Lorenz Caffier
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich habe deswegen nicht an der Abstimmung teilgenommen, weil ich persönlich und meine Fraktion es für unerträglich halten, wie eine Regierungsfraktion, in diesem Fall die Fraktion der PDS, mit öffentlichen Staatsbesuchen im Vorfeld generell im Land Mecklenburg-Vorpommern umgeht und damit dem Land in Gänze schadet.
Meine Damen und Herren, Sie sind nicht nur Abgeordnete, Sie sind derzeit auch Regierungsfraktion.
Insofern müssten Sie als Allererstes wissen, dass man mit Staatsgästen generell erst einmal so umgeht, dass alle Staatsgäste in Mecklenburg-Vorpommern herzlich willkommen sind.
Und Fragen...
Das ist meine Erklärung, Herr Riemann.
Und Fragen der Finanzierung werden immer auf Regierungsebene geklärt. Das ist so und das wird auch in Zukunft so bleiben. Deswegen sollten wir nicht nach außen ein Bild abgeben, das über Mecklenburg-Vorpommern in Deutschland wieder negative Schlagzeilen erzeugt.
Deswegen war eine Abstimmung meinerseits nicht möglich. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! „Jeder Staat hat eine kulturpolitische Verantwortung.“ stellt der Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert, ein ausgewiesener und über Parteigrenzen hinweg anerkannter Kulturpolitiker, in einer viel beachteten Publikation zur Kulturpolitik fest.
Wir wollen heute trefflich darüber diskutieren, ob dieser Grundsatz, den die Linkspartei.PDS im Grundgesetz verankert sehen will, so dort als Staatsziel aufgenommen werden muss. Norbert Lammert lässt diese Frage offen. Sie ist für die Mehrheit meiner Fraktion und für mich persönlich auch in der Tat offen, denn, so stellt er auch fest, die Behauptung der Kulturhoheit der Länder im Rahmen unseres föderalen Systems sieht derzeit eine solche grundgesetzliche Verankerung in einer anderen Wechsel
wirkung. Und dabei hat die Kulturhoheit der Länder bereits einen verfassungsrechtlich anerkannten Stellenwert. Ja, die Verankerung des Staatsziels Kultur hat eine weitaus größere Bedeutung für die Verfasstheit der Bundesrepublik, als dies auf den ersten Blick erscheinen mag.
Ich stelle diesen Antrag in eine Reihe mit der Aktuellen Stunden im vergangenen Landtag, in der es um die Föderalismusreform ging. Dieser Antrag ist zu sehen mit der hier ebenso vorliegenden Entschließung zur Föderalismusreform und dieser Antrag steht für mich auch in einer Reihe mit den ausgeprägten Zentralismusbemühungen mit dem ausgeprägten Wunsch zur Aufhebung des föderalen Systems der Bundesrepublik, die vehement von der ganz linken Seite dieses Parlaments betrieben werden. Um hier auch keinem Etikettenschwindel auf den Leim zu gehen, ist für die CDU in der Chronologie der zur Abstimmung stehenden Beschlüsse eine Ablehnung dieses Antrages nur konsequent. Wir stehen ohne Wenn und Aber zur Kulturhoheit der Länder und das schließt ausdrücklich nicht die kulturpolitische Verantwortung des Bundes aus. Ja, mir ist bewusst, dass sich im Bundestag die kulturpolitischen Sprecher auf einen solchen Weg weitgehend geeinigt haben, ohne dass hier abschließende Entscheidungen in den Fraktionen gefallen sind.
Im gesamten Kontext der Föderalismusdebatte und im Verhalten unseres Bundeslandes können und wollen wir als CDU nicht der Steigbügelhalter für die Preisgabe unseres Bundeslandes und der Identität sein. Diese Identität, diese Kultur als Mecklenburg und Vorpommern, sehr geehrte Damen und Herren, wurde bis 1989 ganz und bis heute natürlich aus der Länge der Zeit auch nachwirkend durch Ihre Vorgänger, meine Damen und Herren von der PDS-Fraktion, zumindest stark ideologisiert und eingeschränkt, um nicht andere unparlamentarische Worte für diese – in Anführungsstrichen – Kulturrevolution zwischen 1949 und 1989 zu gebrauchen.
Ja, auch in diesem Kontext ist eine solche Forderung zu betrachten, denn wir sind nach unserer Meinung erst auf dem Weg, unsere Identitäten neu zu definieren,
die Geschichte, vor allem die regionale Geschichte, aufzuarbeiten und darüber regionale Identitäten neu zu beleben und zu festigen. Und weil wir diese Auffassung haben, bleiben wir dabei: Wir lehnen Ihren Antrag ab. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD und der Fraktion Linke.PDS, Ihre Ausführungen sind ja ausgesprochen interessant,
aber es mag vielleicht noch nicht jedem bekannt sein, dass wir nur noch zwei Landtagssitzungen haben.
Sie haben zwölf Monate gebraucht, um sich zu entscheiden, ob man so einen Antrag überhaupt überweist, denn den gleichen Antrag gab es schon mal vor zwölf Monaten.
Es gab inhaltlich den gleichen Antrag. Sie haben gestern Abend hier von dieser Stelle aus gesagt, man soll nicht immer nur labern, man soll auch endlich was tun.
Dann tun Sie endlich was für das Land! Stimmen Sie dem Antrag zu und schicken Sie ihn nicht einfach nur in die Versenkung im Ausschuss! – Vielen Dank.
Herr Ministerpräsident!
1. Gemäß eines Berichtes der Ostsee-Zeitung vom 25. März 2006 spricht der Minister für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei von einem „klaren Kabinettsbeschluss zur Ausrichtung des G8-Gipfels in Heiligendamm 2007“. Demgegenüber behauptet der stellvertretende Landesvorsitzende der Linkspartei.PDS – Steffen Bockhahn –, dass es einen förmlichen Beschluss der Landesregierung nie gegeben habe.
Wann und mit welchem Ergebnis hat sich die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern für die Ausrichtung des G8-Gipfels 2007 in Heiligendamm entschieden und gab es zu dieser Entscheidung einen förmlichen Kabinettsbeschluss?
2. Welche Position vertreten die der Linkspartei.PDS angehörenden Mitglieder der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern heute zu dem damals gefassten Kabinettsbeschluss?
Herr Innenminister!
4. Mit Schreiben vom 22. März 2006 weist das Innenministerium die Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte auf das politische Mäßigungsgebot lt. Beamtenrecht hin. Zuvor wurden seitens des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur schon die Lehrerinnen und Lehrer des Landes per Erlass vom 21.02.2006 in der Wahrnehmung plebiszitärer Rechte eingeschränkt.
Ich frage die Landesregierung:
Aus welchem Grund sah sich die Landesregierung veranlasst, auf die Verfassung vereidigte Beamte und Wahlbeamte des Landes in der Frage ihres Verhaltens bezüglich eines verfassungsrechtlich verankerten plebiszitären Instrumentes auf das politische Mäßigungsgebot im Beamtenrecht hinzuweisen?
5. Mit welchen konkreten Handlungen bezüglich des verfassungsrechtlichen Instrumentes des Volksbegehrens sieht die Landesregierung die Neutralitätspflicht von Beamten, Wahlbeamten und Angestellten des Landes und der Kommunen verletzt?
Herr Minister, Sie haben gerade ausgeführt, was die Frage der aktiven Unterstützung beziehungsweise der Mäßigung betrifft. Wenn wir uns beide einig sind, dass das Volksbegehren im Artikel 60 der Landesverfassung verankert ist, würde mich einmal sehr stark die Haltung des Innenministers interessieren, denn in dem Erlass zur Ausführung von Initiativen aus dem Volksbegehren und Volksentscheid in Mecklenburg-Vorpommern vom 31. Januar 1994 ist im Paragrafen 3 ausdrücklich geregelt, dass die Ämter und amtsfreien Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte zur Mitwirkung bei der Durchführung von Volksbegehren und Volksentscheiden sowie bei der Prüfung der förmlichen Voraussetzung von Volksinitiativen verpflichtet sind.
Daraus ergibt sich aus unserer Sicht die Tatsache, aus der Pflicht zur Mitwirkung folgt daher nicht nur das Tolerieren von Aktionen, gleich gar nicht das Unterbinden von Aktionen, sondern hieraus ist die Forderung nach aktiver Unterstützung solcher Volksbegehren abzuleiten. Dazu würde mich die Meinung Ihrerseits interessieren.
Herr Minister, wenn wir konkurrierende Gesetzgebung haben, dann sind wir uns doch unstrittig einig, dass die Verfassung die Grundlage ist, auf der sich alles aufbaut. Und in der Verfassung ist auch diese Frage grundsätzlich geregelt. Ist es denn nicht auch Aufgabe, aus Fürsorgepflicht das so zu regeln, dass der Beamte seinen Diensten entsprechend der Verfassung nachkommen kann und wir jetzt nicht von konkurrierender Gesetzgebung sprechen?
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum Jahresbeginn wurde breit über die Arbeitsmarktreform Hartz I bis III debattiert. Die Bundesregierung hat dazu einen Bericht zur Wirksamkeit moderner Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vorgelegt. Dieser unter Mitwirkung von 20 Forschungsinstituten entstandene Bericht bestätigt die Position und die Absichten der großen Koalition in Berlin. In der Koalitionsvereinbarung haben Union und SPD vereinbart, alle arbeitsmarktpolitischen Instrumente auf den Prüfstand zu stellen. Für 2006 ist ein weiterer Prüfstand zu erwarten.
Gehen Sie ruhig ran, Herr Borchert!
