Ich denke, das ist deutlich und bedarf eigentlich keiner weiteren Kommentierung. Dann müssen wir aber auch dafür sorgen, dass der Datenschutz die Korrupten in unserer Gesellschaft nicht weiter schützt. Ich denke, das ist eine Forderung an uns alle.
Aufbau einer unabhängigen landesweiten Antikorruptionsstiftung Das arme Polen ist da viel weiter. Bei dem, was wir da gehört haben, haben wir wirklich ganz große Ohren bekommen.
über ein Informations- und Freiheitsgesetz den öffentlichen Zugang zu Informationen aller Art absichern Das heißt, Transparenz zu allen öffentlichen Entscheidungen, das ist ganz wichtig. Einige Bundesländer haben das in Deutschland schon gemacht, darunter unser Nachbarland Schleswig-Holstein.
Korruptionsfälle über die Medien stärker in die Öffentlichkeit tragen Ich denke, wenn wir – und das muss auch in der Schule gemacht werden – über Ethik und über die Moral reden, müssen wir auch dafür sorgen, dass die gesellschaftliche Ächtung von Korruption kein Tabu mehr bei uns ist.
Täter orientierter Einsatz des Informationsaustausches Das ist für Deutschland zurzeit ein Riesenproblem.
Verbesserung der Ressort übergreifenden Zusammenarbeit mit Aufsichts- und Vergabebehörden Ich denke, das ist ganz wichtig.
Verdachtsunabhängige Einsichtmöglichkeit in Vergabe- und Genehmigungsvorgänge durch Strafverfolgungsbehörden Das ist für die Ermittler eine ganz wichtige Maßnahme.
Errichtung eines personenbezogenen Subventionsregisters Ich denke, wenn wir über einige Subventionstatbestände nachdenken, wissen wir, warum das notwendig ist.
Verringerung der Tatgelegenheitsstrukturen, zum Beispiel in den Bereichen der Softwarepiraterie, im Gesundheitswesen sowie bei der Kreditkartenkriminalität
Wichtig für die internationale Zusammenarbeit ist natürlich hier der Täter orientierte Einsatz des Informationsaustausches, das heißt die Errichtung einer Datei über Straftäter, die europaweit wandern, um zu verhindern, dass sie in anderen Ländern weiter Schaden anrichten. Aber da müssen wir in Deutschland noch einiges dazu tun.
die konsequente Nutzung der Möglichkeit der Finanzermittlung und Vermögensabschöpfung bei Anwendung noch zu schaffender Beweislastumkehr
organisatorische Anpassung der Wirtschaftskriminalitätsstrafverfolgungseinheiten bei Justiz und Polizei, einschließlich der Verbesserung der Ausbildung
Hinzuziehung externen Sachverstandes in Form von wissenschaftlich ausgebildeten Mitarbeitern, insbesondere Wirtschaftsprüfern
Schutzkonzepte für Informanten, also die Zusicherung der so genannten Anonymität bei der Korruptionsbekämpfung und Schutz für sonstige Verfahrensbeteiligte, denn bei der Korruption geht es um Millionen und ein Menschenleben ist oft nicht sehr viel wert
externe Aus- und Fortbildungsmaßnahmen auch gemeinsam, etwa bei der Mitteleuropäischen Polizeiakademie
wechselseitige Hospitationen mit Organisationen der Wirtschaft, der Aufsichts- und der Vergabebehörden mit der Justiz sowie mit den Banken, um gegenseitiges Verständnis zu bekommen
Und ganz entscheidend, das fehlt leider noch in Deutschland, im Kampf gegen Wirtschaftskriminalität und Korruption ist die so genannte Beweislastumkehr, ist aber auch die Zusicherung von Anonymität bei der Korruptionsbekämpfung. Und da müssen wir wieder feststellen, in Polen ist ein Antikorruptionsgesetz verabschiedet worden, das der Strafverfolgung weitreichende, sehr weitreichende Vollmachten einräumt, von denen wir nur träumen können. Korruptionsverdächtige Straftäter müssen nachweisen, ob sie ihr Vermögen rechtlich erworben haben. Können sie das nicht, wird der Einzug des Vermögens zugunsten des Staates angeordnet. Und wenn ich mir vorstelle, was wir in Deutschland einziehen könnten, dann hätten wir wirklich weniger Probleme in diesem Land. Wer sich in Polen als Kronzeuge bei den Korruptionsverfahren und Ermittlungen zur Verfügung stellt, entgeht der Strafverfolgung. Ich glaube, auch das ist ganz wichtig.
