Protokoll der Sitzung vom 13.05.2004

die im Land geltenden Rahmenbedingungen benachteiligen unsere Landwirte, was die landwirtschaftlichen Unternehmen anbetrifft, im Wettbewerb keineswegs.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es dürfte wirklich für uns gemeinsam unstrittig sein, dass die Landwirte als Nutzer der begrenzten Ressourcen, also Boden, Wasser und –

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Luft.)

im Übrigen, glaube ich, darüber müssen wir uns in diesem Hohen Hause wirklich einig sein – dass Trinkwasserschutz und Trinkwasser als solches in der weiteren Entwicklung gerade auf dieser Erde zu einem der wichtigsten und notwendigsten Ressourcen werden. Wir haben die Pflicht und Schuldigkeit, alles daranzusetzen, dass gerade das Trinkwasser und die Trinkwasserressourcen des Landes Mecklenburg-Vorpommern erhalten bleiben.

(Beifall Ute Schildt, SPD)

Wir haben Probleme, meine Damen und Herren, und deswegen bitte ich wirklich ernsthaft noch einmal

(Beate Schlupp, CDU: Denken Sie an unsere Deponie. – Zuruf von Harry Glawe, CDU)

für diesen Kreislauf, Boden, Wasser, Luft und Pflanzen, grundsätzlich um Verständnis, dass wir die gesetzlichen Normen einzuhalten haben. Daran hat sich auch jeder Landwirt zu halten.

(Beate Schlupp, CDU: Wir haben Probleme mit den alten Deponien. – Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Und zum Glück ist es so, dass die klugen Landwirte, und wir haben viele, viele kluge Bauern, diese Normen auch akzeptieren.

Hinsichtlich des Düngemittelgesetzes, das darf ich Ihnen auch sagen, könnte es bald in Ihrem und auch unserem gemeinsamen Interesse eine bundeseinheitliche

Norm geben. Sie wissen hoffentlich, dass sich die Abstandsregelung, die sehr unterschiedlich in den Bundesländern ist, bei uns sind es sieben Meter, die wir von Gewässern Abstand halten müssen, voraussichtlich, glaube ich, ändern wird. Es gibt eine Mehrheit im Bundesrat, denn da haben wir uns sehr aktiv eingebracht, und zwar die zwei Meter einzuhalten.

Sie haben heute Morgen wahrscheinlich auch alle gelesen, wir haben, Herr Umweltminister, wieder ein Problem in Rick bei Greifswald, wo erhebliches Fischsterben aufgetreten ist. Es kann vermutet werden, am Wochenende werden wir neue Erkenntnisse haben, dass hier tatsächlich auch das Thema Düngemittel oder Pflanzenschutzmittel eine Ursache mit sein kann.

(Harry Glawe, CDU: Der Sauerstoffmangel kann es auch sein.)

Deswegen möchte ich ausdrücklich darum bitten, dass wir auch den 7-Meter-Abstand gemäß Paragraph 81 Landeswassergesetz für Mecklenburg-Vorpommern selbstverständlich einer Prüfung unterziehen werden, ob das in Zukunft obsolet sein könnte. Aber im Interesse des Wasserschutzes, auch im Interesse der Ressource Trinkwasser und Gewässerschutz müssen wir gerade in Mecklenburg-Vorpommern aufpassen, dass wir hier keinen Schaden anrichten. Denn nichts wäre schlimmer, als wenn wir hier zu erheblichen Umweltschädigungen kommen würden, und dieses auch noch Auswirkungen auf den Tourismus hätte. Das können Sie nicht wollen und ich glaube, das wollen Sie auch nicht.

(Andreas Petters, CDU: Und was ist mit den Landwirten?)

Aber Sie sprechen ja von der so genannten Harmonisierung. Das Pflanzenschutzgesetz ermächtigt die Länder aus gutem Grunde, aus wasserrechtlichen und naturschutzrechtlichen Bestimmungen heraus geeignete Vorschriften über die Anwendung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes auch in Schutzgebieten zu erlassen. Das ist richtig und war und ist auch gerade für unser Bundesland dringend notwendig.

Wasserrecht und natürlich auch über die Rahmengesetzgebung des Bundes hinausgehendes Naturschutzrecht sind nun mal – und zum Glück ist das so – verfassungsgemäß Ländersache. Das ist richtig und auch dringend notwendig. Stellen Sie sich mal vor, der Bund würde uns hier auch noch hineinregieren, da halte ich schon mit, dass derjenige, der vor Ort ist, die Rahmengesetzgebung auch umsetzt. Und das haben wir, glaube ich, auch bis jetzt ganz gut gemacht. Im Übrigen sind das zum großen Teil ja Gesetze, die wir damals auch hier im Landtag entwickelt haben, bei denen Sie vor allen Dingen die Verantwortung getragen haben.