Die Zusammenlegung von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe, landläufig als Hartz IV bezeichnet, ist in dem ersten Bericht nicht verhandelt worden. Aber nicht Hartz IV steht heute zur Abstimmung, nicht das Sozialgesetzbuch II und auch nicht ein angekündigtes SGB-II-Optimierungsgesetz, sondern lediglich die Überweisung des Landesausführungsgesetzes in die Ausschüsse. Allein bei den Wohnkosten, so der Deutsche Städtetag, zeichnen sich in diesem Jahr zusätzliche Ausgaben in Milliardenhöhe ab. Im Land Berlin wurde auf Bundesebene und auch beim Bund wurde bereits reagiert, im Land steht das noch aus.
Diese Korrektur steht aus, obwohl Frau Finanzministerin Keler schon auf der 68. Sitzung des Landtages am 15. Dezember 2005 erläutert hat, dass die SPD-PDS-Koalition im Land ein Ausführungsgesetz zu Hartz IV verabschiedet hat, in welchem – ich zitiere – „ein paar Fehler vorhanden sind“. Wörtlich sagte sie weiterhin, „wir müssen an das Gesetz heran! Wir müssen unser Ausführungsgesetz novellieren“. Insofern sind wir schon sehr erstaunt, dass wir heute eine Einbringung von Frau Sozialministerin bekommen, obwohl das Gesetz ursprünglich im Hause von Herrn Holter erarbeitet, von Frau Keler angekündigt und von Frau Linke jetzt eingebracht worden ist.
Zur Zusammenarbeit kommen wir gleich.
Nichtsdestotrotz, dass eine Korrektur notwendig ist, ist vollkommen unstrittig. Ich habe schon verwundert zur Kenntnis genommen, dass die PDS-Fraktion im Ältestenrat zu diesem Gesetz für sich 14 Minuten Redezeit beantragt hat.
Meine Damen und Herren, wir reden nicht über Hartz IV, aber Sie wollen sich offensichtlich über Hartz IV und die Auswirkungen davon retten. Und deswegen beende ich zunächst meinen Redebeitrag und bin ganz gespannt, was die PDS für Ausführungen hat. – Vielen Dank.
Ich bitte, entsprechend der Geschäftsordnung festzustellen, inwiefern der Redner zum eigentlichen Thema Verteilungsschlüssel, was Frau Ministerin ausgeführt hat, redet und ob in dem Sinne der Redebeitrag noch weiter zugelassen werden darf.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten!
Frau Schwebs, den umweltpolitischen Sachverstand spreche Ihnen unter gar keinen Umständen ab. Beim sportpolitischen halte ich mich da beispielsweise lieber
an meinen Kollegen Bluhm oder an den Kollegen Baunach. Was wir alle gemeinsam wollen, ist eine Rechtssicherheit,
dass jeder das Vergnügen wahrnehmen kann, die Fußball-WM – möglichst lange mit deutscher Beteiligung – anschauen zu können, nach Möglichkeit auch in Gemeinschaft. Dass das auch mit ein bisschen Lautstärke verbunden ist, ist vollkommen natürlich, und das wollen wir mit einer Rechtssicherheit verbinden. Der Umweltminister hat uns erklärt, die Fachaufsichtsbehörde und er haben alles eingehend geprüft und, wie sagt man so schön, er hat alles im Griff. Und weil er erklärt hat, dass er alles im Griff hat, und wir auf sein Wort vertrauen, ziehen wir unseren Antrag zurück.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Zunächst zwei, drei Bemerkungen vorweg: Frau Lück, Herr Mohr, Herr Minister, Sie mögen ja alle in Ihren Ansichten gegebenenfalls Recht haben. Das Problem ist, wir alle, inklusive meine Fraktion, kommen über theoretische Abhandlungen nicht hinaus. Deswegen, glaube ich, ist es erstens wichtig, dass wir darüber reden, und zweitens, dass wir alle Möglichkeiten ausloten, die es gegebenenfalls ansatzweise gibt,
um Möglichkeiten zu schaffen, dass mehr Bürgerinnen und Bürger des Landes in Arbeit kommen. Insofern sollte man unter diesem Blick in dem zuständigen Ausschuss auch alles in Erwägung ziehen, um solche Sachen gegebenenfalls dementsprechend zu beraten, um Ansätze zu finden, die wir ausprobieren können, denn – da hat der Minister Recht und Herr Riemann hat es ja gerade schon mal gerufen – es gilt hier nicht umsonst: Einfach anfangen!
Also lassen Sie uns das hier auch tun und die eine oder andere Sache ausprobieren, denn rein vom Theoretisieren haben wir nie praktische Erfahrungen.
Im Übrigen wird es bei allem Verständnis, wenn wir von der Bundesrepublik Deutschland sprechen, der Bundesrepublik Forderungen aufmachen oder abfordern, ohne dass wir in irgendeiner Form Eigenanteile oder Sonstiges mit einbringen, relativ schwierig sein zu erklären, warum gerade Mecklenburg-Vorpommern eine Modellregion sei. Das wollen nachher viele andere auch. Also je besser das Konzept ist, was wir auf den Weg bringen – und wenn der Landtag das einstimmig mit auf den Weg bringt, egal wie nachher die Initiative aussieht –, verbessert das natürlich auch die Verhandlungsposition des Ministers. Insofern habe ich eine etwas andere Betrachtungsweise, ob solche Anträge hier im Landtag deplatziert sind. Sie sind deswegen nicht deplatziert, weil sie auch dazu dienen sollen, die Frage der Arbeitslosigkeit im Land zu verbessern.
Langzeitarbeitslose und gering beziehungsweise fehl qualifizierte Arbeitskräfte stellen die größten Personengruppen unter den Arbeitslosen im Land. Auf dem Arbeitsmarkt sind sie, und das ist ja wohl hier im Landtag unstrittig, die Verlierer. Sie haben keine Chance auf einen Wiedereinstieg in den Beruf und in das Erwerbsleben, denn die Tätigkeiten, für die sie eingesetzt werden können, will bisher niemand in dem erforderlichen Umfang bezahlen. Es ist einfach zu teuer, diese Arbeiten gegen Entgelt erbringen zu lassen. Die logischen Konsequenzen daraus sind, dass entweder in die Schwarzarbeit ausgewichen wird oder aber diese Arbeiten gar nicht durchgeführt werden.
Auf jeden Fall ist klar, dass der tariflich vereinbarte Mindestlohn nicht unterschritten werden kann und darf. Das ist jedoch nur dann möglich, wenn sich der Staat an den Lohnkosten oder, noch besser, an den Lohnzusatzkosten beteiligt. Durch einen so genannten Kombilohn wird es nach unserer Auffassung möglich, auch diese Arbeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt zu annehmbaren Bedingungen zu erbringen. Für diese Personengruppen schlagen wir gerade deshalb als Weg aus der Arbeitslosigkeit die Einführung des so genannten Kombilohns vor. Hierbei gibt es aber leider keine einheitliche Definition, was unter Kombilohn in engerem Sinn zu verstehen ist. So gab es in der Vergangenheit das Mainzer, das Bielefelder, das Duisburger, das Kölner, das Gelsenkirchener, das Bremer, das Saarbrückener oder auch das Kasseler Modell. Alle diese Modelle unterscheiden sich hinsichtlich der zu fördernden Zielgruppen sowie der Art und des Umfanges der Förderung. Dementsprechend war und ist auch nach wie vor der Erfolg recht unterschiedlich.
Ich muss in diesem Zusammenhang auch kritisch anmerken, dass nicht jedes Modell erfolgreich verlief. Aber deswegen sprechen wir ja von Testregionen oder Pilotprojekten, denn wenn wir von vornherein wüssten, welche Modelle erfolgreich wären, müssten wir sie nicht als Modelle bezeichnen und könnten sie gleich in Gänze umsetzen. Deswegen halte ich es auch nicht für schlecht, dass solche Modelle ausprobiert werden und man gegebenenfalls am Tag X zu der Auffassung kommt, so funktioniert es nicht, wir müssen andere Wege gehen. Als Ursache für zum Teil negative Einflüsse wurde auch erkannt, dass die Modelle nicht ausreichend beide Seiten
des Marktes gleichzeitig berücksichtigen. Die Magdeburger Alternative hat nach unserer Ansicht hier jedoch einen vollkommen neuen Ansatz. Sie betrachtet die Förderung als eine steuernde Einflussnahme auf ein zweiseitiges Arbeitsmarktproblem.
Wie ist nun der gegenwärtige Stand? Auf der Arbeitsangebotsseite haben wir eine umfängliche staatliche Unterstützung für Nichtarbeit. Die soziale Grundsicherung ist höher als das selbst zu erwirtschaftende Einkommen. Geringqualifizierte haben somit zu wenige Anreize, eine Arbeit aufzunehmen. Auf der Arbeitsnachfrageseite treiben hohe Abgaben einen Keil zwischen Nettolöhne und Arbeitskosten und zu hohe Arbeitskosten verhindern nach unserer Auffassung die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Dagegen schafft die Magdeburger Alternative Anreize – von nichts anderem reden wir – für Arbeitslose wie auch für die Unternehmen. Durch die Kombination von Arbeitslohn und Sozialleistungen können neue Arbeitsplätze in bisher nur wenig erschlossenen lokalen Wirtschaftssektoren, wie zum Beispiel den haushaltsnahen Dienstleistungen oder im Servicebereich, entstehen. Das ifo-Institut hat errechnet, dass es volkswirtschaftlich sinnvoll und zudem für den Staat mit geringen Kosten verbunden ist, Geringverdienern während der Arbeit einen Zuschuss zu ihrem Lohn zu zahlen, als die Arbeitslosigkeit weiterhin zu 100 Prozent zu finanzieren. Der heutige Sozialstaat bezahlt Millionen von Menschen unter der Bedingung, dass sie nicht arbeiten. Bezahlt er sie stattdessen fürs Mitmachen, werden Wunder am Arbeitsmarkt geschehen. Im Vergleich zum HartzIV-Modell würde der Staat gegebenenfalls einige Milliarden Euro sparen. So das ifo-Institut.
