Gabriele Schulz

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass eine Reform der Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern notwendig ist, darüber besteht offensichtlich in unserem Land und auch weitgehend in diesem Landtag Übereinstimmung. Wir haben das eben auch ausdrücklich in zahlreichen Beteuerungen seitens der CDU-Fraktion gehört.
Herr Jäger, das ist auch richtig, was Sie festgestellt haben, es ist absehbar, dass das vorliegende Gesetz nur eine knappe Mehrheit im Landtag finden wird. Es gab und gibt viele unterschiedliche Betrachtungen und Positionen, Gründe pro und kontra. Trotzdem – und da möchte ich den Ministerpräsidenten wiederholen – treffen wir heute eine Entscheidung für ein zukunftsfähiges MecklenburgVorpommern.
Und das sage ich ausdrücklich an die Adresse der CDU-Fraktion gerichtet:
Keine Regierung in diesem Land hatte bisher den Mut und vor allem die Konsequenz einer so umfassenden Verwaltungsreform in Einheit von Funktional- und Strukturreform.
Und das kann ich Ihnen ganz bildlich und plastisch nur am Hochhalten der ersten Funktionalreform zeigen, allein optisch und gewichtig gibt es einen Unterschied. Damals waren Sie, die CDU-Fraktion, in der Verantwortung
und über die kostensenkenden Strukturmaßnahmen, die sich anschlossen als Funktionalreform, will ich lieber erst gar nicht reden. Das war eher „Reförmchen“ als Reform.
Verwaltungsreform in Einheit von Funktional- und Strukturreform – das war und ist der politische Anspruch meiner Fraktion seit Anfang der 90er Jahre, aber insbesondere seit der Landkreisneuordnung 1994. Und deswegen, meine Damen und Herren, ist es also nur folgerichtig, jetzt und heute am Ende eines mehr als dreijährigen Diskussionsprozesses bei allem Pro und Kontra eine Entscheidung zu treffen und sie nicht in irgendeine nächste Legislatur zu verschieben.
Meine Damen und Herren, das zur abschließenden Beratung vorliegende Gesetzespaket enthält zehn Teilbereiche, zu denen ich etwas sagen möchte. Und ich sage das ausdrücklich, weil ich doch fand, dass sich die CDU-Fraktion sehr einseitig in dem Redebeitrag von Herrn Jäger immer wieder nur auf die Probleme im Zusammenhang mit der Kreisstrukturreform bezogen hat.
Und ich möchte kontinuierlich anfangen.
Der erste Bereich ist die Strukturreform auf der unteren kommunalen Ebene. Das betrifft vor allem die Vergrößerung der Ämter beziehungsweise die Verkleinerung der Anzahl bestehender Amtsverwaltungen. Grundlage dafür, Herr Jäger, waren unsere Empfehlungen, die die Enquetekommission in der letzten Legislatur gegeben hat und die wir letztlich einstimmig im Landtag beschlossen hatten.
Ich komme an anderer Stelle noch einmal darauf zurück, aber ich möchte schon etwas zu Ihren Argumenten von Freiwilligkeit sagen. Auch ich habe bis zum Januar 2006 d ieses Argument deutlich immer mit in die Debatte gebracht.
Aber ich denke, Herr Jäger, bei einer realistischen und sachlichen Abwägung bis zuletzt wollen wir auch ehrlich mit den freiwilligen Fusionen der Ämter und Gemeinden umgehen. Wir können dabei sehr viel Gutes benennen, aber seien wir dann auch so konsequent und sagen, dass es unmögliche Entscheidungen gab,
die nicht zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger vor Ort getroffen wurden,
schon gar nicht zur Stärkung der Zentren, was wir in diesem Jahr eigentlich wollten. So viel zum ersten Teilbereich.
Zweitens komme ich zur Straffung der Landesorganisation beziehungsweise Neuorganisation der Landesverwaltung. Auch da unterscheide ich mich in den Ausführungen und sage sehr deutlich: Ich erinnere an das Landesorga
nisationsgesetz, was wir am 14. März 2005 beschlossen haben. Und ich sage sehr deutlich, das war, glaube ich, auch ein Hinweis aus den Zurufen, dass Sie die Unwahrheit sagen, dass der Landtag Gesetze bereits beschlossen hat auf diesem Weg zur Reform der Landesverwaltung, nämlich im Innenressort, zur Errichtung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales und das Gesetz zur Reform der Landesverwaltung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Zum Wirtschaftsressort, speziell zur Straßenbauverwaltung, enthält das Verwaltungsmodernisierungsgesetz ebenfalls konkrete Aufträge. Und das hier klein zu reden und darzustellen, hier wären mehr Kosten und es würden Moloche von Verwaltungsorganen geschaffen, ich denke, das war auch nicht sachgerecht und vor allen Dingen nicht ordentlich untersetzt.
Meine Damen und Herren, auch mit diesen Einzelgesetzen, die ich eben noch einmal benannt habe, soll die vom Landtag beschlossene – wir haben es gemeinsam auch nur mit knapper Mehrheit am 12. Mai 2004 beschlossen – Grundkonzeption mehrheitlich umgesetzt werden. Und in der Grundkonzeption heißt es, ich zitiere noch einmal: „Die Anzahl der Landesoberbehörden ist durch Zusammenlegung und Aufgabenbündelung auf wenige Zentralbehörden zu reduzieren.“
Auch das ist, so meine ich, in weitgehender Übereinstimmung geschehen, vom Thema Straßenbau einmal abgesehen.
Eines haben uns aber bereits diese Gesetze zur Reduzierung der Zahl oberer Landesbehörden verdeutlicht: Eine allseits und für alle Zeit geltende optimal gestaltete Struktur gibt es einfach nicht und die kann es wohl auch für keine Verwaltungsebene – ob Land oder die unterste Ebene – geben, denn die Bedingungen, auch für die Verwaltungen, ändern sich und die Positionen sowohl von Direktbeteiligten als auch Außenstehenden sind eben unterschiedlich.
Meine Damen und Herren, die beiden nächsten Teilbereiche der Verwaltungsmodernisierung – also drittens die Funktionalreform I und viertens die Funktionalreform II – werden im vorliegenden Gesetzentwurf geregelt. Auch zu diesen Reformelementen, von Einzelfragen einmal abgesehen, besteht im Land und hier im Landtag weitgehender Konsens. Und da halte ich es einfach auch für unsachgerecht, wenn man sich hier hinstellt und sagt: Wir bedauern heute, dass wir rausgezogen sind, als der Sonderausschuss das behandelt
und am Ende kritisiert hat, wir hätten nicht debattiert. Na, wir haben doch nicht vier Jahre geschlafen!
Wir waren in der Frage von Funktionalreform I und II immer im Konsens. Machen Sie doch jetzt nicht so ein Szenario auf,
als hätten wir hier ein Reformelement beschlossen, was nun noch irgendwo infrage gestellt werden muss!
Ganz anders, sage ich, was den Konsens betrifft, ist es bei der vorgesehenen Kreisstrukturreform. In meiner Gliederung ist es nämlich das fünfte Reformelement. Bevor ich aber ausführlich darauf zurückkomme – Sie wissen sicher, warum –, will ich auch die anderen Reformteile noch benennen.
Da ist sechstens die Weiterentwicklung von E-Government-Strukturen. Erinnert sei auch bei diesem wohl unstrittigen Reformteilbereich an die Rahmenvereinbarungen zwischen Land und kommunalen Landesverbänden zur Zusammenarbeit im IT-Bereich und an das Modellprojekt zur Entwicklung und Einführung gemeinsamer E-Government-Verfahren in der Region Westmecklenburg.
Und, Herr Jäger, Sie gehören ja letztendlich auch zur Region Westmecklenburg. Sie haben auch gute Arbeitsbeziehungen zu dem Landrat meines Landkreises Ludwigslust Herrn Christiansen. Sie kennen auch die Vereinbarungen, die der Landkreis Ludwigslust und die Stadt getroffen haben.
Sie haben vorhin für die Kreistage ein furchtbares Szenario aufgemalt, obwohl Sie eigentlich aus den Erfahrungen Ihrer eigenen Verwaltung, mit denen des Kreises Ludwigslust, hätten ganz andere Beispiele bringen müssen.
