Die Fachbeamten, die sich mit dieser Materie befasst haben, sind zu folgender Einschätzung gekommen: „Die
Verordnung wird die Ausländerbehörden entlasten“. Ich zitiere, was die Fachleute in den Ausländerbehörden der Kreise und kreisfreien Städte sagen: „Die Verordnung wird die Ausländerbehörden entlasten, da Einzelentscheidungen über Erlaubnisanträge“ – Sie hatten das hier herausgehoben, das sei so schön gewesen – „sowie Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren wegen Zuwiderhandlungen gegen die räumliche Beschränkung zurückgehen werden.“
„der Bußgeldstellen in den Landkreisen und kreisfreien Städten, der Staatsanwälte und der Gerichte ein.“ Ich will erst mal abwarten, ob das so kommt, aber eine Verschärfung der Situation wird von keinem Fachmann gesehen. Ich bitte Sie, den Antrag abzulehnen. Und die Politik, die wir hier für dieses Land machen,
machen wir sehr verantwortlich. Sie haben mehrfach die Jahre 1992 und 1993 angesprochen, Herr Dr. Jäger. Ich will das hier nicht ausführen, das waren schlimme Zeiten für Mecklenburg-Vorpommern, die haben wir zum Glück hinter uns und ich möchte, dass das so bleibt.
Herr Minister, zitiere ich den Text Ihrer Verordnung richtig, wenn ich ihn so wie folgt vorlese: „können sich“, nämlich die Asylbewerber, „ohne Erlaubnis vorübergehend in dem Bereich nach Satz 2 aufhalten, in dem die Ausländerbehörde liegt, für deren Bezirk den Asylbewerbern der Aufenthalt nach Paragraph 56 Absatz 2 Asylverfahrensgesetz gestattet ist“? Und wenn Sie diese Frage beantworten, irre ich mich, wenn das geltendes Bundesrecht ist, was ich eben zitiert habe, nämlich dass es eine generelle Verpflichtung gibt, im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde zu verbleiben?
Wir haben die Durchführungsverordnung geändert, Herr Dr. Jäger. Damit haben wir Bundesrecht angewandt, nämlich gerade deswegen, damit die Asylbewerber in Mecklenburg-Vorpommern nicht jedes Mal einen Antrag stellen müssen, wenn sie zum Beispiel zum Arzt müssen oder andere für sie lebenswichtige Dinge verrichten müssen.
Dafür hat das Bundesrecht Vorsorge getroffen und wir haben dies in Mecklenburg-Vorpommern durch die Verordnung angewandt. So ist es.
Herr Minister, können Sie mir dann bitte die Bestimmung im Bundesrecht nennen, die diese Vorsorge, die Sie eben umschrieben haben, enthalten soll? Ich kenne nur den Paragraphen 56 Absatz 2 Asylverfahrensgesetz.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Machen wir jetzt ein juristisches Seminar oder was? – Zuruf von Reinhardt Thomas, CDU)
Jetzt hat das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Thomas. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Wir wollen doch mal ganz nüchtern bleiben: Die uneingeschränkte Residenzpflicht und das Sachkostenprinzip haben sich seit ihrer Einführung in Mecklenburg-Vorpommern bewährt.
Diese Regelung überlebte nämlich die große Koalition von 1994 bis 1998, diese Regelung überlebte die erste rot-rote Koalition und diese Regelung wird erst ein Jahr nach der zweiten rot-roten Koalition offenbar der PDS geopfert. So schlecht kann diese Regelung also für unser Land nicht gewesen sein.
(Peter Ritter, PDS: Es geht um die Asylbewerber und nicht um die PDS, Herr Thomas. Aber scheinbar können Sie das nicht begreifen.)
Im Übrigen entspricht – und das ist ja noch mal wiederholt worden – die Residenzpflicht dem Asylverfahrensgesetz. Das Sachleistungsprinzip ist im Asylbewerberleistungsgesetz festgeschrieben. Wir vertreten also Positionen, die vom geltenden Recht in diesem Lande gedeckt sind. Das muss man mal eindeutig sagen. Geltendes Recht ist aber für die PDS Steinzeit, flüchtlingspolitische Steinzeit.
Herr Ritter, seines Zeichens Landeschef der PDS, möchte die Residenzpflicht für CDU-Anträge einführen:
Das ist erstens der Maulkorb für die Opposition im Landtag. Das ist zweitens das Verbot für die Opposition, Fragen nach der Rechtmäßigkeit bestimmter Verfahren überhaupt zu stellen.
(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS – Gerd Walther, PDS: Das war doch ein Scherz?! – Peter Ritter, PDS: Das ist so.)
Das ist so. Das ist Ihr Demokratieverständnis und das wollten Sie doch wohl als demokratische Sozialisten einmal ändern. Wie war das doch mit dem Rosa-LuxemburgSpruch?
Man stelle sich vor, ein CDU-Landesvorsitzender hätte zu Regierungszeiten der CDU/F.D.P. die Residenzpflicht für PDS-Anträge gefordert, was hier in diesem Landtag los gewesen wäre!
Was hier in diesem Landtag los gewesen wäre! Sie wären im Karree gesprungen wegen dieses unerhörten Versuchs, ihre im Grundgesetz festgeschriebenen Rechte einzuschränken.
(Peter Ritter, PDS: Das habe ich von der CDU auch schon ein bisschen anders gehört. – Zuruf von Gerd Walther, PDS)