„Wir rechnen bundesweit mit 1,8 Millionen neuen Stellen und einer Entlastung von fast 11.000 Euro jährlich für jeden, der dadurch eine Stelle findet“, sagen die Entwickler der Magdeburger Alternative, die Magdeburger Professoren Weimann und Schöb. Insgesamt wäre der Bundeshaushalt um 4,4 Milliarden Euro entlastet. Da alle auf der Suche nach Sparmöglichkeiten sind, wäre das hier ein attraktiver Beitrag. Außerdem berufen sich die Wissenschaftler aus Sachsen-Anhalt auf Berechnungen von Friedrich Schneider, der als renommierter Wissenschaftler auf dem Gebiet der Schwarzarbeit im deutschsprachigen Raum gilt. Der Ökonom hat berechnet, dass mehr als die Hälfte der 1,8 Millionen neuen Stellen aus der Schwarzarbeit kämen.
Die Landesregierung muss sich daher bei der Bundesregierung aus unserer Sicht dringend dafür einsetzen, dass neue Wege zur wirksamen Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit bundesweit nach Möglichkeit in unserem Land zuerst ausprobiert und hier modellhaft getestet werden und eine Öffnungsklausel für Mecklenburg-Vorpommern geschaffen wird, die die Möglichkeit, von den allgemeinen Regeln des SGB II und SGB III abzuweichen, eröffnet. Auf diese Art und Weise ließen sich bundesweit angestrebte Verbesserungen an den Instrumenten der Arbeitsmarktpolitik modellhaft testen, nicht nur theoretisch, sondern praktisch.
Lassen Sie uns nach dem praktischen Test einen Strich ziehen und feststellen und auswerten, was gegebenenfalls verändert werden muss. Den Diskussionen um den Kombilohn könnten zum Beispiel umfassend und schnell Taten folgen. Die Eckpunkte des Modells könnten dann in einer Testphase in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt und gegebenenfalls zeitnah angepasst werden. Im Einzelnen bedeutet aus unserer Sicht die Magdeburger Alterna
tive keinen Eingriff in die Tarifautonomie, der Nettolohn bleibt unberührt,
keine Drehtüreffekte, keine Einschränkung der Aufwärtsmobilität des Arbeitnehmers, denn die Förderung ist an den Beschäftigungsstand und erst in zweiter Linie an die Person gebunden.
Meine Damen und Herren, die Beschäftigungszahl liegt nach dem aktuellen Stand wiederum um 2.500 unter dem Vorjahresniveau. Der Abbau sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze auf jetzt 513.200 bleibt in MecklenburgVorpommern weiterhin unstrittig das Problem Nummer eins. Wir brauchen daher einen neuen Aufbruch, eine neue Hoffnung. Neue Ideen und neue Konzepte sind gefragt.
Altes muss über Bord geworfen werden! Hierbei sind alle zur Mitarbeit aufgefordert. Dazu haben wir auch Fachausschüsse und deswegen lassen Sie uns nicht von vornherein immer erklären, dass der Antrag falsch ist, weil er von denen kommt oder weil er aus unserer Sicht das nicht berücksichtigt. Es haben alle drei Fraktionen erklärt, dass wir Taten folgen lassen müssen. Dann tun Sie es bitte und beraten Sie in den entsprechenden Ausschüssen Möglichkeiten, wie wir dem Arbeitsministerium bei der Frage neuer Pilotprojekte im Land Schützenhilfe im wahrsten Sinne des Wortes geben können!
Die Landesregierung muss sich daher bei der Bundesregierung dafür einsetzen, dass neue Wege zur wirksamen Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit bundesweit nach Möglichkeit in unserem Land getestet werden und die Öffnungsklauseln, wie gesagt, hier eingeführt werden. Auf diese Art und Weise ließen sich angestrebte Verbesserungen an den Instrumenten der Arbeitsmarktpolitik modellhaft testen. Unser Land ist für eine solche Testphase bei der Reform der gesamten Arbeitsmarktförderung bestens geeignet. Es ist flächenmäßig und hinsichtlich der Einwohnerzahl überschaubar. Der Kreis der direkt beziehungsweise indirekt betroffenen Menschen ist extrem hoch. Es ist ein gleichzeitig hohes Maß an Engagement und Willen zur Veränderung in der Bevölkerung vorhanden. Zudem handelt es sich um ein neues Bundesland, bei dem die Probleme des Strukturwandels in den letzten 15 Jahren in vielerlei Hinsicht zum Tragen gekommen sind. Mecklenburg-Vorpommern ist ein Bundesland, das sowohl im Einzugsbereich des großen, sich erfolgreich entwickelnden Ballungsgebietes Hamburg liegt als auch strukturschwache, ländlich geprägte Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte aufweist. Zudem verfügen wir über die Grenznähe zum neuen EU-Nachbarn Polen und dessen Wirtschaftszentrum Stettin. Die Grenzregion Pomerania bietet hierbei vielfältige Möglichkeiten zu grenzüberschreitenden Partnerschaften.
Meine Damen und Herren, in diesem Jahr müssen dringend Maßnahmen zur Beseitigung der Sockelarbeitslosigkeit von Niedrigqualifizierten ergriffen werden. Den Diskussionen um den Kombilohn müssen nun endlich Taten folgen. Die Arbeitslosigkeit gering qualifizierter Menschen ist ein strukturelles Problem. Konjunkturschübe werden in diesem Fall maximal egalisierend wirken. Das reicht aber
definitiv nicht, um eine grundlegende Wende auf dem Arbeitsmarkt auch für die Geringqualifizierten herbeizuführen. Hierbei bedarf es umfassender und weiterer Schritte. Der Aufschwung wird mit Sicherheit nicht all unsere Probleme lösen.
Daher fordere ich die Koalitionsfraktionen auf, unseren weit reichenden, aus unserer Sicht arbeitsmarktpolitischen Vorschlägen zuzustimmen oder diesen Antrag – und das beantrage ich hier – in den Ausschuss zu überweisen, um dort Möglichkeiten zu beraten, mit denen wir das Arbeitsministerium bei der Schaffung neuer Projekte und Modell- oder Pilotversuche unterstützen können. – Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der vorgelegte Antrag der Koalitionsfraktionen fordert den entschiedenen Ausstieg aus der Atomenergie. Diese Forderung ist in der Öffentlichkeit und in den Parteien, wie bekannt, nach wie vor umstritten und wurde auch deshalb bei den getroffenen Koalitionsvereinbarungen in Berlin, wie es jetzt hier so häufig zitiert wurde, nicht endgültig geklärt, sondern er ist ein Punkt, der in der Vereinbarung dergestalt geklärt ist, dass die Vereinbarung, die am 14. Juni 2000 zwischen Bundesregierung und Energieversorgungsunternehmen getroffen worden ist, weiterhin Gültigkeit hat. Nicht zuletzt deshalb, weil dies so ist, erschließt sich uns die Intention Ihres Antrages überhaupt nicht.
Die Kernenergie trägt nach wie vor circa 30 Prozent zur allgemeinen Energieversorgung bei. Aus wirtschaftspolitischer Sicht – und Herr Friedrich, Sie sprachen vorhin davon – ist die Frage der Energieversorgung eng mit Industrie-, Technologie- und Mittelstandspolitik verknüpft. Die Ursache dafür liegt an und für sich auf der Hand. Im internationalen Standortwettbewerb spielen bezahlbare Energiepreise eine große Rolle.
Und da, meine Damen und Herren, zeigt sich, dass die hiesigen Strompreise mit zu den höchsten in Europa gehören. Zu Beginn dieses Jahres mussten große industrielle Abnehmer für die Kilowattstunde Strom einschließlich Steuern beispielsweise etwa 9,75 Cent berappen.
Das ist fast doppelt so viel wie im Jahr 2000. Die Ursachen, Kollege Heydorn, dieser Entwicklung sind vielfältig, das gestehe ich zu, und sollen an dieser Stelle auch gar nicht im Detail analysiert werden. Aber auch die Erzeugung von Kernenergie spielt hier eine Rolle. Eines sollte jedoch klar sein: Die Verlängerung der Restlaufzeiten bestehender Kernkraftwerke als Bestandteil eines ausgewogenen und zukunftsorientierten Energiemixes würde helfen, die Strompreise wettbewerbsfähiger zu gestalten. In einer Verlängerung der Laufzeit, meine sehr geehrten
Damen und Herren, ist ausdrücklich kein Widerspruch zum weiteren Ausbau regenerativer Energien zu sehen, auch wenn dies immer wieder gern vom politischen Mitbewerber versucht wird zu suggerieren, denn den Ausbau regenerativer Energien will auch die Union. Bis 2020 soll, auch dieses ist in der Koalitionsvereinbarung nachzulesen, der Anteil erneuerbarer Energien auf 20 Prozent steigen.
Meine Damen und Herren, ein wichtiger Punkt, der mich in Ihrem Antrag stört, ist die Einseitigkeit. Sie fordern, am Atomausstieg festzuhalten, beachten aber aus meiner Sicht nicht, dass unter dem Oberbegriff der Atomenergie mehr zu fassen ist als reine Energiegewinnung aus Kernspaltung in Atomkraftwerken. Dass dem so ist, hat sich unter anderem die letzte Bundesregierung immer wieder zu Eigen gemacht, als es darum ging, der Bewerbung des Standortes Greifswald/Lubmin für das ITERProjekt die Unterstützung zu versagen. Im Umkehrschluss heißt das für mich, dass die Koalitionsfraktionen im Land Mecklenburg-Vorpommern mit dem geforderten Atomausstieg auch ihrer Unterstützung für das WendelsteinProjekt im Max-Planck-Institut in Greifswald keine Zukunft schenken wollen.