Also wird auch noch einmal deutlich, hieraus unmittelbare Wettbewerbsbenachteiligungen für die Landwirte abzuleiten ist nicht richtig. Sie blenden im Übrigen auch die Praxisbedingungen völlig aus und argumentieren aus meiner Sicht schlichtweg falsch.

(Zuruf von Andreas Petters, CDU)

Ich halte es im Übrigen für sehr fragwürdig, wenn Sie auf diese Art und Weise sinngemäß suggerieren, jedenfalls nehme ich das so zur Kenntnis, dass es in anderen Ländern keine Einschränkungen bei der Anwendung von Düngeund Pflanzenschutzmitteln im Uferbereich geben sollte.

(Beate Schlupp, CDU: Andere, andere!)

Fakt ist natürlich, dass die Mehrheit der Bundesländer, unter anderem natürlich auch die CDU-regierten Länder Baden-Württemberg – davon ist ja heute und gestern auch schon mehrfach die Rede gewesen –, Hessen, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen und auch SachsenAnhalt in ihren Landeswassergesetzen tatsächlich Abstandsregelungen zwischen fünf und zehn Metern verankert und festgeschrieben haben. Also ich weiß nicht, ob die denn auch verkehrt handeln. Vielleicht haben Sie ja eine konzertierte Aktion jetzt vor.

Darüber hinaus gibt es natürlich Verbotsvorschriften in Bezug auf wassergefährdende Stoffe, darunter auch für mineralische oder organische Düngemittel sowie Pflanzenschutzmittel.

Nun finden sich in den Landeswassergesetzen von Niedersachsen, Baden-Württemberg und Hessen auch entsprechende Ausgleichsregelungen wieder. Vielleicht kommen Sie darauf noch. Leider ist es so, dass finanzschwächere Länder sich diese Möglichkeiten aufgrund der knappen Finanzressourcen nicht einräumen lassen. Das ist heute leider auch noch der Fall und war auch zu Ihrer Regierungszeit so, dass keine Ausgleichszahlungen bereitgestellt worden waren, weil die Finanzsituation das nicht hergegeben hat. Ich kann mich jedenfalls nicht daran erinnern, dass die CDU damals in ihrem Referentenentwurf für das Landeswassergesetz eine Kompensation vorgesehen hatte. Wollen Sie uns heute etwa Ihre eigenen Versäumnisse vorwerfen oder anlasten? Ich glaube das im Übrigen auch nicht.

Allerdings stellt sich mit Blick auf die gerade genannten Länder schon die Frage: Wer verzerrt denn nun eigentlich hier den Wettbewerb? Sind es die anderen Bundesländer, die tatsächlich wieder gegensubventionieren? Ist das eigentlich der richtige Weg? Ich sage ausdrücklich, für mich ist es nicht der richtige Weg. Mecklenburg-Vorpommern könnte dazu im Übrigen auch im Bundesrat, dazu fordern Sie uns ja auf, hunderte von Anträgen stellen und einbringen und würde doch kein Ergebnis erzielen können, weil es dafür tatsächlich keine Mehrheiten innerhalb des Bundesrates gibt. Das weiß die CDU natürlich genauso gut, jedenfalls gehe ich davon aus, wie die Regierung in Mecklenburg-Vorpommern.

Im Übrigen gilt das Pflanzenschutzgesetz bundesweit. Auch das noch einmal als ausdrücklicher Hinweis: Das Pflanzenschutzgesetz gilt bundesweit. Demgemäß werden Pflanzenschutzmittel bereits im Zulassungsverfahren mit verschiedenen Auflagen versehen. Darauf haben Sie ja auch richtigerweise hingewiesen. Das ist auch erforderlich, denn es geht letzten Endes um Gefahrenabwehr, insbesondere natürlich um die Gesundheit von Mensch und Tier, aber auch um den Naturhaushalt insgesamt. Und erinnern Sie sich bitte einmal an Nitrophen oder Brasan oder auch an andere Diskussionen, die wir im Rahmen von Pflanzenschutzmittelanwendungen in unserem Bundesland gehabt haben.

