Protokoll der Sitzung vom 01.04.2004

Der von der Landesregierung für die Jahre 2004/2005 vorgelegte und im Dezember vom Landtag verabschiedete Doppelhaushalt beinhaltete unter anderem die finanzielle Ausstattung der Verbraucherberatungsinstitutionen in unserem Land. Hätte die Landesregierung bei der Verbraucherberatung Handlungsbedarf gesehen, so wäre es legitim und allerdings auch erforderlich gewesen, dem Parlament entsprechende Titelveränderungen zur Beratung vorzulegen. Und auch nach der Verfallszeit des Haushaltes, es hat keine zwei Monate bis zur Vorlage des ersten Nachtragshaushaltes gedauert, war von einer notwendigen Veränderung nichts zu sehen und nichts zu hören, die der Minister nun gerade mal vier Wochen später in aller Deutlichkeit erkennen will. Ich zitiere den Wirtschaftsminister aus seiner Pressemitteilung vom 26. März 2004: „Verbraucher in Mecklenburg-Vorpommern... brauchen aber keine aufgeblähte Verwaltung.“ Oder: „Hinsichtlich der Effizienz lässt die derzeitige Struktur der Verbraucherzentrale zu wünschen übrig.“ Oder die folgende Erkenntnis: „In Bremen... ist die Finanzierung der Verbraucherzentrale mit einem erheblich geringeren Landesanteil realisiert.“

Doch anstatt dem Landtag diese vermeintlichen Erkenntnisse zur Beratung zuzuleiten, werden Parlament und vor allem die betroffene Verbraucherberatung nach geradezu Gutsherrenart vor vollendete Tatsachen gestellt. Eine überdimensionierte einzelplanspezifische Minderausgabe wird vertitelt, ohne dass das Parlament auch nur ein einziges Wort mitzusprechen hatte.

Wie Ihnen bekannt sein dürfte, wird sich in der Konsequenz dieses Handelns das Verfassungsgericht in Greifswald mit der Haushaltsgesetzgebung in MecklenburgVorpommern auseinander setzen. Das Ergebnis bleibt natürlich abzuwarten. Aber dass globale Minderausgaben sogar so verstanden werden, dass projektbezogene und institutionelle Förderungen davon betroffen sind, das führt letztlich unsere ganze Haushaltsgesetzgebung ad absurdum und dann fragt man sich, ob wir nicht tatsächlich das Parlament bald ganz einsparen sollten, dann haben wir vielleicht zusätzliche Mittel, um andere Dinge zu machen.

(Regine Lück, PDS: Dafür bin ich nicht, Herr Born. – Zuruf von Karsten Neumann, PDS)

Das glaube ich Ihnen gerne, verehrte Frau Kollegin. Ich bin auch nicht dafür, weil ich meine, wir müssen hier die Regierung doch noch weiter kontrollieren, damit solche Dinge nicht passieren, wie wir es gerade jetzt mit der Verbraucherzentrale erleben.

(Vizepräsidentin Renate Holznagel übernimmt den Vorsitz.)

Das Ergebnis eines solchen Politikstils braucht aber kein Greifswalder Urteil abzuwarten. Es lässt sich schon heute am Beispiel der Verbraucherberatung verdeutlichen. Wer den Verbraucherzentralen über Nacht und ungeachtet des laufenden Geschäftsjahres die Mittel um 50 Prozent reduziert, der macht Mecklenburg-Vorpommern zum ersten Bundesland, das ohne kompetente institutionelle Verbraucherberatung auskommen müsste, denn die laufenden Verpflichtungen aus Arbeits- und Mietverträgen würden zwangsläufig die Insolvenz spätestens zum Sommer diesen Jahres unabwendbar machen.

Was würde unserem Land damit verloren gehen? Was bedeutet eigentlich Verbraucherberatung in Mecklenburg-Vorpommern? Zunächst einige Daten und Fakten:

Im vergangenen Jahr gab es insgesamt über 97.000 Rats u c hende, 27.000 von ihnen nutzten das Vieraugengespräch, 8.000 ließen sich telefonisch beraten, 9.000 informierten sich mittels der Infothek und 6.000 hörten Vorträge der Verbraucherschützer.