Nicht nur – ja, das ist so, Kollege Schlotmann –, dass dies zur Folge hätte, dass die Koalitionsfraktionen den interfraktionellen, also somit ihren eigenen Antrag vom 18.06.2003 ad absurdum führen würden, nein, auch der Energieforschung im Land Mecklenburg-Vorpommern würde hier ein großer Schaden zugefügt. Sowohl das geltende Atomgesetz als auch etwaige Novellierungen dürfen nicht dazu führen, dass die Kernfusionsforschung in Mecklenburg-Vorpommern gefährdet wird.
Nicht nur vor dem Hintergrund des vorhin zitierten Antrages vom 18. Juni 2003 „Kernfusionsforschung in Mecklenburg-Vorpommern sichern“ will ich Ihnen an dieser Stelle gerne zugestehen, dass Sie offensichtlich die Dimension Ihres eigenen Antrages nicht richtig eingeschätzt haben. Deshalb sollten Sie Ihr Abstimmungsverhalten zum vorliegenden Antrag auch unter diesen Gesichtspunkten noch einmal hinterfragen. Die Fraktion der CDU lehnt Ihren Antrag aus den genannten Gründen und aus den Gründen meines Vorredners ab. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Zunächst eine kleine Information an den Landwirtschaftsminister.
Es soll ja hin und wieder vorkommen, dass man nicht alles mitbekommt, was in der Fraktion passiert. Das passiert mir auch hin und wieder.
Also: Einen Änderungsantrag stellt deine Fraktion nicht. Den gibt es nicht.
Wir verständigen uns, dass der Antrag überwiesen werden soll,
und das ist schon mal ein ganz vernünftiger Ansatz.
Insofern kann der Antrag so schlecht nicht sein. Es gibt eine Reihe von Sachen, die kritikwürdig sind.
Frau Monegel, Sie haben doch gerade gesagt, wie wichtig Sie bestimmte Sachen darin finden. Dann lassen Sie uns doch die Gemeinsamkeiten suchen.
Und wenn der Ministerpräsident und der Landwirtschaftsminister sich im Rahmen der Koa-Verhandlungen so stark gemacht haben,
dass jetzt etwas drinsteht, auf das wir alle sehr erpicht sind, um es einmal so zu nennen, dann lassen Sie uns gemeinsam dafür kämpfen, dass wir den Standort eines solchen Forschungszentrums hierher bekommen,
und dann lassen Sie dafür auch den gemeinsamen guten Vorschlag aus dem Landwirtschaftsausschuss wieder ins Parlament zurückkommen.
Deswegen, glaube ich, ist schon allein aus solchen Gründen eine Befassung mit dem Antrag richtig.
Im Übrigen – auch das hat der Minister kurz angesprochen – gibt es schon eine Reihe von Biomasseheizkraftwerken im Land. Da gibt es auch große Defizite, denn – ich spreche jetzt als Kommunalpolitiker – im Raum Neustrelitz ist es so, dass wir die gesamte Ware für das Heizkraftwerk sowohl forstlicherseits als auch landwirtschaftlicherseits nicht aus dem Land Mecklenburg-Vorpommern beziehen, sondern aus dem Land Brandenburg et cetera, et cetera.
Deswegen sollten wir uns vielleicht bemühen, Möglichkeiten zu finden und Voraussetzungen zu schaffen,
damit auch unsere Betriebe vor Ort, inklusive der Landesforst, die dementsprechenden Möglichkeiten bekommen, um an solche Anlagen liefern zu können,
denn über eins scheinen wir uns unstrittig einig zu sein: Regenerative Energien sind Energien, die auch in Zukunft vorangebracht und vorangetrieben werden sollen. Im Land Mecklenburg-Vorpommern gibt es dafür exzellente Ausgangsbedingungen. Es liegt an uns, diese zu nutzen. Es liegt an uns, dafür Investoren zu finden. Es liegt an uns, dafür Voraussetzungen zu schaffen. Den Wirtschaftsminister bitte ich, hin und wieder einmal zu überdenken, ob man die eine oder andere Sache abschafft, also die Förderung von Solaranlagen beispielsweise. Ob das eine zukunftsweisende Entscheidung ist, weiß ich nicht.
Insofern stimmt meine Fraktion einer Überweisung dieses Antrages in den Landwirtschaftsausschuss zu und hofft,
dass wir nach relativ zügigen Beratungen den Antrag zurückbekommen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der CDU widerspricht der vorläufigen Tagesordnung und beantragt die Absetzung des Tagesordnungspunktes 3: „Gesetzentwurf der Landesregierung – Entwurf eines Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern“ auf der Drucksache 4/1910. Die CDU-Landtagsfraktion widerspricht dem Antrag gemäß Paragraph 73 Absatz 3 der Geschäftsordnung. Der von der Landesregierung eingebrachte Entwurf eines Schulgesetzes beinhaltet keine inhaltlichen Änderungen gegenüber der bisherigen Regelung des Schulgesetzes. Die Landesregierung begründet die Notwendigkeit dieses Gesetzes damit, vorsorglich verfassungsrechtliche Zweifelsfragen im Anschluss an das Urteil des Landesverfassungsgerichtes vom 7. Juli 2005 bezüglich des Haushaltsgesetzes 2004/2005 ausräumen zu wollen.
Die CDU-Landtagsfraktion sieht im Zusammenhang mit der neunten Änderung des Schulgesetzes keinerlei rechtliche Zweifelsfragen, da das Gesetzgebungsverfahren ordnungsgemäß abgelaufen ist. Die neunte Änderung des
Schulgesetzes wurde in Erster Lesung eingebracht, es fanden Ausschussberatungen mit den notwendigen Anhörungen statt. Der nach der ersten Anhörung von den Fraktionen der SPD und PDS eingebrachte Antrag zur Änderung des Gesetzentwurfes (längeres gemeinsames Lernen) wurde im Rahmen einer gemäß Paragraph 22 Absatz 2 Geschäftsordnung des Landtages anberaumten zweiten Anhörung ausführlich beraten. Paragraph 22 Absatz 2 der Geschäftsordnung regelt: „Eine weitere Anhörung zum selben Gegenstand kann – soweit darüber kein Einvernehmen besteht – nur dann vorgenommen werden, wenn der Ausschuss feststellt, dass sich nach der ersten Anhörung wesentliche Änderungen am Beratungsgegenstand ergeben haben.“ Nach den Beratungen im Rahmen der zweiten Anhörung wurde der Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und PDS in die Beschlussempfehlung aufgenommen und in der Zweiten Lesung des Gesetzes beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren weist insofern keine Lücken auf.
Die CDU-Fraktion stellt fest, dass sich ein einmaliger Vorgang innerhalb der Parlamentsgeschichte vollzieht, dass ein ordnungsgemäßes Gesetzgebungsverfahren, welches durchlaufen wurde, wortgleich neu eingebracht wird. Die betroffenen Regelungen werden durch ein solches Verhalten nicht klagefester. Im Übrigen stellt die CDU-Fraktion fest, dass, wenn das Hauptziel dieses Tagesordnungspunktes die Klagefestigkeit des Gesetzes ist, der Staatssekretär des Justizministers zumindest in Frage gestellt hat, ob ein ordnungsgemäßer Geschäftsverlauf des Verfahrens innerhalb der Regierung durchlaufen worden ist. Für die Gesetze gilt für die Landesregierung genau wie für das Parlament ein ordnungsgemäßes Gesetzgebungsverfahren. Wenn es ein neues Gesetz sein soll, wie von der Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen ausgeführt, dann verlangt dieses natürlich auch ein ordnungsgemäßes Verfahren der Anhörung und des Durchlaufens innerhalb der Landesregierung. Aus diesem Grund beantragen wir die Absetzung dieses Tagesordnungspunktes.
Herr Minister, gestatten Sie noch eine Nachfrage zur Frage des Gesetzgebungsverfahrens: Ihre regierungstragende Fraktion, die Regierung, hat uns ja mitgeteilt, dass wir ein neues Gesetz erhalten haben. Jedenfalls sind Sie dabei, uns das verständlich zu machen. Ist Ihnen als Mitglied der Landesregierung bekannt, dass Sie für ein neues Gesetz, welches Sie dem Landtag zuleiten, auch die dementsprechenden Anhörungen durchführen müssen? Ja oder nein?
Herr Minister, ich verspreche, es ist die letzte Nachfrage. Die Abgeordneten haben ja auch eine Problematik, wir müssen uns auch mit dem Deckblatt des Gesetzes befassen. Auf dem Deckblatt des Gesetzes steht, dass wir ein neues Schulgesetz erhalten und dass die Rechtssicherheit gegeben werden soll. Wenn für Sie Rechtssicherheit über allem steht, gilt die Rechtssicherheit sowohl für die Abläufe im Parlament als auch für die Abläufe in der Landesregierung?
Und deswegen die ganz klare Frage von der Fraktion: Sind die Abläufe innerhalb der Landesregierung, die für eine Gesetzgebung, und zwar unabhängig davon, ob man das Gesetz jetzt zum fünften Mal neu einbringt oder zum zweiten Mal, eingehalten worden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Es ist richtig, dass mit dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung der Landeshaushaltsordnung ein Problem geheilt werden soll, das schon seit In-Kraft-Treten der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern besteht, und die ist bekanntlich im Mai 1993 entstanden.