Schon die Zulassungsbehörde legt damit bundeseinheitlich fest, welcher Mindestabstand zu Gewässern bei einem bestimmten Mittel einzuhalten ist, was ich richtig finde. Diese Vorschriften gelten im Übrigen quasi von Rügen bis zur Zugspitze. Daran werden wir auch festhalten müssen im Interesse des Naturhaushaltes, im Interesse von Mensch und Tier. Sie lassen sich jedoch auch untereinander und damit im Hinblick auf eine Einheits

norm für alle wassergefährdenden Stoffe nicht in Einklang bringen. Gerade wir als gewässerreichstes Bundesland, das sage ich noch mal, haben hier andere Dinge umzusetzen und das werden wir auch weiterhin machen müssen.

Im zweiten Punkt Ihres Antrages fordern Sie nun ja unter anderem, Paragraph 81 des Landeswassergesetzes gleich ganz zu streichen. Andererseits ist eine hierfür erforderliche bundeseinheitliche Gesamtregelung zu allen wassergefährdenden Stoffen und nicht nur zu denen aus der Landwirtschaft völlig unrealistisch. Das muss man einfach erkennen. Die Landesregierung ist im Übrigen gerade dabei, das Landeswassergesetz zu novellieren.

Alle Länder sind gehalten, die Europäische Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen. Auch darauf haben Sie ja schon hingewiesen. Gerade diese europäische Norm wird in Zukunft eine noch wichtigere Rolle spielen, auch bei der Bewertung und den Anwendungsbeschränkungen in den Uferbereichen. Das will ich ausdrücklich unterstrichen haben, dass diese Anwendung noch straffer geregelt werden wird aufgrund der Probleme, die wir heute schon haben. Die Landesregierung ist deshalb bereits seit langem bemüht, Ihre Hinterlassenschaft einer offensichtlich ungeeigneten pauschalen Abstandsregelung im Bundesrat auch zu harmonisieren. Da wollen wir hin und da sind wir auch intensiv am Arbeiten.

Im Übrigern stelle ich mir vor, dass im zukünftigen Regelfall die einheitlichen Vorgaben des Bundes, auch aus dem Dünge- und dem Pflanzenschutzmittelrecht, unmittelbar gelten sollen. Das heißt, wir werden ein einheitliches Recht im Dünge- und Pflanzenschutzmittelrecht hoffentlich bekommen. Andererseits müssen wir für besonders sensible Gebiete die Möglichkeit von notwendigen schärferen Regelungen gerade für unser Bundesland auch erhalten.

Im Übrigen steht es Ihnen natürlich auch frei, meine Damen und Herren von der Opposition, eigene Ideen in die Gesetzesdebatte innerhalb des Parlamentes einzubringen. Starre Gewässerabstandsregelungen sollten eigentlich der Vergangenheit angehören. Da stimmen wir wahrscheinlich überein. Das ist auch möglich, weil hinreichend gute Applikationstechniken – das haben Sie ja angedeutet – inzwischen überall, gerade auch in unserem Bundesland, in der Praxis Anwendung finden.

Des Weiteren sollen Wasserbehörden unter bestimmten Voraussetzungen auch Ausnahmen zulassen, zum Beispiel auch von Verboten des Aufbringens oder Lagerns wassergefährdender Stoffe. Dünge- und Pflanzenschutzmittel sind dabei eingeschlossen. Diese Ausnahmemöglichkeiten soll es geben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere Landwirtschaft ist sich ihrer eigenen Verantwortung sehr wohl bewusst. Wir tun alle gut daran und sind sehr wohl in der Lage, uns in der Landwirtschaft sehr schnell auf diese neuen Rahmenbedingungen einzustellen und damit dieses Wissen anzunehmen.

Eines übersehen Sie ebenfalls geflissentlich, dass bereits in der Praxis – ich nenne unter anderem nur das Thema Vorgewende, das sind ja die Schlagränder, die für die Technik und den Stofftransport von allergrößter Bedeutung sind und im Übrigen auch für den Ertrag – gerade auf diesen Vorgewenden oder auf dem Acker an den Randstreifen tatsächlich eine Ertragsminderung zwi

schen 40 und 80 Prozent entsteht. Ich glaube, es könnte ein Beitrag sein zu sagen, lasst uns doch auf den Vorgewenden auf die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln insgesamt verzichten, um damit einen Beitrag auch für den Naturhaushalt zu leisten. Vielleicht ist das auch ein Angebot an Sie. Pflanzenschutzmaßnahmen werden also auch erst dann in Erwägung gezogen, wenn hierdurch ein angemessener Ertragszuwachs erreicht wird. Das ist richtig, dann ist es auch sinnvoll und dazu stehe ich auch persönlich. Dies ist auf den Schlagrändern und auf den Vorgewenden also selten der Fall. Nach unseren Berechnungen – und wir haben das ja immer wieder auch in der Diskussion bei uns im Hause gehabt – steht die Differenz im Deckungsbeitrag tatsächlich gerade mal zwischen 0,5 und 0,3 Prozent. Das heißt, man könnte tatsächlich auf diese Bewirtschaftung der Ackerränder und der Vorgewende verzichten.

