aber das gilt auch in Mecklenburg-Vorpommern. Wir sind in einer Phase, wo ein Mehr an Demokratie gewagt werden kann, und da steht im Mittelpunkt die Debatte um die 5-Prozent-Klausel. Die Diskussion im Innenausschuss ist, soweit ich das erlebt habe, kaum geführt worden, auch durch Sie nicht, Herr Dr. Jäger.
Ich kenne auch keinen Antrag an das Innenministerium, dazu Material vorzulegen. Möglicherweise wollten Sie es,
(Dr. Armin Jäger, CDU: Können Sie das nicht mal selber machen, ohne Antrag? Können Sie nicht mal was alleine tun?)
Aber ich will darauf hinweisen, dass ein Mehr an Demokratie in den Kommunen unseres Landes in Zukunft heißt, die Auseinandersetzung mit Politikerinnen und Politikern der NPD und anderen Rechtsextremisten offensiv zu führen. Es gibt in Zukunft keine gesetzliche Hürde mehr. In Zukunft muss es eine argumentative Hürde geben, um in den Kommunen zu den gleichen Ergebnissen zu kommen wie bislang, nämlich Rechtsextremisten außen vor zu lassen. Das ist ein Mehr an Demokratie für die Wahlbewerber und das ist auch so gewünscht worden.
Natürlich ist kein Gesetzentwurf so gut, dass er nicht noch verbessert werden könnte, das ist ja auch Sinn und Zweck der Beratungen in den Ausschüssen. Herr Müller hat darauf hingewiesen, welche Änderungen vorgenommen worden sind, ich will das hier nicht weiter vertiefen, ich halte es auch für richtig.
Bei der Novelle des Kommunalwahlgesetzes haben sich sowohl der Städte- und Gemeindetag als auch der Landkreistag mit sehr konstruktiven Vorschlägen in die Beratung eingebracht. Deswegen gilt mein Dank an dieser Stelle auch den beiden Landesverbänden für ihre gute Mitarbeit an diesem Gesetzentwurf. Ich glaube auch, dass er hilft, die Wahlen im Juni des nächsten Jahres besser durchzuführen.
Wenn Sie jetzt darauf abstellen, Herr Dr. Jäger, dass Sie das Stichwahlverfahren, das wir mit unserem Entwurf geändert haben, ablehnen, dann will ich Sie auf Folgendes hinweisen, Herr Müller hat auch schon einige Argumente dazu gesagt: Wenn der Landkreistag als Interessenvertreter der Landkreise zu diesem Verfahren sagt, es ist richtig, und die Opposition sagt, es ist falsch, wem würden Sie an meiner Stelle folgen?
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD – Egbert Liskow, CDU: Der Opposition. – Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)
Ich folge dem Votum des Landkreistages und sage, wir kommen hier den Kommunen entgegen und bedauerli
cherweise nicht der Opposition. Ich bedauere es an dieser Stelle, weil wir an fast allen anderen Punkten, Herr Dr. Jäger, Einvernehmen hatten. Möglicherweise brauchen Sie auch so einen Punkt für die Debatte.
Ich will es ja auch nicht bestreiten. Es kommt jedenfalls nicht immer vor, dass der Landkreistag dem Innenminister Timm folgt. An dieser Stelle tut er es,
und deswegen will ich hier nichts daran ändern. – Ich bedanke mich für Ihre konstruktive Mitarbeit und für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes auf Drucksache 4/431. Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/750 anzunehmen.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 1 bis 4 a) sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 1 bis 4 a) sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung einstimmig angenommen.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 4 b) entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 die Nummer 4 b) entsprechend der Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 4 c) und d) sowie die Nummern 5 bis 25 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 4 c) und d) sowie die Nummern 5 bis 25 entsprechend der Beschlussempfehlung angenommen.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/770 vor, soweit er die Nummer 26 betrifft. Ich lasse zunächst über diesen Änderungsantrag, soweit er die Nummer 26 betrifft, abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/770, soweit er die Nummer 26 betrifft, mehrheitlich abgelehnt.
Wer in Artikel 1 der Nummer 26 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 die Nummer 26 entsprechend der Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 27 bis 32 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 27 bis 32 entsprechend der Beschlussempfehlung einstimmig angenommen.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/770 vor, soweit er die Nummer 33 betrifft. Ich lasse zunächst über diesen Änderungsantrag, soweit er die Nummer 33 betrifft, abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/770, soweit er die Nummer 33 betrifft, mehrheitlich abgelehnt.
Wer in Artikel 1 der Nummer 33 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Artikel 1 Nummer 33 entsprechend der Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 34 bis 41 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 34 bis 41 entsprechend der Beschlussempfehlung einstimmig angenommen.
Ich rufe auf die Artikel 2 und 3 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall, damit sind die Artikel 2 und 3 entsprechend der Beschlussempfehlung einstimmig angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 4/750 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 4/750 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS mehrheitlich angenommen.
Frau Präsidentin, ich bitte fürs Protokoll festzuhalten, dass Sie nicht angegeben haben, dass die Änderungsanträge der CDU bei Gegenstimmen von SPD und PDS abgelehnt worden sind. Ich bitte, das ins Protokoll mit aufzunehmen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Heilberufsgesetzes, Drucksache 4/668.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Heilberufsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 4/668 –
Es ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/668 zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss und zur Mitberatung an den Landwirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall, damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/668 einstimmig an die genannten Ausschüsse zur Beratung überwiesen.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 4: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Einrichtung der „Stiftung Forschungsinstitut für die Biologie landwirtschaftlicher Nutztiere“, Drucksache 4/695.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Einrichtung der „Stiftung Forschungsinstitut für die Biologie landwirtschaftlicher Nutztiere“ (Erste Lesung) – Drucksache 4/695 –
Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei Herr Dr. Till Backhaus.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung legt Ihnen heute einen verhältnismäßig kleinen und in der Sache hoffentlich auch unproblematischen Gesetzentwurf vor. Von dessen Umsetzung versprechen wir uns allerdings innerhalb des Landes MecklenburgVorpommern eine weitreichende positive Entwicklung für die Agrarforschung in unserem Bundesland. Man könnte auch sagen, das passt sehr gut zu der Aktuellen Stunde „MV tut gut.“, weil wir gerade damit auch im Ernährungsund im Tiergesundheitsbereich wirklich Maßstäbe setzen können.
Worum geht es eigentlich? Das Forschungsinstitut für die Biologie landwirtschaftlicher Nutztiere mit dem Sitz in Dummerstorf ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Vielen von Ihnen dürfte bekannt sein, dass dieses Institut 1993 aus dem damaligen Forschungsinstitut für Tierproduktion als so genanntes Blaue-Liste-Institut hervorgegangen und damit in das Vermögen des Landes übernommen worden ist. Dieses Blaue-Liste-Institut ist eine Bund-Länder-Forschungseinrichtung und wird jeweils zu 50 Prozent durch den Bund und das Sitzland Mecklenburg-Vorpommern finanziert. Das Forschungsinstitut ist heute Mitglied der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Leibniz. Man sagt auch, es ist ein Leibniz-Institut.
Das Forschungsinstitut für die Biologie landwirtschaftlicher Nutztiere hat seine Arbeitsgrundlagen im Gesetz über die Errichtung des Stiftungsforschungsinstituts für