Protokoll der Sitzung vom 13.05.2004

Zunächst einmal möchte ich erneut feststellen, was auch der Herr Ministerpräsident und viele von uns und von Ihnen in den letzten Tagen unterstrichen haben: Die Erweiterung der Europäischen Union um die zehn neuen Beitrittsstaaten ist ein historischer Schritt und Teil eines der größten Friedensprojekte im Zusammenleben der Völker auf diesem Planeten.

Und, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, in dem Bereich, den ich als Fachminister zu verantworten habe, dem Natur- und Umweltschutz, kommt diese politische Entwicklung gewissermaßen der Natur der Sache nach im doppelten Sinne entgegen. Umweltschutz ist nämlich an sich schon grenzüberschreitend, sowohl im technischen Umweltschutz als auch im so genannten grünen Umweltschutz, dem Naturschutz. Weder die Abgasfahnen noch die Gewässerbelastungen von Industrieanlagen, die unserem Stand der Technik vielleicht noch nicht entsprechen, machen an politischen Grenzen Halt noch orientieren sich etwa die Wanderungen von Fischen aus dem internationalen Meer in die Flüsse oder der jährliche Zug der Vögel an solchen Grenzen. So, wie der Handel zwischen den Völkern, die jetzt in der EU miteinander verbunden sind, die Grenzen überschreitet, so überschreiten auch die naturwissenschaftlichen Gegebenheiten unserer gemeinsamen Lebensgrundlagen diese Grenzen. Und so, wie wir den gemeinsamen Handel insgesamt als Chance sehen, so sollten wir auch den gemeinsamen Umweltschutz in der Europäischen Union als Chance begreifen und annehmen. Die Beitrittsländer, die wir jetzt im Haus Europa als neue Nachbarn begrüßen können, haben dies übrigens in unterschiedlichem Umfang zwar, aber schon lange erkannt und sich zum Teil seit Jahren intensiv darauf vorbereitet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, wo dies für einen Landesminister und sein Haus möglich war, hat das Umweltministerium dieses Aufeinanderzugehen bereits seit längerem unterstützt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Hauses haben in den vergangenen Jahren in den Bereichen Wasser und Abwasser, Meeres- und Küstenschutz, Naturschutz, grenzübergreifende Störfallvorsorge, Umweltwissenschaft und Umweltbildung Kontakte zu den Beitrittsstaaten, insbesondere zur polnischen Woiwodschaft Westpommern, aufgebaut und aufrechterhalten.

Von den Anrainerstaaten der Ostsee sind seit der EUErweiterung zum Beginn dieses Monats acht Staaten Mitglieder der Europäischen Union. Es liegt deshalb nahe, hier einen zukünftigen Handlungs- und Politikschwerpunkt zu bilden, der auch und insbesondere den Bereich der Umwelttechnologie und Umweltwissenschaft umfassen wird. Hier arbeiten wir eng mit den Handelskammern, Universitäten und Hochschulen unseres Landes zusam

men, denn auf diesem Gebiet haben wir durchaus etwas für die Beitrittsländer zu bieten.

Ich bin den Fraktionen aber auch deshalb für den Antrag dankbar, weil unsere regionalen Mitbewerber im Ostseeraum, hier vor allem Dänemark und Finnland, gute Kontakte zu den Beitrittsländern haben und diese sehr konsequent ausbauen. Wir müssen also unsere eigenen Anstrengungen entsprechend ausrichten. Einen besonderen Schwerpunkt bilden dabei natürlich die Beziehungen zu unserem direkten Nachbarn Polen. Der Artikel 6 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, der als grundlegendes politisches Dokument der EU die Einbeziehung des Umweltschutzes in die Umsetzung der Gemeinschaftspolitiken im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung vorsieht, gilt jetzt auch für unser Nachbarland Polen.

Mecklenburg-Vorpommern hat im Jahre 1991 mit der Woiwodschaft Westpommern eine gemeinsame Umweltkommission gegründet, die GUK, die sich in diesem Herbst zum elften Mal treffen wird – dieses Mal auf polnischer Seite –, um an unseren gemeinsamen Aufgaben weiterzuarbeiten.