Unsere Praktiker sind natürlich auch an ganz anderen Möglichkeiten interessiert, beispielsweise Vorgewende und Randstreifen von etwa zehn Metern an den sensiblen Flächen gänzlich stillzulegen. Auch das ist ja in der Diskussion. Eine solche Stilllegung ist im Übrigen ab dem Jahr 2005 im Rahmen der von Ihnen kritisierten – ich weiß nicht, ob Sie das damit auch meinen – Agenda beziehungsweise gemeinsamen Agrarpolitik möglich. Das ist ein großer Fortschritt. Außerdem sind wir dann auch im Rahmen der so genannten Modulation, die Sie ja nie wollten – ich habe sie auch zeitweise stark bekämpft, aber Sie wollten sie ja nie –, in der Lage, frei werdende Mittel dann nach unserem aktuellen Programm „Tierartgerechte Haltungsformen“

(Zuruf von Beate Schlupp, CDU)

auch im Bereich von Randstreifen und Gewässerrandstreifen einzusetzen. Vielleicht ist das auch eine Alternative.

(Renate Holznagel, CDU: Herr Backhaus, es geht um die vorgezogene nationale Modulation.)

Also Sie wollen jetzt auf einmal auch die Modulation. Da sind wir uns ja auch schon ein ganzes Stückchen näher gekommen.

Aufgrund der unausweichlichen Ausweitung der Modulation stehen uns hier demnächst ja ein paar mehr Beträge zur Verfügung. Ich habe dem Bauernverband und den Landwirten damit innerhalb des Landes avisiert – und das haben wir ja auch schon mal hier besprochen –, dass wir dann auf eine spezielle Richtlinie zur Förderung von Gewässerrandstreifen innerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu sprechen kommen werden und wir eine solche Richtlinie dann vorsehen werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Ihr dritter Punkt schließlich liest sich so, als ob es ernstlich von Vernunft sei, wenn in unserem Land nur noch landwirtschaftliches Fachrecht – Sie haben es ja wieder angesprochen – gelten sollte. Alles andere würde dann nicht mehr gelten. Das heißt, wenn ich das jetzt ein bisschen polemisch formulieren darf, dass wir beispielsweise die Straßenverkehrsordnung in Mecklenburg-Vorpommern in der Zukunft abschaffen werden und siegen wird dann der Stärkere. Was dabei herauskommt, kennen wir ja.

(Heinz Müller, SPD: Dann dürfen nur noch Trecker fahren.)

Oder es dürfen in der Zukunft nur noch Trecker fahren.

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD – Heike Polzin, SPD: Trecker fahren!)

Gut, also das, glaube ich, meinen Sie auch so nicht.

(Zuruf von Beate Schlupp, CDU)

Ich gehe davon aus, dass Sie uns nicht zum Rechtsbruch auffordern wollen, sondern dass das Fachrecht als solches akzeptiert werden muss. Und es gilt eben nicht nur das landwirtschaftliche Fachrecht, sondern es gilt auch Umweltrecht, Bodenschutz und so weiter. Das heißt, wir werden alles daransetzen, auch im Rahmen der Cross-Compliance-Bedingungen, die ja ab 2005 dann gelten werden, den Grad der Verbindlichkeit deutlich zu erhöhen, ansonsten werden die Landwirte nicht in den Genuss der Ausgleichszahlungen kommen können. Und wir werden alles daransetzen, dass wir insbesondere das so genannte Flaschenhalsprinzip umsetzen werden und damit auch das kontrollieren, was dringend notwendig ist, weil wir hier nicht zu überzogenen Kontrollgremien kommen wollen.

Es ist natürlich auch so, Sie haben das schon angedeutet, die letzte Anlastung ist aus Ihrer Zeit, ich sage das ausdrücklich noch mal. Das meine ich auch wiederum nicht gehässig.