Ziel all dessen war und ist es, kommunale und Landesverwaltungen möglichst medienbruchfrei zu verknüpfen. Und dass da Nachholbedarf und Arbeitsbedarf da waren, das wissen alle, die irgendwo in der kommunalen Struktur zu Hause sind.
Meine Damen und Herren, der siebente Teilbereich unserer Reform, die Deregulierung, wurde in diesem Hause immer wieder, wenn es darum ging, als Erfolgsstory beschrieben.
Einen Dissens grundlegender Art habe ich hierbei nicht festgestellt und laut Tagesordnung – Sie haben es auch schon gesagt – diskutieren wir morgen bereits das Dritte Deregulierungsgesetz, mehr oder weniger unstrittig auch deshalb – und das will ich hier deutlich benennen –, weil es im Gegensatz zu manch anderem Verfahren ein sehr engagiertes und auf Konsens bedachtes gemeinsames Handeln von Verantwortungsträgern gab.
Und da will ich ausdrücklich an dieser Stelle auch den Justizminister Herrn Sellering loben, dem es immer wich
tig und wertvoll war, dass wir vor der Behandlung hier im Parlament auf Konsenssuche waren und Verfahren eingeleitet haben, die relativ unstrittig und vernünftig über die Bühne gebracht werden konnten. Solche Toleranz hätte ich mir manchmal vom Innenminister bei anderen Verfahren gewünscht.
Für den achten Reformbereich – damit meine ich den Personalübergang vom Land auf die neuen Kreise – treffen Verwaltungsmodernisierungsgesetz und der vorliegende Entwurf eines Gesetzes über den Übergang von Landespersonal auf die Kreise wegen der Funktionalreform I Festlegungen, zu denen ich noch ausführlicher sprechen werde. Bei der Personalüberleitung – das vorab – hat es neben Konsens aber auch Dissens gegeben.
Den neunten Reformbereich, den Personalübergang von den Landkreisen auf die Ämter- und Gemeindeebene, regelt ebenfalls das vorliegende Gesetz.
Meine Damen und Herren, das in meiner Gliederung letzte Reformelement, also das zehnte, umfasst die Personalentwicklung auf Landesebene, das heißt ein Personalkonzept für die Landesverwaltung selbst. Auf der Grundlage der Ergebnisse eines Benchmarkings, das heißt eines einwohnerbezogenen Stellenausstattungsvergleichs mit Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein, hat sich die Landesregierung das anspruchsvolle Ziel gestellt, von derzeit 42.000 Stellen der Landesverwaltungen rund 10.500, also ein Viertel, abzubauen, davon circa 8.500 bis 2009. Dieser Prozess soll nach unserem Willen sozialverträglich ausgestaltet werden.
Und da sage ich an dieser Stelle auch sehr deutlich, Herr Jäger: Ihr Vorschlag, jetzt schnell alles schon bereits am 01.01.2007 zu vollziehen,
findet an der Stelle genau nicht meine Unterstützung, denn das hätte nämlich zur Konsequenz, dass Entlassungen in Größenordnungen vorgenommen werden müssten.
Und genau das wollen wir verhindern.
Hören Sie mir weiter zu!
Das würde implizieren, dass Veränderungen am Gesetz, die wir erreicht haben, wie besonders die Mitwirkungsrechte von Personalräten, Gleichstellungsbeauftragten,
Schwerbehindertenvertretungen, von Mitwirkungen der Kommunalvertreter in den Kreistagen und kreisfreien Städten selbst, ad acta gelegt werden. Und dafür sind meine Fraktion und die Koalition nicht zu haben.
Meine Damen und Herren, so weit ganz sachlich einige Anmerkungen zu Teilelementen der umfassenden Verwaltungsmodernisierung in unserem Bundesland. Unter den Projekten dieses Reformvorhabens hebt sich zweifelsfrei das Verwaltungsmodernisierungsgesetz in vielerlei Hinsicht und wohl auch in unterschiedlichen Schattierungen deutlich ab.
Zu diesem Gesetzentwurf, den der Landtag am 8. Juni 2005 beraten und an die Ausschüsse überwiesen hat, wurden durch den federführenden Sonderausschuss eine schriftliche Anhörung durchgeführt, wir haben es heute im Bericht schon gehört, und rund 290 Stellungnahmen ausgewertet. Vom 16. Dezember 2005 bis Februar 2006 – und auch hier teile ich nicht die Auffassung, dass das irgendwie unter Zeitdruck durchgepeitscht wurde – wurden hierauf aufbauend weitere 150 Sachverständige in den Ausschusssitzungen mündlich angehört. Und ich kann nur meinen Vorrednern zustimmen und möchte auch aus meiner Sicht und der Arbeit meines Arbeitskreises und meiner Fraktion den Dank besonders an das Sekretariat des Sonderausschusses weitergeben.
Geht man aber sachlich, Herr Jäger, an die Bewertung heran, dann kommt man an zwei Schlussfolgerungen nicht vorbei:
Erstens hat es in der Anhörung und im gesamten Anhörungsverfahren zu diesem Gesetz zu vielen Punkten Zustimmung gegeben. Kaum eine Stellungnahme oder Sachverständigenäußerung hat die Reformnotwendigkeit in unserem Bundesland in Zweifel gezogen.
Keine Stellungnahme oder Sachverständigenäußerung hat sich grundsätzlich gegen Funktionalreform I und II ausgesprochen.
Dass die vorgesehenen Regelungen dem einen zu weit, dem anderen nicht weit genug gingen, dass dem einen die Regelungen optimal, dem anderen unzweckmäßig erschienen, ist nach meiner Auffassung normal, denn wie heißt es doch so schön in einem Sprichwort: Allen Leuten recht getan ist eine Kunst, die niemand kann. So haben wir bis auf den Bereich der Straßenbauverwaltung notwendige Änderungen oftmals auch im Konsens vorgenommen.
Zweitens – auch das war nicht zu übersehen oder besser nicht zu überhören – ruft das Verwaltungsmodernisierungsgesetz mit seinem Kreisstrukturvorschlag nicht nur Zustimmung hervor. Gerade in diesem Punkt, das ist klar zu sagen, stößt es auf umfangreiche Ablehnung. Ich muss hier nicht gesondert auf die beschlossenen Stellungnahmen der Kreistage beziehungsweise Stadtvertretungen oder Bürgerschaften der von einer Einkreisung direkt betroffenen kreisfreien Städte verweisen. Diese sind bekannt. Bekannt ist auch, dass ich sehr frühzeitig und deutlich darauf verwiesen habe, dass der Kreisstrukturvorschlag parteiübergreifend und nahezu flächendeckend bei den davon direkt Betroffenen auf Ablehnung stößt. Aber ich denke, es
gehört auch zur Ehrlichkeit, dass man deutlich sagen muss, dass kommunale Vertreter in den Städten, Gemeinden und Ämtern in großer Anzahl deutlich sagen, sie stehen zu dieser Reform. Direkte Demokratie, Herr Jäger, beginnt nicht im Kreistag mit der Zahl der Abgeordneten. Sie ist wichtig, sie beginnt vor Ort, und direkte Demokratie ist nicht an der Zahl der Abgeordneten zu messen, sondern sie wirkt so, wie es in der Verfassung steht, nämlich als demokratische Mitwirkung von unten nach oben.
Das heißt, wir als Kommunalvertreter haben die Verantwortung, vor Ort dafür zu sorgen, dass Vereine, Verbände, die Bürgerinnen und Bürger in die Prozesse, die wir durchführen, einbezogen sind,
und da findet vor Ort zuerst die Arbeit statt. Und hören wir genau hin, was Städte, Gemeinden und Bürgermeister kleinerer Ebenen sagen. Sie sagen sehr deutlich: Hört doch endlich auf mit den Landkreisen! Schafft sie ab! Wir können diese Aufgaben vor Ort viel besser lösen. Auch das haben wir zur Kenntnis zu nehmen.
Meine Damen und Herren, wenn wir nach möglichen Motiven negativer Voten fragen,
dann sind nach meiner Lesart eben durchaus unterschiedliche Gründe festzustellen: Haben die einen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, ist für andere der Abwägungsprozess nicht nachvollziehbar.
