Protokoll der Sitzung vom 04.03.2004

Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 34. Sitzung des Landtages. Die Fraktionen der PDS und SPD haben gemäß Paragraph 72 Absatz 4 unserer Geschäftsordnung diese Dringlichkeitssitzung beantragt. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die vorläufige Tagesordnung der 34. Sitzung liegt Ihnen vor. Wird der vorläufigen Tagesordnung widersprochen? – Ich sehe und höre keinen Widerspruch, das ist also nicht der Fall. Damit gilt die Tagesordnung der 34. Sitzung gemäß Paragraph 73 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung als festgestellt.

Ich rufe auf den einzigen Tagesordnungspunkt: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der PDS und SPD – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 4/971, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, Drucksache 4/1077, einschließlich der Ergänzung zum Bericht, Drucksache 4/1090.

(Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU)

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU und PDS auf Drucksache 4/1088 vor sowie ein Antrag zur Entschließung auf Drucksache 4/1089.

Gesetzentwurf der Fraktionen der PDS und SPD: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/971 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses – Drucksache 4/1077 –

Ergänzung zu dem Bericht – Drucksache 4/1090 –

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU und PDS – Drucksache 4/1088 –

Entschließungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 4/1089 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Schulte von der Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Ihnen heute zur Abstimmung vorliegende Änderungsgesetz zum Sparkassengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat in den letzten Tagen schon seine erste Wirkung gezeigt, indem sich in Stralsund die Bürgerschaft bereits entsprechend positioniert hat und auf die bisher beabsichtigte Zerschlagung der Sparkasse Stralsund nun doch noch verzichten will.

Im Rahmen der Debatten – und das ist das Erfreuliche an der ganzen Angelegenheit – wurde durch alle Landtagsfraktionen deutlich gemacht, dass weitestgehend

Konsens im Hinblick auf das Sparkassenwesen insgesamt in diesem Land besteht. Die einheimischen Sparkassen verfügen über eine feste Verwurzelung und wie ich das eben schon angesprochen habe, wurde das letztendlich in Stralsund durch die Reaktion der Bürgerinnen und Bürger auch Partei übergreifend deutlich gemacht. Letztendlich ist klar geworden, dass die politische Zielsetzung, die hier durch den Änderungsentwurf, den die Koalitionsfraktionen eingebracht haben, verkörpert wurde, und die Zielsetzung der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land in die gleiche Richtung gegangen sind und dass Politik durchaus auch in der heutigen Zeit Ausdruck des gemeinsamen Willens aller Menschen in einem Land sein kann.

Für die SPD-Fraktion war es in diesem Zusammenhang wichtig, noch einmal deutlich zu machen, dass die Sparkassen auch zukünftig integraler Bestandteil der Kreditwirtschaft in diesem Land sind und, was genauso wichtig ist, dass die Sparkassen auch in Zukunft Recht und Verpflichtung haben, entsprechend ihrem öffentlichen Auftrag, wie er sich in Paragraph 2 Absatz 1 Sparkassengesetz wiederfindet, für die ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise sowie des Mittelstandes mit geldund kreditwirtschaftlichen Leistungen zu sorgen, diese zu gewährleisten. Das gilt insbesondere für eine Gewährleistung dieses Auftrages in der Fläche. Und da ist letztendlich auch die Bedeutung der Sparkassen zu finden. Sie sind diejenigen Kreditinstitute, die über den regionalen Bezug innerhalb eines Landes verfügen und sich gerade dadurch von bundesweit tätigen Banken doch wirklich essentiell unterscheiden.

Für die SPD-Fraktion war im Rahmen der gesamten Diskussion über die Änderung des Sparkassengesetzes weiterhin wichtig, dass auf der anderen Seite die Eigenverantwortung der Träger durch das Sparkassenänderungsgesetz noch einmal in den Vordergrund gestellt und deutlich gemacht wird, dass diejenigen, die vor Ort letztendlich mit dem Rückhalt ihrer Bürgerinnen und Bürger, ihrer Wähler, in die Verantwortung gewählt worden sind, auch dafür Sorge tragen müssen, dass das dortige Sparkasseninstitut für ihre Bürgerinnen und Bürger weiter tätig werden muss. Wir haben dabei natürlich auch das Problem gesehen – das hat sich ja nun gerade am Beispiel der Stadtsparkasse Stralsund gezeigt –, dass auf der anderen Seite der Landesgesetzgeber die Verantwortung dafür trägt, dass die Eigenverantwortung verantwortungsbewusst wahrgenommen werden muss, und dass der Landesgesetzgeber dafür die Verantwortung trägt, dass vor Ort die Verantwortung, die dem Träger eingeräumt worden ist, tatsächlich nicht missbraucht wird.

