das ist vor allem vielen ehrenamtlich und auch hauptamtlich wirkenden Bürgerinnen und Bürgern zu verdanken, die sich darum bemühen, das Klima zwischen Deutschen und Ausländern im Lande zu verbessern.
Und ich sage auch: Wir als Koalition, insbesondere die Fraktionen, die SPD- und die PDS-Fraktion, haben einen deutlichen Anteil daran. Und alles, was in unseren rechtlichen Möglichkeiten liegt und diesem Ziel, ein ausländerfreundlicheres Klima in diesem Lande zu schaffen, dient, werden wir umsetzen. Und dies wird nicht der letzte Erlass sein, den wir auf den Weg gebracht haben.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS – Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)
Meine verehrten Damen und Herren, ich will Ihnen auch vor Augen führen, dass wir mit diesem Ziel als Regierung oder als Regierungskoalition nicht alleine stehen. Wir haben natürlich auf dem Wege der Erarbeitung der Verordnung die Landkreise und die kreisfreien Städte angehört und wir haben uns auch verglichen mit den anderen Bundesländern.
Und im Übrigen habe ich natürlich auch mit Herrn Kollegen Schily die Dinge durchgesprochen, Herr Dr. Jäger.
Der Landkreistag hat in seiner Stellungnahme folgenden Satz formuliert und eine Reihe von Einzelausführun
gen gemacht: „Nach ersten Stellungnahmen aus der Praxis wird die Landesverordnung grundsätzlich begrüßt.“ Das sagt der Landkreistag. Nun will ich Ihnen sagen, was die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte sagen.
(Dr. Ulrich Born, CDU: Wissen Sie, was „grundsätzlich“ bedeutet, Herr Minister? – Zurufe von Michael Ankermann, CDU, und Kerstin Fiedler, CDU)
„Stellungnahme der Landkreise und kreisfreien Städte zur Einführung eines modifizierten Bargeldsystems“, so, wie wir es in der Verordnung formuliert haben: Ablehnung Nordvorpommern, ansonsten Zustimmung, keine Einwände oder keine Stellungnahme. Das heißt, ein Kreis lehnt es ab, 17 andere stimmen dem zu
oder lehnen es jedenfalls nicht ab, weil sie keine Einwände haben. Da kann ich doch nur sagen: Offensichtlich kommen wir hier dem Anliegen der Kreise und kreisfreien Städte entgegen.
Sie haben ausdrücklich gesagt, dass mit dieser Umstellung Verwaltungsaufwand minimiert wird und demzufolge Verwaltungskosten gespart werden können. Und das war wohl auch ein Motiv für die Zustimmung, Herr Dr. Jäger. Es wird nicht komplizierter, sondern einfacher,
Und nun will ich Ihnen vor Augen führen, weil Sie eine andere Darstellung gegeben haben, Herr Dr. Jäger, wie die anderen Bundesländer dazu stehen. Und zwar wissen Sie wahrscheinlich, dass die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Sachleistungen, in Wertleistungen, also in Wertgutscheinen, und in Geldleistungen ausgereicht werden können. In Mecklenburg-Vorpommern wurden bislang 10 Prozent, genauer gesagt 10,49 Prozent aller Leistungen in Geldleistungen ausgezahlt. In Bayern zum Beispiel werden 23 Prozent aller Leistungen in Geldleistungen ausgezahlt,
In Baden-Württemberg zum Beispiel werden 57 Prozent aller Leistungen in Geldleistungen ausgezahlt. Auch Kollege Schäuble in Baden-Württemberg verstößt aus meiner Sicht nicht gegen das Bundesrecht, Herr Dr. Jäger.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS – Dr. Armin Jäger, CDU: Es gibt einen rechtswidrigen Erlass, Herr Minister. Zitieren Sie bitte vollständig!)
Nun kommen wir mal zu unserem Nachbarland im weiteren Sinne, der Hansestadt Hamburg. Dort hat ja gerade ein Wechsel beim Amt des Innenministers stattgefunden. Der Vorgänger des jetzigen Kollegen, der damalige Amtsinhaber hieß Schill, der hat folgende Situation geschaffen: 99 Prozent aller Leistungen werden in Hamburg als Geldleistungen ausgereicht,
null Prozent, nämlich kein einziger Euro, in Wertgutscheinen und 239.000 Euro in Sachleistungen. Nun mag es sein, dass der jetzige Amtsinhaber, mein ehemaliger Mitarbeiter im Ausländeramt in Horst, die Sachen anders sieht. Ich will es abwarten.
Aber, Herr Dr. Jäger, alle anderen Bundesländer bis hin nach Hamburg haben bis zu 99,9 Prozent der Leistungen in Geldleistungen ausgezahlt. Da können Sie mir dreimal erzählen,
Wir wollen erreichen, dass wir einen menschenwürdigen sozialen und humanen Umgang mit Ausländern in diesem Lande pflegen. Und zu diesen Ausländern zählen auch Asylbewerber.
Ich komme zu dem zweiten Komplex, das ist die Residenzpflicht. Die Residenzpflicht orientiert sich daran, in welchem Gebiet ein Asylbewerber normale Dienstleistungen, die er in Anspruch nehmen muss, wie Arztbesuche und andere, empfangen kann. Dafür, dass die Kreise in Mecklenburg-Vorpommern so klein sind, kann kein Asylbewerber was.