Enthält für den einen der Gesetzentwurf nur Behauptungen und Vermutungen, stellt für den anderen die Zwangseingemeindung einen gangbaren Weg dar.
Kann sich der eine die Fusion mit der Hansestadt Wismar vorstellen, siehe der Landkreis Nordwestmecklenburg, wehrt sich diese selbst in der ihr eigenen Art vehement gegen jegliche Fusion und hätte es am liebsten, dass wir hier im Landtag endlich beschließen, dass die Gemeinden im Umfeld nach Wismar eingekreist werden.
Ja, wo leben wir denn? Fehlen also den einen Erhebungen zur Leistungsfähigkeit der kreisfreien Städte, für die anderen die Vorpommern-Begründung für die große kreisangehörige Stadt, so konterkariert diese Aufgabenprivilegierung für die anderen das Ziel der Reform.
Meine Damen und Herren, ich sage es sehr deutlich: Diese Aufzählung ist keine Analyse, sie ist auch nicht abschließend. Diese Gegenüberstellungen sind auch nicht als Relativierung der vorliegenden Stellungnahmen gedacht. Nein, sie sollen uns nur den Blick dafür schärfen,
dass dem Landtag notwendige Entscheidungen, die wir politisch zu treffen haben, letztlich nicht durch Stellungnahmen zum Gesetzentwurf abgenommen werden können. Wir haben diese Entscheidung zu treffen und nicht über die Stellungnahmen, die wir bekommen haben.
Meine Damen und Herren, ich möchte einige Anmerkungen zu den Änderungen machen, die der Gesetzentwurf während der parlamentarischen Beratungen erfahren hat – nach dem mündlichen Anhörungsverfahren, das sage ich sehr deutlich. Und um es gleich vorwegzunehmen: Ich hatte zu keiner Zeit die Illusion, mit den vorgenommenen Änderungen die Zustimmung der Opposition zum Gesetzentwurf vollständig erreichen zu können. Auch dem Glauben, mit Änderungsanträgen alle Zweifel am Kreisstrukturvorschlag zu zerstreuen, war ich nicht erlegen. Dennoch, meine ich, verlässt dieser Gesetzentwurf, den wir vor einem knappen Jahr in den Landtag eingebracht haben, den Landtag deutlich anders als am 8. Juni. Ich möchte das mit drei Schwerpunkten untersetzen:
Ich sage das ganz deutlich, an erster Stelle stehen der Kündigungsschutz und die Mitwirkung. Es war und ist ein grundsätzliches Anliegen der Regierung und der Koalitionsfraktionen, dieses bedeutende Reformvorhaben für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Verwaltungsebenen sozialverträglich auszugestalten.
In der Sommerklausur letzten Jahres hat sich meine Fraktion öffentlich und intensiv mit vielen Beteiligten mit dem Thema Personal und in diesem Zusammenhang mit dem Verwaltungsmodernisierungsgesetz sowie dem Personalübergangsgesetz beschäftigt. Drei Forderungen waren das Ergebnis der Diskussion:
a) die Ausgestaltung des Kündigungsschutzes nach Paragraf 91, jetzt in der neuen Fassung, des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes für drei Jahre
b) die angemessene Beteiligung der kommunalen Landesverbände an der Arbeit der Personalüberleitungsstelle nach Paragraf 2 Absatz 1 des Personalübergangsgesetzes und
c) die direkte Einbeziehung der Landkreisebene in die Arbeit der Schlichtungsstelle beim Justizministerium nach Paragraf 10 des Personalübergangsgesetzes
Der vorliegende Entwurf des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes beinhaltet nunmehr einen 3-jährigen Kündigungsschutz.
Ich denke, Herr Jäger, das haben Sie eben nicht gesagt, dass es dabei um eine breite Zustimmung der Gewerkschaften und der Personalräte vor Ort ging.
Ich denke, das wäre wert gewesen, dass Sie das hätten würdigen können.
Ich sage es sehr stolz, da wir diesen Punkt gemeinsam mit dem Koalitionspartner verhandelt und erstritten haben. Auf dieses Erreichte sind wir sehr stolz.
Dass diese Erweiterung insbesondere auf Seiten der kommunalen Arbeitgeber nicht auf ungeteilte Zustimmung gestoßen ist, das sei der Vollständigkeit halber auch gesagt.
Der Paragraf 10 Absatz 1 des Personalübergangsgesetzes enthält nach der parlamentarischen Befassung jetzt unter anderem die Regelung, dass beim Justizministerium bis 30. Juni 2008 eine Schlichtungsstelle eingerichtet wird. Die Schlichter werden im Einvernehmen zwischen dem Justizministerium, dem Finanzministerium, dem Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern, dem Städte- und Gemeindetag vorgeschlagen und vom Justizminister ernannt. Die kommunalen Spitzenverbände werden an diesem Prozess also angemessen beteiligt.
Meine Damen und Herren, es war die Intention meiner Fraktion – und hier bestand weitgehender Konsens mit Fachkollegen unseres Koalitionspartners, eine ausreichende Beteiligung und Information –, dass die Personalräte, die Gleichstellungsbeauftragten, die Schwerbehindertenvertretung und insgesamt die Beschäftigten ausreichend über den Reformprozess informiert und daran beteiligt werden. Das haben wir nun ausgestaltet. Die grundlegende Überarbeitung von Paragraf 79, Aufbaustäbe des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes, oder auch die Einfügung von Paragraf 8 Absatz 2 des Personalübergangsgesetzes können als Beispiele dafür gelten, wie mit Gesetzentwürfen durch die parlamentarische Befassung stärker den Bedürfnissen und Interessen der Beschäftigten entsprochen werden konnte.
Ich komme zu einem zweiten Schwerpunkt, Strukturentscheidungen demokratisieren. Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang darf ich zwei Änderungen am Gesetzentwurf hervorheben, die sicher noch zu Diskussionen führen werden. Zu den Entscheidungen möchte ich Folgendes hinzufügen: Nach Paragraf 78, Wechsel von Gemeinden, können Gemeinden bis zum 31. Dezember 2007 durch die Mehrheit der Kommunalvertreter oder durch einen Bürgerentscheid beschließen, einem anderen als dem bisher vorgesehenen Kreis zugeordnet zu werden. Ein entsprechender Antrag beim Innenministerium darf gegebenenfalls nur aus entgegenstehenden Gründen des öffentlichen Wohls abgelehnt werden. In den Paragrafen 73 bis 77 wurde das Quorum, mit dem der künftige Kreistag einen anderen als dem vom Gesetz bisher vorgesehenen Kreissitz festlegen kann, von der ursprünglich gewollten Zweidrittelmehrheit ausdrücklich auf die Mehrheit seiner Mitglieder reduziert. Diese beiden Regelungen halte ich für sehr demokratisch, geben sie doch Mitspracherecht und Eigenverantwortung.
Hauptamtliches Personal künftiger Kreistagsfraktionen ist ein dritter Schwerpunkt. Auch ich habe mich immer dazu geäußert, dass es sehr schade ist, dass wir auf der Grundlage einer Fünferstruktur auf viele Mandate verzichten müssen.
Aber die Frage der hauptamtlichen Geschäftsstellen lächerlich zu machen, dazu muss ich sagen, das halte ich einfach für absurd, weil sie notwendig sind, um die Arbeit für alle vor Ort gleichermaßen vernünftig zu realisieren.
Mit der Überarbeitung von Artikel 3 des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes Ziffer 17 wurde neu geregelt, wie die Arbeit der Kreistagsfraktionen mit hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützt wird. Dabei waren wir uns durchaus darüber bewusst, dass dieses Problem kommunalpolitisch und kommunalrechtlich nicht unumstritten ist. Dennoch haben wir uns aufgrund unserer eigenen Erfahrungen und der unterschiedlichen Handhabung in den bestehenden zwölf Kreistagen und kreisfreien Städten genau für diesen Weg entschieden.
Meine Damen und Herren, es bietet sich an dieser Stelle an, auf die Entschließung zum Entwurf des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes zu verweisen. Hier ist unter anderem in zehn Punkten festgehalten, auf welche Dinge wir bei der Umsetzung des Gesetzes noch achten müssen. Ein Merkposten für die Zukunft, könnte man sagen.