Auf der GUK-Tagung im Jahr 2000 habe ich den Vorschlag unterbreitet, unsere Zusammenarbeit mit dem Instrument der Agenda 21 auszubauen, denn der gemeinsame nachbarschaftliche Ausbau der von der EU geforderten und durch die Strukturfondsmittel auch geförderten nachhaltigen Entwicklung lässt sich im Rahmen des so genannten Regionalen-Agenda-21-Prozesses besonders fruchtbar gestalten. Die Notwendigkeit, im Agenda21-Prozess zusammenzuarbeiten, ergibt sich nicht zuletzt aus der kleinteiligen Struktur der kommunalen Ebene unseres Landes. Wenn ein Dorf oder eine Kleinstadt sich dazu entschließt, eine lokale Agenda 21 zu erarbeiten, so ist dies zunächst ein bemerkenswerter Schritt. Er widerspiegelt die Ernsthaftigkeit, mit der die Kommune ihren Weg in die Zukunft unter Beteiligung der eigenen Bevölkerung gestalten will. Ein solcher Schritt ist ein Mosaiksteinchen in dem Prozess zu einer flächendeckenden Umsetzung des Leitbildes der nachhaltigen Entwicklung. Es genügt jedoch nicht, an verschiedenen Stellen Insellösungen gewissermaßen aus der eigenen Kirchturmperspektive anzustreben. „Entdecke deinen Nachbarn“ – nicht nur, aber auch – „im Agenda-21-Prozess“, dieses Motto gilt in Mecklenburg-Vorpommern vielleicht noch stärker als in den anderen Bundesländern.

Folgerichtig sind in unserem Land eine Reihe von Regionalen Agenden 21 entstanden. Dabei haben sich die Regionen ganz unterschiedlich gefunden. Die Regionale Agenda 21 Rostock/Mittleres Mecklenburg ist identisch mit der entsprechenden Planungsregion. Die Regionale Agenda 21 Biosphäre Schaalsee orientiert sich landkreisübergreifend an den Grenzen des Biosphärenreservates Schaalsee. Die Regionale Agenda 21 Darß Zingster Boddenkette umfasst die Boddenküste und Teile des Hinterlandes. Eine ganz besondere Rolle spielt die Regionale Agenda 21 Stettiner Haff – Region zweier Nationen.

Ausgehend von dem von mir initiierten GUK-Beschluss aus dem Jahre 2000 erging an die GUK-Arbeitsgruppe „Agenda 21, Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung“ der Auftrag zur Erarbeitung einer grenzüberschreitenden regionalen Agenda, die die Gebiete der Landkreise Uecker-Randow und Ostvorpommern auf deutscher Seite und die Woiwodschaft Westpommern auf polnischer Seite umfasst.

Am 20. April 2001 fand im Stettiner Schloss eine sehr gut besuchte deutsch-polnische Konferenz zu diesem Thema statt. Höhepunkt der Konferenz war die Unterzeichnung des Stettiner Beschlusses durch meinen damaligen polnischen Amtskollegen Posluszny und mich. Mit diesem Beschluss sind wir die Verpflichtung zur Erarbeitung der Agenda eingegangen. Im Anschluss an die Konferenz sollte der Agenda-Prozess in der Region etabliert und verankert werden. Auf beiden Seiten der Grenze wurden Akteure und Partner gefunden sowie Projekte initiiert, die das Ziel der Agenda unterstützen.

Der nächste Meilenstein war die Unterzeichnung des Dokumentes Regionale Agenda 21 Stettiner Haff – Region zweier Nationen am 6. September 2002 in Pasewalk durch Herrn Posluszny und mich. Das Dokument formuliert unter anderem das Leitbild der Regionalen Agenda 21 sowie Wege und Maßnahmen dorthin.

Ich freue mich, dass sich das Arbeitsministerium sehr konstruktiv in die Erarbeitung und Umsetzung der Regionalen Agenda 21 einbringt. Durch die große thematische Nähe von Agenda-21-Prozessen und dem integrierten Küstenzonenmanagement ist es gelungen, das Projekt „Forschung für das integrierte Küstenzonenmanagement in der Oder-Region“ mit der Regionalen Agenda 21 Stettiner Haff zu verbinden. Nicht zuletzt durch die im Rahmen der Regionalen Agenda 21 seit dem Jahr 2000 bereits geleisteten Vorarbeiten ist es gelungen, den Zuschlag für Fördermittel des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für dieses Küstenzonenmanagement zu erhalten. Für den Agenda-21-Prozess bedeutet dies unter anderem, dass ab Juni dieses Jahres ein mit den Fördermitteln finanziertes Agenda-Transferbüro die Arbeiten unterstützen wird. Auf polnischer Seite wird derzeit geprüft, ein ähnliches Büro einzurichten. Die Möglichkeiten und Chancen hierfür sind nach dem EU-Beitritt am 1. Mai 2004 selbstverständlich deutlich gestiegen.

