Herr Dr. Born, wir wollten es eigentlich schnell hinter uns bringen. Jetzt erfordert es doch noch ein paar Minuten. All die Fragen, die Sie aufgeworfen haben, sind natürlich berechtigt, und als ich den Gesetzentwurf zum ersten Mal auf den Tisch bekommen habe, habe ich die Frage gestellt: Müssen das so viele Paragraphen sein? Ich wusste auch, dass der Hamburger Gesetzentwurf – zumindest war so mein optischer Eindruck – etwas kürzer aussieht. Und dann habe ich auch gefragt, ob wir nicht einfach den von Hamburg oder von Schleswig-Holstein übernehmen können.
Der vom Freistaat Bayern ist schon ein bisschen älter und die Richtlinie ist jetzt neu, die Bayern müssen die ja auch umsetzen. Es ist alles ein bisschen kompliziert. Aber Hamburg hat es nachher gemacht und Schleswig-Holstein hat es nachher gemacht. Nun war natürlich die Frage, die auf der Hand lag, ob wir es nicht einfach so übernehmen können. Und dann wurde ich eines Besseren belehrt und das war überzeugend:
Erstens wurde mir beigebracht, dass die Anzahl der Paragraphen kein direkter Maßstab für die Länge von Gesetzen sei,
und das ist einfach richtig. Die Paragraphen zu zählen, das reicht nicht aus. Die Paragraphen dienen einer übersichtlichen Struktur, wurde mir gesagt. Und das stimmt natürlich auch. Also lassen wir mal das Paragraphenzählen weg.
Zweitens wurde mir beigebracht, dass Hamburg und Schleswig-Holstein die EU-Richtlinie nicht vollständig umgesetzt hätten, und hier möglicherweise Brüssel eine Nachbesserung verlangen wird. Dieser Nachbesserung wollten wir uns nicht aussetzen, ich auch nicht. Es wäre also hochrangig peinlich, wenn hier noch einmal ein Gesetzentwurf der Landesregierung eingebracht würde und wir sagen müssten, wir haben hier nachzubessern, wir haben da etwas vergessen, es ist moniert worden. Es wäre auch nicht sehr arbeitssparend, sondern wir müssten noch mal ran. Wir hätten noch mal das Verfahren. Es wäre alles nicht ganz schön. Dieses galt es zu vermeiden.
Warum es bei uns ein paar Worte mehr geworden sind, liegt daran, dass wir auf Verweise auf andere Rechtsquellen verzichtet haben. Wir wollten es einfach ausschreiben. Ich glaube, das ist auch im Sinne einer guten Gesetzestechnik richtig. Dann wurde mir noch gesagt, in Hamburg und Schleswig-Holstein seien umfassende Rechtsverordnungen erforderlich zur Präzisierung. Um Gottes Willen, das wollte ich auch vermeiden, dass wir jetzt noch viel Papier dazupacken müssen zur Präzisierung, noch umfängliche Rechtsverordnungen machen müssen. Unser Ding steht, auch wenn es jetzt ein paar Worte mehr sind. Es ist ausreichend, so wurde mir versichert.
In Hamburg fehlt dann zum Beispiel die Übergangsregelung sowie das In-Kraft-Treten und deshalb konnte man schon nicht abschreiben. In Schleswig-Holstein fehlt die Verordnungsermächtigung zum Beispiel. Es wäre also auch nicht gut gewesen, das so abzuschreiben. Kurz und gut, Abschreiben ist nicht immer die beste und die einfachste Übung. Manchmal ist es besser, man macht es gründlich. Ich hoffe, es war bei uns jetzt gründlich genug. Man macht es gründlich und hat dann seine Ruhe. Die Fragen, die Sie gestellt haben, waren auch meine. Für
mich wurden sie überzeugend beantwortet. Ich hoffe, dass sie jetzt auch für Sie überzeugend beantwortet sind.