Bevor ich abschließend einen Ausblick wagen möchte, lassen Sie mich noch vier Anmerkungen zu den vielen zitierten verfassungsrechtlichen Bewertungen machen! Wie Sie wissen, habe ich die Beantwortung der rechtlichen Fragen in dem mehr als drei Jahre dauernden Prozess sehr kritisch gesehen:
Erstens. Die verfassungsrechtliche Durchdringung dieses Prozesses war nicht durchgehend von der gebotenen Souveränität geprägt.
Zweitens. Die verfassungsrechtliche Neulandtheorie belastet möglicherweise den Gesetzentwurf. Ich sage sehr deutlich, möglicherweise. Wir haben insbesondere in der mündlichen Anhörung erfahren, dass es dazu unterschiedliche Auffassungen gibt. Das ist ein Fakt, den man aber zur Kenntnis nehmen muss oder will.
Drittens. Da am Ende eines Gesetzgebungsprozesses auch politische Entscheidungen geboten sind, sollten strittige Rechtsfragen am Ende nicht als Vorwand überhöht werden. Das richte ich natürlich insbesondere an die Adresse der Opposition.
Viertens. Bereits angekündigte Klagen gegen das Gesetz, Herr Jäger, davor muss man keine Angst haben,
sie sind legitim. Sie sorgen auf ihre Art für die Schaffung von Klarheit, möglicherweise sogar mit bundesweiter Ausstrahlung.
Meine Damen und Herren, wir befinden uns zwar am Ende eines wichtigen Abschnittes zum Thema Verwaltungsmodernisierung, keinesfalls aber am Ende des Prozesses der Verwaltungsmodernisierung.
Das muss uns allen klar sein!
Ja, Herr Ringguth, es ist auch nur ein kurzes Aufatmen erlaubt,
denn der letzte Paragraf von Artikel 1, also Paragraf 101, er ist hier auch schon zitiert worden, bringt es meines Erachtens deutlich zum Ausdruck. Und da greife ich eine Erfahrung, die Sie genannt haben, durchaus auf. Ich möchte bereits heute den Rückgriff auf das bewährte Instrument einer Enquetekommission gedanklich anregen.
Bleiben Sie mal ganz ruhig, Herr Jäger!
Gemeinsamkeit aller Beteiligten – und das soll meine abschließende Schlussfolgerung sein – lässt sich über ergebnisoffene Sacharbeit eines derartigen Gremiums optimal realisieren.
Damit bin ich fast am Ende meiner Rede. Und da ich gewiss bin, dass einige Damen und Herren, insbesondere der CDU-Fraktion, deutliche Fragen an mich richten, möchte ich am Ende auch noch eine persönliche Bemerkung machen. Zu keiner Zeit war ich eine Gegnerin der Verwaltungsreform!
Ich habe mich immer bemüht, Verbesserungen für dieses Gesetz zu erreichen. Für mich sind die Verbesserungen, die heute vorliegen, nicht das Maximale, aber das gegenwärtig Machbare. Und da ich es für die Zukunft Mecklenburg-Vorpommerns ganz wichtig finde, dass die Modernisierung heute endlich auf den Weg gebracht wird, stimme ich diesem Gesetz zu,
denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, in kritischen Lagen soll man nicht Sündenböcke suchen, sondern einen Ausweg.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist gut, dass das Verwaltungsmodernisierungsgesetz der Landesregierung heute den Landtag erreicht hat. Und es ist bemerkenswert, dass der Landesregierung in relativ kurzer Zeit nach der Verbandsanhörung eine umfangreiche Überarbeitung des ersten Entwurfs gelungen ist. Dafür dankt die PDS-Fraktion dem Kabinett und insbesondere dem federführenden Innenminister.
Aber ausdrücklich gilt der Dank auch für projektbefasste Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der einzelnen Häuser der Landesregierung.
Meine Damen und Herren, seit gut zweieinhalb Jahren hat die Landesregierung an der Verwaltungsreform gearbeitet. Der Landtag hat für dieses Vorhaben den Sonderausschuss eingerichtet, der in aller Regel seitdem öffentlich tagt. Beiden jedoch – Landesregierung und Landtag –, so
ist meine Wahrnehmung, beiden ist es bisher nicht ausreichend gelungen, für alle Teile der Verwaltungsreform, die der vorliegende Gesetzentwurf umfasst, gesellschaftliche Akzeptanz zu erlangen. Insbesondere die Aufteilung des Landes in Regionalkreise trifft auf eine breite Ablehnung, wobei die Motive für diese Ablehnung unterschiedlich sind.
Meine Damen und Herren, die PDS-Fraktion – mein Kollege Peter Ritter hat es eben schon gesagt – trägt den Gesetzentwurf im Wesentlichen mit, nimmt hiervon jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt den konkreten Kreisstrukturvorschlag aus. Wir halten aber deutlich fest am Ziel der Einheit von Funktional- und Kreisstrukturreform.
Bevor ich mich einigen inhaltlichen Problemen des vorliegenden überarbeiteten Gesetzentwurfs zuwende, zwei förmliche Anmerkungen:
Erstens. Der Gesetzentwurf der Landesregierung oder des Landtages sollte freigehalten werden von Belehrungen gegenüber dem Landesverfassungsgericht.
Diese Verfassungsinstitution weiß im Zweifel selbst, was ihrer Prüfungskompetenz unterliegt.
Und zweitens sollte der Gesetzentwurf der Landesregierung auch auf Belehrungen des Landtages verzichten.
Wenn der Gesetzentwurf dem Landtag erklären will, was der eigentliche Inhalt der am 12. Mai 2004 mehrheitlich beschlossenen Grundkonzeption ist,
worin die eigentliche Zielstellung besteht und welche Ziele zurücktreten sollen, dann empfinde ich das wenig ehrenwert.
Meine Damen und Herren, einige Bemerkungen zum Teil 1 des Gesetzes, also zur Funktionalreform I. Da unterscheidet sich meine Bewertung doch von dem „Wir sind dabei und lehnen dann doch ab.“ der CDU-Fraktion. Die Stellungnahmen der Landkreise und kreisfreien Städte unterstützen durchweg die vorgesehenen Aufgabenübertragungen,
von einzelnen Problemen wie zum Beispiel der Straßenbauverwaltung abgesehen. Gleichzeitig hoben sie hervor, hierin keinen Begründungsansatz für ein Regionalkreismodell zu sehen. Die Stellungnahme meiner Fraktion zum ersten Entwurf forderte eine umfassende Aufgabenkritik und eine der Grundkonzeption entsprechende Stärkung des eigenen Wirkungskreises im Rahmen der inhaltlichen Gesamtüberarbeitung.
Der vorliegende Gesetzentwurf gibt nun folgendes Bild: Insgesamt haben wir es in dem Bereich mit 75 Aufgabenübertragungen zu tun, 13 in den eigenen Wirkungskreis, 57 in den übertragenen und 5 auf den Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde, plus 3 als Kontrollaufgaben an den Landrat. Meine Damen und Herren, die Frage, ob hierbei eine verfassungsrechtlich bedenkliche
Mischverwaltung beziehungsweise Verstaatlichung der kommunalen Ebene zu befürchten ist, wird vom Gesetzentwurf verneint. Eine erhebliche Rollenverschiebung zwischen Landrat beziehungsweise Verwaltung auf der einen und dem Kreistag auf der anderen Seite ist aber unübersehbar. Die erweiterten Beratungsmöglichkeiten der Landräte durch Änderung von Paragraph 115 der Kommunalverfassung verschaffen dem Kreistag im Konfliktfall kaum zusätzlichen Einfluss.
Die vorgesehenen Aufgabenübertragungen im Rahmen der Funktionalreform sind deshalb aus der Sicht meiner Fraktion erstens im weiteren Gesetzgebungsverfahren kontinuierlicher Aufgabenkritik zu unterziehen. Ein entsprechender Auftrag ist gleichlautend im Entwurf des Personalübergangsgesetzes Paragraph 2 Absatz 1 enthalten.
Zweitens werden einzelne Aufgabenkomplexe, zum Beispiel Straßenbauverwaltung, Arbeitsschutz oder technische Sicherheit, auf die fachliche Sinnhaftigkeit ihrer Zuordnung zu hinterfragen sein.