Und der letzte Punkt, auf den es uns, den Koalitionsfraktionen – ich darf das, glaube ich, auch für die PDSFraktion sagen – ankam, war, deutlich zu machen, dass einer Vereinigung von Sparkassen grundsätzlich der Vorzug zu geben ist vor einer Auflösung. Ich denke mir, auch das ist letztendlich nur eine Konkretisierung des Gesetzgebungswillens und des gesetzgeberischen Willens, der auch früher hier im Land schon deutlich gemacht worden ist, auch wenn er sich bisher im Sparkassengesetz nicht so wiedergefunden hat.

Im Rahmen der Anhörung, die der Finanzausschuss durchgeführt hat, wurde noch einmal deutlich, in welchem Spannungsverhältnis sich die Sparkassen hier in diesem Land bewegen. Das ist auch gar nicht verwunderlich, wenn man bedenkt, wie groß die Bandbreite derjenigen war, die an der Anhörung beteiligt waren, angefangen

vom Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband über den Landkreistag, den Städte- und Gemeindetag bis hin zum Bundesverband deutscher Banken.

Im Ergebnis der Anhörung – und ich denke mir, dafür sind Anhörungen letztendlich auch da – haben die Koalitionsfraktionen noch einmal ihren Gesetzentwurf überarbeitet. Von uns war von Anfang beabsichtigt – und das war dann ja auch unsere Auffassung und, ich hoffe, dann auch nach der Auffassung der Mehrheit hier, und ist vielleicht allen Parteien in diesem Haus deutlich geworden –, dass insgesamt vier Punkte herausgearbeitet werden sollten:

Der erste Punkt war, darauf komme ich später noch einmal zurück, die Stärkung der kommunalen Eigenverantwortung in der ursprünglich beabsichtigten Neufassung des Paragraphen 28 Absatz 1. Grundsätzlich sollten die Träger selber entscheiden dürfen, ob eine Vereinigung mit benachbarten oder nicht benachbarten Sparkassen durchgeführt werden sollte. Hintergrund der Überlegung war – das ist ja vielleicht auch gar nicht so fernliegend –, dass diejenigen, die vor Ort entscheiden, wie das Sparkassenwesen in seinem Bestand gesichert werden soll, am besten nachvollziehen können, mit welchem anderen Träger, mit welcher anderen Sparkasse das gemacht werden kann.

Der zweite Punkt, auf den es gerade auch den kommunalen Spitzenverbänden ankam und der gerne von den Fraktionen der SPD und PDS aufgenommen wurde, war die Konkretisierung des Merkmals der fehlenden Leistungsfähigkeit in Paragraph 28 Absatz 4. Ich denke, wir haben damit jetzt eine sinnvolle Vorschrift, einen sinnvollen Weg gefunden, indem durch Verweis auf das Kreditwesengesetz und das HGB noch einmal deutlich gemacht wurde, dass die fehlende Leistungsfähigkeit kein Merkmal ist, das in das Belieben der Sparkassenaufsichtsbehörde gestellt ist, sondern hier noch einmal eine Konkretisierung durch den Verweis stattgefunden hat, der gerade für die Träger, für die Sparkassen ein Mehr auch an Rechtssicherheit mit sich bringt.

Im Zusammenhang damit steht die Neufassung des Paragraphen 28 Absatz 5, so, wie die SPD-Fraktion es sich vorstellt, der Verzicht auf die Fristsetzung für eine zwangsweise Vereinigung, wenn die Verantwortung durch die Träger vor Ort gerade nicht wahrgenommen worden ist und eine Vernichtung des Eigenkapitals von 25 Prozent der Sparkasse vorliegt. Zielrichtung dieser Änderung ist es, ein rechtzeitiges Eingreifen der Sparkassenaufsichtsbehörde bei Nichttätigwerden der Träger im Interesse der Sparkassen und der Kunden zu gewährleisten. Es darf gerade nicht dazu kommen, dass die Sparkassenaufsichtsbehörde solange warten muss, bis diejenigen, die eigentlich die Verantwortung vor Ort zu tragen haben, die Sparkasse in den Ruin getrieben haben. Die Träger sollen weder fahrlässig, erst recht nicht vorsätzlich den Bestand einer Sparkasse gefährden dürfen. Und ich denke mir, gerade auch im Zusammenhang mit der Sparkasse Stralsund ist die Gefahr deutlich geworden, dass vielleicht ein politisch motiviertes Tätigwerden dazu führen kann, dass eine Sparkasse in ihrem Bestand gefährdet wird.