Schaut man sich die Struktur der Beratungsleistung an, so fällt ein deutliches Übergewicht von mehr als 30 Prozent für Beratungen mit auch rechtlichen Fragen auf. Ich sage das deshalb so vorsichtig, Kollege Mohr, damit Sie nicht befürchten, dass hier ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz vorläge. Mitnichten ist das der Fall. Häufig sind es Fragen mit einem sehr sozialpolitischen Hintergrund, denn Menschen, die um eine Beratung bei der Verbraucherzentrale nachsuchen, stehen meist nicht auf der Sonnenseite des Lebens und werden trotz meist geringen Streitwertes mit existentiellen Problemen konfrontiert. Der geringe Streitwert ist im Übrigen auch mit ein Grund dafür, warum die Rechtsberatungen der Verbraucherzentralen den Anwaltskanzleien keine Konkurrenz machen, was sie ja auch nicht dürften.

Ich halte es im Übrigen aber auch unter rein wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten für gerechtfertigt,

den Verbraucherschutz in Mecklenburg-Vorpommern künftig zu sichern. Etwa 90 Prozent der Nepper und Schlepper, die beispielsweise Kochtopfserien für mehrere Tausend Euro in den Plattenbausiedlungen verkaufen, sind dazu eigens aus anderen Bundesländern nach Mecklenburg-Vorpommern gereist. Es handelt sich somit neben dem kriminellen Charakter der Handlung schlicht und einfach auch um einen massiven Abzug von Kaufkraft, denn die potentielle Nachfrage steht seriösen Unternehmen in unserem Land damit nicht mehr zur Verfügung.

Unternehmen, die sich in derartiger Weise im Land versucht haben, werden von der Verbraucherzentrale in einer einzigartigen Dokumentation erfasst und für jeden Bürger zugänglich gemacht. Mittlerweile, so habe ich mich informieren lassen, besteht diese Datei aus mehr als 5.000 Neppern. Bei besonders dreisten Fällen wird über Pressearbeit öffentlichkeitswirksam vor diesen schwarzen Schafen gewarnt. Nur etwa jeder Zehnte wohlgemerkt stammt aus Mecklenburg-Vorpommern. Vielleicht, sehr geehrter Herr Innenminister Dr. Timm, ist das ein Grund dafür, dass sich selbst die Polizei schon den einen oder anderen Tipp abgeholt hat.

Diese Datei, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist auch bundesweit einmalig und sie ist gar nicht hoch genug zu bewerten. Das ist ein Instrumentarium, das wirklich Verbraucherschutz effizient und effektiv gestaltet. Wir sollten froh sein, dass wir eine Institution im Lande haben, die eine solche Datei aufgebaut hat.

Dass sich der Landeshaushalt in einer strukturellen Schieflage befindet und Einsparungen nötig sind, ist unbestritten. Ein Zerschlagen von sinnvollen und funktionierenden Strukturen rechtfertigt es hingegen nicht, schon gar nicht in der hier getätigten Art und Weise. Zudem wird der Wirtschaftsminister den Verbraucherzentralen in keiner Weise gerecht, wenn er von wasserkopfartiger Verwaltung und aufgeblähten Strukturen spricht, denn die Kosten zu senken und trotzdem einen wirksamen Verbraucherschutz in Mecklenburg-Vorpommern zu betreiben, wurde nicht nur im Jahr 2003 bewiesen. Seit dem Jahr 2000 wurden bereits Einsparungen in Höhe von 320.000 Euro geschultert. Unter anderem wurden 10,83 Stellen abgebaut und die verbliebenen Mitarbeiter bis hin zum Geschäftsführer arbeiten sämtlich in Teilzeitverträgen.

Nach meiner Überzeugung sind die Verbraucherberatungen auch zu weiteren kostensenkenden Maßnahmen bereit. Diese erfordern jedoch ein Mindestmaß an Planungssicherheit und nicht eine Halbierung der Mittel im laufenden Geschäftsjahr sowie nach Abschluss der Haushaltsberatungen.

