den der Innenminister in der schon gestern zitierten Pressekonferenz vom Juni 2003 – und das ist ja nun wirklich ein paar Tage her – bereits angekündigt hat. Leider ist dieser Entwurf eben bis heute nicht in den Landtag eingebracht worden.
Zu Punkt 2: Ein weiteres Problem der kommunalen Praxis besteht in der Gestaltung von Gebühren und Beiträgen für Großabnehmer. Hier wird von den Kommunen angemahnt, dass sie bei der Ansiedlung von Unternehmen eine Möglichkeit haben müssten, sozusagen flexibler zu sein, flexibler Beiträge einnehmen zu dürfen,
Auch Gebühren, Herr Müller, selbstverständlich Gebühren und Beiträge. Auch hierzu kündigte der Innenminister eine Novellierung an, die allerdings bis heute nicht eingebracht ist. Meine Damen und Herren, ist es denn mit der Anwerbung von Großabnehmern in Mecklenburg nicht so eilig oder nicht so wichtig?
Drittens und letztlich die berühmten Altanschließer. Da hat das Oberverwaltungsgericht in Greifswald – am 21. April 1999 war das – beschlossen, dass eine Unterscheidung zwischen den Altanschließern und Neuanschließern bei der Erhebung von Anschlussbeiträgen nicht gerechtfertigt sei, weil dies ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz in Artikel 3 Grundgesetz sei. Dieses Urteil wird – und das wird nicht verwundern – von den Alteigentümern als völlig ungerecht empfunden, müssen sie doch zum Teil erhebliche Beiträge nachzahlen. Aber es gibt keinen Weg bei der derzeitigen Gesetzeslage an diesem Beschluss vorbei. Die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts ist eben bindend.
Schon der letzte Wahlkampf wurde von der PDS mit der Forderung geführt, dass eine Novellierung des Kommunalabgabengesetzes in diesem Bereich dringend überfällig sei. Die PDS-Fraktion verstieg sich sogar am 28.08.2002 – das habe ich mit Interesse gelesen – zu der Forderung, das Abwasserurteil des OVG auszusetzen. Eine Aussetzung ist rechtstechnisch nicht möglich, aber eine Novellierung des Kommunalabgabengesetzes hätte die PDS in Regierungsmitverantwortung ja seit 1998 längst durchsetzen können. Offensichtlich kann sich die PDS aber gegen ihren Koalitionspartner eben nicht durchsetzen
und so wird wohl auch im Kommunalwahlkampf 2004 die PDS gegen die Ungerechtigkeit bei den Altanschließern wettern, vielleicht in Teterow oder anderswo in unserem Land, aber zum Schluss leider nichts daran ändern können.
Vielleicht darf – und das haben wir ja eben schon mal vermutet – das KAG deshalb nicht vor der Kommunalwahl eingebracht werden, denn sonst wäre ja offensichtlich,
dass eine Änderung des entsprechenden Paragraphen dort gar nicht vorgesehen ist. Wir wissen ja, dass immer mal wieder Gesetzentwürfe in Straßenbahnen verloren werden.
Bei dem uns vorliegenden Referentenentwurf aus dem Hause des Innenministeriums ist eben keine Änderung zugunsten der Altanschließer ersichtlich.
Und deshalb wäre, weil das so wahr ist, Herr Müller, eine sofortige Einbringung des Kommunalabgabengesetzes nicht nur wünschenswert, sondern dringend erforderlich.
Meine Damen und Herren, wir wissen alle, dass der Referentenentwurf seit Juni 2003 im Innenministerium vorliegt. Nun bringen Sie ihn bitte in den Landtag ein, damit wir endlich in eine vernünftige Sachdiskussion eintreten können! – Danke.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Wenn ich den Abgeordneten Ringguth richtig verstanden habe, Herr Ringguth, dann haben Sie gesagt, wir wollen ja gern,
(Dr. Armin Jäger, CDU: Wir sagen es Ihnen gleich. – Harry Glawe, CDU: Herr Minister, Sie unterschätzen uns! Sie unterschätzen uns schon wieder.)
Sie listen Probleme auf, aber Sie listen keine Lösungen auf. Und ich sage Ihnen eins: Sie listen deswegen keine Lösungen auf, weil alle Forderungen der Lobbyisten, die wir ja kennen, die Sie ebenfalls kennen – Sie erhalten ja auch die Briefe, die ich bekomme –, zu Lasten der kommunalen Haushalte gehen.
