„V. Der Landtag stellt in diesem Zusammenhang insbesondere fest, dass die von der Landesregierung angestrebte Neuregelung der Finanzierung zu einer einseitigen Lastenverschiebung hin zu den Gemeinden und den Eltern führt sowie zudem einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand in den Landkreisen, kreisfreien Städten, Gemeinden und vor allem bei den Trägern zur Folge hat. Vor diesem Hintergrund einer nicht mehr gerechten Lastenverteilung und einem zunehmenden Verwaltungsaufwand kann der Sozialausschuss des Landtags das Ansinnen der Landesregierung nicht befürworten und folglich nicht unterstützen.“
Zudem weist der Sozialausschuss des Landtages die Landesregierung darauf hin, dass im Rahmen einer angedachten Gesetzesnovellierung keinerlei Einschränkungen des Anspruchs auf einen Kindergartenplatz zu erfolgen haben sowie neben dem quantitativen Anspruch keine Verschlechterung der qualitativen Standards, insbesondere der Gruppengrößen, anzustreben ist.
Zur Begründung wurde von der Fraktion der CDU unter anderem angeführt, dass die öffentliche Anhörung im Sozialausschuss des Landtages am 14.01.2004 gezeigt habe, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung mit erheblichen Mängeln behaftet sei
Insbesondere der angestrebte Systemwechsel in der Finanzierung, aber auch verschiedene andere Neuregelungen würden zu keiner Verbesserung führen. Gleichzeitig werde es zu größeren Unterschieden in der Qualität der Kindertagesbetreuungsangebote kommen, die eine Chancengleichheit aller Kinder, unabhängig von der sozialen Situation der Familien, nicht mehr gewährleisten würden. So werde vielmehr künftig der Geldbeutel der Eltern bestimmen, ob die Kinder eine gute Betreuung erfahren oder sie eher das preiswerte Billigangebot mit der Minimalbetreuung nutzen müssten, denn das Land ziehe sich aus der Verantwortung zurück und übertrage das alleinige Kostenrisiko auf die Eltern und Gemeinden, so die Begründung seitens der CDU. Folglich werde es auch zu großen regionalen Unterschieden kommen.
Der Antrag der Fraktion der CDU wurde nach Beratung mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS gegen die Stimmen der Fraktion der CDU abgelehnt. Zur Begründung wurde von Seiten der Fraktionen der SPD und PDS auf die eigenen zum Gesetzentwurf der Landesregierung gestellten Änderungsanträge verwiesen.
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie nunmehr, der Beschlussempfehlung in der Fassung der synoptischen Darstellung einschließlich des soeben von mir vorgetragenen mündlichen Änderungsantrages zuzustimmen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche uns eine anregende Diskussion.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Als Erste hat ums Wort gebeten die Sozialministerin des Landes Frau Dr. Linke. Bitte schön, Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Das Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern liegt Ihnen heute zur Beschlussfassung vor, damit es zum 01.08.2004 in Kraft treten kann. Dafür will ich heute und hier an dieser Stelle werben. Diesen Erfolg sollten wir uns nicht nehmen lassen.
Das ist ein wichtiger Punkt für die Koalitionsvereinbarung von PDS und SPD in der 4. Legislaturperiode.
Dieses Signal soll heute von diesem Landtag aus in das Land gehen und dafür bitte ich Sie um Ihre Unterstützung.
Wir haben bei der gemeinsamen Beratung dieses Gesetzes einen langen Weg zurückgelegt und wir haben jetzt einen Gesetzentwurf vorliegen, der insgesamt reif ist. Über viele Zwischenstationen ist es uns gelungen, den größtmöglichen Konsens aller Beteiligten zu finden. Das ist ein Gesetzentwurf, der wichtige Anstöße für ein zukunftsfähiges, kinderfreundliches Mecklenburg-Vorpommern gibt. Das gilt insbesondere für den Bereich der vorschulischen Bildung.
Das ist ein Gesetzentwurf, der mehr Chancen und Verteilungsgerechtigkeit bringt. Das gilt bei der besonderen Berücksichtigung der Interessen der sozial Schwachen, das gilt aber auch für das heute hier neu zu beschließende System der Finanzierung der Kitas im Lande. Das ist ein Gesetzentwurf, der die Entscheidungsbefugnis hineinträgt in die Landkreise und kreisfreien Städte, dorthin, wo am besten die Probleme bekannt sind und wo die Verantwortung für die Gestaltung von Kindertagesförderung nach dem Bundesrecht schon immer gelegen hat. Dort soll sie auch in Zukunft wahrgenommen werden.
Das Gesetz stärkt die Rechte der Kinder. Der Anspruch eines jeden Kindes auf eine planmäßige Bildungs- und Erziehungsarbeit in einer Kindertageseinrichtung ist damit erstmals in einem Landesgesetz verankert.
Kindertagesstätten werden das, was sie sein sollen: Bildungsstätten. Das ist ein großer Anspruch, verehrte Abgeordnete, für den das Land vom Jahr 2005 an, so, wie Sie ja beschlossen haben mit dem Haushalt, zusätzlich 7 Millionen Euro zur Verfügung stellen wird. 2004 werden es 2,3 Millionen Euro sein. Gerade hier haben wir als Koalition im Verlaufe des letzten Jahres außerordentlich viel zugunsten der Bildung erreicht. In Hunderten von Beratungen haben wir Pro und Kontra vorschulischer Bildung im Rahmen der frühkindlichen Entwicklung debattiert, abgewogen und das Gesetz in diesem Punkt regelrecht erstritten. Wir haben hierbei unsere gemeinsame Handlungsfähigkeit bewiesen.
(Harry Glawe, CDU: Das sieht ja heute ganz anders aus als vor drei Wochen noch. Das, was Sie eingebracht haben, war ja gar nicht mehr Gegenstand der Verhandlungen, Frau Ministerin!)
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS – Harry Glawe, CDU: Von Ihrem Gesetz, was Sie eingebracht haben, ist doch nicht mehr viel übrig geblieben.)
Und das Vorschuljahr wird allein durch das Land finanziert. An seinen Kosten müssen sich die Eltern nicht beteiligen. Die Kosten für zusätzliche Lehrmittel, die Kosten für die Schulungen der Erzieherinnen und die Kosten für die Stärkung der Fach- und Praxisberatung trägt allein das Land. Für die Kinder im Vorschuljahr entspricht dieses Engagement einem finanziellen Aufwand von rund 500 E u r o pro Jahr und Kind und mit diesem Geld wird ein deutlicher Qualitätsschub erreicht.
Das Bildungsangebot orientiert sich mit den täglich vier Stunden über zehn Monate zeitlich an einem Schuljahr. Damit wird erstmals im Herbst dieses Jahres begonnen. Grundlage des besonderen Bildungsangebotes ist ein verbindlicher Bildungsplan für Fünfjährige, der von einem Wissenschaftlerteam der Universität Rostock erarbeitet
Er gibt einen Rahmen vor für spielerisches Lernen, für die Entwicklung von Kreativität und Teamfähigkeit,
(Harry Glawe, CDU: Das wird doch heute schon gemacht in den Kitas. Das brauchen Sie nicht vorzutragen. Das ist alles nichts Neues.)
ganz besonders wichtig, ebenso wie für die Unterstützung beim Erwerb von Konfliktbewältigungsstrategien.
(Unruhe bei Abgeordneten der CDU – Dr. Ulrich Born, CDU: Das machen die doch heute auch schon längst.)