Die am 1. Januar 1991 in Kraft getretene Landeshaushaltsordnung regelt, dass die Voranschläge des Präsiden
ten des Landtages und des Präsidenten des Landesrechnungshofes nur mit deren Zustimmung durch das Finanzministerium geändert werden können. Insofern sollten wir im Ausschuss nachher noch einmal beraten, wenn wir den Landtag anfassen, ob es beim Hof nicht gegebenenfalls zumindest einer Beratung bedarf, ob es hier nicht auch andere Regelungen geben kann. Das stellen wir aber dem Ausschuss, dort sitzen die Fachleute,
die können das ausgiebig diskutieren, anheim.
Für den Fall, dass eine Zustimmung nicht gegeben wird, sieht die Landeshaushaltsordnung vor, dass der unveränderte Voranschlag des Präsidenten dem Entwurf des Haushaltsplanes beizufügen ist. Dieses kleine Wörtchen „beizufügen“ hat in den zurückliegenden Jahren zu erheblichen Diskussionen zwischen den Vertretern des Finanzausschusses, zwischen den Vertretern des Ältestenrates und dem jeweiligen Präsidenten geführt, und letztendlich der jeweiligen Finanzministerin, und zwar völlig unabhängig vom Parteibuch,
einfach der Fakt, der dadurch vorhanden ist. Dieser Fakt soll in der Tat endlich geheilt werden.
Die zwei Jahre später in Kraft getretene Verfassung des Landes Mecklenburg
regelt aber in Artikel 29 Absatz 6, dass der Präsident den Entwurf des Haushaltsplanes des Landtages feststellt. Da steht nichts mehr mit „beifügen“. Das bedeutet also ganz klar, dass es ein Nebeneinander zweier Vorschläge nicht gibt, aber es war gute Tradition in diesem Haus, dass es so ist. Nun sind Traditionen etwas Schönes, an denen soll man in der Regel festhalten.
Aber wenn Verfassung und Geschäftsordnung nicht kompatibel sind, dann ist es auch unsere Aufgabe, das so zusammenzubringen, dass wir entsprechend Recht und Gesetz arbeiten.
Der Ansatz des vorgelegten Gesetzentwurfes, durch ein Gespräch zwischen dem Präsidenten des Landtages, dem Finanzministerium, dem Ältestenrat und den finanzpolitischen Sprechern der Landtagsfraktionen eine Einigung über die Änderungen des Voranschlages herzustellen, ist zwar sinnvoll, muss aber aus unserer Sicht nicht explizit geregelt werden. Diese Gespräche finden bekanntermaßen schon seit Jahren im Rahmen der Haushaltsaufstellung statt.
Allerdings konnte nicht in allen Fällen Übereinstimmung erzielt werden, genauso ist es, Kollegin Gramkow. Deshalb ist die Änderung der Landeshaushaltsordnung unter verfassungsrechtlichen Aspekten dahingehend äußerst wichtig, dass in diesem Fall der unveränderte Voranschlag der Präsidentin des Landtages Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes wird.
Um das Etatrecht des Landtages eindeutig in der Landeshaushaltsordnung zu regeln, wird die CDU-Fraktion in den Ausschussberatungen einen Änderungsantrag ein
bringen, der die bestehenden Regelungen der Paragraphen 28 und 29 der Landeshaushaltsordnung entsprechend klarstellt. Damit in den Beratungen die verfassungsrechtlichen Aspekte, die Kollege Borchert hier ansprach und die durchaus gegeben sind, ebenfalls geprüft werden, sollte der Antrag mitberatend in den Rechtsausschuss überwiesen werden, und zwar nicht, um das Verfahren in die Länge zu ziehen oder mögliche rechtliche Verquickungen zu erzeugen, sondern um einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen, der die rechtlichen Anforderungen erfüllt, damit wir im Nachgang nicht wieder an einem Gesetzentwurf bauen müssen, der verfassungsrechtlich nicht in jedem Fall abgedeckt ist. Deswegen beantragen wir die Überweisung mitberatend in den Rechtsausschuss.
Ich möchte allerdings an dieser Stelle alle Ausschüsse, die jetzt beraten sollen, darum bitten, dass wir in einer gewissen Zeitschiene sind. Bekanntermaßen wird in diesem Land bereits darüber nachgedacht, wann der nächste Haushalt in den Landtag eingebracht werden soll. Wir können nur mit einem abgeschlossen Gesetzentwurf die Regularien in Kraft treten lassen. Das hieße nach der Erfahrung eines Geschäftsführers, man müsste sich bemühen, im Juni diesen Gesetzentwurf zur abschließenden Beratung in das Plenum zu überweisen.
Abschließend gestatten Sie mir noch die Bitte: Wir sollen alles tun, um die Stellung des Landtages und der Abgeordneten auch in dieser Frage eindeutig zu regeln. Beim Etat Landtag sind nun einmal die Etatgeber der Landtag Mecklenburg-Vorpommern und die Abgeordneten und deswegen sollte es klar und deutlich formuliert und nachher auch umgesetzt werden. Ich denke, im Grundsatz sind sich die Fraktionen einig. Es gibt noch Feinheiten, die man regeln kann, die können, glaube ich, geregelt werden. Insofern wünsche ich den Beratungen einen guten Verlauf. – Vielen Dank.
Herr Präsidentin!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Gestatten Sie mir ein, zwei Vorbemerkungen.
Frau Keler, ich schätze Sie als Finanzministerin und respektiere Ihre Haltung, wenn mich auch Ihre Ausführungen zu dem Tagesordnungspunkt etwas enttäuscht haben. Sie sind die Landesregierung, das ist korrekt. Wir alle gemeinsam sind der Landtag. Sie können Vorstellungen äußern, aber wir haben das Recht, auch eigene Vorstellungen einzubringen.
Erste Bemerkung.
Zweite Bemerkung. Wenn Sie sich hinstellen und sagen, ihr könnt ja denken, was ihr wollt, aber wir werden euch zu gegebener Zeit einen Vorschlag machen, hört sich das so an, wie: Wartet mal, bis wir uns das ausgedacht haben, und dann habt ihr das abzusegnen! Ich glaube, das funktioniert so nicht. Und deswegen sollten wir
uns auch bei dem ganz konkreten Beispiel mal von der Betrachtungsweise trennen, der Antrag ist deswegen nicht weiter zu behandeln, oder darüber nachzudenken, weil er von der CDU kommt, genau so oft, wie die CDU gegebenenfalls das gleiche Ritual umgedreht macht.
Wir haben doch alle, glaube ich, ein gemeinsames Ziel, was hier vollkommen unstrittig ist: Arbeit, Arbeit, Arbeitsplätze schaffen! Das betrachtet sicherlich jeder unterschiedlich, aber die Zielstellung ist eine gemeinsame. Und deswegen sollten wir auch über mögliche Lösungsansätze gemeinsam diskutieren. Insofern freue ich mich, dass Kollege Borchert durchaus nachdenkenswerte Ansätze des Antrages aufgeführt hat. Ich wäre ja umsonst der dienstälteste Geschäftsführer aller Fraktionen in Deutschland, wenn ich nicht die Ohren auch ein bisschen in der anderen Fraktion hätte.
Mir ist sehr wohl bekannt, dass man sagt, der Vorschlag ist zumindest interessant.
Und interessant heißt ja nicht von vornherein gleich, dass man es ablehnen muss. Wer behauptet eigentlich, dass wir sagen, das muss auf Teufel komm raus heute abgestimmt werden? Warum können wir nicht gemeinsam, wenn es denn zumindest ein interessanter Vorschlag ist, im Ausschuss darüber kreativ nachdenken, welche Möglichkeiten bestehen, ob das jetzt als gesamte Summe, ob das in Gänze sinnvoll ist, ob wir nur die Hälfte nehmen, ob wir das Geld überhaupt bekommen? Und wer hindert uns im Übrigen daran, im Vorfeld von gegebenenfalls möglichen Entscheidungen, nämlich der Rückzahlung des Geldes, Konzepte zu entwickeln, die dann beim Eintreten des Falles eben verwendet werden können? Beim Nichteintreten eines solchen Falles waren es kreative Ideen der Abgeordneten des Landtages, aber sie lassen sich nicht umsetzen.
Dass man als Finanzministerin in allererster Linie bemüht ist, den Haushalt zu konsolidieren, ist legitim. Und deswegen kann ich Ihre Haltung, Frau Ministerin, eindeutig nachvollziehen. Aber die Möglichkeiten, die wir haben, um mit Mitteln, die aus dem Erlös eines Verkaufs kommen, die dem Land zur Verfügung stehen, gegebenenfalls eigene kreative Ideen zu entwickeln, die dann auch so zum Tragen kommen, dass wir weder Bund noch Brüssel berücksichtigen müssen, ich glaube, die Chance wird in der Form so schnell nicht wieder kommen. Und es ist korrekt, was ich angesprochen habe, was die Tilgung betrifft, aber bei round about 10 Milliarden Euro Schulden derzeit –
die Schuldentilgung bei einem Zinssatz von circa vier Prozent – reichen die 90 Millionen mal gerade für ein Vierteljahr in etwa für die Zinsbedienung,
geschweige denn zur Tilgung der Schuldenlast.
Aber dies sei nur am Rande bemerkt.