Meine Fraktion schlägt deshalb im vorliegenden Änderungsantrag vor: „Die Landesregierung wird aufgefordert, bis zum Vorliegen der Evaluationsergebnisse von Kürzungen, der im Haushalt für die Verbraucherzentrale ausgewiesenen Mittel, abzusehen und dafür Sorge zu tragen, dass auch zukünftig in Mecklenburg-Vorpommern Verbraucherberatung auf hohem Niveau stattfinden kann.“ Denn, meine sehr verehrten Damen und Herren, würde es bei dem bleiben, was der Wirtschaftsminister angekündigt hat, dann würden vollendete Tatsachen in einer geradezu verheerenden Weise geschaffen, dann wäre nämlich die Arbeit der Verbraucherzentrale damit nicht nur torpediert, sondern sie würde faktisch beendet werden müssen. Es bliebe gar nichts anderes übrig, als der Insolvenz entgegenzugehen. Dieses wäre fatal angesichts der wirtschaft

lichen Situation. Im Land Mecklenburg-Vorpommern sind wir auf eine wirkungsvolle Verbraucherberatung angewiesen, gerade im Interesse der sozial Schwachen, die von solchen Elementen in besonderer Weise geschädigt werden, die sich nicht dem normalen Wettbewerb aussetzen, sondern mit rechtswidrigen Mitteln versuchen, Bürger übers Ohr zu hauen.

(Karsten Neumann, PDS: Gibt es auch rechts- staatliche Mittel, jemanden übers Ohr zu hauen?!)

Ein Antrag, wie die Koalitionsfraktionen ihn vorgelegt haben, die Landesregierung nur zur Evaluierung bestehender Strukturen nach vollzogener Mittelkürzung aufzufordern, erinnert wirklich an einen allerdings leider makaberen Aprilscherz.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich finde es sehr bedauerlich, dass dieser Wirtschaftsminister im Gegensatz zu seinen Vorgängern sich nicht persönlich über die Arbeit der Verbraucherzentrale bisher informiert hat, sondern auch offensichtlich Gerüchten aufgesessen ist und völligen Fehlinformationen. Denn ich weiß natürlich, wenn der Minister Herr Dr. Ebnet sich an Ort und Stelle ein Bild macht, dann ist er auch selbstkritisch genug, um eine Entscheidung zu überprüfen. Aber dazu, Herr Minister, ist es wirklich erforderlich, dass Sie sich das an Ort und Stelle einmal ansehen. Deshalb hat die Verbraucherzentrale das auch noch einmal schriftlich geäußert.

Ich möchte Sie einfach ermuntern, sich diese Informationen aus einer profunden Quelle auch aus erster Hand zu verschaffen. Die Verbraucherzentrale hat mir schriftlich mitgeteilt: „Gern würden wir auch einmal Herrn Dr. Ebnet bei uns begrüßen und ihm die einmalige effiziente Arbeit in der Verbraucherberatung und im Geschäftsbetrieb demonstrieren, einschließlich der Anwendungen unseres selbst entwickelten elektronischen Informationssystems. Die Deutsche Fachwelt jedenfalls ist davon begeistert und bereitet eine bundesweite Übernahme des vorhandenen elektronischen Informationsmanagements für die Beratung vor. Auch in Brüssel haben wir bereits über unsere überaus erfolgreiche Arbeit berichtet. Gleiches gilt für die Unterstützung unseres westlichen Nachbarlandes.“

Herr Minister Dr. Ebnet, nutzen Sie die Informationsmöglichkeiten, solange es noch möglich ist! Bitte schauen Sie sich das an Ort und Stelle schnellstmöglich an. Treffen Sie keine Maßnahmen, die zudem verfassungsrechtlich äußerst problematisch sind. Ich persönlich halte sie nicht mehr für verfassungsgemäß. Darin werde ich bestärkt durch die Antwort eines Sachverständigen auf eine entsprechende Frage von mir in der Anhörung, die am vergangenen Dienstag stattgefunden hat.