Drittens stärkt die Funktionalreform I den eigenen Wirkungskreis punktuell, drängt ihn aber im Gesamtaufgabenspektrum gleichzeitig weiter in den Hintergrund.
Und viertens werden diese Aufgabenübertragungen von den betroffenen Gebietskörperschaften im Rahmen der Verbandsanhörung im Wesentlichen begrüßt und auch vor allem deshalb von der PDS-Fraktion mitgetragen.
Meine Damen und Herren, zum zweiten Teil des Gesetzentwurfes, der Funktionalreform II, lassen Sie mich Folgendes anmerken: Die Stellungnahme des Städte- und Gemeindetages im Rahmen der Verbandsanhörung hat festgestellt, dass die wichtigste Zielstellung, die Stärkung kommunaler Selbstverwaltung, gleich dreifach misslungen und ein qualifizierter Zugewinn an neuen Aufgaben nicht verbunden ist. Die kreisfreien Städte wenden sich vehement insbesondere gegen einen Entzug wichtiger Selbstverwaltungsaufgaben als Ergebnis beabsichtigter Einkreisungen. Die PDS-Fraktion kritisierte in ihrer Stellungnahme, dass auch die Funktionalreform II den Anforderungen der Grundkonzeption insgesamt noch nicht gerecht wird und kommunale Selbstverwaltung keine ausreichende Stärkung erfährt. Hinzu kommt, dass der Gesetzentwurf den kreisfreien Städten wesentliche Selbstverwaltungsaufgaben entzieht. Darüber hinaus fehlt der Nachweis, dass die große kreisangehörige Stadt eine effektive Aufgabenwahrnehmung künftiger Kreise nicht schwächt. Fakten, die, denke ich, nach Veränderungen im parlamentarischen Verfahren geradezu rufen.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf ergibt zur Funktionalreform II folgendes Bild: 16 Aufgaben sind vorgeschlagen, übertragen zu werden, 3 in den eigenen Wirkungskreis, 9 in den übertragenen und 4 auf die örtlichen Ordnungsbehörden. Hervorgehoben wird für den überarbeiteten Gesetzentwurf die Übertragung der Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde in den übertragenen Wirkungskreis der Ämter und amtsfreien Gemeinden in Paragraph 70 des Entwurfs. Diese Aufgabenübertragung nach unten kann sich gegebenenfalls in der Praxis aber in das Gegenteil verkehren. Für diese Aufgabenerfüllung besteht die Verpflichtung zur Bildung von Verwaltungsgemeinschaften gemäß Paragraph 167 der Kommunalverfassung und als geschäftsführende Gemeinden würden sich laut Begründung besonders die Ober- und Mittelzentren eignen. Eine größere Bürgernähe muss also zwangsläufig damit nicht verbunden sein.
Meine Damen und Herren, die vom Gesetzentwurf vorgesehenen Aufgabenverlagerungen, die laut Gesetzentwurf ohnehin einen sehr überschaubaren Personalumfang berühren, werden von der PDS-Fraktion im Wesentlichen mitgetragen. Auch hierin liegt unsere Verantwortung im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens, der Funktionalreform II weiter Gesicht zu geben, nämlich
erstens die Vorstellungen der unteren kommunalen Ebene nach Möglichkeit weiter anzupassen,
zweitens weiter darüber nachzudenken, welche zusätzlichen Aufgaben dem eigenen Wirkungskreis zuzuordnen wären. Und da beziehe ich mich jetzt ganz ausdrücklich nur auf die vom Städte- und Gemeindetag hierfür konkret vorgelegten Vorschläge.
Drittens. Einzelne Aufgabenkomplexe, zum Beispiel der Paragraph 60 Personenstandswesen, müssen unter personellen und sachlichen Aspekten noch einmal kritisch hinterfragt werden.
Viertens, bleibt zu sagen, stärken die bisher vorgesehenen Aufgabenübertragungen den eigenen Wirkungskreis bisher eher marginal und drängen ihn im Gesamtaufgabenspektrum weiter in den Hintergrund.
Fünftens werden durch die vorgesehenen Änderungen der Kommunalverfassung, hier Paragraph 38, die Beratungsmöglichkeiten des Bürgermeisters erweitert. Das ist gut, aber die ehrenamtlichen Selbstverwaltungsgremien werden auch hier im Konfliktfall nicht gestärkt.
Sechstens wird der Aufgabenbestand der bisher kreisfreien Städte im eigenen Wirkungskreis geschwächt, was aus der beabsichtigten pauschalen Einkreisung ganz normal resultiert.
Meine Damen und Herren, bis hierher besteht zweifellos in diesem Hause und insgesamt in Mecklenburg-Vorpommern weitgehende Einigkeit. Deutlich anders sieht es dann bei Teil 3 des Gesetzentwurfes, also der Kreisstrukturreform aus. Die Stellungnahmen der von der Kreisstrukturreform unmittelbar betroffenen Gebietskörperschaften, Landkreise und kreisfreien Städte, haben im Rahmen der Verbandsanhörung den Strukturvorschlag durchweg abgelehnt, mitunter aber auch eigene Vorstellungen entwickelt. Ich denke da zum Beispiel an die Vorschläge aus Nordwestmecklenburg oder dem Müritzkreis. Die Ablehnung, das ist hier schon gesagt worden, erfolgte parteiübergreifend. Sieben Landkreise und vier kreisfreie Städte haben bereits Prozessvollmacht in Sachen Verwaltungsmodernisierungsgesetz erteilt und sich in der Verbandsanhörung anwaltlich vertreten lassen oder Klagen gegen ein mögliches Gesetz angekündigt. Das sage ich nicht hämisch, das ist einfach eine sachliche Feststellung. Es stünde uns deshalb, glaube ich, allen an dieser Stelle gut zu Gesicht, kurz innezuhalten. Aber so ein Innehalten ist in der Redezeit ja nicht vorgesehen, deshalb zurück zu den Ergebnissen der Verbandsanhörung.
Neben verfassungsrechtlichen Bedenken und Argumenten dürfte für diesen Landtag von Bedeutung sein, dass die Hypothese der Grundkonzeption, wonach, ich zitiere, „für die Erfüllung primär raumbezogener Aufgaben Kooperationsformen ohne Gebietshoheit nachrangig“ seien, in den Willensbekundungen der Kreistage, Bürgerschaften oder Stadtvertretungen keine Bestätigung findet. Die Stellungnahmen kritisieren vielmehr ausdrücklich die Bewertung beziehungsweise teilweise auch Geringschätzung bestehender Kooperationsformen durch den ersten
Gesetzentwurf. Wir haben als Fraktion darauf verwiesen, dass die rechtlichen Defizite der Kreisgebietsreform eine erhebliche Gefährdung des gesamten Reformvorhabens darstellen können, und die Forderung nach juristischem externem Sachverstand aufgemacht.
Meine Damen und Herren, dem ersten Entwurf des Gesetzes wurde weitgehend unwidersprochen Verfassungswidrigkeit bescheinigt. Die Landesregierung hat klar versichert, diesen Sachverhalt durch eine überarbeitete Begründung auszuräumen. Meine Damen und Herren, in der Überarbeitung werden diesen Fragen vier Argumentationslinien gewidmet:
Erstens, Einmaligkeit. Hier zitiere ich das Gesetz: „Ein Reformwerk wie das Verwaltungsmodernisierungsgesetz, das Aufgaben in erheblichem Umfang nicht nur des übertragenen, sondern auch des eigenen Wirkungskreises auf die kommunale Ebene verlagert und zugleich umfangreiche Strukturänderungen vornimmt, hat es in dieser Form bisher nicht gegeben.“ Sie finden das auf Seite 102 im Gesetz. Ich möchte in diesem Zusammenhang an die Aussagen des zeitweiligen Rechtslotsen der Landesregierung erinnern. Professor Wallerath hatte eine vermutete Einmaligkeit beziehungsweise juristische Andersartigkeit ausdrücklich verneint.
