigungen bei neuen Plänen und Projekten zu verzeichnen sind.
Meine Damen und Herren, ich bin im Landkreis Müritz zu Hause, und das ist ja bekanntermaßen ein Landkreis, der insbesondere gekennzeichnet ist durch Tourismus, aber auch durch ausgewiesene bekannte erhaltenswerte Natur- und Landschaftsräume. In dem Zusammenhang ist natürlich klar, dass bei uns FFH eine wichtige Rolle spielt. Wir hatten gestern Kreistag, hatten eine Unterrichtung durch den Landrat und durch die Kreisverwaltung und dazu eine entsprechende Aussprache. Und ich glaube, an diesem Beispiel Landkreis Müritz kann man sehr gut dieses ganze Thema versachlichen. Im Landkreis Müritz wurden 1999 sechs Flächen mit circa 6.000 Hektar gemeldet. Jetzt kommen dazu fünf Gebietsvergrößerungen bezüglich dieser sechs Flächen und sieben Neuausweisungen, also insgesamt zwölf neue Gebiete. Wir haben dann circa 16.000 Hektar. Das ist also praktisch fast eine Verdreifachung. Das hört sich erst mal ganz schlimm an – Katastrophe, Panik. Es relativiert sich sehr schnell, wenn man feststellen kann, dass alle Gebiete, auch die neu gemel
Ich bin dankbar, dass der Kollege Wolf-Dieter Ringguth, der ja auch eine sehr gute Ortskenntnis hat, mal deutlich gemacht hat, was er denn da so befürchtet. Und das war gestern Thema. Ich habe das natürlich angesprochen im Kreistag und es wurde dann auch entsprechend beantwortet.
Ich zitierte Wolf-Dieter Ringguth: „Durch die Einbeziehung von großen Teilen der Müritz, des Fleesen- und des Plauer Sees oder auch des Warener Stadtgebietes könnten“ – seinen Worten zufolge – „touristische Schlüsselprojekte betroffen sein.“ Der Christdemokrat nannte an dieser Stelle den ehemaligen Sägewerkstandort in Waren, das Hafendorf Rechlin, das Hafendorf Silz sowie Wasserwanderrastplätze in Ludorf und den Standort Alt Schwerin. Die konkrete Antwort gestern auch im Kreistag:
Erstes Beispiel. Der Sägewerkstandort in Waren liegt im Müritz-Nationalpark, lag im Müritz-Nationalpark schon immer und wird auch zukünftig dort sein.
Es gibt einen genehmigten B-Plan und von daher ist dort Baurecht gegeben. Und wenn es dort Probleme mit Plänen des zukünftigen Investors gibt, liegt das eher an der Größe und Höhe seiner zu bauenden Gebäude, hat aber mit FFH wirklich gar nichts zu tun.
Zweites Beispiel – Hafendorf Rechlin. Da weiß ich es am allerbesten. Es ist ein nicht ausgewiesenes FFH-Gebiet. Probleme gibt es zurzeit mit der Finanzierung, ich bedaure das sehr. Das hat also mit FFH nichts zu tun.
Drittes Beispiel – Hafendorf Silz. Hierzu gab es Gespräche, um diese Großinvestition von 50 Millionen Euro nicht durch FFH in irgendeiner Weise negativ zu beeinflussen. Es gibt für das Areal Hafendorf Silz keine FFHNachmeldung, von daher zumindest aus dieser Sicht her praktisch kein Problem.
Viertes Beispiel – Wasserwanderrastplatz Ludorf. Ludorf liegt an der Westküste der Müritz, also am Westufer. Die Nachmeldung Müritz bedeutet für uns Erweiterung der Fläche am Ostufer, also keine Betroffenheit, Herr Ringguth.
Und was Alt-Schwerin betrifft – vermutlich ist dort der in Planung und seit Jahren diskutierte Ferienpark gemeint. Dieser hat bereits einen genehmigten B-Plan, ist also auch schon praktisch umsetzungsfähig, zumindest, was die Genehmigungsfrage betrifft. Auch dort gibt es Finanzierungsprobleme.