Das Projekt der grenzüberschreitenden Agenda 21 wurde von Anfang an wissenschaftlich begleitet, auf deutscher Seite durch die Fachhochschule Neubrandenburg, auf polnischer Seite durch die Universität Stettin. Die seit Beginn durchgeführten Aktivitäten richteten sich zunächst in erster Linie an Mitarbeiter der Kommunalverwaltungen auf beiden Seiten der Grenze. So wurde bereits 2002 ein deutsch-polnisches Agenda-Training begonnen. Das Trainingsprogramm des Jahres 2003 bestand beispielsweise aus insgesamt sechs Modulen, hiervon vier gemeinsame Termine der deutschen und polnischen Teilnehmer. Im Vordergrund stand der grenzüberschreitende Erfahrungsaustausch. Am Ende des Kurses erhielten die Teilnehmer ein Zertifikat für die erfolgreiche Teilnahme.

Im Jahr 2002 wurde ein Schülerwettbewerb zur Ausgestaltung des Logos ausgelobt. Aus den insgesamt 55 Entwürfen wurden zwei erste Preise ausgewählt. Eine polnische Schulklasse gewann eine Exkursion zur Landesgartenschau in Wismar, eine Klasse des Oskar-PichtGymnasiums war Gast in Stettin.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu erwähnen, ist mir besonders wichtig, denn gerade die nachwachsende Generation der jungen Europäer hat die Chance, einen großen Beitrag zu einem wirtschaftlich und ökologisch sinnvollen und soziokulturell reichen Zusammenleben zu leisten. Dabei müssen wir sie unterstützen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich habe Ihnen einige Gedanken und Hintergründe aus europäischer Sicht und einige konkrete Handlungsbeispiele aus der aktuellen Arbeit des Umweltministeriums vorgetragen. Alle Fachleute sind sich einig, dass der Beitritt der zehn neuen Mitgliedsstaaten zu weitreichenden langfristigen Veränderungen führen wird. Er birgt Chancen und Risiken, auch und insbesondere im Bereich des Umweltschutzes und der Nutzung unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Ich meine, dass wir diese Chancen beherzt nutzen und auftretende Probleme nüchtern betrachten und soweit möglich lösen sollten. Die vereinbarte Agenda 21 ist ein geeignetes Instrument, weitere Fortschritte zu erreichen. Den komplexen Anspruch an eine Agenda 21 werden wir wohl dann erst voll erreichen, wenn sie alle Politik- und Lebensbereiche, sowohl die ökologischen als auch die ökonomischen und soziokulturellen, umfasst.

Insofern gehe ich damit ein wenig ein auf den Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der schon eine gewisse Basis hat. Allerdings zielt der Antrag der Regierungsfraktionen, soweit ich ihn verstanden habe, in erster Linie auf die Arbeit im Umweltsektor. Sie als Parlament müssen entscheiden, in welche Richtung Sie votieren wollen. Aber vom Anliegen der Agenda 21 her ist es völlig korrekt, den Bereich der Umweltpolitik zu ergänzen durch die Wirtschaft und das Soziale. Der vorliegende Antrag der Regierungsfraktionen zeigt auf jeden Fall auf, dass das Parlament sich dieser Aufgabe auf verschiedenen Handlungsfeldern zu stellen bereit ist und die grenzüberschreitende Arbeit des Umweltministers im Besonderen unterstützen möchte. Und das, meine Damen und Herren, ist selbstverständlich für mich eine große Chance. Ich begrüße deshalb als Fachminister und als Bürger dieses Landes und der Europäischen Union sehr ausdrücklich diesen Antrag und bedanke mich dafür.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Danke schön, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Timm von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Hüt moken wi dat so, dat jeder dat versteht.

Wir, die CDU-Fraktion, möchten dem Antrag, den Sie heute hier eingebracht haben, sehr gerne zustimmen. Und ich bin auch dem Umweltminister sehr dankbar, dass er darauf verwiesen hat, dass die CDU-Fraktion einen Änderungsantrag eingebracht hat. Ich begrüße es auch außerordentlich, dass er auf diesen Änderungsantrag insofern eingegangen ist, dass er gesagt hat, diese Änderung, die hier vorgeschlagen worden ist, ist eine sinnvolle, nicht nur eine sinnvolle, eigentlich eine erforderliche, eine notwendige Erweitung, um dieses Thema weiter fassen zu können.