Eine zweite Argumentationslinie bezieht sich auf die untrennbare Gesamtreform. Auch dazu ein Zitat: „Eine Neuordnung der Kreisstruktur darf nicht isoliertbetrachtet werden, wie dies etwa bei den Reformen bei den anderen Bundesländern der Fall war … Insoweit ist die Kreisstrukturreform elementarer Bestandteil der Gesamtreform und des Gesamtkonzepts. Sie wird nur im Kontext mit der Gesamtreform erklärlich. Die einzelnen Teile der Gesamtreform bedingen sich wechselseitig untereinander.“ Sie finden das im Gesetz auf Seite 153. Und man könnte es noch ergänzen mit dem Zitat von Seite 166: „Dabei besteht zwischen den einzelnen Maßnahmen ein untrennbarer Zusammenhang.“
Meine Damen und Herren, diese Reformelemente, die der Gesetzentwurf auf den Seiten 167 folgende auflistet, bilden selbstverständlich keinen Zusammenhang, schon gar keinen untrennbaren. Vielmehr hat die PDS-Fraktion immer wieder auch die Fehler der 94er Kreisreform angemahnt und daher schon seit diesem Zeitpunkt eine Neustrukturierung der Landkreise und kreisfreien Städte in unserem Land ausdrücklich gefordert. Einige Beispiele:
Der Gesetzentwurf verweist darauf, dass der Bereich des Innenministeriums vom Prozess der Straffung oberer Landesbehörden besonders betroffen ist. Das ist zu begrüßen. Im Prozess der Funktionalreform I hingegen ist derselbe Bereich eher wenig berührt. Zusammenhänge sind hierbei nicht erkennbar.
Ich möchte auch noch das Stichwort E-Government nennen. Abgesehen davon, dass es sich hierbei um bundesweite Prozesse handelt, verweist der Gesetzentwurf darauf, dass zwischenzeitlich mit wenigen Ausnahmen alle Landkreise und kreisfreien Städte an das Landesnetz, sprich, Corporate Network der Landesverwaltung, angeschlossen sind, und zwar mit finanzieller Unterstützung des Landes. Auch das ist zu begrüßen, steht aber in keinem untrennbaren Zusammenhang beispielsweise zur Kreisgebietsreform.
Ich könnte auch Beispiele zu den Stichworten Deregulierung, Funktionalreform II noch anfügen. All das ist rich
tig, aber keine juristisch tragbare Begründung für Eingriffe in kommunale Strukturen. Die einzelnen Reformelemente von E-Government über Deregulierung bis Kreisstrukturreform unterliegen vielmehr jeweils konkret einem unterschiedlichen politischen Gestaltungsspielraum einerseits und gleichzeitig einer höchst unterschiedlichen verfassungsrechtlichen Steuerungsdichte. Und nachdem dies für mögliche Reformelemente sauber geklärt ist, kann und muss man sie, denke ich, zu einem Gesamtprojekt erklären, aber nicht andersherum. Das ist dann keine isolierte, sondern eine rechtlich saubere Betrachtung. Alles andere würde nämlich Kommunalstrukturen ins Belieben eines jeden Landesgesetzgebers, unabhängig von der jetzigen Situation, stellen.
Meine Damen und Herren, das nächste Argument des Gesetzentwurfs, aus dem verfassungsrechtliche Legimitation abgeleitet werden soll, ist dann allerdings problematisch, die Grundkonzeption des Landtages nämlich. Ich zitiere noch einmal: „Weder aus der bisherigen Diskussion über die Grundkonzeption der umfassenden Verwaltungsmodernisierung und Funktionalreform … noch bei den Arbeiten an diesem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Verwaltung ist ernsthaft bezweifelt worden, dass die in der Grundkonzeption genannten Ziele und Maßstäbe verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegen.“ Sie finden das auf Seite 150.
Meine Damen und Herren, hier muss man, denke ich, sehr realistisch sagen, dass diese Aussage erstens nicht unserer Landtagsdebatte vom 12. Mai 2004 entspricht. Und ich verweise darauf, dass wir uns wohl alle das Protokoll noch einmal ansehen müssen.
Sie entspricht auch nicht der Forderung der PDS in der Stellungnahme zum Verfahren der Verbandsanhörung. Auch das könnte man noch mal nachlesen.
Und drittens, denke ich, zeugt diese Passage des Gesetzentwurfs nicht gerade von einer allzu gründlichen Auswertung oder, ich sage das jetzt mal ganz einfach, einer allzu gründlichen Deutung der zur Stellungnahme aufgeforderten Gebietskörperschaften.
Ich verweise exemplarisch an dieser Stelle auf die Stellungnahme der Hansestadt Wismar, die unter der Überschrift „Fehlerhafte Grundkonzeption?“ sich ganz konkret mit dieser Problematik auseinander setzt. Auch das finden wir in der Stellungnahme von Wismar, Seite 59 fortfolgende. Nach Auffassung von Wismar ist die Grundkonzeption verfassungswidrig und kann daher nicht zur Rechtfertigung des Gesetzes herangezogen werden.
Meine Damen und Herren, ich habe das ganz sachlich aneinander gereiht und ich will es auch nicht weiter kommentieren. Ich glaube, unser Gesetzentwurf darf zu seiner Rechtfertigung am Ende bestehende Tatsachen nicht einfach ignorieren. Das letzte Argument der neuen und überarbeiteten Gesetzesbegründung hat mich dann doch schon etwas aus der Bahn geworfen und das möchte ich hier auch deutlich sagen. Auf Seite 146 wird der Verzicht auf eine Defizitanalyse mit der Wortschöpfung „zukunftsorientierte Gesetzgebung“ begründet. Und dann heißt es wörtlich: „Dies entspricht den legitimen Erwartungen der
Bürgerinnen und Bürger (Wahlvolk) und damit der politischen Verantwortung, die jeder Abgeordnete mit Annahme des Mandats übernommen hat.“
Meine Damen und Herren, ich glaube, das Klatschen der CDU-Fraktion reicht hier nicht aus.
Hier sind wir als Parlamentarier in der Arbeit in den Ausschüssen gefragt, diese Unterstellung zurückzuweisen und das Gesetz zu ändern, weil, das wissen wir doch alle, kein einziger Abgeordneter dieses Landtages seinen Wählern im Landtagswahlkampf 2002 die Errichtung von Regionalkreisen versprochen oder gar angekündigt hat.
Die Frage der legitimierten Erwartungen der Wähler oder der politischen Verantwortung jedes Mandatsträgers ließe sich durchaus stellen, nur dann würden wir auch verfassungsrechtlich zu völlig anderen Konsequenzen gelangen müssen.
Derartige Gesetzesbegründungen werden die Ausschussberatungen, denke ich, so nicht wieder verlassen dürfen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend etwas optimistischer, lassen Sie mich …
Hören Sie doch noch mal zu, Herr Ringguth!
Lassen Sie mich abschließend noch etwas optimistischer in den vorgelegten Gesetzentwurf blicken! Stichwort „Vorpommern“. Hier wird mitunter bei der Bildung zweier Vorpommernkreise mit Systembruch argumentiert. Das wäre möglicherweise dann so, wenn man mit den überkommenen Planungsregionen argumentiert. Der Gesetzentwurf geht hier einen anderen, ich glaube, einen besseren Weg und richtet die künftigen Planungsregionen an zukunftsfähigen Kreisstrukturen aus. Und dann heißt es wörtlich auf Seite 254: „Damit werden die Erfordernisse der Regionalplanung als auch die Anforderungen an eine möglichst bürgernahe Kreisstruktur miteinander verbunden.“ Meine Damen und Herren, da bin ich an der Stelle ehrlich, ich wünschte mir dann für den Landesteil, wo ich zu Hause bin, auch einen solchen Systembruch, aber das nur spaßig am Rande.
Insgesamt, das haben die kommunalen Stellungnahmen eindrucksvoll verdeutlicht, fand der erste Entwurf noch nicht den gebotenen Ausgleich zwischen dem Streben nach effektiven Verwaltungsstrukturen und demokratischen Prinzipien. Ob der vorliegende Gesetzentwurf dies zu leisten vermochte, muss offen bleiben. Konkrete Antworten werden wir nach der erneuten Anhörung und nach der Befassung in den Ausschüssen geben können. Die Arbeit im nun beginnenden parlamentarischen Verfahren
wird also spannend, liebe Kolleginnen und Kollegen, und wir sollten uns Mühe geben, gemeinsame Lösungen zu finden. Und dann kann ich auch das Wort des Ministerpräsidenten aufgreifen, das er heute früh geprägt hat: Ich und meine Fraktion haben große Lust auf weitere Veränderungen des Gesetzes im Interesse der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes und zum Wohle der Zukunft dieses Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn man die bloßen Zahlen nimmt und die Statistik liest, ist die demographische Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern beklagenswert und besorgniserregend. Nichts anderes ist wohl auch in der Sache gemeint, wenn im CDU-Antrag formuliert wird, die demographische Entwicklung sei das größte „gesellschaftspolitische Zukunftsproblem in unserem Land“.
