aber das schließt nicht aus, dass in einzelnen Härtefällen nach den bereits geltenden Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes Zahlungserleichterungen, auch Stundungen oder ein Abgabenerlass vorgesehen werden kann. Nur es geht nicht pauschal, da muss man sich die einzelnen Fälle angucken.
Eine weitere Forderung – allerdings, soweit ich das übersehe, Herr Ringguth, nicht von den Kommunen, sondern von den Betrieben, also von der Wirtschaft – ist die degressive Wasser- und Abwassergebührengestaltung, Stichwort Mengenrabatte.
und Sie sagten vorhin, dass auch die Kommunen dies fordern würden. Was ich immer höre, ist, dass die Kommunen dies gerade ablehnen.
Ich will Ihnen sagen, wie wir als Landesregierung dieses Problemfeld sehen. Dieser Vorschlag ist umstritten, wie so vieles in diesem Kommunalabgabengesetz. Ich will aber darauf hinweisen, dass wir als Landesregierung die Ansiedlungspolitik des Wirtschaftsministers und auch natürlich der Kommunen in diesem Bereich so weit es geht unterstützen werden. Eine derartige gesetzliche Regelung wird zwar insbesondere vom Städte- und Gemeindetag abgelehnt, ich halte aber ein Entgegenkommen gegenüber der Wirtschaft für richtig. Ich muss allerdings als Kommunalminister sagen, dass wir zwar diese Diskussion mit den Kommunen zu Ende führen müssen,
aber wenn man insgesamt die Änderungswünsche zum Kommunalabgabengesetz bewertet, will ich als Kommunalminister darauf hinweisen, dass wir nicht alle Konfliktfälle zu Lasten der Kommunen entscheiden können. Das halte ich für ausgeschlossen,
weil wir sonst diese berühmte Diskussion in den Kommunen nicht mehr in den Griff bekommen. Denn die Kommunen haben den Eindruck, man hätte gerade in der schwierigen Finanzlage, die wir derzeit haben, deren Probleme nicht verstanden. Und genau das wollen wir nicht.
Ich komme zu einer weiteren Forderung, in diesem Falle einer Forderung der kommunalen Ebene, insbesondere des Städte- und Gemeindetages zur Ausdehnung der Verwendungsbreite der Fremdenverkehrsabgabe. Bislang darf die Fremdenverkehrsabgabe in unserem Bundesland nur zur Finanzierung der kommunalen Fremdenverkehrswerbung eingesetzt werden. Dieser enge Verwendungszweck ist bundesweit einmalig und steht deshalb dringend notwendigen flexibleren Anwendungsmöglichkeiten für die von Kur- und Erholungsorten geprägten Kommunen in unserem Bundesland entgegen. Der Städte- und Gemeindetag fordert wie gesagt diese flexible und deregulierte Anwendungsmöglichkeit. Wir halten das für richtig, aber auch da gibt es wiederum Widerstand von der Wirtschaftsseite. Und wie gesagt, wir müssen insgesamt am Ende einen ausgewogenen Gesetzentwurf bekommen.
Eine weitere Forderung betrifft die Änderung im Anschlussbeitragsrecht bei Wasser und Abwasser, nämlich den Ersatz der zwingenden Beitragserhebungspflicht durch eine Kann-Vorschrift. Auch dazu will ich etwas sagen. Nach unserer Auffassung soll es zukünftig zugelassen werden, Wasserversorgungs- oder Abwasserentsorgungseinrichtungen ausschließlich durch Benutzungsgebühren zu finanzieren, so, wie es in den meisten anderen Bundesländern heute schon möglich ist und auch hier im Lande von einigen kommunalen Aufgabenträgern gewünscht wird. In einigen Fällen könnte dadurch auch das Problem der Anschlussbeitragspflicht für so genannte altangeschlossene Grundstücke erleichtert werden. Ich komme darauf noch extra zu sprechen.
Während etliche Verbände, zum Beispiel der Bundesverband der Gas- und Wasserwirtschaft, die Industrieund Handelskammern, der Unternehmerverband und der Verband Haus und Grund, der Verband deutscher Grundstücksnutzer, und der Landesrechnungshof dies begrüßen, sagen die kommunalen Landesverbände – einige Kommunen wie gesagt haben sich dazu anders geäußert – als Interessenverbände der Kommunen insgesamt, dass sie dagegen votieren. Insbesondere der Städte- und Gemeindetag lehnt diesen Vorschlag sehr nachhaltig ab. Auch hier sind wir in Abstimmungsgesprächen.
Ich halte die Änderung des Kommunalabgabengesetzes in diesem Sinne für sinnvoll. Und wir sollten hier, ich sage mal, der Flexibilisierung ein Stück weit entgegenkommen und sollten dann aber auch an dieser Stelle das Gespräch mit der kommunalen Ebene – in diesem Falle also mit den Verbänden, nicht mit den Kommunen, die wollen das ja, aber die Verbände wollen es nicht – weiterführen.
Ich sage Ihnen eins: Ich bin dafür, dass wir eine solide Arbeit hinlegen und dann lieber einen Monat dranhängen, als jetzt ins Stolpern zu kommen.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Gabriele Schulz, PDS – Heinz Müller, SPD: Sehr richtig.)