Bereits im Mai 1992 hat die Staatengemeinschaft auf dem UN-Gipfel in Rio de Janeiro die Kommunen weltweit in die Pflicht genommen, vor Ort einen Prozess für eine lokale Agenda 21 in Gang zu setzen. Agenda 21 oder nachhaltige Entwicklung, das sind Schlagworte, die nach wie vor in aller Munde sind. Fragt man allerdings nach, können viele Mitmenschen das Anliegen des Agenda-Prozesses nicht erläutern oder haben es auch noch gar nicht richtig verstanden.

Dieses wird auch im vorliegenden Antrag der Koalitionsfraktionen deutlich. Wieder einmal wird der Prozess der lokalen Agenda 21 nur durch die ökologische Brille betrachtet. Dabei muss gerade im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Agenda-21-Prozess auf Grundlage einer umfassenden Bestandsaufnahme neben den ökologischen Belangen auch die sozialen und wirtschaftlichen Belange beinhalten.

(Beifall Jörg Vierkant, CDU)

Wenn alle Problemkreise der Agenda berücksichtigt werden, dann ist ein sehr breiter Prozess zu behandeln, dem wir uns mit Nachdruck stellen müssen. Der Dreiklang von Ökologie, Wirtschaft und Sozialem darf kein Missklang sein. Klar aber ist, dass es auch künftig nicht möglich sein wird, den Umweltbereich völlig losgelöst von wirtschaftlichen und sozialen Aspekten zu betrachten. Wie sagte doch schon Klaus Töpfer: „Der größte Feind der Umwelt ist die Armut.“ Aus diesem Grunde hat meine Fraktion den vorliegenden Änderungsantrag eingebracht. Alle drei Bereiche müssen nach Ansicht meiner Fraktion gleichberechtigt nebeneinander betrachtet werden.

Meine Damen und Herren, während der Agenda-21Prozess bisher in unserem Land zum überwiegenden Teil von den Kommunen ausgeht, wird mit dem vorliegenden Antrag nunmehr die Landesregierung aufgefordert, sich verstärkt für eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes einzusetzen. Offensichtlich sehen die Koalitionsfraktionen Handlungsbedarf in diesem Bereich. Zwar sind meines Erachtens die Kommunen und die private Wirtschaft die wesentlichen Akteure bei der Umsetzung der Agenda 21, dennoch hat die Vergangenheit gezeigt, dass Initiativen durch den administrativen Bereich angeschoben und unterstützt werden müssen.

Meine Damen und Herren, der Agenda-Prozess ist ein Prozess des Findens und der Mitwirkungsmöglichkeiten und demzufolge ist neben der Ökologie, der Wirtschaft und dem Sozialen eine vierte Säule zum Sichern der Chancen eines jeden Einzelnen notwendig, der Begriff der Gerechtigkeit. Dies gilt es insbesondere bei der Zusammenarbeit mit den polnischen Nachbarn zu beachten, denn ein Gefühl der Benachteiligung hemmt viele sinnvolle Aktivitäten. Die Zusammenarbeit mit den polnischen Nachbarn bietet in allen Bereichen des Agenda-Prozesses hervorragende Entwicklungschancen. Diese zu nutzen, muss das Ziel aller handelnden Akteure sein. Deshalb bitte ich um die Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. – Danke schön.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Danke schön, Herr Timm.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Jarchow von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der Agenda 21 wurde ein umwelt- und entwicklungspolitisches Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert von 178 Staaten unterzeichnet. Ziel ist es, die Lebensgrundlagen für alle Menschen und in allen Erdteilen jetzt und zukünftig zu sichern. Leitbild der Agenda 21 ist die nachhaltige Entwicklung. Das heißt, die Befriedigung der Bedürfnisse der heutigen Generation so zu gestalten, dass dies nicht zu Lasten künftiger Generationen geschieht. Nachhaltige Entwicklung erfordert

daher die Vernetzung ökonomischer, sozialer und ökologischer Aspekte. Eine Entwicklung kann aber nur dann nachhaltig sein, wenn sie umweltverträglich, sozial gerecht und wirtschaftlich tragfähig ist.