Ich möchte noch einige kurze Bemerkungen zu den Ausführungen meines Kollegen Born zu diesem Thema machen. Ich nehme für die Fraktion und mich in Anspruch, dass wir mit diesem Antrag natürlich in die Richtung zielen, Berufsgruppen zu bedienen, die es derzeit schwer am Markt haben, ein Darlehen oder überhaupt eine Form der Finanzierung zu erhalten. Für unsere Fraktion waren in diesem Zusammenhang zwei Prioritäten sehr klar: Zum einen sollte es keine konsumtive Verwendung geben und zum Zweiten sollten die Mittel nachhaltig zum Vorteil des Landes eingesetzt werden. Mit dem in unserem Vorschlag geplanten Mitteleinsatz werden wir nach unseren Überzeugungen beiden Leitsätzen gerecht.
Die Mittel werden nicht für konsumtive Zwecke verwendet und durch die Struktur des vorgeschlagenen Fonds ist auch eine Nachhaltigkeit gewährleistet.
Gestatten Sie mir, ein Wort zu einer möglichen Mittelverwendung der Nord/LB-Einnahmen zur Schuldentilgung des Landes zu verlieren. Die Höhe, die wir gegebenenfalls bedienen, habe ich Ihnen bereits genannt. Dass es an dieser Stelle legitim ist, auch über eine andere und noch dazu wertschöpfende langfristige Mittelverwendung nachzudenken, liegt für mich – und ich glaube, das ist bei allen Kollegen unisono – auf der Hand. Der Wirtschaftsminister hat in der gestrigen Debatte zum Regionalen Förderprogramm ausgeführt: Jeder Euro muss so effizient wie möglich eingesetzt werden.
Lieber Herr Wirtschaftsminister, wir teilen diese Auffassung nicht nur, was die Wirtschaftsförderung angeht, aber natürlich auch dort. Gerade deshalb haben wir den Vorschlag so erarbeitet, wie er Ihnen jetzt vorliegt. Wir haben unseren Fokus der Adressaten so eingegrenzt, wie Sie es in unserem derzeitigen Antrag lesen können. Nach unserer Überzeugung geht es in der Wirtschaftsförderung vor allem darum, junge und innovative Unternehmen mit überdurchschnittlichen Wachstumspotentialen zu unterstützen. Umso mehr sollte dies unser politisches Anliegen sein, wenn diese Unternehmen auch noch aus dem Land heraus entstanden sind und nicht nur – und das soll keineswegs abwertend sein – importiert sind. Diese Art von Unternehmen sind natürlich sehr oft Firmen, die als Ausgründungen von Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen entstehen, Unternehmen also, die häufig das verkörpern, was wir suchen – neue kreative Ideen mit hohem Innovations- und Wachstumspotential.
Überdies helfen diese Unternehmen nicht nur bei der Entstehung neuer wettbewerbsfähiger Produkte und Arbeitsplätze, sondern auch in einem anderen Bereich, der jüngst in der Presse erst wieder deutlich zur Sprache kam, der desaströsen Situation Mecklenburg-Vorpommerns bei der Frage der Patentanmeldungen. Hier sind wir seit Jahren Schlusslicht, neuerdings wieder mit einer Tendenz zur weiteren Abschwächung. Nur noch elf Patente je 100.000 Einwohner wurden im letzten Jahr angemeldet, zwei weniger als noch im Jahr 2003. Gerade bei denen von uns in den Fokus gerückten Unternehmen ist aber auch hier eine Stärkung zu erwarten, eine Stärkung, die mittelfristig und langfristig neue Arbeitsplätze schafft und Werte schöpft.
Aber trotz aller dieser positiven Aspekte – und Herr Borchert hat darauf hingewiesen –, es sind eben oft auch Unternehmen mit den Problemen, die wir allen unseren Betrieben nicht wünschen: geringe Kapitalausstattung und Finanzierungsprobleme. Und bei aller Euphorie, die gestern vom Wirtschaftsminister und von der Kollegin Fraktionsvorsitzenden der PDS Frau Gramkow bezüglich des wiederaufblühenden Engagements der Kreditwirtschaft bei Fragen der Unternehmensfinanzierung aufkamen, die Realität – jedenfalls in meinem Wahlkreis und in vielen Wahlkreisen von Kollegen – spricht leider immer noch eine andere Sprache. Selektive Auswahl der Branchen, in denen investiert wird, begrenzte Kreditvolumina, ihr Einzelengagement, dezentrale und langwierige Entscheidungsprozesse sowie nicht leistbare Sicherheitsforderungen sind nach wie vor Alltag für viele junge Unternehmen im Kontakt mit der Kreditwirtschaft. So jedenfalls lautet eine Auswahl von Problemäußerungen von jungen Unternehmern, mit denen wir gesprochen haben.
Meine Damen und Herren, hier anzusetzen und ein Instrumentarium zur Verfügung zu stellen, das Abhilfe schafft, das ist das Ansinnen unseres Antrages.
Dass wir dabei den Markt nicht vollständig auf den Kopf stellen wollen, ist natürlich auch klar. Gerade deshalb wollen wir auch nur Unternehmen unterstützen, die die Phase der Produktentwicklung bereits abgeschlossen haben und somit marktreif sind. Mit dieser Herangehensweise soll einerseits das Risiko für den Fonds begrenzt und selbstverständlich den am Markt agierenden VentureCapital-Gesellschaften wie auch dem Förderinstrumentarium der Bank nicht ohne Not Konkurrenz gemacht werden. Vielmehr geht es darum, gerade den Unternehmen, die mit großer Kraftanstrengung, viel Engagement und Mut neue Ideen und Produkte entwickelt haben, beim entscheidenden Schritt, nämlich dem auf den Markt, Unterstützung zu leisten.
An dieser Stelle, und das möchte ich noch einmal ausdrücklich hervorheben, ist aus unserer Sicht die Nutzung des Darlehensinstrumentariums noch ein zusätzliches Kriterium der Wahrheit. Wer nämlich als Unternehmer nicht von seinen Ideen und Produkten überzeugt ist, der wird zwar vielleicht gern einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Anspruch nehmen, da sich für diesen ja das Risiko in Grenzen hält, bei der Aufnahme eines Kredites aber zweimal überlegen. Damit – davon sind wir jedenfalls überzeugt – werden Mitnahmeeffekte zumindest eingeschränkt,
ein Aspekt, der durchaus hervorhebenswert ist, wollen wir doch mit dem vorgeschlagenen Fonds ein nachhaltiges Instrument schaffen und die Landesmittel nicht vorschnell erodieren lassen.
Sie sehen also, wir sind uns unserer Verantwortung für einen sinnvollen Einsatz von Landesmitteln durchaus bewusst. Diese Herangehensweise war im Übrigen auch ausschlaggebend dafür, die Darlehenshöhe zu begrenzen, auch wenn es dazu durchaus kontroverse Auffassungen geben mag, die sich selbst in unserer Fraktion bei der Formulierung des Antrages widergespiegelt haben.
Gestatten Sie mir, abschließend noch einen weiteren Punkt zu erläutern, der nach meiner Überzeugung angesprochen werden muss. Warum haben wir in unserem Antrag die Landesregierung zur Prüfung einer Machbarkeit der Rückverbürgung der Darlehen aufgefordert? Uns geht es darum, mit diesem Prüfauftrag zu erkunden, ob mit einer Rückverbürgung ein zusätzliches Sicherungsinstrument für den Fonds geschaffen werden kann, das seinen Bestand nachhaltig sichert.
Ich könnte noch die eine oder andere Ausführung machen, aber die rote Lampe leuchtet.
Meine Damen und Herren, liebe Kollegen Abgeordnete, ich würde Sie bitten, Ihre Haltung zu überdenken. Lassen Sie uns den Antrag im Ausschuss auf seine Machbarkeit prüfen! Lassen Sie uns den Antrag dahingehend vorbereiten, dass, wenn mögliche Mittel zur Verfügung stehen, wir auch gewappnet sind und einen großen Konsens im Parlament haben. In diesem Sinne bitte ich um Überweisung des Antrages. – Vielen Dank.
Frau Kollegin Borchardt, nur eine Nachfrage, weil es akustisch nicht so gut zu verstehen war: Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie sich ernsthaft wünschen, dass die EU-Verfassung nicht ratifiziert wird?
Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Auch wenn wir durch eine Mitteilung aus Potsdam lernen mussten, dass sich der Rundfunk Berlin-Brandenburg ebenfalls als eine Ost-WestRundfunkanstalt begreift und der NDR somit zumindest in dieser Frage nicht einzigartig ist, so ändert diese Feststellung nichts an der hier von allen Fraktionen einhellig vertretenen Auffassung, der Norddeutsche Rundfunk hat sich als 4-Länder-Anstalt bewährt und sollte in seiner bewährten Art weiterhin tätig sein können.
Fraglos, auch am öffentlich-rechtlichen Rundfunk geht die Zeit nicht vorbei und es ist einerseits absolut legitim, über mögliche oder gar notwendige Änderungen zu debattieren. Andererseits sollte aber klar sein, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern an den erfolgreichen Grundsätzen unseres Norddeutschen Rundfunks nicht zu rütteln gedenken. Was der Landtag als wesentliche Konstanten betrachtet, bringt der vorliegende Antrag sehr klar zum Ausdruck, und ich darf für meine Fraktion in Anspruch nehmen, dass wir uns darüber freuen, dass wir in diesem Haus dazu eine zwar nicht häufige, aber doch hin und wieder wiederkehrende so einhellige Auffassung vertreten.
Wenn Niedersachsen nun versucht, die eigene Position im Norddeutschen Rundfunk zu stärken, so ist das sicherlich ein legitimes Ansinnen aus Sicht des Landes Niedersachsen, sollte in der Kausalität jedoch bedeuten, dass wir genauso kraftvoll versuchen, unsere eigene Position zum Ausdruck zu bringen, und in diesem Sinne sollte der vorliegende Antrag auch verstanden werden.
