Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Umsetzung der gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union sowie die Preisentwicklung auf den Agrarmärkten stellen die Landwirte unseres Landes vor besondere Herausforderungen. Diese Herausforderungen können nur bewältigt werden, wenn sowohl im nationalen als auch im internationalen Rahmen vergleichbare wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen geschaffen werden. Dafür setzte sich meine Fraktion bereits in der zurückliegenden Zeit vehement ein. Leider konnten wir uns mit zahlreichen Anträgen zur Schaffung wettbewerbsfähiger Rahmenbedingungen in Mecklenburg-Vorpommern hier in diesem Hause nicht durchsetzen.
Ob im Bereich des Haushaltsbegleitgesetzes, der Schweinehaltungsverordnung, der Legehennenverordnung oder den Regelungen im Baugesetzbuch, keiner der seitens meiner Fraktion vorgelegten Anträge zum Erhalt oder zur Verbesserung der Rahmenbedingungen unserer Landwirte fand in diesem Hause Gehör.
Oder wie Bertolt Brecht so treffend formulierte, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und PDS: „Kein Vormarsch ist so schwer wie der zurück zur Vernunft.“
Heute bringt meine Fraktion nunmehr einen Antrag in den Landtag ein, der die den Wettbewerb verzerrenden Bedingungen im Bereich des Pflanzenschutzes aufheben soll. Die derzeitigen Anwendungsbeschränkungen für mineralische und organische Düngemittel und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Uferbereich stellen für unsere Landwirte unvertrebare Wettbewerbsbenachteiligungen gegenüber Landwirten aus anderen Bundesländern dar. Sogar seitens der zuständigen Zulassungsbehörden wird die im Landeswassergesetz normierte Abstandsregelung für kontraproduktiv erachtet. Die Zulassungsbehörden gehen davon aus, dass die im derzeitigen Paragraphen 81 Absatz 3 des Wassergesetzes von Mecklenburg-Vorpommern getroffene Regelung aus wissenschaftlicher Sicht überholt ist. Sie berücksichtigt weder die Auswahl eines geeigneten Aufbringungszeitraumes noch die Verhältnisse vor Ort, noch die Applikationstechnik.
Frei nach Bertolt Brecht könnte man sagen: Wenn Wissenschaftler sich auch oft bemühen, das Unmögliche möglich zu machen, so bemühen sich manche Politiker umgekehrt, das Mögliche unmöglich zu machen.
Sehr geehrte Damen und Herren, mehr denn je kommt es unter den gegebenen wirtschaftlichen Zwängen darauf an, den Einsatz von Betriebsmitteln zu optimieren. Deshalb fordert meine Fraktion unter Punkt 1 des Antrages die Landesregierung auf, „sich im Bundesrat für eine Harmonisierung der Anwendungsbeschränkungen für Pflanzenschutzmittel“ auf europäischer Ebene „einzusetzen“. Deshalb fordern wir unter Punkt 2 unseres Antrages die Landesregierung auf, alle geeigneten Maßnahmen einzuleiten, um „im Rahmen der Novellierung des Landeswas
sergesetzes, die im Landeswassergesetz § 81 Abs. 3 normierte Abstandsregelung … zu streichen“. Gleichzeitig soll die Landesregierung sich in künftigen Gesetzgebungsverfahren auf die rechtlichen Regelungen des landwirtschaftlichen Fachrechtes beschränken.
Ob Pflanzenschutzgesetz oder Düngemittelverordnung, es gibt schon heute ausreichende Regelungen im landwirtschaftlichen Fachrecht, die die gute fachliche Praxis und damit den Schutz der Umwelt normieren. Pflanzenschutzmittel dürfen nur dann verwendet und vermarktet werden, wenn sie amtlich zugelassen sind. Voraussetzung hierfür ist, dass die Mittel hinreichend wirksam und schädliche Auswirkungen auf Mensch, Tier und Grundwasser ausgeschlossen sind. Gleichzeitig muss jeder, der Pflanzenschutzmittel anwendet, die erforderlichen Sachkenntnisse nachweisen. Aus diesem Grunde verzichten andere Bundesländer wie zum Beispiel Bayern schon heute auf landesgesetzliche Regelungen.
Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen der Diskussion zur Umsetzung der gemeinsamen Agrarpolitik rücken zunehmend die so genannten Cross Compliance in den Vordergrund. Mit 18 EU-Richtlinien will die Europäische Kommission den Verbraucher-, Umwelt- und Tierschutz regeln. Die Ausgestaltung der Richtlinien obliegt den einzelnen Mitgliedstaaten. Leider zeichnet sich schon heute ab, dass die Bundesregierung wieder einmal weit über die Vorgaben aus Brüssel hinausgehen will. Wenn wir als Bundesland dann noch draufsatteln, dann führt dieses zum einen dazu, dass landeseigene Umweltprogramme nicht mehr aufgelegt werden können, und zum Zweiten dazu, dass ein erhöhtes Anlastungsrisiko für unser Bundesland besteht.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem vorliegenden Antrag meiner Fraktion besteht die Chance, die Wettbewerbsbedingungen für unsere Landwirte zu verbessern. Lassen Sie es uns mit Hermann Hesse halten, der sagte: „Die Praxis sollte das Ergebnis des Nachdenkens sein, nicht umgekehrt.“
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Als Erster hat um das Wort gebeten der Minister für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei Herr Dr. Backhaus. Bitte schön, Herr Minister.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin dankbar, dass wir heute wieder einmal ein Thema zu Landwirtschaftsfragen auf der Tagesordnung haben.
Frau Schlupp, eines möchte ich noch an den Anfang stellen. Die gemeinsame Agrarpolitik und das, was wir in den letzten Jahren daran gearbeitet haben, ist zum Wohle der Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern gemacht worden. Das ist der erste Punkt.
Im Übrigen ist es uns gelungen, tatsächlich in dem letzten Jahr dafür zu sorgen, dass genau die Preisausgleichs
zahlungen, die wir bis heute in Mecklenburg-Vorpommern bekommen haben, nämlich exakt 422 Millionen Euro, auch für die nächsten Jahre zur Verfügung gestellt werden. Das ist ein Riesenerfolg für das, was wir in den letzten Jahren erreicht haben. Und das wieder kleinzureden, das finde ich einfach nicht gut.
Nein, das ist gar nicht gehässig gemeint, ich habe ja schon angedeutet, dass ich Sie heute nicht so scharf aufs Korn nehmen werde.
Ich möchte noch einmal eines für die CDU-Fraktion deutlich machen: Wenn es nach Ihrem Parteifreund Herrn Fischler gegangen wäre,
(Renate Holznagel, CDU: Woher wissen Sie, dass es ein Parteifreund ist? – Beate Schlupp, CDU: Ich bin nicht mit ihm befreundet.)
dann hätten die Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern 19,5 Prozent der Preisausgleichzahlungen verloren, das wären 70 bis 80 Millionen Euro gewesen. Das haben wir erfolgreich verhindern können. Das ist ein großer Erfolg.
Ich muss Sie als umweltpolitische Sprecherin tatsächlich ansprechen. Sie sind auch in diesem Zusammenhang als umweltpolitische Sprecherin im Land MecklenburgVorpommern bekannt, dass Sie sich zu einem solchen Antrag hinreißen lassen. Ich gehe davon aus, dass die Grundlage Ihres Antrages der Industrieverband Agrar war, der an alle Fraktionen mit dem Ziel geschrieben hat,
Initiativen zu entfalten, um die für die Agrarindustrielobby, für die Düngemittelindustrie beziehungsweise natürlich auch für die Pflanzenschutzindustrie, geeignete Rahmenbedingungen zu entwickeln.
Ob man das als den richtigen Weg ansehen kann, in einem Bundesland, wo wir mit landschafts-, mit umweltrelevanten Fragen reich gesegnet sind? Ich will ausdrücklich sagen, Mecklenburg-Vorpommern ist nun einmal das gewässerreichste Bundesland Deutschlands und wir müssen alles daransetzen, sorgsam mit unserer Landschaft und mit der Artenvielfalt, die im Übrigen die größte in Deutschland ist, umzugehen.
Deswegen ist es leider so, und das möchte ich hier zum Ausdruck bringen, dass es für mich ein typischer Opposi
tionsantrag ist. Im Zuge Ihrer Suche nach vermeintlichen Ungerechtigkeiten im Lande spielt sich nun die CDU wieder einmal als der Verteidiger der Interessen der Landwirte auf.
Das ist sicherlich auch interessant, aber aus meiner Sicht ist es tatsächlich nicht das geeignete Rollenverständnis, meine Damen und Herren, denn letzten Endes haben Sie die Verantwortung, auch Alternativen aufzuzeigen. Ich gehe aber noch einmal darauf ein.
Mit diesem Antrag werden Sie jedenfalls aus meiner Sicht tatsächlich keinen Treffer landen können, denn hier stochern Sie wieder einmal im Nebel von Mutmaßungen oder auch von Ungewissheiten herum. Außerdem können Sie mir wirklich eines abnehmen, bei der Abwehr von möglichen Wettbewerbsnachteilen für unsere Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern werde ich mich ausgerechnet von Ihnen nicht überholen lassen.
die im Land geltenden Rahmenbedingungen benachteiligen unsere Landwirte, was die landwirtschaftlichen Unternehmen anbetrifft, im Wettbewerb keineswegs.