Der dritte Punkt in dem Zusammenhang wird deutlich gemacht durch den vorliegenden Änderungsentwurf, dass hier der Vorrang einer Vereinigung von benachbarten vor nicht benachbarten Sparkassen bei einer zwangsweisen Vereinigung selbstverständlich vorliegen sollte. Das

war die Überlegung, die bestand, freiwilliges Tätigwerden auf der einen Seite, freiwillige Vereinigung, Entscheidungskompetenz bei den Trägern vor Ort, zwangsweise Vereinigung durch die Sparkassenaufsichtsbehörde, selbstverständlich dann Sicherung des Regionalprinzips durch den Vorrang der Vereinigung von benachbarten gegenüber den nicht benachbarten Sparkassen.

Der vierte Punkt in dem Zusammenhang ist die beabsichtigte Neufassung des Paragraphen 28 Absatz 6. Hier wird tatsächlich das festgeschrieben, was, ich denke mir, alle gewollt haben, dass eine Auflösung von Sparkassen nur dann möglich ist, wenn eine Vereinigung, ob freiwillig oder zwangsweise, tatsächlich nicht in Betracht kommt. Sinn und Zweck der Vorschrift ist es, die Veräußerung von Vermögenswerten außerhalb des laufenden Sparkassenbetriebes nur nach Genehmigung der Auflösung durch die Sparkassenaufsichtsbehörde zu ermöglichen, auch das vor dem Hintergrund, um das ganz deutlich zu sagen, um eventuellen Missbräuchen vor Ort einen Riegel vorzuschieben. Das sind alles Überlegungen gewesen, die so, das hat sich aus den Gesprächen, die gerade mit den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände sowohl des Landkreistages als auch des Städte- und Gemeindetages geführt wurden, gerade von diesen intensiv begleitet und im Ergebnis voll unterstützt wurden.

(Vizepräsident Andreas Bluhm übernimmt den Vorsitz.)

In dem Zusammenhang muss man natürlich auch offen sagen, wo Kritik, Kritik ist vielleicht nicht der richtige Ausdruck, aber eine inhaltliche Differenz noch vorhanden war, war die ursprünglich beabsichtigte Neufassung des Paragraphen 28 Absatz 1.

Nach intensiven Gesprächen mit den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände wird die SPD-Fraktion – und das ist Intention des hier vorliegenden interfraktionellen Antrages von PDS, CDU und SPD – nunmehr auf eine Änderung des Paragraphen 28 Absatz 1 verzichten, da es die kommunalen Spitzenverbände waren, die befürchteten, dass das Regionalprinzip möglicherweise durch Träger bei einer freiwilligen Vereinigung nicht hinreichend berücksichtigt würde. Das ist eine Befürchtung, die aus Sicht der SPD-Fraktion zwar nicht von der Hand zu weisen ist, die, wenn man aber ein verantwortungsbewusstes Handeln der Entscheidungsträger vor Ort zugrunde legt, wahrscheinlich relativ gering ist. Aber – und das muss man auch ganz deutlich in diesem Zusammenhang sagen – der zumindest bei einigen von uns in den letzten Wochen und Monaten entstandene Eindruck ist, wenn nicht immer alle Entscheidungsträger vor Ort in dem Bewusstsein über die Konsequenzen ihres Handelns tätig werden, kann man natürlich die Einwände gerade der Vertreter der kommunalen Spitzenverbände nicht von der Hand weisen. Und wenn diejenigen, die letztendlich als Interessenvertreter gerade der kommunalen Selbstverwaltung auf dem Standpunkt stehen, dass an einem einzelnen Punkt die Entscheidungsfreiheit doch etwas abgestuft werden sollte, dann wird sich die SPD-Fraktion – ich hoffe, ich gehe auch davon aus aufgrund des interfraktionellen Antrages, auch dieses Haus – diesen Bedenken nicht entziehen. Ich bitte Sie daher, dem vorliegenden Änderungsantrag zum ursprünglichen Gesetzesentwurf Ihre Zustimmung zu geben, einschließlich des interfraktionellen Antrages.