(Beifall Frank Ronald Lohse, SPD)

Die damit verbundenen Probleme können nur in Zusammenarbeit und im Einklang mit unseren Bürgern erreicht werden. Im Kapitel 28 der Agenda 21 werden die Kommunen aufgefordert, Initiativen zu starten, welche die Agenda 21 unterstützen. Daraus leitet sich das Motto der Agenda 21 ab: „Global denken, lokal handeln“. In Mecklenburg-Vorpommern sind schon sieben Kommunen diesem Aufruf mit zahlreichen Projekten und der Bearbeitung von konkreten Handlungsfeldern gefolgt. In manchen Fällen kann man nachhaltige Entwicklung aber nicht lokal begrenzen. Insofern macht es Sinn, dieses Motto „Global denken, lokal handeln“ zu erweitern in „Global denken und regional handeln“. Die EU-Osterweiterung, denke ich, bietet da die Chance, diesem Anspruch über Ländergrenzen hinweg gerecht zu werden.

Insbesondere steht dabei für unser Land Polen im Blickpunkt. Der Beitritt Polens in die Europäische Union stellt aber in Bezug auf eine länderübergreifende Agenda 21 nicht die Stunde null dar. Bereits im Jahr 2000 wurde auf der Basis der gemeinsamen Erklärung von Schwerin durch das Land Mecklenburg-Vorpommern und die Woiwodschaft Westpommern eine gemeinsame Umweltkommission eingerichtet. Ich denke, über die Aktivitäten dieser gemeinsamen Kommission hat der Minister soeben sehr umfangreich berichtet.

Diese Regionale Agenda 21 umfasst alle Städte und Gemeinden beiderseits der Grenze, die einen naturräumlichen, historischen, kulturellen und wirtschaftlichen Bezug zum Stettiner Haff haben. Alle Städte und Gemeinden, öffentliche und private Institutionen und Unternehmen sowie alle Vereine in der Region sind eingeladen, der Regionalen Agenda 21 beizutreten und an ihrer Umsetzung mitzuwirken. Die wesentlichen Handlungsbereiche der Regionalen Agenda 21 sind Bildung von lokalen Agenden in Städten und Gemeinden, Umweltbewusstsein und Umweltbildung, nachhaltiger Tourismus, ökologischer Landbau, Vermarktung regionaler Produkte, umweltschonende Technologien, regenerative Energiequellen, das Kulturerbe, Küstenschutzmanagement und die wissenschaftliche Zusammenarbeit.

Meine Damen und Herren, ich meine, dieses Beispiel sollte Schule machen. Darüber hinaus gibt es schon eine Regionale Agenda 21, die den gesamten Ostseeraum umfasst, die Baltic 21, in der alle Ostseeanrainer Mitglied sind. Auch der Minister hat darüber berichtet. In Arbeitsgruppen werden Aspekte der Nachhaltigkeit zum Beispiel in der Landwirtschaft, Industrie und im Verkehr bearbeitet. Mecklenburg-Vorpommern ist gemeinsam mit Schweden für den Bereich des Tourismus hauptverantwortlich.

Die Chancen für die Durchsetzung der Ziele der Agenda 21 haben sich mit dem Beitritt der mittel- und osteuropäischen Staaten zur EU erhöht. Meine Damen und Herren, Mecklenburg-Vorpommern sollte sie nutzen. Wir werden somit diesem Antrag zustimmen.

Jetzt ist es schade, dass mein Kollege Kokert nicht hier ist. Kollege Kokert hat in vergangener Zeit mir gegenüber öfter beklagt, wir können ja Anträge stellen, wie wir wollen, aber ihr schmettert sie sowieso alle ab und lehnt sie sowieso alle ab.

(Beifall Gabriele Schulz, PDS – Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Nun ist er nicht da und ich möchte mit den Worten von Jürnjakob Swehn sprechen, der dann sagen würde: Lieber Freund, wenn du das glaubst, dann hast du einen Irrglauben in dir.

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Nämlich wenn ein Antrag Sinn macht, und ich denke, Ihr Änderungsantrag macht Sinn in diesem Fall, dann werden wir Ihrem Änderungsantrag selbstverständlich zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU und PDS – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Jawoll!)

Danke schön, Herr Jarchow.

Ich denke, Herr Kokert wird das bestimmt zur Kenntnis nehmen. Er ist im Moment in Vaterfreuden

(Birgit Schwebs, PDS: Schon wieder?!)

und deswegen, denke ich, müssen wir das auch entschuldigen.

(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und PDS)