Protokoll der Sitzung vom 08.10.2003

Die Fallzahl zur Eigentumskriminalität osteuropäischer Straftäter weist in Mecklenburg-Vorpommern eine rückläufige Tendenz auf. Besondere Phänomene sind Blitzeinbrüche und Raubdelikte, die hoch organisiert von häufig in Polen rekrutierten Tätergruppen in ganz Deutschland begangen werden. In den meisten betroffenen Bundesländern sind diese Feststellungen in diesem Bereich stark angestiegen, während sie in Mecklenburg-Vorpommern seit einigen Jahren rückläufig sind.

Zur derzeitigen Lage in der Grenzregion MecklenburgVorpommern/Polen ist dabei Folgendes zu sagen: Dem bundesweiten Trend der Vorjahre folgend nahm 2002 die Zahl der registrierten unerlaubten Einreisen an der deutsch-polnischen Grenze weiterhin ab. Der Rückgang lässt sich auf 9,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr beziffern und ist unter anderem auch auf die enge Zusammenarbeit zwischen polnischem und deutschem Grenzschutz zurückzuführen und damit auch auf die Zusammenarbeit zwischen der Landespolizei und dem BGS. Zugenommen haben aber die Schleusungen in skandinavischen Ländern, nämlich um 59 Prozent, von denen unser Land indirekt als Transitland mit betroffen ist.

Im Bereich der internationalen Kfz-Verschiebung bildet die deutsch-polnische Grenze nach wie vor einen Schwerpunkt. In Mecklenburg-Vorpommern wurde durch den Bundesgrenzschutz 2002 im Vergleich zum Vorjahr allerdings ein Drittel weniger entwendete Kraftfahrzeuge sichergestellt. Auch für diese Bereiche besteht deshalb kein Raum für besondere Befürchtungen, nämlich für die, dass die Kriminalität mit der Grenzöffnung zunehmen wird.

Mit dem Beitritt der Republik Polen in die Europäische Union wird die Wirtschaftsunion hergestellt, das heißt, die Zollkontrollen fallen weg, aber der BGS wird mindestens bis in das Jahr 2007 weiterhin seine Kontrollen an der zukünftigen europäischen Binnengrenze – eine solche wird es dann sein – fortsetzen. Um die Effizienz dieser Maßnahmen, vor allem auch die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden, zu steigern, sind inzwischen folgende Maßnahmen in Kraft getreten. Ich gebe hiermit einen kurzen Überblick:

Am 26. Juni 2003 trat das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die Zusammenarbeit

der Polizeibehörden und der Grenzschutzbehörden in der Grenzregion in Kraft. Mit der Schaffung dieser neuen zwischenstaatlichen Rechtsgrundlage wird eine Intensivierung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität im Grenzgebiet erreicht und zugleich die innere Sicherheit in den Vertragsstaaten erhöht. Das neue Abkommen schafft die Grundlage für eine verbesserte Zusammenarbeit in folgenden Bereichen:

1. Einsetzung gemischt besetzter Dienststellen in Grenznähe In unserem Bundesland wird es in Pomellen der Fall sein.

2. Durchführung gemeinsamer Fahndungsaktionen

3. Verbesserung beim grenzüberschreitenden Informationsaustausch

4. Intensivierung und Beschleunigung der polizeilichen Rechtshilfe Das ist ein sehr wichtiger Punkt.

Im April 2003 fanden in Pomellen Gespräche zwischen den Woiwodschaftskommandanten der Polizei Westpommerns, Vertretern des polnischen Grenzschutzes, des Innenministeriums unseres Landes, des Landeskriminalamtes sowie Vertretern des Bundesgrenzschutzes zur Abstimmung eines Fahrplans für die Umsetzung des deutsch-polnischen Grenzgebietsabkommens statt. Wir streben gemeinsam an, die Arbeitsfähigkeit der gemischt besetzten Dienststelle unter Beteiligung der Landespolizei, der polnischen Polizei und des deutschen und polnischen Grenzschutzes bis zum 1. Januar 2004 sicherzustellen. Ich erwarte davon eine wesentliche Verbesserung des Informationsaustausches zwischen den deutschen Sicherheitsbehörden und denen der Woiwodschaft Westpommerns. Die Zusammenarbeit bei der Kriminalitätsbekämpfung wird dabei ein ganz eigener und besonderer Schwerpunkt sein.