(Zuruf aus dem Plenum: Und Ergänzung!)

Ich möchte zum Schluss noch einen Satz zu dem hier vorliegenden Entschließungsantrag der CDU-Fraktion sagen. Ich möchte jetzt weniger auf inhaltliche Punkte eingehen, wobei man natürlich sagen kann, die Situationsbeschreibung, die dem Entschließungsantrag zugrunde gelegt wird, ist zumindest diskussionswürdig.

(Wolfgang Riemann, CDU: Dann müssen Sie es in den Finanzausschuss überweisen!)

Warten Sie es ab, Herr Riemann!

Wo wir ernsthafte inhaltliche Probleme haben, ist natürlich schon die weitgehende Spezifizierung, die sich im Rahmen der Aufforderung, die in diesem Antrag enthalten ist, deutlich macht. Inwieweit tatsächlich schon in dem ganzen Zusammenhang dargelegt werden soll, ob zum Beispiel Private, in welcher Form auch immer, sich in Sparkassen mit bis zu 49 Prozent beteiligen sollen, ist, glaube ich, ein Punkt, der auch innerhalb der Fraktion noch einer tiefer gehenden und weiter gehenden Diskussion bedarf. Es stellt sich da die Frage, ob nicht im Endeffekt gerade das, was wir eigentlich mit der Änderung des Sparkassengesetzes verhindern wollten, nämlich dass Private wesentlichen Einfluss auf die Kreditwirtschaft über die bestehenden Maßnahmen hinaus insbesondere auf das Sparkassenwesen in diesem Land erhalten, nicht durch die Hintertür damit wieder erreichen.

(Wolfgang Riemann, CDU: Aber in Rheinland-Pfalz ist das möglich.)

Herr Riemann, lassen Sie mich doch mal …

(Wolfgang Riemann, CDU: Sozialdemokratisch regiert! – Angelika Gramkow, PDS: Wir sind aber nicht Rheinland-Pfalz!)

Herr Riemann, ich bin ja gerne bereit, auf Ihre Zwischenrufe einzugehen, aber dann, denke ich mir – ich weiß nicht, welcher Kollege das heute Morgen war, der die Qualität der Zwischenrufe ansprach –, gehen wir darauf auch wieder ein. Es ist mir im Endeffekt völlig egal, was andere Landesregierungen machen, denn ich bin von den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land gewählt worden. Das habe ich gestern so gesagt und das sehe ich auch heute so.

(Wolfgang Riemann, CDU: Aber man wird alt wie ‘ne Kuh und lernt immer noch dazu! – Heinz Müller, SPD: Mancher ja, mancher nein. – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Herr Riemann, es freut mich, dass Sie die Hoffnung nicht aufgeben.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD – Wolfgang Riemann, CDU: Eben! Eben!)

Wenn Sie mich jetzt nicht dauernd unterbrechen würden, käme ich vielleicht zu dem eigentlich entscheidenden Punkt.

Es sind nicht einmal die inhaltlichen Überlegungen, die hier im Vordergrund stehen, es ist vielmehr ein formaler Aspekt. Sie bringen einen Entschließungsantrag zu einer Beschlussempfehlung ein. Und jetzt unterstelle ich einmal, dass Sie nicht vorhaben, mit dem Entschließungsantrag letztendlich die gesamte Beschlussempfehlung zu kippen.

(Wolfgang Riemann, CDU: Nein!)

Aber wenn man das in letzter Konsequenz durchdenkt, dann wäre es eigentlich sinnvoll, nicht nur den Entschließungsantrag an den Finanzausschuss zu überweisen zur weiteren Beratung, sondern dann müsste man überlegen, ob man nicht konsequenterweise die ganze Beschlussempfehlung wieder an den Finanzausschuss überweist.

(Heiterkeit bei Eckhardt Rehberg, CDU: Haben Sie keinen besseren Dreh gefunden?!)

Herr Rehberg, Sie sehen das vielleicht anders, aber ich will jetzt nicht …

(Eckhardt Rehberg, CDU: Ein bisschen kreativer hätte ich Sie eingeschätzt.)

Herr Rehberg, wenn ich …

(Wolfgang Riemann, CDU: Er sucht kreativ nach Ausreden, um ablehnen zu können.)