Meine Damen und Herren, den Willen zur Verwaltungsund Funktionalreform spreche ich niemandem in diesem Hohen Haus ab. Das nehme ich allerdings auch für mich in Anspruch. Auf der Grundlage der vorliegenden Konzeption springt aber am Ende eines in solchen Fragen immer notwendigen Abwägungsprozesses eben nicht eine mögliche Kreiszahl heraus und trägt dann letztendlich eine tragfähige Kreisstruktur für unser Land, nein, meine Damen und Herren, das Durchdrücken der so genannten Einräumigkeit der staatlichen Verwaltung in den kommunalen Bereich betrachtet eine mögliche Kreisgebietsreform nicht als Mittel zum Zweck, sondern erhebt das Regionalkreismodell zum Selbstzweck. Und das halte ich fachlich für bedenklich.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Dr. Armin Jäger, CDU: Ja, genau. – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Genau so ist es.)
denn dieses Modell steht jetzt noch auf tönernen Füßen. Und es setzt gleichzeitig eine Überfrachtung der kommunalen Ebene mit staatlichen selbstverwaltungsfremden Aufgaben geradezu voraus. Die prägende Rolle des Ehrenamtes für die kommunale Selbstverwaltung müsste damit letztlich aufgegeben
oder zur Farce degradiert werden. Und genau das lehne ich aus kommunalpolitischer Sicht und aus politischer Verantwortung für die Gesamtreform ab!
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und Dr. Gerhard Bartels, PDS – Zurufe von Vincent Kokert, CDU, und Wolf-Dieter Ringguth, CDU)
Herr Ritter, Sie haben auf 1993/94 Bezug genommen. Mich hat die Rede, die Frau Schulz gehalten hat – Respekt, Frau Kollegin Schulz – an eine Zeit erinnert, als wir damals im Landtag bei der Gebietsreform um Mehrheiten in diesem Landtag gerungen haben. Es war damals in allen drei Fraktionen normal, dass man abweichende Meinungen hatte.
Es war übrigens das erste Jahr dieses Landtages, es war das zweite Jahr, wir haben uns dann im Juli 1993, für mich nicht einer der glücklichen Tage, quer durch alle Parteien hinweg für zwölf Landkreise und sechs kreisfreie Städte entschieden. Übrigens, das nur einmal nebenbei bemerkt, gab es natürlich auch informelle Gespräche über die Fraktionen hinweg. Aber, das kann ich hier so sagen, weil er sich öffentlich dafür eingesetzt hat, der jetzige Innenminister. Er hat zum Beispiel die Kreisfreiheit der Stadt Wismar als Soll-Punkt eingezogen.
Und jetzt auf einmal bekommen wir hier Anträge, in denen steht: Wir müssen die Mängel der Kreisgebietsreform 1993/94 beseitigen, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Herr Kollege Ritter, das will ich ausdrücklich einmal mit Respekt vor einem Mitarbeiter des Innenministeriums, der leider viel zu früh verstorben ist, Herrn Röder, sagen,
der sich ungeheuere Verdienste schon bei der ersten Ämterreform erworben hat, weil er nach draußen gefahren ist und mit den Menschen vor Ort geredet hat und sich auch ungeheuere Verdienste erworben hat bei der Kreisgebietsreform. Der Arbeitskreis Innen der CDU-Fraktion ist übrigens damals, nachdem das Thieme- und das Clausen-Gutachten vorlagen, in alle Kreisstädte, in alle damaligen Landkreise und kreisfreien Städte gefahren
Und jetzt höre ich hier von Herrn Ritter, das ist der Startschuss zur praktischen Arbeit. Und Herr Müller muss noch an der einen oder anderen Stelle nachdenken. Wenn Sie es wirklich ernst nehmen,
dann frage ich mich, Herr Ritter, was diese Schaufenstersätze in dem Antrag bedeuten sollen? Auf der Seite 4: „Dieser Grundsatzbeschluss dient auch dazu, mit den Akteuren vor Ort über Strukturvarianten zu diskutieren.“ Ich habe hier nur was von vier Kreisen gehört. Mit wem wollen Sie denn noch diskutieren?
Wer nimmt denn diesen Grundsatzbeschluss überhaupt noch ernst? Bei wem, Herr Ritter, in Ihrer Fraktion haben Sie sich denn gegebenenfalls mit diesem Satz, ich wollte schon sagen, eine Enthaltung erkauft, aber das Verb „erkauft“ nehme ich zurück,
dann werden der Kollege Jäger und ich unsere Vorstellungen darlegen. Jetzt liegt Ihr Antrag vor und Ihr Antrag steht zur Debatte.
Und, Herr Innenminister Timm, wissen Sie, es ist schon wirklich dreist und frech, was Sie hier machen!
… und Sie erdreisten sich nicht, dem Sonderausschuss zuzuleiten, und zwar unter Punkt 3.3 „Zusammenführung von Landesbehörden“: „Wenngleich die Optimierung …“ – ich kürze das mal ab: „Eingedenkder beschlossenen Eckpunkte der Verwaltungsreform, wonach die Funktionalreform insbesondere zu einer kostengünstigeren Verwaltung führen soll, ist davon auszugehen, dass die Zahl der oberen Landesbehörden gegenüber derzeit 39 erheblich reduziert werden kann.“ Und jetzt kommt der Satz: „Eine seriöse Einschätzung der damit einhergehenden Einsparpotentiale ist derzeit jedoch nicht leistbar.“
Fordern Sie doch nicht etwas von uns – ich habe eine Mitarbeiterin für diesen Sachbereich, eine einzige Mitarbeiterin, Sie haben Hunderte im Innenministerium –, was Sie selber überhaupt nicht in der Lage zu leisten sind!
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Rainer Prachtl, CDU: Das gibt es doch nicht! – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Genau so ist es.)