Erlauben Sie mir, aus meiner Sicht noch einige Anmerkungen zu den vier Punkten des Antrages vorzutragen:
Erstens. Der Norddeutsche Rundfunk soll als 4-LänderAnstalt erhalten bleiben. Ich denke, dazu gibt es, übrigens auch außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern, wenige Streitpunkte. Der norddeutsche Bezug und die enge Verbindung zwischen den Nordländern durch gleichgeartete und ähnliche Strukturen, Traditionen, kulturelle Eigenhei
ten, aber durchaus auch Probleme sorgt nach meiner Überzeugung dafür, dass der NDR sowohl über eine sehr hohe Authentizität verfügt, aber auch für ein besseres Verständnis unserer Nachbarn sorgt. Das ist gut so und ein wichtiger Beitrag nicht nur im Zusammenwachsen von Ost und West, sondern auch für ein gemeinsames norddeutsches Verständnis.
Zweitens. Wir wollten die Staatsferne des NDR weiter gesichert wissen. Ich denke, liebe Kolleginnen und Kollegen, zu diesem Punkt erübrigen sich ausführliche Erörterungen, da uns allen als ein Parlament eines neuen Bundeslandes sehr wohl bewusst ist, welche verheerenden Wirkungen solche dominierenden Stellungen der Medien haben. Diese Lehre aus der eigenen Geschichte hat sich, so denke ich, fest bei uns allen eingebrannt.
Drittens. Wir halten an der Besetzung der bestehenden Gremien fest. Rundfunkrat und Verwaltungsrat des NDR haben in der Vergangenheit bewiesen, dass sie die Aufgaben erfolgreich wahrgenommen haben und ihre Zusammensetzung aus unserer Sicht eine politische und staatliche Unabhängigkeit gewährleistet. Wenn nun in der vergangenen Woche darüber diskutiert wurde, dass der Verwaltungsrat um jeweils einen nicht stimmberechtigten Vertreter der Landesregierung erweitert wird, so muss zumindest ich das erst einmal zur Kenntnis nehmen. Da mir derzeit detaillierte Informationen zum Ziel und zum Hintergrund dieser Erweiterung nicht bekannt sind, kann ich auf die möglichen Überlegungen hier nicht eingehen.
Im vierten Punkt des Antrages fordern wir eine einheitliche Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben für alle Rundfunkanstalten. Dieser Punkt, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ist derzeit einer der fraglos wichtigsten und auch am intensivsten diskutierten.
Wir alle wissen, dass die EU-Kommission mit Datum vom 5. April 2005 zwei Auskunftsersuchen zum öffentlichrechtlichen Rundfunk an die Bundesregierung gerichtet hat. Mit diesen Auskunftsersuchen wird Beschwerden privater Rundfunkbetreiber und Filmproduzenten nachgegangen. Im Kern geht es um die Frage, ob öffentlichrechtliche Rundfunkanstalten kommerzielle Tätigkeiten ausüben, die möglicherweise durch Rundfunkgebühren finanziert werden. Die geforderte Positionierung der Bundesregierung wird seitens der Kommission insbesondere hinsichtlich eines einheitlich festgelegten Grundversorgungsauftrages definiert, in Bezug auf die Führung getrennter Bücher zur Unterscheidung öffentlich-rechtlicher und sonstiger Tätigkeiten, des Aufzeigens geeigneter Mechanismen zur Vermeidung der Überkompensation öffentlich-rechtlicher Tätigkeiten, der Gewährleistung marktwirtschaftlicher Grundsätze bei der Ausübung kommerzieller Tätigkeiten und letztens der Errichtung einer nationalen Behörde zur Überwachung und Einhaltung der vorstehenden Punkte.
Die Debatte dazu wird auf politischer Ebene wie auch auf Rundfunkebene sehr intensiv, nach meinem persönlichen Eindruck auch nicht immer ganz glücklich geführt. Da aber davon ausgegangen werden kann, dass die EUKommission hier ihre durchaus klaren Vorstellungen hat und diese auch, wie so häufig, durchsetzen wird, ist nach meiner Überzeugung von allen auf deutscher Seite Beteiligten ein neues Kommunikationsmanagement auf europapolitischem Gebiet zu üben.
Wenn dann in Abstimmung mit der Kommission tatsächlich strukturelle Änderungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk erforderlich sind, so ist es natürlich zwingend, dass diese einheitlich für die Rundfunkanstalten umgesetzt werden.
Meine Damen und Herren, ich meine, dass wir mit dem vorliegenden Antrag zu einer Zeit, in der sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk in einer sehr intensiven Diskussion auf vielen Ebenen befindet – erinnert sei nur an die jüngste Gebührenerhöhung –, ein deutliches Signal der Unterstützung und der Wertschätzung aus MecklenburgVorpommern an den Norddeutschen Rundfunk geben. Dieses Signal ist wichtig für den NDR, so meine ich, aber auch für unser Land, für das der NDR immer ein sehr wichtiger Kommunikator und Multiplikator war und auch bleiben soll. Deswegen sollten wir den Antrag einhellig in der Form unterstützen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident!
Entschuldigung, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Gestatten Sie mir zunächst die eine oder andere Vorbemerkung. Als dienstältester Geschäftsführer aller Landtage in Deutschland kenne ich das Problem von Landesregierung und Landtag sehr wohl, da es auch hin und wieder das Problem hat, sich zu verselbständigen. Da wir sowohl Regierungs- als auch Oppositionstätigkeit hinter uns haben,
kenne ich die Problematik in der Tat im Detail. Und deswegen, Herr Borchert, bin ich nicht einverstanden mit dem Redebeitrag, den Sie geleistet haben. Dass Sie häufig die Regierung verteidigen müssen, das ist vollkommen okay, aber Sie müssen auch in der Lage sein, mal Kritik zu üben,
denn die gewählten Volksvertreter sitzen alle da unten. Auf der Regierungsbank sitzen die Vertreter, die durch Sie in den Job berufen werden. Das ist ein großer Unterschied und das scheinen viele an dieser Stelle zu vergessen.
Zweitens. Nicht zu beneiden sind die Landtagspräsidenten seit 1990, Rainer Prachtl, Hinrich Kuessner und derzeit Frau Bretschneider, denn sie müssen den Spagat begehen, dass sie ständig getreten werden von den Ab
geordneten, damit ihre Rechte eingehalten werden, und andersherum von der Landesregierung ständig über die Mitarbeiter aufgefordert werden, sie sollen die da drüben im Schloss ein bisschen stillhalten und die sollen uns nicht so viel Arbeit bereiten.
Das ist kein Verständnis, was wir von einander haben.
Da fordere ich Sie alle auf, dass wir das Verständnis einbringen und einfordern. Da können wir nicht mit solchen Sonntagsreden von dannen ziehen.
Und, Frau Finanzministerin, ich komme auf eine Reihe von Beispielen. Ich schätze Sie als Finanzministerin außerordentlich. Aber die Rede, die Sie heute geleistet haben, die hätte ich in der Schule mit einer glatten Sechs benotet.
Haben Sie den Mut,...
Auch das steht in der Geschäftsordnung: Sprechen dürfen Sie, wenn Sie da unten sitzen oder wenn Sie hier am Pult stehen. Wenn Sie da oben sitzen, müssen Sie schweigen.
Deswegen kriegen Sie Erschwerniszulage als Finanzministerin.
Haben Sie doch einmal den Mut, das war auch zu früheren Zeiten schon schwierig, unabhängig sich für eine absolute Fehlleistung vor diesem Parlament zu entschuldigen. Da hätte jeder Verständnis und würde sagen, Sie haben Größe.
Sie halten hier eine Rede, als wenn das alles richtig war, was da geleistet worden ist, und das, meine Damen und Herren, war es eben nicht.
Meine Fraktion hat im Übrigen in den vergangenen Monaten schon häufiger darüber nachgedacht, ob wir das Thema, den Umgang zwischen Parlament und Fraktionen, im Landtag thematisieren.
Wir hatten aber bisher davon Abstand genommen, weil wir der Auffassung waren, dass eine so wichtige Grundlage der Demokratie allen Abgeordneten dieses Hauses sowie allen Regierungsmitgliedern und deren jeweiligen Apparaten – ich lege großen Wert darauf, dass wir nicht nur über die Regierungsmitglieder reden, sondern auch über die Apparate – zehn Jahre nach In-Kraft-Treten der Verfassung klar sein müsste. Dies ist aber eben offensichtlich nicht so, wie wir immer häufiger feststellen müssen.
Die Anfrage der Finanzministerin an die Landtage beziehungsweise die Finanzministerien in Schleswig-Hol
stein und Rheinland-Pfalz war ja nun wirklich der sprichwörtliche Tropfen, der das Fass zum Überlaufen gebracht hat. Peinlich wird es dann aber, wenn diese Landtage letztendlich auch uns, nicht nur dem Finanzministerium, Folgendes ins Stammbuch schreiben müssen. Nun darf ich erstens darauf aufmerksam machen, dass die beiden Landtage meines Wissens nach durch die SPD regiert werden. Und zweitens, wenn Sätze identisch wären, wie Frau Finanzministerin versucht hat, hier darauf hinzuweisen, also die Fraktion der CDU war nicht in der Lage, dem Präsidenten des Landtages Schleswig-Holstein in die Feder zu diktieren, geschweige denn dem Präsidenten von Rheinland-Pfalz. Deswegen gestatten Sie mir, einen Satz, der sehr ähnlich klingt, aber der es auf den Punkt bringt, zu zitieren: „Da Ihre Anfrage sowie der erbetene Datenaustausch zwischen Landesregierung und Landtag der verfassungsrechtlichen Stellung des Landtages jedoch nicht Rechnung trägt, sehe ich mich leider außerstande, Ihnen die erbetenen Daten zur Verfügung zu stellen. Der Präsident des Landtages Schleswig-Holstein“.