Und, Herr Minister, machen Sie das, dass Sie evaluieren lassen mit Ihren eigenen Kräften. Bitte keine externen Berater, damit da nicht wieder unnötig Geld verplempert wird. Und wenn die Ergebnisse der Evaluierung vorliegen, dann tragen Sie uns die im Wirtschaftsausschuss vor, damit wir gemeinsam beraten, ob die Mittel im vorhandenen Umfang ausreichen, ob sie gekürzt werden müssen oder ob man sie anders einsetzen kann. Aber das kann erst am Ende einer solchen Untersuchung stehen und nicht vorher, sonst braucht man keine Evaluierung. Man braucht nicht eine Evaluierung zu machen, um hinterher festzustellen, das war eine sehr sinnvolle Einrichtung, aber leider existiert sie nicht mehr. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Danke, Herr Dr. Born.

Das Wort hat jetzt der Wirtschaftsminister Herr Dr. Ebnet.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben hier ein ganz ernstes Thema, ein ganz ernstes Problem. Und der Anlass, aus dem die Debatte stattfindet, der macht bestimmt keinen Spaß. Ich möchte jetzt auch nicht, dass wir uns da gegenseitig in einen Schlagaustausch hineinmanövrieren. Die Frage ist, gibt es Lösungen. Und nach Lösungen gilt es zu suchen.

Ausgangspunkt ist der, ich glaube, da sind wir uns alle einig, dass die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern eine effektive Verbraucherberatung haben sollten. Das ist der eine Ausgangspunkt. Der andere Ausgangspunkt ist der Landeshaushalt. Wir wissen alle, Schmalhans ist Küchenmeister, und so kann man nicht sagen, immer nur woanders den Gürtel enger schnallen und beim eigenen Gürtel darf nichts stattfinden.

Die Situation ist die, dass der Wirtschaftsminister in diesem Jahr eine globale Minderausgabe von 8,7 Millionen Euro zu erbringen hat. Im nächsten Jahr sind es 9,7 Millionen Euro. Würde man es bei den Investitionen machen, Herr Dr. Born, dann wäre natürlich die Kritik sicher, dann heißt es, bei den konsumtiven Ausgaben sparen und nicht bei den Investitionen. Geht man in die konsumtiven rein, ist es aber auch nicht schön. Das tut schon auch weh. Aber Schmerzen sind hier insgesamt nicht zu vermeiden. Man kann es nur mit möglichst geringen Schmerzen abgehen lassen, aber man kann nicht sagen, 8,7 Millionen Euro im Jahr sollen eingespart werden und dann merkt keiner was. Das geht nicht.

Da gibt es auch nicht so viele Stellen, an denen man einsparen kann. Der Wirtschaftsminister hat nicht so viele Stellen und eine Stelle, die leider notwendigerweise hier in Betracht kommen muss, ist die Verbraucherzentrale, die institutionelle Förderung der Verbraucherzentrale. Das macht keinen Spaß, das macht wirklich keinen Spaß. Aber man muss sich anschauen, wo geht denn noch was, wo kann man noch etwas einsparen. Aus vertraglichen Verpflichtungen kommt man nicht heraus. Da gibt es nicht so viele Möglichkeiten. Und hier muss man sich einfach mal anschauen, wie sieht es denn im Ländervergleich aus.

(Harry Glawe, CDU: Schlecht.)

Wir haben jetzt im Haushalt 1 Million Euro pro Jahr für die Verbraucherzentrale drin. Das heißt, pro Einwohner, Herr Dr. Born, sind das 58 Cent im Jahr. Wir nehmen damit eine Spitzenstellung in Deutschland ein.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Wir können uns aber nicht mit Hamburg vergleichen. Wir sind ein Flächenland. – Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Wir nehmen damit eine Spitzenstellung in Deutschland ein. Es ist schon schön, wenn man in Deutschland mal Spitze ist.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Aber mit der Fläche sind wir auch Spitze, Herr Minister. – Zurufe von Harry Glawe, CDU, und Regine Lück, PDS)

Beratung findet zwischen Menschen statt. Hier werden nicht die Quadratkilometer beraten, Herr Dr. Born.

(Beifall Ute Schildt, SPD – Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Aber gut, man muss sich die Frage stellen, ob man sich diese Spitzenstellung leisten muss oder noch leisten kann.

(Harry Glawe, CDU: Das ist Spitze.)

58 Cent pro Einwohner und Jahr. Mit der Halbierung auf 500.000 Euro im Jahr sind es dann nur noch 29 Cent. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 31 Cent pro Einwohner. Da sind wir noch so ungefähr im Bundesdurchschnitt mit 29 Cent.