Der vorletzte von mir anzusprechende Punkt ist folgender: altangeschlossene Grundstücke. Sie haben es angesprochen und das OVG-Urteil erwähnt. Von verschiedenen Seiten wird nach wie vor die Forderung erhoben, durch eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes dafür zu sorgen, insbesondere auch auf Seiten der PDS, dass die so genannten altangeschlossenen Grundstücke keiner Beitragspflicht mehr unterliegen. Auch der Landtag hat eine entsprechende Forderung über den Petitionsausschuss an den Innenminister weitergereicht. Da die Beitragspflicht nach der gefestigten Rechtsprechung des OVG in Greifswald aus dem verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz des Artikels 3 Grundgesetz folgt,
wie Sie zitiert haben, erscheint für uns eine landesrechtliche Sonderregelung in hohem Maße rechtlich problematisch. Auch der Landesgesetzgeber – also Sie als Landtag – hat sich an das Grundgesetz und an die Landesverfassung zu halten, somit auch den Gleichheitsgrundsatz selbst in seinen Landesgesetzen zu beachten.
Außerdem ist ungeklärt, welche Auswirkungen dies auf die Finanzen der kommunalen Aufgabenträger hätte und was hinsichtlich der bereits erhobenen Anschlussbeiträge dann, wenn sie nicht mehr erhoben werden sollen, gelten soll. Deswegen muss es grundsätzlich aus unserer Sicht dabei bleiben, dass Investitionen vor 1990 abgegolten sind mit Ausnahme derer, die über eine Altschuldenregelung heute noch bedient werden müssen. Grundsätzlich aber abgegolten sind Investitionen nach 1990, die durch Beiträge nach wie vor refinanziert werden können auch bei altangeschlossenen Grundstücken,
nämlich dann, wenn in die Anlage investiert wurde, obwohl vor dem Grundstück nichts sichtbar geworden ist. Auch dann muss jemand, der vor 1990 angeschlossen war, mit dazu beitragen, dass es zu einer Refinanzierung der Investition kommt. Aber das ist nun gerade das Problem, das wir jüngst, zum Beispiel in Teterow, sehr intensiv in einer öffentlichen Diskussion vor Augen geführt bekommen haben.
Letzter Punkt für heute – das ist noch nicht der letzte für die Gesamtproblematik, das haben wir ja dann noch vor uns – ist die Forderung nach einer Beitragsbegrenzung bei übergroßen Grundstücken. Hier wird vor allem aus dem kommunalen Bereich ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im ländlichen Raum, also in den Dörfern unseres Landes, bestimmte Grundstücke so groß sind, dass eine aus Sicht der Bürger ungerechte Belastung dieser Grundstücksbesitzer mit Beiträgen zu Buche schlägt. Wir haben diese Forderung aufgegriffen als zuständiges Ministerium,
die uns gegenüber erläutert worden sind, beugen. Ob wir uns permanent beugen, das müssen wir dann noch im Innenausschuss beraten. Aber wie gesagt, auch da gibt es verfassungsrechtliche Bedenken, die wir uns sehr genau ansehen müssen, und dann müssen wir sie bewerten.
Meine Damen und Herren, wir haben mit dem Kommunalabgabengesetz eine große Fülle von Konfliktbereichen auf dem Tisch. Alle diese Punkte müssen solide Zug um Zug abgearbeitet werden. Jede einzelne Änderung einer Vorschrift des bestehenden Kommunalabgabengesetzes ginge, wenn man alle Forderungen zusammennimmt, ich habe es schon erwähnt, zu Lasten der kommunalen Ebene, also zu Lasten der einzelnen Kommunen. Das kann eigentlich nicht unsere Absicht sein. Deswegen müssen wir sehr genau abwägen, wie wir im Einzelnen entscheiden.
Hilfreich wäre es allerdings nun auch für die heutige Debatte, wenn wir aus der CDU mal hier oder da wenigstens eine Lösung präsentiert bekämen
für manch einen einzelnen Fall. Dann, glaube ich, kommen wir weiter. Ich glaube, nur Fragen aufzulisten, bringt uns am Ende nicht weiter, sondern der Gesetzgeber – das sind ja auch Sie, Herr Dr. Jäger –
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Kommunalabgabengesetz mit seinen rund zwei Dutzend Paragraphen hat zwar, was die Paragraphenanzahl angeht, weniger aufzubieten als der Entwurf eines Seilbahngesetzes für unser Land,
aber wenn wir uns die politische Bedeutung dieses Gesetzes anschauen und uns ansehen, wie viel Geld auf der Basis dieses Gesetzes bewegt wird, dann wissen wir, dass dieses Gesetz zu den wahrhaft wichtigen in unserem Land gehört. Und bei wichtigen Gesetzen – natürlich bei allen Gesetzen, aber gerade bei wichtigen Gesetzen – muss man jede Diskussion und jede Bestrebung um eine Veränderung sehr ernst nehmen und sehr wohl abwägen.
Nun hat uns die CDU – wir haben gestern darüber gesprochen – einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem sie einen Punkt, einen der zahlreichen Fragen, die im Kom
munalabgabengesetz geregelt sind, aufgreift und uns einen ganz konkreten Vorschlag macht, nämlich zum Thema Jagdsteuer.