In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass wir bereits ab dem 1. September 1995 eine Koordinierungsstelle bei der Polizeidirektion Anklam eingerichtet haben, um die polizeiliche Zusammenarbeit mit der Republik Polen – insbesondere im Großraum Stettin – zu intensivieren. Die Kontakte der Landespolizei insbesondere zu den Polizeibehörden in der Woiwodschaft Westpommern wurden seit diesem Zeitpunkt ständig ausgebaut. Neben der Hospitation von polnischen Polizeibeamten in unserem Land und umgekehrt will ich an dieser Stelle vor allem die gemeinsamen Übungen erwähnen. Auch Lehrgänge und Seminare sind hier wichtig geworden.

Unser Land und die Woiwodschaft Westpommern haben darüber hinaus eine gemeinsame Erklärung über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit am 18. Juni 2000 unterzeichnet. Zur Umsetzung dieser Erklärung wurden gemischte Arbeitsgruppen und Arbeitsausschüsse eingesetzt. Zudem wurde eine gemeinsame Erklärung über die interregionale Zusammenarbeit zwischen MecklenburgVorpommern und der Woiwodschaft Pommern bereits im Januar 2001 unterzeichnet. Auch hier wurde ein Ausschuss zur Zusammenführung der Ressortkooperation gebildet. Am Rande der Sitzung des gemeinsamen Ausschusses mit der Woiwodschaft Pommern in Danzig im Frühjahr diesen Jahres wurden Überlegungen für Kooperationen im Bereich der Kriminalprävention erörtert und auch zu Ergeb

nissen geführt. Diese wurden auf dem zweiten Landespräventionstag am 11. und 12. Juni diesen Jahres in Greifswald mit Vertretern des Bildungsministeriums, des Innenministeriums und Lehrkräften aus Polen und Litauen mit Hinblick auf Schulpartnerschaften und insbesondere mit Hinblick auf die Kriminalitätsprävention im Bereich der Jugendkriminalität erörtert.

Erwähnt sei auch, dass Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der EU-Programme zahlreiche Seminare zur Kriminalprävention in Polen wie auch hier im Lande durchgeführt hat. Das Gleiche gilt auch zwischen den baltischen Staaten und unserer Landespolizei.

Anlässlich der Unterzeichnung des Protokolls über die künftige Zusammenarbeit der Ministerien in Vilnius im Juni des Jahres 2002 ist ein Besuch des Innenministers der Republik Litauen vereinbart worden. Der Besuch des litauischen Innenministers Dr. Bulovas findet in der kommenden Woche statt. Ziele der Arbeitsgespräche sind die Bilanzierung der Zusammenarbeit vor dem Hintergrund des EU-Beitritts und die Bestimmung der Schwerpunkte für die weitere Arbeit. Erörtert werden sollen die Zusammenarbeit in der Kriminalitätsbekämpfung, in der Kriminalitätsprävention, aber auch solche Themen wie Verwaltungsreform und Aus- und Fortbildungsprogramme für litauische und deutsche Beamte.

Es sei hier auch angemerkt, dass durch das Innenministerium, teilweise auch in Zusammenarbeit mit dem Justizministerium, zahlreiche Fortbildungsveranstaltungen in Litauen durchgeführt wurden, Veranstaltungen, die dazu beitragen sollen, die litauischen Polizeibeamten im Umgang mit der in diesem Jahr in Kraft getretenen litauischen Strafprozessordnung und dem litauischen Strafgesetzbuch zu festigen. Ich sagte bereits, dass wir hier darauf angewiesen sind, dass die Sicherheitsbehörden östlich von uns unsere Sicherheit in Zukunft gewährleisten können, denn wie die Kriminalitätsströme verlaufen, das ist Ihnen – zumindest den Abgeordneten des Innenausschusses – bekannt.

Im Rahmen des Besuchs des lettischen Staatspräsidenten im März dieses Jahres in Deutschland fand ein Gespräch zwischen dem lettischen Innenminister Gulbis und mir hier in Schwerin statt. Dabei wurde über Sicherheitskooperationen zwischen Lettland und MecklenburgVorpommern gesprochen. Zur Verbesserung der Sicherheitslage im Ostseeraum wird vom lettischen Innenministerium und meinem Hause eine intensivere Zusammenarbeit angestrebt. Weitere Gespräche auf Arbeitsebene finden statt und werden Ende dieses Monats in Riga eine neue Qualität finden.

Am 27. und 28. Februar sowie am 1. März des letzten Jahres wurden Gespräche mit dem Innenminister der Republik Estland geführt. Themen waren die polizeiliche Kooperation sowie die Grenzsicherung zur Russischen Föderation. Im Vorfeld war von August 2001 bis zum April 2002 ein Berater meines Hauses als Verbindungsbeamter für die baltischen Staaten in Tallinn eingesetzt. Diese Kooperation wird wie auch für die anderen baltischen Staaten durch das Informationsbüro in Tallinn weiterhin unterstützt, wie ich hoffe.