Ausweitung der Paragraphen 100 a und c Strafprozessordnung auf Korruptions-, Betrugs- und so genannte Insiderdelikte
Schaffung oder Ausweitung der Strafbarkeit für Wirtschaftsprüfer bei Verletzung der so genannten Berichtspflicht
Prüfung der Einführung eines Unternehmensstrafrechts, Strafbarkeit juristischer Personen, auch wichtig für uns
Ausdehnung des Paragraphen 299 Strafgesetzbuch, also die Bestechlichkeit und die so genannte Bestechung im geschäftlichen Verkehr auf Freiberufler und Selbstständige
Mitteilungs- und Anzeigepflicht für die allgemeine Verwaltung bei Korruptionsdelikten, also die Pflicht zu Hinweisen auf Korruption
Auch angesichts der Korruptionsfälle in unserem Land ist es, glaube ich, ganz wichtig, dass wir die Telefonüberwachung bei diesen Straftaten einführen. Anders geht es nicht. Wir müssen auch über eine Wohnraumüberwachung bei größeren OK-Verfahren und Korruption nachdenken. Als ganz wichtig, und ich sagte es schon, erachte ich die Haftbarkeit von Vorständen. Die USA haben nach ihren großen Skandalen die rechtlichen Möglichkeiten dafür geschaffen. Zwingend notwendig ist natürlich auch die Ausweitung der Strafbarkeit auf die Wirtschaftsprüfer, durch die ja auch einiger Schaden entstanden ist bei einigen Banken in Höhe von Hunderten von Millionen wie in Süddeutschland. Bei der Kronzeugenregelung werden wir langfristig an der polnischen Gesetzgebung nicht vorbeikommen. Ohne die Zusicherung der
In Bezug auf die internationale Zusammenarbeit wurden folgende Forderungen aufgestellt, und zwar zu den positiven Aspekten, die der Innenminister gesagt hat:
offensive Nutzung des EUROPOL-Mandats Das heißt, dort wird noch nicht kooperativ genug der ganze Bereich Wirtschaftskriminalität und Korruption abgearbeitet. Da fehlt es noch an der entsprechenden Verzahnung.
Schaffung internationaler Standards, das heißt Rechtshilfe, Beweiserhebung, Verwertung und, auch ganz wichtig, Arbeitssprache Englisch
Harmonisierung des internationalen Strafrechts, zum Beispiel Unternehmensstrafrecht, gegenseitige Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen Das ist leider, obwohl man glaubt, das müsste selbstverständlich sein, immer noch nicht der Fall.
Gerade hier wurde bei der Tagung in Danzig auf weiterbestehende Hemmnisse bei der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit hingewiesen. Ganz wichtig ist ein harmonisiertes Unternehmensstrafrecht innerhalb der EU. Wir haben eine eigene Währung. Das ist eigentlich längst überfällig. Eigentlich selbstverständlich, aber immer noch nicht durchgesetzt, die gegenseitige Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen, die bis heute die Verfolgung von Wirtschaftskriminalität und Korruption europaweit und international erschweren. Der Ausbau der polizeilichen Rechtshilfe, das heißt für Deutschland einen verbesserten Datenaustausch und die Schaffung rechtlicher Voraussetzungen für einen effektiven internationalen Datenaustausch. Hier hat Deutschland, hier hat Mecklenburg-Vorpommern noch einen gewaltigen Nachholbedarf und gerade das bekommen wir bei diesen Tagungen mit.
Insgesamt ist der Forderungskatalog zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und Korruption aus unserer Sicht ein richtungweisender Beitrag zur Verbesserung der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit. Er ist aktuell und deswegen sollten wir ihn alle gemeinsam sehr ernst nehmen. Unabhängig von unterschiedlichen Einzelpositionen müssen wir uns alle darüber im Klaren sein, dass wir in Deutschland an einem Punkt angekommen sind, an dem wir es uns nicht länger leisten können, noch jahrelang nur über die effektive Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und Korruption zu reden, ohne Taten wirklich folgen zu lassen.
Wir müssen uns zusammensetzen, wir müssen uns zusammenraufen, wenn es sein muss. Wir brauchen effektive, rechtlich klar definierte Instrumentarien für Polizei und Strafverfolgung im Kampf gegen diese Wirtschaftskriminalität und Korruption.
Und – ich meine es sehr persönlich und ich sage es so – es ist meine Überzeugung, das ist der entscheidende Beitrag dafür, auch den Bankrott eines Staates zu verhindern. Die Weltbank hat schon 1997 in einer Studie festgestellt, dass Korruption dazu führt, dass sich auch hoch entwickelte Industriestaaten ihre Sozialleistungen nicht mehr leisten können. Und wenn wir mal nüchtern auf das schauen, was wir in Deutschland für Schwierig
Und aus diesem Grunde wird die CDU-Landtagsfraktion, werden wir den Danziger Forderungskatalog demnächst als Antrag in den Landtag einbringen. Und ich denke, es ist gut so. Und gut wäre es, wenn Sie sich diesem Antrag anschließen würden und wir damit einen ganz entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit aus diesem Parlament heraus leisten würden. Ich glaube, auch das wäre ein ganz entscheidender Beitrag, trotz aller unterschiedlichen Positionen.
Nun noch mal kurz zu Ihrem Antrag. Ich muss gestehen, er war mir ein bisschen sehr klein, ein bisschen niedlich,
aber man kann ja auch zu kleinen Anträgen lange Reden halten. Ich habe das ja auch gemacht. Und ich sage, wir wollen diesem Antrag zustimmen, auch in Gedenken der heutigen Polizeidemo, in der Hoffnung, dass sich daraus insgesamt etwas Positives entwickelt. – Recht herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.