Diese Aussage ist nicht neu. Sie ist wohl hundertfach so oder auf ähnliche Art und Weise geschrieben worden.
Das klingt dramatisch. Indes entspricht die demographische Entwicklung hierzulande, meine Damen und Herren,
der in den anderen Bundesländern sowie auch der Entwicklung im Rahmen der gesamten BRD. Hinzu kommt – bekanntlich bei uns eine besondere Ostkomponente –, dass inzwischen die politischen Entscheidungen in der Nachwende- und Wendezeit demographische Folgen zeigen. Mecklenburg-Vorpommern ist hierin durchaus mit anderen Ostländern vergleichbar. Ich denke, dass es hinsichtlich der Beurteilung der statistischen Ausgangslage mit der CDU wenig Streit geben dürfte. Aber einen Widerspruch ruft es dennoch hervor, wenn in einem Antrag die Demographie als das größte Zukunftsproblem definiert wird.
Ich gehe davon aus, dass es auch Übereinstimmung gibt, wenn ich einen Diskurs zurück in die Rede von Herrn Prachtl hier im Landtag am 15. November 2001 mache. Herr Prachtl sprach damals davon, dass angesichts der demographischen Entwicklung Umkehr und dringende Hilfe nötig wären. Er stellte fest, dass mit übergestülpten „Westmethoden und -modellen nicht immer eine politische Lösung in den neuen Bundesländern möglich (ist)“. Das ist in der Tat so.
Aber diese Erkenntnis ist heutzutage nicht mehr allzu viel wert, bedenkt man, dass wir jetzt in puncto Demographie das ernten, was Politik bislang getan oder unterlassen hat. Mit den Kollegen der CDU will ich nicht darüber streiten, ob es berechtigt und sinnvoll ist, lediglich die Abwanderung im Auge zu haben, denn es gibt ja schließlich auch die Möglichkeit der Zuwanderung. Ich möchte vor allem anmerken, dass demographische Entwicklungen ihrerseits Folgen beziehungsweise Reflexe gesellschaftspolitischer Entwicklung sind.
Das Zukunftsproblem liegt ganz woanders und das ist in den vergangenen Debatten zu anderen Themen hier im Landtag mehrmals deutlich geworden. Ich möchte in diesem Zusammenhang nur feststellen, dass in einem kinder- und frauenunfreundlichen Land – wie es die Bundesrepublik Deutschland nun einmal ist, gerade auch verglichen mit anderen europäischen Ländern – eine positive Demographie eben nicht zu erwarten ist. Es genügt, darauf zu verweisen, dass nach Angaben einer UNICEF-Studie die Kinderarmut in Deutschland seit 1990 stärker gestiegen ist als in den meisten Industrienationen. Gegenwärtig leben 1,5 Millionen Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre in relativer Armut. Armut ist nicht mehr wie bislang vor allem das Los der älteren Generation, denn heute ist Armut jung. Sie hat natürlich ihre wesentliche Ursache in der überdurchschnittlichen Erwerbslosigkeit von Frauen und Müttern. Die Frauenerwerbslosigkeit in der BRD ist von Januar 2004 bis Januar 2005 um 13,8 Prozent gestiegen und der Anteil der Frauenarbeitslosigkeit liegt immerhin aktuell bei 45 Prozent. Und dass die Hartz-Pakete und die Gesundheitsreform eher Gift als Wohltat für die demo
graphische Entwicklung sind, liegt doch wohl auf der Hand.
Zur Wahrheit gehört, dass die Bundespolitik in Vergangenheit und Gegenwart schlicht und einfach ihre Hausaufgaben nicht gemacht hat,
da muss man sich über die demographischen Auswirkungen nicht wundern. Hinzu kommt der enorme Realitätsverlust von Politik. Was soll man beispielsweise davon halten, wenn ein namhafter Bundestagsabgeordneter, dessen Name hier gar keine Rolle spielt, kürzlich mit folgendem Spruch in die Öffentlichkeit trat: „Im Osten kommt man in vielen Regionen mit 331 Euro ganz gut hin, auch wenn die Betroffenen das als ungerecht empfinden. Aber es ist so.“ Nun, meine Damen und Herren, diese Region im Osten, wo man mit 331 Euro ganz gut hinkommt, würde ich gerne einmal besuchen.
So macht es eben wenig Sinn, dauernd darauf abzuheben, dass die Gesellschaft vergreist und die Menschen mittleren Alters ab 2020 oder eher ab 2050 die Veteranen nicht mehr ernähren könnten. Das sind, denke ich, nichts weiter als Horrorszenarien, denn die wachsende Produktivkraft wird beispielsweise dabei völlig außer Betracht gelassen. Und es wird bewusst vergessen, dass man über die Verteilung des Reichtums neu nachdenken kann und muss. Die gegenwärtige demographische Entwicklung ist selbstverständlich kein blindwirkendes statistisches Naturgesetz, auf das die Politik keinen Einfluss nehmen könnte.
Es ist doch interessant, dass eine angebliche Dramatik der Demographie und des demographischen Faktors immer dann angeführt wird, wenn beispielsweise das Rentenniveau gesenkt werden soll, wenn Einschnitte im Gesundheitswesen vorgenommen werden, Tarife abgebaut, Schulen geschlossen, kurzum, wenn soziale Dienstleistungen und Errungenschaften abgebaut werden sollen.
Meine Damen und Herren, Demographie ist weitgehend nicht die Ursache, sondern vor allem der Vorwand für soziale Verschlechterungen. Darin besteht in erster Linie die gegenwärtige Dramatik und Dramaturgie.
Ich denke, wir brauchen keine demographischen Totschlagargumente, um Sozialabbau zu rechtfertigen oder gar zu begründen.
Meine Damen und Herren, das Thema Demographie ist, wie man weiß, ein immergrünes Thema. Wir haben uns im Landtag in regelmäßigen Abständen damit befasst. Seit 2000 haben uns beispielsweise allein fünf CDU-Anträge dazu erreicht. So heißt es beispielsweise im CDU-Antrag vom 29. März 2000: „Die Umkehr der Entwicklung der Einwohnerzahl Mecklenburg-Vorpommerns zu einem positiven Trend gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Landespolitik.“ Ich gestehe, eine solche Mahnung müsste doch wohl eigentlich für jeden der Wink mit dem Zaunpfahl sein.
Heute haben wir nun endlich den CDU-Antrag vor uns, der uns schon im Mai 2002 von Herrn Rehberg angedroht worden war.
Die CDU hat also über zwei Jahre Zeit gebraucht, um den Vorschlag der Errichtung einer Enquetekommission, das nach ihrer Auffassung größte gesellschaftspolitische Zukunftsproblem, auf die Tagesordnung zu setzen. Nur, meine Damen und Herren, beim Lesen des Antrages habe ich mir doch verwundert die Augen gerieben,
denn wir haben eine fast wortgetreue Abbildung des Antrages vom 1. November 2001 auf Drucksache 3/2398 vor uns.
Und sieht man in den Auftrag der Bundestagsenquetekommission, die von meinem Kollegen Kokert hier benannt worden ist, vor über zwölf Jahren, wird man auch erstaunliche textliche Übereinstimmungen finden.
Meine Damen und Herren, wenn ich die früheren Reden von Herrn Rehberg und Herrn Dr. Born zu diesem Thema richtig verstanden habe, dann steht auch fest, …
Herr Kokert hat das heute nicht benutzt, aber ich möchte es trotzdem sagen.
… dass die miserable demographische Entwicklung natürlich der SPD-PDS-Regierung zuzuschreiben ist,
weil wir den Transrapid verhindert, Bewerbungen von BMW hintertrieben und schließlich den Airbus nicht ins Land geholt haben.