Vertrauensbildende Maßnahmen, Kooperationen und Informationsaustausch, mit diesen drei Begriffen lässt sich der Konferenzzyklus, der von Herrn Körner schon angesprochen wurde, die Danziger Gespräche, der in diesem Jahr zum vierten Mal durch das Landeskriminalamt

Mecklenburg-Vorpommerns und der Polizei der Woiwodschaftskommandantur in Danzig durchgeführt wurde, umschreiben. Dieser Zyklus ist sowohl für den Ostseeraum allgemein als auch für den Bereich Mittel- und Osteuropa von erheblicher Bedeutung. Themen der diesjährigen Konferenz waren Wirtschaftskriminalität und Korruption. Wie in den Vorjahren waren mehr als 100 Vertreter aus Polizei, Justiz, Politik und Medien unseres Landes und weiterer zwölf mittel- und osteuropäischer Staaten Gäste dieser Veranstaltung.

Die Sicherheitskooperation im Ostseeraum und damit auch die Sicherheitskooperation Mecklenburg-Vorpommerns sind eingebettet in den gesamten Prozess der sicherheitspolitischen Maßnahmen im Rahmen der EUOsterweiterung. Die geschaffenen Kooperationsstrukturen haben sich bewährt. Sie haben zu einer Intensivierung der konkreten und operativen Zusammenarbeit der Behörden und damit auch zu konkreten Ergebnissen, die sich auch in den jeweiligen Statistiken nachweisen lassen, geführt. Auf dieser Grundlage ist die regionale Zusammenarbeit im Ostseeraum unverzichtbar und mit großer Kraft weiterzuentwickeln. Dies betrifft nicht nur die Landesebene, sondern auch die Bundesebene. Die effektive Sicherung der EU-Außengrenze ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller EU-Mitgliedsstaaten und Voraussetzung für die Gewährleistung der inneren Sicherheit in der Europäischen Gemeinschaft und damit für das, was der Grundgedanke ist, nämlich Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit auf dem alten Kontinent Europa zu verwirklichen.

Meine Damen und Herren, zuletzt hat der Europäische Rat von Thessaloniki im Juni diesen Jahres die Fortschritte zum Aufbau eines koordinierten und integrierten Schutzes der Außengrenzen der Europäischen Union gewürdigt, die in dem Plan für den Grenzschutz an den Außengrenzen der EU-Mitgliedsstaaten vom 14. Juni 2002 aufgezeigt wurden. Es ist vorgesehen, dass ein gemeinsames Leitungsgremium, ein Leitungsgremium der Außengrenzsicherung geschaffen wird, das sich aus den Leitern der Grenzkontrolldienste der Mitgliedsstaaten zusammensetzt und mit der Koordinierung von Maßnahmen betraut wird, die in den zukünftigen Zentren See-, Land- und Luftgrenze eingesetzt und damit auch umgesetzt werden soll. Die Europäische Kommission wird einen Vorschlag für dieses Agenturmodell in Kürze vorlegen.

Kurzfristige Ziele sind die Verbesserung des Informationsaustausches, der verstärkte Einsatz von Verbindungsbeamten und gemeinsame Grenzstreifen an allen Grenzen der Europäischen Union. Bereits im Jahr 2003 wurden zum Beispiel gemeinsame Risikoanalysen und Standards für die Grenzschutzausbildung erstellt. Die Durchführung der Kontrolle der Außengrenzen verbleibt damit in der Verantwortung des jeweils zuständigen Staates. Strategisch gesehen werden die Grenzschutzorganisationen stärker zu verzahnen sein. Mit anderen Worten: Die Schaffung einer gemeinsamen Exekutive, das heißt einer gemeinsam exekutiv arbeitenden europäischen Grenzpolizei wird derzeit nicht weiterverfolgt. Das ist eine wichtige Entscheidung auch für die Herausforderungen, die an das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern gestellt werden.