Zur Befristung komme ich gleich. Die Befristung war ursprünglich nicht drin. Sie war im ersten Entwurf nicht drin. Sie kam dann rein, weil wir tatsächlich der Meinung waren, jetzt sollten wir alles befristen. Also der ursprüngliche Entwurf des Wirtschaftsministers hat sie nicht. Aber dann kam die Befristung rein, weil wir ja alles befristen wollen, in der Tat. Aber dann haben wir noch mal die Frage aufgeworfen, ich habe sie auch aufgeworfen: Was macht diese schematische Befristung, führt die immer zu dem gewünschten Ergebnis? Auf der einen Seite soll ja die Befristung dazu dienen, dass man die Vorschriften noch mal überprüft, sich ansieht, ob man sie beibehalten will, wenn man selbst entscheiden kann, sie wieder abzuschaffen. Da, wo aber erkennbar kein Handlungsspielraum besteht, sie wieder loszuwerden, weil es eine EURichtlinie ist, die ja nicht erst befristet wird bis 2009, sondern die unbefristet gilt und auch nicht zufällig im Jahr 2009 wieder abgeschafft wird, in diesem Fall wäre es ein wahrscheinlich unnötiger Arbeits- und Zeitaufwand, sich das Ding noch mal zur Hand zu nehmen und noch mal zu prüfen. Von daher ist dieses, die Endfristung oder die Nichtbefristung, sicher die unbürokratischere Regelung.
Wir waren uns ja einig, Herr Dr. Born, dass wir mit dem Gesetz möglichst wenig in Zukunft zu tun haben wollen, weil wir wahrscheinlich keinen Anwendungsfall finden. Und wenn wir dieser Maxime treu bleiben, dann ist es besser oder war es besser, die Befristung herauszunehmen, und dann haben wir das Ding. Meine Bitte: Bringen wir es jetzt hinter uns!
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS – Dr. Ulrich Born, CDU: Das ist gut vorgetragen worden.)
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Seilbahnen im Land Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 4/1099. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/1247 anzunehmen.
Ich rufe auf die Paragraphen 1 bis 31 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 4/1247. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit sind die Paragraphen 1 bis 31 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 4/1247 mit den Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU angenommen.
Drucksache 4/1247. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Paragraph 32 entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 4/1247 mit den Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 4/1247 zuzustimmen wünscht, den bitte um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 4/1247 mit den Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zoo-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien, Drucksache 4/1100, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Umweltausschusses, Drucksache 4/1252.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zoo-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/1100 –
Das Wort zur Berichterstattung hat die Ausschussvorsitzende, die Abgeordnete Frau Schwebs von der Fraktion der PDS.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Nur was man kennt, liebt man! Nur was man liebt, schützt man! Im Zoo lernt man Tiere kennen und lieben – in voller Größe und mit allen Sinnen! Zoos tragen mit ihren Tieren zum Erhalt der Schöpfung bei!“ So, meine Damen und Herren, ist es im Internet auf der Startseite des Verbandes Deutscher Zoodirektoren zu lesen. Und Zoos haben eine sehr lange Tradition, nicht nur in Europa. Wir kennen aus der Historie die Haltung von Wildtieren in Zoos, Wildgehegen oder Tiergärten seit einigen tausend Jahren.
Darunter waren so bekannte Anlagen wie der Park der Intelligenz in China, ein Zoo, der über dreitausend Jahre hinweg Bestand hatte. Europa war damals nicht ganz so kultiviert bei der Haltung von Tieren. Diese hatten beispielsweise im Römischen Reich die zweifelhafte Ehre, mit den Gladiatoren um ihr Leben zu kämpfen.
Zoos haben aber nicht nur eine lange Tradition. Auch ihre Aufgaben haben sich im Laufe der Zeit verändert. Wurden im Mittelalter vielfältige Tiersammlungen von den Fürsten zu Repräsentationszwecken gehalten, in den Wandermenagerien dem gewöhnlichen Volk exotische Tiere, verbunden mit Belehrungsveranstaltungen, präsentiert, so wurde dann 1828 der Londoner Zoo unter anderem mit den Zielen gegründet, auch Forschung und Bildung zu befördern.
Und war es Mitte des 19. Jahrhunderts noch die Neugier auf fremdländische Tiere und eine Aufklärung über dieselben, so wurde um die Jahrhundertwende die Sammlung möglichst kompletter Tiergruppen angestrebt. 1973 wurde das Washingtoner Artenschutzabkommen ratifiziert, das den Handel mit gefährdeten Pflanzen und Tieren kontrolliert.
1993 wurde die Welt-Zoo-Naturschutzstrategie verabschiedet, in der sie vereinbarten, gemeinsam ihre Kräfte dem Natur- und Artenschutz zu widmen. Angesichts irreversibler Zerstörungen natürlicher Lebensräume wurden Richtlinien auf internationaler Ebene erarbeitet und dann 1999 endlich auch die EU-Zoorichtlinie. Und diese ist ja die Grundlage für das heute zu verabschiedende Zoogesetz. Wir wissen, meine Damen und Herren, dass der Artenschwund massiv ist und Aufklärung Not tut. Es reicht eben nicht, rein emotional Artenschutz zu betreiben. Dazu sind wissenschaftliche Werkzeuge notwendig und eine Organisationsstruktur, die in der Wissensvermittlung aktiv ist und Informationen an eine breite Öffentlichkeit heranbringt. Und genau diese Werkzeuge sind die bestehenden Zoos und die Tiergärten.