Warum habe ich diese Beispiele gebracht, liebe Kolleginnen und Kollegen? Ich würde wirklich noch mal den Minister dahin gehend unterstützen: Wenn es konkrete Einzelfälle gibt in Ihren Wahlkreisen, dann bitte konkret benennen und dann wird man auch Möglichkeiten finden, dass es zumindest nicht an FFH-Nachmeldungen liegt, dass Arbeitsplätze vernichtet werden, Arbeitsplätze verhindert werden und möglicherweise sogar der Tourismus im Land noch gefährdet ist.
Und da möchte ich zum Schluss kommen und noch mal deutlich sagen, dass ich auch etwas überrascht bin einerseits und andererseits ist es schade. Ich vermisse die Umweltpolitiker der CDU hier heute im Landtag – Frau
Ich nehme noch mal Bezug auf die von mir erst angesprochene Unterrichtung im Umweltausschuss. Diese war nach meiner Wahrnehmung – und Herr von Storch wird dem vermutlich beipflichten – von einer ausgesprochen konstruktiven Sachlichkeit im Umweltausschuss gekennzeichnet. Von daher bin ich dann schon etwas überrascht, wenn ich die Pressemitteilung von Herrn Kokert in diesem Zusammenhang lese, die dem also völlig widerspricht, was wir zumindest als Umweltpolitiker – und wir haben ja gerade auch bei FFH nicht immer einen leichten Stand – verabredet hatten, nämlich dass wir nicht nur im Umweltausschuss, dort ist es relativ einfach, sondern auch im Landtag, in der Öffentlichkeit, gerade wir als Umweltpolitiker, dieses Thema FFH mit der gebotenen Sachlichkeit und auch Fachlichkeit vertreten und diskutieren. Und deshalb mein Appell noch mal ausdrücklich an die CDUUmweltpolitiker – und vielleicht gehört ja ab heute auch Herr Timm mit dazu –, in Zukunft sich doch an einer sachlichen Debatte im Land zu beteiligen.
Und als Letztes, wenn wir schon bei Appellen sind, appelliere ich auch an alle Tourismus- und Wirtschaftspolitiker hier im Landtag und möchte sie ausdrücklich auffordern, Natura 2000, FFH-Meldungen und -Nachmeldungen als Chance zu begreifen und nicht nur als Problem und Behinderung für die Wirtschaft, sondern wirklich als Chance für unser Land, für die Weiterentwicklung unseres Tourismus, der in seiner Art – dazu stehe ich –, zumindest in Deutschland, vielleicht sogar weltweit einmalig ist. Und diese Chance sollten wir erhalten, sollten wir uns ausbauen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Borchert, ich habe eine Frage zum Umfang des auszuweisenden FFH-Gebietes. Ist Ihnen eigentlich bekannt, dass Frankreich sechs Prozent seiner Fläche ausweist, womit die EU zufrieden ist, während wir hier bei zehn Prozent liegen? Und was veranlasst uns eigentlich, sehr viel mehr auszuweisen als die übrigen Länder in Europa?
Herr von Storch, das stimmt. Frankreich 6 Prozent – Stand März 2003. Die Statistik haben wir ja im Umweltausschuss bekommen. Der europäische Durchschnitt liegt wie gesagt bei 13,7. Sie hätten ja jetzt auch fragen können, warum Griechenland 17,9 oder Portugal 17,3. Sie fragen nach Frankreich 6,0. Ich glaube schon, dass es hier auch für Frankreich konkrete Gründe geben wird. Diese kann ich Ihnen jetzt so nicht beantworten, vielleicht der Herr Minister.
Aber wenn wir schon vergleichen, dann bitte mit europäischem Durchschnitt, und vielleicht auch mal den Vergleich mit Ländern, die in Europa über dem Durchschnitt liegen, Herr von Storch.