Ein weiteres Instrument, die Kriminalität im Ostseeraum zurückzudrängen, ist die Baltic Sea Task Force zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, in der neben dem BMI die Innenministerien Schleswig-Holsteins und Mecklenburg-Vorpommerns mitarbeiten. Diese Baltic Sea

Task Force bündelt und koordiniert die Bemühungen der Mitgliedsstaaten bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalitätsfelder. Bisherige Schwerpunkte waren der Rauschgifthandel, die Kraftfahrzeugkriminalität, die illegale Migration, der Schmuggel hoch besteuerter Waren und die Geldwäsche. Hierzu hat die Expertengruppe in den vergangenen Jahren im Rahmen praktischer Zusammenarbeit zahlreiche gemeinsame und grenzüberschreitende Kontrollmaßnahmen eingeleitet und koordiniert.

Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen einige wichtige Mosaiksteine unserer Sicherheitskooperation mit unseren östlichen Nachbarn dargestellt. Entscheidend ist, dass die Sicherheitskooperation durch die rechtlichen Rahmenbedingungen abgesichert wird. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen sind unverzichtbar als Fundament für die Kooperation. Mein Eindruck ist der, dass in der Praxis die Behörden schon weiter sind, als das Recht es jeweils fundiert vorschreibt. Die Kooperation im Bereich der Koordinierungsaufgaben läuft aus meiner Sicht gut.

Entscheidend ist, dass wir im Rahmen einer einheitlichen Strategie die Sicherheitsbehörden östlich von Mecklenburg-Vorpommern so weit ertüchtigen, dass die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes sich auf deren Leistungsfähigkeit für die Zukunft verlassen können. Ich sage noch einmal, wir sind auf einem guten Weg. Ängste in diesem Zusammenhang sind nicht begründet. Aber wir müssen diesen Weg mit unseren östlichen Nachbarn gemeinsam und intensiv fortsetzen und dabei rechne ich auch auf die Unterstützung des Landtages, nämlich dieses Hohen Hauses. – Ich bedanke mich.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS)

Danke schön, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Thomas von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hier ist so trockene Luft!

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS – Torsten Koplin, PDS: Prost!)

Ich denke, das war ein ernüchternder Zustandsbericht, aber ich denke auch, das war heute trotz allem erst einmal ein Tag der Polizei. Sie sollten daran denken, dass zur Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit Einsparungen auch bei der Polizei, wie wir sie hier vorhaben, trotz allem kontraproduktiv sind. Was die Polizeibeamten im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit, insbesondere mit Polen, feststellen müssen, ist nämlich erstaunlich, um nicht zu sagen, mittlerweile peinlich für uns. Bis auf Fahrzeuge sind die Polen technisch weiter als unsere Landespolizei. Ob Schutzwesten, Waffen, Computer, Laptops, Handys und der so genannte Digitalfunk – die polnische Polizei ist top ausgerüstet. Bis auf zwei Woiwodschaften, die bald folgen, ist ganz Polen mit Digitalfunk über die Polizei zu erreichen.

Die polnische Polizei hat im Übrigen auch keine Personalprobleme. Bei den rechtlichen Rahmenbedingungen für Polizei und Strafverfolgung – Sie wiesen darauf hin – im Kampf gegen Kriminalität ist Polen den Deutschen mittlerweile weit voraus. Polen, die Beitrittskandidaten zur EU und ihre Nachbarstaaten leisten mittlerweile sehr viel im Kampf gegen grenzüberschreitende Kriminalität,

organisierte Kriminalität und Korruption. Deutschland – und nicht die Beitrittskandidaten – läuft Gefahr, den Anschluss zu verlieren. Bei uns und nicht bei den Polen fehlen Laptops, Computer, Handys und Internetanschlüsse. Die Zeiten sind vorbei, wo wir uns im Rahmen der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit als Musterknaben und Vorbilder präsentieren konnten. Im Ausland erkennen wir heute unsere eigenen Schwächen im Bereich der inneren Sicherheit und bei der Gesetzgebung. Das war auch auf der diesjährigen Tagung in Danzig so.

Mit den rechtlichen Rahmenbedingungen sind wir leider schon lange hinten runtergefallen. Ich meine, Sie haben es unter anderem auch zu verantworten – und das gehört ja zur internationalen Zusammenarbeit –, dass es keine verdachts- und ereignisunabhängigen Kontrollen, keine präventive Wohnraumüberwachung gegen organisierte Kriminalität in Mecklenburg-Vorpommern gibt. Allein damit sind wir keine gleichwertigen Partner mehr im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit. Auch das muss nüchtern festgestellt werden. Von den Befugnissen im Kampf gegen Wirtschaftskriminalität und Korruption will ich erst gar nicht reden. Die Landespolizei wird aus meiner Sicht in die gleiche Situation manövriert wie die Bundeswehr. Das qualifizierte Personal und die technische Ausstattung für die internationale Zusammenarbeit werden in absehbarer Zeit fehlen, wenn wir so weitermachen. Ich hoffe nicht, dass wir so weitermachen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind für die Polizei ein Problem, weil die Landespolizei mehr und mehr auf die Ergebnisse der Ermittlungen der Partnerpolizeien angewiesen ist.