Aber um diesen Aufgaben gerecht zu werden, sind tief greifende Veränderungen in allen Wildtierhaltungen notwendig. Und genau dies ist auch der Hintergrund der EUZoorichtlinie. In Zukunft werden nach vollständiger Etablierung und Umsetzung der EU-Zoorichtlinie Wildtierhaltungen, die nur noch auf Show und Zurschaustellung setzen, nicht mehr genehmigungsfähig sein. Zoos dienen künftig der Bildung, der Erholung, dem Artenschutz sowie der Forschung.
Vor diesem Hintergrund hat sich der Umweltausschuss mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Umsetzung der Zoorichtlinie und weiterer EG-Richtlinien befasst. Am 31. März 2004 haben wir hier im Plenum die Erste Lesung des Gesetzentwurfes debattiert. Heute, am 23. Juni, also bereits nach zwölf Wochen, legt der Umweltausschuss seine Beschlussempfehlung hierzu vor. Die Ergebnisse der Ausschussberatungen können Sie in der Landtagsdrucksache 4/1252 nachlesen.
Dass die Beratungen in den Ausschüssen dennoch nicht ganz problemlos waren, zeigen die Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse. Diskutiert wurden vorwiegend die kurzen Anpassungsfristen für die Zoos nach In-Kraft-Treten des Gesetzes und die wechselnde Zuständigkeit. Erst in seiner zweiten Stellungnahme hat der Innenausschuss unserem Ausschuss mehrheitlich – nach einer kontroversen Diskussion – empfohlen, es bei der zeitlich befristeten Regelung der Zuständigkeiten hinsichtlich der staatlichen Ämter für Umwelt und Natur, wie im Paragraphen 10 Satz 2 formuliert, zu belassen. Diese Empfehlung hat der Umweltausschuss in seiner abschließenden Beratung des Gesetzentwurfes berücksichtigt und empfiehlt dem Landtag einvernehmlich die unveränderte Annahme des Paragraphen 10.
Die Empfehlung des mitberatenden Finanzausschusses, die Landesregierung aufzufordern, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt die Fördermöglichkeiten zu prüfen, um notwendige Investitionen in den Übergangsfristen nach dem EU-Recht zu realisieren, hat den Umweltausschuss dazu veranlasst, einen Termin festzusetzen. Da der Landtag im letzten Dezember die Landesregierung beauftragt hat, bis zum Ende des dritten Quartals 2004 eine Zookonzeption vorzulegen, hat der Umweltaus
schuss es für sinnvoll gehalten, dass die Landesregierung in diesem Zusammenhang auch über die Fördermöglichkeiten zur Realisierung notwendiger Investitionen in den Übergangsfristen nach dem EU-Recht berichtet. Diese Empfehlung möchte ich allen Ministern der Regierung ans Herz legen. Im Interesse der Zoos erwartet der Umweltausschuss, dass alle Ministerien hier mit der gebotenen Ernsthaftigkeit das Problem gemeinsam lösen.
Meine Damen und Herren, ich möchte meinen Bericht mit einem Ausschnitt aus einem kleinen Gedicht von Bernhard Maria Janzen schließen. Es heißt: „Das Gnu“.
Es war einmal ein Gnu das kam von weit aus Afrika mit dem Flugzeug von der TWA zu einem Zoo, dann war es da. Das Gatter schloß man zu.
Und das besagte Gnu, das schauten sehr viel Leute an und hatten auch viel Spaß daran, wie man sich das wohl denken kann; das Gnu aber machte traurig „Muh!“
Dennoch, ich bin mir ganz sicher, das heute zu verabschiedende Zoogesetz sichert dem Gnu und den vielen anderen Tieren in unseren Zoos und Tiergärten ein Leben in artgemäßer und verhaltensgerechter Unterbringung, mit einem gut durchdachten Programm zur artgerechten Ernährung und Pflege, tiermedizinischer Vorsorge und Behandlung sowie mit ständiger fachkundiger Betreuung zu. Ich bitte Sie deshalb, der Beschlussempfehlung des Umweltausschusses zu folgen und dem Gesetzentwurf in der geänderten Fassung zuzustimmen. – Danke schön.
Es ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.