Schließlich waren da noch die Minister Holter und Methling,
die beispielsweise mit dem Abbruch der Eigenheimzulage oder FFH-Gebieten für massenhaften Exitus der Mecklenburger und Vorpommern sorgten.
Nein.
Schluss des Schlusses: Offensichtlich scheint es nur eine Lösung über eine CDU-Regierung zu geben, die unsere Demographie retten soll.
Aber es war damals Wahlkampfzeit, meine Damen und Herren von der CDU. Ich glaube, es ist so, dass wir heute
wieder kurz vor Wahlzeiten stehen, denn der Wahltermin rückt näher.
Wir haben bereits 2001 anlässlich der Beratung des Originalantrages der CDU gesagt, warum wir eine Enquetekommission ablehnen. An diesen Gründen hat sich nichts geändert. Und das sage ich trotz guter Erfahrungen, lieber Kollege Ringguth, mit der Enquetekommission „Zukunftsfähige Gemeinden“.
Das ist aber zunächst formell zu sehen.
Es ist einfach formell zu sehen, dass eine Enquetekommission verfahrensmäßig schwerer handelbar und zeitintensiver ist.
Und wenn wir die Enquetekommission des Bundestages, die hier schon von den Kollegen der CDU benannt wurde, nehmen,
dann sagen die Ergebnisse der Arbeit der Enquetekommission nichts anderes, denn, man höre bitte genau zu, diese Kommission tagte von 1992 bis 2001, sage und schreibe fast zehn Jahre lang. Von wesentlichen neuen Erkenntnissen hat man nichts gehört. Jedenfalls redet heute kaum noch einer darüber, es sei denn, er will begründen, warum er im eigenen Land eine Enquetekommission einrichten will. Kurz gesagt, die Gefahr langwieriger Verhandlungen ohne fassbares Ergebnis bestünde, wenn wir den CDU-Vorschlag so über die Bildung einer Enquetekommission beschließen würden.
Dann liegt auf der Hand, dass die Formulierungen im Antrag einem Einsetzungsbeschluss kaum gerecht werden. Nirgends ist aus den Formulierungen herzuleiten, welche Entscheidungen der Landtag vorbereiten soll und wo der Hase eigentlich hinlaufen soll. Es soll nach dem Antrag alles Mögliche analysiert und untersucht werden. Keiner weiß, wozu das eigentlich gut sein sollte. Meine Damen und Herren von der CDU, die in dem Antrag verlangten Analysen liegen doch aber vor. Da muss man nur in einschlägigen Statistiken und Materialien einmal genau nachschauen.
Im Übrigen, Sie haben doch auch genügend parlamentarische Möglichkeiten, fehlendes Faktenmaterial von der Regierung einzufordern. Aber nein, man schüttelt lieber wieder eine Enquetekommission aus dem Ärmel, anstatt mit den alltäglichen parlamentarischen Mitteln wirklich ernsthaft Informationen ans Tageslicht zu fördern, wie es eine Aufgabe der Opposition sein sollte.
In den Debatten 2001 und 2002 wurde von der CDU gefordert, Visionen für das Land zu erarbeiten. Nur, meine Damen und Herren, dafür ist aus unserer Sicht das Instrumentarium Enquetekommission nicht da und herzlich wenig geeignet, denn auch eine Enquetekommission hat ein konkret gegenständliches Untersuchungsverfahren zum Gegenstand, wenn es auch nicht so streng ist wie das Verfahren eines Untersuchungsausschusses. Eine
Enquetekommission kann man nicht zur Denkwerkstatt umfunktionieren. Schließlich haben wir ebenfalls bereits bei der Behandlung des Originalantrages darauf hingewiesen, dass das Thema Demographie als Gegenstand einer parlamentarischen Enquete einfach zu breit ist, also rein praktisch nicht zu bewältigen.
Und eine letzte Anmerkung sei noch gestattet: Die Regierungsfraktionen haben es sich mit dem damaligen Antrag der CDU aus dem Jahr 2001 durchaus nicht leicht gemacht.
Natürlich konnten wir auch damals der Einsetzung einer Enquetekommission nicht zustimmen. Warum habe ich das noch einmal betont?
Aber denken Sie zurück, auf Antrag der SPD und PDS haben sich bis Mai 2002
ausnahmslos alle Ausschüsse mit dem von der CDU gewollten Thema Demographie befasst und Anhörungen durchgeführt.
Und dann, meine lieben Kollegen von der CDU, machen Sie sich die Mühe und schauen Sie noch einmal in die Protokolle der Ausschüsse,
wie wenig Ihre Kollegen und Sie selbst, falls Sie schon dabei waren, in diese Beratungen in den Ausschüssen eingebracht haben.
Man findet Ihre Vorschläge fast in keinem Ausschuss wieder. Wie soll ich also einen erneuten Antrag, den Sie heute hier gemacht haben, verstehen?
Eine Anmerkung sei noch gestattet: Es ist bekannt, mit welchem Eifer Sie damals das aus der Taufe gehobene Thema „Demographische Entwicklung“ begleitet haben. Man braucht wirklich nur in die Anwesenheitslisten der Ausschussberatungen zu sehen. Sie waren nämlich damals nicht nur mit Vorschlägen sehr zurückhaltend, sondern in den Ausschüssen auch herzlich wenig präsent. Auch das muss gesagt werden.
Da auf dieser Grundlage allein schon die Machart Ihres neuen Antrages
das Abkupfern einer verschlissenen Vorlage zu sein scheint, lehnen wir als Regierungskoalition diesen Antrag ab. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Einem Ersten Gesetz zur Deregulierung und zum Bürokratieabbau stünde es gut zu Gesicht, wenn wir nicht allzu lange darüber diskutieren, sondern rasch an seiner Umsetzung arbeiten. Ich möchte mich daher heute hier in der Debatte nur auf vier kurze Bemerkungen beschränken:
Erstens. Das Aufheben regelnder Maßnahmen, das Abweichen von Landesgesetzen oder die Änderung kommunaler Standards, sprich also, Deregulierung und Bürokratieabbau, beginnen leider auch in Mecklenburg-Vorpommern mit ihrem Gegenteil, nämlich einem Gesetzgebungsvorhaben, einem Gesetzgebungsprozess und im Ergebnis mit einem neuen Gesetz. Das mag man bedauern, aber auch Deregulierung, wir merken das, hat rechtsstaatlichen Prämissen zu entsprechen.
Meine Damen und Herren, ich habe allerdings auch nicht geahnt, dass ein Deregulierungsgesetz den wohlwollenden Leser derart herausfordert, oder anders gesagt, der vorliegende Gesetzentwurf ist keine leichte Kost. Für die parlamentarische Befassung kann ich mich aber mit dem Motto trösten, was wir uns eingebrockt haben, müssen wir auch gemeinsam auslöffeln. Bis zur Zweiten Lesung sollten wir aber gemeinsam überlegen, ob dem ersten Deregulierungsgesetz ein adressatenfreundlicherer Anstrich gegeben werden kann, etwa in Gestalt eines übersichtlichen und aussagekräftigen Anhangs.
Zweitens. Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf der Landesregierung muss offen sein für eine weitere Anreicherung im parlamentarischen Verfahren. Sowohl der Innenausschuss als auch der Sonderausschuss „Verwaltungsmodernisierung und Funktionalreform“ haben verdeutlicht, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU zur Modernisierung der Verwaltung und der Vereinfachung von Verwaltungsgesetzen nicht ad acta legen zu wollen. Und hierbei geht es auch nicht um die Klärung der Frage, wer wohl wen wann zum Jagen getragen hat. Aus förmlichen Gründen wird der Regierungsentwurf natürlich Vorrang genießen. Es muss möglich sein, weitere Anregungen des Gesetzentwurfes der Projektgruppe „Testregion für Bürokratieabbau Westmecklenburg“ deregulierend zu hinterfragen.
Drittens. Meine Damen und Herren, Artikel 1 des vorliegenden Gesetzentwurfes, also das Gesetz über die Testregion für Bürokratieabbau Westmecklenburg sieht vor, Maßnahmen der Deregulierung, des Bürokratieabbaus und der Verwaltungsvereinfachung in einem begrenzten