„Angesichts der besonderen verfassungsrechtlichen Stellung des Landtages entspricht eine solche Anfrage und ein entsprechender Datenaustausch zwischen Landesregierung und Landtag nicht der üblichen Praxis. Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass wir Ihnen die landtagsspezifischen Daten nicht zur Verfügung stellen werden. Der Landtag von Rheinland Pfalz“.
An und für sich ist dem Gesagten gar nichts weiter hinzuzufügen,
sondern einfach nur eine Entschuldigung vor diesem Parlament nötig.
Die Regierung hat uns leider in den letzten Monaten aber immer wieder Gelegenheit gegeben, Kritik zu üben, was in der Frage Umgang zwischen Parlament und Landesregierung erfolgt. Es erschreckt mich zu erfahren, dass 15 Jahre nach der Wende Menschen in der Regierung unseres Bundeslandes Entscheidungen treffen, die auch nach so langer Zeit offensichtlich noch nicht verstanden haben, wie Demokratie funktioniert, noch dazu, wenn, und das betrübt mich besonders, Einzelne davon auch Opposition waren, sogar Ausschussvorsitzende gewesen sind, sogar dem Finanzausschuss vorgestanden haben und genau gewusst haben, worüber wir reden. Also das kann hier keiner in Abrede stellen.
Ich möchte an dieser Stelle den Artikel 20 Absatz 1 der Verfassung auch noch mal zitieren: „Der Landtag ist die gewählte Vertretung des Volkes. Er ist Stätte der politischen Willensbildung. Er wählt den Ministerpräsidenten, übt die gesetzgebende Gewalt aus und kontrolliert die Tätigkeit der Landesregierung und der Landesverwaltung. Er behandelt öffentliche Angelegenheiten.“ Wenn aber die Abgeordneten die Vertreter ihres Landes sind, wie soll ich denn dann verstehen, dass sie zu einem „Tag der offenen Tür“, der vor knapp 14 Tagen in Berlin in der Vertretung des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Bund stattfand, gar nicht erst eingeladen werden. Und von dieser Veranstaltung, die im Übrigen das löbliche Vorhaben
hatte, für den Tourismus zu werben, das ist ja schon mal positiv, aber ich frage mich, wer denn da geworben hat, wenn die Abgeordneten eben lediglich von der Veranstaltung aus der Zeitung erfahren.
Auf Anfrage von mir im Ältestenrat und einem sofort danach erfolgten Rückruf von Herrn Freund bekam ich doch die Antwort, dass er der Auffassung sei, er sei Vertreter der Landesregierung und es wäre nicht notwendig, uns über solche Veranstaltungen zu informieren.
Dass sich dieses offensichtlich geändert hat, begrüße ich schon mal. Insofern können Sie den Antrag ablehnen, aber das eine oder andere hat er schon erreicht, denn mich erreichte gestern ein Fax. Das Fax erreichte auch meine Kollegin Gabi Schulz und das Fax erreichte auch meinen Kollegen Reinhard Dankert. Ich darf zitieren: „Sehr geehrte Geschäftsführerin, sehr geehrte Herren Geschäftsführer, sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrte Herren Abgeordnete!“
Ich bin auch Abgeordneter als Geschäftsführer, das hätte man mal weglassen können, aber okay.
„Zum dritten Mal beteiligt sich die Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern an der Veranstaltung ‚Jazz in den Ministergärten‘, die am Freitag, dem 22. Oktober“ – sehr langfristig planbarer Termin – „ab 20 Uhr in allen sieben Landesvertretungen in den Ministergärten stattfindet. Einzelheiten zu dem Festival wurden heute bei einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt.“ Also dieses Mal haben wir es eher erfahren und nicht aus der Zeitung.
„Die Unterlagen werden Ihnen demnächst auf dem Postweg zugehen. Ich würde mich freuen, wenn Sie an dem Jazz-Abend ,Sieben Länder – ein Festival‘ teilnehmen können. Weitere Karten erhalten Sie im Vorverkauf“ und so weiter, und so weiter.
Jawohl. Er ist sogar so großzügig, Gabi, du hast das richtig gelesen.
„Die Unterlagen und jeweils eine VIP-Karte erhalten Sie auf dem Postwege.“ Also ich sage, der Antrag hat doch schon was erreicht. Besserung ist in Sicht.
Vielleicht sind demnächst auch 71 VIP-Karten dabei, aber das weiß ich nicht.
Meine Damen und Herren, aber die Missachtung des Parlaments durch die Regierung zeigt sich eben nicht nur in diesen Verfahrensweisen, sondern noch viel gravierender in der mangelnden Anwesenheit einzelner Minister in den Ausschusssitzungen. Ich rede nicht vom Landtag,
denn da gibt es Absprachen, ich rede von den Ausschüssen.
Herr Riemann, Sie können gerne noch reden.
Wenn ein Minister wiederholt nicht an den Haushaltsberatungen im Fachausschuss teilnimmt,
obwohl darum im Vorfeld entsprechend Artikel 38 Absatz 1 der Verfassung ausdrücklich gebeten wurde, dann ist das sicherlich nicht nur ein Zeichen von schlechtem Stil und schlechter Kinderstube, sondern vor allem auch von mangelndem Demokratieverständnis.
Ich denke, aus diesem Grunde ist es wichtig und ist es richtig, diese Missstände einmal öffentlich aufzuzeigen, um einer drohenden Verwässerung der verfassungsrechtlichen Grundlagen unserer Demokratie entgegenzuwirken. Und hier, meine Damen und Herren Abgeordnete von den Regierungsfraktionen, bitte ich Sie noch mal darum – ich habe eben den Artikel 20 zitiert, der nicht regelt, dass nur die Abgeordneten der Opposition die Kontrolle über die Tätigkeit der Regierung ausüben und die Abgeordneten der Regierungsfraktionen lediglich Erfüllungsgehilfen sind –, ich fordere uns alle deshalb auf, nehmen wir unsere Verantwortung als Volksvertreter wahr!
In diesem Zusammenhang gestatten Sie mir, abschließend noch einmal auf das Thema „Sitz des Landtages – das Schloss Schwerin“ einzugehen. Dieser Landtag hat 1990 in namentlicher Abstimmung, und zwar mehrheitlich beschlossen, dass das Schloss Schwerin Sitz des Landtages sein soll. Mit dieser Entscheidung haben die Abgeordneten der 1. Wahlperiode, der auch viele Kollegen, die heute noch im Landtag sitzen, angehörten, eine außerordentlich große Verantwortung übernommen. Die Abgeordneten sind sich dieser Tatsache aus meiner Sicht sehr wohl bewusst und versuchen nach bestem Wissen, dieser Verantwortung gerecht zu werden. Ich meine damit eben nicht, dass wir auf jeder Toilette goldene Wasserhähne einbauen sollen. Ich meine auch nicht – ich spreche jetzt für mich als Abgeordneter –, dass ich es für sehr sinnvoll hielte, Autorennen rings um das Schlossgelände durchzuführen.
Ich meine damit aber, dass wir versuchen sollten, das Schloss in seiner Schönheit zu erhalten und nicht dem Verfall preiszugeben.
Wie wichtig dies ist, haben alle hier im Schloss tätigen Abgeordneten und auch Mitarbeiter im Frühjahr dieses Jahres gesehen, als mehrmals Teile des Stucks in den Innenhof beziehungsweise in den Vorhof stürzten. Zum Glück kamen dabei keine Personen zu Schaden. Es kann deshalb nicht sein, dass die Vertreter des Finanzministeriums jede Baubesprechung, an der jeweils ein Abgeord
neter zugegen ist, zu einem elenden Tauziehen verkommen lassen, was mich sehr an einen orientalischen Basar erinnert.
Hier haben wir 1990 eine Verpflichtung übernommen und diese Verpflichtung haben wir umzusetzen. Und wenn die Abgeordneten aller Fraktionen sich nicht stark gemacht hätten, dann hätten wir heute keine Orangerie, in die jeder hier aus diesem Hause gerne geht. Das muss an dieser Stelle auch mal gesagt werden können.
Und wenn ich über die Essensversorgung dieses Landtages nachdenke, was dort seit zehn Jahren für ein Tauziehen um den Umzug einer vernünftigen Kantine dem Schloss entsprechend stattfindet, so ist das für alle Abgeordneten nicht zumutbar. Auch das ist ein schlechtes Aushängeschild für das Land Mecklenburg-Vorpommern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete von SPD und PDS, ich habe hier nur einige wenige Beispiele genannt,
um Ihnen deutlich zu machen, wie wichtig auch für Sie die Unterstützung unseres Antrages ist, denn auch Sie sind frei gewählte Abgeordnete des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern, frei gewählte und berufene Bürger.
Ich gehe natürlich davon aus, dass dieser Antrag wie üblich abgelehnt werden wird. Aber ich habe eingangs schon darauf hingewiesen: Erstens, die eine oder andere Verbesserung ist zu bemerken, und zweitens, als ein sehr alter Dienstabgeordneter hat man sehr große Horchlöffel und große Teller links und rechts anmontiert bekommen und weiß, dass es in beiden Fraktionen erhebliche Diskussionen zu diesem Antrag gegeben hat und es vielen Abgeordneten sehr schwer fallen wird, unserem Antrag nicht zuzustimmen. Dafür habe ich Verständnis, das ist Regierungsfraktion. – Danke schön für die Aufmerksamkeit.