Auf der diesjährigen internationalen Sicherheitskonferenz vom 30. September bis 4. Oktober standen – wie schon gesagt – Wirtschaftskriminalität und Korruption auf der Tagesordnung. Auch in Deutschland, das müssen wir nüchtern konstatieren, ist die Korruption auf dem Vormarsch. Wo Wirtschaftskriminalität und Korruption gedeihen, kann der Staat die Sozialleistungen sowie Leistungen für die Infrastruktur und für die Kommunen nicht mehr garantieren. Die aktuellen politischen Diskussionen in Deutschland machen deutlich, dass unser Land offenbar genau in dieser Mausefalle steckt. Wirtschaftsstraftaten und Korruption sind – und das machte auch die Tagung in Danzig deutlich – nicht mehr voneinander zu trennen. Der jährliche Gesamtschaden von Wirtschaftskriminalität und Korruption dürfte in Deutschland nach nüchternden Schätzungen auch nach der Sicherheitskonferenz bei weit über 100 Milliarden Euro liegen. Wer über Reformen zu Lasten seiner Mitbürger diskutiert, muss gleichzeitig Wirtschaftskriminalität und Korruption bekämpfen, um finanziell wieder leistungsfähig zu werden.

Gerade die Politik machte leider in Deutschland Partei übergreifend Schlagzeilen mit so genannten Korruptionsund Spendenaffären, die den Werteverfall deutlich werden ließen. Wir sind aber, obwohl wir uns manchmal ohnmächtig fühlen, nicht ohnmächtig, wenn wir gemeinsam Druck erzeugen, damit das Massenphänomen Korruption als gesamtgesellschaftliches Problem erkannt und auch in Deutschland entschlossener bekämpft werden kann. Was in Danzig verabschiedet wurde, müssen wir in unserem eigenen Interesse politisch aufgreifen und durchsetzen, um als anerkannter Partner bei der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit ein wirklicher Partner auch in Zukunft zu bleiben.

Ich möchte jetzt einmal auf die einzelnen Forderungen eingehen, um etwas Praktisches zur polizeilichen Zusammenarbeit zu bringen.

Da wären als Erstes die Forderungen an die Politiker:

selbstbestimmte Herstellung einer Transparenz in Bezug auf ihre Funktionen und Einkommen Die Öffentlichkeit muss wissen, in welchen Aufsichtsräten zum Beispiel Abgeordnete sitzen und welchen Einfluss sie dort nehmen.

Herstellung von Transparenz über die Finanzgebaren von Parteien und deren Fraktionen Auch das wurde dort festgelegt. Mit Steuergeldern muss grundsätzlich transparent umgegangen werden. Wer sich dieser Transparenz widersetzt, muss wissen, dass er sich dem berechtigten Verdacht auf unlauteres Handeln, dem Verdacht auch auf Korruption aussetzt.

öffentliche Antikorruptions- beziehungsweise Loyalitätserklärungen mit Sanktionsvorbehalten Auch das wurde in Danzig gefordert, das heißt, ein Kodex für Politiker. Sanktionsvorbehalt heißt, dass wir die Möglichkeit schaffen müssen, korrupte Politiker, die ja Gott sei Dank Einzelfälle sind, aus den Parlamenten und aus den Parteien rauswerfen zu können.

Unter den Forderungen an die Politik heißt es:

Bildung von Korruptionsausschüssen in allen gewählten Parlamenten mit entsprechenden Kontrollvollmachten Wenn wir die Zeitungen durchlesen, denke ich, könnten wir das bei uns brauchen, Beispiel Rostock, Beispiel Schwerin.

Schaffung eines Antikorruptionsgesetzes mit klarer Definition der Straftatbestände Das ist in Deutschland ganz wichtig.

jedes Gesetz auf Korruptionsmöglichkeiten prüfen Auch das ist unverzichtbar.

Entbürokratisierung und Vereinfachung komplexer Vorgänge

Korruptionsregister für Personen und für Unternehmen

Ich denke, das ist deutlich und bedarf eigentlich keiner weiteren Kommentierung. Dann müssen wir aber auch dafür sorgen, dass der Datenschutz die Korrupten in unserer Gesellschaft nicht weiter schützt. Ich denke, das ist eine Forderung an uns alle.