Und weiter: „Wir wollen daher das arbeitsplatzvernichtende und qualitätsfeindliche Lehrerpersonalkonzept durch ein Personalentwicklungsprogramm ablösen.“
In Ihren Anträgen also, damals wie heute, mutiert dieses Ziel Ihres Wahlprogramms in der schriftlichen Fixierung dann zu Fortschreibung oder zu den Formulierungen, neu zu verhandeln.
(Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU: Nehmen Sie doch einmal den Qualitätssprung zur Kenntnis, Herr Bluhm! Sie arbeiten mit Unterstellungen! – Torsten Koplin, PDS: Welchen Qualitätssprung?)
Sie vergessen, dass Sie bei der Vertragsunterzeichnung als CDU am 8. Dezember 1995 als größter Teil der damaligen Koalition und Regierung mit am Tisch saßen. Die PDS hat damals ihre Bedenken artikuliert, Sie wiesen sie zurück und fanden den Vertrag damals richtig und gut und vor allem völlig alternativlos.
Und ich empfehle Ihnen, die Debatten von damals, aus denen Sie bereits zitiert haben, noch einmal sehr genau zu lesen.
Ich will die Mühe der Opposition zur Erreichung ihrer Ziele aber auch dadurch würdigen, dass ich mich inhaltlich natürlich mit Ihrem Antrag beschäftige.
Zum Punkt 1. Das Lehrerpersonalkonzept kann nicht gänzlich neu verhandelt werden, denn der 1995 festgelegte Rahmen gilt auch heute noch. Und eine völlige Neuverhandlung des Lehrerpersonalkonzepts ist unter den gegenwärtigen Bedingungen eine nicht realistische Forderung, vor allem, weil wir das Solidarprinzip nicht aufgeben wollen
und dieses wollen auch die Gewerkschaften nicht aufgeben. Wir wissen, dass das nicht unumstritten ist, aber die Konsequenz ist, und da bitte ich Sie einfach,
reden Sie über die Konsequenzen dieses Problems mit diesen Rechtsanwälten! Es wäre nämlich die Folge, dass es betriebsbedingte Kündigungen gibt.
Dieses würde gemäß dem geltenden Recht im Beitrittsgebiet zur Sozialauswahl führen und vor allem junge Lehrerinnen und Lehrer treffen. Und das würde auch dazu führen, dass der Einstellungskorridor, nicht mehr genutzt werden kann,
Ich habe nirgends, auch nicht in Ihren Reden, einen Hinweis darauf gefunden, wie Sie dieses Problem eigentlich lösen wollen. Soweit Sie dazu nicht nur Willensbekundungen, sondern konkrete rechtlich untersetzte Vorstellungen haben, sagen Sie sie, unterbreiten Sie sie, damit von den Vertretern der Begleitgruppe, in dem Gremium, das über die Verhandlungen zur Umsetzung des Lehrerpersonalkonzeptes entscheidet, auch genau darüber diskutiert werden kann!
Bisher allerdings fehlen sie. Aber Herr Renz hat ja gleich noch Redezeit und ich bin schon ganz gespannt, wie er das hier rechtlich sauber darstellen möchte.
Sie unterstellen, dass das Lehrerpersonalkonzept im Sekundarbereich „zu Demotivation und Frustration“ führt.
Dass es bei der Umsetzung der Fachlichkeit Probleme gibt, ist nicht zu bestreiten. Das Ministerium muss gemeinsam mit der Begleitgruppe dazu entsprechende Lösungen finden. Das ist einfach zu verhandeln, weil unterschiedliche Interessenlagen natürlich aufeinander treffen.
Daran wird noch gearbeitet und daran wird weiterentwickelt. Aber ich bin überzeugt, die Demotivation und Frustration durch möglicherweise jährlich neue betriebsbedingte Kündigungen würden um ein Vielfaches größer sein.
Das haben Lehrerinnen und Lehrer in diesem Lande auch 1992 hautnah an ihrem eigenen Leibe erlebt. Und hinzu kommt natürlich die jährliche neue Unsicherheit über die weitere Berufslaufbahn.