(Regine Lück, PDS: Das wollen wir ja nächstes Jahr auch, aber dieses Jahr wollen wir noch ein bisschen mehr.)

Die weitere Kürzung auf 300.000 Euro im nächsten Jahr, die ja auch keinen Spaß macht, die führt dazu, dass es dann noch 17 Cent pro Einwohner sind. Das ist zwar nicht so viel, aber immer noch mehr, als Bayern, BadenWürttemberg und Hessen pro Einwohner ausgeben. Dort findet auch Verbraucherberatung statt und, wie ich mir habe sagen lassen, auf keinem schlechten Niveau, auf einem akzeptablen Niveau mit viel weniger Geld.

(Siegfried Friese, SPD: Das ist ja sehr interessant.)

Da muss man schon mal die Frage stellen, warum braucht die Verbraucherzentrale bei uns so viel mehr Geld für die Beratung, als das in Bayern, in Baden-Württemberg und in Hessen der Fall ist. Manche Länder kann man sich ja auch mal als Muster nehmen. Dann kommt man natürlich, wenn man hier einsteigt, auf ein paar Erkenntnisse.

Ich habe nicht die genaue Zahl, aber nach all den Informationen, die mir vorliegen, und das sollen vorsichtige Schätzungen sein, wird nur gut die Hälfte des Geldes, das die Verbraucherzentrale jetzt, also die 1 Million, für die Verbraucherberatung vom Land bekommt, nur gut die Hälfte für die Verbraucherberatung im engeren Sinn ausgegeben. Das andere wird auch ausgegeben, aber nicht für die Verbraucherberatung im engeren Sinn. Wenn wir Verbraucherberatung meinen, dann meinen wir diese gut 500.000 Euro – etwas mehr sind es –, die für die Verbraucherberatung ausgegeben werden, für die reine Verbraucherberatung. So, die stehen in diesem Jahr auch noch zur Verfügung. Also dafür würde das Geld reichen. Im nächsten Jahr müsste man in der Tat den Gürtel enger schnallen mit 300.000 Euro. Da müsste es auch hier Einschnitte geben.

Da muss man dann ein paar Fragen stellen: Muss die Verbraucherzentrale, so, wie sie das jetzt tut, ein ganz breites Spektrum an Beratungsangeboten abdecken oder geht es nicht auch ein bisschen enger? Da ist die Frage schon zu stellen, ob Fragen des Mietrechts, der Schuldnerberatung, der Produkt-, Bau-, Energie- und Umweltberatung auch bedient werden müssen, denn die werden ja schon von anderen Institutionen bedient. Das heißt, es muss nicht jeder alles machen. Wenn man sich hier konzentriert auf die Bereiche, die von anderen noch nicht abgedeckt werden, dann kann man sicher durch Einschränkung des Beratungsspektrums auch Mittel sparen. Auch da müsste noch etwas möglich sein.

Außerdem ist die Frage zu stellen, sind schon alle alternativen Finanzierungsquellen ausgeschöpft. Zu der Million des Landes kommen noch etwa 500.000 bis 600.000 Euro andere Einnahmen dazu, vom Bund und so weiter. Es ist also nicht so, dass man plötzlich ganz mit

tellos dastehen würde. Da gibt es Beispiele von Ländern, die hier ein Stück weiter sind: Bremen haben Sie schon erwähnt. Die Verbraucherzentrale Bremen bekommt vom Stadtstaat Bremen 280.000 Euro im Jahr. Das sind 32 Prozent der Einnahmen. Die anderen 68 Prozent besorgen sich die Bremer anders. Es geht also auch anders, es gibt Beispiele. Es muss nicht so sein wie bei uns, dass man hier sagt, es ist für alles gleich das Land zuständig und nur das Land zuständig.

Weiterhin ist die Frage zu stellen, wie sieht es denn aus mit den eigenen Einnahmen, mit den Mitgliedsbeiträgen dieses Vereins. Der Verein hat ja namhafte Mitglieder. Das geht vom DGB bis zur Volkssolidarität. Insgesamt zahlen...

(Regine Lück, PDS: Aber das sind zu wenig.)