Richtig ist, dass die Landesregierung einen Referentenentwurf im Kabinett zur Anhörung freigegeben hat. Dieser liegt nicht nur in der Straßenbahn, sondern auch bei den kommunalen Landesverbänden und bei einer Reihe von sonstigen Verbänden vor.
Die Stellungnahmen sind eingegangen seit September des letzten Jahres. Nun werden Sie sagen: Viel zu lange! Seit September des letzten Jahres werten wir intensiv die Stellungnahmen aus
und stellen fest, es gibt erhebliche Meinungsverschiedenheiten zu sehr konkreten Vorschlägen, die wir in dem Gesetzentwurf formuliert haben. Und nun sind wir dabei, als Landesregierung diese Meinungsverschiedenheiten möglichst auszugleichen, so dass der Landtag dann von uns einen abgerundeten und vertretbaren Gesetzentwurf erhält. Sie müssen ohnehin die Dinge dann entscheiden, aber Sie sollen mir dann nicht den Vorwurf machen, das Ganze sei nicht durchdacht.
Man kann in jedem einzelnen Punkt zu einer anderen Erkenntnis kommen. Aber ich glaube, Sie und auch die Kommunen haben einen Anspruch auf einen abgerundeten und ausgewogenen Gesetzentwurf und den erhalten Sie auch.
Zur Jagdsteuer haben wir uns gestern schon ausgetauscht. Deswegen will ich das mal hier dahingestellt sein lassen. Auch da wird es ein abgerundetes Ergebnis unserer Prüfungen geben.
Ich will aber jetzt zu ein paar weiteren öffentlich diskutierten und wichtigen einzelnen Punkten kommen. Einige hat Herr Ringguth auch schon angesprochen.
Der erste betrifft die Sonderregelungen zugunsten von Kleingärtnern. Es gibt die Forderung, die Zweitwohnungssteuerpflicht für das Bewohnen von Gartenlauben in bestimmten Anlagen oder in bestimmten Größenordnungen zu streichen. Dieses wird gefordert vom Landesverband der Gartenfreunde. Und zwar sagt der, dass rechtmäßig errichtete Gartenlauben in Kleingartenanlagen von dieser Zweitwohnungssteuer befreit werden sollen. Gegen ein generelles Verbot zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer hat sich mit Nachdruck die kommunale Ebene ausgesprochen. Das muss also entschieden werden.
Ich will Ihnen sagen, dass wir als Landesregierung die Anliegen der Kleingärtner aufgreifen werden. Auch da müssen wir den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz beachten, aber wir haben uns zwischen den Ressorts Innen, Justiz und Landwirtschaft darauf verständigt, die Zweitwohnungssteuer unter bestimmten Voraussetzungen, die im Bundeskleingartengesetz definiert sind, für Mecklenburg-Vorpommern zu verbieten. Das wird Ihnen präsentiert und dann müssen Sie abwägen, ob Sie dem folgen können oder nicht.
Eine zweite Forderung aus der Reihe der Kleingärtner ist die Stundung von Erschließungs-, Straßenbau- und Anschlussbeiträgen. Die Forderung, in Kleingartengebieten sämtliche Erschließungs-, Straßenbau- und Anschlussbeiträge zinslos zu stunden, wird vom Landesverband der Gartenfreunde, dem Verband deutscher Grundstücksnutzer und vom Verband der Kleingärtner, Siedler und Grundstücksnutzer in Mecklenburg-Vorpommern erhoben. Diese Forderung steht im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Änderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes vom 17. Mai 2002, welches wegen der Verfassungswidrigkeit des Paragraphen 20 des Schuldrechtsanpassungsgesetzes in der ursprünglichen Fassung notwendig geworden war. Nach der Neuregelung können die Nutzer von Erholungs- und Gartengrundstücken an den öffentlichen Lasten des Grundstückes unter anderem durch Beiträge beteiligt werden. Mit der geforderten zinslosen Stundung soll dies einseitig zu Lasten der kommunalen Haushalte abgewendet werden.
Einer derartigen Privilegierung von Kleingärtnern kann aus meiner Sicht und aus Sicht der kommunalen Ebenen nicht zugestimmt werden,
aber das schließt nicht aus, dass in einzelnen Härtefällen nach den bereits geltenden Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes Zahlungserleichterungen, auch Stundungen oder ein Abgabenerlass vorgesehen werden kann. Nur es geht nicht pauschal, da muss man sich die einzelnen Fälle angucken.