Das Lehrerpersonalkonzept ist, wie Sie wissen, ein bürgerlicher Vertrag. Dieser Vertrag ist geschlossen für einen Zeitraum bis 2010. Die Begleitgruppe muss Veränderungen im Einvernehmen umsetzen. In der Begleitgruppe ist der Landtag nicht vertreten, sind die Fraktionen nicht vertreten, wohl aber die Landesregierung und die Lehrerverbände. Veränderungen sind eben wegen dieser unterschiedlichen Interessenlage nicht leicht. Trotzdem ist, und die Äußerungen stimmen ja optimistisch, bei gutem Willen beider Seiten ein erheblicher Gestaltungsspielraum vorhanden. Es kommt darauf an, ihn zu nutzen. Dazu müssen sich jedoch beide Seiten bewegen. Und es gibt auch unterschiedliche Interessenlagen der unterschiedlichen Verbände in diesem Gremium. Wir werden in den Gesprächen mit den Beteiligten dieser Verhandlungen sowohl auf Seiten der Landesregierung als auch auf Seiten der Verbände das im Rahmen unserer Möglichkeiten unterstützen.
Zu a): Der aktuelle Lehrerbedarf wurde schon immer schulbezogen ermittelt, aber die Beibehaltung der alten Berechnungsgrundlage auf der Landesebene ist das Problem gewesen. Die Koalitionsfraktionen haben gemeinsam mit dem Bildungsminister sich dafür eingesetzt, dass das nun auf dem Stand ist, der realistische Planungen für das jeweils nächste Schuljahr ermöglicht. Von daher ist Punkt a) erfüllt.
Punkt b): Leistungsorientierte Stundenzuweisungen. Auch diese sind natürlich möglich, dazu sind aber rechtliche Bedingungen zu regeln und zu schaffen.
Die Wirkungen werden im Rahmen des Modellversuchs „Selbständige Schule“ ermittelt und bewertet. Es ist ja richtig, dass Sie gesagt haben, es gibt unterschiedliche Bewertungen dieses Problems und unterschiedlich sich entwickelnde Positionen der Beteiligten des Lehrerpersonalkonzepts. Das kann aber eine Landesregierung nicht verordnen, das kann ein Landtag nicht verordnen, das kann ein Ausschuss nicht verordnen, das ist mit den Beteiligten zu verhandeln und zu besprechen!
Diese Richtung ist natürlich – und auch das ist Wirklichkeit – eine Poolbildung bei den Schulämtern für entsprechende Stunden, die den einzelnen Schulen gegeben werden können.
Es gibt allerdings deutliche Signale, dass Schulleiterinnen und Schulleiter die damit zwangsläufig verbundene Auseinandersetzung in den Kollegien nicht immer führen möchten. Wir waren zu dritt als bildungspolitische Sprecher bei dem Schulleitertag der Gymnasien. Da war es eine klare Botschaft, dass man sich genau dieses, leistungsabhängige Stundenzuteilung vorzunehmen, so gar nicht zutraut. Dazu würde nicht einmal ein reines System reichen. Das Entscheidende sind nämlich Auswahl- und Zuordnungskriterien sowie rechtlich nachvollziehbare Regularien, die es eben auch rechtlich nachvollziehbar machen, was da passiert.
Punkt c): Eine Beratung von Lehrerinnen und Lehrern ist natürlich unabhängig von einer Evaluation notwendig. Die damals von Ihnen 1991/1992 abgeschafften Fachberater, die führen wir jetzt mit viel Mühe und großem Aufwand wieder ein. Anforderungen sind natürlich zuerst an die Schulaufsichtsbehörden zu stellen und, nicht zu vergessen, auch der Schulleiter und die Schulleiterin sind eine Schulaufsichtsinstanz und eine Evaluationsinstanz.
Nur, Kontrolle ohne Beratung, das lehnen wir allerdings ab. Ich hoffe nicht, dass Sie mit Ihrem qualifizierten Evaluationssystem dem reinen „Lehrer-TÜV“ das Wort reden wollen, wo ich schon der Meinung bin, dass der Begriff „Lehrer-TÜV“ eher unglücklich ist.