Wenn ich die Presse hier zitiere: „Eine ehemalige Landtagsabgeordnete der Rostocker Bürgerschaft, Annegrit Koburger, wirft der eigenen Ministerin vor,“
(Peter Ritter, PDS: Ja, die hätten Sie einmal erleben müssen, Herr Renz! – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)
„mit strategischem Dilettantismus, Abgehobenheit, Arroganz und Weltfremdheit wird hier an diesem Gesetz gearbeitet.“ Ich weiß nicht, was es da zu lachen gibt, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Heiterkeit bei Eckhardt Rehberg, CDU – Lorenz Caffier, CDU: Ich habe sie zwar nie gemocht, aber wo Sie Recht hat, da hat sie Recht. – Zuruf von Peter Ritter, PDS)
Und wenn ein Minister aus der Koalition nach den Gründen der vermeintlichen Kostensteigerung fragt, dann kann ich nur sagen: Das Ganze ist für die Verfahrensweise und für das vorliegende Gesetz bezeichnend! Ich nehme auch bis zum Schluss meinen sehr geehrten Kollegen Herrn Glawe in Schutz. Da sollten Sie erst einmal in den eigenen Reihen nachschauen.
(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der PDS – Torsten Koplin, PDS: Sehen Sie, Herr Born. – Heinz Müller, SPD: Wo bleibt denn jetzt der Zwischenruf? – Dr. Ulrich Born, CDU: Ich darf ja nicht mehr dazwischenrufen. – Zuruf von Gabriele Schulz, PDS)
Ich möchte meine Rede jetzt erst einmal zu Ende bringen, weil ich auch der Meinung bin, wir haben so viele Angebote als Opposition gemacht, wir wollten ständig reden und wir brauchen jetzt hier von Ihrer Seite keine Schaukämpfe,
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist jetzt das zweite Gesetz aus dem sozialen Bereich, was aus unserer Sicht, aus Sicht der CDU-Fraktion, nicht akzeptierbar ist. Wir haben einmal auf Deutsch gesagt mit dem Landespflegegesetz das Theater gehabt und jetzt mit diesem neuen Gesetz.
Sehr geehrte Frau Ministerin, es müssen nicht aller guten Dinge drei sein. Ersparen Sie uns ein ähnliches Verfahren bei einem weiteren Gesetz! Bereiten Sie Gesetze besser vor oder lassen Sie es einfach sein!
Ein wichtiger Hinweis aus der Anhörung ist, dass die Anhörung ergeben hatte, dass es so ist, dass dieser Gesetzentwurf mehrheitlich abgelehnt wurde. Ich war persönlich bei der Anhörung zugegen. Mir ist aber nicht bekannt gewesen, dass sich die Mehrheit für die Änderung der Finanzierungsgeschichten ausgesprochen hat. Da können wir ja wahrscheinlich Wahrnehmungsprobleme haben.
Wenn ich das noch einmal betrachte, dass Sie das Gesetz zum 01.07.2004 in Kraft treten lassen wollten, …
Herr Präsident, ich glaube, eine andere Abgeordnete wäre beleidigt, wenn ich das jetzt zulassen würde. Ich denke, aus Gleichheitsgrundsätzen muss ich dem Herrn Heydorn auch die Anfrage verwehren.
Wenn ich noch einmal an dieser Stelle aufzeigen darf, mit welcher Einfältigkeit hier die Vorbereitung des Gesetzentwurfes auf den Weg gebracht wurde, dass dieses Gesetz zum 01.07. in Kraft treten soll, und man sich einmal mit der Materie befasst, dass ja die kommunalen Vertretungen im Prinzip im April die letzte Sitzung haben, die ja mitverantwortlich sind für Satzungen,
die Kommunalwahlen vor der Tür stehen und damit erst im August die nächsten konstituierenden Sitzungen stattfinden, das heißt, wenn hier nicht noch von Seiten des
Städte- und Gemeindetages dieser Vorschlag gekommen wäre, dann hätten Sie hier ein bürokratisches Chaos praktiziert.
(Angelika Gramkow, PDS: Das hätten wir gar nicht. Wir sind Kommunalpolitiker! – Wolfgang Riemann, CDU: Aha!)
Da kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Ich sage Ihnen voraus, dass selbst der 01.08. aus unserer Sicht ein Zeitpunkt ist, der noch zu früh ist. Man hätte das Ganze viel geordneter auf den Weg bringen können.
Ich möchte noch zwei, drei Punkte inhaltlich ansprechen, die aus unserer Sicht zu kurz gekommen sind:
(Heike Polzin, SPD: Jetzt kommen Sie zum Inhalt. – Dr. Margret Seemann, SPD: Sie haben ihn ja beiseite gelegt.)
dass wir bei einer Festschreibung wie zum Beispiel einer Gruppengröße von 18 in der Regel ausgegangen sind, nach dem ersten Gesetzentwurf, den wir vorgelegt bekommen haben,
hatte man schon ganz darauf verzichtet. Wir feiern das auch als einen Erfolg der Opposition, dass es überhaupt so weit gekommen ist, dass Sie sich jetzt auf den Weg gemacht haben,
die Zahl durchschnittlich 18 dort mit einzubringen. Aber ich sage Ihnen auch ganz ehrlich: Aus unserer Sicht ist auch dieser Ansatz noch zu kurz. Wir hätten es bei der alten Regelung belassen sollen, dann hätten wir wenigstens verlässliche Standards gehabt und kein Ausweichen vor Ort. Diese Möglichkeit hätten wir dann verwehrt.
Wenn wir den bürokratischen Aufwand betrachten, den Sie mit diesem Gesetz produzieren, dann hoffe ich, dass es jedem klar ist – vor allem den Leuten, die auch auf kommunaler Ebene tätig sind –, was dort auf dieser Ebene auf uns zukommt. Sie delegieren also die Bürokratie nach unten, schreiben sich mit einem Geldbetrag von 77 Millionen fest, auf die Finanzen komme ich noch zu sprechen, aber die Bürokratie, die delegieren Sie erst einmal weg!
Dass dort vor Ort Satzungen erarbeitet werden müssen, inhaltliche und finanzielle Regelungen getroffen werden, das wird einfach einmal so in Nebensätzen erwähnt.
werden zwischen dem örtlichen Träger der Kindertagesbetreuung und den Trägern der Einrichtungen, wird auch in einem Nebensatz einfach einmal erwähnt. Es muss ja auch ein Einvernehmen mit den Gemeinden hergestellt werden. Meine Damen und Herren, was passiert, wenn kurzfristig kein Einvernehmen hergestellt wird?
Dann werden wir einen neuen bürokratischen Schritt vor uns haben, und zwar werden wir die Schiedsstelle angeben müssen. Und die Schiedsstelle wird wahrscheinlich auch nicht so schnell entscheiden. Was passiert uns dann wieder? Was uns da bevorsteht, was Sie dort als Verantwortung wegdelegieren, dazu kann ich nur sagen:
Was auf die Eltern hinsichtlich der Löhne und Gehälter zukommt, die sie nachweisen müssen, was Sie dort für einen Aufwand produzieren, dazu können wir nur sagen: Das ist nicht zu verantworten! Aus diesem Grunde können wir Ihnen auch in diesem Punkt nicht folgen.